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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seltsames NEF/Arztfahrzeug



Christian
12.11.2005, 20:17
Hallo !

Wer hat am Mittwoch ZDF Reporter gesehen ?

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,2393972,00.html


Dort war der Arzt mit einer Art NEF (Mercedes C180 Kombi weiß, tagesleuchtrote Folien, BOS-Funk, Sondersignalanlage RTK 6 mit Aufschrift A R Z T - nicht !!! NOTARZT !!! und seitlicher Aufschrift "kassenärztlicher Notdienst - Telefon 19292" )zu sehen. Der Arzt trug eine Jacke mit NOTARZT Rückenschild (dazu muß ein Arzt doch eine spezielle Fachausbilung haben oder ?). Alles in allem etwas merkwürdig. Das Fahrzeug fuhr immer alleine zum Patienten ein anderes Rettungsmittel wie RTW oder KTW wurde immer erst nachgefordert. Der Fahrer fuhr in blau und hatte was Feuerwehr auf dem Rücken stehen. Kann mich mal jemand aufklären ?? Ich wußte schon immer das in Hessen alles anders ist ( siehe Hilfspolizei FFM ) ...

StefanK
12.11.2005, 20:52
gibts bei uns auch gibt ja keine Hausärzte mehr die wochenenddienst(notdienst) haben. das haben nur noch apotheken dafür gibts bei uns so ein fahrzeug das kannst rufen oder zu praxis hingehen

ron
12.11.2005, 21:02
solch ein verfahren wird schon in vielen bereichen deutschlands gehandhabt. dem arzt (für den kassenärztlichen notfalldienst) steht ein rh/rs oder ra beiseite der meistens fährt und ihn auch unterstützt (z.B. Medikamente zur Verabreichung vorbereitet oder die Dokumentation). in deinem falle kann es ein angehöriger einer bf gewesen sein, die vielleicht in diesem gebiet aufgaben des rettungsdienstes wahrnimmt und leute dafür abbestellt.
in vielen jobsuchmaschinen werden momentan solche stellen für rh/rs/ra ausgeschrieben. sie sind aber meist nur geringfügig angegeben, sowie ist die arbeitszeit meistens am wochenende.

güße ronny

Andreas 53/01
12.11.2005, 23:41
Hallo !

Das gibt es schon, das kann ein sog. Hausärztl. Vetretungs -o. Bereitschaftsdienst sein. Wobei das sehr schnell mißverstanden wird, der Hausärtl.Not -o. Bereitschaftsdienst ist ja kein Notarzt im eigentlichen Sinne.
Die werden ja nicht zu Einsätzen gerufen, die eine Notarztindikation aufweisen, das ist ja dann was für den Rettungsdienst in Verbindung mit dem NOTARZT.
Also Hausärzte die außerhalb der normalen Öffnungszeiten oder am Wochenende gerufen werden für nicht dringliche Krankheitsfälle. Unterstützt und gefahren werden sie von Personal aus den HiOrg oder auch Feuerwehr, die Einsätze laufen entweder über die Rettungsleitstellen oder spezielle Einsatzzentralen an den HiOrg-Standorten.

In einigen Städten werden diese Dienste aber auch mal hier und da als Notnagel für Notarzteinsätze verwendet, dann wenn eben die regulären Notarztfahrzeuge alle gebunden sind.

Das ist und sollte aber eher die Außnahme sein, da in den meisten Fällen ja auch kaum ein Hausarzt Notfallmedizinisch besonders ausgebildet ist.

MfG

feuerteufellars
12.11.2005, 23:44
Ich hab das Video davon beim beim ZDF im Internet gesehen. Ich such den Link mal raus. War sehr interressant.


In diesem Sinne....

loxi
13.11.2005, 00:51
Original geschrieben von Christian
Der Arzt trug eine Jacke mit NOTARZT Rückenschild (dazu muß ein Arzt doch eine spezielle Fachausbilung haben oder ?).

Original geschrieben von Andreas 53/01
Das ist und sollte aber eher die Außnahme sein, da in den meisten Fällen ja auch kaum ein Hausarzt Notfallmedizinisch besonders ausgebildet ist.


das ganze nennt sich fachkundenachweis rettungsdienst und kann prinzipiell von jedem approbiertem arzt durch nachweis von gewisser erfahrung im notfall/intensivmedizinischen bereich und der teilnahme an einem kurs erworben werden, ist jetzt nicht so schwierig, und auch viele hausärzte haben sowas mal im laufe ihres lebens erworben und dementsprechend auch die berechtigung notarzt auf dem rücken zu tragen.

und wenn die ärzte die diese dienste machen über diese qualifikation verfügen oder womöglich gar neben dem kassenärztlichen notdienst ohnehin auch im notarztdienst tätig sind, spricht ja nix dagegen, dass, wenn schon ein so besetzts auto durch die stadt tuckert, man den auch mal zu nem notarzteinsatz schickt.

grüße

DaRake
13.11.2005, 03:07
Hallo!


