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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privates TLF 24/50 ??



Ebi
20.09.2005, 11:07
Moin,
dies habe ich gerade im Netz gefunden.

Werbung auf Feuerwehrfahrzeug

Text zum Bild:
---
Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
deren Besitzer stellt es für Einsätze jederzeit zur Verfügung. In Übereinkunft mit der Gemeinde Litzendorf fährt das Fahrzeug als offizielles Einsatzfahrzeug der FFW Pödeldorf und steht in deren Gerätehaus
----

Backdraft007
20.09.2005, 11:12
Zugelassen ist es auf jeden Fall auf die Kommune.

Wenn er das Fahrzeug finaziert hat, warum sollte da keine Werbung druff?

Ebi
20.09.2005, 11:42
Original geschrieben von Ebi
Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und

gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
----
Das heißt, normalerweise nutzt es die Fahrschule ?? und im Einsatzfall die Feuerwehr ?? hmmm....

Privatfahrzeug mit Behördennummer ?? nochmal hmmmm...
Ebi

Schubsi
20.09.2005, 12:51
Fährt der Fahrschüler dann bei Alarm einsatzmässig zum Gerätehaus? Hmmm.....

Paladin112
20.09.2005, 13:05
Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden, in unserer Nachbarstadt ist der GW-L ein Fahrschulfahrzeug und da sind die Blaulichter etc. abnehmbar.

ahk
20.09.2005, 13:26
Original geschrieben von Paladin112
Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden.

Sagt wer?

Ich fand z.B. dieses Zitat des Landrats Lahn-Dill-Kreis interessant:
>>>Deshalb wird zurzeit seitens des Lahn-Dill-Kreises die Möglichkeit einer qualifizierten und kostengünstigen Führerscheinausbildung für die Hilfsdienste geprüft. Ein wesentlicher Schritt hierzu besteht in der Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen als Fahrschulfahrzeuge. Das Land hat dem bereits zugestimmt. <<<<

Das Land Hessen hat also nichts dagegen.

ahk

Bugs B
20.09.2005, 14:01
das kenn ich...is bei uns net weit entfernt

der Link dazu:
http://die112fahrschule.de/startseite.html

Der KdoW und das Pseudo TLF24/50 (hat keine festeingebaute FP, sondern nur eine TS *g*) stehen der FF Pödeldorf zur Verfügung. Wie das im Einsatzfall geregelt ist, weiß ich nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Fahrschüler nicht mit SoSi fahren dürfen (hoffentlich!).
Jedenfalls stehen diese Fahrzeuge auch offiziell im Alarmplan vom Lkr Bamberg...

Paladin112
20.09.2005, 14:16
@ AHK

Ich hab Fahrschule auf einem ehemaligen Müllfahrzeug der FES (Müllabfuhr in Frankfurt) gemacht. Da war das Heck des Fahrzeuges komplett zugeschweißt, und auf Nachfrage wurde mir damals mitgeteilt, das Fahrschulfahrzeuge keine Sonderfahrzeuge sein dürfen.

Und bei der FW Hanau ist wie gesagt die gesamte SoSianlage demontierbar, was bei Fahrschulfahrten eben auch passiert.

Ich mach mich aber noch mal schlau und poste das Ergebnis.

FirefighterTim
20.09.2005, 14:27
Moin!

Ich hab seinerzeit meinen FS Klasse CE über die BA THW gemacht. Dort wurde(n) ich(wir) auch auf einem Fahrzeug des THW geschult, auf dem die RKL usw. nicht abnehmbar waren. Also entweder ist das rechtlich so in Ordnung oder es wird seitens der POL geduldet. Ich denke, dass die nicht darüber stolpern, weil sie`s vielleicht auch nicht wissen.

Bei einem FW oder THW Fahrzeug vermutet man sicher nur, dass hier Angehörige der jeweiligen Organisation geschult werden. Ist dies unzulässig? Bei Privatpersonen auf Behördenfahrzeugen ist die Sache vielleicht noch etwas anders.

Ich wollte damit eigentlich nur mal posten, dass es auch woanders so praktiziert wird. Es betrifft übrigens das Bundesland S-H.

Viele Grüße,

Tim

ahk
20.09.2005, 14:34
Mir erschließt sich der Sinn nicht. Warum muß die Sondersignalanlage demontiert werden? Solange sie nicht benutzt wird, ist das doch egal.
Aber mal schauen, was unser Maintaler Kollege herausfindet.
Gruß,
ahk

crazyossi
20.09.2005, 14:41
Also die BF Osnabrück macht auch Fahrschule auf EinsatzKFZ , genauso wie das THW.


Ich finde diese Lösung garnet so unpraktisch.

