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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenübernahme bei Katastrophenschutzeinsatz



J.S.
26.02.2006, 22:00
Hallo Forum,
habe gerade folgendes Problem:
Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
Aus unserer Wehr erklärten sich einige bereit dort zu helfen, und opferten auch noch freiwillig einen Tag Urlaub.
Jetzt erhielten wir die Nachricht, daß die Gemeinde nur 55 % der angefallenen Kosten erstattet bekommt ( Sprit für MZF, defekte Schaufeln usw.)
Gibt es für solche Einsätze nicht einen Etat vom Innenministerium, wie sieht das beim THW aus, hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen bei solchen Einsätzen bzgl. der Kosten.

Gruß Jürgen

testman
26.02.2006, 22:10
Wendet euch an das Landratsamt in dem Landkreis in dem ihr gewesen seit, und klärt das mit den zuständigen KAT Beauftragten!
Da dürfte sich bestimmt euer problem lösen, da sich der mit der Regierung dann in Verbindung setzt.

Hat bei uns auch so geklappt.
Unsere Gemeinde hat für diesen Katastropheneinsatz gar nichts bezahlt.
Dafür gibt es ja den K-Alarm.

J.S.
26.02.2006, 22:14
Werde das mal so an unseren Bürgermeister weitergeben.
Mal sehen was dabei rauskommt.

rotkreuz
27.02.2006, 10:56
gibt es einen Katalarm und hat der Kreis euch offiziell alarmiert muss er zahlen! dafür wird ja Katalarm gegeben, um eben zusätzliche Einheiten auch zu finanzieren.

Akkon_21
27.02.2006, 11:33
Hi Leute!!


Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


MfG Akkon_21


PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE

tower911
27.02.2006, 12:09
die anfordernde stelle zahlt.
fahren welche selbstständig in solche katastrophengebiete dann zahlen sie wen sie pech haben selbst.
von uns ausm kreis sind welche zum hochwasser gefahren allerdings hatte die stelle vor ort die kräfte nicht explizit angefordert. ratet mal wer auf dem kosten sitzen bleibt ;-)

Bugs B
27.02.2006, 18:03
Hi Leute!!


Ihr wisst aber schon,dass es den KAT-Alarm nicht mehr gibt?!?


MfG Akkon_21


PS:Es heisst jetzt GROSSSCHADENSLAGE

Negativ. Die Großschadenslage ist eine Stufe unter dem K-Fall. Vielleicht gibt es die Bezeichnung KAT-Alarm nicht mehr, aber dennoch kann in so einem Fall der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen werden. (ist zumindest in BY so)

Reissdorf
28.02.2006, 12:24
Ich kann Bugs B nur zustimmen. Meinses wissens nach hat man die Katastrophen wieder eingeführt. :-) Die gibt es jetzt wieder.

Gruß
Reissdorf

Tobias
28.02.2006, 16:13
Hallo,


Hallo Forum,
habe gerade folgendes Problem:
Vor 2 Wochen wurden wir durch die Feuerwehrführungskräfte zum Schneeschippen nach Niederbayern alarmiert.
Was heisst "durch Führungskräfte"?? Gab es ein offizielles Hilfeersuchen des Landkreises der K-Alarm ausgelöst hatte? Dann müssen diese Dinge ersetzt werden. Hat die Wehrführung oder wer auch immer Hilfe angeboten (z.B. über den "kleinen Dienstweg" - private Kontakte o.ä.) ist das was anderes. Entscheidend ist, ob die Anfrage offiziell über die untere Katastrophenschutzbehörde lief - sprich die Landkreise. Sonst spielt der K-Fall keine Rolle. Der Dienstweg muss eingehalten worden sien.

Der Krisenstab des Landkreises mit K-Alarm muss euren Landkreis angefragt haben. Der gibt die Anfrage weiter. Das ist der Dienstweg.

J.S.
06.03.2006, 14:24
@Tobias
Wir wurden offiziell angefordert, alarmiert wurde unsere Wehr telefonisch durch den zuständigen Kreisbrandinspektor.

Tobias
06.03.2006, 15:47
Hallo,

das verwundert mich dann eigentlich. Normalerweile zahlt der, der bestellt...

wasserretter
06.03.2006, 18:34
Mahlzeit JS!

Saach ma, WER hat Euch alarmiert?
Wars ...
a) das für den Einsatzraum zuständige LRA oder wurdet ihr von
b) eine andere Stelle (Feuerwehr/Industriebetrieb/Privavatleute o.ä.) im Einsatzraum angefordert?

Diese Frage muß als erstes geklärt werden - dann ist auch ne klare Aussage zu Euerer Chance auf Kostenersatz nach BayKatSG möglich.

Gruß von den DLRGlern aus Oberfranken, die auch in Niederbayern gegraben haben

Michael

J.S.
08.03.2006, 17:37
Servus

Angefordert wurden wir lt Aussage unseres Kreisbrandrates vom Innenministerium.

Mr. Blaulicht
08.03.2006, 17:43
dann zahlt halt das Innenministerium.

Gruß, Mr. Blaulicht

J.S.
08.03.2006, 17:54
Danke für Eure Antworten.
Werde mal abwarten was jetzt letztendlich dabei rauskommt und mich mit dem Ergebnis später nochmal melden
Gruß Jürgen