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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : blaue Blitzer zur Verkehrsabsicherung



Goffl
03.01.2006, 21:32
Hallo,

hab vor einiger Zeit mal gehört dass es die klassischen orangen Blitzer, die man zum regeln der Verkehrs einsetzt auch in blau gibt.
Hat von euch jemand solche im Einsatzt, und wie sieht es da mit der rechtlichen Seite aus? Sind die zugelassen?

Auserdem frag ich mich ob der Einsatz von blauen Blitzern überhaubt Sinn macht, oder die Verkehrsteilnehmer nur verwirrt.

Gruß

Osbornestier
03.01.2006, 21:53
Also in unserem Kernstadt ELW sind die drin. Habe aber keine Ahnung, wie es mit Zulassung aussieht.

Die sind hinter der Heckklappe so angebracht, dass man sie quasi als "Heckblitzer" nutzen kann.
In Leitkegeln habe ich die Dinger jedenfalls noch nicht gesehen.

rotkreuz
03.01.2006, 23:27
blaue blitzer sind nach StVO zur unfallabsicherung erlaubt auf fahrezeugen die damit ausgerüstet sind, also fahrzeuge die das blaulicht eingetragen haben!!!!

MarkusB
04.01.2006, 10:21
Aus zwei Gründen haben gelbe Blitzleuchten Vorteile:

Gelbes Licht ist mit der gleichen Lichtstärke viel besser/weiter zu sehen als blaues Licht, da da zuviel vom Farbfilter geschluckt wird.

Gelbes Licht signalisiert i.d.R. stehendes Hindernis/sehr langsam fahrendes Fahrzeug (orange bei der Ampel zum anhalten, Abschleppfahrzeuge, Straßenbau, Warnbaken bei Baustellen), blau eher "Sonderfahrt" und Platz machen, daher sollte man beim abgestellten Einsatzfahrzeug immer die Warnblinker mit anmachen, dass erkennbar ist, dass das Fahrzeug steht.

Von daher spricht wenig für blaue Blitzleuchten zur Absicherung.

Carloz
04.01.2006, 14:07
@MarkusB:
Nun reagiert der Mensch aber, ob seiner Assoziation "Blaulicht = Gefahr/Polizei/Unfall" besser auf blau als auf gelb, oder orange.
Jedenfalls geht es mir so.
Die Sichtbarkeit bei solchen Blitzern in Warnschildern, oder Pylonen ist demnach denke ich schon gegeben.

greetZ
CarloZ

Osbornestier
04.01.2006, 14:17
Das stimmt.
Wenn eine Übung an der Straße machen und Blaulicht anhaben, schleicht jedes Auto förmlich vorbei.
Sicherlich ist dies auch auf die angeborene Neugier und Sensationsgeilheit mancher Autofahrer zurückzuführen.
Einer unserer Kameraden, welcher bei der Straßenmeisterei arbeitet ist dann immer fasziniert, denn wenn er auf einer Baustelle ist, 4 bis 5 Autos mit Gelblicht, plus Absicherungshänger, wird gerast wie vorher.

Ich denke, der psychologische Effekt bei Autofahrern langsam zu fahren ist bei "Blaulicht, Feuer, Polizei, Blut, Sensation" größer als bei "Gelb, Bauarbeiter, Baustelle, Gefahr fürch mich, langweilig".
Schließlich geben ja viele bei einer gelben Ampel auch noch noch mal Gas

Tobias
04.01.2006, 16:57
@Goffl:

Was willst du denn mit den Blaulichtern machen? Denn anhand deiner Frage gibt es keine Antwort. Wie "rotkreuz" schon geschrieben hat, darfst du sie nicht in den Privat-PKW legen, weil er keine Zulassung dafür hat (unterstelle ich jetzt mal). Ein Einsatzfahrzeug, darf sie natürlich auch einsetzen. Wenn eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss.

Ich weiß nicht genau, wie es mit gelben Rundumleuchten ausschaut. Fakt wird sein, dass niemand etwas dagegen sagen wird, ob es rein rechtlich zugelassen ist (oder ob das Blinklicht z.B. im Fahrzeugschein eingetragen werden muss), weiß ich nicht.