Das Fahrzeug wird viel bewegt,und vergammelt net im stall.

Die Fahrschule hat ein Fahrzeug welches auch einen sinn macht.

und die Feuerwehr gewinnt ein Fahrzeug hinzu.

Wenn der Fahrlehrer bei der Fw ist, wo ist das problem beim Einsatz? Der Fahrlehrer übernimmt, meldet das Fahreug an, und schon gehts zum Fw Haus oder direkt zur Einsatzstelle.

Oki, doof für den Fahrschüler, der steht dann dumm da... aber...

DG3YCS
20.09.2005, 14:52
HAllo,

Die Fahrausbildung ist m.w. Ländersache.
Es ging bei der Geschichte, "Fahrschulautos dürfen keine Sonderfahrzeuge sein", auch wohl nicht um die Fahrstunden an sich, sondern um die Fahrprüfung!

Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).

Daher sind bestimmte TÜV-Prüfer der Meinung, dass sie in diesem Fahrzeugen keine Prüfung abnehmen können.

Gruß
Carsten

NACHTRAG: Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, gab es über genau dieses Fzg. in einem anderen Forum (war es feuerwehr.de? ) mal eine Diskussion. U.a. kam da auch zur Sprache das andere Fahrschulen dagegen vorgegangen sind und es wohl bis zum RP ging. Irgendwie lief es dann aber wohl darauf hinaus, dass der Vorteil für die Bevölkerung (ein kostenloses, neuwertiges Fahrzeug samt beladung) überwigen würde und es deshalb zulässig sei.

Fabian
20.09.2005, 15:07
Unser TLF 16/25 ist auch mit einem zweiten Pedalsatz ausgerüstet und darf für Fahrschulzwecke genutzt werden. Dann allerdings nur für Feuerwehrleute von uns und das Fahrzeug ist so lange bei der Lst. abgemeldet.

Ich denke auch nicht, das dieses TLF 24/50 während einer Fahrschulfahrt entsprechend zu Einsätzen hinzugezogen wird. Es wird vermutlich auch dann abgemeldet sein.

Mal so nebenbei sieht das Teil natürlich sehr schick aus :)

ahk
20.09.2005, 15:24
Original geschrieben von Ebi
Das heißt, normalerweise nutzt es die Fahrschule ?? und im Einsatzfall die Feuerwehr ?? hmmm....
Privatfahrzeug mit Behördennummer ?? nochmal hmmmm...
Ebi

Nun ja. Normalerweise steht es im Gerätehaus der Feuerwehr. Die Fahrschule nutzt es nur während der Fahrausbildung und das ist (vermutlich) der geringste Teil der Zeit.
'Im Einsatzfall die Feuerwehr' - das ist doch genau dann, wann die Feuerwehr das Fahrzeug braucht. Wieso dann ein 'hmmm...' ???

'Privatfahrzeug mit Behördennummer' - Ja, und? Besitzer ist der Fahrlehrer, Halter die Gemeinde. Ist kein Problem. Wieso dann 'nochmal hmmmm...'??

Ich finde diese Vorgehensweise gut, wenn dadurch die Feuerwehr ein zusätzliches Fahrzeug bekommt, das sie sonst nicht hätte. Gefährlich wird's nur, wenn aufgrund des Vorhandenseins eines solchen Fahrzeugs die Beschaffung eines 'normalen' Autos verzögert wird. Aber das ist hier anscheinend nicht der Fall.

Ich habe gesehen, die Feuerwehr hat auch einen Anhänger bekommen und die Nachbarwehr einen KdoW.
http://www.memmelsdorf.de/politik___verwaltung/sitzungen/K0G0S194.asp

Deshalb meine Frage an die Reichsbedenkenträger hier: Wo ist das Problem?

Gruß,
ahk

Ebi
20.09.2005, 15:40
Original geschrieben von ahk

Deshalb meine Frage an die Reichsbedenkenträger hier: Wo ist das Problem?
Gruß,
ahk

Auszug aus dem Protokoll:
-----
Bei Einsätzen tagsüber würde Herr Schmermer zusammen mit der FFW Memmelsdorf alarmiert werden und kann, da er nur im Umkreis von Bamberg fährt,
relativ
schnell an der Einsatzstelle sein.
------
Na, ist ja alles nur relativ.

bezeichnenderweise heißt die Fahrschule: 1 1 2

Ich würde vorschlagen die Nummer auf ein Callcenter umzurooten:
Bandansage:
Haben sie einen Notruf wählen sie die: 1
Wollen sie die Fahrschule 112 wählen sie die: 2

meine Meinung
Ebi

Ghost~Talker
20.09.2005, 15:53
also pödeldorf ist von uns aus praktisch gleich um die ecke und ich habe dort auch meine theorie prüfung abgelegt. christoph schmermer hat diese beiden autos glaub ich selbst finanziert (also sowohl den mercedes kombi als auch das TLF)

der kdow steht in dem feuerwehrhaus in memmelsdort (also die gemeinde und das nachbardorf) und das TLF steht im GH der ffw pödeldorf.

