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Kai.Stollberg
28.06.2002, 16:47
Hallo liebe Diskussionsgemeinde,

es gibt anscheinend vom Bundesinnenministerium ein Verbot von intermitierendem Fernlicht, auch Springlicht genannt.

Viele Feuerwehren und Hilfsorganisationen bauen nun dieses aus ihren Fahrzeugen aus. Anderseits gibt es auch jede Menge Neuzulassungen mit Springlicht.
Bei der Polizei kann ich keine Tendenzen zum Abrüsten feststellen. Auch die neuen Versuchsfahrzeuge der Polizei-Führungsakademie sind alle mit springlicht ausgestattet.

Mich interessiert Eure Vorgehensweise bei diesem Thema.

Andreas 53/01
29.06.2002, 14:48
Hallo!

Nun, es ist doch so das das sog. intermitierende Licht ( Springlicht ) in Deutschland in der StVZO ( Straßenverkehrs Zulassungsverordnung ) nicht vorgesehen ist !
Andere als die im §49 - 54b der StVZO genannten Lichteinrichtungen nicht nicht zulässig!

Ausnahmeregelungen können die Innenministerien per Erlaß aussprechen, die aber immer in jedem Fall jederzeit wiederrufen werden können!

Es wird so ausgehen, wie bei den Frontblitzern auch, das nach 10 Jahren die " illegale " Verwendung per § erlaubt wird !
Da der Druck und die Zahl der Nutzer immer mehr zunimmt, so das der Gesetzgeber dann eigentlich nicht mehr zurück kann!

Erinnert euch mal daran, wie das war als 1988 die ersten Frontblitzer in Deutschland hergestellt und Vertrieben wurden, es aber noch keine exakte Definition in der StVZO zu finden war!

MfG

66251
29.06.2002, 15:04
Die Berufsfeuerwehr in Lübeck hat vor einigen Wochen eine Dienstanweisung erlassen, in der die Nutzung des Springlichts in den Fahrzeugen der BF (also in allen KTW/RTW/NEF/NAW im kommunalen RD der Hansestadt Lübeck) untersagt worden ist.

In der Praxis sieht es so aus, dass der überwiegende Teil der Kollegen das immernoch vorhandene Springlicht weiterbenutzt.

Ich kann auch nicht verstehen, warum man die effektivste aller Sondersignalanlagen (kilometerlange Reichweite --> sehr frühzeitige Warnung) auf einmal verbieten sollte.

STORM
29.06.2002, 21:12
Wir haben kein Springlicht aber eineige Fahrer sind so Klug und machen es per Hand. Effektiver ist es denn wenn man noch die Nebelscheiwerfer anschaltet, da die bei betätigung der Lichthupe ausgehen und dannach wieder an. Das ist besser als jeder Frontblitzer!

MfG STORM

Andreas 53/01
30.06.2002, 09:17
Hallo!

Achtung Achtung Achtung !!

Vorsicht Vorsicht!!

Hier ist die Gefahr der Blendung der entgegenkommenden natürlich sehr groß! Insbesondere Nachts!
Kommt es dadurch zu Gefährdungen oder Schädigung anderer,
kann der Fahrer zusätzlich auch wegen Mißbrauch der Lichttechn. Einrichtungen seines Fahrzeuges belangt werden!

Merke : Kann ! Muss nicht..., sollte man sich nur merken, und aufpassen was man wo und wie Verwendet!

MfG

Kai.Stollberg
30.06.2002, 12:20
Hallo,


Original geschrieben von Andreas 53/01

Hier ist die Gefahr der Blendung der entgegenkommenden natürlich sehr groß! Insbesondere Nachts!

Eine richtige Springlichschaltung fuktioniert nachts natürlich nicht. Mit einschalten des Fahrlichts wird diese automatisch Abgeschaltet.




Kommt es dadurch zu Gefährdungen oder Schädigung anderer,
kann der Fahrer zusätzlich auch wegen Mißbrauch der Lichttechn. Einrichtungen seines Fahrzeuges belangt werden!

Ist natürlich die Frage in wie weit §35 StVO hier greift. Ich kann ja auch durch einfache Lichthupe einen Blenden. Und die Benutzt man schon mal um jemanden seine Sonderrechte "klarer" zu machen.

Andreas 53/01
30.06.2002, 13:39
Hallo!

Klar... aber oben schreibt einer, das man durch einschalten der NBSW und betätigen des Fernlichtes auch eine Art Springlicht erzeugt! Dadrum ging es.
Hier sollte man auf die Blendung anderer achten!
Allerdings sind nicht alle Fahrzeuge so geschaltet das man eben jenes Springlicht selbst erzeugen könnte!

