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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!



Ebi
23.03.2006, 16:11
Hi,
In anderen Foren wird dieses Thema schon heiß diskutiert, dann soll es hier auch mal losgehen.

Das kommt davon, wenn man in 2 HiOrgs gleichzeitig ist.

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-11573846&Ressort=bay&BNR=0

Ebi

Allmächtiger
23.03.2006, 16:23
Na ja einerseits hätte er dann wirklich zum THW in den Einsatz gehen sollen, andererseits halte ich es für total übertrieben, ohne jegliche Abmahnung sofort die Freistellung zum Katastrophenschutz zu widerrufen. Zumal es beim Einsatz ja sogar noch um die gleiche Sache ging.

Wuffi
23.03.2006, 17:17
Dank den Vorgesetzten im THW.
Hätten ja auch mal was sagen können.

russmeyer
23.03.2006, 17:24
Schwierige Situation....
Sinnvoll ist es m.E. nicht, in mehreren HiOrgs zu sein, da diese auch gleichzeitig eingesetzt werden können.
Eigentlich gibt es da Vereinbarungen, die dieses unterbinden sollen.
Wer dann aber in 2 Organisationen ist, der muss halt dann zum THW, wenn er dort freigestellt wurde. Das er nun im Einsatz für eine andere Organisation ist, spielt in sofern keine Rolle, da er beim THW "Dienstverpflichtet" ist.
2 Herren kann man nunmal nicht dienen...

Zum anderen... wie soll ein verantwortlicher (Zugführer, OrtsBm etc.) denn eine Planung machen, wenn z.B. 50% seine Leute in diversen HiOrgs rumtoben??? Ach, die sind heute beim ... dann können wir eben heute mal keinen Einsatz abwickeln... oder wie soll man sich das vorstellen???

Das derjenige nun zum Bund muss, das ist auf der anderen Seite schon richtig.
Ich denke da nur an die Leute, die nicht das Privileg haben (hatten) freigestellt zu sein.

r.

Mr. Blaulicht
23.03.2006, 17:27
Und warum hat er sich nicht als Mitglied der Feuerwehr freistellen lassen? Wäre sicherlich besser für ihn gewesen...

Gruß, Mr. Blaulicht

Firefighter-Nrd
23.03.2006, 17:44
Naja, eine Freistellung bei der FFw ist lange nicht so einfach wie bei einer Bundesorganisation. Einige FF's bekommen gar kein Freistellungskontingent.

Mich persönlich wundert der Sachverhalt schon. Ist der Kamerad wirklich so unbescholten wie im Artikel dargestellt, oder hat er schon was auf dem Kerbholz. Ein Rausschmiss ohne Abmahnung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Jens1985
23.03.2006, 18:15
So ein Verhalten beim THW ist nicht ungewöhnlich kenne viele THW Ortsverbände , die meisten Zugführer oder Ortsbeauftragten beim THW haben ein Dachschaden, das gilt natürlich nicht für alle, aber für alle die ich kenne und das sind viele.

Meiner Meinung nach hat der Ortsbeauftragte des in dem Artikel erwähnten THW ne Abmahnung vedient, denn das oberste Ziel ist, den Menschen zu Helfen und nicht seine Befehls-Geilheit oder Profil-Neurose an dem Kameraden auszulassen.

Der sollte sich lieber mal fragen warum denn so viele seiner Leute zur FF gegangen sind??

Gruß Jens

Alex22
23.03.2006, 18:24
Ich finde dies absolut korrekt wie es gelaufen ist.
Zumal die Eltern wußten das ihr Sohn beim THW anzutreten hat und wie im Artikel steht hat er von früh morgens bis spät Abends für die Feuerwehr geschuftet, er kam bestimmt mal nach Hause und hat mit seinen Eltern geredet und somit wußte er das er beim THW gebraucht wird und wenn er es nicht mal für nötig hält sich abzumelden in den 7 Tagen ist er selber schuld.

Leitstelle Helmstedt
23.03.2006, 18:31
Hi Leutz,

Also ich finde das wenn man sich beim THW für 6 Jahre verpflichtet muss man bei einem Einsatz auch zum THW gehen und nicht zu einer anderen HiOrg.
Denn selbst wenn es der gleiche Einsatz ist kann das THW nicht arbeiten wenn sie keine Leute haben.

Ich finde aber die Entscheidung ihn gleich zur Bundeswehr vzu schicken ein bisschen hart.

Diggi
23.03.2006, 18:40
Scheinen ja echt "nette" Kollegen dort beim THW zu sein..

