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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwei Tote mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz



Mr. Blaulicht
10.03.2006, 11:41
IM EINSATZ
Auto kracht in Feuerwehr – 2 Tote

Cham – Schrecklicher Unfall in der Oberpfalz: Bei einem Zusammenstoß mit einem Feuerwehrfahrzeug im Einsatz sind am Donnerstag bei Cham zwei 15-jährige Mädchen getötet worden.
Drei weitere Menschen wurden nach Polizeiangaben schwer verletzt, fünf Feuerwehrmänner erlitten leichte Verletzungen.

Das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr wollte nach Polizeiangaben mit Blaulicht und Martinshorn eine Kreuzung überqueren. Ein 18-jähriger Autofahrer missachtete mit seinem Wagen die Vorfahrt.

Quelle: http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004979498952&rubrik=220&artikelid=1141127082086

hannibal
10.03.2006, 11:46
Die Frage ist wo die 2 Mädchen waren


schreckliche sache; passen wir wieder etwas mehr auf

Reissdorf
10.03.2006, 12:06
Hier mal ein etwas glaubwürdiger Link von der Regionalzeitung:

www.idowa.de/chamer-zeitung/nachricht/nachricht.html?nachrichten_id=1561568;redaktion_id =3

Gruß
Reissdorf

hannibal
10.03.2006, 12:13
und wegen was ?

einem Keller voller schmelzwasser...

bin mal gespannt wann es auch mal einsatzfahrten ohne BL gibt, sondern ganz normal

Reissdorf
10.03.2006, 12:35
Warum sie mit Sondersignal unterwegs gewesen sind ist natürlich fraglich. So wie es in dem Artikel steht ist das Fahrzeug auf einer Bundesstraße gefahren und der PKW wollte die Bundesstraße überqueren. So habe ich es jedenfalls verstanden. Somit hätte das Feuerwehrfahrzeug ja auch ohne Sonderrechte vorfahrt gehabt.

Das ist alles nicht so ganz klar.

Edit: Bei uns gibt es Einsatzfahrten ohne Sosi. Alle Zeiteinsätze sind in der Regel ohne Sosi.

Gruß
Reissdorf

dani k.
10.03.2006, 14:23
Hallo,

ja ich sehe das auch so, dass das Feuerwehrfahrzeug sowieso Vorfahrt gehabt hätte. Wäre das nicht so, würde ich ein Problöem sehen. Die Staatsanwaltschaft würde MEINER MEINUNG wegen den Fahrer wegen der Unverhältnismäßigkeit (Wasser - SoSi) noch stärker bestrafen.

Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.

Grüße
dani k.

Funker_ELF
10.03.2006, 15:55
Hallo!
Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.

MfG
Dennis

Borsti
10.03.2006, 15:56
Hallo,

ja ich sehe das auch so, dass das Feuerwehrfahrzeug sowieso Vorfahrt gehabt hätte. Wäre das nicht so, würde ich ein Problöem sehen. Die Staatsanwaltschaft würde MEINER MEINUNG wegen den Fahrer wegen der Unverhältnismäßigkeit (Wasser - SoSi) noch stärker bestrafen.


Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).


Bei uns ist es klar festgelegt und publiziert welche Einsatze wie zu fahren sind. So sind z.B. Alle Brände mit SoSi, Leiche bergen usw. ohne SoSi.
Diese Regeln kennt jeder Maschinist und Gruppenführer aufwärts.


Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?

Es ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung! Und letztendlich trägt der Fahrer die alleinige Verantwortung dafür, ob er mit oder ohne Wegerechten fährt...

Gruß,
Borsti

Brandbatsch
10.03.2006, 16:28
Hallole

Hallo!
Also bei uns gilt, wenn die Leitstelle sag "Anfahrt ohne SoSi!" dann machen wir das auch. Wird nichts gesagt, wird immer mit SoSi angefahren. So haben wir es sogar auf dem letzten Maschinistenlehrgang gesagt bekommen. Wie hat es unser Kreisbrandmeister so schön gesagt: "Einsatz ist Einsatz und kein Einsatz ist kein Einsatz und bei einem Einsatz definitiv immer mit SoSi!"
Also so läuft es bei uns im Kreis wie es woanders aussieht weiß ich nicht.

