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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkoholintoxikationen und solche, die es werden wollen



Mr. Blaulicht
15.10.2005, 09:48
Moin moin,

mal ´ne Frage: Mit welchen Symptomen übergebt Ihr einen Alkoholisierten der Polizei, und wann karrt Ihr sie ins Krankenhaus? Speziell bei Jugendlichen würde mich das interessieren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Franz
15.10.2005, 11:00
Solange ansprechbar ein Fall für die Polizei, wenn bewußtlos ins Krankenhaus

Mr. Blaulicht
15.10.2005, 11:04
Moin moin,

ich habe gelernt: "Ansprechbar ist ein Sach Kartoffeln! Es kommt auf die Reaktion an!" Insofern ist Ansprechbarkeit und Bewußtlosigkeit ein sehr weites Feld...

Gruß, Mr. Blaulicht

Lauschi
15.10.2005, 12:53
Hi,

nach ausführlicher Anamnese und Ermittlung von BZ, RR / Puls und Temperaturmessung.
Alles was nicht total klar ist, kommt ins KH.
Man sollte an Spätfolgen denken etc. daher gehören Alkoholintox immer ins KH und nicht zur Polizei.
Nach eine Untersuchung im KH kann er immernoch zur Polizei.

Gruß Michael

ICE
15.10.2005, 13:10
Ich bringe, wenn ich dahin alarmiert werde immer alle alkoholisierten ins Khs!

1. Kommt die Polizei eh nicht...
2. Ist es für den Betroffenden (vor allem bei Jugendlichen) seeeeeehr peinlich und teuer ;)

...und, Strafe muss sein - es gibt einige Notaufnahmen, die gerne mal aus pädagogischen Gründen eine Magenspülung vornehmen

hannibal
15.10.2005, 13:11
Also im Zweifel immer einen Arzt die Haftfähigkeit prüfen lassen

In den meisten Fällen bring ich gerade Jugendliche lieber ins Kranken haus, denn wir schlafen alle lieber im Bett als auf dem Bodem


Aber wer dumm macht geht den grünen weg

Etienne
15.10.2005, 15:57
Hey Leute!

Original geschrieben von Mr. Blaulicht
....ich habe gelernt: "Ansprechbar ist ein Sach Kartoffeln! Es kommt auf die Reaktion an!" Insofern ist Ansprechbarkeit und Bewußtlosigkeit ein sehr weites Feld...
..das ist richtig.
Denn, ansprechbar ist grundsätzlich alles und jeder. Ist nur die Frage, ob er adäquat anwortden kann ;-)

Hendrik
15.10.2005, 19:20
Hi!

Sehe das auch so, dass es wohl kaum Fälle gibt, die an die Polizei gehen. Patienten die so wenig drin haben, dass man sie bedenkenlos der Polizei geben kann, werden im Normalfall ja nicht zu Patienten, da sie noch fit sind ;) (Jetzt mal von Volksfesten etc. ausgehend).

Mr. Blaulicht
15.10.2005, 20:51
Moin moin,

da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Alkoholintoxikationen (bzw. V.a.) kommen bei uns hauptsächlich über die Polizei. Meist ist da auch schon ein Streifenwagen vor Ort. Die rufen dann den Rettungsdienst, wenn der Betroffene sich übergeben hat und so zum Patienten wird.
Ich stelle die Frage deshalb, weil ich einerseits der Meinung bin, dass nicht jeder, der "sich seinen Abend noch mal durch den Kopf gehen läßt" gleich ins Krankenhaus muss. Das kostet nämlich ´ne Kleinigkeit.
Eine Übernachtung bei der Polizei kommt da (für die Allgemeinheit eohlgemerk!) billiger. Und wer von uns hat noch nie seine Schmerzgrenze überschritten, OHNE dabei im KH zu landen.
Andererseits können wir nicht in die Betrunkenen reinschauen. Ich hatte neulich einen Einsatz, der mir sehr zu denken gegeben hat:
Alarmiert von der Polizei treffen wir bei einem mässig alkoholisierten Jugendlichen (15 J) ein, der sich bereits mehrfach übergeben hat. Nachdem der Vitalzeichencheck in Ordnung war, der Pat. sich auch zwar mit Schwierigkeiten aber immerhin auf den Beinen halten konnte, fragte ich die Kollegen von der Polizei, ob sie den Jugendlichen nicht zu seinen Eltern fahren könnten. Meiner Meinung nach wäre eine Standpredigt dasBeste für den Jungen gewesen. Die Polizisten meinten dann allerdings mit einem Blick auf die versiffte Kleidung, dass das nicht in Frage käme. Sie könnten allerhöchstens den Bully (ausspritzbarer VW-T4) holen, dann allerdings ging er in die Zelle. Eine innere Stimme sagte mir: Fahr den Jungen ins KH.
Die Moral: Der Junge verschwieg mir, dass er wenige Monate zuvor an einem Gehirntumor operiert worden ist, und seitdem regelmässig krampft, da er seine Medis nicht nimmt. Kaum waren mein Kollege und ich aus der Ambulanz wieder im Auto, fing der Junge tatsächlich an zu krampfen. Wäre wirklich unschön gewesen, wenn er das im Arrest getan hätte.