Kai.Stollberg
23.03.2006, 18:53
Hallo,

es spricht nichts gegen die Mitgliedschaft in zwei Orgs. Ich finde das sogar sehr gut. Auch gibt es im Einsatzfall kaum Berührungspunkte. Kein THW-Ortsverband wird einen Helfer aus einem parallelen s.g. Soforteinsatz rauslösen wollen.
Aber bei einem KatS-Einsatz wie in diesem Fall sieht das ganz anders aus. Hier hätte der Kamerad seinen Dienst bei dem Trachtenverein machen müssen bei dem er sich verpflichtet hat. Aber es wäre sicherlich auch kein Problem gewesen wenn man über diese Angelegenheit dann redet. Aber nicht zum Dienst zu erscheinen ohne Rückmeldung funktioniert nicht.
Das Verhalten des THW-Ortsbeauftragten ist in diesem Fall absolut korrekt und nachvollziehbar.
Des weiteren möchte ich noch auf zwei Sachen hinweisen:
1. Glaubt nicht alles was in der Zeitung steht. Hier geht es oft nur um Auflage. Ich denke auch das mehr dahintersteckt, den so einfach lässt man ja keinen laufen. Da ist bestimmt vorher schon was gewesen.
Das es keine Abmahnung gab, könnte evtl. daran liegen das der Kamerad noch in der 6 monatigen Probezeit war. Dann wäre das rechtlich so in Ordnung.
2. Das THW schickt keinen zur Bundeswehr. Hier erfolgt nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt. Genauso wie wenn er aus freien Stücken geht. Wäre er auf Zack gewesen hätte er sich sofort nach eine Alternative umschauen können.

Meine Meinung dazu: Selber schuld. Jetzt über die Medien sich ausheulen sagt doch so einiges. Das konsequente Verhalten des THW ist hier absolut korrekt. Das ist keine laue Freizeitbeschäftigung sondern Wehrersatzdienst. Da muss man wenigstens ein Minimum an Bereitschaft zeigen.

DaRake
23.03.2006, 18:53
Hallo,

auch wenn die Sache der Verpflichtung richtig ist, dann frage ich mich trotzdem, ob man ein schlimmeres Kameradens****** sein kann als dieser OB??? Unter Kameraden spricht man solche Probleme doch einmal an... Und außerdem, wenn der Junge zur Arbeit oder zur Schule gemusst hätte, dann wäre er auch nicht beim THW gewesen...

Tausende hellblaue Wichtel, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Gruß
Sebastian

P.S.:
Bin selbst bei DLRG und FFw.

Firefighter-Nrd
23.03.2006, 22:49
"Leute geht zum THW. Da könnt Ihr Euch unterwerfen."

Also Kameradschaft scheint es beim THW wohl nicht zu geben.

So und hier mal ein Auszug aus der Bekanntmachung StMI vom 04. Juni 1998:


Widerruf der Zustimmung, Wegfall der Freistellung

"Fall Sie wiederholt die obliegenden Dienstpflichten verletzen, so kann die Kreisverwaltungsbehörde nach Anhörung der Organisation die Zustimmung widerrufen. An einer für die Wehrdienst-/Zivildienstausnahme notwendigen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn Sie in der Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfang verfügbar sind und Dienst leisten, in dem das für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist."

"Unbeschadet der Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalls ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihre Mitwirkung eingestellt haben, wenn innerhalb eines halben Jahres mehr als ein Drittel aller dienstlich angesetzten Veranstaltungsstunden versäumt wurden."

Ach übrigens: Ich hab mal meine Freistellung genau studiert: Eine 6 monatige Probezeit gibt es nicht.

Allmächtiger
23.03.2006, 22:51
Also wenn ich das richtig versteh, dürfen die den gar net kicken, nur weil er bei einem Einsatz vom THW net dabei war?!?

Firefighter-Nrd
23.03.2006, 23:05
Ich möchte das mal so auslegen, dass die Sache grenzwertig ist. Ich wage zu bezweifeln, dass seine Abwesendheit den Einsatzerfolg beeinflusst hat. Außerdem handelte es sich dabei um einen Einsatz den er wohl versäumt/geschwänzt/oder was auch immer hat.

Ich persönlich hätte mir den Knaben zu Brust genommen und ihn anschließend zum Spreizerputzen o.ä. geschickt. Denn als Leiter einer Orga sollte ich auch die Menschenführung beherschen. Ordnung ja, Maßnahmen von mir aus aber gleich feuern?????

Aber das THW hat anscheinend genug Einsatzkräfte um mit den Rausschmissen großzügig umzugehen.


Wo sind die Zeiten in denen man als Leiter noch froh um sein Personal war?

AleX-112
23.03.2006, 23:07
was hätte er denn gemacht wenn sein melder nicht ging ?
würde er dann auch rausgeschmissen werden ?

Um es mal so zu sehen.

Er hat auch Dächer freigeschaufelt und somit Häuser vor dem Ruin gerettet .. ob nun in Blau oder in Rot/Schwarz/Orange das ist doch eigentlich egal ..
vielleicht ist auch einfach die kameradschaft beim THW so schlecht das er lieber für die Feuerwehr geschaufelt hat ..

wenn es so ist dann sollte sich das THW mal gedanken machen ...

Firefighter-Nrd
23.03.2006, 23:09
Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.

