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Brandmeister
19.03.2006, 15:19
Guten Tag,

folgendes: am Mittwoch den 15.03 war die Kripo mit einer Hausdurchsuchung bei mir...wegen: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Beschluß

nach folgenden Gegenständen:

Scanner, Scanner mit Dekorderausgang sowie Rechner mit Verbindungskabel zum Scanner!

Gegen 7 Uhr klingelte es an der Tür, ich war nicht Zuhause, ich war in der Berufsschule...!

2 Kriminalbeamter standen vor der Tür und halteten den Durchsuchungsbeschluß meiner Mutter vor die Nase.

So als sie dann in meinen Zimmer angekommen waren, rief ein Beamter:

" Das sieht ja aus wie in der Leitstelle "
Darauf hin wurden noch 6 Kollegen hinzugerufen!

Somit waren dann 8 Leute bei mir im Zimmer... :(
Ja da hat er auch nicht unrecht gehabt, aber egal.

Jedenfalls wurden meine 3 Rechner, 2 Scanner, und diverse Einsatzdrucke beschlagnahmt.

Gegen 9.30 Uhr war die Durchsuchung zu ende...!

Ich wurde aus der Berufsschule abgeholt und wurde auf das Präsidium gebracht..ich wurde paar Stunden dazu verhört.

Jetzt prüft das LKA meine Rechner. Da waren Programme wie zb. FMS-Pro, Els-Pro etc. drauf.

So wie es ausschaut bekomme ich alles wieder außer die beiden Funkscanner.

Und es wird nichts in mein Vorstrafenregister eingetragen.

Das alles, damit ihr mal wisst, wie das so abläuft. worauf ich echt nicht Stolz bin.

Ps. Mich haben 2 Leute aus meiner ehemaligen FF verpfiffen, aber wer ist da nicht so mit dem Funk??

LF 16/12
19.03.2006, 15:26
Hmm....was soll man dazu sagen...?

Sicher ne blöde Sache. Auf der einen Seite kann ichs ja verstehen, dass die Sachen beschlagnahmt wurden aber auf der andren Seite hab ich Mitleid mit dir....

Brandmeister
19.03.2006, 15:29
Ich meine: ich habe damit niemanden Schaden zugefügt.

Ich mach mir daraus auch nichts weiter, gibt schlimmeres!

Aber die beiden die mich verpfiffen haben, die haben über 1 Jahr davon proftiert.

Aber egal....! Ich halte euch auf dem laufenden.


Und mit dem gegenseitig fertig machen, ja da hast du nicht so unrecht..!

Aber der "Freund" den ich da gennant habe der war ich.

Quattro XLS+
19.03.2006, 16:19
Hallo,

wer braucht schon Feinde bei solchen Kameraden...

ähh mal ne Frage, inwiefern habben die davon ein Jahr lang profitiert ?

Zum Thema PC Sicherung hätte ich eine Idee:

Man müsste den PC einfach so sichern, dass wenn man ihn z.B. unter dem Schreibtisch entfernt sich ein starker Magnet anschaltet und somit die Festplatte gelöscht wird. Funzt doch rein theoretisch, oder ? (is mir grad in den Sinn gekommen)

Brandmeister
19.03.2006, 16:22
ja deine Idee ist echt gut....!

;)

aber leider zu spät! ;)

Freakmaster
19.03.2006, 16:27
Man müsste den PC einfach so sichern, dass wenn man ihn z.B. unter dem Schreibtisch entfernt sich ein starker Magnet anschaltet und somit die Festplatte gelöscht wird. Funzt doch rein theoretisch, oder ? (is mir grad in den Sinn gekommen)

Funzt ned! Man kann die Daten wieder zurückholen! Wenn die Pol des hald will.

Alex22
19.03.2006, 16:32
Warum so umständlich?
Nimm Easy Safety Guard ...

Quattro XLS+
19.03.2006, 16:34
Warum leicht, wenns umständlich geht :-)

hannibal
19.03.2006, 18:09
[QUOTE=Brandmeister]Guten Tag,

folgendes: am Mittwoch den 15.03 war die Kripo mit einer Hausdurchsuchung bei mir...wegen: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Jedenfalls wurden meine 3 Rechner, 2 Scanner, und diverse Einsatzdrucke beschlagnahmt.

Jetzt prüft das LKA meine Rechner. Da waren Programme wie zb. FMS-Pro, Els-Pro etc. drauf.