@Osbornestier:

Sehr richtig: Blaulicht am Straßenrand - "oh, da muss ich mal gucken". Nur dumm, wenn der Hintermann nicht genauso denkt und hinten auffährt...

Ist schon interessant, was für Gedanken sich manche Leute machen.

Goffl
04.01.2006, 17:43
Hallo,

also eine direkte Frage hab ich dazu nicht, ich wollt einfach eine Diskussion anregen, da ich mir selbst über den Nutzen nicht ganz sicher bin. Der Grund dafür ist, dass ich neulich von einer FF gehört habe die blaue Blitzleuchten zur Verkehrsabsicherung benutzen (also zum oben auf die Pylone stecken)
Ich persönlich kenn nur die gelb-orangen und hab damit auch schon oft im Einsatz die Erfahrung gemacht dass es die meisten Verkehrsteilnehmer gar nicht interresiert. Aufmerksamkeit bekommt man nur wenn man zum Absichern ein Fahrzeug mit Blaulicht einätzt, da das meiner Meinung nach die meisten Leute an Polizei erinnert, und wie obern schon geschrieben die Neugierde weckt.
Ein blaues Licht ins Privatauto legen hab ich sicherlich nicht vor, das ist nicht erlaubt und bring auch nichts. Es hat schon seinen Grund warum man nicht so einfach eine Blaulichtzulassung bekommt.

Ich hab mich eher gefragt ob so ein blauer Blitzer auf einer Pylone nützlich sein kann, wenn ich zum Absperren kein Auto mehr frei habe, denn wenn ich eh schon ein Fahrzeug mit laufendem Blaulicht neben mir stehen habe brauch ich sicherlich keine zusätzlichen blauen Blitzer.
Die frage ist halt ob es überhabt erlaubt ist blaues Blinklicht ohne Fahrzeug einzusetzen, ob es nicht nur zusätzliche Verwirrung stiftet und ob es langfristig dazu führt dass die Autofahrer dann allgemein bei Blaulicht nicht mehr so vorsichtig reagieren (abstumpfen), denn das wäre ja gar nicht toll.

Vielleicht fällt ja dem einen oder anderem was dazu ein

Gruß

Carloz
04.01.2006, 22:10
@Goffl: Wer will dir denn verbieten mit einer Pylone und blauem Blitzer durch die Gegend zu rennen ? Stell ich mir grad vor *gg* also das dürfte nun kein Problem darstellen.

greetZ
CarloZ

duese
04.01.2006, 22:47
Original geschrieben von Carloz
@Goffl: Wer will dir denn verbieten mit einer Pylone und blauem Blitzer durch die Gegend zu rennen ? Stell ich mir grad vor *gg* also das dürfte nun kein Problem darstellen.

greetZ
CarloZ

Die StVO und StVZO z.B. Alles was im Straßenverkehr eingesetzt wird (und seien es nur Warnlampen) brauchen eine derartige Zulassung.

Wenn Du das ganze außerhalb des Straßenverkehrs einsetzt interessiert das wirklich keinen....


duese

Carloz
05.01.2006, 10:29
@duese: Achso. Das wusst ich nich.
Okay, dann muss es laut den Verordnungen eine Zulassung haben.
Dürfte doch aber für die FW/THW kein echtes Problem darstellen solch eine Warnpylone, oder ähnliches zugelassen zu bekommen, oder ?

greetZ
CarloZ

Matze81
05.01.2006, 12:41
Original geschrieben von rotkreuz
blaue blitzer sind nach StVO zur unfallabsicherung erlaubt auf fahrezeugen die damit ausgerüstet sind, also fahrzeuge die das blaulicht eingetragen haben!!!!

Das steht doch gleich wo genau?

Andreas 53/01
05.01.2006, 17:57
Hallo !

Also, die StVO spricht nur von gelbem Licht. Die RSA beschreibt ebenfalls nur gelbes Licht.
Wenn, dann steht das in der DIN 67527 Teil 1 Ortsfest, bzw. Teil 2 für Gefahrenstellen. Diese liegt mir jedoch nicht vor.

Wir haben mehrere LF mit blauen Nissen-Leuchten die im Fahrzeug geladen werden . . . Ich denke mir das dies dann auch irgendwo steht, das es zulässig ist. Es muss ja, wegen der Haftung !