Original geschrieben von loxi
das ganze nennt sich fachkundenachweis rettungsdienst und kann prinzipiell von jedem approbiertem arzt durch nachweis von gewisser erfahrung im notfall/intensivmedizinischen bereich und der teilnahme an einem kurs erworben werden, ist jetzt nicht so schwierig, und auch viele hausärzte haben sowas mal im laufe ihres lebens erworben und dementsprechend auch die berechtigung notarzt auf dem rücken zu tragen.
Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen!


und wenn die ärzte die diese dienste machen über diese qualifikation verfügen oder womöglich gar neben dem kassenärztlichen notdienst ohnehin auch im notarztdienst tätig sind, spricht ja nix dagegen, dass, wenn schon ein so besetzts auto durch die stadt tuckert, man den auch mal zu nem notarzteinsatz schickt.

Naja, sehe ich auch ein bisschen anders. Es ist ja schön und gut, dass man die Qualifikation zum Notarzt hat, aber zum "Notarzt-Sein" gehört auch das entsprechende Material. Denn ein NA macht ohne Material bei einer REA auch nix anderes als der RH oder als ein trainierter Laie! Es kommt also m. E. auch auf die Ausstattung des Fzgs an, ob ein Hausarzt oder ein Notarzt kommt!


Gruß
Sebastian

loxi
13.11.2005, 10:36
Original geschrieben von DaRake
Naja, sehe ich auch ein bisschen anders. Es ist ja schön und gut, dass man die Qualifikation zum Notarzt hat, aber zum "Notarzt-Sein" gehört auch das entsprechende Material. Denn ein NA macht ohne Material bei einer REA auch nix anderes als der RH oder als ein trainierter Laie! Es kommt also m. E. auch auf die Ausstattung des Fzgs an, ob ein Hausarzt oder ein Notarzt kommt!


aber er macht zumindest irgendwas und außerdem trifft ja in der regel zeitnah das material im rtw ein.

im übrigen: wenn die den wagen schon mit ner sosi-anlage ausstatten, geh ich davon aus, dass da weng mehr an ausrüstung drin ist, als ein otoskop und ein rezeptblock.

rettungsteddy
13.11.2005, 12:24
Zumal fährt bei einem Notarzteinsatz auch ein RTW mit raus, der sollte das MAterial auch vorrätig haben. Als Hintergrund-"NEF" wäre eine NEF-Ausstattung sinnvol, ist aber recht teuer. Und wenn ein Hintergrundnotarzt von deR Polizei gebracht wird, dann hat die auch kein medizinisches MAterial (außer dem Verbandkasten) dabei.

Christian
13.11.2005, 12:47
Hallo...

...erstmal Danke für die Info's.

Naja, das Auto schien mir schon ein richtiges NEF (mit Austattung) zu sein, wie sonst hätte man auch sonst eine "Blaulichtgenehmigung" bekommen.

Es ist ja auch ok, das das NEF/der NA schon mal fährt wenn irgendwo "was los" ist. Ich denke im NEF ist alles das drin ist (schlagt mich wenn ich falsch liege, bin nur einfacher Schlauchroller und Löschknecht) was man zumindest für den Anfang bei einer Reanimation (notfalls auf dem Küchentisch) braucht.

Seltsam war aber die Reihenfolge der Ereignisse in diesem Bericht. Der Arzt bekam von der "Leitstelle" den Auftrag zu einer Frau mit Verdacht Apoplex also Schlaganfall zu fahren. Ich kenne das so das bei uns im Kreis dann ein RTW und ein NEF rausfährt und die Leitstelle sich gleichzeitig um ein Bett in der Neurologie / Stroke Unit kümmert.

Dort fuhr der Arzt mit dem Quasi-NEF hin, entschied sich irgendwann dann mit SoSi zu fahren untersuchte die Patientin ein bisschen im Bett ging dann raus zum Auto und schrieb einen Transportschein für einen RTW der dann auch "mit Blau" angerauscht kam.

Andreas 53/01
13.11.2005, 18:01
Original geschrieben von loxi
das ganze nennt sich fachkundenachweis rettungsdienst und kann prinzipiell von jedem approbiertem arzt durch nachweis von gewisser erfahrung im notfall/intensivmedizinischen bereich und der teilnahme an einem kurs erworben werden, ist jetzt nicht so schwierig, und auch viele hausärzte haben sowas mal im laufe ihres lebens erworben und dementsprechend auch die berechtigung notarzt auf dem rücken zu tragen.

und wenn die ärzte die diese dienste machen über diese qualifikation verfügen oder womöglich gar neben dem kassenärztlichen notdienst ohnehin auch im notarztdienst tätig sind, spricht ja nix dagegen, dass, wenn schon ein so besetzts auto durch die stadt tuckert, man den auch mal zu nem notarzteinsatz schickt.

grüße

Hallo !

