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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Delmenhorst: Scanner bei Verkehrskontrolle sichergestellt



Daniel Wladow
22.02.2006, 19:21
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im August 2005 sichtete die örtliche Schutzpolizei in dem Fahrzeug eines Delmenhorster Funkamateurs einen Scanner. Der Scanner lag ausgeschaltet in der Mittelablage. Das Gerät wurde beschlagnahmt, weil – so der Polizeibeamte – es nach dem Einschalten und Anschließen an eine am Fahrzeug angebrachte Funkantenne zum Abhören des Polizeifunks geeignet sei. Später wurde festgestellt, dass in dem Gerät eine Frequenz des 4m-Bandes und eine Frequenz des 70cm-Amateurfunkbandes gespeichert war. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren im Februar 2006 gemäß § 153 StPO ein.


mitgeteilt von : Rechtsanwalt Michael Riedel, DG 2 KAR

http://www.lawfactory-cologne.de

Mr. Blaulicht
22.02.2006, 19:42
Moin moin,

hoffentlich kommt jetzt nicht wieder jemand auf die Idee, aus der Einstellung des Verfahrens den Schluss zu ziehen, dass es LEGAL ist, einen Scanner zu betreiben.

Gruß, Mr. Blaulicht

Leitstelle Helmstedt
22.02.2006, 19:43
Hi,

Solche schlauberger gibt es immer wieder.

mfg

L.H.

Glubschi
22.02.2006, 19:51
Ja Ja,Fuchs musste sei und net ner in lange Schwanz ham.... :)

Daniel Wladow
22.02.2006, 20:22
Hallo Mr. Blaulicht,

wieso sollte jemand auf die Idee kommen, der Betrieb eines Scanners wäre ILLEGAL?
Daniel

Leitstelle Helmstedt
22.02.2006, 20:24
Hi,

Ja stimmt es ist ja auch nicht Illegal es sei den man hat verbotene Ferequenzen zb. BOS oder Betriebsfunk.

mfg

L.H.

Mr. Blaulicht
22.02.2006, 22:18
Hallo Mr. Blaulicht,

wieso sollte jemand auf die Idee kommen, der Betrieb eines Scanners wäre ILLEGAL?
Daniel
Du hast recht! ich vergass, die BOS-Frequenzen zu erwähnen...

Gruß, Mr. Blaulicht

Lars Zerpich
25.02.2006, 19:16
Ja Ja,Fuchs musste sei und net ner in lange Schwanz ham.... :)

Bitte wie?