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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Scanner erwischt



arne
14.11.2005, 17:31
Hallo, ich wurde am Samstag von der Polizei mit einem Scanner erwischt. Das ding lag auf dem Boden im Berich des Beifahrersitzes. Ich hatte keine Zeit mehr das Ding untern Sitz zu schmeißen. Die Polizei hat das Ding beschlagnahmt.

Hat einer schon Erfahrungen gemacht???
Gruß Arne

Glubschi
14.11.2005, 17:38
Oh,weh.

Das ist aber eigene Dummheit so ein Teil mit draußen rum zu nehmen...

Waren da irgendwelche Frequenzen von BOS drauf gespeichert? Wenn ja,dann gibts Probleme...

Carloz
14.11.2005, 18:17
@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

greetZ
CarloZ

arne
14.11.2005, 18:19
ja da waren welche gespeichert.

weist du mit was ich rechnen muss??

arne
14.11.2005, 18:35
Hallo CarloZ, ich habe jetzt auf die schnelle nichts gefunden. Ich schaue aber nochmal nach.

danke

Andreas 53/01
14.11.2005, 18:55
Hallo !

Grundsätzlich zum Vorwurf keinerlei Angaben machen !
Gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen .
Wurde das Fahrzeug beschlagnahmt!?
Wahrscheinlich erfolgte auch eine Durchsuchung der Wohnung !? Auch hier grundsätzlich widersprich einlegen.

Abwarten, bis die Anhörung als Beschuldigter erfolgt, ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wahrscheinliche Konsequenzen je nach genauem Sachverhalt; Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße z.b. 40 Tagessätze á 60 Eur. Nachteil, Scanner eventuell weg, es sei denn er verfügt über ein CE-Zeichen, dann müsste der STA das Gerät wieder rausrücken.
Vorteil; Einstellung des Verfahrens ohne Vorbestrafung ( das blaueste Auge welches Du bekommst ).

MfG

Alex22
14.11.2005, 18:58
Original geschrieben von Carloz
@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

greetZ
CarloZ

Also der Autor is wohl schon etwas paranoid

arne
14.11.2005, 20:32
Hallo Andreas, danke für die Infos.

Also mein Auto wurde nicht beschlagnahmt und auch meine Wohnung wurde nicht durchsucht.

Leider habe ich den Fehler gemacht das ich nichts gegen die beschlagnahme hatte. Die haben auch gesagt das die das Ding trotzdem mitnehmen wenn ich was dagegen hätte. Aber das ist mir egal. Hauptsache ich komme da ohne Probleme wieder raus.

Gruß Arne

Alex22
14.11.2005, 20:38
wenn du es freiwillig rausgerückt hast wars keine beschlagnahme sondern eine sicherstellung.

arne
14.11.2005, 20:44
hallo alex, auf der niederschrift der pol steht beschlagnahmt und der polizist sagte auch das das gerät beschlagnahmt wird.

gruß arne

Alex22
14.11.2005, 20:45
naja normalerweise wollen sie sowas erstmal sicherstellen ... hast du was dagegen nehmen sie es zwar trotzdem mit, wird aber dann beschlagnahmt .. dies hat zur Folge das die Beschlagnahme binnen 3 Tage von einem Richter geprüft werden muß, hieraus entscheidet sich dann ob du das Teil wieder bekommst oder nicht

ron
15.11.2005, 08:15
morsche

war das gerät eingeschaltet als die polizisten es vorfanden?
wenn es aus war, würde ich mich dumm stellen,denn die beweispflicht liegt bei den polizisten, die dir nachweisen müssen, das du das gerät in betrieb hattest.

mfg ronny

Etienne
15.11.2005, 12:39
Hey ron!

Soweit ich weiß ist mittlerweile bereits eine eingespeicherte BOS-Frequenz strafbar und nicht nur der Betrieb. Ich meine da gab es eine Änderung hierzu.

ron
15.11.2005, 12:53
hey etienne

sorry, das hab ich nicht gewusst.
aber wenn man sagt man weis nicht wie die Frequenzen dort rein kommen oder wer sie eingespeichert hat, weil man den scanner vielleicht gebraucht auf nem flohmarkt gekauft hat (ich weis klingt lustig) muss die polizei die beweise bringen, oder?

DG3YCS
15.11.2005, 13:49
Hallo,

Also das bloße einspeichern einer (BOS) Frequenz an sich ist an sich "eigendlich" nicht strafbar! ABER:

In der letzten Zeit gab es vermehrt Urteile in denen Richter dieses als "vorbereitende Maßnahme" zur begehung einer Straftat/OWI gesehen haben. Ausserdem nahmen die Richter wohl an, dass wer sich schon die Mühe macht diese Frequenzen einzuspeicher auch abhören wird.
Das Einspeichern der Frequenzen wurde also als Indiz (nicht als BEweis) angesehen und der Betroffene aufgrund dieses Indizes verurteilt!

Wie es nun IN DEINEN FALL weitergeht kann dir keiner so genau sagen. Vieleicht hast du großes Glück und es beschäftigen sich nur Leute mit deinen Fall die von der Materie wenig Ahnung haben. Vieleicht sind die selber irgenwann so über die Rechtslage verunsichert bzw. bekommen bei NAchforschungen die falschen Infos. Mit dem Ergebniss, dass das Verfahren einfach eingestellt wird und dir das Gerät wieder ausgehändigt wird! (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!)

Vieleicht gerätst du auch an einen Haufen "Scharfer Hunde" mit viel Sachverstand, dann kommt es wohl zur Verhandlung!

Und in der Verhandlung ist es nun eine reine Frage der Glaubwürdigkeit: Wenn du nun in dem Scanner alle BOS-Kanäle der Umgebung hast, womöglich noch mit Namen und dazu sonst nichts legales, dann sieht es eher Mau aus. Ohne gute Erklärung ist da kaum noch was zu machen. Ein Funkflohmarkt o.ä. als erklärung währe denkbar, allerdings sind die Richter auch nicht Blöd. Bei einem aufwendig programmierten Gerät das auch noch exakt für deine Region passt weil zb. der 2m Stadtkanal der Pol auch drin ist, wird dir das keiner abnehmen...

