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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verpetzt



Brandmeister
07.01.2006, 00:25
Hallo,

angenommen ihr hattet einen Freund, ihr hattet einen Streit, du hast den abgeschossen, er aus Rache einen Tipp der Polizei gegeben und gesagt er hat einen Funkscanner und hört Feuerwehrfunk ab, und decodiert am Rechner den Pocsag!

Der " angeklagte hat noch keine Vorstrafen" und ist 16.

Mitglied der FFw

Welche Strafen kann der angeklagte denn so erwarten???

Freakmaster
07.01.2006, 00:31
Hat die Polizei bei dem verpfiffenen den Scanner gefunden und beschlagnahmt? bzw wenn ja, waren in dem Scanner Feuerwehr, Rettungsdienst bzw Pol Frequenzen eingespeichert?

Brandmeister
07.01.2006, 00:32
nein noch nicht, aber der jenige hat der Polizei einen Tipp gegeben!

Freakmaster
07.01.2006, 00:33
Also solange die Pol noch nicht bei dem verpfiffenen zuhause war und belastendes Material gefunden hat können se doch nichts machen!

Brandmeister
07.01.2006, 00:36
ist richtig,

was ist aber wenn die Polizei heim kommt, und 2 rechner findet mit EDP 2.0 drauf , FMS 32 und nen Scanner wo keine Funkfreqenzen eingespeichert sind??

Aber alles eben startklar nur die Freqenzen rein und dann....

Freakmaster
07.01.2006, 00:37
Das ist doch maximal ein "Indiz" oder??

Zentrale Leitstelle
07.01.2006, 00:41
Was ist an der Software verboten?

Die kann jeder Erwerben. So lange keine Daten / Protokolle etc. aufgezeichnet wurden und sich auf dem Rechner befinden, ist das für mich kein Indiz eigentlich.

Brandmeister
07.01.2006, 00:43
Okay,

ist halt alles angeschlossen angenommen scanner an der wand und mit Line in etc.

Also mangelde Beweise??

Brandmeister
07.01.2006, 00:50
Und wenn die Fahrzeuge in FMS32 regestriert sind ( status übersicht= ?

Aber keine Protokolle vorhanden sind?

Eh Jungs ich danke euch!

Freakmaster
07.01.2006, 00:52
Schmeiß einfach die daten raus und gut is!

Brandmeister
07.01.2006, 00:55
das sag ich dem jenigen! Danke für eure Hilfe!

echt super!! Das nennt man Bundesweite- Kameradschaft!

Mr. Blaulicht
07.01.2006, 01:44
Original geschrieben von Brandmeister
angenommen ihr hattet einen besten Freund, ihr hattet einen Streit, du hast den abgeschossen, er aus Rache einen Tipp der Polizei gegeben und gesagt er hat einen Funkscanner und hört Feuerwehrfunk ab, und decodiert am Rechner den Pocsag!

Moin moin,

vielleicht gehört das jetzt nicht hierher, aber solltet Ihr Euch nicht einfach mal besser am Riemen reissen? Wegen "Kleinigkeiten" einem eine potentielle Strafsache anzuhängen, ist schon ein starkes Stück!

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandmeister
07.01.2006, 02:19
Ja das seh ich auch so! Es war ein echt guter Kamerad dazu gewesen!

Der Angeklagte hat mittlerweile die Wehr gewechselt

Alex22
07.01.2006, 07:34
zusätzlich wird dann sicher eher das Problem sein, daß derjenige sicher irgendwelche Raubkopien aufm Rechner ...
Diese dürften im Falle einer Beschlagnahme des Rechners auch ausgewertet werden.

hannibal
07.01.2006, 09:21
Immer wenn das Thema auftaucht rasten alle aus, verlieren jeden Sinn für die Realität und denken
"nächste Woche sprengt mir das SEK eine Wand raus und ich komme ins GEfängniss"

Das Problem ist das die Polizei erst mal einen Durchsuchungsbeschluss braucht und ich stelle es in Frage das die überforderte Deutsche Justiz sofort sich der Sache annimmt geschweige denn bei solchen Sachen auf Irgendwelche Informanten hört.

dann muss sie was finden und wer nach dem es zu erwarten ist das der Schutzmann ims Eck kommt noch brauchbare Beweise zu hause hat is selber schuld.

Kommt die Polizei und durchsucht die Wohnung und nimmt was mit ohne Beschluß ist das genauso gut wie wenn die nix gefunden haben.

Falls dann doch sagt man der Polizei: Name, Geburtsdatum, ladungsfähige Anschrift und sonst NIX überhaupt NIX

dann steht da was von 16 Jahren. Falls man mit 16 aufgegriffen wird passiert erst recht nix.

Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...

Arne wurde anfang November mit dem Scanner angetroffen. Was ist bisher passiert ... Nix


Zum Abschluss:

Der größte Schuft im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant.