QUOTE]

Grundsätzlich mein Beileid

ABER (zeigefingererhebend)

Du wusstest seit Anfang Januar davon und hast wohl keine Maßnahmen getroffen obwohl du mehrere gute Tips bekommen hast...

Weingstens geht es ohne VS ab..

marlon
19.03.2006, 19:30
Kindergarten??? Und die Polizei spielt mit.

Tut mir auch leid für dich... aber, und jetzt wirds ein wenig philosophisch, lass es gut sein so. Eine Rache oder irgend sonstwas würde niemandem etwas bringen.

Und Scanner kann man ja wieder kaufen ... ;-)

Etienne
19.03.2006, 20:42
...Easy Safety Guard ...
Wie funktioniert das Programm genau und wer ist der Hersteller? Google konnte damit irgendwie nicht richtig etwas anfangen.

Alex22
19.03.2006, 20:53
Das ist ein Verschlüsselungsprogramm das mit einem 2048 bit Schlüssel verschlüsselt...
Das Programm kann man nur aus irgendwelchen "illegalen" Quellen beziehen ...
Der Verkauf an Privatanwender ist wegen der perferkten Verschlüssung nicht erlaubt *gg*

Edit:
Sorry probiers mal mit Safeguard Easy

Grisuchris
19.03.2006, 20:59
Seit wann geht das mit dem 2048 bit Key, ich kannte das bisher nur mit dem 256 bit Schlüssel (der sollte aber die nächsten paar Jahre auch noch reichen).

Glubschi
20.03.2006, 09:19
@Brandmeister,

was sagtn da deine Eltern dazu? Hat die Kripo komplett das ganze Haus durchsucht oder nur was für dich zutreffend war (also dein Zimmer etc) oder auch die Wohnung von deinen Eltern?

Bendix 4123
20.03.2006, 09:37
In der Regel erstrecken sich Durchsuchungsbeschlüße nur auf die Räumlichkeiten, die der Betroffene auch tatsächlich nutzt, also sein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Alles andere wäre auf sehr dünnem Eis und rechtlich dann wohl fragwürtig

Marty
20.03.2006, 10:28
Hi, mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??

Mfg

Marty

marlon
20.03.2006, 13:43
[...]
mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??
[..]

Wenn du nicht gerade ne Leiche im Haus hast, werden sie wohl kaum einfach so reingehen. Zumindest im konkreten Fall wären sie wohl ein andermal wiedergekommen. Vom Tip bis zur tatsächlichen Durchsuchung gings ja ne ganze Weile, eine Verdunkelungsgefahr hätte ja eigentlich schon länger bestanden.

Ich denke nicht, dass sie in einem solchen Fall ins Haus eindringen würden.

marlon

Aeskulap
20.03.2006, 16:49
Hi, mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??

Mfg

Marty

Hi,

das kommt ganz auf die Straftat an. Wenn keiner die Türe öffnet, kann die Polizei die Durchsuchung mit Hilfe des Schlüsseldienstes trotzdem durchführen. Also sich dann zu verstecken wenns klingelt bringt nichts ;)

Alex22
20.03.2006, 17:47
kann ein konkretes Beispiel nennen ...
Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
Da ging es um Drogen.
Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.

firerobs
20.03.2006, 21:38
Mein herzlichstes Beileid!

Ebi
20.03.2006, 21:53
Mein herzlichstes Beileid!

*lool, ist hier jemand verstorben ??

firerobs
20.03.2006, 23:43
Ich hoffe doch nit, aber das kann bös Ärger geben vor Gericht. Es stehen nicht umsonst Gefängnisstrafen aus für dieses "Vergehen".

marlon
21.03.2006, 14:10
[...] aber das kann bös Ärger geben vor Gericht. Es stehen nicht umsonst Gefängnisstrafen aus für dieses "Vergehen".

für was gibst Ärger? Wegen des "Verstorbenen" oder für die konfiszierten Scanner? ;-)

Brandmeister
21.03.2006, 14:22
Also die haben nur meine 2 Räume durchsucht...!

So wie es ausschaut bekomm ich alles wieder aus die Scanner!

Und so wie er sagte passiert gar nix, die checken nur noch meine Rechner und dann is gut...!

Hab da auch keine Kinderp... drauf oder ähnliches! Daher bin ich mir sonst keiner Schuld bewusst, geschweige denn ein schlechtes gewissen!

Und ich fragte ob ich noch zur Berufsfeuerwehr komme, er sagte ja, da heißt das für mich das nix eingetragen wird!