Solltest du aber viele legale Frequenzen (Betriebsfunk ist übrigends GENAUSO ILLEGAL wie BOS, es gibt da KEINE Unterschiede) und vieleicht nur eine oder zwei BOS-Frequenzen eingespeichert haben, könnte man sich vieleicht noch rausreden!
Hier spielt natürlich auch dein Auftreten vor Gericht, eine evtl. vorhandene (Polizeibekannte) Vergangenheit und deine augenblickliche Situation eine Rolle. Wie halt immer wen jemand vorm Kadi steht.

Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen, sinvollerweise auch einen der auch etwas Sachverstand im Bereich FUNK hat, und mit diesem das weitere Vorgehen erläutern.
Da du allerdings der Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes nicht wiedersprochen hast, ist allerdings eine (kleine) Chance der schnellen Lösung vertan. (Beschlagnahmung eines LEGALEN Gegenstandes ohne den geringsten Anfangsverdacht, denn der bloße Besitz eines Scanners sollte keinen Anfangsverdacht darstellen, erst wenn andere Sachen dazukommen...)

Gruß
Carsten

hannibal
15.11.2005, 16:57
Der wichtigste Satz heist: "Herr Wachtmeister gut das sie da sind, das hab ich gefunden, was ist das?"


Dabei ein unschuldiges GEsicht machen

arne
15.11.2005, 22:38
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???

Ebi
15.11.2005, 22:41
Original geschrieben von arne
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???
Frag mal den Richter deines Vertrauens :-)))

Alex22
15.11.2005, 22:52
Original geschrieben von arne
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???

Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe ...
Wie alt bist du?

arne
15.11.2005, 23:40
.

arne
15.11.2005, 23:40
Original geschrieben von Alex22
Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe ...
Wie alt bist du?

Ich bin 18 Jahre

Alex22
16.11.2005, 06:25
Dann läuft die ganze Sache wahrscheinlich auf Sozialstunden raus, sofern du verurteilt wirst.

arne
16.11.2005, 20:14
Ich habe gerade die aktuelle Version des TKG aus dem Netz geholt. Da steht drin das das Abhören verboten ist (soweit ist das ja bekannt) aber es steht nicht drin was das Besitzen verboten ist. Es ist nur verboten Sendeanlagen zu besitzen. Aber ein Scanner ist doch keine Sendeanlage oder???

Gruß Arne

Alex22
16.11.2005, 20:38
Dir wird wahrscheinlich das Abhören vorgeworfen, dies steht im § 86 TKG.

arne
16.11.2005, 21:05
du meinst sicher §89 ;-)

ich hoffe ich komme da nochmal gut raus

Alex22
16.11.2005, 21:19
Original geschrieben von arne
du meinst sicher §89 ;-)


Nein meine ich nicht.
Guggst du hier

TKG § 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
....

Duffy73
16.11.2005, 21:40
Original geschrieben von arne
Ich habe gerade die aktuelle Version des TKG aus dem Netz geholt. Da steht drin das das Abhören verboten ist (soweit ist das ja bekannt) aber es steht nicht drin was das Besitzen verboten ist. Es ist nur verboten Sendeanlagen zu besitzen. Aber ein Scanner ist doch keine Sendeanlage oder???

Gruß Arne es reicht meines Wissens, wenn die entsprechenden Frequenzen einprogrammiert sind...

DG3YCS
16.11.2005, 22:33
Hallo,

wie ich bereits eine Seite vorher schrieb, ist es "eigendlich" nicht verboten (BOS) Frequenzen im Scanner einprogrammiert zu haben. Genausowenig ist es Strafbar eine wie auch immer geartete Funkanlage zu besitzen! (Auch ein reiner Empfänger ist eine Funkanlage!)

Strafbar ist lediglich das (aktive) Mithören bzw das Senden auf nicht zugewisenen Frequenzen!

Allerdings wird die Tatsache das jemand aktiv (BOS) Frequenzen in seinen Scanner einprogrammiert hat MANCHMAL als Indiz dafür gesehen das jemand ebend auch Mithört.

Reicht dieses Indiz dem Richter für eine Verurteilung, so wirst du verurteilt. Sieht der Richter dieses Indiz als nicht ausreichend, so fehlt der endgültige Beweis, es gilt: in dubio pro reo und gehst als Freigesprochener nach Hause, evtl mit deinem Scanner in der Hand.

Wie der Richter nun entscheiden wird kann hier keiner sagen, wir sind ja keine Hellseher. Nehme dir einen guten Anwalt und warte ab. Es spielen halt viele Faktoren eine Rolle (NAse, LAune des Richters, Überzeugungskraft deines Anwaltes und des Staatsanwaltes und nicht zuletzt der Umfang der Programmierung)

Allerdings:
Mir sind bisher keine Fälle bekannt, wo ein einzelner, zufällig gefundener AUSGESCHALTETER Scanner (mit BOS-Programmierung) ohne weitere Hinweise zu einer Verurteilung geführt hat.
Die bekannten Fälle haben eigendlich immer eine Vorgeschichte wie: Auffällig oft "am Ort des Geschehens", Aussagen des Betroffenen gegenüber Dritten die sich auf den Inhalt von Funksprüchen beziehen und anderes. Dann wurden oft noch bei Hausdurchsuchungen Unterlagen gefunden für die es keine Notwendigkeit ausser die Absicht des "Abhörens" gab.
(z.B. Zettel mit Kanälen und Frequenzen ohne Mitgliedschaft in einer Organisation oder beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich).
Und erst die Gesamtheit dieser "Hinweise" führte dann zu einer Überzeugung des Richters und damit zu einer Verurteilung!