MfG
Dennis

Mit dem "Begriff bei uns" den find ich klasse den bei uns machen wir das ganz einfach 1. Melden bei Leitstelle 2. Auftrag erhalten 3. gesagt bekommen ob mit oder ohne SoSi gefahren wird wenn die Leitstelle nicht sagt wird gefragt damit es auf Band in der Leitstelle ist

gruß Michael

hannibal
10.03.2006, 16:40
@ Borsti

und dann in der Halle schon das Horn an machen

@ funker_elf_elsbeck

find ich total schwachsinnig

think before you act

bmaier
10.03.2006, 17:04
Hallo,

wieder kann man feststellen, dass hier über Situationen diskutiert werden, die von außen überhaupt nicht beurteilt werden können.
Es gibt durchaus Einsatzsituationen, bei denen man auch bei einer vermeintlichen Kleinigkeit mit SoSi zur Einsatzstelle fahren sollte/muss. In diesem Fall macht das vielleicht auch Sinn. Es ist hier nicht ersichtlich, wie voll die Keller waren. Bekanntlich werden in Kellern von Wohnhäuser auch Heizöl-Tank gelagert. Läuft der Keller nun mit Wasser voll, entsteht eine große Gefahr für die Umwelt. Also kann man meiner Meinung nach hier durchaus von Gefahr in Verzug sprechen.
Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.
Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...

Grüße

Björn

Rusher2k
10.03.2006, 17:32
Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.

AleX-112
10.03.2006, 19:18
also bei uns ist das ganz einfach so das wir selber entscheiden ,

wenn es z.B. nur eine tote ente sammeln oder Öl Abstreuen nach VU oder oder oder , dann fahren wir je nach Lage ohne SoSi

Alles was mit Feuer zu tun hat , Grundsätzlich mit SoSi.

also ich denke mal sollte von Lage zu Lage neu entscheiden.

Brandbatsch
10.03.2006, 19:44
jeder der ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hat soll es eischalten können wann immer er will oder meint es wer wichtig ???????????

das versteh wer will

ich nich :-(

gruß Michael

Tobias
10.03.2006, 21:47
Hallo,


also bei uns ist das ganz einfach so das wir selber entscheiden
Also bei der Fahrt zur Einsatzstelle ist das eigentlich eine Entscheidung der Leitstelle, die Kräfte mit oder ohne SoSi anrücken zu lassen.

Borsti
10.03.2006, 22:34
Ich bin der Meinung, wenn die Leistelle die FW über FME alarmiert, hat die FW immer das Recht, mit SoSi zur Einsatzstelle zu fahren. Sonst hätte die Leitstelle auch per Telefon die FW informieren können.

Bitte? Das wird ja hoffentlich nicht dein ernst sein, oder? Der einzige Alarmweg führt nunmal über die FME/DME der Freiwilligen Feuerwehr - das hat doch aber dann nichts zu sagen, ob die Feuerwehr auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf!

Wie sollte das denn in der Praxis deiner Meinung nach funktionieren? Ich such mir alle Telefonnummern der Feuerwehrleute aus'm Telefonbuch? Käse.


Außerdem kann die Leitstelle die Einsatzstelle nicht sehen. Wir hatten schon Einsätze bei der die Leistelle mit "nach VU auslaufender Kraftstoff" alarmiert hatte. Als die Kameraden vor Ort waren, wurde festgestellt, dass noch Personen eingeklemmt waren und versorgt werden musste...


Kann sicherlich immer passieren - ist aber äußerst unwahrscheinlich. Ja, ich weiß, jetzt kommt gleich wieder irgendein Beispiel von 1976 als das mal so war...

Grundsätzlich ist ein Einsatz der Feuerwehr aber auch möglich, welcher eine gewisse zeitliche Dringlichkeit hat, der aber nicht unbedingt mit SR gefahren werden muss! Bestes Beispiel ist Wasser im Keller oder Katze auf'm Baum.

Ja, du kannst natürlich auch mit Blaulicht zu der Katze fahren - wenn's dich glücklich macht. Ich tus nicht.