MfG

AndreasP
01.07.2002, 17:07
Hallo,

also WIR haben keine Springlichtschaltungen in den Fahrzeugen eingebaut. Obwohl ich sowas eventl. als alternative zu den Straßenräumern sehe. Die Warnwirkung der Springlichschaltung ist doch sehr hoch. Der Nachteil einer solchen Anlage ist die hohe Blendung bei Nacht und Regen. Wenn diese zwei Komponenten aufeinander treffen ist es als normaler Autofahrer unmöglich nochwas zu erkennen. Also unsere Wache besitzt eine solche Anlage nicht. Aber andere Kreisstädte ja. Und die wollen dise Schaltung nicht mehr missen.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

STORM
02.07.2002, 17:51
Das eine Springlichtschaltung beim anschalten des Abblendlcihtes ausgeht halte ich für unsinn denn wir sollen auch Tagsüber mit Licht fahren. Wurde uns unter anderem beim Maschinisten Lehrgang erzählt.

Eine Blendung kann immer vorkommen du sagtest besonders nachts sei es gefährlich. Bei uns ist nachts so wenig los da könnte man sogar ohne Blaulicht fahren und würde locker durchkommen. (Machen wie natürlich nicht)

Aber wenn direkt vor dir ein auto fährt was die Blaulichter auf dem Dach des LF8 nicht sehen kann muss man(n) halt zu anderen mitteln greifen! Selbst wenn kurz der Fahrer des vorausfahrenden PKW geblendet wird!

AndreasP
02.07.2002, 18:18
@STORM

ich meine wenn man mit einem LF oder RTW fäht bei Nacht und Regen, und es kommt Dir ein Auto entgegen, da ist die Blendung doch extrem. Denn als ein NEF aus einer anderen Stadt bei uns ein Einsatz fuhr(hatte eine Springlichtschaltung und es war Nacht und Regnerrisch) hat ein gentegenkommender Autofahrer vor Blendung den PKW in den Graben gesetzt. Ich weiß das weil ich mit dem RTW hinterherfuhr.

Also ich würde Frontblitzer gegenüber der Springlichtschaltung vorziehen.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

66251
02.07.2002, 23:50
Also Leute, natürlich fährt man ohne eingebautes Springlicht bei Sonderrechtsfahrten auch tagsüber mit Abblendlicht. Ist aber ein Springlicht vorhanden, dann macht das Abblendlicht tagsüber wenig Sinn. Das Springlicht schaltet sich auf jeden Fall automatisch ab, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Demnach kann es nachts nie zu einer übermäßigen Blendung durch das Springlicht kommen. Man fährt ja auch nicht mit Fernlicht, wenn Gegenverkehr kommt.

STORM
03.07.2002, 16:47
Das macht ja auch keinen Sinn.

66251
03.07.2002, 16:53
Richtig. Nachts mit Fernlicht den Gegenverkehr zu blenden macht wirklich keinen Sinn. Das ist einfach schlichtweg eine Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer. Das gleiche muss natürlich auch für Springlicht gelten, welches nichts anderes als Fernlicht ist, nur eben blinkend.

Andreas 53/01
03.07.2002, 18:17
Hallo!

Ja , mag sein, ABER : In der StVZO ist es z.zt. nunmal nicht vorgesehen und damit auch nicht zulässig!

Es sei denn, es wurde ein Erlaß ausgesprochen, das eben solche Springlichtschaltungen verwendet werden können!

Aber auch da gibt es unstimmigkeiten, denn, wer sagt eigentlich wie so eine Springlichtschaltung aussehen darf, wie muss sie geschaltet sein etc. , all das wird in den Baumusterrichtlinien für Kraftfahrzeuge nicht geregelt, weder in der Bauartprüfung §22a der StVZO, oder sogar wie oben schon mal erwähnt in dem §35 StVO ( Sonderrechte )!

Ich selbst, bin auch überzeugt, das eine Springlichtschaltung durchaus Sinnvoll ist!

Aber, solange keine klaren Regelungen oder Verordnungen darüber existieren, wäre ich als Verantwortlicher Leiter, meine Fahrzeuge damit ausrüsten zuwollen, Vorsichtig!

Dann soll bitte das Ministerium, eine Mitteilung über den Sondererlaß ausgeben, in dem ganz klar und unmißverständlich die Techn. Anforderungen aufgeführt sind!!

Solange nix passiert, wird kaum einer was sagen! Aber wenn, dann!!!