der mercedes wird übrigens auch als fahrschulauto eingesetzt und da der fahrlehrer herr schmermer selbst in der feuerwehr tätig ist, muss der schüler im einsatzfalle einfach rechts ran fahren und umsteigen. anschliesend gehts direkt zur einsatzstelle.

die diskussion um dieses thema ist schon lange in brand (wird glaub ich auch irgendwann mal bei stern tv gezeigt).

da aber eines der autos in memmelsdorf steht und eines in pödeldorf, wurde es im falle eines einsatze auch so geregelt, dass die beiden autos IMMER rausfahren, egal wo der einsatz ist

achja, der anhänger ist natürlich auch bestandteil des TFL's und auch beim führerschein dabei.

das einzige was dumm ist, ist dass das TLF 5000 l wasser mit sich herumschleppt, aber die pumpe (ne 16ner) fast dafür zu klein ist.


gruß, ghost-talker

Allmächtiger
20.09.2005, 16:22
Wir haben auch ein TLF 16/25, das durch einbaubare Pedale beim Beifahrer als Fahrschulauto umgebaut werden kann. Das Fahrzeug gehört der Feuerwehr und es dürfen auch nur FW-Angehörige aus der VG damit Fahrschule machen, die den LKW-Schein von der Fw finanziert bekommen. Macht die ganze Sache für die VG natürlich billiger.

EDIT: http://www.ffw-eisenberg.de/fahrzeug/tlf/tlf.htm

duese
20.09.2005, 16:56
Original geschrieben von Ghost~Talker

das einzige was dumm ist, ist dass das TLF 5000 l wasser mit sich herumschleppt, aber die pumpe (ne 16ner) fast dafür zu klein ist.
[/B]

Wieso sollte die Pumpe zu klein sein? Damit ist der Tank auch in 3 Minuten leer (bei Nenndruck). Ist halt kein TLF 24/50 sondern ein TSF-W 16/50-Tr aber sinnvoll einsetzbar ist es deswegen doch trotzdem, oder nicht?

duese

Ghost~Talker
20.09.2005, 17:07
Original geschrieben von duese
Wieso sollte die Pumpe zu klein sein? Damit ist der Tank auch in 3 Minuten leer (bei Nenndruck). Ist halt kein TLF 24/50 sondern ein TSF-W 16/50-Tr aber sinnvoll einsetzbar ist es deswegen doch trotzdem, oder nicht?

duese

naja, für so ein rieeeesen auto kann man schon ne größere pumpe erwarten denk ich.

bei uns im kreis kennen das auto ja ziemlich alle und viele bezeichnen es schon als "lite"

duese
20.09.2005, 17:32
Is schon klar, daß eine 24/8 passender für das Fahrzeug wäre. Aber mal ehrlich, würde die oft ausgelastet?
Ich kenn jetzt die Gegend nicht, aber so wie es nach der Lektüre verschiedener Seiten zu dem Fahrzeug (für mich) aussieht ist die Gegend eher ländlich. Und auch eine 16/8 haut schon einiges raus (Das sind 2 B-Rohre mit und 4 C-Rohre ohne Mundstück). Es hat jede Menge Wasser dabei und kostet die Komune kaum Geld. Ich finde das für diese Feuerwehr eine schicke Sache.

duese

testman
20.09.2005, 17:48
auch interessant, weiß wer was rausgekommen ist?
http://www.br-online.de/politik-wirtschaft/mittagsmagazin/dynamisch/2004/11/20041115135301.htm

Ghost~Talker
20.09.2005, 18:25
ich glaub bis jetzt ist da noch nix rausgekommen.

und es gab auch schon einsätze, wo er mit seinem auto als erster an der einsatzstelle ankam (mit fahrschüler übrigens)
soviel zum thema nicht immer einsatzbereit

Ebi
20.09.2005, 18:27
Original geschrieben von Ghost~Talker
ich glaub bis jetzt ist da noch nix rausgekommen.

und es gab auch schon einsätze, wo er mit seinem auto als erster an der einsatzstelle ankam (mit fahrschüler übrigens)
soviel zum thema nicht immer einsatzbereit

Und der Rest der Mannschaft ??
Kommt mit dem Traktor ?? oder mit dem Taxi ??

Ghost~Talker
20.09.2005, 19:14
die haben ja noch mehr autos *g*

bzw. wie sind sie denn ohne dem auto zum einsatz gekommen??