Sie sagten auch: Ich bin noch Jugendlicher, keine Vorstrafen, kein Geld..!

Aber ich weiß, ich lass die Finger davon in Zukunft! *was mir sehr schwer fällt*

Ich wollt doch unsere Leitstelle übernehm * spinn * ;)

Und meine Ellis, stehn hinter mir, die Typen die mich verpfiffen haben, die sind nicht auf der Höhe..!

Die haben sich ca. 80 Feinde in der Wehr gemacht, naja wers brauch ;)

Danke!

firerobs
21.03.2006, 15:34
Dann haste ja nochmal Glück gehabt. Freut mich für dich.

Aber ich liste hier mal die betreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf:

- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre)
- Verletzung von Privatgeheimnissen (§203 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Vorteilsname (§331 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
- Bestechlichkeit (§332 StGB, Freiheitsstrafe bis 10 Jahre)
- Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§353b StGB, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.

F64098
21.03.2006, 15:48
Wenn die das wirklich wollen, können die dich ganz bös verknacken.

Ja, aber wegen keinem einzigen der von Dir genannten §§.

Die Suchfunktion sollte weiterhelfen.

MfG

Frank

duese
21.03.2006, 15:49
Verletzung von Privatgeheimnissen: Wo waren da Privatgeheimnisse?

Vorteilsnahme: Welcher Vorteil?

Bestechlichkeit: Hat er denn Geld von irgendjemand genommen?

Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht: Die Informationen hat er doch nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses gekriegt, oder?

duese

Alex22
21.03.2006, 17:28
Wie ich diese Hobbyjuristen liebe *gg*

marlon
21.03.2006, 17:35
@ Alex 22:

ich wär wirklich Jurist, aber ich spar mir nun etwelche Aufklärungen.

firerobs
21.03.2006, 18:05
Das sind halt die betreffenden Paragraphen. Ich weiß ja nit wieviele von euch eine Sprechfunkerlehrg besucht haben, aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden. Damit bestätigt man halt das man gecheckt hat das die einen verknacken können.

Daniel Wladow
21.03.2006, 18:10
Hallo,

tja, wer so etwas wohl unterschreibt? Ich jedenfalls würde es nicht unterschreiben, einmal davon abgesehen, dass es keine Rechtsgültigkeit hat. Vorteilsnahme und Bestechlichkeit, lächerlich, das ist ja noch nicht einmal einschlägig.
Viele Grüße
Daniel

duese
21.03.2006, 18:11
Und was hat das mit diesem Thread zu tun?
Hier gehts um Scanner und da brauchts keinen Sprechfunkerlehrgang.

duese

firerobs
21.03.2006, 21:23
Ich wollt ja nur aufzeigen welche Strafe einen erwischen kann, wenn er von der Polizei mit 'nem Scanner erwischt wird.

@Wladow
Warum sollte das keine Rechtsgültigkeit haben? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es geht ja nicht darum dass die Urkunde dazu da ist einen vor Gericht in Schwierigkeiten zu bringen, nur darum das die Teilnehmer es blicken was auf die zukommen könnte, sollten sie gegen diese Paragraphen verstoßen.

Grisuchris
21.03.2006, 21:33
aber in Bayern ist das so, das jeder Teilnehmer etwas unterschreiben muss, wo all diese Paragraphen aufgeführt werden.

Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)

Allmächtiger
21.03.2006, 21:36
Wir mussten bei unserm Funklehrgang (RLP) auch dieses Formular ausfüllen. Dazu wird man sogar schon in der Jugendfeuerwehr genötigt, wenn mit den 2m-Geräte Funkschnitzeljagd gemacht wird

Alex22
21.03.2006, 21:39
Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)

Hi Nachbar ... im komm ausm LDK ND

@ Allmächtiger ...
Aus Mangel an Geschäftsfähigkeit eines Jugendlichen halte ich solche Methoden als extrem fragwürdig.

firerobs
21.03.2006, 21:43
Auch ein Jugendlicher is beschränkt Geschäftsfähig (sonst dürftest du als Minderjähriger nichts kaufen!) und Straffähig.

Allmächtiger
21.03.2006, 21:50
In der Jugendfeuerwehr werden auch nicht die Gesetze als Grundlage genommen, sondern sinngemäß steht dort, dass das JF-Mitglied in seiner Position das im Funk gehörte nicht verbreiten darf und andernfalls mit Strafen rechnen muss.

Mal schaun, vielleicht finde ich die Vorlage dazu noch irgendwo...

