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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laden von Funkgeräten und sonstigen Akkus in neuen Fahrzeugen



Gerrit Peters
16.10.2005, 21:31
Hallo!

Wir haben vor kurzem ein neues HLF bekommen. Hierfür sind 4 neue GP 360 vorgesehen. Durch die neuen Richtlinien dürfen Geräte ja nun in Neufahrzeugen bei laufendem Motor nicht mehr geladen werden. Was passiert denn wenn wir mal annehmen, wir haben einen Großeinsatz, das Fahrzeug ist mehrere Tage am Arbeiten - Motor läuft. Dann brauche in die Funkgeräte nicht mehr aus dem Ladegerät nehmen, da sie eh nicht mehr funktionieren. Entweder hat sich der Akku über das Ladegerät entladen oder die bereits leeren Geräte werden nicht wieder neu geladen. Das kann doch keine Lösung sein...!

Wie handhabt ihr das???

Gruß

AndyBOS
16.10.2005, 21:34
Wir Sch**** auf die Richtlinie und laden wie wir wollen!!!!


Gruß
Andy

Freakmaster
16.10.2005, 21:38
Wo kann man des nachlesen? Würde mich mal interessieren, da wir erst ein neues MZF bekommen haben und unsere geräte laden bei laufendem Motor! Würde mich mal interessieren, ob wir da was zu befürchten haben. (rein Interessehalber)

wasserretter
17.10.2005, 08:10
Moinmoin!

... zu Euerer Fragestellung:
diese Regelung des KBA, nach der in Kraftfahrzeugen mit BJ nach 2002 keine an die Bordelektrik angeschlossenen elektronischen Geräte betrieben werden dürfen, die keine E-Kennzeichnung besitzen, gilt nur für den Zeitabschnitt "während der Fahrt".
Befindet sich das Fahrzeug im Stillstand (an der Einsatzstelle) ist ausdrücklich auch der Betrieb von an die Bordelektrik angeschlossener sg. "Geschäftsausstattung" erlaubt >>> Deine Ladegeräte (auch OHNE E-Kennzeichnung !!!) fallen somit NICHT unter das Verbot ! Und dabei isses egal, ob bei Fahrzeugstillstand der Motor läuft oder nicht!

Das oben angesprochene Verbot von nicht E-gekennzeichneten elektronischen Komponenten soll zuverlässig verhindern, daß diese, an die Bordelektrik angeschlossenen Geräte während der für die hochempfindliche Fahrzeugelektronik (ABS; Airbag, Motormanagement etc.) sicherheitskritischen Fahr-Phase keine störenden Einwirkungen/Einstrahlungen erzeugen.

Fazit:
im Stillstand (des Fahrzeugs!) kannst Du alles an Elektronik an die Fahrzeugbatterie anschließen, was Dein Herz begehrt. Du mußt nur sicherstellen, daß während der Fahrt diese Geräte NICHT mit der Bordelektrik verbunden sind.

Ähem, ... was ganz anderes:
Du schreibst, daß Du 4 neue GPs ins Fahrzeug integrieren willst. "Neu" heißt für mich beim GP360, daß die Geräte/Ladegeräte eine E-Kennzeichnung haben. Somit wärst Du auch so herum aus dem Schneider.


Gruß aus dem sonnigen Oberfranken

Michael

C-A-F-S
17.10.2005, 09:49
Original geschrieben von AndyBOS
Wir Sch**** auf die Richtlinie und laden wie wir wollen!!!!


Gruß
Andy

wir handhaben das genauso!

gruß
CAFS

WernerG
17.10.2005, 11:06
Ähhm, vielleicht hab ich das "oben" falsch verstanden oder .....weiß nicht... aber: Wieso sollten sich die Akkus der FuG "über das Ladegerät entladen" ????????

[Die LG mit ner gewollten Entladung zur Akkupflege mal ausgenommen!]

Gibts da keine Dioden etc. zwischengeschaltet in der Ladeelektronik die solche Entladung verhindern???????????

(bin elektronischer Fast-Laie aber solch Entladung über ein nicht betriebenes Ladegerät wär doch nicht hinnehmbar, oder?!?!)

Gruß

Werner

Gerrit Peters
17.10.2005, 15:01
Original geschrieben von WernerG
Ähhm, vielleicht hab ich das "oben" falsch verstanden oder .....weiß nicht... aber: Wieso sollten sich die Akkus der FuG "über das Ladegerät entladen" ????????

[Die LG mit ner gewollten Entladung zur Akkupflege mal ausgenommen!]