Zentrale Leitstelle
20.09.2005, 19:50
Original geschrieben von Ebi

Ich würde vorschlagen die Nummer auf ein Callcenter umzurooten:
Bandansage:
Haben sie einen Notruf wählen sie die: 1
Wollen sie die Fahrschule 112 wählen sie die: 2

Ebi

... *gg Du hast 3. vergessen Ebi:

3. : Wollen Sie mit einem unserer Disponenten sprechen => wählen Sie die 3 ! :-)

@Fabian

Ich dachte die FW Usingen macht beim M.Nolte mitm MB Actros die Führerscheine....

@all

Bei uns in der Stadt darf wieder seit 4 Jahren ein FW-Auto genutzt werden. Bislang war man dagegen, eben wegem dem SoSi bzw. der Kenntlichmachung des Sonderfahrzeugs...

Gruß

-Z L-

fireboy
20.09.2005, 21:02
Ja aber was will er als Fahrschullehrer und Feuerwehrmann wenn er die einsatzstelle direkt anfährt alleine schon ausrichten?? Vorallem mit dem TLF??

Also wenn so n auto zu nem einsatz kommt, dann erwarte ich doch als bürger, das da soviele leut drauf sind die wo irgendetwas anfangen können. Kann das einer alleine??

felix000
20.09.2005, 21:09
In ein TLF 24/50 passen normalerweise 3 Leute (Truppbesatzung), also lohnt es sich wohl kaum ans Gerätehaus zu fahren um noch einen mitzunehmen. Wieso sollten sie nicht gleich anfahren??? Dann hat das erstausrückende Fahrzeug evtl schon mal einen Wassevorrat von 5000l + ihren eigenen Tankinhalt.

ahk
21.09.2005, 06:56
Original geschrieben von Ebi
relativ
schnell an der Einsatzstelle sein.
------
Na, ist ja alles nur relativ.
bezeichnenderweise heißt die Fahrschule: 1 1 2
...
Und der Rest der Mannschaft ??
Kommt mit dem Traktor ?? oder mit dem Taxi ??
Du hast Die Artikel nicht gelesen, oder?
Die Fahrzeuge werden als zusätzliche Fahrzeuge der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die FF Pödelsdorf verfügt z.B. über ein LF8. Das TLF stellt also einen Mehrwert dar, einfach ein zusätzliches Fahrzeug. Für (fast) lau. Also, nochmal: Wo ist das Problem?


Ich würde vorschlagen die Nummer auf ein Callcenter umzurooten:
Bandansage:
Haben sie einen Notruf wählen sie die: 1
Wollen sie die Fahrschule 112 wählen sie die: 2

Das ist billige Polemik. Hast Du auch Argumente?

Gruß,
ahk

Fabian
21.09.2005, 07:18
Original geschrieben von Zentrale Leitstelle


@Fabian

Ich dachte die FW Usingen macht beim M.Nolte mitm MB Actros die Führerscheine....



Auch das ist richtig. Ich habe "damals" nur auf dem Actros die Sonderfahrten, also Nachtfahrt und Überland etc. gemacht. Den ganzen Rest auf unserem TLF.

Die, die von uns heute den Führerschein über die Stadt machen, machen diesen komplett auf dem Actros der Fahrschule. Wieso das TLF nicht mehr eingesetzt wird weiss ich nicht. Jedoch besteht nach wie vor die Möglichkeit das TLF zu nutzen.

Ebi
21.09.2005, 07:40
Original geschrieben von ahk
1.) Du hast Die Artikel nicht gelesen, oder?

2.)Das ist billige Polemik. Hast Du auch Argumente?

Gruß,
ahk
@ahk,
zu 1.) doch habe ich.

zu 2.) Also ehrlich, hier leistet sich ein reicher Jungunternehmer eine Privatfeuerwehr. (Er hat wohl als Kind keine elektr. Eisenbahn gehabt).

3.) Das ganze wird inzwischen von ihm ja wohl als Riesenshow aufgezogen. (siehe Presseberichte, TV- Sendungen usw.)

4.) Die Fahrzeuge werden zu privaten Fahrschulzwecken ja wohl im gesamten Stadt- und Kreisgebiet Bamberg unterwegs sein. Und die Anfahrt nach einer Alarmierung von der Kreisgrenze zum Einsatzort dürften wohl auch so um die 30 km betragen, so klein ist der Kreis Bamberg ja nun mal nicht.
Aber was solls, sollen die Pödelsdorfer doch mit ihrer Feuerwehr klarkommen, ich muss es nicht.
p.s. mal rein spekulativ:
Was passiert, wenn der Unternehmer pleite geht ?? Gehen die Feuerwehrfahrzeuge dann in die Konkursmasse ?????

meine Meinung
Ebi

ahk
21.09.2005, 07:57
[QUOTE]Original geschrieben von Ebi [QUOTE]
> zu 2.) Also ehrlich, hier leistet sich ein reicher Jungunternehmer eine Privatfeuerwehr. (Er hat wohl als Kind keine elektr. Eisenbahn gehabt).