Kai.Stollberg
24.03.2006, 00:47
Ich möchte nochmal zum Ausdruck bringen, das wir hier über einen Zeitungsartikel reden. Der Inhalt kann von der Wirklichkeit meilenweit entfernt sein. Wir können daraus nicht die wirklichen Umstände ersehen oder ob es hier eine Vorgeschichte gegeben hat. Das ist alles rein spekulativ.
Bitte darüber noch mal nachdenken. Ich glaube das dort wesentlich mehr hinter steckt. Der Zeitungsartikel ist viel zu einseitig geschrieben.


P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.

Firefighter-Nrd
24.03.2006, 01:04
P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.

Öhm was kommt denn jetzt zum tragen. Die Mitgliederverodnung des THW oder die Freistellungsrichtlinien StMI.

hannibal
26.03.2006, 12:03
Das sollte manch einem Grund zum Nachdenken geben.

Aber des mit dem Einberufungsbescheid ging echt schnell

Firefighter-Nrd
26.03.2006, 12:11
Ach übrigens: Wer aufgepasst hat, hat den Kameraden mit seiner Heulerei bei den Medien am Freitag auch in der Abendzeitung gefunden AUCH NOCH AUF DER TITELSEITE. Hält man das für möglich. Unabhängig von der Situation, ob richtig oder nicht richtig, aber ich hoffe der Spieß lässt den Jungen richtig Dreck fressen. Sowas von peinlich.

Kai.Stollberg
26.03.2006, 12:15
Hallo,
mittlerweile sind mir dazu ein paar mehr Informationen bekannt.

1. Muss der Betroffene nicht zur Bundeswehr, sondern kommt jetzt bei der ABC-Komponente der Feuerwehr unter. Dies war anscheinend auch nur möglich gewesen durch massive Mitarbeit des THW-Ortsbeauftragten.

2. Ist der Kamerad immer noch Mitglied des THW-Ortsverbandes. Es gab hier keine Kündigung von irgendeiner Seite. Auch ist dies scheinbar nicht geplant. Es gab nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt wegen nicht Nachkommen seinens Wehrersatzdienstes.

3. Es handelt sich nicht um ein einfaches "Nichterreichen". Das ist alles ein wenig anders als in der Zeitung steht. Aber dies sind Internas die ich hier nicht veröffentlichen will und darf.

Teletector
26.03.2006, 13:35
Hi,

mal was anderes zu dem Thema:

wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

Gruß Tele...

DG3YCS
26.03.2006, 13:56
Hi,

Nee, er wird dann ganz normal zum ZIVILDIENST einberufen.
Die Freistellung bedeutet ja nur, das der Freigestellte für die Zeit seiner Freistellung seiner Gesetzlich verankerten Pflicht zum Wehrdienst/Zivildienst nicht nachkommen muss. Es ist nur eine Ergänzungsregelung, dass wer mind. 6 Jahre freigestellt war, nach wegfall der Freistellung KEINEN GRUNDWEHRDIENST(oder Zivildienst) mehr leisten muss.

Jemand der mindestens 6 Jahre Freigestellt war, die Freistellung dann aber zurückgibt unterliegt übrigends wieder der Wehrpflicht, müsste im V-Fall also (Theoretisch) wieder Wehrdienst leisten!

Wird die Freistellung vor ablauf der 6 Jahre wiederrufen, so greift wieder die ganz normale regelung, so als ob der Freigestellte nie Freigestellt gewesen währe (Mit Ausnahme der Altersgrenze)

Gruß
Carsten

wasserretter
26.03.2006, 15:41
... und so sehr scheint ers ja mit den Gewissensgründen auch net wirklich gehabt zu haben:

Zitat Anfang

... „Wenn ich gewusst hätte, dass alles so kommt, dann wäre es besser gewesen, gleich die Bundeswehr zu machen. Dann hätte ich das jetzt schon hinter mir“, stellt er fast resignierend fest.

Zitat Ende

Gruß Michael

hannibal
26.03.2006, 16:34
Gewissensgründe bei der Freistellung?

IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..

wasserretter
26.03.2006, 16:39
... ich hatt das auf dieses Poisting bezogen :


Hi,

mal was anderes zu dem Thema:

wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

Gruß Tele...

SEG-Betreuung
26.03.2006, 19:25
teilweise sind ja hier haarsträubende aussagen zu hören.
besonders die anfeindung der THW-Führung ist in keinster weise gerechtfertigt.
der gute OB tat nämlich nur seine pflicht!
und schreibt mit bitte nix von kameradschaft die er dann nicht hat oder so. auch das gehört zur menschenführung, dass man mal hart sein muss. da gehts ums gleichbehandeln seiner leute.

weiss irgendeiner von uns, obs voher nicht schon mal was gab? fernbleiben vom dienst oder sowas in der art, beim THW nehmen die es halt mal sehr genau damit, mit recht wie ich meine.

das argument, er wäre ja auch nicht dabei gewesen wenn er in die arbeit gemusst hätte ist völliger unsinn. es war K-Alarm, er ist freigestellter helfer im K-schutz, er MUSS antreten, der arbeitgeber MUSS ihn gehen lassen. sein arbeitgeber muss bei der einstellung von der freistellung informiert worden sein. hat der bursche dies versäumt, sein problem!