Soviel zu mir. Berichtet mir mehr von Euren Erlebnissen.

Gruß, Mr. Blaulicht

DaRake
15.10.2005, 21:03
Hallo,

bei uns in der Großstadt (B) ist das ein wenig anders!

Bei uns müssen erstmal zwei Arten von Betrunkenen unterschieden werden:

1. Obdachlose
2. Rest der Bevölkerung


Bei den Obdachlosen ist das meist so eine Sache. Fürs KH ist keiner von denen etwas, da sie Alltagstrinker sind! Andererseits hat die POL auch selten Lust sie in die GeSa (Gefangenensammelstelle) zu fahren, wo sie mal ne Nacht im Warmen schlafen könnten! Also ist es meist so, dass sie, solange sie nicht pöbeln, dort sitzen oder liegen bleiben wo sie sind, da sie das meist auch wollen.

Beim Rest der Bevölkerung ist es so, dass sie meist wohl ins KH kommen, allerdings kommen Jugendliche auch manchmal nirgends hin - obwohl die GeSa lehrreich wäre - da sie nicht ins KH wollen und den Transport durch den RD ablehnen und die Polizei sich (leider) die Arbeit spart!


Gruß
Sebastian

Herri
16.10.2005, 21:53
Finde die Antwort von "hannibal
" sehr zutreffend !!

DaRake
16.10.2005, 22:19
Hallo,

ich bin grundsätzlich für GeSa und nicht KH! Gerade Jugendliche haben ihr Leben noch vor sich und sollten nicht dafür sorgen, dass ihnen Millionen von Gehrinzellen schon vor dem 20. Lebensjahr verloren gehen. Hier in Berlin ist die GeSa für Jugendliche wesentlich lehrreicher als ein KH.


Gruß
Sebastian

Lauschi
16.10.2005, 23:19
Original geschrieben von DaRake
Hallo,

ich bin grundsätzlich für GeSa und nicht KH! Gerade Jugendliche haben ihr Leben noch vor sich und sollten nicht dafür sorgen, dass ihnen Millionen von Gehrinzellen schon vor dem 20. Lebensjahr verloren gehen. Hier in Berlin ist die GeSa für Jugendliche wesentlich lehrreicher als ein KH.


Gruß
Sebastian

Wenn ich sowas lese.....

Es geht hier um die medizinische Notwendigkeit und nicht darum jemanden zu erziehen.....

Michael

Herri
17.10.2005, 09:47
Danke ... das kann man nämlich nicht verantworten. Nachher saust dem der Zucker aus irgendwelchen Gründen im PG ab und du bist voll dran. Polizei ist nicht für die medizinische Beobachtung verantwortlich. (Außer natürlich es geht in's grob Fahrlässige)

Außerdem besteht eine Schweigepflicht gegenüber der Pol für den Pat.

Nachtrag: Wer macht denn sowas ?? Ich habe noch nie nen alkoholisierten der Pol übergeben. Immer KH bis jetzt und die haben sich auch noch nie beschwert. Das ist einfach nur allgemeine Faulheit einen Pat nicht zu transportieren.

David

AkkonHaLand
17.10.2005, 10:40
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!

Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !

JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)

FireFlash
17.10.2005, 14:09
Hat (oder kennt) einer von euch ein PDF-Skript oder eine Homepage wo mal das Thema Alkoholintox beschrieben wird.
Wie da zu verfahren, Maßnahmen, wann NA-Indikation etc.