Gruß
Carsten

P.S. Ein FuG8b1 (nicht angeschlossen) auf dem Sitz würde kurioserweise mittlerweile sogar weniger Probleme machen als ein Scanner! Zwar würden die Polizisten das vieleicht auch erstmal mitnehmen (um zu überprüfen ob es HEIß ist), müssten es aber dann wieder zurück geben wenn du auf die Frage nach der Verwendung angibst: ZU SAMMELZWECKEN! Denn der Besitz ist nicht verboten, der Kauf also auch keine vorbereitende HAndlung zu einer Straftat. Da das Gerät nun auch nicht erst Programmiert werden muss und es ja sogar eine wesentliche Eigenschaft des Gerätes ist das es auf BOS Frequenzen arbeitet, gibt es überhaupt keine Möglichkeit daraus etwas wie beim Scanner zu konstruieren. Denn:
1. Beim Scanner:
a) Beschaffung des Scanners: Legal und mit dem Wunsch zb. Afu zu höhren erklärbar.
b) Programmierung des Scanners mit BOS: Zwar legal, macht aber nur Sinn, wenn man auch aktiv mithören möchte
c) Mithören auf BOS: Streng Verboten.

In den Fällen in denen es zur Verurteilung kam wurde davon ausgegangen, dass auf das nachgewiesene (legale) b) logischerweise das c) kam!

2. BEim FuG:
a) Beschaffung des FuG: Legal, solange nicht angeschlossen! Also zu Sammlerzwecken kein Problem.
b1) Besitz des FuG als Sammelstück: Legal
Oder aber:
b2) Betrieb des FuG (Nur höhren oder auch senden): Streng verboten.

Nun kann aber von dem Nachgewiesenen Fall a) weder auf Punk b1) noch auf Punkt b2) sicher geschlossen werden. Beide Erklärungen sind Sinnig. Daher, sofern keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen kein Anfangsverdacht , da nach Erklärung des Beschuldigten von b1) ausgegangen werden kann und muss solange es keine weiteren Indizien gibt!

Christian
17.11.2005, 10:41
Hallo,

also ich kenne Fälle in denen das mit einem Monatsgehalt also 30 Tagessätzen geahndet wurde. Das ist zwar bitter, ist aber wohl Realität. Außerdem blieben die Geräte meist beschlagnahmt und wurden später vernichtet.

Nochmal zum Thema FuG :

Ein einzelnes FuG 8 /13 dürfte wohl kein Problem machen, aber wenn dieses an eine Antenne angeschlossen ist und mit Strom versorgt wird (geladener Akku, angeschlossen an ein Netzteil) dann könnte das sehrwohl Probleme geben. Wenn es allerdings in der Vitrine liegt und wohlmöglich noch die Sicherung ausgebaut ist dann sollte es kein Problem darstellen.

kOnDeNsAtOr
28.11.2005, 15:48
Hallo Arne,

gibts schon was neues in diesem Fall.

Gruss Andy

DaRake
29.11.2005, 07:18
Hallo,


Original geschrieben von kOnDeNsAtOr

gibts schon was neues in diesem Fall.



Wie soll er denn antworten oder gibts im Knast mittlerweile WLAN?


;-)

Gruß
Sebastian

Aeskulap
29.11.2005, 08:41
Original geschrieben von DaRake
Hallo,




Wie soll er denn antworten oder gibts im Knast mittlerweile WLAN?


;-)

Gruß
Sebastian

Den Kommentar hättest du dir getrost sparen können.

DaRake
29.11.2005, 10:08
Original geschrieben von Aeskulap
Den Kommentar hättest du dir getrost sparen können.

Nö, hätte ich nicht!

Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen "unrechtem Tun" und "unrechtem Tun und sich dabei erwischen lassen". Dieser Unterschied nennt sich Dummheit! Es gibt heute soviele "unscheinbare Lösungen", aber nein, es gibt immernoch Leute, die einen programmierten Scanner im Auto offensichtlich rumliegen haben.


Gruß
Sebastian

kOnDeNsAtOr
29.11.2005, 12:27
Das mit dem Witzmodus war in Ordnung, für das heißt er ja Witzmodus!
Der zweite Beitrag schon weniger, aber das tut ja jetzt nichts zur Sache!

Ich wollt eigentlich wissen, wie es ausgegangen ist, falls es überhaupt schon was neues gibt, weil ich hab bisher noch nie im BOS Bereich was mitbekommen, in Sachen Strafe bei TKG-Missbrauchs.

Gruss Andy

Ebi
29.11.2005, 13:44
Original geschrieben von kOnDeNsAtOr

Ich wollt eigentlich wissen, wie es ausgegangen ist, Gruss Andy

Der Beitrag wurde verfasst: 14.11.2005 17:31 h
Das ist mal grade gute 14 Tage her.

Ein Verfahren dauert von der Einleitung bis zum Abschluss schon wesentlich länger.
Da wirst du dich noch etwas gedulden müssen.

Ebi

kOnDeNsAtOr
29.11.2005, 13:52
Original geschrieben von Ebi
Ein Verfahren dauert von der Einleitung bis zum Abschluss schon wesentlich länger.
Da wirst du dich noch etwas gedulden müssen.

Das ist mir schon klar, könnte ja sein, dass schon anfangs ein paar Informationen raus gekommen sind und nicht das ganze Verfahren abgeschlossen ist (wenns überhaupt eins geben wird).

arne
29.11.2005, 22:08
also es ist noch nichts passiert um es kurz zu sagen.
es ist nett das du nach fragst.

übrigend bin ich nocht nicht im knast und ich weis auch nicht ob es im knast WLAN gibt

Fuxe
22.12.2005, 19:32
Das ist einem Bekannten von mir auch mal passiert. Der war dank seines Scanners vor der Feuerwehr am Brandort und wurde von einem Zeugen angezeigt.
Er hatte dann die Wahl, ein Ermittlungsverfahren wg. Brandstiftung zu riskieren, oder zuzugeben, dass er aufgrund des mitgehörten Funks hingefahren ist.