das argument, es ist egal ob er in blau oder rot schaufelt zieht auch nicht. er ist beim THW freigestellt, infolge dessen rechnet man mit ihm bei der planung für die vorhaltung im einsatzfall.

alles in allem sehe ich das große problem nicht.
ich führe auch eine einheit das K-schutzes und habe auch freigestellte helfer dabei. sollte es mir so gehen wie dem OB des THW, dann würde es einen ähnlichen lauf nehmen. ob abmahnung oder meldung, das kommt auf die vorgeschichte an.

btw. es gibt auch bei uns eine probezeit in der das LRA von mir eine beurteilung des helfers anfordert.
fällt diese negativ aus, dann kanns sein, dass ihn schon das LRA enpflichtet und er mit seiner einberufung rechnen muss.

er soll froh sein, dass er so schnell und auch unbürokratisch (mit großer hilfe seitens des THW!!!) zum ABC zug wechseln konnte.

und wenns manche wundert, warum das mit der einberufung so schnell ging, denen sei gesagt, die K-Wehrersatzämter sind ganz heiss auf solche kandidaten. und der Uffz in der grundausbildung freut sich auch meist über solche quereinsteiger...:-)

das ganze passierte übrigens so ca 20 km vor meiner haustür, der bezug zur sache und die kenntnis der umstände ist also bei mir durchaus vorhanden.

was soll also das große geschrei, oder liegt es daran, dass es jemand gewagt hat zu behaupten, es gibt wichtigeres als die FW...?

BOS-Funker112
27.03.2006, 01:14
Hallo alle miteinander, bei mir ist es folgendermaßen ich bin bei THW Verpflichtet und nebenbei auch noch ehrenamtlich beim DRK Mitglied.Da hab ich das folgender Maßen geregelt das ich da nicht in der Einsatzeinheit drin bin.Deshalb gib es da keine Schwierigkeiten..
Meine Einsätze muss ich wie normal beim THW fahren..

Gruss Michael

Brandbatsch
27.03.2006, 09:03
hallole

Bin auch in zwei HiOrg und habe mich nicht freistellenlassen (10 Jahre) habe die 15 Monate abgebrummt (allein die Tatsache Deutscher zu sein brachte mir 15 Monate ein , ohne Bewährung).
Habe in der Zeit vor dem Bund keine Arbeit bekommen weil immer gefragt wurde "Waren sie schon beim Bund"
Bei einem Einsatz habe ich den Vorteil kein Funktionsträger zu sein und kann zu der Organisation die zuerst Ruft .

Gruß Michael

rotkreuz
27.03.2006, 15:30
naja der gute mann hat sich für den Katastrophenscutz verpflichtet da muss er halt mal nachdenken für welche organisation er das gemacht hat. der wird ja wohl mitbekommen haben, dass die ihn anrufen oder angerufen haben. sowas müsste man sich eben vorher überlegen. vielen verpflichteten scheint der ernst der lage nicht bewusst zu sein.

Leitstelle_112
07.07.2006, 09:26
Hi Leute !

Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.

Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.

Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.

Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt.

Viele Grüße

Leitstelle_112

Kai.Stollberg
07.07.2006, 09:52
Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.

Ich kenne da ein paar weitere Hintergründe (sind aber Internas). Ich weiss nicht ob ich an deren Stelle so gehandelt hätte. Bei mir hätte er nach seinem Verhalten keine 2. Chance bekommen.


Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

Hier ging es nicht um eine Doppelmitgliedschaft, hier ging es um eine Verpflichtung zum Wehrersatzdienst. Der Helfer ist weiterhin bei der Feuerwehr und beim THW, das stand nie zur Debatte.


Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.

Das hat es auch wohl mehrfach gegeben, ohne Reaktion des Betroffenen.


Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.

Kann sein. In diesem Fall aber eher das Gegenteil. Wer bei solchen Fehltritten eines Mitgliedes mit Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit ihn nicht ausschließt legt ein soziales Verhalten an den Tag, wo sich andere mal Umschauen müssen.

jumbo
07.07.2006, 16:31
Dank den Vorgesetzten im THW.
Hätten ja auch mal was sagen können.

Brauch er ebend nicht.
Wenn er alarmiert wurde, hat er da zu sein, denn dafür unterschreibt man die Freistellung, und das ist halt die Besonderheit, wenn man sich bei einer Bundes-Org.,wie das THW verpflichtet, oder sich freistellen läßt!
Das ist grade beim THW, nur mal angenommen, wo einer Chef ist, der mit der Dienstordnung, unterm Kissen Schläft, ein ganz einfaches Fax, wo draufsteht wie oft er beim Dienstabend, und Ausbildungsveranstaltungen war, und der Alarmierung nicht nachgekommen ist, ein völlig unbürokratischer Akt, und schon maschiert er bei der Bundeswehr.