MfG

66251
03.07.2002, 19:32
In der StVO ist die Verwendung der Lichthupe (Blinken des Fernlichts) als allgemeines Warnzeichen beschrieben und vorgesehen. Ich denke dies ist der Ansatzpunkt, auf dem man aufbauen kann. Im Prinzip muss man ja nur noch einen Paragraphen schaffen, der die "automatische Lichthupe" für Sonderfahrzeuge legalisiert.

Andreas 53/01
03.07.2002, 21:09
Hallo!

Nun, der Ansatzpunkt hier zusuchen, wird schwierig, da die Verwendung von Fernlicht eigentlich nur zum Überholen außerhalb Geschlossener Ortschaften zulässig ist! ( §5 StVO Abs.5 )
oder wer sich oder andere Gefährdet sieht!
Nur hier sehe ich einen möglichen Ansatzpunkt, eine Springlichtschaltung zu ermöglichen!

Bleibt aber immer die Techn. Anforderung an solche Anlagen, die eben noch nicht geregelt sind!

Also, mein Tip : Nur wenn Die Ausstellende Behörde eine Springlichtschaltung erlaubt, und die Techn. Richtlinie festlegt, wie diese beschaffen und geschaltet werden muss, ist eine Verwendung bedenkenlos!

p.s. ich hab allerdings z.zt. nur die Fassung der StVO, StVZO und StVG von ´96 vorliegen, die letzte Änderung vom 28.06.98 liegt noch nicht vor, möglicherweise gibt es hierzu neue oder mehr Informationen!?

MfG

EIS - Mann
06.07.2002, 18:46
Hallo!
Ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.
Wir haben auch in useren neueren Fahrzeugen Springlicht, welches nur funktioniert wenn kein Abblendlicht eingeschaltet ist ( also nur Tagsüber ) es gibt aber irgendwie immer wieder Maschinisten, nicht nur bei uns, die es Schaffen Nachts mit Springlicht zu fahren. Ob gewollt oder ungewollt kann ich nicht sagen, wiel ich es nicht weis und nicht weil ichs nicht sagen will.
Aber so lange nichts passiert wird auch keiner was machen ob jetzt einzeln in der Wehr oder per gesetz, Warum? Weil es in Deutschland immer so ist so lang nix passiert brauche mer auch nix zu machen.

(Kleines Beispiel: Unbeschrakter Bahnübergang so lang keiner Überfahren wird wird auch nicht voll beschrankt.)

Das zu meiner meinung zu Deutschem Gesetz

PeterOs
25.07.2002, 12:11
Hallo,

um diese Diskussion zu beenden, die zwar sinnvoll ist, aber meiner Meinung nach sich nur im Kreis dreht, schaut in das nächste Feuerwehrmagazin, da wird dieses Thema ausführlich in der Rubrik Recht behandelt. Ich denke da wird es dann aufschluss über die rechtlichen Sachen geben. Achja Erscheinungsdatum ist der 23.08.2002!!

MkG

Peter

ron
25.07.2002, 13:46
wir haben zwar kein Springlicht, sondern eher ein Blinklicht (beide Fernlichter blinken gemeinsam auf, nicht im Wechsel). Gehört dies auch zur Art der Springlichter??? Natürlich funktioniert unseres auch nur wenn kein Abblendlicht angeschaltet ist.
Es gibt aber mittlerweile eine Alternative zum "besser gesehen werden".
Bei uns wurden die ersten Fahrzeuge (ich rede hier von NEF´s) mit einem Frontblitzer in der Frontscheibe ausgestattet. Hat den Vorteil, das dieser in einer Höhe sitzt, die man aus dem Rückspiegel heraus sehr gut erkennt.
Ist natürlich eine Frage des Preises und ich glaube auch kaum das es sinnvoll ist so einen Frontblitzer bei großen Löschfahrzeugen einzusetzten, da deren Frontscheiben sehr hoch sitzen. Für PKW´s bis hin zu VW T4 oder ähnlichen aber eine gute Lösung.

STORM
25.07.2002, 14:34
Das haben sie bei uns im Kreis auch gemacht z.B. beim Ford Fockus des Org.Leiters RD Bei diesem Auto passte es aber überhaupt nicht deswegen worde das teil in die Windschutzscheibe eingelassen! Das ist teuer!

ron
26.07.2002, 09:44
Ich werde mal nachschauen was so ein Ding kostet. Erhältlich sind sie bei der Fa. Hella

EIS - Mann
26.07.2002, 16:25
Hallo Ron

Es ist auch bei Löschfahrzeugen sinnvoll. Nur da sind sie halt nicht in der Windschutzscheibe sondern im Kühlergrill.