Florian kommen
11.03.2006, 00:45
Hmm ist die Leistelle nicht nur dem Rettungsdienst gegenüber weisungsbefugt ? Und Feuererwehr ist es so wenn der Maschinist meint er muss zu dem EInsatz mit SOnderechtenfahren dann hat er das zu endscheiden. Und ich glaube ned das es ein Problem ist mit Sonderechten zu fahren weil wieso sollten die die Feuerwehr alarmieren wenn nicht Menschen Tiere oder Sachwerte in Gefahr sind.

die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!

Firefighter&Rescue
11.03.2006, 00:50
Nur mal ne kurze Anmerkung.
Um das Thema SoSi wird schon in vielen anderen Threads geschrieben.
Ich meine wir sollten uns mal wieder mehr auf das Kernthema dieses Threads kümmern.
Nähmlich der Unfall.

Das ist natürlich ne schlimme Sache.
Ich kenne das aus einem ähnlichem Beispiel das sich im Nachbarlandkreis zugezogen hat.
Da ist nur ein Feuerwehrfahrzeug an einem Bahnübergang mit SoSi in einen Zug gefahren.

Der Fahrer ist dann auch gestorben.
Ok hier war es dann mit der Vorfahrt eben etwas anders herum wie in dem ersten Thread aber der Vorfall ist auch schlimm.

dani k.
11.03.2006, 10:00
Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht - und zum anderen geht es bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nicht um die Verhältnismäßigkeit sondern vielmehr um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (nachzulesen in § 35 (8) StVO).


Hallo Borsti,

die kausalen Zusammenhänge zwischen Legislative und Judikative sind mir durchaus bekannt. Allerdings wissen wir beide auch, dass die Anklage durch den Staatsanwalt vertretten wird. Somit spielt dieser beim Strafmaß durchaus eine tragende Rolle.

Ich denke es trotz dieser Fehlformulierung jeder verstanden, was gemeint war.
Meiner Meinung nach, müssen Forenbeiträge sein, wie die Röcke der Frauen: Kurz und Knackig.


Und da fängt das Problem bereits an: Alle Brände mit SoSi? Auch allein stehende Container zu nachtschlafender Zeit? Wenn die Polizei daneben steht und ausdrücklich sagt, es reicht wenn ein Auto mit normaler Fahrt kommt?

Ich gebe dir Recht, dass oftmals eine der Situation entsprechende Entscheidung getroffen werden muss. Allerdings darf meiner Meinung nicht auf SoSi verzichtet werden, nur weil dadurch ein Bürger geweckt werden könnte.

Grüße
dani k.

dani k.
11.03.2006, 10:06
Hallo zusammen,

gestern Abend ereigntete sich auch in Stuttgart am Flughafen ein Schwerer VU mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Signalfahrt. Dabei kam ein Passant ums Leben, drei Feuerwehrmänner wurden schwer Verletzt. Laut einem mir vorliegenden Zeitungsbericht (leider kann ich Ihn abgescannt nicht Hochladen, da er zu groß ist) hatte der Maschinist eine rote Ampel überfahren und ein Fahrzeug übersehen.
Ich selber war gestern durch zufall privat am Flughafen und konnte mir somit einen kleinen Einblick verschaffen.

Grüße
dani k.

Mr. Blaulicht
11.03.2006, 10:10
Zum einen bestraft nicht die Staatsanwaltschaft sondern ein ordentliches Gericht
Auch das ist nicht ganz richtig. Bestrafen tut der Staat bzw der Vollzugsdienst im Auftrag des Staates, das Gericht legt nur das Strafmass fest.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
13.03.2006, 11:06
die Leitstelle ist auch dem RD nicht direkt weisungsbefugt! Wenn der Fahrer des RTW´s der Meinung ist dass er mit SoSi anfahren muss, dann kann er das!

wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

gruß Michael

tower911
13.03.2006, 12:03
wenn er (Fahrer RTW) das tut muß er das auch erklären warum er das gemacht hatt , den meist sagt der Beifahrer (in der Regel RettAss.) ob geblaulicht wird oder nicht !

gruß Michael


ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.

telemanne
13.03.2006, 12:07
Offensichtlich sind verbreitet Mängel in der Ausbildung der Einsatzfahrer festzustellen. Wie in diesem Thema erkennbar, geistern hier die schlimmsten Gerüchte und Meinungen von Laien umher.
Beispiele nenne ich gerne auf Nachfrage, weil ich hab jetzt keine Lust und Zeit mich hier Seitenweise auszulassen.

