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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Refelxfolie...



Angriffstrupp
18.02.2006, 16:41
Hallo zusammen,
darf man eigentlich seinen Privat PKW auch mit so " Refexfolie " oder ähnlichem bekleben?
Oder ist das Verboten, muß ich das anmelden?
Was erwartet michin einer Polizei Kontrolle oder der nächste HU ?

Das es in etwa so aus sehen würde...

kOnDeNsAtOr
18.02.2006, 16:47
Ich denke es sollte kein Problem geben, wenn du dein Auto mit Aufklebern zupflasterst. Kommt wahrscheinlich aber auch noch drauf an, ob du nur Streifen ziehen willst oder auch was draufschreiben willst. Aber warte lieber noch auf mehrere Antworten.(z.B. von unseren Paragraphenprofis)
Gruss Andy

Mr. Blaulicht
18.02.2006, 17:28
Moin moin,

guggst Du hier:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060334403050730/1_104.pdf

Gruß, Mr. Blaulicht

Angriffstrupp
18.02.2006, 17:40
Danke , so was hab ich gesucht... *freu*

Mr. Blaulicht
18.02.2006, 19:15
Danke , so was hab ich gesucht... *freu*
Gern geschehen. Die Freude kann ich allerdings nicht verstehen. Nach diesem Flyer sind nämlich Reflexfolien verboten.

Gruß, Mr. Blaulicht

Angriffstrupp
18.02.2006, 19:19
Das mag sein! Aber Du hast mir doch geholfen, und das ist doch positiv...

Mr. Blaulicht
18.02.2006, 19:24
Dann freue ich mich auch ;-)

Das wirft dann aber die Frage auf, nach welchen (gesetzlichen) Vorgaben Einsatzfahrzeuge beklebt sind.
Muss man das eintragen lassen, oder ist das alles im Paket "Sonderfahrzeuge" enthalten? Wiess jemand was genaueres?

Gruß, Mr. Blaulicht

Angriffstrupp
18.02.2006, 19:33
Hab da was in nem anderen Forum gefunden!
Han aber mal ne E-MAil an eine Firma gesendet die sowas macht, die müsen das doch wissen!
Das Ergebniss teile ich dann hier mit...




22 #23
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Beiträge: 3.539 Re:Reflex auf Auto - Kundenunterschrift?

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Apropos Bullerei:
Da werden in einigen Bundesländern Bullenschleudern mit seitlichen Reflexstreifen ausgerüstet (die von der Konturmarkierung mit 200 Cd Reflexwert) und alle finden es ganz toll.

Da auch Polizeiautos ganz normal zum TÜV müssen, eine Betriebserlaubnis haben und Sonderaufbauten etc. auch bei der Polizei eingetragen sein müssen, müsste also der Reflexstreifen bei der Bullerei eingetragen sein. Zufällig weiß ich aber, daß dem nicht so ist. Laut STVZO ist das aber auch nicht möglich.

Trotzdem gehen alle drauf kaputt, wie toll und sicher das doch jetzt alles ist und wie gut man die Karren sehen kann etc. etc.

Also, ganz ehrlich, wenn mich ein Bulle wegen retroreflekterenden Streifen anhalten würde, dessen Karre auch diese Streifen hat, dann würde ich ihn erstmal bitten, in seine eigenen Papiere zu blicken.

Insgesamt ist das eine Grauzone, in der niemand so recht bescheid weiß.

Gruß,
Holger

Andreas 53/01
18.02.2006, 19:55
Hallo!

Also, zunächst einmal sieht die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordung ( StVZO ) eine Verwendung von retroreflektierenden Folien im Bereich der Polizei zu ( StVZO §52,Abs.3a) !
Nicht alles was nach StVZO nicht zulässig wäre, darf auch nicht umgesetzt werden. Dann nämlich, müssen solche Dinge gesondert einer entsprechenden Prüfungsstelle vorgezeigt werden.

Feuerwehr und Rettungsdienstfahrzeuge bedürfen dahingehend einer Sondererlaubnis, die i.d.R. im FZ-Schein enthalten ist.

An anderen als die oben genannten Fahrzeuge dürfen keine fluoriszierende oder Retroreflektierenden Folien angebracht sein!

MfG

alarma
19.02.2006, 11:59
Die rot-weiss reflektierenden Streifen von Baustellenfahrzeugen etc. müssen (müssten) auch eingetragen werden. Um derartige Eintragungen zu bekommen bedarf es schon eines "echten" Grundes. Z.B. regelmäßiges Arbeiten im fließenden Verkehr o.ä.
Und da eine Privatperson in der Regel über keine Sonderrechte für deratige "Manöver" verfügt ist die Sache wohl vom Tisch.

Andreas 53/01
19.02.2006, 13:28
Hallo !

Ausschlaggebend ist die Fahrzeugbezeichnung bzw. die Schlüsselnummer. Sie gibt Aufschluß darüber, was an einem Fahrzeug vorhanden sein darf bzw. wie es ausgerüstet sein darf.

Beispiel, ein Fahrzeug der Feuerwehr hat i.d.R. die Sondersignalanlage nicht expliezit eingetragen, da es nach §52 StVO Abs.3 blaues Blinklicht haben darf ( aber nicht muss ). Ausschlaggebend ist die Bezeichnung im FZ-Schein, z.b. " Feuerwehr Einsatzfahrzeug od. Einsatz-u.Kommandofahrzeug Katastrophenschutz ".

Hab jetzt doch etwas genaueres, Konturenmarkierungen. Diese dürfen wohl ohne weiteres eingesetzt werden, nach ECE 104.

MfG

redone
21.02.2006, 10:18
Moin
ECE 104 ist richtig, hab das an unserem GWW machen lassen. Das Problem liegt nicht an Sonderfahrzeug oder nicht sondern an der Gesamtlänge, die muß min. 6m sein. Da unser KFZ aber nur 5,65m + Anhänger-Kupplung hat, mußte das mit Ausnahmegenehmigung des StVA gemacht werden. Kostet 50 Flocken und ein Jahr TÜV. Man darf auch nur 11 Buchstaben in retroreflektierend aufs Auto kleben. DLRG Wasserrettung sind mehr => Ausnahmgenehmigung!!!
Du darfst dir Konturmarkierung aufs Fahrzeug machen, aber die KArre muß halt länger als 6m sein, ist unwahrscheinlich beim Privat-PKW.
Einfachste Lösung: Termin beim Dienststellenleiter vom zuständigen StVA holen und dort vorsprechen, wenn der nein sagt, ist Feierabend. Erfahrungsgemäß fängt er aber erstmal an zu telefonieren und zu recherchieren da er sich wahrscheinlich nicht damit auskennt, es geht schließlich um EU-Recht was noch nicht ganz umgesetzt ist.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Andreas 53/01
21.02.2006, 10:44
Hallo !

Hier stehts genau drinne;

§51a, Abs.4 StVZO und §53 Abs.10 Nr.3 StVZO

MfG