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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Koffer-FuG zulässig?



duese
20.10.2005, 20:24
Hallo!

Wir (eine FF in Bayern) haben aus einem früheren Fahrzeug noch ein FuG7 rumliegen. Festfunkstellen werden ja nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen genemigt. Wie sieht das mit "tragbaren" Geräten aus?
D.h. wir packen das FuG in eine Kiste oder einen Koffer, ein Netzteil für 230V, ein Kabel für 12V dazu, eine Antenne oben drauf, fertig.

Ist so ein Gerät genehmigungsfähig, oder kann ich das wie bei einem 4m-HFG von vorn herein eigentlich bleiben lassen.

Wenn es genehmigungsfähig ist, was für einen Rufnamen kriegt das Ding?

Danke schonmal im Vorraus,

duese

Andreas 53/01
20.10.2005, 21:40
Hallo !

Na, da fragt ihr doch besser mal euer IM ...

MfG

duese
20.10.2005, 21:57
Original geschrieben von Andreas 53/01

Na, da fragt ihr doch besser mal euer IM ...


Die wissen das bestimmt, aber vielleicht hat ja die eine oder andere Wehr oder HiOrg so ein Ding angemeldet oder Erfahrungen mit einer Anmeldung oder einem Anmeldeversuch gemacht. So Dinger gibt es (technische Diskussionen hab ich hier im Forum darüber schon gelesen).

duese

Bergwacht9902
21.10.2005, 19:35
Ich denke mal es gibt den Rufnamen einer 4M Handgurke; das Problem wird aber eher sein ein 4M-HfG zugelassen zu bekommen.

MiThoTyN
22.10.2005, 00:09
Jo. Hier liegt wohl der Knackpunkt. Welchen Rufnamen soll das Teil bekommen ?

Ist weder ein Fahrzeug, noch was Ortsfestes in dem Sinne. Also bleibt nur ein 4m Rufname für ein HFG über. Und den wird das IM nicht genehmigen schätz ich mal.

Also einfach da mal abfragen.

Gruß Joachim

tm112
22.10.2005, 01:34
Warum zäumst Du das Pferd von hinten auf und sagst nicht ganz einfach, was Du vor hast?

Wahrscheinlich, weil Dir eh klar ist, dass das so nicht funktioniert. Ob ein FuG in einem Koffer oder in einem Schreibtisch eingebaut ist, macht schlussendlich keinen Unterschied für die Zuteilung des Funrufnamens. Spätestens wenn die (feste) Aussenantenne und das (fest verlegte) Antennenkabel am (mehr oder weniger losen), mit Netzstrom versogten FuG hängt, gilt die Anlage sowieso als ortsfest.
In Betrieb genommen werden dürfen BOS-Funkgeräte erst nach Zuteilung des Funkrufnamens. Und zugeteilt werden die durch das StMI. Solltest Du wissen, ist eine Frage im Sprechfunzeugnis. Auch für 4m-Handfunkgeräte gibt es dabei keine Ausnahmen. Das alleine schon deshalb nicht, weil nicht das Funkgerät, sondern die ortsfeste, bzw. bewegliche Funkstelle den Rufnamen zugeteilt bekommt.

Explizite Rufnamen für 4m-HFG gibt es zumindest in BY nicht. Aber das fällt eh nicht in Betracht, denn in einer Hand kann man den Koffer nicht wirklich lange halten. Ein Hand-FuG ist es also sicher nicht. Kennzahlen werden entweder fahrzeug- oder funktionsbezogen vergeben. Und die ortsfeste (wenn auch veränderbare) Führungsstelle ist der UG-ÖEL für die Dauer des Einsatzes vorbehalten.


Streich das FuG doch einfach rot an und schraub ein paar Räder dran. So hast Du noch eher Chancen einen Rufnamen zugeteilt zu bekommen.


Thomas

duese
22.10.2005, 02:21
Was man mit so einem Gerät vorhat? Funken natürlich, da wo es gebraucht wird außerhalb, bzw unabhängig von den Fahrzeugen.
Ob es geht oder nicht, ist mir nicht ganz klar, sonst hätte ich nicht gefragt.

Hier im Forum hab ich schon von solchen "tragbaren" FuGs gelesen (wie vorher schon erwähnt technische Diskussionen).Da hab ich mir gedacht, evtl. hat sowas schon mal jemand versucht es genehmigt zu bekommen, oder ist damit gescheitert und könnte mir das vielleicht mitteilen?
z.B. http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=15232&perpage=15&highlight=koffer&pagenumber=2

Das es mit fester Außenantenne ortsfest ist versteht sich von selbst. 12V Akku wäre vielleicht auch sehr vorteilhaft.