Sein Scanner wurde zwar sichergestellt, aber nach ca. einer Woche hatte er die Kiste wieder zurück und die Geschichte ist dann irgendwie im Sand verlaufen.
Offensichtlich hatte der Dorfsheriff irgendwie nicht so die Peilung...

Gruss
Fuxe

Christian
22.12.2005, 21:08
Hallo,

manchmal sind die Leute aber auch ungeschickt. Man läuft auch nicht mit offen geschaltetem Melder durch die Gegend. Genausowenig läßt man den eingeschalteten Scanner auf dem Beifahrersitz liegen. Ich nehme das Teil gar nicht mit ins Auto (zu lästig, nacher wirds deswegen aufgebrochen). Und wenn dann als Beifahrer so das ich ihn auschalten und ins Handschufach legen kann (vorher Affengriff zum Reset der Frequenzen...) .

Fuxe
27.12.2005, 20:06
Original geschrieben von Christian
Hallo,

manchmal sind die Leute aber auch ungeschickt. Man läuft auch nicht mit offen geschaltetem Melder durch die Gegend. Genausowenig läßt man den eingeschalteten Scanner auf dem Beifahrersitz liegen. Ich nehme das Teil gar nicht mit ins Auto (zu lästig, nacher wirds deswegen aufgebrochen). Und wenn dann als Beifahrer so das ich ihn auschalten und ins Handschufach legen kann (vorher Affengriff zum Reset der Frequenzen...) .


Oder den Batteriesatz rausnehmen, dann sind die Frequenzen auch beim Teufel.

Aber wieso überhaupt den Scanner mit ins Auto nehmen?
*kopfkratz*

Gruss
Fuxe

Aeskulap
27.12.2005, 20:20
Original geschrieben von Fuxe
Oder den Batteriesatz rausnehmen, dann sind die Frequenzen auch beim Teufel.

Hi,

das nutzt dir nichts viel, wenn überhaupt...
Die meisten Scanner haben eine interne Batterie, bzw. speichern Energie, damit eben diese Frequenzen bei einem Batteriewechsel nicht gelöscht werden....

Und um die interne Batterie auszubauen wird die Zeit nicht reichen...

Etienne
27.12.2005, 21:42
Original geschrieben von Aeskulap
Hi,

das nutzt dir nichts viel, wenn überhaupt...
Die meisten Scanner haben eine interne Batterie, bzw. speichern Energie, damit eben diese Frequenzen bei einem Batteriewechsel nicht gelöscht werden....

Und um die interne Batterie auszubauen wird die Zeit nicht reichen...
...oder benutzen einen E²PROM, dass auch bei Ausfall der Batterie die Frequenzen speichert.

Mr. Blaulicht
01.01.2006, 18:14
Original geschrieben von Fuxe
Aber wieso überhaupt den Scanner mit ins Auto nehmen?
*kopfkratz*
Um beim Anfahren zum Gaffen nix wichtiges zu Verpassen! ;-)
Will hier aber nix unterstellen!

Gruß, Mr. Blaulicht

Christian
01.01.2006, 19:07
Hallo,

ich will ja nicht in Abrede stellen das der "Verkehrsfunk der anderen Art" manchmal ganz nützlich sein kann, aber dann sollte man das so installieren das man das nicht sieht und hört. Tip:

Man kaufe sich einen Schlater der ins Armaturenbrett des PKW passt (z.B. für heizbare Heckscheibe) damit schaltet man die Betriebsspannung des Scanners. Der Strom wird über die Zündung abgegriffen. Der Scanner an sich wird verdeckt eingebaut, die Antenne läuft mit einem Y-Kabel (Conrad Electronic) über die Radioantenne. Ein kleiner unaufälliger Zusatzlausprecher im Fußraum und fertig ist die Kiste.

Wird man angehalten, schaltet man den Schalter auf aus, und die Zündung ab schon ist der Scanner stromlos. Auf dem Scanner würde ich nur die eine (wichtigste) Frequenz speichern ... natürlich einen Amateurfunkkanal.

Schensl
08.02.2006, 08:46
Hallo,

mich würde trozdem ma jetzt interresieren was denn nu rausgekommen ist ?

Glubschi
08.02.2006, 12:32
Hallo.

wenn was näheres fest steht,wird sich Arne hier schon melden...

Und wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr wenn auch schon nach einem halben Jahr und nicht eher...


Also,abwarten...

kOnDeNsAtOr
08.02.2006, 16:28
Hallo.

wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr

Warum? Warst du auch schon mal in der Situation?

felix000
08.02.2006, 16:30
Und wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr wenn auch schon nach einem halben Jahr und nicht eher...

Das ist ein grundsätzliches Problem der deutschen Justiz.

Glubschi
08.02.2006, 16:31
Nein! Es ist aber meistens so,wenn was sein sollte, das es erst ca. nach nem Jahr oder so zur Verhandlung kommt...

kOnDeNsAtOr
08.02.2006, 16:35
OK, dann sag ich auch schon nix mehr ;-)

Gruss Andy

firefighteropp
08.02.2006, 20:28
Nein! Es ist aber meistens so,wenn was sein sollte, das es erst ca. nach nem Jahr oder so zur Verhandlung kommt...

Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.

Gruß Marv

ahk
09.02.2006, 11:36
Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.Gruß Marv

Du hast also schon mal eine Handtasche geklaut?? ;-)

kOnDeNsAtOr
09.02.2006, 12:30
[Spaß am Rande Modus]

Die Arme alte Oma!!! ;-(

[/Spaß am Rande Modus]

Mr. Blaulicht
09.02.2006, 12:32
Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.
Ne, wird wohl eher ein Koffer gewesen sein ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

firefighteropp
09.02.2006, 14:59
Weder das eine noch das andere.Ich bin vor 1 1/2 Jahren überfallen worden und wart immernoch drauf das die "netten" jungen Herren endlich verknackt werden.