Sonderrecht/"Wegerecht" ist ein heikles Thema, welches meiner Meinung nach in der Ausbildung viel zu kurz kommt (Vielleich deshalb, weil sich die Herren Ausbilder selbst nicht sicher sind und vernünftig auskennen????). Das sind Mängel, die ausgeschalten werden müssen! (Warum nicht ein Referat eines Fachkundigen vortragen lassen????)

Zum diesem Thema:
Wenn das Einsatzfahrzeug sowieso schon "Vorfahrt" hatte (ich geh mal aus gemäß §§ 8 oder 9 StVO), dann trifft die Hauptschuld den PKW-Fahrer. Hier wäre noch zu prüfen, in wie weit oder ob überhaupt die zul. Höchstgeschwindigkeit durch das Einsatzfahrzeug überschritten wurde und ob diese Überschreitung überhaupt Einfluss auf den Unfallhergang genommen hat. -> Deshalb Sachverständiger!!!!!
Trifft nun nach Abschluss der Ermittlungen den Einsatzfahrer eine Teilschuld, ist sehr wohl zu prüfen, ob in diesem E i n z e l f a l l die Verwendung von Blaulicht und Martinhorn (§ 38 StVO) und die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§ 35 StVO) gerechtfertigt war.

Bin ich mal gespannt....

Mr. Blaulicht
13.03.2006, 12:21
ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.
So weit ich das hier verstanden habe, geht es doch um die ANFAHRT zur Einsatzstelle. Woher sollte die RTW-Besatzung wissen, dass sich der Zustand verschlechtert? Sicherlich kann es bei der Anfahrt zu einem dringenden, aber nicht Notfalleinsatz zu einer Stausituation kommt. Nach Informationder Leitstelle über die geänderte Verkehrslage wird diese dann entscheiden.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
13.03.2006, 14:24
ich glaube er wollte damit nur sagen das es nicht die leitstelle immer bestimmt ob mit sosi gefahren oder nicht, sondern das fahrzeug auch selber entscheiden kann.
die leitstelle kann unmöglich immer vorgeben ob mit sosi gefahren wird oder nicht.
die kann doch nicht wissen was grad im rtw abgeht. wenns eine akuke verschelchterung des zustandes eines patienten gibt kriegt das die lst nicht mit und sagt dem rtw das er mit sosi fahren soll.
da entscheidet der rtw dann selbstständig das er mit sosi weiter fährt. und weil es nunmal so ist das man sich absichern soll wird netter weise der lst bescheid gegeben. wenn es nicht tun würde wäre der disponent zwar sauer werden aber der staatsanwalt kann wohl kaum anklage erheben wegen wiederrechtlicher nutzung der sosi. nen grund war ja vorhanden. ob die leitstelle den nun weiss oder nicht.

Nicht ganz bei der Anfahrt sagt die Leitstelle (die haben auch mit Betroffenen gesprochen) ob SoSi gefahren wird ansonsten hat die Besatzung im RTW den Betroffenen im Blick

gruß Michael

StefanK
13.03.2006, 19:28
Hallo zusammen,

gestern Abend ereigntete sich auch in Stuttgart am Flughafen ein Schwerer VU mit einem Einsatzfahrzeug auf einer Signalfahrt. Dabei kam ein Passant ums Leben, drei Feuerwehrmänner wurden schwer Verletzt. Laut einem mir vorliegenden Zeitungsbericht (leider kann ich Ihn abgescannt nicht Hochladen, da er zu groß ist) hatte der Maschinist eine rote Ampel überfahren und ein Fahrzeug übersehen.
Ich selber war gestern durch zufall privat am Flughafen und konnte mir somit einen kleinen Einblick verschaffen.

Grüße
dani k.

leider is das wieder zeitung live -.-
der PKW kam aus einem parkhaus und hat 2 wartende Autos überholt die das FW fahrzeug bemerkt hatten. er hat somit die vorfahrt des FW fahrzeuges genommen. alles andere wer schuld ist warum es passiert ist kann imo keiner sagen reine behauptungen und schlichtweg erfunden. Der tote war der Fahrer des PKWs und die 3 Feuerwehrangehörigen wurden schwer verletzt