Alex22
07.01.2006, 21:37
Original geschrieben von hannibal

Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...


So richtig viel Ahnung scheinst du beim besten willen nicht zu haben.

hannibal
08.01.2006, 07:53
Guten Morgen

@alex 22

Ohne dein Feinbild von mit zerstören zu wollen :-)

hin und wieder hab ich nicht nur Ahnung sondern auch Erfahrung und Realitätssinn

Meinem Bekannten wurde der Rechner wegen einem richtigen Verdacht von etwas richtig schlimmen sichergestellt.

Die MP 3s hat keinen dort interessiert, genausowenig wie die gebrannten Office CDs

solagen da keine kinderpornos drauf sind is denen das relativ egal.

Und wenn du einen geschickten Anwlat hast dann nimmt er die dann eh auseinander.

Mr. Blaulicht
08.01.2006, 19:43
Moin moin,

diese Meinung finde ich etwas blauäugig. Es mag sein, dass MP3s und gebrannte Office-Versionen vor dem Hintergrund einer "wirklich schlimmen Sache" nicht so ins Gewicht fallen und vielleicht in diesem Fall auch hinten runterfallen. Aber wenn man nach irgendwelchen Hinweisen sucht, die auf Mithören des BOS-Funkes deuten, und man findet dabei noch das ein oder andere Gigabyte an Filmen, Songs etc, könnte das schon mal zu einer Nachfrage und zu einem Hinweis an das befreundete Dezernat führen.
Und das mit dem Anwalt ist auch so ´ne Sache. a) erstmal einen guten finden und b) Glück haben, dass der Staatsanwalt nicht noch besser ist....

Wenn´s dann mal zu einer Beschlagnahme kommt, wird´s - glaube ich - schon blöd, wenn man was findet.

Gruß, Mr. Blaulicht

telemanne
08.01.2006, 19:52
Moin Moin!


Original geschrieben von hannibal


Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...



Stimmt so it ganz. Gegenstände die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung, z. B. im "Scannerfall", gefunden wurden und illegal sind (egal ob BtM oder Raubkopien verbotene Gegenstände usw) fallen unter den Begriff Zufallsfund. Dafür gibt es sogar einen eigenen § in der StPO. Dann wird i.d.R. ein neues Verfahren eröffnet und die Zufallsfunde sind sehr wohl verwertbar.

Noch was, wenn der "Angeklagte" von seiner Anschwärzung weiß und man bei einer Durchsuchung noch was bei ihm findet, kann man ihm it helfen...

Gruß...

Scanfreak
09.01.2006, 11:39
Tach DHL

Also mal ehrlich wenn ich wüßte das mich einer Verpetzt hätte da hätte ich erstmal schon die ganzen Sachen z.B FMS32 und dazugehörige daten gelöscht und die Frequenzen im Scanner Platt gemacht oder ne Amateurfunk Frequenz reingemacht so wenn dann nämlich die Grünen vor der Tür stehen wenn das überhaupt mal der fall sein sollte dann könnten die ja suchen werden zwar den scanner finden und auch ne Frequenz drin aber das ja dan die A-Funk Frequenz drauf und ich denke mal nicht das die da was sagen werden und auch können weil is ja nicht verboten den A-Funk zu lauschen.


Oder du buddelst dir im Garten nen Loch packst den Scanner in ne Luftdichte Tüte und vergräbst den und holst den erst dann wieder raus wenn die Luft wieder rein ist. :-)

telemanne
09.01.2006, 13:21
Vergraben ist wahrscheinlich die beste Lösung! :-)

Bruno-FF12-EL
09.01.2006, 18:05
man man man, ich hab mir nen wolf gegooogelt um nen Präzedenzfall zu diesem Thema zu finden, und siehe da, ich habe auch einen gefunden:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Abs. 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt."

in diesem Fall:

3. a) Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen § 95 in Verbindung mit § 86 Satz 2 TKG a.F. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 DM.

link zum Urteil:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/1%20BvR%20411/00

das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Ich habs nicht ganz durchgelesen, aber es ging wohl um das ähören des Polizeifunks und das weitergeben von diesen Informationen

hannibal
10.01.2006, 06:10
Und kam schon was?

Also ich denke das da nicht viel kommt und wenn man dann nicht die beweise vernichtet... selber schuld.

Alternativ bietet die Fremdenlegion ab einer Verpflichtungszeti con 7 Jahren die franz. Staatsbürgerschaft an :-)

hannibal
22.01.2006, 18:38
Und kam schon was ?

Freakmaster
22.01.2006, 18:41
Brandmeister wird sich schon melden, wenn noch was gekommen ist!!

Alex22
22.01.2006, 19:12
Und kam schon was?

Alternativ bietet die Fremdenlegion ab einer Verpflichtungszeti con 7 Jahren die franz. Staatsbürgerschaft an :-)

Dies aber nur im Falle eines einwandfreiem Leumunds