Tja nun, der Hausärtzl. Vertretungsdienst ist aber nunmal kein NOT Arzt im eigentlichen Sinne. Das wird leider oft falsch verstanden bzw. auch falsch rüber gebracht.
Es mag ja Hausärzte mit dem Fachkundenachweis geben, das ist mir bestens bekannt, aber viele haben es nicht und können demnach nicht so mit zufälligen Notfällen umgehen wie es der " richtige " Notfallmediziner kann. Deswegen ist es ja nur ein Hausarztvetretungsdienst.

Ich hab auch den Beitrag nicht gesehen, und weiß nicht wie und warum da ein Hausarzt zugange war ...

MfG

loxi
13.11.2005, 18:45
Original geschrieben von Andreas 53/01
Tja nun, der Hausärtzl. Vertretungsdienst ist aber nunmal kein NOT Arzt im eigentlichen Sinne. Das wird leider oft falsch verstanden bzw. auch falsch rüber gebracht.
Es mag ja Hausärzte mit dem Fachkundenachweis geben, das ist mir bestens bekannt, aber viele haben es nicht und können demnach nicht so mit zufälligen Notfällen umgehen wie es der " richtige " Notfallmediziner kann. Deswegen ist es ja nur ein Hausarztvetretungsdienst.


was anderes habe ich ja auch nie gesagt. ich schätze auch, dass die leitstelle schon vorher mal fragen wird, ob der arzt denn bereit wäre, einen notarzteinsatz zu fahren, bevor se ihn zu sowas schickt. wenn er kein na ist, bleibt halt das sosi aus und es geht fröhlich weiter zum nächsten hausbesuch, während die leitstelle halt von sonstwoher nen notarzt zaubern muss.

grüße

feuerteufellars
13.11.2005, 19:05
Hallo Leute!

Hier könnt ihr alle das Video gucken:

Notdienst in Frankfurt:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/27...-wm_dsl,00.html

und hier:

http://www.blaulichtfahrten.de/wbb2/thread.php?threadid=477

gibts noch mehr davon! Viel Spass!



In diesem Sinne....©

loxi
13.11.2005, 19:20
der zdf link funktioniert nicht. kann sein, dass der besser ist

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/27/0,4070,2394907-0,00.html.

Bastel
16.11.2005, 14:29
@DaRake

du hast geschrieben:
>...Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen! ...<

Wo soll das so sein ???
Wäre neu für mich !

DIN 13050
3.22
NOTARZT
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation fergügt


Hiernach reicht der "Fachkundenachweis Rettungsdienst" grundsätzlich aus.
Einige Träger des Rettungsdienstes "wünschen" sich zusätzlich eine in einigen Bundesländern mögliche sogenannte Zusatzbezeichnung "Rettungsmedizin" (in Niedersachsen seit kurzem wohl "Notfallmedizin", noch immer nicht zu verwechseln mit einer "richtigen" Facharztausbildung)

Aber das ist keine Bedingung sich "NOTARZT" nennen zu dürfen !!!!


Zu Thema SoSi-Anlage:
Das Behördenkennzeichen bei dem Fahrzeug im Beitrag läßt da au ein problemloses Genehmigungsverfahren schließen !

In dem Link zum ZDF-Textbeitrag waren aber schon grundsätzlich alle Informationen enthalten .

Leider trägt dieses hier fälschlicher Weise getragene "NOTARZT" Rückenschild weiter zur allgemeinen Verwirrung der Bevölkerung bei: Rettungsdienst,Feuerwehr, Notarzt, Kassenärztlicher-Notfalldienst, Hausärztlicher Notdienst .....

Das bringt mich wieder zu einer alten Forderung zurück: eine allgemeingültige Notfallnummer (z.B. 112 , a la Beispiel USA und 911 )

Warum soll der Laie, der eh schon in einer für ihn extremen Ausnahmesituation ist, so wichtige Entscheidungen treffen, welche "Notruf"-Nummern er wählt.

Gruß
Bastel

DaRake
16.11.2005, 15:55
Hallo Bastel,


Original geschrieben von Bastel
@DaRake

du hast geschrieben:
>...Der Fachkundenachweis Rettungsdienst reicht nicht in allen Bundesländern dazu, sich NOTARZT nennen zu dürfen! ...<

Wo soll das so sein ???
Wäre neu für mich !