Deine subjektive Meinung. Ich kennen den Fahrlehrer nicht, deshalb möchte ich auf solche Spekulationen nicht einsteigen.

>3.) Das ganze wird inzwischen von ihm ja wohl als Riesenshow aufgezogen. (siehe Presseberichte, TV- Sendungen usw.)
Die habe ich noch nicht gelesen/gesehen. Nur den Link zum bayrischen Fernsehen, da ging es aber eher um den Amtsschimmel. Als Riesenshow würde ich das noch nicht bezeichnen.

>4.) Die Fahrzeuge werden zu privaten Fahrschulzwecken ja wohl im gesamten Stadt- und Kreisgebiet Bamberg unterwegs sein. Und die Anfahrt nach einer Alarmierung von der Kreisgrenze zum Einsatzort dürften wohl auch so um die 30 km betragen, so klein ist der Kreis Bamberg ja nun mal nicht.
Auch das wieder nur vermutungen. Hier wäre es mal wirklich interessant, die Erfahrungen der Pödelsdorfer aus der Praxis kennenzulernen.
Ich persönlich glaube nämlich, daß das Fahrzeug mindestens jeden Tag 20 Stunden im Gerätehaus steht. Sonntags sowieso. Der Fahrlehrer macht ja nicht nur Lkw Ausbildung. D.h. die Wahrscheinlichkeit, daß das Fzg beim Einsatz sofort Einsatzbereit ist, ist sehr hoch. Und für den Fall, daß das Auto gerade unterwegs ist, glaube ich nicht, daß die anfahrtszeiten im Durchschnitt wesentlich höher sind, da ja z.B. die Fahrt des Maschinisten zum Gerätehaus entfällt.

>Was passiert, wenn der Unternehmer pleite geht ?? Gehen die Feuerwehrfahrzeuge dann in die Konkursmasse ?????
Ja, und? Dann ist die kostenlose Überlassung des Fahrzeugs eben beendet. Dann hat die FF immer noch ihr normales LF8.
Im BR3 Bericht stand allerdings, daß der Fahrlehrer die Autos der Feuerwehr/Stadt geschenkt habe. Dann gehen sie natürlich nicht in die Konkursmasse ein.


Gruß,
ahk

Ebi
21.09.2005, 09:23
Original geschrieben von ahk
Ich persönlich glaube nämlich, daß das Fahrzeug mindestens jeden Tag 20 Stunden im Gerätehaus steht.
. Der Fahrlehrer macht ja nicht nur Lkw Ausbildung. D.h. die Wahrscheinlichkeit, daß das Fzg beim Einsatz sofort Einsatzbereit ist, ist sehr hoch.
Was passiert, wenn der Unternehmer pleite geht ?? Gehen die Feuerwehrfahrzeuge dann in die Konkursmasse ?????
Ja, und? Dann ist die kostenlose Überlassung des Fahrzeugs eben beendet. Dann hat die FF immer noch ihr normales LF8.
Im BR3 Bericht stand allerdings, daß der Fahrlehrer die Autos der Feuerwehr/Stadt geschenkt habe. Dann gehen sie natürlich nicht in die Konkursmasse ein.
Gruß,
ahk [/B]
@ahk,
dann sieh dir mal die Fahrzeuge der Fahrschule auf der HP an, es sind ja ausschließlich Feuerwehrfahrzeuge.
http://die112fahrschule.de/fahrzeuge.html

Ich glaube, das ist die einzige Fahrschule in DL, die private Fahrschulfahrzeuge mit Sondersignalausrüstung hat.

Von Schenkung kann ja wohl nicht die Rede sein:
----
Niederschrift über die öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat

Der Eigentümer der 112 Fahrschule im Ellerntal, Herr Christoph Schmermer, hat der Gemeinde Memmelsdorf die Nutzung der Fahrzeuge seiner Fahrschule zur Verbesserung des Feuerschutzes im Gemeindebereich angeboten.
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Besonderheit: Das Fahrzeug dient als Fahrschul-Kfz und gehört der "Fahrschule 112 im Ellerntal",
deren Besitzer stellt es für Einsätze jederzeit zur Verfügung
--------

ahk
21.09.2005, 11:30
@Ebi
Ja, so sehe ich das auch. Die Fahrzeuge gehören der Fahrschule. Der BR-Bericht war wohl falsch.