Sind das alles Geräte, die nur als Liebhaberstücke gepflegt werden? Oder werden sie betrieben (mit oder ohne Genehmigung)?

Da ich mir gedacht habe, evtl. hat sowas schon mal jemand versucht es genehmigt zu bekommen, oder ist damit gescheitert und könnte mir das vielleicht mitteilen?

Wenn sowas nicht gehen kann, ok, aber warum gibt es solche Geräte dann schon?

duese

rettungsteddy
22.10.2005, 09:40
Es interessiert doch in Bayern niemanden, ob das Gerät genehmigt ist. Ist es nicht auch so, daß die HiOrgs in Bayern selber Rufnamen verteilen dürfen?

Funker_ELF
22.10.2005, 09:41
Hallo!
Bei uns steht auch so ein Koffergerät. Es hat auch eine zugeteilte Rufnummer. Bei uns ist es 25-71 die 25 steht für den Ort und die 71 steht bei unf für Handfunkgeräte. Kann mich ja nochmal schlau machen wie das hier genau mit der zuteikung gelaufen ist.

MfG
Dennis

Alex22
22.10.2005, 10:37
Original geschrieben von rettungsteddy
Es interessiert doch in Bayern niemanden, ob das Gerät genehmigt ist. Ist es nicht auch so, daß die HiOrgs in Bayern selber Rufnamen verteilen dürfen?

Nein dies ist nicht der Fall ...
Die Funkrufnamen sind klar nach dem Fahrzeug geregelt, andere Rufnamen gibts erstmal nicht.
Ausnahmen erteilt das StMi von Bayern.
Siehe auch Schreiben vom Innenministerium vom 09.02.2005
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_funkrufnamen.pdf

Also müßt ihr das Teil gesondert anmelden.

tm112
22.10.2005, 12:01
Original geschrieben von Funker_ELF_Esbeck
Hallo!
Bei uns steht auch so ein Koffergerät. Es hat auch eine zugeteilte Rufnummer. Bei uns ist es 25-71 die 25 steht für den Ort und die 71 steht bei unf für Handfunkgeräte. Kann mich ja nochmal schlau machen wie das hier genau mit der zuteikung gelaufen ist.

MfG
Dennis

Tut mir leid. Ich find in Bayern kein Esbeck. 3 Treffer in NS und einen in NRW. Dem Rufnamen nach sollte es eins der 3 in NS sein. Nochmal: BY hat für 4m Hand-FuG keinen eigenen Rufnamen vorgesehen. Wenn man jetzt mal von dem 8/1 (aber das ist nicht das Gerät, sondern der Kdt, also die Funktion, denn der kann sich auch von einer anderen Stelle mit dem Rufnamen melden, siehe 1.3.4 - im Regelfall macht er das aber immer noch mit einer schlichten "1") absieht. Und auch das muss genehmigt werden. Ohne zugeteilten Rufnamen dürfen die Geräte nicht betrieben werden. Jetzt klar?

Die Koffer-Geräte kamen primär aus dem KatS und hatten dort Rufnamen. Auch THW und HiOrgs haben dafür welche. Die FW kommt meist dort in Berührung mit den Geräten, wo Aufgaben von Fernmeldezügen/Regieeinheiten übernommen wurden (Stw. UG). Ein 7b nachträglich in einen Koffer einzubauen ist da genau so hilfreich, wie sich in BY selber einen Funkrufnamen aus NS zu geben. Im übrigen frag ich mich eh, ob Du dann das 7b in der jährlichen Übersicht meldest (siehe http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/jaehrl_uebersicht_bos.xls).

Wenn ein FuG fest in einem Feuerwehrhaus eingebaut wird, dann ist das genehmigungspflichtig. Und mal ganz ehrlich: Die Auflagen machen auch Sinn. Sollten sie erfüllt werden, dann kannst Du losschrauben und hast sogar noch einen Koffer für was andres übrig. Also: Füll den Zettel aus - und gut isses. So ein Formular beißt nicht.