DIN 13050
3.22
NOTARZT
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation fergügt


in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. Wers nicht glaubt der liest:


Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin

(Rettungsdienstgesetz - RDG) - AV Notarzt - vom 13. November 1999 (http://www.band-online.de/agnb/html/av_notarzt.htm)

5. Qualifikation

(1) Als Notärzte dürfen von den Krankenhäusern nur Arzte eingesetzt werden, die entsprechend qualifiziert sind und die Gewähr für eine fachgerechte Wahrnehmung des Notarztdienstes bieten.

(2) Voraussetzungen der Qualifikation sind

eine eineinhalbjährige klinische Tätigkeit nach der Approbation, die eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Intensivmedizin einschließt,
eine sechswöchige Hospitation in fachfremden Abteilungen (Kinder, Geburtshilfe, chirurgische bzw. internistische Rettungsstelle) und die Überprüfung der praktischen Einsatzfähigkeit auf einem Notarztwagen durch den Stützpunktleiter, gegebenenfalls vertreten durch einen erfahrenen Notarzt, der die Zusatzbezeichnung ,,Rettungsmedizin" führt, nach einer ausreichenden Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Notarztes.

(3) Der Fachkundenachweis Rettungsdienst ersetzt nicht die in Absatz 2 genannten Qualifikationsanforderungen.

(4) Die Notärzte sind verpflichtet, sich in den Fachfragen ihres Aufgabengebietes regelmäßig fortzubilden.


Gruß
Sebastian

Bastel
16.11.2005, 21:59
Tja, da sind die Berliner ja mal vorbildlich und nennen konkrete Qualifikationsanforderungen !
(Außer dem einen Jahr Intensivstation aber weitestgehend deckungsgleich mit die (offiziellen) Eingangsbedingungen für den "Fachkundenachweis Rettungsdienst"-Kurs )

Was dann wiederum den betreffenden Leuten von wem bescheinigt wird steht aber noch immer auf einem anderen Blatt !

Vorbildlich finde ich auch die Verpflichtung aller Krankenhäuser sog. "Ärztliche Einsatztrpps" (Arzt + Pflegekraft mit Notfallkoffern) rund um die Uhr vorzuhalten !!!!
Könnten sich andere Bundesländer eine Scheibe von abschneiden !

Gruß
Bastel

andy871337
19.11.2005, 13:41
So was ähnliches hatten wir doch schon mal. Das der ÄND als ÄND fährt und wenn er von der BF gebraucht wir wandelt sich das Fahrzeug in ein NEF. ;-)
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=13786&highlight=Frankfurt

Firebird
04.12.2005, 01:22
Mal ne dumme Frage,

wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?

Meines Wissens dürfen in B-W nur Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als Notarzt eingesetzt werden (und so hab ich es bisher auch immer in der Praxis erlebt) und so interpretiere ich auch die Weiterbildungsverordnung und das Landesrettungsdienstgesetz (§10).

Die besteht aus:

- 2 Jahre approbierte Arzttätigkeit, davon min. 6 Monate auf Intensiv
- 50 NEF Einsätze unter Aufsicht eines erfahrenen Notarztes
- 80h Fortbildung nach dem Curiculum Notfallmedizin der BÄK (ABCD)
- Prüfung

Wobei man mit der Theorie und Praxis erst nach 1.5h Jahren nach Approbation anfangen darf.

Tobias
04.12.2005, 12:56
Hallo,


Original geschrieben von DaRake
in Berlin reicht der Fachkundenachweis Rettungsdienst nicht aus für den NOTARZT-Dienst. (...)
Nunja - die Anforderungen sind ja zu einem Großteil auch Voraussetzung um den Fachkundenachweis zu bekommen, schaun wir mal bei der ÄK NRW (http://www.aekno.de/htmljava/e/merkblaetter/merk_rett.htm).

Insofern relativiert sich das schon. Natürlich bleibt festzuhalten, dass das Land Berlin diese Dinge immerhin in die Gesetzgebung hat einfließen lassen. In Hessen wird lediglich auf die Landesärztekammer verwiesen.


Original geschrieben von Firebird
wo ist der Unterschied zwischen Fachkundenachweis Rettungsdienst und der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?
Wenn du mal den oben aufgeführten Link anschaust, wirst du sehen, dass die von dir aufgeführten Punkte im Wesentlichen Punkte für den Fachkundenachweis ist.

Man hat lediglich die Namensgebung geändert. D.h. eigentlich erwirbt man auf der einen Seite den Fachkundenachweis Rettungsdienst (so nennt sich der Lehrgang), darf dann aber die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen. Die ÄK Bremen hat diese Bezeichnung im April geändert (http://www.aekhb.de/pdf/Info_QN.pdf) (PDF-Link).