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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich nun Scanner hören?



FireDragon
12.01.2006, 18:48
Hallo!

Nachdem ich nun mehrere Seiten zu meiner Frage durchsucht habe, stelle ich nun die Frage selbst.

Darf ich zu Hause mit dem Scanner den Funk der Feuerwehr in meinem Kreis mithören?
Zur Info, ich bin selber bei der Feuerwehr, habe natürlich auch den Sprechfunklehrgang hinter mir. Entsprechend auch die Datenschutzerklärung unterschrieben.
Ist es mir nun legal "gestattet", den Funk zu hören?

Danke im vorraus

crazyossi
12.01.2006, 18:53
Klare ansage: NEIN!

Selbst mit einem Melder darfst du nicht mithören.

Du bist nur berechtigt zu Dienstlichen zwecken den Funk mitzuhören.

Glubschi
12.01.2006, 18:56
Also Quasi,was nur für dich zutrifft!!! Wenn Ihr z.B. einen Einsatz habt oder du bist Dienstlich Unterwegs...Dich geht im Prinzip der Funk gar nix an,was so draußen rum passiert...

FireDragon
12.01.2006, 19:00
Mit solch einer Antwort habe ich fast schon gerechnet.
Nur, wo steht das???
Habe in meinen Unterlagen leider keinen genauen Gesetzestext gefunden.
Kennt jemand den entsprechenden Paragraphen?
Am besten gleich reinschreiben!

Glubschi
12.01.2006, 19:02
Nutz einfach mal die Suchfunktion!

Das Thema wurde schon zisch mal besprochen...

Alex22
12.01.2006, 19:15
lese einfach mal das nach
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=16847

feuerteufellars
12.01.2006, 19:25
Ich denke mal dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Und sowieso: Ein Scanner ist kein Gerät nach TR-BOS, von daher klärt sich die frage schon von alleine. Wenn ich die Suche benutze, werde ich von Threads zu diesem Thema erschlagen....

In diesem Sinne....

Bendix 4123
12.01.2006, 19:44
genau schon 1000 mal besprochen und aus polizeilicher sicht ein klares NEIN

zum Thema Scanner und BOS.

Als Fakt ist, das ein Scanner kein BOS-Gerät ist. Fakt ist auch, das ich damit wissentlich nur Sendungen hören darf, die für alle bestimmt sind. Fakt ist auch, das wenn ich mal BOS-Funk höre, das ich das ganze dann geheim halten muss, keinem dritten mitteilen darf etc. und Fakt ist auch, das wenn ich absichtlich und wissentlich mit einem Scanner BOS höre (egal wer ich bin oder wie hoch meine Position ist) dann mache ich mich strafbar und Fakt ist auch, das der Scanner dann als Tatmittel eingezogen wird. Und somit ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet.


Ich denke, das die Rechtssprechung hier ganz eindeutig ist und wenn diverse Sta´s keine Lust haben, ein Verfahren zu beenden, dann liegt es sicher nicht an der Rechtslage.


Man darf einen Scanner besitzen, man darf ihn auch einschalten und Omas Heimatsender hören aber keinesfalls BOS-Funk etc. und wenn ich von der zuständigen Behörde einen Funkrufnamen zugeteilt bekomme, dann kann ich mir freilich auch ein gescheides BOS-Gerät kaufen oder wozu brauch ich nen Funkrufnamen, wenn der Scanner doch sowieso net senden kann =)).


Und wenn ein KBI oder ähn. in seinem PrivatPKW SoSi und FuG eingebaut hat, so hat er sich trotzdem an die Geheimhaltepflicht etc. zu halten d.h sobald Mutti und Kind samt Kegel im Auto sind, dann ist das Ding auszumachen !

Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn

gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.


und mir persönlich würde es eh auf den Sack gehen, den ganzen Tag in der Dienststelle das gesabbel zu hören und dann zu Hause gehts weiter ! Gibt es nicht auch mal Tageszeiten, wo man mal ganz froh ist, nicht den Spruch zu hören "kanal freihalten Funkalarmierung" oder "eimal Inpol/Zevis bitte, komme mit Kennzeichen Berta Trennung" blabla

feuerteufellars
12.01.2006, 21:31
Original geschrieben von Bendix 4123


Als Fakt ist, das ein Scanner kein BOS-Gerät ist. Fakt ist auch, das ich damit wissentlich nur Sendungen hören darf, die für alle bestimmt sind. Fakt ist auch, das wenn ich mal BOS-Funk höre, das ich das ganze dann geheim halten muss, keinem dritten mitteilen darf etc. und Fakt ist auch, das wenn ich absichtlich und wissentlich mit einem Scanner BOS höre (egal wer ich bin oder wie hoch meine Position ist) dann mache ich mich strafbar und Fakt ist auch, das der Scanner dann als Tatmittel eingezogen wird. Und somit ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet.



Fakt ist das mich dieser Absatz seht stark an eine Waschmittelwerbung eines Herstellers für Desinfizierende Haushaltsreiniger erinnert und Fakt ist, dass ein Mod diesen Thread endlich schließen sollte +lol+

In diesem Sinne.... © ;)

Bendix 4123
12.01.2006, 21:33
echt du schaust werbung ? naja dann bekommst de ja was für deine gebühren was LOL

was ist bitte an diesem absatz falsch ?? immer wat zu nörgeln was