Genauso wenn man seine Zeit rum hat, gibt es ein schreiben, vom Kreiswehrersatzamt, wo drin steht, das die abzuleistende Zeit der Freistellung erfüllt ist, aber es sich vorbehalten wird im V-,oder K-fall, sowie Übungen, und Einsätzen dafür einberufen werden kann!Und was wurde ausgerufen?Katastrophenalarm!
Also hätte er sich umziehen müssen, und ins Blaue Auto krabbeln sollen.

Warum hat er sich nicht gleich beim Katastrophenschutz, der Feuerwehr verpflichtet.

Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
Du kannst ja auch nicht im Bundeswehr-Einsatz, aufstehen und sagen ich geh jetzt nach Hause machs Gut.
Vielleicht sollte sich ein jeder vorher mal Gedanken machen, was Ersatzdienst bedeutet, und was im Einsatzfall auf mich zu kommen könnte.

Aber er hat doch noch Glück!Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.Ganz Spontan 400km von zu wech.

Flesch
07.07.2006, 22:29
Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!

Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.


Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.

das ist Quatsch!

SEG-Betreuung
08.07.2006, 12:28
Diese Aussage ist Blödsinn...

...das ist Quatsch!

hmm nette aussagen!

aber nochmal zum thema

jetzt rührt doch das nicht nochmal auf.
der kerl hatte großes glück nicht einberufen worden zu sein.
und wäre er es geworden, dann völlig mit recht.
die wahren hintergründe kennen hier im forum ned mal 1 Promille, also nicht einfach drauf los schimpfen.

und die ganzen anfeindungen der THW führung, die könnt ihr euch schenken!
es gibt halt auf der welt noch was anderes ausser FW, auch wenn das mancher ned wahrhaben will.
und wenn das teilweise noch so unsachlich verpackt daherkommt die meinung, dann hat es eh wenig sinn weiterzureden.
komischerweise sind es aber immer die, die selber sachlichkeit im umgang mit ihnen fordern, die dann unsachlich werden.

jumbo
08.07.2006, 13:01
Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.



das ist Quatsch!

Das ist Quatsch???
Ich habe die Personalakte Montags, für unseren Bereitschaftsleiter dem Kreiswehrersatzamt überstellt.
Dienstag rufen die Eltern , den Bereitschaftsführer an, und fragen was das denn soll,2 Kameraden standen daneben , das ist Quatsch???

Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.


MfG

Flesch
08.07.2006, 13:43
Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.


Es gibt da durchaus unterschiede... Wenn du deinen Dienst nicht antrittst kommt erstmal Grün-weiß.
Die Feldjäger kommen sooo schnell nicht. Die nutzen auch erstmal die Freunde der Polizei...
Die Feldjäger an sich haben nämlich mehr als genug zu tun. in ganz Deutschland gibt es ganze 32 Standorte, ein nicht unerheblicher Anteil der Feldjäger springen im Ausland herum, nebenbei stellen die Feldjäger Personenschützer etc...

Gruß von jemandem, der an einem Feldjägerstandort gedient hat...

DG3YCS
08.07.2006, 13:46
Hallo,

@Jumbo
das ist mit Verlaub -Blödsinn- !

1. Leistest du KEINEN Ersatzdienst. Wehrersatzdienst ist Zivildienst oder Enticklungshilfe. Du bist lediglich aufgrund deiner Mitwirkung im erweiterten KatS vom Wehrdienst freigestellt. Auf Deutsch: Du bist für deine ORGANISATION wichtig und deshalb einfach unabkömmlich!

2. Die Freistellung dauert solange an, wie du Aktiv um erweiterten KatS mitwirkst UND deine Org. der Meinung ist, sie würde dich brauchen.
Wenn EINER der beiden genannten Punkte wegfällt, dann erlischt die Freistellung, EINSPRUCH ÜBRIGENDS NICHT MÖGLICH!!!

3. Wenn du insgesamt mindestens 6 Jahre auf Grund deiner Mitwirkung freigestellt warst, erlischt auch nach Beendigung deiner Freistellung die Pflicht GRUNDWEHRDIENST zu leisten. Rein Theoretisch könntest du aber zb. zu Manövern einberufen werden. ebendso natürlich im Spannungs-/V-Fall.
Du unterliegst wieder ganz normal der "Wehrüberwachung"

4. Endet deine Freistellung VOR Ablauf der 6Jahre, so tritt wieder die ganz normale Regelung (Mit Ausnahme der Altersgrenzen) in Kraft. D.h. du musst wieder Grundwehrdienst leisten. ABER:
Das geht seinen normalen Gang, also 1. Mitteilung das du wieder der Wehrüberwachung unterliegst. 2, Falls kein aktuelles Musterungsergebnis vorliegt Musterung, 3. Vorankündigung zur Einberufung 4. Einberufung 5. Bei Nichterscheinen FELDJÄGER. In ganz seltenen Fällen kann auch Punkt 2 & 3 gleichzeitig stattfinden.

