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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung von FuG nach TR-BOS



Franki
01.12.2005, 20:42
Hallo zusammen,

wer kann mir die Vorschrift u. § nennen, dass BOS-FuG nach TR-BOS zugelassen sein müssen?
Welchen Tatbestand würde man erfüllen, wenn man (dienstlich!) ein nicht zugelassenes FuG betreibt?
Habe leider mit der Suchfunktion nichts gescheites gefunden. Bitte fundierte/belegbare Antworten mit Quellenangaben.

Vielen Dank und Gruß
Franki

Grisuchris
01.12.2005, 20:51
Die Suchfunktion spuckt dazu z.B. folgendes aus:

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5.

"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"

Franki
01.12.2005, 21:06
Das ging flott, danke.
Welchen Tatbestand erfüllt man bei nicht Einhaltung?

Duffy73
01.12.2005, 22:28
ich würde mal sagen es ist ein Verstoß gegen TKG §89 http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004BJNE009100000.html

und wird vermutlich so geahndet:
TKG § 148:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004BJNE015000000.html

ohne Gewähr!