Gibts da keine Dioden etc. zwischengeschaltet in der Ladeelektronik die solche Entladung verhindern???????????

(bin elektronischer Fast-Laie aber solch Entladung über ein nicht betriebenes Ladegerät wär doch nicht hinnehmbar, oder?!?!)

Gruß

Werner

Das war zuerst einmal nur eine Annahme von mir. Ob dem wirklich so ist, kann ich nicht sagen...

Paladin112
17.10.2005, 15:19
Also wir haben dieses Jahr ein TLF 20/25 von Iveco Magirus bekommen und da ist das so gelöst, daß die Ladegeräte (4x GP900 und 1x Dräger PacEx) mit der Feststellbremse gekoppelt sind, d.h. Feststellbremse geschlossen (an der E-Stelle) wird geladen, bei der Fahrt ist die Ladung unterbrochen.
War von Magirus so angeschlossen, aber jetzt hab ich auch endlich eine Erklärung dafür :-)

mfg paladin112

Andreas 53/01
17.10.2005, 18:00
Hallo !
Technisch gesehen ist das recht einfach, ein Trennrelais wird vom Kontaktschalter der Feststellbremse oder der Kontrolleuchte angezogen und verbindet die Ladegeräte mit dem Bordstromkreis, wenn das Fahrzeug steht.

Mich würde nur eines interssieren, wie ist das bei euch in dr Halle, habt ihr dann eine Extra-Ladedose 12/24V für Geräte oder ist da eine MAGIRUS-Spezial-Übergangselektronik für ein Haufen Geld eingebaut um die Geräte auch in der Halle Laden zukönnen, denn nur bei laufenden Motor alleine kann das auf Dauer nicht ausreichen ?!

MfG

Paladin112
17.10.2005, 18:07
Im Fahrzeug ist ein Ladegerät eingebaut (Ladomat) und am fahrzeug ist eine 230V Steckdose am Trittbrett des Maschinisten angebracht. Wenn die 230V angeschlossen sind und die Feststellbremse betätigt ist (sollte in der Fahrzeughalle ja sein :-) ) werden die Geräte geladen.

Muß mal schauen, wir haben ja die kompletten Stromlaufpläne zum Tlf dazubekommen, ich schau da mal nach.

mfg paladin112

Gerrit Peters
17.10.2005, 22:09
Original geschrieben von wasserretter
Moinmoin!

... zu Euerer Fragestellung:
diese Regelung des KBA, nach der in Kraftfahrzeugen mit BJ nach 2002 keine an die Bordelektrik angeschlossenen elektronischen Geräte betrieben werden dürfen, die keine E-Kennzeichnung besitzen, gilt nur für den Zeitabschnitt "während der Fahrt".
Befindet sich das Fahrzeug im Stillstand (an der Einsatzstelle) ist ausdrücklich auch der Betrieb von an die Bordelektrik angeschlossener sg. "Geschäftsausstattung" erlaubt >>> Deine Ladegeräte (auch OHNE E-Kennzeichnung !!!) fallen somit NICHT unter das Verbot ! Und dabei isses egal, ob bei Fahrzeugstillstand der Motor läuft oder nicht!

Das oben angesprochene Verbot von nicht E-gekennzeichneten elektronischen Komponenten soll zuverlässig verhindern, daß diese, an die Bordelektrik angeschlossenen Geräte während der für die hochempfindliche Fahrzeugelektronik (ABS; Airbag, Motormanagement etc.) sicherheitskritischen Fahr-Phase keine störenden Einwirkungen/Einstrahlungen erzeugen.

Fazit:
im Stillstand (des Fahrzeugs!) kannst Du alles an Elektronik an die Fahrzeugbatterie anschließen, was Dein Herz begehrt. Du mußt nur sicherstellen, daß während der Fahrt diese Geräte NICHT mit der Bordelektrik verbunden sind.

Ähem, ... was ganz anderes:
Du schreibst, daß Du 4 neue GPs ins Fahrzeug integrieren willst. "Neu" heißt für mich beim GP360, daß die Geräte/Ladegeräte eine E-Kennzeichnung haben. Somit wärst Du auch so herum aus dem Schneider.


Gruß aus dem sonnigen Oberfranken

Michael

Hat jemand genau diesen Punkt der Regelung des KBA mal als offizielles Schreiben? Also ich benötige den offiziellen Txt, in dem steht, dass e1-Ladegeräte auch während der Fahrt betrieben werden dürfen!