Gruß
Carsten

Carsten Gösch
10.07.2006, 10:07
Bei uns gilt die o.g. Regel:

Wer 1/3 seiner Dienststunden fehlt, wird beim KWEA gemeldet.
Wer wir oben beschrieben, mehrfach vorsätzlich nicht zu Einsätzen erscheint, obwohl er hiervon Kenntnis hat und vor Ort ist, kann auch ohne Abmahnung direkt gemeldet werden.

Wer die "Vergünstigung" der Freistellung haben will, muss auch den "Preis" zahlen, nämlich an angeordneten Diensten und Einsätzen teilnehmen!

Ansonsten: Links um, in die Kaserne einrücken! Marsch!!

überhose
10.07.2006, 10:30
Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

Aber nicht, wenn die Mitglieder nicht kommen, weil sie grad bei der anderen Organisation sind.

Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt
Und du bist bei diesen Übungen an 2 Stellen gleichzeitig? Oder fehlst du vielleicht doch bei einer?

hannibal
10.07.2006, 10:40
Die Feldjäger sind nur für dich zuständig wenn

a) du SOldat bist (Einberufungsbefehl)
b) du in einem militärischen Bereich bist

wenn ein Kamerad seinen Plichten nicht nachkommt dann wird er dem KWEA gemeldet
dann nimmt das ganze seinen Lauf

und sofort zum Bund ist nicht weil

1) er evtl noch gemustert werden muss
2) er einen Planstelle braucht
3) er ja schlecht 6 wochen später seine Grundausbildung andfangen kann

was möglich wäre das er schnellst möglich (Übernächstes Quartal ) zum Bund muss

Brandbatsch
10.07.2006, 12:28
um diesen problemen aus dem weg zu gehen war ich beim Bund wird mir aber nicht nochmal passsieren in meinen nächten leben mach ich Zivildienst

gruß Michael

PS: ohne Bundeswehr keine Arbeit is`halt schon länger her

Klausbaerbel
29.11.2006, 23:38
hmm... also erstmal sehe ich die mitgliedschaft in 2 HiOrgs als überhaupt nicht problematisch an ...

und dann ist das ganze hier, wie im artikel richtig beschrieben, eine völlig eindeutige rechtslage. der ob hat also rechtens gehandelt. ich könnte euch jetzt auch die ganzen artikel und paragraphen raussuchen, damit hier mit diesen ganzen behauptungen und seifenbalsen mal schluss ist, dazu bin ich aber im moment zu gammelig ;)

ist nur die frage ob der OB in diesem falle moralisch korrekt gehandelt hat? ich denke, dass es nicht persönlich dem helfer schaden zufügen wollte, sondern eher ein zeichen setzen.
die hälfte der leute sind auch in der ffw ... das ist schonmal ziemlich krass und zeugt auch nicht gerade von führungsqualität des ov-stabs und der führung...

und man muss bedenken, dass der ov 26 freigestellte helfer beim einer gesamtzahl von 63 hat. das liegt soweit ich weiß weit über dem schnitt.. jedenfalls hier in norddeutschland....

ich denke, der ob wollte mit dieser aktion ein zeichen setzen und andere auch zu disziplin auffordern... ob das jetzt der goldweg war sei mal dahingestellt...

aber andererseits hat der helfer die situation natürlich auch provoziert, war ja wohl klar, dass das thw auch zum einsatz kommt und seine pflichten kennt er.

gruß

Ralf
30.11.2006, 01:03
Hallo,

bei uns läuft das folgendermassen ab:

1/2-jährlich kommt eine Liste mit den freigestellten Kameraden vom Landkreis. Hier ist einzutragen:

1. Wieviele Dienststunden waren angesetzt?
2. wieviele Stunden wurden geleistet?
3. wieviele Stunden wurde entschuldigt gefehlt (z. B. krank)?

Datum und Unterschrift und fertig!

Eine Bewertung und evtl. Maßnahmen erfolgen dann durch den Landkreis. Wenn ich falsche Angaben machen würde, wäre das sicher strafbar (gerade als Ehrenbeamter)!

Gruß

feuerwehrdave
30.11.2006, 08:02
also jetzt muss ich auch mal was zu dem thema sagen ich bin mitglied der feuerwehr deggendorf und über diese auch vom wehrdienst freigestellt. Daniel Hauser hätte die chance gehabt sich auch über die feuerwehr freistellen zu lassen war ihm aber zu blöd. Nach langem hin und her hatt er sich dann über das thw frei stellen lassen und hatt dann während der schneekathastrophe für die stadtteilwehr mittraching geschaufelt. Nun muss er weder zum Bund noch zu irgendeiner hilfsorganisation. Wenn man sich wo verpflichtet muss man sich auch daran halten.

