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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ??? gibts ältere Betriebsfunkgeräte mit KBA-Zulassung ????



wasserretter
22.09.2005, 19:00
Mahlzeit miteinander!

Zwar net wirklich 100%ig zu BOS-Funk passend ... aber ich muß es trotzdem versuchen:

Hat jemand Ahnung, welche Beriebsfunkgeräte aus der Zeit vor 2003 eine Zulassung zum Betrieb in Kraftfahrzeugen (e-Zulassung) haben???

Laut meiner Kenntnis trifft das sicher auf die AEG telecar 10er Serie zu.

Hat jemand Infos zu BOSCH MR11??? Das war die letzte Reihe, die BOSCH noch vor Übernahme durch "big-M" aufgelegt hat.

Angeblich baut auch Benz in deren Taxis aktuell GM900-SE-Teile ein, die dann über Armaturenbrett und Lenkstockhebel bedient werden. Diese Geräte müßten dann ja eine KBA_Zulassung haben. Leider halten sich die üblichen Verdächtigen sehr bedeckt und keiner läßt Details raus ...

Evtl. weiß hier jemand Genaueres???

Danke fürs Lesen!

Gruß aus Oberfranken

Michael

DG3YCS
22.09.2005, 19:26
Hallo Michael,

Die MR11 die nach Mitte 2001 gebaut wurden haben KBA Zulassung. Dazu wohl noch einige neuere Motorola Geräte.
Bei Geräten die älter als 2001 sind wird es aber schwer.
Da sind die TC10 von EADS leider die einzige rühmliche Ausnahme, denn hier hat EADS wirklich die ganze Baureihe nachzertifiziert. Motorola hat nur einige Modelle bis zu einer bestimmten S-Nr. nachzertifiziert, am besten einfach mal bei Motorola-Berlin anrufen und Nachfragen...

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit ältere Funkgeräte in Neufahrzeuge einzubauen. EINE FREIGABE DES KFZ-HERSTELLERS.
Wenn der KFZ-Hersteller das ausdrücklich freigibt, dann darfst du auch alte FuG 7b wieder einbauen... Leider schreibt ja jede Org. und jede Kommune für sich aus. Wenn das eine Rahmenausschreibung Landesweit währe, dann währe es ja ein leichtes, die Freigabe vom Hersteller "Einzufordern".
Denn wenn er das nicht macht, hat er keine Chance etwas vom "1000-ELW-Kuchen" abzubekommen.

Wenn nun also Geräte ohne KBA-Nummer vom Fahrzeughersteller selbst eingebaut werden, so hat der Hersteller sich entweder selbst eine Freigabe erteilt oder aber das Gerät ist von vorneherein Bestandteil der KFZ-Elektronik in Fahrzeugen in der Sonderausführung TAXI.

Gruß
Carsten