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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Staffelführer als Truppführer?



Antennenfan
08.07.2002, 11:15
Hallo,
in unserer Wehr verfügen wir über ein LF 8/6. Es ist oft so, dass wir bei Übungen oder sonstigen Fahrten keinen Gruppenführer mit haben. Somit sitze ich auf dem Platz.
In Sachsen ist es so, dass ein Truppführer auch eine Staffel (also 1:5) führen darf.
Meine Frage ist nun, ob ich das Löschgruppenfahrzeug (1:8 normalerweise) dann führen darf, wenn darauf nur eine Besatzung 1:5 sitzt? Natürlich bin ich Truppführer!
Gibt es die Regelung des Staffelführers auch in anderen Bundesländern?

Gruß, Steffen

Hindin
08.07.2002, 13:15
Hallo,

also in BW ist es so geregelt. Wenn ein Gruppenführer da ist, ist er Gruppenführer, logisch. Er sollte auch erst losfahren wenn er bei einem LF die Besatzung 1/8 im Auto hat. Wenn natürlich zu bestimmten Uhrzeiten nicht mit so vielen Leuten gerechnet werden kann, dann fährt man auch mal mit 1/6 oder noch weniger raus. Sollte kein Gruppenführer da sein ist der Ranghöchste Truppführer automatisch Einsatzleiter bzw. Gruppenführer. Egal wieviele Leute er im Fahrzeug hat. Kommt jedoch ein Zugführer an die Einsatzstelle muss der TF oder der GF der bis da hin das Kommado oder die Einsatzleitung hatte, es an den Zugführer abgeben.

GrFü. Daniel

Funker_ELF
08.07.2002, 14:02
Hallo
Bei uns ist es so geregelt, as der jenige der den Einsatz als Einsatzleiter beginnt (wir haben immer mindestens 2 GF hier) ihn auch bis zum Schluss macht, ganzegal ob der OBM nachkommt oder nicht. Denn er weiß was sache ist und brauch nicht erst einen anderen Einweisen, selbst unser Kreisbrandmeister läßt ihn zu 90% freie Hand und bleibt im Hintergrund.

MfG
Dennis

Backdraft007
08.07.2002, 14:37
Original geschrieben von Hindin
Kommt jedoch ein Zugführer an die Einsatzstelle muss der TF oder der GF der bis da hin das Kommado oder die Einsatzleitung hatte, es an den Zugführer abgeben.

GrFü. Daniel

Oder der Zugführer überlässt dem TF die Einsatzleitung und bleibt nur dabei! Machen wir beispielsweise so, damit man auch in dem Bereich (Einsatzletung) Erfahrungen machen kann!

TIM
08.07.2002, 19:36
Hallo Steffen,

also egal wie viele auf dem LF16 sitzen, als Truppführer darfst Du das LF16 nicht führen. Du brauchst dafür den Abschluss an der LFS Sachsen als Gruppenführer. Desweiteren, reicht der Abschluss als Truppführer nicht aus, das LF8/6 zu führen. Aus welcher Ecke von Sachsen komst du denn?

Viele Grüsse, Micha!

Antennenfan
09.07.2002, 12:54
@Tim
Ich komme aus dem Raum Zwickau.
Ich möchte das ganze noch einmal etwas präzisieren.
Da ich ein normales Staffelfahrzeug mit der maximalen Besatzung von 1:5 als Truppführer auch führen darf, wollte ich wissen, ob ich dann auch ein Löschgruppenfahrzeug mit einer Besatzung von lediglich 1:5 führen darf.
Ich danke euch für die bisherigen Antworten.

Gruß, Steffen

JoergS
09.07.2002, 14:00
Hallo,

ist das nicht ein relativ unwichtiges Problem? Bei Übungsdiensten ist es m.M. nach Egal ob jemand ist Gruppenführer oder nicht.Im Einsatz ist es m.M noch unwichtiger, wenn kein Gruppenführer anwesend ist,d ann führt halt derjenige mit der besten Qualifikation. (oder würdet ihr in solch einem Fall im Gerätehaus bleiben???? )

Um auf deine Frage zurückzukommen: Es heist ja Truppführer. Staffelführer oder halt Gruppenführer. Es kommt nicht darauf an, mit welchem Fahrzeug ihr unterwegs seid, sondern welche Manschaft du befehligst.

Gruss

JS

Backdraft007
09.07.2002, 14:09
Also ich komme aus NRW! Bei uns ist das so, wenn man den Truppführer-Lehrgang hat, wird man zum Unterbrandmeister befördert! Und als UBM kann man Einsatzleiter sein!

Andreas 53/01
09.07.2002, 18:39
Hallo!

