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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RAG und Voicerecorder



marlon
05.02.2006, 11:10
Hallo zusammen,

ich weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz besteht für alles Fahrzeuge welche mit Sondersignalen ausgerüstet sind eine RAG (Restwegaufzeichnungsgerät) Pflicht.

Dies finde ich auch sinnvoll, da es detailliert die letzten Vorgänge vor einem Unfall aufzeichnet. Bös formuliert, es kann einem entlasten oder ins Gefängis bringen. Grundsätzlich aber in meinen Augen eine gute Sache.

Nun habe ich aber Gerüchte gehört, dass neben den RAG's auch über ein Obligatorium für Voicerecorder diskutiert wird. D.h., dass wie in Flugzeugen, jedes Wort, welches im entsprechenden Fahrzeug gesprochen wird (inkl. Funk)aufgezeichnet würde.

Was haltet ihr davon, ich persönlich sehe den Nutzen eines Voicerecorders in Einsatzfahrzeugen nicht ein!

marlon

Dr.Toppa
18.02.2006, 02:37
Tach auch in die Schweiz!

Also wenn ich das gleiche unter "RAG" verstehe, wie du, dann heißt das bei uns im Kreis "UDS" (Unfalldatenschreiber) und wird von den meisten nur "Black Box" genannt. Bei uns haben das jetzt seit letztem Jahr alle NEFs und alle neu angeschafften RTWs sollen das jetzt auch bekommen. Bisher hatten alle Rettungsmittel richtige gute alte Fahrtenschreiber (was sicher im Großteil der BRD noch immer Standard ist). Die dokumentieren dann auch neben der Geschwindigkeit, ob Blaulicht und/oder Einsatzhorn eingeschaltet sind/waren. Die Unfalldatenschreiber hingegen zeichnen nur auf, wenn es zu einer bestimmten kritischen Situation kommt (ESP greift ein, Airbag geht auf, Crash, o.ä.) dann werden automatisch die letzten Minuten VOR dem Zwischenfall festgehalten.
Ist zwar praktisch, dass man nicht bei Schichtbeginn immer ne neue Tachoscheibe einlegen muss, aber das Dingen entlastet dich wirklich nur, wenn es zu einem Unfall u.a. mit Beschädigung des eigenen RTW kommt. Wenn es z.B. aufgrund einer Einsatzfahrt des RTW im Kreuzungsbereich zu einer Kollision von zwei ausweichenden PKW kommt, und einer der Geschädigten dann behauptet: "Der is' doch ohne Horn mit mindestens 80 km/h einfach so über die Kreuzung gebrettert....!!!", dann kann die Tachoscheibe zur Entlastung des RTW-Fahrers dienen (da "Horn an" sowie die Geschwindigkeit gerichtsverwertbar dokumentiert sind). Bei der "Black Box" hingegen wird einfach GAR NIX aufgezeichnet, weil es u.U. für den RTW nicht zu einer kritischen Fahrsituation gekommen ist.
Also: neuer Technik-Schnickschnack von wegen "RAG" oder "UDS" - alles schön und gut!
In meinen Augen aber völlig unzureichend zur rechtlichen Absicherung des RD-Personals und damit mangelnde Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern.....
Okay, das klingt jetzt vielleicht etwas überzogen, aber ist meine Meinung dazu!
Von "Voice-Recorder" o.ä. möchte ich jetzt gar nicht erst anfangen! GRANDE SCHWACHSINN !!! Wobei das ja zumindest eine Möglichkeit wäre, akustisch nachzuweisen, ob das Einsatzhorn eingeschaltet war oder nicht (vorausgesetzt man hat nicht gerade zwei "Hella Schwachtonhörner" unter der Motorhaube ;-)
"Häää? Is das Horn an???"
"Also das Blaulicht ist an - ich höre die Drehspiegel..." *lol*

Gruß
Dr.Toppa

Mr. Blaulicht
18.02.2006, 10:50
Moin moin,

Bei uns wird auch per Tachoscheibe dokumentiert, wobei auch ich persönlich den Unfalldatenschreiber bevorzugen würde, da er einfach mehr dokumentiert (wann augewichen, wann gebremst etc)
Aber diese Black Boxes zeichnen nicht nur bei kritischen Situationen auf. Wie will den so ein Teil wissen, dass es in30 Sekunden knallt? Aus diesem Grund wird permanent aufgezeichnet. Allerdings werden die Daten, die am ältesten sind (ich meine 30 Sekunden) wieder überschrieben. Erst wenn es zu einem Unfall öder ähnlichem kommt, stoppt die Aufnahme kurz danach. Man kann die Aufzeichnung auch manuell durch Einschalten der Warnblinkanlage auslösen.