TM

Bugs B
22.10.2005, 13:21
Original geschrieben von tm112
Nochmal: BY hat für 4m Hand-FuG keinen eigenen Rufnamen vorgesehen. Wenn man jetzt mal von dem 8/1 (aber das ist nicht das Gerät, sondern der Kdt, also die Funktion, denn der kann sich auch von einer anderen Stelle mit dem Rufnamen melden, siehe 1.3.4 - im Regelfall macht er das aber immer noch mit einer schlichten "1")
TM

Da muss ich dir widersprechen! Dass 8/1 der Kdt ist, ist richtig, allerdings gibt es schon eine eigene Kodierung für sowas (Tragbare 4m FuGs): 18/x!!! ("Sonstige Funkanlagen ; auch tragbar, soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist"--> Merkblatt der SFS-W Nr.9.6)

Und das mit der "1" sollte auch nicht sein, da diese Kennzahl im 4m nur für den KBR vergeben werden darf (natürlich auf Lkr-Ebene; also so: Florian LKR 1;). Bei den einzelnen Wehren, kann man sowas nur im 2m machen. Hab ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass es heißt: Florian XY 1 von 40/1....
Dafür is ja eigentlich die 8/1 da, oder?

Alex22
22.10.2005, 13:40
Original geschrieben von Bugs B©

Hab ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass es heißt: Florian XY 1 von 40/1....
Dafür is ja eigentlich die 8/1 da, oder?

Sicher gibts das, unser SBI hat Florian XY 1.
Und der KBR hat übrigens Florian Lkr Land 1.

tm112
22.10.2005, 16:50
[QUOTE]Original geschrieben von Bugs B©
[B]Da muss ich dir widersprechen! Dass 8/1 der Kdt ist, ist richtig, allerdings gibt es schon eine eigene Kodierung für sowas (Tragbare 4m FuGs): 18/x!!! ("Sonstige Funkanlagen ; auch tragbar, soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist"--> Merkblatt der SFS-W Nr.9.6)

Wo ist der Widerspruch?
Ein tragbares Funkgerät ist kein Handfunkgerät. Wenn noch Fragen sind, worin der Unterschied besteht, dann empfehle ich folgenden Selbstversuch: Halte doch so einen Koffer mal mit ausgestrecktem Arm länger als 1 Minute ...
Für ortsfeste Funkanlagen gibt es klare Rufnummernregelungen und die Auflage einer Genehmigung. Die Zuweisung der 18 wie auch der 19 für eine überwiegend ortsfeste Anlage ist nicht möglich. Wenn ein tragbares Funkgerät hauptsächlich im ortsfesten Betrieb eingesetzt wird, dann handelt es sich um eine ortsfeste Funkanlage. Du schreibst ja schon ganz richtig "soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist" - und die ist hier zweifelsohne anwendbar. Hier fahren einige Fahrzeuge, die nicht ohne weiteres in das Rufnummernschema einzupassen sind als Florian [...] 18/1 ... 18/4 rum.

Übrigens: Die Genehmigung hat u.a. etwas mit dem zu erwartenden Funkaufkommen zu tun und ist deshalb an die Anzahl der Alarmierungen / Jahr gebunden. Und da spielt es eine relativ untergeordnete Rolle, welchen Rufnamen das Teil nun hat. Also macht nicht den zweiten Schritt vor dem ersten und stellt auch bitte keinen Brandstifter ein, damit Ihr die Auflagen erfüllt. Es soll ja schon FWen gegeben haben, die nur deshalb zu den 5 Ölspuren über 50 Brandsicherheitswachen geleistet haben ...

TM

Alex22
22.10.2005, 17:07
Ihr braucht ja auch einfach nur das StMI Bayern anschreiben und fragen... die werden euch sicher weiterhelfen...
bevor die Diskussion ins endlose geht.

duese
22.10.2005, 17:49
Vielen Dank an alle!

Ich fasse nochmal kurz zusammen:
- In KatS sind diese Geräte verbreitet und vorgesehen, aber nicht bei der Feuerwehr.

- Grundsätzlich ist es möglich ein solches KofferFuG inkl. Rufnamen genehmigt zu kriegen (18/x).

- Entspechende Anträge werden einzeln vom StMI auf bestehenden Bedarf geprüft.

Also ist wohl unsere nächste Anlaufstelle das StMI.

Viele Grüße

duese

Alex22
22.10.2005, 18:35
Original geschrieben von duese
Vielen Dank an alle!


Also ist wohl unsere nächste Anlaufstelle das StMI.


korrekt

rettungsteddy
23.10.2005, 12:53
Original geschrieben von Alex22
Nein dies ist nicht der Fall ...
Die Funkrufnamen sind klar nach dem Fahrzeug geregelt, andere Rufnamen gibts erstmal nicht.
Ausnahmen erteilt das StMi von Bayern.
Siehe auch Schreiben vom Innenministerium vom 09.02.2005
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_funkrufnamen.pdf

Also müßt ihr das Teil gesondert anmelden.