Nun, wieder so ein Länderproblem!

Bei uns kann/wird auch ein LF mit mind. 1+5 ausrücken! Darunter würde ich es euch nicht raten! Lieber noch ne Minute warten und wenigstens 1+5 sein!!

D.h., wenn Ihr in Sachsen mit Truppführer auch eine Staffel führen könnt/dürft, sollte es dem LF egal sein, wieviel jetzt mitfahren , oder nicht!?

MfG

TIM
10.07.2002, 14:42
So, nochmal genau jetzt:
@Steffen: Egal ob Staffel oder Gruppe, zum Ausrücken wird IMMER ein Gruppenführer benötigt. Es gibt ja schliesslich keine gesonderte Ausbildung zum Staffelführer oder??? Die ist nämlich im Gruppenführerlehrgang enthalten. Also, als Truppführer darfst Du auch Staffel führen. Du bist TRUPPFÜHRER und ein Trupp sind 2 Mann.
@JoergS: Genau.Wenn kein Gruppenführer da ist, dann kann man eben nicht ausrücken, denn es ist es nicht statthaft, das ein Staffel-oder Gruppenfahrzeug OHNE eine Qualifizierte Führungskraft (also Gruppenführer mit Abschluss) ausrückt. Wenn irgendwas passiert dann gibts nämlich riesen Knatsch und die Ausbildung zum Gruppenführer ist nicht umsonst 2 Wochen lang, da man auf viele tausend DInge achten muss, an die ein ganz normaler Truppführer gar nicht denkt.....
Die Mindeststärke auf einem LF 16 ist 1:5, wie Andreas 53/1 schon richtig bemerkt hat.
Bei weiteren fragen, mailt einfach. VIele Grüsse.........

JoergS
10.07.2002, 17:50
Hallo,

das was du da gepostet hast, meinst du nicht ernst, oder? Ihr habt einen Alarm und rückt nicht aus, weil vieleicht durch Urlaubszeit kein Gruppenführer anwesend ist?
Gibt auf alle Fälle eine interressante Gerichtsverhandlung (Unterlassene Hilfeleistung und so). Sicherlich hat der Gruppenfüherlehrgang seinen Sinn und Zweck aber im Zweifelsfall lieber ohne GF ausrücken und Kräfte nachalarmieren lassen. Ich denke mal Stadtbrandmeister und ähnliche höhere Dienststellungen werden sowieso mitalarmiert die dann ggfls die Einsatzstelle übernehmen können.

>>Wenn irgendwas passiert dann gibts nämlich riesen Knatsch << und wenn keiner Ausrückt noch viel mehr.


Gruss

JS

PS: wenn man streng nach Vorschrift geht, darf man natürlich nicht ohne GF ausrücken. Ganz klar. Aber die Feuerwehr wird ja nicht alarmiert, weil jemand ein Taschentuch verloren hat, sondern normalerweise liegt eine Hilfeleistung vor (welcher Art auch immer) und da muss halt die DV zurückstehen. Und wenn die Ausbildung in der Ortswehr gut ist, dann kann ein "normaler" FA (SB) genausogut eine Gruppe führen wie jemand mit Lehrgang (es soll Leute geben die es sogar besser können.)

JoergS
10.07.2002, 17:54
Ach was ich vergessen hatte: wenn etwas passiert, gibt es so oder so einen riesen Knatsch. Egal wer geführt hat.


Und wo steht eigentlich, das die Mindesstärke eines LF16 bei 1:5 liegt? Kommt ja wohl auf die Situation an. Bei einer Ölspur kann ich auch mit 1:3 oder 1:1 ausrücken . Bei einem Vollbrand wurde ich hingegen auf eine Gruppe hoffen/warten

Gruss

JS

TIM
10.07.2002, 19:02
Interessant wie das bei euch so gehandhabt wird.....ich muss allerdings hinzufügen, das wir bei iuns noch eine grosse BF haben, die ja sowieso immer mitalarmiert. UNd es kann eben auch mal passieren, das wir keinen Kutscher oder Gruppenführer haben weil alle arbeiten oder verhindert sind. Und ich ich kenne keinen bei uns, der sich trotzdem die Veranwortung aufbindet, mit ner Gruppe auszurücken, ohne die fertige Ausbildung zu haben. Und mit unterlassener HIlfeleistung hagt das überhaupt nix zu tun, denn Hilfe kommt ja IMMER. Ob nun FF oder BF is doch scheiss egal. Der Bürger sieht ne Feuerwehr und da is es ihm egal, woher die kommt. Im übrigen hatte ich vorhin schonmal erwähnt, das ich nur für Sachsen sprechen kann! Und hier ist es so, das die Mindeststärke aufm LF16 1:5 is. Denn was is z.B., wenn Du auf der Rückfahrt von ner Ölspur zu nem Wohnungsbrand kommst?? Und dort keinen Atemschutztrupp oder keinen Reservetrupp hast und ganz allein bist. Ich weiss nicht aus welchem Kreis Du kommst oder was Du für ne Qualifikation hast, aber ich glaube, Du siehst das alles bisl zu einfach.--->nicht falsch verstehen und als pers. Angriff sehen!!!!!!!!!!