Ebi
21.03.2006, 23:09
Bayern ist groß, und den Wisch gibts nicht überall (wie z.B. bei uns im Landkreis PAF)
Es handelt sich hier um die sogenannte "Verpflichtungserklärung" und dieser "Wisch" gilt auch in Bayern, also für jeden, der am BOS Funk teilnimmt.

Ebi

marlon
22.03.2006, 11:14
so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.

@ firerobs

Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut. Das Unterschreiben einer solcher Erklärung benötigt in meinen Augen jedoch eine undeingeschränkte Geschäftsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit. Eine solche Erklärung wäre also anfechtbar, und würde wohl als nichtig erklärt.

@ Ebi

Ich habe diese Erklärung mal durchgelesen. Schlussendlich gilt jedoch "alle sind vor dem Gesetz" gleich. D.h. grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob man Kenntnisse von diesen einschlägigen Bestimmungen hat, oder nicht. Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Eine solche bei der Strafzumessung kann eine solche Erklärung von Bedeutung sein.
Verstösst einer gegen die besgaten Bestimmungen, welcher die Erklärung unterschrieben und damit Kenntnis von ihr hat, kann man davon ausgehen, dass er mit Vorsatz gehandelthat. Hinzu kommt, dass Schuld und Rechtswidrigkeit wohl zu bejahen sind.
Hat jemand einfach einen Scanner zu Hause, kennt aber diese Bestimmungen nicht, und ist sich der Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst, stellt sich zumindest die Frage, inwiefern die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Somit könnte unter Umständen ein Strafmilderungsgrund vorliegen.
D.h. derjenige welcher die Erklärung nicht kennt und nicht unterschrieben hat, hat unter Umständen eine geringere Strafe zu erwarten, als derjenige, welcher die Erklärung kennt und unterschrieben hat.

Zu beachten ist jedoch, dass dies von Tatbestand zu Tatbestand geprüft werden muss, und nicht grundsätzlich für alle erwähnten Bestimmungen so gilt. Nur als allgemeiner Hinweis.

Diese Handhabung ist etwa mit einem Konkurenzverbot oder Ähnlichem zu vergleichen, da von den Beteiligten eine höhere Sensibilität verlangt und erwartet wird.

nur so als Anmerkungen ... so genug juristisches Geplänkel ...

marlon

hannibal
22.03.2006, 15:32
wer aber nicht in der Lage ist innerhalb von 3 monaten sein Funkkram zurückzubauen und noch einsatzausdrucke zu hause liegen hat der ist selber schuld

firerobs
22.03.2006, 16:54
so nun kann ichs doch nicht ganz lassen, auch wenn wir langsam vom Thema abkommem.

@ firerobs

Jugendliche sind nicht Geschäftsfähig! Sondern beschränkt Geschäfts- bzw. Handlungsfähig. D.h. sie dürfen einfache Verträge, wie kleiner Kaufverträge u.ä. eingehen (Süssigkeitenkauf). Je nach Alter werden diese Kompetenzen gemäss Gerichtspraxis ausgebaut.


Genau das habe ich sinngemäß geschrieben.

marlon
22.03.2006, 18:24
wer aber nicht in der Lage ist innerhalb von 3 monaten sein Funkkram zurückzubauen und noch einsatzausdrucke zu hause liegen hat der ist selber schuld

treffend formuliert ... auch wenns keinen Eintrag geben sollte ... vorgemerkt ist man ...

wirklich selber schuld

Quattro XLS+
23.03.2006, 13:27
Auch ein Jugendlicher is beschränkt Geschäftsfähig (sonst dürftest du als Minderjähriger nichts kaufen!) und Straffähig.

Anmerkung es heißt man ist Strafmündig und Deliktsfähig wenn wir scho juristisch reden :-)

Teletector
23.03.2006, 18:32
Hi,

diese Schreiben sind nichts was vor einem Gericht stand halten würde.Denn Zitat Malon: alle sind vor dem Gesetz" gleich.
Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe. Aber und hier liegt der Hund Begraben: Der Ausstellende dieses Schreibens sichert sich ab evt. in Regress genommen zu werden, so unter dem Motto "Ich bin nicht aufgeklärt worden".
So wird in unserer Region z.B nach einem Funklehrgang keine Erklärung ausgestellt, da über Lehrgangsbescheinigung, sowie einheitliche Festgeschriebene Inhalte (DV 810) des Lehrgangs nachgewiesen werden kann, das der Schüler aufgeklärt wurde.
Im Rettungsdienst wo z.B ein Praktikant mitfährt muß dieser eine solche Erklärung unterschreiben.
So mal bei uns. Die Verschwiegenheitserklärungen sind meist frei formuliert und zitieren nur Passagen aus den jeweiligen Gesetzbüchern.