Ich mach gerade meinen San, aber leider kommt dieses Thema viel zu kurz.


Grüße

Lauschi
17.10.2005, 14:37
Google ist dein Freund ;)

http://flexicon.doccheck.com/Alkoholvergiftung

http://www.beepworld.de/members63/notaufnahme/alkohol.htm

Gruß Michael

LST-82
17.10.2005, 15:23
Soviel also zum Thema C2H5OH Intox ... ;-)

DaRake
17.10.2005, 15:34
Hallo AkkonHaLand,


Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verlatzung des Datenschutzes STRAFBAR!

Ausnahmen sind nur gegeben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat stehen (z.B. der Pat ist Täter einer Körperverletzung - die RD-Besatzung hat die Tat beobachtet!) oder der Pat fordert uns auf die Pol hinzuzurufen !

JEDER Pat bei dem nicht verantwortbar ist ihn in der eigenen Wohnung alleine zu lassen kommt ins KRANKENHAUS! (Transportverweigerungen des Pat sind eine weitere Ausnahme!)

wo hast du denn den Unsinn her, dass es strafbar ist, die POL zu rufen???

Ich weiß zwar nicht, woher du kommst, aber offensichtlich kannst du dir nicht vorstellen, was Großstadt-RD bedeutet!
Hier ist es ganz normal, dass bei Betrunkenen (Jugendliche klammmere ich jetzt mal aus!) nahezu immer die POL alarmiert wird, aus dem einfachen Grund, da Alkoholiker nix für den RD oder ein KH sind!!!
Die EWA kommen bestellen nen GefKw und dann ab in die GeSa zur Ausnüchterung! Übrigens ist bei uns in der GeSa 24h ein Arzt bzw. eine Ärztin zugegen, welcher die Haftfähigkeit prüft und sie auch verantwortet. Wenn der GeSa-Arzt die Person als nicht haftfähig einstuft, was so gut wie gar nicht geschieht, wird dann nen RTW zur GeSa disponiert.


Gruß
Sebastian

Mr. Blaulicht
17.10.2005, 16:43
Moin moin,

Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich glaube ich falle vom Glauben ab, wenn ich das hier lese!

Wenn der RD zu einem Patienten kommt und ohne das ausdrückliche Einverständnis des Pat die Pol ruft macht sich die Besatzung wegen Verletzung des Datenschutzes STRAFBAR!
Das ist mir jetzt auch neu! Ich unterliege der Schweigepflicht nur in von mir erhobenen Daten (Diagnosen, was der Pat. zu mir sagt etc). Ich kann zum Schutz des Pat., der öffentlichen Sicherheit oder auch zu meinem eigenen Schutz natürlich jederzeit die Polizei hinzuziehen, wenn ich das für richtig halte.
Wenn lediglich die Sicherheit des Pat von ihm selbst nicht gewährleistet werden, ist er eindeutig ein Fall für die Ausnüchterungszelle.
Ein Pat. kommt eigentlich nur ins Krankenhaus, wenn er krank ist, sprich, es liegt eine medizinische Notwendigkeit wie eingeschränkter Aspirationsschutz, Bewußtseinstrübung etc vor. Nur zum Rausch auschlafen sind Krankenhäuser meiner Meinung nach einfach zu teuer. Wie gesagt, wir reden hier vom reinen Alkoholabusus OHNE Begleiterscheinungen wie Sturz o.ä.

Gruß, Mr. Blaulicht

datmartin
18.10.2005, 09:36
Ist es nicht so, dass jeder Patient mit Verdacht auf C2-Intox ein Fall für das KH ist?

Mal ganz ehrlich und nah am Leitfaden...
Wir gehen immer von der schlimmsten möglichen "Erkrankung" aus. Ein Intox ist eine Vergiftung, immer noch und auch weiterhin.
Es liegt also immer eine mögliche Vitalgefährdung vor, sei es durch Versagen der Schutzreflexe und der damit verbundenen Aspiration.

Stell sich einer vor:
DU als RD sagst der Polizei: "der ist nur voll wie ne Strandhaubitze... nix für uns."
Polizei packt den ein und legt den in PG schlafen.
Am nächsten morgen ist der Kalt! Erstickt am eigenen Erbrochenen.
Dann kannst DU dich als verantwortliches RD Personal ganz warm anziehen, denn DU hast eine medizinische Ausbildung und die Polizei nicht, also werden die DEINER Aussage guten Gewissens glauben geschenkt haben.