Zusammenfassung: Ein Privatmann besitzt 2 Feuerwehrfahrzeuge, und zwar nicht irgendwelchen alten Schrott, sondern zwei neue Fahrzeuge mit einem ordentlichen taktischen Einsatzwert.
Diese Fahrzeuge überläßt er der örtlichen Feuerwehr gegen anteilige Erstattung von Steuern und Versicherung. Er übernimmt die komplette Anschaffungskosten und Reparaturen.
Gehen wir mal davon aus, daß es sich bei der Fahrschule um einen Betrieb mit einem Fahrlehrer handelt. Wenn dieser 6 Tage die Woche, 8 Stunden praktischen Unterricht erteilt (hochgegriffen), dann stehen die Fahrzeuge der Feuerwehr Mo-Sa je 20 Stunden pro Tag zur Verfügung. Am Sonntag Rund um die Uhr.
Die Feuerwehr bekommt also für sehr kleines Geld ein Fahrzeug, das ihre Leistungsfähigkeit über das von der Gemeinde gestellte gesetzliche Mindestmaß hinaus steigert.
Klar, wenn der Fahrlehrer entscheidet seine Schule dicht zu machen, oder die Fahrzeuge zu verkaufen, etc. dann stehen sie der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung. Ja, und?
Wenn ich Deine Kommentare und Bedenken hier lese, scheinst Du der Meinung zu sein, die Feuerwehr hätte das Angebot der Fahrschule ablehnen sollen, weil die Fahrzeuge nicht rund um die Uhr verfügbar sind und die Leihgabe eventuell nur von begrenzter Dauer ist.
Garkein Fahrzeug ist also besser, als eines das nur 85% der Zeit verfügbar ist?

Gruß,
ahk

robbyköln
11.10.2005, 14:35
Original geschrieben von Paladin112
Sonderfahrzeuge (FW-Auto) dürfen nicht als Fahrschulfahrzeuge benutzt werden, in unserer Nachbarstadt ist der GW-L ein Fahrschulfahrzeug und da sind die Blaulichter etc. abnehmbar.

Das stimmt so nicht ganz.
Bei uns hier sind 2 WLF´s als Fahrschulfahrzeuge (der Feuerwehr) ausgerüstet und komplett mit SoSi ausgestattet, da sie auch im Einsatzdienst benutzt werden. Bei Anforderung während der Fahrstunde wechseln dann Fahrschüler und -lehrer die Plätze und los gehts.
Da ist nix zum Abnehmen.

Denke das ist Sache der zuständigen behörden ob die auf Abnehmbare RKL´s bestehen oder nicht.

Matze81
11.10.2005, 15:50
Original geschrieben von Paladin112
@ AHK

Ich hab Fahrschule auf einem ehemaligen Müllfahrzeug der FES (Müllabfuhr in Frankfurt) gemacht. Da war das Heck des Fahrzeuges komplett zugeschweißt, und auf Nachfrage wurde mir damals mitgeteilt, das Fahrschulfahrzeuge keine Sonderfahrzeuge sein dürfen.

Und bei der FW Hanau ist wie gesagt die gesamte SoSianlage demontierbar, was bei Fahrschulfahrten eben auch passiert.

Ich mach mich aber noch mal schlau und poste das Ergebnis.

IIRC werden die Blaulichter aber auch dort nur für die Prüfungsfahrten abgenommen, für normale Fahrstunden werden IIRC lediglich Schilder mit "Fahrschule" angebracht.

Scholwa
11.10.2005, 16:07
Also bei uns ist es so, dass wir ein LF 16 TS haben dass vom Bund ist (Kats Fahrzeug) und wenn der Fahrlehrer damit unterwegs ist wir es auf Status 6 gestellt.

Das fahrzeug darf aber nur von Feuerwehr eigenen Personal benutzt werden die den LKW führerschein machen.

Osbornestier
11.10.2005, 16:14
Habe diese Diskussion gerade entdeckt.
Also soweit mir von uns aus dem Kreis bekannt ist, bildet die Fahrschule, in welcher die FW-Leute aus dem Kreis den FS machen auf THW-Autos aus, da der Lehrer wohl zum einen dort aktiv ist und es aber auch irgendwie rechtlich mit FW-Fahrzeugen nicht ginge.

Inwieweit es dort mit SoSi etc. aussieht kann ich euch dann sagen, wenn auch ich den Lappen mache.

Wobie mir natürlich so ein 40-Tonner lieber wäre als ein 14 Tonner ^^ Naja, kleiner kann auch größer sein, vorallem in der Stadt...