Wir haben sogar einen VW Sharan bei dem sind sie auch im Kühlergrill.

Die Frontblitzer müssen meines wissens auch zwischen
0,8m und 1,20m sein, sonst sind sie nicht zulässig.

Wer sich die Fahrzeuge mal ansehen möchte

www.FF-Seligenstadt.de

Unter der Rubrik Fahrzeuge natürlich,
ein bissschen werbung muß ja auch sein.

STORM
27.07.2002, 15:48
Ne ne ne das was du meinst sind "ideal Standard" Frontblitzer wir reden von so nem krassen teil was wirklich von innen an die Windschutzscheibe kommt. So was ähnliches gibt es auch in der TV-Erfolgsserie "Kommisar Rex"

MfG STORM

Andreas 53/01
28.07.2002, 22:01
Hallo!

Zu diesen Geräten sei gesagt,
sie sind auch nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht zugelassen für Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sein dürfen!!
Alle anderen Fahrzeuge dürfen damit nicht ausgerüstet sein!

" Frontblitzer " ,
unterliegen den gleichen Bestimmungen!


MfG

ron
29.07.2002, 09:16
Ich habe gehört, das man, vor allem bei Nef´s (z.B Audi A4/A6) man die Frontblitzer im Kühlergrill weglässt, weil man da Probleme mit der Kühlung des Motors bekommt und deshalb diese Frontblitzer für die Scheibe bevorzugt.
Hat da schon mal jemand was gehört?

Andreas 53/01
29.07.2002, 18:09
Hallo!

Ja, das ist so!

Denn es handelt sich ja um Serienfahrzeuge, an denen es nicht vorgesehen war, in den Kühlergrill zusätzliche Einbauten vorzunehmen, was die Luftansaugung verringert!

Diese " Frontblitzer " für die Scheibe, sind auch Kostengünstiger, und genauso effektiv, besser noch, sie sind dann in direktem Sichtfeld des Rückspiegels des Vorrausfahrenden!

Dadurch wird eine noch bessere Wahrnehmung erzielt, da es immer wieder vorkommt, das PKW mit " normalen " Warnsignalen von Vorrausfahrenden nicht richtig gesehen werden, dadurch das sich die Warnanlagen auf dem Dach befinden, und bei einer Annäherung auf 50m, die Dachaufbauten im Rückspiegel des Vorrausfahrenden nicht mehr gesehen werden können!

Fazit : Eine durchaus sinnvolle und wichtige Ergänzung, zu den herkömmlichen Warnanlagen!

Denn, es kommt nicht darauf an, wieviel Blitzer ein Fahrzeug hat,
sondern wie sie Montiert und eingesetzt werden!

MfG

EIS - Mann
29.07.2002, 20:01
@ Ron

Ja,
war bei unserem Sharan auch der fall das VW gemekert hat aber sie sind trodzdem drinn und die Frontblitzer sind auch nur an wenn Die abnehmbare Rundumkennleuchte auf dem Dach ist (Reedkontakt).

ron
30.07.2002, 11:15
habe mich mal kundig gemacht. So ein Frontblitzer für die Scheibe kostet bei Hella 260,50 €.

AndreasP
31.07.2002, 00:10
Hallo,

meint Ihr mit Frontblitzern für die Windschutzscheibe sowas unter folgenden Link?

http://www.chiefsupply.com/lightbars.phtml

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

AndreasP
31.07.2002, 00:13
NACHTRAG:

Das was ich meine ist dann das 3. Produkt. Sowas gibt es aber schon billiger. Ich meine es kostet gerade mal 80 Euro. Oder wie sieht das aus was Ihr meint?

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

Paramedic
31.07.2002, 01:38
Es ist schon verrückt...ein blinkender Weihnachtsbaum rollt über die Strasse und beamt allein durch sein Licht die Autos von der Strasse... Mensch Leute, ist es wichtig so viel wie möglich an beleuchtungstechnischen Mitteln einzusetzen!? Sicherlich ist eine wirksame optische und akustische Kennzeichnung von bevorrechtigten Wegebenutzern sinnvoll und unerlässlich, aber müssen wir gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen!? Mal ganz ehrlich: Kann man nicht durch eine sichere und umsichtige Fahrweise die Einsatzstelle auch erreichen? Man bedenke, dass wir mit dem Blaulicht und Martinshorn schon genug Verkehrsteilnehmer verunsichern und sie in Streß versetzen. Müssen wir denn da noch einen Draufsetzen und sie mit blinkenden Lichtkanonen höflich bitten uns doch Platz zu machen?! Mal ganz abgesehen von der Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer durch Blendung bei Nachtfahrten. Die Nachnahmung durch andere Verkehrsteilnehmer würde auch nicht lange auf sich warten lassen. Fernlicht hat jeder - warum sollte man es sich als Privatperson nicht zu nutze machen um vielleicht die Wartezeit im Stau zu verkürzen!? Also, ich finde die Idee mit dem Springlicht äußerst unüberlegt und ich kann nur jedem raten (egal ob Fahrzeughalter oder Fahrer), den Einbau und die Verwendung von Springlicht, bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung, zu unterbinden, denn nur ein Verkehrsteilnehmer muss sich beschweren, dass der RTW oder das TLF ihn auf einer Einsatzfahrt geblendet hat und ihr werdet Euer blaues Wunder erleben.