MfG

rotkreuz
05.01.2006, 19:45
@matze81

das steht in der StVO §38 gelbes und blaues blinklicht.
Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind oder bedeutende Sachwerte erhalten werden müssen.
Blaulicht und Horn ordnen an:Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Blaulicht alleine nur zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden verwendet werden

C-B00|_
05.01.2006, 21:24
Also...
Wir haben uns unseren MTW selber ausgebaut.... hinten in dem Kofferraum haben wir blaue LED bliter eingebaut ... zur absicherung, WEIL wenn die 3. kennleuchte durch den Kofferraum verdeckt ist, is es seit neustem pflicht, Heckblitzer einzubauen

Andreas 53/01
05.01.2006, 22:16
Hallo !

Das hat doch damit nichts zu tuen!! Es geht doch nur um die Tageslichtblitzleuchten . . wie sie die Polizei auch hat . . und nicht um gelbes oder blaues Rundumlicht !!

Andreas 53/01
05.01.2006, 22:20
Original geschrieben von C-B00|_
Also...
Wir haben uns unseren MTW selber ausgebaut.... hinten in dem Kofferraum haben wir blaue LED bliter eingebaut ... zur absicherung, WEIL wenn die 3. kennleuchte durch den Kofferraum verdeckt ist, is es seit neustem pflicht, Heckblitzer einzubauen

Wo steht denn so ein Unsinn!?!?

Kann gar keine Pflicht sein, weil Heckklappenblitzer wegen fehlender Typprüfung nur mit Sondergenehmignung betrieben werden dürfen, und dann auch nur zum Kurzeitigen Betrieb, nämlich dann wenn man die Heckklappe aufmacht was raus holt und wieder zumacht!!

stonthium
05.01.2006, 23:13
Also meine Erfahrung ist die -

nur gelbes Licht - wie auch immer (Blitzer, Rundumkennleuchten...) - mhh langweilig uninteressant

Nur blaues Licht - ah da rast wieder einer - uninteressant

Viele gemischte bunte Lichter - dann wird es interressant,

Insoweit als Vervollständigung, auflockerung der gelben Blitzer vorstellbar, aber nicht alleine!

Matze81
08.01.2006, 07:40
Original geschrieben von rotkreuz
@matze81

das steht in der StVO §38 gelbes und blaues blinklicht.
Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind oder bedeutende Sachwerte erhalten werden müssen.
Blaulicht und Horn ordnen an:Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Blaulicht alleine nur zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden verwendet werden

Das ist mir schon bewußt - allerdings finde ich es doch etwas gewagt, daraus auf die Gestattung "loser" blauer Blitzleuchten auf Pylonen etc. zu schließen...

Andreas 53/01
08.01.2006, 09:05
Hallo !

Tja nun, wenn man die leuchten vom Fahrzeug entfernt aufstellt, kann das mit der StVZO nichts mehr zu tuen haben, zumindest nicht als paralelle Auslegung blaues Blinklicht an Einsatzfahrzeugen etc.

Hier wäre jetzt die Aussage der RSA, StVO bzw. GUV - Richtlinien interessant !? Aber da steht nichts genaues drinn, man spricht lediglich immer von gelben Warnleuchten .

Aber, auf der anderen Seite die Hersteller von Warnleuchten etc. sind auf die Einhaltung von Richtlinien angewiesen, sonst würde keine Kommune bzw. Behörde diese Leuchten beschaffen.
So z.b. hat die Fa. NISSEN eine neue verbesserte LED - leuchte herausgebracht und kurz danach wieder aus dem Programm genommen, einfach weil die Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr fehlte bzw. nicht erteilt wurde.

MfG

fwmorpheus
26.01.2007, 19:04
Es ist mir in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass die klassischen Blitzlampen mit gelber Linse verschwinden und bei Feuerwehr und Polizei immer mehr der Euroblitz mit blauem Aufsatz zu finden ist.
Vorteile sehe ich darin, dass die Warnwirkung bei Nacht deutlich besser ist, vor allem in Autobahnbaustellen, bei denen sowieso alles gelb blinkt, aber auch die Erkennbarkeit auf längere Distanz (Reichweite ca. 4-5 km mit Reflektoraufsatz)

Deshalb wollte ich wissen, ob irgendwer schon Erfahrungen mit den "Blauen" hat und ob es irgendwelche Gesetzesgrundlagen ausser §38 StVO gibt, die solche Geräte erlauben.