AkkonHaLand
30.11.2006, 10:16
Ich denke mal da sollte das THW mal über seine Führungskräfte nachdenken! Ich vermute mal, der Herr Treske hat in seiner Meldung etwas von "Dienstverweigerung" oder so getippt. Hat der Pfei...kopp schon mal was von den deutschen Katastrofenschutzgesetzen gehört? Weder die Feuerwehr, die SEG oder das THW können von einem Verpflichteten verlangen "rund um die Uhr" auf einen Alarm zu warten! Wenn Herr Hauser bereits einen Tag vor dem THW-Alarm von der Feuerwehr im Rahmen des Katastrofenschutz alarmiert wurde, so ist er dort DIENSTVERPFLICHTET! Herr Treske hätte beim HVB die auslösung des Herrn Hauser erbetteln können, aber dazu war sich der "ober-Tausend-Hilflose-Wichtel" wohl zu fein... Dann häötte er nämlich beichten müssen, dass sein Standort seit Jahren nicht einsatzbereit ist! 26 von 63 Aktiven leisten Wehrersatzdienst? Da bleiben nur 37 Personen aus denen der Standort besteht (Wehrersatzdienst-Leistende dürfen in keiner Org als "Volle Kräfte" berechnet werden!). Wie war das mit der Mindeststärke nochmal??? Reichen 37 Personen für einen THW-Standort aus?
Mal berechnen... 37 würde heissen 12 ist die Ausrückstärke +100% Personalreserve +100% Katastrofenreserve=36 Personen "Stammpersonal". Ich stelle nochmal die Frage: IST EIN STANDORT MIT 12 PERSONEN EINSATZFÄHIG?

hannibal
30.11.2006, 10:22
Ihr kennt euch ?

Memo1
30.11.2006, 19:13
Ihr kennt euch ?

anscheinend...na ja würd mal sagen da is des für den Kasper nochmal gutgegangen und fertig. War damals selber in Bodenmais gewesen und darf mir das immer noch anhören das wir da die Dächer freigemacht haben...

21/10
30.11.2006, 20:13
AkkonHaLand, nicht gleich so laut schreien.
Gesetzestexte? Kannst du haben. Wie ja bekannt ist, Bundesrecht steht über Landesrecht. Ein paar Auszüge:


Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk

§ 1 Aufnahmevoraussetzungen
(1) Als aktiver Helfer kann in das THW aufgenommen werden, wer
4. für den Dienst im THW (§§ 8 ff) im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung steht.

§ 4 Pflichten des Helfers
Der Helfer hat die Pflicht,
1. sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
2. an den angeordneten Dienstveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
4. dienstlichen Weisungen nachzukommen,

§ 12 Dienstpflichtverletzungen
Der Helfer begeht eine Dienstpflichtverletzung, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten verstößt. Dienstpflichtverletzungen sind beispielsweise:
1. Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 2.
2. Weigerung, am Dienst teilzunehmen.
3. Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen.

§ 16 Beendigungsgründe
Die Zugehörigkeit des Helfers zum THW endet
4. durch Entlassung
a) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Dienstpflichtverletzung, die als solche (z.B. Tätlichkeiten oder Diebstahl im Dienst) oder im Zusammenhang mit anderen Pflichtverstößen (vgl. § 14) so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für das THW unzumutbar ist


Also für mich sind das Gründe genug. Das Thema wurde auch in internen THW-Foren mehr als ausführlich diskutiert. Die Helferrichtlinie ist jedem THW-Helfer bekannt, nacher rumheulen gilt nicht.

Gruß,

Marcel
THW Bünde

Übrigens, Tausend-Hilflose-Wichtel ist out. Trottel-haben-Werkzeug, du oller Deckenschmeisser. :-P

Mr. Blaulicht
30.11.2006, 21:04
§ 4 Pflichten des Helfers
Der Helfer hat die Pflicht,
1. sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
2. an den angeordneten Dienstveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
4. dienstlichen Weisungen nachzukommen,

§ 12 Dienstpflichtverletzungen
Der Helfer begeht eine Dienstpflichtverletzung, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten verstößt. Dienstpflichtverletzungen sind beispielsweise:
1. Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 2.
2. Weigerung, am Dienst teilzunehmen.
3. Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen.
In welchen zeitlichen Abständen muss man sich denn über maßgebliche Termine informieren? Jeden Tag, einmal die Woche? Als Alarmiert gilt nur, wer die Alamrmeldung auch erhalten hat. Wenn ein Helfer nix von einem Einsatz weiss, weil er bereits anderweitig im Einsatz ist, kann es nicht sein Problem sein.

Gruß, Mr. Blaulicht

SEG-Betreuung
30.11.2006, 21:09
na,na Akkon, warum schon wieder ein angriff auf den OB?

es ist doch so unendlich oft gesagt worden, dass der freigestellte nicht richtig gehandelt hat.

diese anfeindung gegen den OB machts a nicht anders.

ach ja, es gibt eine welt ausserhalb der roten autos, man mag es oft nicht glauben, ich weiss.

und wenn ich am abend heimkomm und die leute mit den blauen autos, das sind die gewesen, die mich vorm bund bewahrt haben, haben angerufen (ich bin selber natürlich nie und nimmer drauf gekommen, dass ich dort gebraucht werden könnte), dann geh ich am nächsten tag wieder zu den roten...

