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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RD Befugt Daten aufzunehmen ?



Teletector
18.10.2005, 20:03
Hallo,

Ist der RD Befugt Daten einenes Unfallbeteiligtem aufzunehmen der NICHT Behandelt / oder NICHT zu evt. Verletzungen befragt wurde?

Gruß Tele....

Andreas 53/01
18.10.2005, 20:04
Hallo !

Bitte ...? Beschreibe das mal anders, was Du meinst ?

MfG

Teletector
18.10.2005, 20:35
Hallo,

also, ein RTW wird zu einem Unfall Alarmiert, zusammenstoß zweier Radfahrer auf Radweg.
Fahrer 1 fährt Fahrer 2 in die Seite. Beide stürzen zu Boden.
Fahrer 1 hat eine Platzwunde am Kopf sowie Prellungen.
Fahrer 2 Scheint unverletzt zu sein und leistet Erste Hilfe.
Nach eintreffen RD versorgt dieser den offensichtlich Verletzten Fahrer 1.
Um Fahrer 2 kümmert sich keiner. Kurz vor Abfahrt in KH wird Fahrer 2 noch " Schnell" nach seinen Personalien gefragt.
Fahrer 2 fragt nach unter dem Hinweis, das die Personalien schon untereinander ausgetauscht worden sind nach ob sie berechtigt hierzu wären. Es kam zu keiner Antwort und der RD fuhr mit Pat. ( Fahrer 1 ) ins KH.
Am Abend ( ca. 3 Stunden ) fuhr Fahrer 2 dann auf Anraten eines Bekannten ins KH um sich untersuchen zu lassen vobei man ein HWS Syndrom sowie eine Schulterprellung diagnostizierte. Anschließend sprach er auf der POL vor um den Unfallhergang aus seiner Sicht sicherheitshalber anzugeben. Der Beamte meinte es liege schon eine Anzeige wegen verkehrsunfallflucht wegen besagtem Unfall gegen unbekannt vor...

soweit zum hergang...

Mr. Blaulicht
18.10.2005, 20:50
Moin moin,

gegen wen liegt eine Anzeige vor?
Ausserdem verstehe ich die Fragestellung nicht. Anzeigen wg. unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle geht den Rettungsdienst prinzipell nix an (ausser natürlich als Unfallbeteiligte). Zu jedem Unfall auf öffentlichen Strassen und Wegen mit Verletzten hole ich sowieso die Polizei hinzu, und wen nur wegen der Verstauung des Fahrads. Und für die Personalien sind die Unfallgegner selbst verantwortlich. Ist einer davon nicht mehr in der Lage, ist das ebenfalls Aufgabe der Polizei.

Der einzige Grund für eine Personalienaufnahme ist, wenn zwei Fahrzeuge alarmiert werden und anfahren. Dann muss nämlich eine Fehlfahrt geschrieben werden. Und da kann man sich ja die Daten besorgen. Gleiche Situation auch bei einem Fahrzeug, aber zwei Auftragsnummern.

Gruß, Mr. Blaulicht

Teletector
18.10.2005, 20:59
also gaaaanz einfach:

Ist das Rettungsdienstpersonal BEFUGT Personalien von Leuten aufzunehmen die nicht behandelt und auch nicht gesichtet wurden ?

Etienne
18.10.2005, 21:32
Hey Leute!

Ganz klar - NEIN!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir (fahre selber Rettungsdienst) dazu befugt sind. Außerdem - warum sollte man jenes tun?
Für mich ergibt das keinen Sinn.

Wenn ich zu oben genannten Einsatz gefahren wäre, dann hätte ich die Personalien nur von Fahrer 1 aufgenommen und ins Krankenhaus gefahren. Dem anderen Fahrer hätte ich natürlich auch angeraten mit ins Krankenhaus zu fahren bzw. ein 2. Auto, wenn nötig, dazu zu holen.

Wenn ein 2. RTW auf Anfahrt ist und der 2. Fahrer unverletzt ist, dann darf man von ihm auch keine Daten aufnehmen. Man nimmt ja auch nicht von Unbeteiligten Daten auf. Der 2. RTW müsste das, wie oben bereits erwähnt, als Fehlfahrt abrechnen. Hierauf ist aber zu vermerken "Kein Patient vor Ort". Denn warum soll man die Daten von Fahrer 2 aufnehmen, obwohl er gar nicht verletzt ist?!?

Anders wäre es, wenn er auch eine Platzwunde hat. Untersucht und behandelt wurde, er jedoch nicht mit in Krankenhaus möchte.
Dann wäre das ein Notfalleinsatz mit der Bemerkung "Patient verweigert die Mitfahrt" und kann ganz normal über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Mr. Blaulicht
18.10.2005, 21:53
Original geschrieben von Etienne
Wenn ein 2. RTW auf Anfahrt ist und der 2. Fahrer unverletzt ist, dann darf man von ihm auch keine Daten aufnehmen. Man nimmt ja auch nicht von Unbeteiligten Daten auf. Der 2. RTW müsste das, wie oben bereits erwähnt, als Fehlfahrt abrechnen. Hierauf ist aber zu vermerken "Kein Patient vor Ort". Denn warum soll man die Daten von Fahrer 2 aufnehmen, obwohl er gar nicht verletzt ist?!?