Gruß Marv

kOnDeNsAtOr
09.02.2006, 15:59
Bist du w? Oder warum trägst du eine Handtasche? ***doppel- :-)***

firefighteropp
09.02.2006, 16:06
3 September 2004 ca. 22.30Uhr klein Marv fällt besoffen mit Freunden übers Backfischfest und wird überfallen und zusammengetreten.Das hat nix mit ner Handtasche zutun.Das war nur ein Beispiel.

Lars Zerpich
11.02.2006, 12:57
[Spaß am Rande Modus]

Die Arme alte Oma!!! ;-(

[/Spaß am Rande Modus]

[Orthografie- und Klugscheißmodus]

[Spaß-am-Rande-Modus]
[/Spaß-am-Rande-Modus]

[/Orthografie- und Klugscheißmodus]

;-]

kOnDeNsAtOr
11.02.2006, 13:16
OK, um wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Warten wir einfach, bis sich arne wieder meldet.

Mr. Blaulicht
11.02.2006, 15:10
[Orthografie- und Klugscheißmodus]

[Spaß-am-Rande-Modus]
[/Spaß-am-Rande-Modus]

[/Orthografie- und Klugscheißmodus]

;-]
Moin moin,

ich befürchte, Dein "Orthografie- und Klugscheißmodus" funktioniert nicht richtig! Sonst wäre Dir aufgefallen, dass "arme" klein geschrieben wird...
Ohoh, neunmalklugsein ist geil ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
12.02.2006, 11:56
Moin moin,

ich befürchte, Dein "Orthografie- und Klugscheißmodus" funktioniert nicht richtig! Sonst wäre Dir aufgefallen, dass "arme" klein geschrieben wird...
Ohoh, neunmalklugsein ist geil ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht


Hast Recht !
Klugscheissen ist geil.
Du hast "Dein" groß geschrieben obwohl das nach der neuen Rechtschreibung klein geschrieben wird *g

Hier ein Auszug für dich :-)

Duzt man jemanden, so besteht kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu schreibt man daher nur noch klein:

Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein Foto, auf dem du und deine Schwester zusammen mit euren Kollegen abgebildet seid ...

Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen ...

Mr. Blaulicht
13.02.2006, 07:36
... obwohl das nach der neuen Rechtschreibung klein geschrieben wird *g
Für so´nen Sch*#%$ bin ich einfach zu alt! Ich halte mich an die alte Version.

Gruß, Mr. Blaulicht

Sandy
17.02.2006, 17:44
Hallo Max Mustermann!

Ich freue mich sehr, mit Dir über die Frequenzzuteilungen im Amateurfunkbereich sprechen zu dürfen.


---
Bei persönlichem Schriftverkehr schreibe ich groß: Ich mag Dein sehr empfindliches Funkgerät.

Ebi
17.02.2006, 18:02
Hallo Max Mustermann!

Ich freue mich sehr, mit Dir über die Frequenzzuteilungen im Amateurfunkbereich sprechen zu dürfen.

---
Bei persönlichem Schriftverkehr schreibe ich groß: Ich mag Dein sehr empfindliches Funkgerät.

ööööhm,
irgendwie verstehe ich den Sinn nicht. Ich hoffe es geht mir nicht alleine so.....
Ebi

Mr. Blaulicht
17.02.2006, 19:03
ööööhm,
irgendwie verstehe ich den Sinn nicht. Ich hoffe es geht mir nicht alleine so.....
Ebi
Nein, Dir geht´s nicht alleine so! Für so etwas gibts doch Haldol-Raumspray, oder?

Gruß, Mr. Blaulicht

Sandy
17.02.2006, 19:21
Dann muss ich wohl zitieren:



Duzt man jemanden, so besteht kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu schreibt man daher nur noch klein:

Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein Foto, auf dem du und deine Schwester zusammen mit euren Kollegen abgebildet seid ...

Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen ...

Da wollt ich nur meinen Senf zu geben.

kOnDeNsAtOr
18.02.2006, 16:20
Ich versteh den Sinn aber immer noch nicht!

Sandy
04.03.2006, 12:44
@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

greetZ
CarloZ

Deze website is niet beschikbaar.

slidebuster
04.03.2006, 13:01
Letztes Jahr haben die Cops einen mit nem Scanner erwischt.
Der hat ganz schön Ärger bekommen.
Ich hab gehört, er hat wohl ne Geldstrafe von 10000 € bekommen und der Scanner war auch weg.
Ich denke mal das die hohe Geldstrafe aber nur daher kam, weil er in der Öffentlichkeit (in der Kneipe an der Theke) mitgehört hat und ihn daraufhin einer angeschissen hat.

Sandy
04.03.2006, 13:04
Mit oder ohne Kopfhörer? Lag das Gerät für die Öffentlichkeit sichtbar z.B. direkt auf dem Tisch oder auf seinen Beinen?

Ebi
04.03.2006, 13:21
Ich hab gehört, er hat wohl ne Geldstrafe von 10000 € bekommen
und der Scanner war auch weg.

Also das halte ich ja mal für ein Gerücht :-)
Die Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen was ein Beschuldigter verdient.
Und bei 10 000€ müsste er Unsummen verdienen.
Scanner weg... jo das ist ok.

mfg
Ebi

Mr. Blaulicht
04.03.2006, 21:22
... ne Geldstrafe von 10000 € bekommen und der Scanner war auch weg.
10.000 € geht ja noch, aber der Scanner? Das ist ein Ding!

[Spass aus]

Gruß, Mr. Blaulicht

firebuster-t
05.03.2006, 11:52
10.000 € geht ja noch, aber der Scanner? Das ist ein Ding!

hast du keinen Zweitscanner *grins*

Carloz
07.03.2006, 16:04
Deze website is niet beschikbaar.