das ganze mal von der anderen seite betrachtet:

wen dem K-Schützer Nr.1 in bayern (das behauptet zumindest der Bay LFV, was ihm schwere schelte aller anderen Orgs einbrachte) dieser eine helfer zu fehlen scheint, war es ihm ja nicht möglich zum THW zu kommen, da er ja sooooo dringend bei der FW gebraucht wurde, dann stimmt doch bei denen was nicht, oder?
weil, wer in bayern innerhalb kürzester zeit mehr als 324.000 helfer zur verfügung hat (O-Ton Bay LFV auf deren Flyer), der ist doch auf den einen nicht angewiesen, finde ich zumindest.

und das mit dem dienstverpflichtet würde ich auch nicht so stehen lassen.
verpflichtet ist er seiner freistellung nachzukommen, das schreibt ihm ein bundesgesetz vor, das wird dann wohl über so nem windigen landesgesetz die FW betreffend stehen. zumindest hab ich das mal so gelernt.

alles in allem kann er doch echt nur froh sein, dass er mithilfe vieler lobbyarbeit der BW noch entkommen ist.

und der OB hat völlig korrekt gehandelt.


Mr. Blaulicht, der betreffende fall ging über mehrere tage, die eltern haben ihn am abend über den anruf vom THW informiert, trotzdem war er am nächsten tag wieder mit der FW draussen.
Und wenn ich in einer K-Schutz einheit verpflichtet bin und wie haben K-Alarm, ob ich mir da nicht gedanken machen sollte obs mich was angeht? Ob ich da mal nicht selber mal nachfragen sollte? Sorgfaltspflichtmässig sozusagen...

21/10
30.11.2006, 22:06
Mr. Blaulicht, für regelmäßige Dienstveranstaltungen gibt es selbstverständlich einen Dienstplan für das gesamte Jahr.
Den Rest hat SEG-Betreuung schon richtig erläutert.
Im Wort "Verpflichtung" kommt das Wort "Pflicht" vor. Und wenn ich eine Verpflichtserklärung unterschrieben habe, muss ich auch mit den Konsequenzen leben können.
Wenn du einen Kredit aufnimmst, und die Bank das Geld zurück haben möchte kannst du auch nicht sagen dass du das Geld gestern schon ausgegeben hast.

Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht. Was sollen die ganzen Stammtischparolen, die Gesetzeslage ist klar.

überhose
01.12.2006, 12:33
Was sollen die ganzen Stammtischparolen, die Gesetzeslage ist klar.
Wer hier regelmäßig mitliest wird feststellen: In diesem Forum zählen Stammtischparolen mehr als Gesetze.

Brandbatsch
01.12.2006, 13:44
Wer hier regelmäßig mit liest wird feststellen: In diesem Forum zählen Stammtischparolen mehr als Gesetze.

GENAU [oder ungenau ? Gesetze regeln das doch sehr genau !] ;-)

Gruß Michael

PS: habe zum Glück 15 Monate Y-Reisen gebucht bekommen

Sash
02.12.2006, 02:33
Der Thread is echt klasse ...
Also erstmal Hut ab an alle mitwirkenden.... Wiso werden nicht mal alle Details auf den Tisch gepackt ?
Der Typ scheint definitiv nicht der vorbildlichste beim THW gewesen zu sein... Das irgendwann ein Dämpfer kommt ist klar! Und in diesem Fall ganz klar rechtlich korrekt!
Aber aus den gegebenen Info`s kann man viel zusammendichten !
Wäre es möglich das sich in der Gegend THW und Feuerwehr nicht so mögen ? Was ja auch einige mitschreiber hier ähnlich sehen habe ich das Gefühl ?
Was soll der Scheiss von wegen " Welt außerhalb der roten Autos" und Co ?

Wer sich verpflichtet muss halt auch antreten, und wenn jemand 2 Gleisig fährt sollte er das absegnen, am besten schriftlich.
Als ich meinen B1 anfangen wollte, musste ich meinem Arbeitgeber schriftlich besorgen, daß die Feuerwehr in der ich verpflichtet bin damit einverstanden ist, daß es da jemanden gibt der über Ihr steht.
Nämlich eine Feuerwehr bei der ich mein Geld verdiene, und die nicht auf eine Freiwillige Manschaft zurückgreifen kann.

Wobei ich echt mal an ALLEN Details interessiert wäre ! ! !
wurde der Name irgendwo genannt ? ich meine nein ! Also raus mit den Details dann kann man sich vielleicht eine bessere Meinung bilden, das unqualifizierte Geschimpfe würde dann sicher auch weniger....

Naja ich denke so Probleme hätten wir garnicht, FW und THW verstehen sich hier sehr gut, und ich freu mich auf die blau rote Party nächstes Jahr :p
Aber vielleicht hat man ja nur auf eine Chance gewartet den jenigen abgesichert abzusägen .... ;)

Wer einen rechtschreibfehler findet darf ihn behalten es ist mitten in der Nacht und ich bin zu faul :)
Gruß Sash