Gruß Tele...

Alex22
23.03.2006, 18:43
Hi,

diese Schreiben sind nichts was vor einem Gericht stand halten würde.Denn Zitat Malon: alle sind vor dem Gesetz" gleich.


Das stimmt so nicht ganz ...
Es gibt gewisse Garantenstellungen die einen hervorheben.
Und dies wird sich definitiv in der Urteilsbegründung niederschlagen.

marlon
24.03.2006, 09:22
Das stimmt so nicht ganz ...
Es gibt gewisse Garantenstellungen die einen hervorheben.
Und dies wird sich definitiv in der Urteilsbegründung niederschlagen.

Das stimmt so auch wieder nicht ganz:

Eine Garantenstellung im klassischen Sinne ist hier nicht gegeben. Man kann sie jedoch damit vergleichen. Es wird sich auch nicht in der Urteilsbegründung niederschlagen, sondern im Mass des Urteils. Und sofern trifft eine Art "Garantenstellung" zu, indem die vorliegende Erklärung bzw. Kursbescheinigung bestätigt, dass er Kentnisse hatte und verantwortungsbewusster damit hätte umgehen können. Sprich Vorsatz, Schuld und Widerrechtlichkeit sind gegeben und ein Strafschärfung durch diese Erkenntnisse nicht ausgeschlossen.

PS: Und es bleibt dabei, "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dies hat jedoch nicht mit dem Strafmass zu tun, sonder im strafrechtlichen Sinne, dass jeder für seine Delikte verfolgt wird. Die Strafzumessung ist dann eine andere Geschichte, was aber nicht auf den Menschen sondern vielemehr auf die Deliktsumstände bezogen ist.

So nun genug Juristerei,

Gruss marlon

Ebi
24.03.2006, 09:28
So nun genug Juristerei,

Gruss marlon

Na, eins noch.

folgendes steht in der PDV / DV 810:
-------
1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus
der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form
je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes- und
landesrechtlichen Vorschriften.
--------

Ebi

marlon
24.03.2006, 09:54
[...]
1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus
der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form
je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
[...]


Richtig! Aber wir sprechen von zwei verschiedenen Tatbeständen.

steinyx
24.03.2006, 11:26
Also jetzt will ich auch mal was dazu sagen. Dumm gelaufen auf jedenfall. Aber auch selbst Schuld. Wie man's halt sieht...

Was ich aber das Allerletzte finde, sind diese angeblichen "Kameraden"! Bitte was sind das für Heinis die mit einem in der Feuerwehr sind und einen hintenrum verpfeifen? Das is ja wohl das Allerletzte! Wenn bei uns sowas passieren würde hätte derjenige die längste Zeit seinen Spaß in der FW gehabt. Solche Leute haben die Bezeichnung "Kamerad" in keinster Weise verdient und gehören aus der Wehr geschmissen. Die sollten sich echt mal was schämen...

Alex22
24.03.2006, 11:28
Sorry .. aber was ihr immer mit eurer falsch verstandenen Kameradschaft habt...
Nur weil man jemand verpfeift der eine Straftat begeht ist das noch lange kein "Kameradenschw***"

steinyx
24.03.2006, 11:33
Na wenn du das so siehst, siehe es so und geb den Herren die Hand. Ich find sowas das Allerletze!

Alex22
24.03.2006, 11:53
Ich sag ja nicht das ich das gut heiße wenn man andere verpetzt ...
Aber direkte Vorwürfe oder gar Beleidigungen sind auch unangebracht.

Cummunicator
24.03.2006, 12:01
Beleidigt wurde hier doch niemand. Aber gut finde ich das auch nicht mit der Verpetzerei. Ist echt nich die feine Art, innerhalb einer Wehr.

Fire_in_the_hole
24.03.2006, 14:43
Ausserdem:
ging es da um einen Mord oder so etwas in der Art ??? Negativ!

Wenn man sowas pettt dann ist es in keinster Weise moralisch falsch...

Aber so etwas läppisches wie "Scanner besitz(und gebrauch)" und vorallem unter Feuerwehrangehörigen ist keineswegs wert gepetzt zu werden... vorallem weil es (meistens/wahrscheinlich) ohne jeglichen kriminellen Hintergrund geschieht
nur aus allgemeinem Interesse bzw. weil man gerne etwas vor den anderen bescheid wissen möchte, dass gleich ein Einsatz kommt.