Fahni
02.06.2007, 20:10
Nun, dann werd ich die Diskussion einfach mal aufleben lassen.

Die ganze Geschichte wurde hier sehr lang und intensiv diskutiert, das für und wieder (vor allem in den Rechtsfragen) war auch sehr umfangreich.

Fakt ist jetzt, dass das Fahrzeug (Übrigens KEIN TLF24/50 nach Norm, deshalb auch der Rufname 29/1) im Fahrschuleinsatz ist und teilweise auch überörtliche Einsätze fährt, auch wenn es für die Einsätze nicht im Alarmplan ist. Wie die Besatzung Alarmierungen mitbekommt, lass ich mal aussen vor, da es nur Vermutungen sind und ich den Fahrschulinhaber nicht ins schlechte Licht rücken will.

Was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist es überwiegend positiv angenommen worden. Das Fahrzeug scheint gut ausgelastet zu sein, zumindest seh ich es desöfteren wenn ich in und um BA unterwegs bin.

Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist. Bei Gelegenheit und wenn Interesse besteht kann ich ggf. mal nachhaken.

Beste Grüße,
Fahni

Pille112
02.06.2007, 20:32
Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit die Rechtslage geklärt ist.
Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt. Diese "Betriebsfeuerwehr" kann dann dem Kreis, der Stadt oder Gemeinde zur Unterstützung angeboten werden - wenn die es annehmen und sie werden es meistens tun, weil es für sie eine Kostenersparnis und zusätzliches Einsatzkräftepotenzial darstellt, ist diese "Privatfeuerwehr" mit in der AAO eingebunden.

Gruß Carsten

FireFlo112
03.06.2007, 14:31
Also ich find das prima die Feuerwehr hat mehr Fahrzeuge und die Fahrschule hat auch welche somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ist doch ne wahnsins Idee.

JohnnyFlash
03.06.2007, 14:32
Und wenn wir schon dabei sind.
Ich beginne in 2 Wochen bei der Fahrschule meine CE Ausbildung.
Meiner Meinung nach eine tolle Sache!

Fahni
03.06.2007, 14:40
@JohnnyFlash:

Dann sagst ihm mal nen schönen Gruß vom Fahrer des Schwarzen Omegas mit der 4m-Antenne ;)

Matze81
03.06.2007, 16:08
Hallo,


Die Rechtslage ist relativ einfach zu erklären:

Jeder der einen Betrieb hat kann einen Antrag auf "Genehmigung einer Betriebsfeuerwehr" stellen und bekommt ihn dann auch meistens problemlos genehmigt.

für welches Bundesland gilt das denn?

Pille112
03.06.2007, 17:14
Hallo Matze,

siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Archiv/GesetzeVerordnungen/Feuerwehrgesetz%20Fassung%20040617.pdf
besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.

Gruß Carsten

Matze81
04.06.2007, 14:07
siehe mal hier ==> http://www.feuerwehr-offenburg.de/Archiv/GesetzeVerordnungen/Feuerwehrgesetz%20Fassung%20040617.pdf
besonders §19 - so oder ähnlich in allen, mir bekannten FwG's/BrSchG's geregelt.

Sieh mal in dem für Deine Region gültigen FwG/BrSchG nach.


Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...

Pille112
04.06.2007, 17:02
Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass die Aussage nur für bestimmte Länder gelten kann. "Mein" BrSchG kennt den Begriff "Betriebsfeuerwehr" beispielsweise gar nicht...
...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

Gruß Carsten

Matze81
04.06.2007, 23:06
...würde mich echt mal interessieren aus welchem Bundesland Du kommst.

Gruß Carsten

Hessen - hier gilt das HBKG (http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/hbkg.htm).

Pille112
04.06.2007, 23:37
Hallo Matze,

ich habe mal ins HBKG geschaut und da ist mir der §14 Abs.7+8 aufgefallen.

HBKG §14
Abs. 7
In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde zulassen, daß Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen werden.

Abs. 8
Die von gewerblichen und sonstigen Betrieben oder Einrichtungen aufgestellte Betriebsfeuerwehr kann auf Antrag vom Regierungspräsidium als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.

Quelle: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para14.htm

Gruß Carsten

Matze81
05.06.2007, 00:35
Besonders hier in Absatz 8 ist eindeutig von einer Betriebsfeuerwehr die Rede, also wird es die in Hessen augenscheinlich auch geben.
Bedenke, dass eine Betriebsfeuerwehr keine anerkannte Feuerwehr ist aber eine real existierende Brandschutzeinheit.


Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.