Armes Rettungswesen!

rettungsteddy
18.10.2005, 10:03
Bringst Du Deine Freunde, wenn Ihr gefeiert habt und selbst mal etwas über den Durst getrunken habt alle ins KH statt nach Hause?

Herri
18.10.2005, 10:42
Bist du für deinen "Freund" als Privatperson und NICHT in als Rettungsdienst haftbar (außer du bist natürlich im Rettungsdienst tätig[Außnahme]) ?? Ich denke das ist etwas ganz anderes !!

Übergibst du deinen Freund der Polizei für eine Nacht PG ???

Ich denke die Frage ist hier unangebracht und selbst wenn würde ich die Frage mit "Ja" beantworten, denn wir reden hier von hilfsbedürftigen Leuten mit Alkoholintoxikation und nicht von angetrunkenen Suffköppen die selber noch laufen können.

Stadtpenner sind eine ganz andere Sache, diese müssen jedoch trotzdem ins Krankenhaus. Sollte solch eine Gheschichte übel ausgehen, zählt immer der Leitfaden.

David

datmartin
18.10.2005, 10:50
@David: Danke für die Schützenhilfe!
Schön das man hier nicht alleine mit seiner Meinung ist!

rettungsteddy
18.10.2005, 10:55
Genau die angetrunkenen Suffköppe sind die, mit welchen man in einer Großstadt ständig zu tun hat. 16 Jährige, welche besoffen auf der Straße liegen.

Warum unterscheidet Ihr hier Stadtpenner, Suffköppe etc..?
Sind das wohl Menschen unterschiedlicher Klassen? Bzw. die einen sterben wenn Sie trinken, die anderen halten es aus?

Meiner Meinung nach kann man kaum eine allgemeine Aussage treffen, die ist immer Situationsabhängig.

Aber wenn man das tun möchte dann:
Immer einen NOTARZTEINSATZ daraus machen, der Patient könnte ja gestürzt sein, evtl ein cerebrales Trauma erlitten haben....
Außerdem haftet dann der Notarzt, wenn er den Patienten der POL übergibt....

*Kopfschüttel* Man kann alles übertreiben....

Herri
18.10.2005, 11:00
Nein ich denke eine Differenzierung ist zu übertrieben:


Stadtpenner sind eine ganz andere Sache, diese müssen jedoch trotzdem ins Krankenhaus.

Wie du siehst habe ich geschrieben: KH !!

Mit Suffköppen meine ich leicht angetrunkene Leute. Jeder der nicht mehr gerade stehen oder gehen kann gehört ins Krankenhaus.

Einen Notarzt nachzufordern nur um den Pat der Pol zu übergeben ist nur faulheit. Zu faul um zu transportieren und ggf. die Karre zu putzen, denn an der Einsatzstelle stehst du sowieso gerade rum. Sekündärverletzungen wie SHT 1 oder 2 Grades durch Sturtz herbei zu beschwören: Das ist übertrieben, denn dann müsste jeder KTW Trsp. V.a. Oberschenkelhals nen NEF Einsatz sein .. wegen Sturtz

Oh Mann ich hör besser auf die Diskusion führt ins Unendliche .... bis beim nächsten Thread ... bye

David

loxi
18.10.2005, 11:01
hallo!

also wirkliche alkohol intoxikationen (sprich somnolent bis bewusstlos, erbrechen etc.) sind überwachungspflichtig und ins khs zu bringen, auch wenn ich jedes mal wieder um die sozialkassen heulen muss.

meist ist es ja so, dass die polizei, wenn ihnen die sache zu heiß is, weils eben nicht blos ein kleiner rausch sondern ne richtige vergiftung ist, den rd ruft ansonsten nehmen die ja die anderen unbemerkt von uns mit ;)


wenn man als rd primär zu einem, wie herri schreibt, angetrunken suffkopp gerufen wird, muss man denke ich vor ort entscheiden was man mit dem macht. sollte keine ersichtliche behandlungsbedürftige verletzung oder erkrankung vorliegen würde ich ihm halt empfehlen mitzukommen zur abkärung und bei verweigerung, sein bier.