Das halte ich für Okay. Und jeder der sowas petzt nur um dem anderen etwas auszuwischen ist ein Kameradenschwein(das kann man auch ruhig ausschreiben).

Die Hälfte meiner Wehr hört regelmäßig Funk zuhause... Wenn da jemand anfangen würde zu petzen...

Alex22
24.03.2006, 14:49
Du bist aber solang du nicht im Dienst bist (Einsatz/Übung) die Feuerwehr, somit hast du in dem Moment genauso wenig das Recht den BOS Funk abzuhören wie mein Großmutter.

Somit ist es zwar schade das er verpetzt wurde, aber moralisch und objetiv betrachtet völlig legitim.

Ebi
24.03.2006, 15:15
Also, meiner Meinung nach steckt da ein feuerwehrinterner Streit dahinter.
Man liese nur hier in dem anderen Beitrag:

Hallo,

angenommen ihr hattet einen Freund, ihr hattet einen Streit, du hast den abgeschossen, er aus Rache einen Tipp der Polizei gegeben und gesagt er hat einen Funkscanner und hört Feuerwehrfunk ab, und decodiert am Rechner den Pocsag!

Der " angeklagte hat noch keine Vorstrafen" und ist 16.

Mitglied der FFw

Welche Strafen kann der angeklagte denn so erwarten???
also, die zerfleischen sich ja gegenseitig.
Ebi

Cummunicator
24.03.2006, 16:18
Ich glaube Ebi hat da mit seiner Vermutung nicht ganz Unrecht. Kommt mir auch langsam so vor...

Nomex3
24.03.2006, 23:14
kann ein konkretes Beispiel nennen ...
Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
Da ging es um Drogen.
Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.


Hast du schon einmal probiert nen scanner im klo zu versenken das geht bei drogen besser dewegen die türöffnug

hannibal
26.03.2006, 11:04
auch ich muss grundsätzlich alex22 recht geben
was ist passiert (rein objetiv)
1 oder 2 bürger haben die Strafermittlungsbehörden über einen Rechtsbruch informiert und diese haben, den Buchstaben des Gesetzes folgend Ihre Maßnahmen durchgeführt.

Mehr ist nicht passiert.

Warum sie das gemacht haben ist ein anderes Thema

Grundsätzlich wäre zum Thema HIORGS und BOS Funk Gesetze (fass das mal als Oberbegriff) folgendes zu sagen

"Der von euch ohne Sünde, der werfe den ersten Stein"

ab112
28.03.2006, 20:51
Ob da jetzt zoff (also Feuerwehrinterner Streit) herrrscht ist eigentlich zimlich Wurscht. Fakt ist : Eigene Kameraden verpetzt man nicht, koste was es wolle....

Nur mal so ein Gedankenflug: Wenn die LKA`s soviel interesse daran hätten jeden "Schwarzhöhrer" anzukreiden würde es bestimmt dieses Forum nicht geben.
Zu dem erwischt werden gehöhren auch mehrere Sachen. Z.B. wenn ich weiss ich werde angeschwärzt lass ich die Sachen scnellstmöglich verschwinden. Genauso ist es mit Scanner auf volle lautstärke und Fenster auf oder Scanner offen im Auto.

Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...
Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.

Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.

Aeskulap
28.03.2006, 21:05
Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...


Hi,

das stimmt so nicht.
Sicherlicht dürfen Scanner, wenn sie über ein CE-Zeichen verfügen, von jedermann in Deutschland betrieben werden. Man darf aber nur die öffentlichen Funkdienste, wie Wetter, CB-Funk, Amateurfunk etc. abhören.

Das is der Unterschied ;)

ab112
28.03.2006, 21:35
Zitat:
Sicherlicht dürfen Scanner, wenn sie über ein CE-Zeichen verfügen, von jedermann in Deutschland betrieben werden. Man darf aber nur die öffentlichen Funkdienste, wie Wetter, CB-Funk, Amateurfunk etc. abhören.


So meinte ich das ja...

Aber mal ganz ehrlich: Wer hört mit so einem Gerät das "offizielle Programm"?

Ebi
28.03.2006, 23:46
Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG).
Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.