Bis dahin
Michael

ron
31.07.2002, 09:35
@ Andreas

Genau so ein Ding ist das.
Da gibt es ja krasse Preisunterschiede. Vielleicht gibts da ja auch verschiedene Aufbauten.

66251
31.07.2002, 22:37
@ Paramedic

Solange mir tagtäglich noch Polzeifahrzeuge mit eingeschaltetem Springlicht begegnen, werd ich es auch weiterhin einsetzen, trotz gegenteiliger Dienstanweisung.

Und wenn jemand schonmal die Gelegenheit hatte, sich mit einer alten RTW-Möhre ohne Springlicht durch eine vielbefahrene Straße zu quälen, wird einsehen, dass Springlicht (sofern bestimmungsgemäß eingesetzt) keineswegs zu Verwirrung im Straßenverkehr führt, sondern andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig und effektiv warnt. Panik bekommen die Leute nur, wenn plötzlich und unerwartet ein Fahrzeug mit SoSi im Rückspiegel auftaucht, was erst zu erkennen ist, wenn es noch 10 m entfernt ist. Und sehr viel weiter ist die akustische Warnanlage einfach im geschlossenen Auto nicht zu hören. Und blaue Rundumkennleuchten sieht man tagsüber nicht.

Hugo
01.08.2002, 18:00
Und nachts kann man das Springlich eh nicht verwenden, da man sonst das komplette Licht abschalten müßte. Ist jedenfalls bei "seriösen" Schaltungen so. Und wer sowas macht, braucht IMHO eh einen Vormund.

STORM
01.08.2002, 18:13
Nachts bzw. im dunkeln sieht man ja auch das Blaulicht besser da brauch man kein springlicht.

Schdaeff
06.08.2002, 10:46
Eine korrekt montierte und verschaltete Springlicht-Anlage kann eigentlich nur der Sicherheit dienen. Letztendlich hilft alles, was licht und krach macht. Und wer kontrolliert denn schon ein Einsatzfahrzeug? Klar müsste man darüber nachdenken, was passiert, wenn sich ein Bürger dadurch irritieren lässt und es dadurch vieleicht sogar zu einem Unfall kommt. Also: Wir haben das Springlicht (auch in unseren neuen) RTW eingebaut und benutzen es auch. So lange sich niemand beschwert wird es auch drin bleiben. Beim regelmäßigen Kaffeekränzchen bei unserem zuständigen Polizeirevier hat uns noch niemand darauf angesprochen :-))

Gruß

Stefan
(JUH Stuttgart)

STORM
06.08.2002, 11:03
Einige Kraftfahrer sind schon stark irritiert wenn man mit normalen Blaulicht von hinten kommt. Da ist doch Springlicht nicht mehr so die steigerung!

Shorty112
10.08.2002, 03:31
Ich weiß nicht wie es bei uns in der Feuerwehr sein wird, ob das springlicht wieder demontiert wird oder nicht!!
Ich bin der Meinung das man ruhig daran fest halten soll!! Weil wenn hinter meinem Privat PKW ein großer roter LKW kommt sehe ich meistens nie ob da blaue signalanlagen drauf sind oder nicht!! Und das springlicht macht die Autofahrer die das genauso sehen wie ich ein bischen stuzig!! Und werden dann so mit erhöhter aufmerksamkeit gucken was da nun angeflogen kommt!!
Man sollte ruhig eingebaut lassen!!

Bis dahin
Shorty

Paramedic
10.08.2002, 17:14
@shorty 112:

Aber reichen da nicht schon die blauen Frontblitzer aus!? Also ich habe bis jetzt immer jedes Einsatzfahrzeug schon von weitem wahrgenommen, auch ohne Springlicht, deshalb verstehe ich die Problematik nicht so ganz.