liegt dagen was vor und er sieht den ernst der lage nicht ein, wird er mitgenommen, notfalls mit hilfe der pol.


grüße

loxi

rettungsteddy
18.10.2005, 11:06
Original geschrieben von Herri

Einen Notarzt nachzufordern nur um den Pat der Pol zu übergeben ist nur faulheit. Zu faul um zu transportieren und ggf. die Karre zu putzen, denn an der Einsatzstelle stehst du sowieso gerade rum.

mmh. Lallt der Patient, ist er nicht mehr voll orientiert, Gangprobleme... Das kann viele Ursachen haben, auch wenn der Patient angetrunken ist (Hypoglykämie, Hirnblutungen etc...)
Das schreit nach einem Notarzt.....

Und am Ende geht der Patient eigenständig nach Hause und an die 1000 Euro für den Ar***....

Wasi ch sagen will ist, daß nicht jeder Betrunkene ins KH muß, daß nicht jeder Betrunkene gleich intubiert werden muß.
Wie oft war einer von uns schon so besoffen, daß man ihn, wenn man Ihn auf der Straße findet ins KH gemußt hätte?

rettungsteddy
18.10.2005, 11:08
Original geschrieben von loxi

liegt dagen was vor und er sieht den ernst der lage nicht ein, wird er mitgenommen, notfalls mit hilfe der pol.


Ist der Patient voll orientiert und entscheidungsfähig hüte ich mich Ihn zu zwingen. Das nennt man dann Freiheitsberaubung.

datmartin
18.10.2005, 11:24
Traurige Diskussion...

--- OHNE WORTE ---


bye

Herri
18.10.2005, 13:15
Schließe mich "datmartin" an. Da kann man endlos drüber diskutieren.

Deswegen für mich:

--CLOSED--

loxi
18.10.2005, 13:23
Original geschrieben von rettungsteddy
Ist der Patient voll orientiert und entscheidungsfähig hüte ich mich Ihn zu zwingen. Das nennt man dann Freiheitsberaubung.

hallo!

deshalb die polizei! ich kann keinen patienten zurücklassen, bei dem ich weis, dass er dadurch in lebensgefahr schwebt oder schwere körperliche schäden davonträgt (und gerade angetrunkenen ist das ausmaß einer verletztung u.ä. oft nicht so bewusst, aber wehe der wird wieder nüchtern...)


ach ja: bei uns gabs auch mal einen fall, wo ein älterer man nach alkoholkonsum ins khs eingeliefert wurde. alen war gleich klar, der ist halt betrunken gestürzt. nachdem er aber am nächsten tag immer noch somnolent war, ist man der sache nachgegangen und hat nen apoplex festgestellt.


grüße

loxi

rettungsteddy
18.10.2005, 13:32
Naja, was soll die Polizei dann machen?

Wenn ich sage ich möchte nicht in die Klinik, dann gilt das, kann die Polizei mich auch nicht zwingen (solange ich entscheidungsfähig bin!).

Wozu dann die Pol wenn der Patient nicht will? Warum muß man dem Menschen mit Gewalt helfen, wenn aber der Mensch das nicht will?????

Ich habe über mich selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ich zu Hause lbeiben will, dann darf ich das!

Herri
18.10.2005, 13:44
Doc und Pol kann Pat ggf. fixiert (darf das dann auch) transportieren ???? .... Gängige Praxis

David

rettungsteddy
18.10.2005, 13:53
1. Ein Arzt kann keine Zwangseinweisung veranlassen!
Er kann Sie nur empfehlen und den Patienten einweisen.
Er kann nur beratend tätig sein. Die Zwangsmaßnahme wird von der Polizei veranlaßt. Diese kann (hab ich schon erlebt!) eine solche Maßnahme auch verweigern, wenn Sie selbst zum Schluß kommt, das dies nicht nötig ist bzw keinen Handlungsbedarf sieht.

2. Wenn ich Entscheidungsfähig bin wird mich kein Mensch dazu zwingen. Das ist strikt verboten! Dazu lies mal unser Grundgesetz. Ich darf doch sterben wenn ich das will.
Als Beispiel nimm den Herzinfarkt. Habe ich starke Schmerzen, das EKG zeigt auch Hinweise auf einen Infarkt, dann darf ich den Transport verweigern und zu Hause bleiben.