Stimmt nicht so ganz,
§ 88 greift nicht, nur § 89.
Und es sind keine 5 Jahre sondern nur 2 Jahre:-) (reicht ja auch)

Wo ist denn geregelt, dass sich eine Einheit bei der Leitstelle anmelden muss ?
Wäre mir absolut neu.
Ebi

ab112
30.03.2006, 10:14
@ ebi: Das mit dem Anmelden an der Leistelle bzw im Funkverkehrskreis wird einem bei einem Funklehrgang erzählt... Wo genau das schriftlich festgehalten ist weiss ich leider net...

Ich habe mal im TKG die ensprechenden Paragraphen rausgesucht:

hier der Link

http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html

Mal gut zu wissen....

Ebi
30.03.2006, 10:24
@ab112,
die §§ sind mir bekannt,
aber wie gesagt, es ist der §89 i.V §148 (Strafvorschriften)

Und die Anmeldung im funkverkehrskreis, das ist höchstens eine interne Dienstanweiseung, keine für alle BOS verbindliche Vorschrift.
Ebi

ab112
30.03.2006, 10:28
@ebi : Da kennt sich ja einer richtig aus.... Richter???? War nur scherz... Wenn ich mal Fragen zu dem ganzen § kram habe weiss ich wenn ich fragen kann...

Also bei uns im Kreis ist es vom KBM angeordnet das sich jeder im Funkverkehrskreis anzumelden hat sobald der Standort verlassen wird...

Daniel Wladow
30.03.2006, 11:45
Hallo ab112,

vielleicht sollte euer KBM einmal seinen Geisteszustand überprüfen lassen. Kannst du dir ungefähr vorstellen, wie sehr es mich oder sonstwen interessiert, ob Patsche 01 die Ebbe im Bierdepot durch Einkauf entsprechender Reservern beseitigen will?
Genau durch so einen Schwachsinn werden Kanäle völlig unnötig ausgelastet. Erschreckend dabei finde ich, dass euer KBM überhaupt das Recht hat, eine solche Dienstanweisung zu erlassen. Wer ist er denn überhaupt?
Viele Grüße
Daniel

citywache
30.03.2006, 11:59
Was ein KBM zu sagen hat und was nicht, das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. In manchen ist er einfach nur der Depp vom Dienst und in anderen hat er volle Entscheidungsgewallt. Wie bei uns im Landkreis. Da hat ein KBM nicht einmal ein Funkgerät gescheige denn Blaulicht. Im Nachbarlandkreis sind manche KBM's besser ausgerüstet wie der KBR

gruß
Alex

russmeyer
30.03.2006, 12:17
Hi,
das ist nicht nur von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, das liegt auch an der Unterschiedlichen Gesetzgebung (Brandschutzgesetz, und wie sie sonst noch heissen).
Meistens dürften allerdings Anweisungen des KBM nur im Einsatzfall zum tragen kommen, da ansonsten die Feuerwehren Komunalsache sind, d.h. die örtliche Zuständigkeit zählt, also die Gemeinde, nicht der Kreis.

Das gleiche gilt für Anweisungen der Leistellen... diese sind nur Hilfswise für die Gemeinden tätig und nicht Weisungsbefugt, ausser, es ist in einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kreis anders geregelt.
Aufgabe der Leitstellen ist die entgegennahme der Notrufmeldungen und die Alarmierung der Kräfte. Einsatzführung obliegt der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, somit der örtlichen Feuerwehr.

Das Patsche01 Bier holen fährt, oder mit der Jugendfeuerwehr zum Baden unterwegs ist, das sollte wenn überhaupt nur mittels Status mitgeteilt werden.
Klarmeldungen über Funk belasten nur den Kanal unnötig und bringen fast garnichts, da der Disponent das sowieso nur auf einem Zettel stehen hat.
Wenn aber eine Fahrzeugübersicht über EDV geführt wird, dann sollte der Status schon übermittelt werden, dafür gibt es ja solche Systeme.

Andererseits ist es schon wichtig, das im Ort eventuell der Brandschutz nicht gewährleistet ist, wenn z.B. das inzige TSF den Ort verlässt. Hier sollte allerdings dann die rechtliche Seite beachtet werden, da Fiskalische Aufgaben, in diesem Fall die "Versorgungsfahrt" eigentlich nicht mit einem Fahrzeug der Feuerwehr durchgeführt werden darf. Die Fahrzeuge sind für die Gemeinde zur Gefahrenabwehr zugelassen, nicht als Transportfahrzeuge für die Gemeinde. Das dieses anders gehandhabt wird ist mir auch klar, nur richtig wird es dadurch nicht. Genauso wie die Benutzung von Feuerwehrfahrzeugen (MTWs) für Ausflüge von anderen Vereinen etc..