GRuß
Micha

66251
11.08.2002, 09:56
Sicherlich sind die blauen Frontblitzer eine nette Sache. Die kann man zumindest auch nachts einsetzen. An die Effektivität eines Springlichts bezüglich der Reichweite kommen die Dinger aber nicht ran. Im Übrigen hat es um diese Frontblitzer auch eine 15jährige Diskussion gegeben, bis man sie letztendlich doch legalisiert hat. Vielleicht steht uns das jetzt mit dem Springlicht bevor...

Letztendlich darf man auch nicht vergessen, dass das Springlicht eine sehr preiswerte Möglichkeit der Warnwirkungsverbesserung ist gegenüber zusätzlich angebrachten Frontblitzern (optimal ist natürlich beides zusammen)

@ Paramedic

Mach mal einen Versuch: Setz Dich in ein Auto und stell Dich bei strahlendem Sonnenschein tagsüber in 1 km Entfernung zu einem RTW hin. Dann schau Dir im Rückspiegel mal die Warnwirkung der Frontblitzer an (die Rundumkennleuchten wirst Du warscheinlich erst garnicht wahrnehmen) und dann lass mal etwas später das Springlicht zuschalten.

EIS - Mann
13.08.2002, 00:31
Oh du schönnes Paragrafen Deutschland.
Befor man mit gewissensbissen im Einsatzfahrzeug sitz und darüber nachdenkt ob man nun mit Spr.Licht oder mit Frontblitzer fährt oder doch mit beidem oder keinem.

Man sollte sich in erster Linie aufs fahren konzentrieren und manchmal tuts ganz ohne sogar Besser, selbst erfahren (1x)

Aber irgenwie ist es überall das sellbe wir haben auf mehreren Fahrzeugen Leitsticks von Techno Disign (Tri Blitz, etwas aufgemotzt) wegen Autobahn, die haben auch eine Richtungswahl schalter, also Lauflicht nach Rechts oder Links. Wir wurden von unserem Cheff Stbi darauf hingewiesen das dieser nicht zu benutzen ist da die Feuerwehr keine Verkehrslenkung betreiben darf, dass heist er darf nur auf Wechselblinker geschaltet werden.
Frage:
Was ist iritierender bei Tempo 80-100 (wenn man Langsame Autofahrer hat) ein wechselblinker oder eine Klare richtungsangabe du fahren links an Fahrzeug vorbei.

Noch schlimmer bei unserem aufbau auf dem TSF-W (Autobahnmeisterei ähnlich) da ist ein Riesen Richtungspfeil drauf den sollen wir auch nicht benutezen sondern nur das X.

Bei der frage warum sollen wir nicht Richtung weisen heist es. Ja wenn einer den Pfeil in die falsche Richtung zeigen lässt sind wir schuld. Klar, aber welcher Absolut zurechnungsfähige Feuerwehrmann konntroliert das nicht.

www.FF-Seligenstadt.de (Fahrzeuge)

MFG
EIS - Mann

vogel26
25.09.2002, 01:01
hallo.
weiß jemand wie das mit den blitzenden lampen aussieht, wie sie im fernsehen bei "walker, texas ranger" in den scheinwerfern eingebaut sind? ist das zuläsig? falls ihr jetzt nicht wisst was ich meine, hier http://www.hmf-sanitaetsbedarf.de/Sonderleuchten/sonderleuchten.htm mal eine seite dazu, wo man das bestellen kann. im fernsehen finde ich die recht auffällig. auch bei der formel 1 im safety-car. wäre doch mal eine alternative zum "normalen" springlicht, oder? was meint ihr dazu? in deutschland erlaubt oder nicht?

gruß paul

STORM
25.09.2002, 07:49
Ich glaub nicht das die dinger zulässig sind!
Ich würd auch mal behaupten ohne das ich es genauer weiß, wenn man die dinger in die scheiwerfer einbaut wird sich der Lichtkegel verändern vieleicht sogar negativ...

Andreas 53/01
25.09.2002, 18:34
Hallo!

Also, sie haben und werden keine Zulassung erhalten!

Wir reden jetzt zunächst von der KBA.
Der Gesetzgeber wird sich schwer tuen, diese Lampen mit aufzunehemen, denn es ist ja so, das die Verwendung der " Frontblitzer " in Höhe des Rückspiegels erfolgen soll, was aber ein Einbau in Nebel - oder Abblendscheinwerfer ja nicht gegeben ist!
Desweiteren sind unsere Europäischen Scheinwerfersysteme für eine zusätzliche Asymetrische Belichtung nicht ausgelegt, d.h. es kann kein Lichtstrahl bevorzugt in eine Richtung abgegeben werden, so das auch hier die eigentliche Warnwirkung als solches nicht gewährleistet werden kann, und es müsste ein nachträglicher Einbau der Blitzröhrenfassung erfolgen, was je nach Scheinwerfer und Hersteller recht aufwending und teuer wird, da man auch auf entsprechende Isolation achten muss, da ja die Elektronik der Blitzer eine Spannung von ca. 50.000V auf die Kathode der Blitzröhre abgibt um den Lichtbogen zuerzeugen!