Oder wer holt hier die POL und will mich mit Gewalt in eine Klinik schleppen????????

Das gleiche gilt auch für angetrunkene Menschen. Solange sie noch entscheidungsfähig sind, dann entshceiden sie selber über sich. Noch schlimmer wenn es in deren Wohnung geschieht. Wenn der Patient sagt, ich soll die Wohnung verlassen, dann tue ich das!

anders wiederum wenn der Patient sich selbst das Leben nehmen will, dann ist er auf Grund seines psychischen Zustandes nicht mehr entscheidungsfähig. Hier ist eine Zwangsmaßnahme angebracht. Dann kann man auch die Polizei einschalten, wenn der Patient den Transport verweigert.

Aber wie gesagt, entscheidungsfähige Patienten entscheidne selber!

Wo führt denn das alles sonst hin. Wilde Retter, welche alles was irgendwie erkrankrt / verletzt ist in die Klinik schleifen, mit Gewalt, Fixierung etc.....

Oh mein Gott.....

Herri
18.10.2005, 14:01
Ja mein Gott das ist jawohl klar wie ich das meinte oder ?

ätzliche Weisung in Verbindung mit der Bestätigung durch die zuständige "Ordnungsbehörde" ...

So in der Richtung .. bla bla bla ....

DaRake
18.10.2005, 14:13
Hallo,

wer legt fest, wann ein alkoholisierter Mitbürger noch entscheidungsfähig ist???

Eher die POL, als der RD.


Gruß
Sebastian

Mr. Blaulicht
18.10.2005, 18:16
Moin moin,

ich glaube,hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die einen reden von C2-Intoxikationen, die anderen von voll entscheidungsfähigen Patienten.
Intoxikationen - egal welcher Art - sind prinzipiell KH-pflichtig. Kein Zweifel! Aber wo wo hört der Rausch auf und fängt der Intox an?

Gruß, Mr. Blaulicht

LST-82
18.10.2005, 18:58
Original geschrieben von rettungsteddy
1. Ein Arzt kann keine Zwangseinweisung veranlassen!
Er kann Sie nur empfehlen und den Patienten einweisen.
Er kann nur beratend tätig sein. Die Zwangsmaßnahme wird von der Polizei veranlaßt. Diese kann (hab ich schon erlebt!) eine solche Maßnahme auch verweigern, wenn Sie selbst zum Schluß kommt, das dies nicht nötig ist bzw keinen Handlungsbedarf sieht.

2. Wenn ich Entscheidungsfähig bin wird mich kein Mensch dazu zwingen. Das ist strikt verboten! Dazu lies mal unser Grundgesetz. Ich darf doch sterben wenn ich das will.
Als Beispiel nimm den Herzinfarkt. Habe ich starke Schmerzen, das EKG zeigt auch Hinweise auf einen Infarkt, dann darf ich den Transport verweigern und zu Hause bleiben.



Hallo so ist das nicht ganz richtig,

ein diagnostisches und therapeutisches Vorgehen (inkl. Transport) auch gegen den Willen des Patienten ist möglich, und
zwar im Sinne der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB) bzw. ist straffrei im Rahmen des Rechtfertigenden
Notstandes (§ 34 StGB), wenn akute Gefahr für Leib und Leben für sich oder andere bzw. hierfür (unmittelbare
bevorstehende) „Gefahr im Verzug“ besteht (Psych KG).

Kein NA würde dich mit einem HI zu Hause lassen. Denn er (sowie auch RA/RS) ist verpflichtet zu helfen, andernfalls macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) bzw. der
Körperverletzung durch Unterlassung (§ 223 in Verbd. Mit § 13 StGB) schuldig.

Selbes gilt für einen Pat mit va Alkohol Intox. Die Frage ist nur wohin mit dem Pat. (Krankenhaus, Psychatrie, Gewahrsam), dies muss man ja nach Fall entscheiden.