Yo, die war ja schon öfter offline.

greetZ
CarloZ

Brandbatsch
09.03.2006, 12:18
Habe keinen Scanner :-(
und nicht das Problem mit der Polizei

gruß michael

feuerteufellars
09.03.2006, 15:57
Servus!

Mal eine Frage die Ebi oder DG3YCS bestimmt beantworten können ;-)

Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?


In diesem Sinne....

Ebi
09.03.2006, 16:04
Servus!
Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?
In diesem Sinne....
Hi Lars,
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi

feuerteufellars
09.03.2006, 16:15
Hi Lars,
ganz klar: NEIN
Er dürfte mit einem Scanner zwar bedenkenlos Amateurfunkaussendungen abhören (und auch straffrei) :-) aber auf keinen Fall Aussendungen, die nicht für ihn bestimmt sind. z.B. BOS - Funk.
mfg
Ebi

Amateurfunkaussendungen sind ja auch für die Öffentlichkeit bestimmt, ich hab ja selber die "Lizens zum löten". ;-)

Ich meine eher dass, wenn man es so bezeichnen kann, der Richter evtl. eine besondere Schwere der Schuld feststellt, da gerade er es ja dann hätte besser wissen müssen.


In diesem Sinne....

Carloz
09.03.2006, 16:26
Was ist nun aus arne geworden ?

Ich durfte auch mal rechts ranfahren wegen einer allg. Verkehrskontrolle und dann sagte der Beamte mit Blick auf mein FuG und den Scanner:

" Mein Bruder ist auch Funkamateur. Welche Lizen<b>Z</b>klasse haben Sie denn ?"

<u>KleinCarloz:</u>"Öhm das ist ja interessant. Also ich habe Klasse E, also ein DO Rufzeichen."

<u>Beamter:</u>"Ahja, so hat der auch mal angefangen. Dann mal noch gute Fahrt und 73".

<u>KleinCarloz:</u>"..."

Wobei im Scanner halt die AFU-Relais eingestellt sind, also von daher ;)

greetZ
CarloZ

DG3YCS
09.03.2006, 16:47
Hallo, hat mich jemand gerufen ? ;-)

besondere Schwere der Schuld? Lebenslang ohne Chance auf Bewährung nach 15Jahren bzw. mit anschließender Sicherrungsverwahrung???

JA das währe mal eine Strafe fürs Schwarzhöhren, da würde der Adrenalinspiegel gleich beim bloßen Gedanken ans mithören in die höhe schnellen und der Scannermarkt würde zusammenbrechen. ;-)

Aber im ernst, ich nehme an, du meinst "Vorsatz".
Ja, Theoretisch könnte sich die Lizenz hier Nachteilig auswirken, da man ja NACHGEWIESENERMAßEN die Rechtslage kannte.

Allerdings wird beim unerlaubten Abhöhren ja eh immer von Vorsatz ausgegangen! Das Fahrlässig unerlaubte abhören ist ja auch nicht Strafbar, sollange das gehörte nicht weitergegeben wird und die tatsache des Empfangs keinem zur Kenntnis gebracht wird. In wie fern sich das nun auf die Strafbemessung auswirkt, KEINE AHNUNG!

Je nach Argumentationskünsten könnte es aufgrund der überall frei erhältlichen Scanner und Frequenztabellen ein gewiefter Anwalt es schaffen,dass das Gericht evtl. einen Verbotsirrtum annererkennt.
Es also zu keiner Bestrafung kommen kann, da der "Normalbürger" aufgrund der o.g. Umstände annehmen konnte das abhöhren des BOS-Funks sei nicht verboten.
Ist quasi eine Ausnahme von: Unnwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Prinzip gilt hier in Deutschland: Unwissenheit schützt vor strafe nicht, ES SEI DENN der zu Bestrafende hatte gute und nachvollziehbare Gründe die ihm zu der Schlussfolgerung kommen ließen es sei nicht verboten!
Diese eh schon sehr kleine Chance besteht natürlich bei einem lizensierten AFU keinesfalls mehr.

Allerdings könnte die Afu Lizenz im Gegenzug eine Erklärung sein, warum man überhaupt einen Scanner hat. Auch könnte man ja die Frequenzen nur eingespeichert haben um sicherzustellen das man selber hier ebend nicht stört! Aber wie schon vorher hier im Threat gesagt, es hängt viel von der Glaubwürdigkeit (und der Programmierung des Scanners) ab...

Grundsätzlich kann man bei dieser Thematik gar nichts pauschal sagen, hier gehen die folgen für die einzelnen betroffenen bei gleichen Umständen (reines Abhöhren, ohne persöhnliche vorteile, weitergabe von informationen oder Gafferreisen) sehr weit auseinander. Sie reichen von Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit -teilweise sogar mit Herraussgabe des Scanners- bis zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen!!!

ICh denke, hier ist einfach ein guter Anwalt sehr wichtig, der auch i.d.R. versuchen wird, es gar nicht zum Verfahren kommen zu lassen. Mit einem solchen "spezialist" und ein wenig Glück hat man gute einstellungen eine Einstellung des Verfahrens, evtl gegen Auflagen wie geringer Geldstrafe, zu erreichen. Ohne braucht man wirklich viel Schwein oder einen total überlasteten Staatsanwalt.

Gruß
Carsten

DG3YCS
09.03.2006, 17:18
Achja, zum Thema Polizeikontrolle:

Meine letzte Kontrolle war eine eine dieser wanderden Kontrollstellen in Grenznähe. Ich kam gerade aus den NL, auf dem Amaturenbrett lag ein altes NMT-Mobiltelefon (ähnlich C-Netz)...