Ich weiß, das sieht zwar hübsch aus, wenn dann so ein Safety-Car wildblitzend vorweg fährt, aber die Warnwirkung lässt doch sehr zuwünschen übrig!

MfG

Hasenmelker
01.10.2002, 21:58
Hallöchen...

ich denke das die Springlichtschaltung, besonders an hellen Tagen, von GROSSEM nutzen ist. Man wird viel schneller gesehen. Besonders auf´m RTW wo es so und so auf jede Sekunde ankommt, ist die Schaltung doch sehr hilfreich.

Einige andere Fahrzeuge im Landkreis haben auch zusätzlich nock über den Seitenblinkern extra blaue Blitzer (ich denke auf LED-Basis).

Ich finde schon das alles in allem, je mehr es blinkt und blitzt umso besser ist es. Zumal, man wird einfach besser gesehen.

Look´s like USA. Ich meine nicht umsonst ist das alles am funkeln und blitzen. Und dazu dann noch die Hörner...

Nun die Leute die so eine Schaltung nicht haben wissen ja auch nicht wo tatsächlich die Vorteile liegen. (Wenn Sie sie nicht schon ausprobiert haben).

UND--->Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird geht das Springlicht AUS.
Es wurde schon mehreremale beschrieben und irgendwie wollen es manche nicht gelesen haben??!!


Also wir bekommen in 1-2 Monaten unseren neuen RTW und der ist auf jeden fall MIT Springlicht!!


Bis denne dann

huhu
26.07.2003, 18:37
Springlicht ist sicherlich eine sinnvolle Sache. Alles was andere Verkehrsteinehmer auf ein Einsatzfahrzeug, sei es während der Fahrt oder bei der Unfallstellenabsicherung, aufmerksam macht ist meiner Meinung nach von Vorteil.

Wenn man kein Springlicht besitzt sollte man bei der Einsatzfahrt auf jeden Fall, auch tagsüber mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer unterwegs sein. Es steht einfach fest, dass man hier wesentlich besser gesehen wird.

Selbst wenn ich mit meinem Privat PKW am Tag im Einsatz zum Gerätehaus fahre mache ich das Licht an (bei starkem Sonnenschein sogar Fernlicht!)wodurch mein PKW sowie mein Innenschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" besser wahr genommen wird. Dies ist mir schon von anderen Verkehrsteilnehmern bestätigt worden!

Florian kommen
29.07.2003, 22:38
Hallo!

Ich würde es richtig finden, wenn die Autos die bereits eins haben es behalten dürfen, und in die Neufahrzeuge einfach keins mehr eingebaut wird! Jetzt gibts halt die blauen Frontblitzer, find ich auch nicht schlecht!

Gruß Stefan!!!

Newty
30.07.2003, 01:54
Original geschrieben von Florian kommen
Jetzt gibts halt die blauen Frontblitzer, find ich auch nicht schlecht!

Die kleinen blauen Dinger? Die sieht doch keiner. Als ich unseren OBM auf Springlicht und neuer ELW heute angesprochen hab, wurde ich sehr verstört nach dem Motto: "Sowas illegales machen wir nicht" angeguckt. Er meinte, die geschätzt 6x8cm blauen Blitzer reichen. Naja, am dümmsten find ich immer noch, dass wir zwar FMS-Hörer in den neuen Fahrzeugen haben, die aber nicht eingerichtet sind.

Carotthat
06.08.2003, 23:09
Frontblitzer sind super - hab sie selber im PKW. Neben Aufsetzblaulicht viel effektiver....

Caro.

Gleichwellensurfer
06.08.2003, 23:19
Bei unseren Rettungsdienstfahrzeugen sind alle Springlichtschaltungen ausgebaut worden und durch zusätzliche Frontblitzer ersetzt worden. Neuanschaffungen kommen grundsätzlich nur noch ohne Springlicht und mit Frontblitzern.

Ich persönlich benutze nur in Ausnahmefällen bei Alarmfahrten zusätzlich die Lichthupe, wenn ich merke, dass ein vor mir fahrender Verkehrsteilnehmer mich kurz vor meinem Überholvorgang noch nicht gesehen hat. Spätestens dann merken nämlich die meisten Autofahrer, dass sich ein Fahrzeug mit Sonder- und Wegerecht nähert.