Gruß, Mr. Blaulicht

EDIT: siehe auch http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Texte/UDS1.htm

Paramedic
18.02.2006, 13:35
Hallo Zusammen,

das sogenannte UDS der Firma Kienzle bzw. Siemens Automotive zeichnet, wie schon beschrieben permanent auf. Kommt es zu einem definierten Ereignis, wird dieses mit einer Vorphase bis zum aktuellen Ereigniss gespeichert. Diese Speicherung kann automatisch oder manuell (durch Einschalten der Warnblinkanlage oder Drücken eines Tasters) eingeleitet werden.

Unsere Fahrzeuge sind alle mit dem UDS ausgerüstet und wir haben durchweg gute Erfahrungen damit gemacht. Meiner einer ist speziell geschult und hat die Software und die Hardware zum Auslesen der Daten.

Gruß
Michael

F64098
18.02.2006, 20:10
Wenn es z.B. aufgrund einer Einsatzfahrt des RTW im Kreuzungsbereich zu einer Kollision von zwei ausweichenden PKW kommt, und einer der Geschädigten dann behauptet: "Der is' doch ohne Horn mit mindestens 80 km/h einfach so über die Kreuzung gebrettert....!!!", dann kann die Tachoscheibe zur Entlastung des RTW-Fahrers dienen (da "Horn an" sowie die Geschwindigkeit gerichtsverwertbar dokumentiert sind)

Mich würde schon interessieren, wie Du anhand der Aufzeichnungen einer Tachoscheibe "gerichtsfest beweisen" willst, daß eine bestimmte Stelle der Fahrtstrecke mit einer bestimmten Geschwindigkeit passiert wurde.
Kleiner Tip, die Nadel für die zurückgelegte Geschwindigkeit "wandert" mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 5µm/Sekunde über das Papier.

Die Nadel für die Dokumentation der SoSi-Einrichtung ist noch ein ganzes Stück langsamer.

MfG

Frank

marlon
19.02.2006, 11:11
Hallo,

danke für eure Antworten.

Also unsere "RAG's" (= Restwegaufzeichnungsgerät) schreiben eigentlich permanent mit. D.h. sie halten dauernd die letzen 30 Sek fest und überschreiben sich laufend wieder. Hält das Fahrzeug, stoppt die Aufzeichnung. Ereignet sich nun ein Unfall, den RAG sofort ausbauen. Gilt als Beweisstück.

Unsere RAG's zeichnen übrigens nebst Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, Blinkzeichen auch die Sondersignale auf und dokumentieren ob diese eingeschaltet sind.

Diese Art von Gerät finde ich auch sinnvoll. Sie kann dich zwar ins Gefängnis bringen, aber auch entlasten.

Aber wie schon erwähnt, diese "Voice Recorder", welche schon von gewissen gefordert werden finde ich absoluten Schwachsinn.

marlon

Mr. Blaulicht
19.02.2006, 11:30
Sie kann dich zwar ins Gefängnis bringen, ...
Das sehe ich nicht so. Ins Gefängnis kommst Du nur, wenn DU was falsch gemacht hast, nicht die Black Box. Und man macht halt einfach nix falsch, wenn man Auto fährt, besonders nicht auf Einsatzfahrten.
Wer vor Black Boxes aus diesem Grund Schiss hat, sollte vielleicht jemand anderen fahren lassen ...

Gruß, Mr. Blaulicht

marlon
19.02.2006, 13:22
Das sehe ich nicht so. Ins Gefängnis kommst Du nur, wenn DU was falsch gemacht hast, nicht die Black Box. [...]
Gruß, Mr. Blaulicht

Ne, ich finde diese RAG's oder Black Boxes, oder wie man sie nennen mag wirklich eine gute Sache. Ich will damit nur sagen, im Falle eines Unfalls schafft sie Klarheit über die Verhältnisse. Diese Verhältnisse können jedoch sowohl entlastend, als auch belastet sein. Was nicht heisst, dass der Fahrzeuglenker nicht für seine Fehler einstehen soll. Es ist ja sonst schon schlimmm genug, wenn man jemandem zur Hilfe eilt, und dann einen Unfall baut, wobei möglicherweise noch andere Personen zu Schaden kommen.

marlon