Viele Grüsse.........

JoergS
10.07.2002, 19:13
Hallo,

ich sehe das nicht persönlich.

Aber mal weiter.
Bei uns sind WIR für den Brandschutz und ähnliches Zuständig. Wir haben keine BF die mitalarmiert wird.Das heisst wenn wir nicht ausrücken, kommt erstmal keiner. Wenn ich weiss , das die BF schon unterwegs ist , kann ich mir natürlich Zeit lassen. Aber wie gesagt: Haben wir nicht.
Zum Thema Verantwortung übernehmen: Ich habe zwar den GF Lehrgang aber ich hätte auch ohn Lehrgang keine Probleme damit gehabt, notfalls eine Gruppe zu führen und hätte auch die Verantwortung für mein Handeln übernommen. Wie ich auch schon gepostet habe: Wenn die Ausbildung in der Ortswehr gut ist, hat man die fachliche Qualifikation (sicherlich nicht die Rechtliche).
Thema Mindeststärke: Wo steht denn , dass ich mit 1:5 Ausrücken muss?
>>wenn Du auf der Rückfahrt von ner Ölspur zu nem Wohnungsbrand kommst<< Dann gehts halt erst zum Gerätehaus und dann zum Brand. Ansonsten müsste das Fahrzeug ja auch zum tanken mit 1:5 ausrücken. (verstehst was ich meine, oder?) Bis ich am Gerätehaus bin, ist auch die Manschaft anwesend, die wird aufgenommen, eventuell ausgetauscht wenn ich nicht genug AGT dabei habe und dann geht es weiter.
Ich denke ich sehe das nicht zu einfach sondern nur praktisch/realistisch

Gruss

JS

TIM
10.07.2002, 19:23
Ich denke, wir können die Disskussion beenden, da wir in zwei total verschiedenen Welten leben. Zumindest feuerwehrtechnisch ;o) Wir sind fast nie auf uns allein gestellt, weil wir immer die BF und andere Stadtteilfeuerwehren im Rücken haben. Bei uns wurden eben solche Vorschriften erstellt, auch wenn Du oder ich über diesen Schwachsinn anderer Meinung sind, muss ich bzw. wir sie einhalten. Im Gegensatz zu uns seid ihr die einzigste Feuerwehr und da ist sowieso alles anders, allein schon von der Abrechnung her gesehen....damit brauchen wir uns gar net rumschlagen.
Und wenn wir z.B. zum tanken fahren gehen wir eben in Status 6 (nicht einsatzbereit) und damit is alles klar. Da brauchste keine Mannschaft. Aber wenn wir z.B. mit nem LF nur 1:1 ausrücken würden....darf gar nicht dran denken.
Also, nichts für ungut aber ich glaube wir könnten sonst ewig weiter diskutieren. Sei lieb gegrüsst........

JoergS
10.07.2002, 19:30
Gruss zurück.

Florian 8
29.07.2002, 19:05
Natürlich hat ein Truppführer das Kommando wenn kein Gruppenführer da ist. Doch in diesem Fall sollte dann schleunigst eine Führungskraft hinzugezogen werden. Denn ein Gf ist nicht ohne Grund 2Wochen an der Feuerwehrschule.
Mfg Micha

DortmundEmsKanal
04.11.2011, 00:34
Aus welcher Stadt in NRW kommst du denn ?

Dr.MirakulixX
04.11.2011, 01:01
Ich kenne das auch so das min. 1/5 gebraucht wird um rauszufahren. Wir haben auch ne BF und von der Seite fährt idr (zumindest bei Feuer) mit ein LF(SB) mit. Kenne aber hier in NRW auch die Regelung mit dem TF als Ersatz für den GF. Ist hier auch schon so praktiziert worden. Kein Problem. Aber dann hast du meiner Meinung nach eine Stärke 0/6 aber das nur so am Rande. Und obwohl BF und Nachbarwehren und und und vertrete ich die Meinung JA wenn das Auto "voll" (genug) ist und kein GF da dann soll ein TF (erstmal) den Platz einnehmen. Denn trotz BF kann es schon passieren das die FF früher da ist oder die BF einfach AGT braucht. Und manchmal spielt Zeit dann doch ne Rolle. Ich denke kaum jemand möchte mit dem Gefühl leben hätte ich mal den Arsch in der Hose gehabt und wir wären Gefahren dann könnte der kleine junge noch Leben. Ich weiß weit hergeholt aber nicht unmöglich. Und jetzt bin ich mir nicht mehr sicher wie das mit der Unterlassenen Hilfeleistung aussieht wenn das Gesetz sagt JA ihr hättet gekonnt und ihr habt das gewusst. Will hier aber gar keine Diskussion lostreten mit der etwas überspitzen Äußerung als vielmehr damit sagen Kopf benutzen und ein wenig mitdenken. Und das gilt für TM,TF,GF usw. Und das ist ganz alleine meine Meinung ;) schönen Abend Wünsche ich noch...