Ich würde prinzipell erstmal ALLE Beteiligten nach Verletzungen fragen, schon allein, um mir ein Bild vom Unfallhergang zu machen und einen evtl. Schock bei JEDEM einzelnen (auch scheinbar Unverletzten auszuschliessen). Im Falle einer Fehlfahrt würde ich die Daten aufnehmne mit dem Zusatz "keine Indikation für RD". So bleibt immer noch die Möglichkeit der Nachfrage bei späteren Reklamationen seitens des zweiten Fahrers. Natürlich dürfen diese (wie alle anderen auch) Daten nicht an die Polizei oder andere Unfallbeteiligten weitergegeben werden.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
18.10.2005, 23:34
Hallo !

Nö, ich bin als zunächst unbeteiligter, dritten gegenüber keinerlei Angaben verpflichtet. Weder Personalien oder sonst was ...
Die Polizei als Vollzugsbehörde ja, aber sonst erstmal keiner.

MfG

Nero
19.10.2005, 11:19
Nun, im Prinzip nicht. Wenn wir uns aber das Beispiel am Anfang angucken und es leicht abwandeln, gibt es eine Möglichkeit:

Es verunfallen zwei Radfahrer. Beide sind maßgeblich beteiligt. Pat. 1 bewustlos; Pat. 2 scheinbar unverletzt. Bei Eintreffen des RTW ist noch keine Pol vor Ort. Während der Erstversorgung will der zweite Beteiligte seinen Weg vortsetzen. Seine Personalien sind unklar. Der Praktikant (praktischer weise 2,20m) wird beauftragt die Personalien zu ermitteln.

Sollte der Zweite diese nicht heraus rücken:

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.(...)

Nur mal so theoretisch...

Gruß Nero

Cpt.Emergency
19.10.2005, 11:56
"Befugt" ist ein guter Begriff..... Klar ist jedermann "befugt" anderen nach den Personalien zu fragen. Aber es besteht dem Rettungsdienst gegenüber nicht die Pflicht, diese auch anzugeben. Sprich: der Rettungsdienst ist nicht befugt, die Feststellung der Identität/Personalien zu erzwingen.
Das gilt auch für Patienten. Diese sind gar nicht verpflichtet, mir mitzuteilen, wer sie überhaupt sind.
Habe diesen Fall tatsächlich mal gehabt: ein tatsächlich sehr freundlicher "Passant" mit Koplawu nach Sturz. Dieser hat uns unter Wahrung ausgeprägtester Höflichkeit mitgeteilt, daß er uns seine Identität nicht mitteilen möchte und dafür Gründe hat, die er uns auch nicht verraten möchte... Natürlich war das Ende vom Lied, daß im KH die Polizei die Personalien mit ihren Möglichkeiten herausgefunden hat. Aber auch von denen die klare Aussage: dem Rettungsdienst gegenüber sind Patienten nicht zur Angabe der Personalien verpflichtet. Und dies gilt erst recht für Bürger, die durch den RD nicht versorgt werden müssen.
In diesem konkreten Falle reagiere ich auch mit Unverständnis, daß durch den RD die Polizei nicht hinzugeholt wurde, handelte es sich doch klar um einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. §127 StPO hierauf anzuwenden halte ich wegen der Verhältnismässigkeit für fraglich. Aber die Polizei hätte dazukommen müssen und die Unfallbeteiligten hätten darauf aufmerksam gemacht werden müssen. Hätte sich dann jemand entfernt, wäre die Unfallflucht tatsächlich vollzogen worden.

datmartin
19.10.2005, 13:40
Ich würde das evtl. mit einem kleinen Kunstgriff lösen:

Ich lasse mir eine Transportverweigerung unterschreiben. Und zwar von jedem Beteiligten an einem VU!

Bei uns wird jeder befragt und notwendigerweise untersucht - sofern dies zugelassen wird.
Wer nicht mitfahren möchte um sich im KH ärztlich untersuchen zu lassen, der unterschreibt.

Peng... hab ich Personalien.

Ausserdem bin ich auf der sicheren Seite, mal angenommen irgend so eine Leuchte verweigert die Mitfahrt weils nix schlimmes ist, und am nächsten morgen ist der kalt - Milzruptur oder so was...
Wobei es so schlimm ja nicht sein muss. Reichen ja schon Kopfschmerzen und die Feststellung einer Comotio o.ä.

Schon sagt unsere Leuchte: Der Rettungsdienst wollte mich nicht behandeln!

Nicht mit uns ;-)


@Nero.
In der RD-Schule haben wir das schon gelernt. Ausserdem tritt ja folgendes in Kraft:
1. Eine (eventuelle) Straftat ist abgeschlossen. - Keine Massnahme
2. Eine Straftat wird angekündigt oder ist absehbar ( Person will ja weiterfahren - das bei Personenschaden und ohne POL-Aufnahme des Unfalles) - POL wird nochmals angefordert und Person kann u.U. festgehalten werden. Eigenschutz geht ja vor.

schönen tag noch!
vg martin

Teletector
19.10.2005, 13:45
Hallo,

Danke schon mal für die bisherigen Antworten. Stehe mit meiner Meinung und Wissen also nicht alleine da.
Zum Thema:

Der Notruf wurde von Fahrer 1 selbst über 110 abgesetzt.
POL war also vertändigt, allerdings auf Grund bla bla bla .....
erst später an der E- Stelle

Die Personalien wurden undte den beiden Beteiligten schon vor Eintreffen RD ausgetauscht.

RTW sowie Fahrer 2 fuhren erst nach einer angemessenen zusaätzlichen Wartezeit von ca 10 min. nach Erstversorgung ins KH bzw. nach Hause.