BuPo: Guten Tag "..."
(irgendwann) ist das auf dem Amaturenbrett ein Funkgerät?
Ich: Nee, das nicht, ist ein altes NMT-Tel, das Netz gibt es aber nicht mehr,
aber ich habe ein paar Geräte im Kofferraum.
BuPo: Aha, CB?
Ich: nee, schon etwas besseres...
BuPo: Dann zeigen sie doch mal.
Ich: *Kofferraum aufgeschlossen, es kamen vier Transportboxen mit insgesamt ca. 150 Hfg´s und 60 Mobilgeräten zum Vorschein...*
BuPo: *Ohne weiteren Kommentar*: Ich wünsche Ihnen noch eine Gute weiterfahrt!
;-)

Gruß
Carsten

P.S. Ich hätte natürlich für jedes einzelne FuG den Ursprung und die Berechtigung (nicht nur über Afu-Liz.) nachweisen können, aber danach wurde ich dann nicht mehr gefragt.
Genausowenig wie als ich mal wg. 15KM/h zu schnell gefahren angehalten wurde und (aus dienstlichen Gründen)im Beifahrerfussraum einiges an BOS-FuG´s rumlag u.a. auch genau dieselben BOSCH FuG10a wie das was der Pol in der Hand hatte. Einziger Kommentar: Da haben Sie aber eine Menge Geräte- Ich Ja, aber leider viel Schrott dabei- damit war die Sache gegessen.
(Aber auch hier hätte ich die Rechtmäßigkeit nachweisen können!)

Aber vor ein paar JAhren haben die mir mal wegen EINEM Amateurfunkgerät was weder CE noch FTZ Zeichen hatte fast den ganzen Wagen zerlegt. Die Afu bescheinigung kannten die nicht und verlangten immer nach der ollen CB-Anmeldung! Die waren schon dabei die Anzeige wg. Schwarzfunken vorzubereiten. Der Spuk hatte erst ein Ende nachdem der "Fachkundige Kollege" dann kam und nach meiner Erklärung (die von seinen Kollegen ja auch bestätigt wurde- Der Faselt was von Amateurfunker und hat nur so ein komischen Wisch, aber keine KArte-) diese erst einmal "richtig lang gemacht" hat. Danach waren die irgendwie ziemlich kleinlaut ;-)

Darum merke: Niemals nur ein Gerät mitführen, immer am besten gleich den ganzen Kofferraum vollpacken.

feuerteufellars
09.03.2006, 18:30
Darum merke: Niemals nur ein Gerät mitführen, immer am besten gleich den ganzen Kofferraum vollpacken.


Das ist gut, das werd ich mir merken ;-) Aber auf dich ist verlass! Du hörst aufs Wort *g* Vll. hört man sich ja auch mal auf der Welle :-P


In diesem Sinne....

Ebi
09.03.2006, 19:16
Hi,
ich bin ja immer wieder erstaunt, wieviel Carsten (DG3YCS) zu einem Thema schreiben kann. Das liegt mir nicht so, ich bin ein Freund von kurzen Antworten, auch wenn es manchmal zu wenig ist. :-)
Trotzdem Carsten, ich finde es gut, weiter so.
mfg
Ebi

feuerteufellars
10.03.2006, 12:39
Hi,
ich bin ja immer wieder erstaunt, wieviel Carsten (DG3YCS) zu einem Thema schreiben kann. Das liegt mir nicht so, ich bin ein Freund von kurzen Antworten, auch wenn es manchmal zu wenig ist. :-)
Trotzdem Carsten, ich finde es gut, weiter so.
mfg
Ebi

*g*

Was meinst du was der Durchgänge macht.... Mit Contest auf KW ist da nicht viel *lol* ;-)


In diesem Sinne....

firebuster-t
11.03.2006, 18:42
Hi,
ich bin ja immer wieder erstaunt, wieviel Carsten (DG3YCS) zu einem Thema schreiben kann. Das liegt mir nicht so, ich bin ein Freund von kurzen Antworten, auch wenn es manchmal zu wenig ist. :-)
Trotzdem Carsten, ich finde es gut, weiter so.
mfg
Ebi
Ja .. wenn er so viel funkt wir er schreibt braucht er nen eigenen Kanal ;-)
MfG Firebuster -t

DG3YCS
12.03.2006, 20:01
Hey, was los? Ihr wollt wohl Ärger haben!
Passt auf, ich hohle gleich meine kleine Schwester,
die haut euch dann! ;-)

Aber ich weiß gar nicht was ihr habt, KW ist doch kein Problem.
Ich habe einen R&S XK-852 der ist für 150Watt PEP Dauerstrich 24/7 ausgelegt ;-) Nur "Your Number is 59..." schreien ist doch langweilig!

Nur CW ist nicht so doll wenn man nach jeden Durchgang die Taste wechseln muss weil die schon wieder ausgeleiert ist :-(

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
12.03.2006, 21:26
Ich habe einen R&S XK-852 der ist für 150Watt PEP Dauerstrich 24/7 ausgelegt ;-) Nur "Your Number is 59..." schreien ist doch langweilig!
Hä?

Gruß, Mr. Blaulicht

Ebi
12.03.2006, 21:27
@Mr.Blaulicht,
das ist Funkamateurfachchinesisch :-)
Versteht ein nichtlizensierter nicht *gg
mfg
Ebi

Mr. Blaulicht
12.03.2006, 21:30
aha!