Dirk

J@n
04.11.2011, 05:57
Hallo



In Sachsen ist es so, dass ein Truppführer auch eine Staffel (also 1:5) führen darf.



Also ich komme aus NRW! Bei uns ist das so, wenn man den Truppführer-Lehrgang hat, wird man zum Unterbrandmeister befördert! Und als UBM kann man Einsatzleiter sein!


ich finde beide Aussagen recht interesant, und würde gerne wissen wo ich das so nachlesen kann, da es ja in krassem Gegensatz zur FWDV steht die ja sogar schon für einen selbstständigen Trupp eine GF Qualifikation vorsieht.

Gruß Jan

Alex22
04.11.2011, 08:21
Aus welcher Stadt in NRW kommst du denn ?

Ob der darauf antwortet?
Der Thread ist über 9 Jahre alt.

marka
04.11.2011, 09:34
In Schleswig-Holstein ist das so geregelt, dass das Fzg auch dann ausrücken darf und soll, wenn kein passender Einheitsführer anwesend ist. Auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (Harrislee) gibt es dazu auch eine Präsentation mit Handlungsanweisungen. Ich suche das mal raus, wenn ich dazu komme und poste den Link.

Nachtrag/Edit:
Hier der versprochene Link:
Einsatzführung in Ausnahmefällen (LFS-SH) (http://www.lfs-sh.de/Content/Training/EinsatzfuehrungAusnahmefaelle.php)

Astra12
04.11.2011, 12:34
stimmt,der Beitrag ist 9 Jahre alt, aber das Problem gibts sicher heute noch.
ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.

nederrijner
04.11.2011, 12:38
stimmt,der Beitrag ist 9 Jahre alt, aber das Problem gibts sicher heute noch.
ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.
Dann sollte man an diesem Problem etwas ändern, z. B. durch Ausbildung.

marka
04.11.2011, 12:57
[...]
ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.

In den Brandschutzgesetzen der Länder ist festgeschrieben, welche Lehrgänge für welche Führungsfunktion in der Wehr vorgeschrieben sind.

In Schleswig-Holstein hat sich der gewählte oder zu wählende WF/Stellv. WF schriftlich zu verpflichten, innerhalb einer gewissen Frist (die weiß ich leider nicht aus dem Kopf) die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren, falls nicht schon geschehen.

Ähnlich sollte es mit GF sein.

Astra12
04.11.2011, 13:00
Dann sollte man an diesem Problem etwas ändern, z. B. durch Ausbildung.


ich denke da gibt dir jeder Recht und es liegt auch sicher nicht an willigen Nachwuchskräften ;)

Max K.
04.11.2011, 21:28
ich finde beide Aussagen recht interesant, und würde gerne wissen wo ich das so nachlesen kann, da es ja in krassem Gegensatz zur FWDV steht die ja sogar schon für einen selbstständigen Trupp eine GF Qualifikation vorsieht.

Zitat FwDV2 Truppführerausbildung:


Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel

Da steht nichts vom Führen einer Staffel.. Somit ist ein Truppführer dafür nicht qualifiziert. Zumal der Anteil der Führungsausbildung in meinem TF-Lehrgang auch sehr mau war! Aber für das Führen eines Trupps reichts.

Und auf dem Erstangreifer sollte schon ein GF sitzen, aufm. 3. oder 4. Auto ist es vielleicht nicht mehr ganz so tragisch, wenn da ein TF sitzt.

Können tuts vllt. auch ein Truppmann mit 10 Jahren Einsatzerfahrung.... Aber in Zeiten des Feuerwehrführerscheins wundert mich sowas auch nicht mehr. Vielleicht gibts ja bald einen "Einheitsführungsschein" der es einem TF erlaubt, offiziell ne Gruppe zu führen, weil es für die Kommunen ja nicht zumutbar ist, genügend Leute auf die teuren GF-Lehrgänge zu schicken!