Mr. Blaulicht
05.06.2007, 01:38
Moin moin,

habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).
Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Pille112
05.06.2007, 07:05
Ja, da hast Du natürlich recht - ich hatte mich da wirklich falsch ausgedrückt. Hier kann praktisch jeder eine "Betriebsfeuerwehr" aufstellen, da das Gesetz da keinerlei Anforderungen definiert. Das kann auch Azubi Müller mit einem Eimer sein. Anders bei der Werkfeuerwehr, für diese gelten bestimmte Anforderungen.
...und nichts anders hatte ich auch geschrieben und mich nie zu der Qualität der Betriebsfeuerwehr geäußert, von der wahrscheinlich das hier angeführte TLF stammt.

Gruß Carsten

AkkonHaLand
05.06.2007, 22:37
Moin moin,

habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Da haste aber bisher viel Glück gehabt....

Ich merke besonders von der Rücksichtnahme häufig ganz besonders was (egal mit was für einem Fzg mit Blaulicht) 6285 :

Entweder steigen die Verkehrsteilnehmer vor mir voll in die Eisen und bleiben mitten auf der Strasse stehen, bevorzugt auf meiner und der Gegenfahrbahn - rate mal wo dann beide Autos zum stehen kommen.... RICHTIG! genau nebeneinander, so dass auf keinen Fall noch ein Fzg durchpasst.

Oder aber die Fahrer mutieren zu M. Schumacher und fliegen vor dem Alarmfzg mit 100 km/h über die nächste rote Kreuzung.

Ich kenn aber auch Zeitgenossen, die bremsen konsequent auf 40 runter und zuckeln dann am linken Rand der jeweiligen Fahrbahn vor einem her. Natürlich bei Gegenverkehr, der auch bei optimaler Fahrweise ein Überholen unmöglich macht....

Wie gesagt: Blaulichtfzge bekommen besondere Rücksichtnahme und haben eine Sonderstellung bei eingen Verkehrsteilnehmern 6286.....

Pille112
05.06.2007, 22:49
Hey cool AkkonHaLand, wo hast Du denn den Fackel-Smiley her???

...und die Lösung des Problems - konsequent Gegenverkehr fahren!!!
Du weißt ja was Du tust, hoffe ich jedenfalls - aber die anderen schieben Panik und das sollte man schamlos ausnutzen - bei uns klappte das bisher immer unfallfrei.

Gruß Carsten

Matze81
06.06.2007, 00:18
...und nichts anders hatte ich auch geschrieben

Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...

Pille112
06.06.2007, 07:30
Doch - Du schriebst ja, wie man sich eine Betriebsfeuerwehr "genehmigen" lassen könne - und das ist eben nicht einheitlich geregelt, weil Feuerwehr Ländersache ist...
1. ist das nur eine Möglichkeit sich eine Feuerwehr genehmigen (Fahrzeugzulassung) zu lassen und...
2. ist eine Betriebsfeuerwehr nicht Zulassung- / Genehmigungspflichtig...

...nach meinem Kenntnisstand ist das bundesweit so und mit dem "Feuerwehr ist Ländersache" => stimmt so nur wenn es sich um öffentliche Feuerwehren (BF/FF/PF) handelt, Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren (inkl. Flughafenfeuerwehr da exterritoriales Gebiet ihr Haupteinsatzgebiet ist) und die Feuerwehr der Bundeswehr fallen nicht darunter.

Gruß Carsten

tower911
06.06.2007, 08:41
Moin moin,

habe mir jetzt mal den Beitrag durchgelesen, und biun bei folgender Aussage hängen geblieben

Also, ich fahre zwar kein Feuerwehrfahrzeug, sondern nur ab und zu einen RTW. Von der besondern Rücksichtnahme und der sog. Sonderstellung habe ich bisher noch nix gemerkt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Ich schließ mich deiner Meinung an.
Ich bin neulich mit einem MTW hinter einen RTW auf der Autobahn hinterher gefahren. Weil ich mich überhaupt nicht auskannte, hab ich einen LKW der überholen wollte nicht zwischen mich und meinem bekannten im RTW gelassen. Resultat war ein Stinkefinger vom LKW Fahrer.

So viel zum Thema Sonderstellung....

Interessiert doch keine Sau mehr solange das Auto nicht grün/weiss bzw. jetzt blau/weiss ist.

Pille112
06.06.2007, 08:53
...kann ich mir gut vorstellen das der Lkw-Fahrer sauer auf Dich/Euch war, wäre ich auch, da er ja nicht wissen konnte dass Du dem vorherfahrenden Fahrzeug folgst - dann macht das nämlich gar keinen rücksichtsvollen Eindruck und eigentlich sollten Fahrer von "Blaulichtfahrzeugen" ja eher ein positives Beispiel geben, ich denke mir mal, dass Du ohne SoSi gefahren bist.

Gruß Carsten