BTW. dürfte das aber hier der falsche Thread sein, soetwas zu diuskutieren, da es hier ja um einen mit einem Scanner Erwischten geht.

r.

ab112
31.03.2006, 15:35
Mahlzeit!

Themenwechsel zurück zum Thema: Habe im Netz was passendes zur Rechtslage gefunden...

Hier noch die entsprechenden Passagen des TK-Gesetzes:

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrec...

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.


Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme134/article2205915.html#2205915

Ebi
31.03.2006, 15:50
@ab112,
Dumm gelaufen
die Arbeit hast du dir umsonst gemacht :-)
Das TKG wurde 2004 geändert, du zitierst hier noch die alte nicht mehr gültige Fassung.......
Ebi

ab112
02.04.2006, 23:04
@ab112,
Dumm gelaufen
die Arbeit hast du dir umsonst gemacht :-)
Das TKG wurde 2004 geändert, du zitierst hier noch die alte nicht mehr gültige Fassung.......
Ebi


Hast du gerade die aktuelle greifbar oder nen link???

Ebi
02.04.2006, 23:09
Hast du gerade die aktuelle greifbar oder nen link???
Gibts unter anderem hier im Downloadbereich:

http://funkmeldesystem.de/download/showimage.php?i=175&c=25

ab112
02.04.2006, 23:13
Danke

knutpotsdam
05.12.2006, 08:51
Wollt kein neues Thema aufmachen und die Hauptüberschrift passt ja auch einigermaßen dazu:

04.12.2006 - 13:48 Uhr, Polizeidirektion Bad Segeberg [Pressemappe]
Henstedt-Ulzburg (ots) -
Irritiert waren Beamte der Polizei in Henstedt-Ulzburg, als sie im
Trögenölk einem Henstedt-Ulzburger eine Zeugenvorladung überbringen
wollten.
Als die Funkstreifenwagenbesatzung über Funk Kontakt zu den Kollegen
aufnahm, hörten die Beamten ihre Stimmen aus der Wohnung im
Erdgeschoss, der Henstedt-Ulzburger war nicht zu Hause.
Durch das Fenster konnten sie dann eine Funkantenne sehen, so dass der
Verdacht bestand, dass der Wohnungsinhaber den Polizeifunk abhört.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich die Wohnung des
Mannes durchsucht, die Polizei fand einen Funkscanner und
beschlagnahmte diesen.

Die Beamten ermitteln wegen des Verstoßes gegen das
Telekommunikationsgesetz, wonach das Abhören des Polizeifunks verboten
ist.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=910143

tower911
05.12.2006, 09:23
Da hat ja echt mal einer Pech gehabt.
Ich glaub man hätte genau so gut im Lotto gewinnen können :-)

Fabpicard
05.12.2006, 10:41
Wie heißt es doch so schön: Blödheit muss bestraft werden.

Da kann ich nur voll zustimmen...

Dazu dann siehe diesen Beitrag:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=28900

MfG Fabsi

hänschenklein
12.12.2006, 04:47
schon ziemlich alt aber egal.

@brandmeister: was ist aus der ganzen software geworden? also fms32, els und was weiß ich was du noch drauf gehabt hattest. probleme mit dem urheber bekommen? bist du aus der wehr geflogen?

Brandmeister
01.08.2007, 19:37
So da bin ich mal wieder, wollte nur kurz sagen,

ich bin frei ;)

Info: Höchstrafe wären 5 Jahre gewesen, Vertraulichkeit des Wortes!

Habe alles wieder damals bekommen außer 1 Notebook und Scanner, das war Oktober 2006 oder so.

Die Leute die damals mich verpetzt haben, sind raus aus der Wehr, freiwillig, zum teil geschmissen, wegen anderen Sachen.


Mir gehts wieder bestens ;)

Und beginn ab Winter eine Aubildung zu RA.

Ich bedanke mich hiermit nochmals bei allen.

Ihr seit echt super! Passt auf euch auf.

Mfg

Brandmeister.

akkonsaarland
01.08.2007, 19:43
noch nichtmal als abschreckendes beispiel kann man dich verwenden!
hättest du geschrieben 2 jahre knast ohne bewährung hätten wir alle noobs abschrecken können!

jetzt mal im ernst

glück gehabt und alles gute für den ra

Brandmeister
01.08.2007, 19:48
ja bin ich froh danke....!