Ebi
12.03.2006, 21:35
Ich habe einen R&S XK-852 der ist für 150Watt PEP Dauerstrich 24/7 ausgelegt ;-) Nur "Your Number is 59..." schreien ist doch langweilig!
Gruß
Carsten
@Mr. Blaulicht,
das heißt übersetzt:
Carsten hat einen Rohde&Schwarz Kurzwellentransceiver XK-852, der kann 150 Watt Dauerstrich senden, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Und dieses ..5.9.. ist die Bestätigung auf KW, wenn Carstens Gesprächspartner bestätigt, wie er ihn hört :-))
Nun alles klar ??
Ebi

firebuster-t
12.03.2006, 22:03
@Mr. Blaulicht,
das heißt übersetzt:
Carsten hat einen Rohde&Schwarz Kurzwellentransceiver XK-852, der kann 150 Watt Dauerstrich senden, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Und dieses ..5.9.. ist die Bestätigung auf KW, wenn Carstens Gesprächspartner bestätigt, wie er ihn hört :-))
Nun alles klar ??
Ebi
mehr info's gibt es auf:
http://Ebipedia.de
;-)
MfG Firebuster-t

Allmächtiger
12.03.2006, 22:15
mehr info's gibt es auf:
http://Ebipedia.de
;-)
MfG Firebuster-t
Ich komm auf die Seite net drauf

firebuster-t
12.03.2006, 22:15
Ich komm auf die Seite net drauf
Bestimmt überlastet ;-P

DG3YCS
12.03.2006, 22:16
Ich komm auf die Seite net drauf

Hi,
Das hast du jetzt doch nicht ernsthaft versucht, ODER???
:-)

Gruß
Carsten

Allmächtiger
12.03.2006, 22:19
Hi,
Das hast du jetzt doch nicht ernsthaft versucht, ODER???
:-)

Gruß
Carsten
probieren kann man es ja mal.
Vielleicht gibts die Seite ja wirklich...

firebuster-t
12.03.2006, 22:22
probieren kann man es ja mal.
Vielleicht gibts die Seite ja wirklich...
hab mich auch vorher vergewissert ;-)

Ebi
12.03.2006, 22:54
Vorsicht, die Seite ist gebührenpflichtig :-)

Allmächtiger
12.03.2006, 23:03
Vorsicht, die Seite ist gebührenpflichtig :-)
Kann man mit Kreditkarte bezahlen?

Ebi
12.03.2006, 23:08
Kann man mit Kreditkarte bezahlen?
@Allmächtiger,
nein, das geht leider nicht. Beim Aufrufen der Seiten werden automatisch 5,00 Euro von deinem Konto abgebucht.
mfg

Zentrale Leitstelle
12.03.2006, 23:16
@Ebi

Ich hätte da was für Dich.. so zu sagen als ''Vordruck''..
Müssteste halt etwas abändern, da so einige Angaben nicht auf Dich zutreffend sind.. :-)

Gruß

-Z L-

firebuster-t
12.03.2006, 23:21
@Allmächtiger,
nein, das geht leider nicht. Beim Aufrufen der Seiten werden automatisch 5,00 Euro von deinem Konto abgebucht.
mfg
... und für 49,99€ gibt es die Ebi-Flat

DG3YCS
12.03.2006, 23:27
Hey,

aber nicht immer nur für einen Anbieter werbung machen.

Für nur 9,99 Euro /Monat zzgl 2ct. pro Textzeichen biete ICH euch den Carsten-Economy Tarif an...
Oder für 39,99 Euro/Monat den Carsten-Buissness mit sage und schreibe 10.000 Textzeichen incl.
(jedes weitere Textzeichen kostet nur 2,99 ct extra)
Mit (fast) allen was ihr schon garantiert immer wissen wolltet und noch viel mehr, was ihr garantiert niewals wissen wollt!

Akzetierte ZAhlungsmethoden sind Bankeinzug, Kreditkarte oder neuerdings auch PAy-Pal... (Tja Ebi, ich gehe mit der Zeit... ;-) )

Gruß
Carsten

Zentrale Leitstelle
12.03.2006, 23:35
Hey,

aber nicht immer nur für einen Anbieter werbung machen.

Für nur 9,99 Euro /Monat zzgl 2ct. pro Textzeichen biete ICH euch den Carsten-Economy Tarif an...
Oder für 39,99 Euro/Monat den Carsten-Buissness mit sage und schreibe 10.000 Textzeichen incl.
(jedes weitere Textzeichen kostet nur 2,99 ct extra)
Mit (fast) allen was ihr schon garantiert immer wissen wolltet und noch viel mehr, was ihr garantiert niewals wissen wollt!

Akzetierte ZAhlungsmethoden sind Bankeinzug, Kreditkarte oder neuerdings auch PAy-Pal... (Tja Ebi, ich gehe mit der Zeit... ;-) )

Gruß
Carsten


Sorry Carsten,

ich vergaß :-)... Schön gefeiert ?? :-)

Gruß

-Z L-

DG3YCS
12.03.2006, 23:41
Hi dennis,

Naja, was heißt gefeiert...
Am Freitag halt erst der offizielle Teil mit Verwandschaft & Co.
Abends dann halt mit Britta Essen gegangen usw.

Die "Große" Party ist erst kommenden Freitag, passte Terminlich besser.

Aber nun genug OT!
Kommen wir zurück zum Thema:
Warum man sich besser bei Carstenpedia anstelle bei Ebipedia anmelden sollte ;-)

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
12.03.2006, 23:54
Also,ich mach´s so, wie in einer Werbung einer bekannten Kreditkarte versprochen. Ich zahle einfach mit meinem guten Name! Also:

Ich bin Mr. Blaulicht, und nun her mit den Zugangsdaten ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Das Wechselgeld bitte auf mein Konto überweisen...

Ebi
13.03.2006, 08:41
Warum man sich besser bei Carstenpedia anstelle bei Ebipedia anmelden sollte ;-)
Gruß
Carsten
OK Carsten du hast gewonnen :-)
Aufgrund der übermächtigen und ruinösen Geschäftsgebaren von Carstenpedia werde ich meinen Geschäftszweig einstellen.
mfg
Ebi
edit: alles nicht ganz so erst gemeint :-)

Bruno-FF12-EL
14.03.2006, 22:18
hab noch was zum thema gefunden. Auf Seite 3 unten Links steht ein Bericht:

http://www.funkempfang.de/funkempfang/newsletter/ausgaben_nl/2006-03N10probe.PDF

~ca 1,5 mb