Also wenn ich das Schreiben richtig gelesen habe, dann bekommt das Koffer-FUG, wenn es z.B. in einem Kombi-KFZ mitgeführt wird eben den Rufnamen ../80/..
Da steht nicht drin, daß jedes Gerät einzeln genehmigt werden muss.

tm112
23.10.2005, 18:42
Darum ging's nicht. Es ist egal, ob ein FuG in einem Koffer drin ist oder nicht. Wenn es als ortsfeste Funkanlage betrieben wird, ist es genehmigigungspflichtig.

duese
23.10.2005, 19:37
Original geschrieben von tm112
Wenn es als ortsfeste Funkanlage betrieben wird, ist es genehmigigungspflichtig.

Es ist doch völlig egal, ob ortsfest oder mobil. Ein FuG muß immer genehmigt werden (Frequenz- und Rufnamenzuteilung) um betrieben werden zu dürfen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

duese

tm112
24.10.2005, 11:16
Möglich.
Unterscheide zwischen dem Antrag auf Zuteilung des Funkrufnamens ohne den Du KEINE Funkstelle (weder ortsfest, noch mobil) betreiben darfst und der zusätzlichen Genehmigung einer ortsfesten Funkstelle. Vorneweg ist natürlich immer noch der Antrag auf Frequenzzuteilung ohne den Du die Frequenz / den Kanal nicht nutzen darfst. Aber das sollte ja längst durch sein.

Der Antrag für ortsfeste Anlagen ist deutlich umfangreicher. Du lässt Dir im Gegensatz zu den mobilen Anlagen nicht nur den Funkrufnamen zuteilen, sondern auch die (ortsfeste) Anlage genehmigen. Der genaue Standort, Antennenhöhe über Grund, Sendeleistung, Art des FuG, Modulationsart (wobei wir da bei BOS nun wirklich nicht viel Auswahl haben ...) etc. stehen da drin. Macht auch Sinn, gerade wenn's zu Überreichweiten kommt.
Dafür entfällt während der Betriebsdauer die jährliche Meldung ggü. dem StMI. Die betrifft nur mobile Geräte.

TM

RotKreuz 10
25.10.2005, 02:37
Moin,

da gäbe es noch eine Möglichkeit:

Das Gerät grundsätzliches als mobiles Gerät betrieben
Also mal mit einer festen Antenne, mal über einen Strahler oder mal eine Groundplane auf einem Stativ. etc.

Taktischen Rufnamen nehmen
Gemäß der DV ist es möglich taktische Rufnamen im Rahmen eines Einsatzes zuverwenden. Soll meinen, wenn die Kiste mal im Geräthaus steht hat es einen anderen Rufnamen als wenn sie beim Kinderfest oder sonst wo betrieben wird.

Jährliche Meldung
Seit mal ganz realistisch. War jemals ein Beamter bei Euch und hat Eure Geräte gezählt? .....

In diesem Sinne

duese
30.10.2005, 17:28
Original geschrieben von RotKreuz 10
Taktischen Rufnamen nehmen
Gemäß der DV ist es möglich taktische Rufnamen im Rahmen eines Einsatzes zuverwenden. Soll meinen, wenn die Kiste mal im Geräthaus steht hat es einen anderen Rufnamen als wenn sie beim Kinderfest oder sonst wo betrieben wird.
In diesem Sinne

Wie soll das bitte ablaufen?
Wie schaut so ein taktischer Rufnamen aus, und der muß doch auch zugeteilt werden?

duese

RotKreuz 10
30.10.2005, 18:20
Den taktischen Namen vergibt in der Regel der Einsatzleiter. Kann mir auch vorstellen das dies der Wehrführer tut. Es muß halt nur schlüssig sein, wer am "anderen Ende" an den Hörer geht und sich meldet. Taktische Namen sind z.B.:

Gerätehaus A-Dorf
Sonderdienst D-Stadt
Verpflegung xy/wz
Melder xx/yy
Sicherungsfahrzeug Laternenumzug S-Dorf

usw.


besten gruß

tm112
30.10.2005, 23:54
Einen schönen Gruß nach HH,

Bevor hier Äpfel mit Birnen verglichen werden:
Eine Funkstelle ausschließlich mit taktischem Rufnamen genehmigen zu lassen schließt sich von selbst aus.
Duese hat gefragt was er tun muss, damit er sein Vorhaben genehmigt bekommt und da ist es kontraproduktiv und elends umständlich ihm zu raten wie er sich anstellen soll, so dass es vielleicht eventuell sein könnte, dass ihm niemand auf die Schliche kommt, wenn er all das macht, was er nicht tun soll.