EISI
19.10.2005, 11:57
Ich pflichte Rettungsteddy voll und ganz zu.

datmartin
19.10.2005, 13:29
könnte man diese sinnlose sache mal schliessen?

sry leute... Thema war Vergiftung!
Und darüber muss kein ordentlich ausgebildeter RD-Mitarbeiter diskutieren.

rettungsteddy
19.10.2005, 13:40
Dir genügt es nicht keine Ahnung zu haben, Du musst auch noch anderer Meinung sein! :-)

datmartin
19.10.2005, 13:43
tja... seh ich nicht so... ich habe eine ausbildung gemacht, fahre meine schichten und bilde mich fort.

finde es total enttäuschend - nicht nur in diesem thread - wie wenig ahnung manche haben und dann halbwahrheiten verbreiten. ist nu nicht speziell auf dich bezogen.

wie nennt man das? flaming?

Herri
19.10.2005, 16:17
Kann mich dem anschließen .. flaming ist richtig glaub...

Keine Ahnung .... aber davon ne Menge ...

LST-82
19.10.2005, 16:35
Hallo alle miteinander,

um nochmal zum eigentlichen Thema zurück zukommen müssen wir uns erst mal einigen, was eine „Alkoholintoxikation“ eigentlich ist. Daher erst mal die Definition:


Ausprägung der Alkoholintoxikation.

• Leichte Intoxikation (meist BAK 0,5–1,5‰ ) Gang- und Standunsicherheit, verwasche-
ne Sprache,Verminderung der Kritikfähigkeit und Selbstkontrolle,meist gesteigerter An-
trieb (z.B. Rededrang, vermehrte soziale Kontaktaufnahme bis zu Distanzminderung),
selten Antriebsminderung; die Fahrtauglichkeit ist meist deutlich vermindert.

• Mittelgradige Intoxikation (meist BAK 1,5–2,5‰ ): Zunahme der psychischen und
neurologischen Auffälligkeiten, wie zunehmende affektive Enthemmungen und unan-
gemessenes Sexualverhalten, gehobener Affekt bis hin zur Euphorie, aber auch Gereizt-
heit und Aggressivität im häufigen Wechsel. Das Urteilsvermögen ist zunehmend beein-
trächtigt. Ablenkbarkeit oder Benommenheit können hinzutreten, die Orientierung ist
meist erhalten.

• Schwere Intoxikation (meist BAK 2,5–4‰ ): weitere Zunahme der neurologischen
Symptome, Dysarthrie, Schwindel und Ataxie treten in den Vordergrund, Bewusstseins-
und Orientierungsstörungen sind häufig.Angst, Erregung und illusionäre Verkennungen
können zusätzlich auftreten.

• Alkoholisches Koma: Bei sehr schweren Intoxikationen mit einer BAK über 4‰
kommt es z.B. durch eine Dämpfung des Atemzentrums oder Aspiration von Erbroche-
nem häufig zu einer vitalen Bedrohung.

(BAK – Blutalkoholkonzentration)

Natürlich muß eine Alkoholintoxikation immer dann ins Krankenhaus gebracht werden, wenn die kontinuierliche Überwachung des Patienten notwendig ist, da die Patienten durch Ausfall der Schutzreflexe und die mögliche Stoffwechselentgleisung (u.a. schwere Elektrolytstörungen) vital gefährdet sind.

Alkoholintoxikationen in die Psychiatrie zu bringen, ist aus meiner Sicht unsinn, da dem Pat. jede Therapiemotivation fehlt und der Patient nach Hause gehen darf, sobald er wieder einsichtsfähig ist.

Wenn ein Patient aber eine leichte Alkoholintoxikation hat, halte ich eine Einweisung in ein Krankenhaus nicht für notwendig. Nur wenn er durch Fremd- oder Eigengefährdung auffällt (siehe meinen letzten Beitrag) geht er in die Ausnüchterungszelle mit der Auflage an die Polizei, alle 30 oder 60 min zu prüfen, ob er weckbar ist. Wenn er einfach nur betrunken und aber zeitl., örtl. und zur Person orientiert, sowie einsichtsfähig ist, geht er nach Hause oder wohin er will.

Gruß

Axel

loxi
19.10.2005, 21:48
hallo!

ich denke lst82 hatts gut auf den punkt gebracht.

beim heimschicken würde ich aber die leute noch, besonders wenns zustand nach sturz ist, darauf hinweisen, dass eine ärztliche untersuchung ratsam wäre und dann ne transportverweigerung unterschreiben lassen.

psychatrie nimmt sowas eh nicht auf, da es keine psychische sondern eine körperliche (eben ne vergiftung) erkrankung ist.

grüße

loxi