Gruß,
fwmorpheus

edit: Wollte noch hinzufügen, dass bei uns die Anschaffung geplant ist.
edit: Sorry, hab net gesehen, dass da noch ein andrer Thread offen is....

Fabpicard
26.01.2007, 20:33
Deshalb wollte ich wissen, ob irgendwer schon Erfahrungen mit den "Blauen" hat und ob es irgendwelche Gesetzesgrundlagen ausser §38 StVO gibt, die solche Geräte erlauben.

Erfahrungen keine...

Aber zu deiner 2. Frage: Nope :) gibts nicht...

/edit:
Ups, ähm... du meintest wohl den §35 ;)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
26.01.2007, 22:13
Ups, ähm... du meintest wohl den §35 ;)

MfG Fabsi
Ne, der §35 hat mit Blaulicht nix zu tun!

Alex22
26.01.2007, 22:42
Was verstehst du unter erlauben?

im §38StVO steht erstmal nix von erlauben nur wann es eingeschalten werden darf.

Fabpicard
27.01.2007, 00:01
Ne, der §35 hat mit Blaulicht nix zu tun!

*Vor den Kopf haut*... autsch... danke ;)

War schon spät :( *schäm*

natürlich §38...

MfG Fabsi

fwmorpheus
27.01.2007, 04:02
Erlaubt heißt, dass es irgendwelche Rechtsvorschriften gibt, die den Betrieb rechtfertigen bzw. einschränken.

z.B.: §38 augelegt: "Absichern einer Einsatzstelle", da aber in der StVZO nur festmontierte Rundumkennleuchten in Blau (und keine Diskussion über Magnetfüße anfangen, die gibt's schon woanders) vorgesehen sind, ist es fraglich, ob diese Blitzleuchten nach einer anderen Rechtsvorschrift eingesetzt werden dürfen.

§52 Abs. 3 StVZO sieht nur blaue Rundumkennleuchten am Fahrzeug selbst vor, §53a StVZO definiert nur gelbe Warnleuchten (tragbar) und §38 StVO sieht indes auch nur gelbes Blinklicht als Warnsignal an.

Alex22
27.01.2007, 07:57
da aber in der StVZO nur festmontierte Rundumkennleuchten in Blau (und keine Diskussion über Magnetfüße anfangen, die gibt's schon woanders) vorgesehen sind.



Sorry ich hab nie was von festmontiert gelesen.
Fakt ist auf jedenfall es macht überhaupt keinen Unterschied.

F64098
27.01.2007, 10:36
Erlaubt im Sinne einer Verordnung sind die Teile nicht. Man verwendet sie lediglich um den durch das Öffnen der Heckklappe o.ä verdeckten Abstrahlbereich der blauen Rundumkennleuchten zu ersetzen.
siehe §52 Abs. 3 StVZO


MfG

Frank

fwmorpheus
27.01.2007, 14:32
...Fakt ist auf jedenfall es macht überhaupt keinen Unterschied.


Erlaubt im Sinne einer Verordnung sind die Teile nicht. Man verwendet sie lediglich um den durch das Öffnen der Heckklappe o.ä verdeckten Abstrahlbereich der blauen Rundumkennleuchten zu ersetzen.
siehe §52 Abs. 3 StVZO

@Alex22: Es macht wohl einen Unterschied, ob die Teile zum Fahrzeug gehören und auch dort in den Zulassungspapieren eingetragen sind, oder ob es mobile Geräte sind, da mobile Geräte nicht durch die Zulassung des PKW's abgedeckt sind, da diese FAHRZEUGUNABHÄNGIG betrieben werden oder sagst du deinen Blitzlampen, dass sie nur dann blitzen dürfen, wenn auch am Kfz die Rundumleuchten in Betrieb sind?

@F64098: Die Dinger sind keine Einbaugeräte als Ersatz für die hintere Rundumleuchte, sondern fahrzeugunabhängige Warngeräte mit blauem anstatt gelbem Aufsatz, welche man im Bedarfsfall bis zu 1 km hinter dem Fahrzeug aufstellt, womit das Thema "Heckklappe offen" erledigt wäre.