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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldeempfänger für Bürgermeister



Nordsee
08.02.2006, 20:04
Hallo,

hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
DME zur alarmierung (FührungsRic)
FME um den Funk dann abzuhören

MfG
Nordsee

Alex22
08.02.2006, 20:16
kommt drauf an woher du bist ..
Prinzipiell besteht schon du Möglichkeit.

TripleJ
08.02.2006, 20:31
Servus,

Ich weis nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist der Bürgermeister der "Leiter der Feuerwehr", dem wiederum der Wehrleiter (StBI) unterstellt ist.
Somit ergäbe sich ja rein rechtlich die Möglichkeit für ihn, einen Melder zu tragen.

MfG TripleJ

alarma
08.02.2006, 20:42
Mit dem DME ist es glasklar.

Einen DME kann ein jeder zugeteilt bekommen, auch Zivilisten !

Daher gilt es in besonderem Maße für den Bürgermeister, der mit einem DME wie o.g. eine Führungsric bekommen kann, worüber er in gewissen Schadensfällen informiert werden kann.
<small>
Ein Bsp. für Zivilisten mit DME sind die Lübecker Priwallfähren. Diese werden mit einem DME informiert das ein RTW, Löschzug o.ä. auf der einen oder anderen Seite in wenigen Minuten zu erwarten ist. Somit bleibt eine Fähre zur sofortigen Überfahrt für die Einsatzkräfte am Anleger.</small>

Beim FME ist es wohl sehr fraglich, gerade in Bezug auf die BOS-Konforme programmierung wenn der FME nur dem Mithören dient.

TEL S6
08.02.2006, 21:21
Unser Bürgermeister hat einen FME.

Mithören ist hierbei nicht vorgesehen. Es geht nur darum, das er informiert ist, wenn eine der Wehren unserer Gemeinde alarmiert wird.

Alex22
08.02.2006, 21:36
Beim FME ist es wohl sehr fraglich, gerade in Bezug auf die BOS-Konforme programmierung wenn der FME nur dem Mithören dient.

Deswegen .. hier kommt es darauf in welchem Bundesland er ist.

Glubschi
08.02.2006, 21:37
Hallo,

hat der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister das Recht einen DME und FME zu tragen?
DME zur alarmierung (FührungsRic)
FME um den Funk dann abzuhören

MfG
Nordsee



Hallo.

Also ich denk,das er Recht hat so einen Melder tragen zu dürfen...

Mit den Alarmschleifen bzw. Ric's der Stadt-Feuerwehr und den dazugehörigen Gemeinten...


Aber die Mithörfunktion ist dabei ausgeschlossen,er kann sich ja in dem Fall ans GH wenden oder den EL bzw.sich per Telefon in Verbindung setzen...


Schließlich hat er auch das Recht zu erfahren,was ''seine'' Feuerwehr macht...

crazyossi
08.02.2006, 22:36
naja.. wenn ein Bürgermeister nichts anderes zu tun hat.

Wieso hat er einen von ihm beauftragten Stadtbrandmeister der sich um diese belange kümmert und auch entsprechend ausgebildet ist. Wobei der BGM auch StBm sein kann , wenn er die zeit dazu hat.

In meinen nun 20 Jahren Feuerwehrlaufbahn habe ich erst 2x einen Bürgermeister oder andere Ortspolitik an einer Einsatzstelle erlebt.

Und wenns wirklich wichtig ist das der Krisenstab zusammen kommen muss, dann wird man ihn schon erreichen.

Cummunicator
08.02.2006, 22:50
Und wenns wirklich wichtig ist das der Krisenstab zusammen kommen muss, dann wird man ihn schon erreichen.

Sehe ich auch so. Kein Grund dass er einen Melder mitschleifen muss. Wenn doch, warum nicht. Kann nur von Vorteil für die Wehr sein wenn sich der Bürgermeister derart mit der Feuerwehr verbunden fühlt.

Aber das Recht dazu hat er schon. Denn immerhin ist es ja seine Feuerwehr. Er ist der Leiter der Wehr. Wir sind ihm alle unterstellt.

tower911
09.02.2006, 12:33
Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.

Mr. Blaulicht
09.02.2006, 12:37
Moin moin,

da bin ich mir nicht so sicher. Man darf nur diese NAchrichten mithören, die für einen bestimmt sind. D.h. ich darf ein Funkgerät besitzen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass ich angesprochen werde. Und wer hat schon mal in einem Einsatz den BGM direkt über Funk angesprochen?
Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?

Gruß, Mr. Blaulicht

Cummunicator
09.02.2006, 13:35
Kollidieren eigentlich nicht die Interessen, wenn der BGM a) Chef der Feuerwehr und b) Chef der KatSchutz-Behörde ist?

Das glaub ich kaum. Der Bürgermeister ist zwar Chef der Feuerwehr, aber bei uns obliegt der KatS dem Landkreis. Demnach dürfte der Chef des KatS also der Landrat sein.

Ebi
09.02.2006, 13:37
Hi Cummu,
aber:
in kreisfreien Städten ist er Chef der FW und des KatS.

mfg
Ebi

Cummunicator
09.02.2006, 13:44
Hmm. Wohl wahr. Da hab ich jetzt nich dran gedacht...

russmeyer
09.02.2006, 14:28
Das der Bürgermeister einen FME /DNME hat, über den er erreichbar ist, ist schon eine sinnvolle Angelegenheit.
Allein um bei grossen Schadenlagen Entscheidungen zu beschleunigen.....
Da hilft es ungemein, wenn der Chef der Verwaltung vor Ort ist.
Als Hauptverwaltungsbamter ist er dann auch "Chef" der Feuerwehr, einen Interessenkonflikt mit KatS gibt es wohl nur in Kreisfreien, grösseren Städten.
Wenn also ein Bürgermeister solch einen FME/DME haben möchte, dann sollte man ihm einen geben.
Rein rechtlich spricht nichts dagegen... als HVB ist er ja innerhalb der BOS schon aufgeführt, allein schon durch die entsprechenden Gesetze im Bereich der Gefahrenabwehr.