Das ist grad so, wie wenn Du einem Fünfjährigen auf die Frage "Was muss ich tun, wenn die Ampel rot zeigt?" sagst: Wenn keiner hinschaut, dann kannst Du über die Straße gehen. Wenn Ein Auto kommt, dann musst Du aufpassen. Wenn der Schutzmann kommt, dann musst Du eine gute Ausrede parat haben. Und wenn was passiert, dann musst einem anderen die Schuld geben. Und wenn ...

Verkürzen wir das an dieser Stelle. Ich halts für einfacher, kürzer und richtiger zu sagen:"Bleib stehen und warte bis es grün wird."

So wie Duese sich das gedacht hat, geht's definitiv nicht. Dafür gibt es andere Wege - und die müssen noch nicht mal umständlicher sein. Er braucht m.E. nach keinen Koffer um das FuG bauen, damit er einen Rufnamen für die Feststation zugewiesen bekommt und damit darf er die feste Funkstelle betreiben. Vorausgesetzt, die Auflagen werden erfüllt. Falls die nicht erfüllt werden, dann braucht er auch keine Feststation. Eine Feststation zu betreiben mit einem taktischen Rufnamen, den der Einsatzleiter jedes mal bei Beginn eines Einsatzes festlegt ... ? Leute - wo lebt Ihr ?

Übrigens ist das im 4m-Bereich zumindest in BY wieder mal nicht vorgesehen. Warum sollten auch Fahrzeug- und/oder Funktionsbezogene Rufnamen geändert werden? Die dafür vorgesehenen taktischen 4m-Kanäle (376 - 396 WO) sind zum allergrößten Teil von den FW-Fahrzeugen nicht schaltbar. Dafür gibt es den 2m-Einsatzstellenfunk.


Vielleicht bringen wir aber auch mal den Vorschlag ein, die Leitstelle bei Beginn eines Notrufs aus taktischen Gründen in "Notrufannahmestelle München" umzubenennen.


TM

RotKreuz 10
31.10.2005, 00:23
Moinsen,

sollte nicht heißen er kümmert sich nicht um die Zuteilung eines festen Rufnamen. Vielmehr wollte ich die Möglichkeit aufzeigen das das selbe Gerät nicht nur an einer Stelle betrieben werden kann.

Generell, so denke ich, sollte es auch in BY nicht an den Behörden scheitern ein Gerät in einem Gerätehaus fest zu installieren und dafür einen Funkrufnamen zu bekommen. Zumal ich dann auf die Begründung für ein 'Nein' gespannt wäre.

In diesem Sinne

Alex22
31.10.2005, 10:34
Original geschrieben von RotKreuz 10

Generell, so denke ich, sollte es auch in BY nicht an den Behörden scheitern ein Gerät in einem Gerätehaus fest zu installieren und dafür einen Funkrufnamen zu bekommen. Zumal ich dann auf die Begründung für ein 'Nein' gespannt wäre.

In diesem Sinne

Sicher scheitert das an den Behörden.
Vorraussetzung hierfür ist ...
-Eine ständig besetzte Wache,
-Ein Poldienstelle mit Notrufabfrage am Ort oder
-mindestens 52 Einsätze pro Jahr.

Ebi
31.10.2005, 10:54
Hi,
dann mal die Regelung für Hessen:
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Feststationen sind ausser für die IuK-Zentralen (KatS) nur genehmigungsfähig für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 oder wenn für die Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben erforderlich (dazu zählen ggf. auch Aufgaben auf Verkehrswegen gemäss §23 HBKG).
Pro Kommune sollte in der Regel nur ein Standort mit einer Feststation (ein oder zwei Funkgeräte) ausgerüstet werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (eine einsatztaktische Notwendigkeit kann u.a. zur Koordination lokaler Einsatzkräfte bei flächigen Schadenslagen (z.B. Unwetter) auf Reserve- oder Ausweichkanälen ggf. im W/O-Betrieb bestehen – daher ist ggf. auch hier ein zweites 4m-Funkgerät sinnvoll).
Darüber hinaus sind Feststationen in ständig besetzten Feuerwachen (Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren) zulässig.
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So siehts hier aus.
mfg
Ebi