Cummunicator
29.08.2003, 11:05
Hat jemand eine Quelle mit der offiziellen Info?

Wäre nett wenn das mal jemand posten könnte!

Florian kommen
29.08.2003, 17:44
Original geschrieben von Carotthat
Frontblitzer sind super - hab sie selber im PKW. Neben Aufsetzblaulicht viel effektiver....

Caro.

Was heißt hier hab ich selber im PKW! Die darfst du doch normal am PKW gar nicht haben, Oder?

Gruß Stefan!!!

Andreas 53/01
29.08.2003, 21:20
Hallo!

Doch darf man!

MfG

Andreas 53/01
29.08.2003, 21:35
Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :

Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!

Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!

MfG

Carotthat
29.08.2003, 22:19
Original geschrieben von Andreas 53/01
Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :

Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!

Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!

MfG

Hihi,

danke für die unterstützende Erklärung.

Caro.

Florian kommen
30.08.2003, 13:00
...wieder was neues dazu gelernt!

Gruß Stefan!

Cummunicator
30.08.2003, 14:09
Also bei uns bleibt es auch drin und wird weiterhin genutzt. Nachts kann es niemanden blenden da, wie einige schon gesagt haben, dass Abblendlich eingeschaltet ist und somit die Springlichtfunktion deaktiviert ist.

Problematisch wird es nur, wenn ein Fahrer vergisst das Abblendlicht einzuschalten. Denn dann blendet es wirklich...

Florian kommen
30.08.2003, 14:16
Original geschrieben von Cummunicator

Problematisch wird es nur, wenn ein Fahrer vergisst das Abblendlicht einzuschalten. Denn dann blendet es wirklich...

...mmm

ich weiß ja nicht, aber so etwas sollte man wirklich nicht vergessen, Oder? Es sitzen ja auch noch andere Leute im Fahrzeug, denne das auffallen muss!

Gruß Stefan!

Cummunicator
30.08.2003, 14:24
@Florian kommen

Jaja. Wenn ich dabei bin sag ich es, aber ich habe schon andere Fahrzeuge gesehen, wo es halt vergessen wurde. Das sind dann solche Leute die unbedingt fahren wollen udn vor lauter Hecktik und "Einsatzgeilheit" wichtige Dinge vergessen. Super, oder?

Florian kommen
30.08.2003, 14:29
...solls geben! Bei uns ist´s halt so, dass nur eingewiesene qualifizierte Leute die Fahrzeuge bewegen dürfen! Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber bei uns darf eine nicht unterwiesene Person nur Fahren wenn Not am Mann ist! Das kommt aber normalerweise in zehn Jahren nur einmal vor, weil wir genügend zuverlässige Maschinisten haben! Die Maschinisten bei uns werden auch alle zwei Jahren bei Einsatzübungen geprüft ob sie alles richtig machen!

Gruß Stefan!

Cummunicator
30.08.2003, 14:39
Hehe... Unterwiesen schon. Aber er gibt halt manche die ein wenig ZU nervös sind. Was will man machen. Da sagt auch keiner was.

Aber... nicht mein Problem. Wenn mal was passiert, dann ist das Geschrei groß. Aber vorher wird da nix in der Richtung unternommen. Leider!

Die Prüfung finde ich nicht schlecht. Sollte man überall einführen.

Florian kommen
30.08.2003, 14:43
Wir haben die Prüfung aufgrund eines Unfalls TLF 24/50 gegen PKW eingeführt! Den Insassen ist zwar so gut wie nichts passiert, aber beide Fahrzeuge Totalschaden! Bei der Prüfung werden die Fahrer auf Schritt und tritt beobachtet, beim Fahren, ob sie alles beachten, dann wie sie die Pumpe bedienen, wie sie sich am Fahrzeug auskennen u.s.w.! Aber passieren kann immer was!

Gruß Stefan!

Cummunicator
30.08.2003, 14:47
Super. Find ich echt sehr Beispielhaft! Müsste man mal ne Umfrage starten...

Florian kommen
30.08.2003, 14:51
Könnte man machen! Vielleicht sogar heute noch, und sonst morgen! Wenn ein Maschinist keinen guten Eindruck bei der Prüfung abgibt, dann kann er einen Auffrischungslehrgang, bei unserem Ausbilder machen, das dauert meistens einen halben Tag!

Gruß Stefan!

Cummunicator
30.08.2003, 14:55
Jo, mach du mal! Fin ich echt gut. Würde mich mal interessieren was die anderen so davon halten.

Bis denne..