Mithören von Funk ist so eine Sache, die immer ein wenig "Hoch" gespielt wird....
Ich erinnere mich noch an Kameraden, die Ihren Meldeempfänger auf voller Lautstärke im Baumarkt mithörten, wenn Probealarm war... allerdings waren das auch diejenigen, die erstmal abwarten, ob es sich "lohnt" zum Einsatz zu kommen.

Ein Abhören des Funkkanals durch Funkmeldeempfänger ist ja eigentlich nach den TR nicht vorgesehen.... Alarmierung > Sprachdurchsage > Reset...

r.

MiThoTyN
09.02.2006, 14:35
Weiter oben hört sich das ja so an als ob der BGM keinen FME haben dürfte womit man Funk mithören kann.
Wenn aber der BGM cheffe der Feuerwehr ist wie bei uns auch dann kann der sich sogar nen 4meter Funkgerät unter sein Kissen legen wenn er will.

Das mit dem 4m Gerät stimmt auch nicht immer und überall. Sind alles Bundesland spezifische Sachen.

Der BGM dürfte z.B. gar kein Funkgerät bedienen, wenn er nicht die Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat und/oder nen Funklehrgang besucht hat. Wenn der Bürgermeister sonst nix mit Feuerwehr zu tun hat, und NUR Politiker ist, kann er viel Schaden und Verwirrung anrichten wenn er ein eigenes FuG hat.

Zum anderen ist die Frage für was muss der Bgm. den FUNK HÖREN. Wenn der Bürgermeister an der E-Stelle ist, dann will er vom Einsatzleiter schnell und knapp Infos haben. Der Bgm hat vermutlich weder Lust, noch Zeit, noch das Interesse und das fachliche Verständnis den BOS-Funk länger abzuhören.

Bei uns kommt der Bgm übrigens oft zu Einsatzstellen. So ab Zimmerbrand/Dachstuhlbrand, wenn alle 3 Stadtteile im Einsatz sind. Das kommt im Jahr schon öfter vor.

Unser Bgm hat dafür auch ne eigene Nomexjacke bekommen mit der Aufschrift "Bürgermeister". Nen Melder hat der aber nicht. Der muss ja nicht ALLES mitbekommen, was ihn eben gar nicht interessiert. Wenn was wichtiges anliegt, wird der auf seinem Diensthandy angrufen, das er ständig dabei und eingeschaltet hat. Denke das langt. Schneller oder öfter muss man den nicht erreichen. Ein DME/FME muss der nicht haben. Wenn er doch einen hat, ok, kann nützlich sein. Aber ein FuG oder Mithörfunktion sollte er auf keinen Fall bekommen, als (nur) POLITISCH Verantwortlicher.

Gruß Joachim

TEL S6
11.02.2006, 12:55
Moin,

ich glaub ihr seht das teilweise nen bischen zu verspannt. Bei uns hat er den FME unter anderem auch bekommen, weil die Wehren die Verbundenheit zu ihm deutlich machen wollten und da er auch mit über die Gelder entscheidet soll er informiert sein. Dies war aber nach Einführung der stillen Alarmieung nicht gewährleistet. Und damit er mitbekommt wie oft wir uns nachts usw. auf die socken machen hat er nen FME.

Das ist halt auch nen Stück "Öffentlichkeitsarbeit" wenn man so will..... Halt mal ganz abgesehen davon, das es NIE schadet, wenn der Information/Komunikationfluß "zur Geschäftsführung" kurz und problemlos funktioniert.

tower911
12.02.2006, 11:48
Das mit dem 4m Gerät stimmt auch nicht immer und überall. Sind alles Bundesland spezifische Sachen.



Ja ! Deswegen hatte ich ja auch geschrieben das es bei uns so ist.
Anderswo ist es mit Sicherheit anders.
Das es Quatsch wäre, wenn er nen 4meter FuG hätte, brauchen wir uns nicht drüber unterhalten *g

datmartin
13.02.2006, 15:21
Der Bürgermeister der Stadt ist doch auch HVB, oder?
Da ist klar das er auch nen Melder bekommt. Es sei denn - wie in tausenden von Fällen - wird das delegiert.

tower911
14.02.2006, 12:05
also wir sind auch eine stadt und bei uns ist der Bürgermeister kein Hauptverwaltungsbeamter

Ferdinand
14.02.2006, 16:18
Moin,

ich glaub ihr seht das teilweise nen bischen zu verspannt. Bei uns hat er den FME unter anderem auch bekommen, weil die Wehren die Verbundenheit zu ihm deutlich machen wollten und da er auch mit über die Gelder entscheidet soll er informiert sein. Dies war aber nach Einführung der stillen Alarmieung nicht gewährleistet. Und damit er mitbekommt wie oft wir uns nachts usw. auf die socken machen hat er nen FME.

Früher oder später wird der BGM sowieso im Detail über den Einsatz aufgeklärt, er bekommt ja die Einsatzberichte des Einsatzleiters zugestellt.
(zumindest bei unseren Gemeinden in Bayern)

Das Handy unseres BGM ist in der Handyalarmierung von einer der Ortsteilwehren eingetragen, somit ist denke ich genug getan.