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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notkompetenz für Rettungshelfer



ghost-of-fire
16.09.2005, 22:49
Ich weiß, dass es inzwischen schon ein lästiges Thema ist, aber ich stelle mir momentan eine Frage:
Ich mache gerade die Ausbildung zum Rettungssanitäter und bin momentan soweit, dass ich Rettungshelfer bin (habe die Praktika beendet und mache demnächst den Abschlusslehrgang). Ich weiß dass ein RettSan im Rahmen der Notkompetenz z.B.Zugänge legen kann, VEL verabreichen kann und unter bestimmten vorraussetzungen (Atemstillstand mit vollkommender Muskelerschlaffung und Reflexlosigkeit) auch intubieren darf. Aber wie sieht das mit Rettungshelfern aus? Darf ich also z.B. einen Zugang legen bevor ich die Prüfung zum RS gemacht habe?

Danke schonmal

Michael

happyrescue
16.09.2005, 23:07
Ja es ist lästig!

Das schöne Modewort Notkompetenz in Verbindung mit RS gibt es quasi nicht. Das ist ein Begriff, der sich für RAs eingebürgert hat, wenn bestimmte ärztliche Maßnahmen ergriffen werden, um eine gegenwärtige Gefahr für das Leben des Patienten abzuwehren, wenn kein Notarzt zeitnah verfügbar ist.

Das ergreifen invasiver Maßnahmen, wie es z.B. bohren mit spitzer hohler Stahlnadel durch intakte Haut in ein Blutgefäß ist, setzt gewisse Situationen vorraus, die ich mal als bekannt voraussetze.

Erlaubt ist grundsätzlich nichts, da es eine Körperverletzung ist.

Wenn ich als RS, wenn ich sämtliche Basics ausgeschöpft habe einen Zugang lege ist das denke ich über § 16 OwiG abgedeckt.

Von einer Intubation, rate ich dringend ab. Diese scheint zwar eine einfache Maßnahme zu sein, jedoch muß ich auch immer die Komplikationen berücksichtigen und dann natürlich um Nägel mit Köpfen zu machen diese dann auch weiter "behandeln".

Mach deine Basics, leg nen Zugang, wenn nötig, aber laß bitte die Finger vom Laryngoskop und beatme lieber suffizient. Damit hilfst du dem Patienten am meisten und um den sollte es ja immer gehen.

ghost-of-fire
16.09.2005, 23:21
Danke für die Schnelle antwort, ich weiß natürlich die Sahce mit der Körperverletzung und das man nichts darf sondern alles tut weil man es muss. Und zur Intubation: Wenn es sich wirklich um eine Rea handelt würde ich mit der Intubation auch nicht zögern. Ich hatte das große Glück ettliche Male im Krankenhauspraktikum intubieren zu dürfen (und es hat so dutt wie immer geklappt) und auch im RD-Praktikum habe ich zweimal erfolgreich intubiert. Und wenn ich das Laryngoskop nehme und erstmal schaue ob ich die Stimmritze sehen kann, kann das ja wohl nicht schadne und mehr als einmal versuchen würde ich es sowieso nicht.
Ich weiß auch, dass es die Risiken wie Laryngospasmus,.... gibt aber es gibt ja auch ne menge vorteile. Und wie gesagt ich meine das ich die Intubation relativ gut behersche (trotzdem nicht fasch versthe, ich würde das würklich nur tun wenn es nötig ist --> Rea)

Etienne
17.09.2005, 02:05
Hey Leute!

Soetwas kann ich nicht verstehen. Sammelt erst einmal Praxis und damit meine ich nicht "ein paar mal im Krankenhaus intubieren".
Natürlich ist es "toll" wenn man einen Patienten vor Ort schon mit einem Zugang, einem Tubus und Ähnliches versorgt. Aber mach erst einmal adäquate Basics, dann kann man weitersehen.
Ich weiß nicht wie fit du bist in Medizin, aber grundsätzlich rate ich einem "frischem" Rettungssanitäter davon ab.

Genauso sieht es auch mti der Notpompetenz aus, die NICHT im Rahmen mit Rettungssanitäter und Rettungshelfer genannt wird.
Immer bedenken, eine gute Beutel-Masken-Beatmung ist wesentlich besser als ein übereilteter falsch liegender Tubus.

Meine Meinung: Basics machen und die anderen Sachen machen der Notarzt und der Rettungsassistent, weil -> bessere Ausbildung.

So, bitte nicht gleich köpfen, aber das ist meine Meinung dazu. Ach ja - bin selber RettAss und auch eine ganze Zeit lang RettSan gewesen. Da hatte ich schon die gleiche Meinung.

Kermit_t_f
17.09.2005, 11:33
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die meisten RA's nicht mal in der Lage sind, ne suffiziente Beutel-Masken-Beatmung durchzuführen. Kannst du das als RH?
Intubieren bei nem zahnlosen Monster, wo man am anderen Ende schon wieder das Licht sieht, ist nicht wirklich schwer, da hast du natürlich recht. Aber glaub mir, mit deiner Erfahrung beherrschst du die Maßnahme nicht, so würde das auf jeden Fall ein Gutachter sehen.
Natürlich kommt es auch immer etwas auf die örtlichen Gegebenheiten an, was man "darf" (bzw. was gemacht wird). Auf dem Land wird man als RTW-Team öfter mal in die Verlegenheit kommen einen Patienten intubieren zu müssen als in einer Stadt.
Hab in diesem Jahr präklinisch erst eine Intubation gehabt, also insofern ist das bei uns echt die Ausnahme.
Ich hoffe du hast von deinen zuständigen RA's das passende zu der Notkompetenz gesagt bekommen. Diese schützt vor gar nichts, wenn was schief geht, bist du dran.
Auch wenn ich weiß, dass es in der Regel draußen anders läuft, nur weil noch ein NEF zu einem Notfall kommt, ist es noch lange keine Indikation für einen peripher-venösen Zugang. Nicht, dass ich das nicht dann auch mal mache, aber es ist definitiv rechtlich nicht einwandfrei und dessen muss man sich bewusst sein.

Es geht ja nicht nur um rechtliche Folgen. Ganz einfaches Beispiel, kommst zu einem Patienten, der ne Nierenkolik hat. Aufgrund der Schmerzen NA-Nachforderung, also denkst du dir, legst mal nen Zugang. Du stichst 3 mal daneben, der Arm vom Patienten hat mittlerweile ein lustiges Blau angenommen, NA kommt, Zugang passt und ihr fahrt in's KH. Jetzt war der Patient leider der beste Freund von eurem ärztlichen Leiter RD und erzählt dem, dass ihr da im Arm rumgestochert habt. Glaubst du der ÄLRD findet das lustig? So kann man ganz schnell sämtliche Toleranz Rettungsdienstbereich auf null fahren...

Also, lange Rede, gar kein Sinn, in unserem Job ist es einfach so, dass vieles rechtlich in einer Grauzone liegt. in 99 Fällen geht es gut, beim 100 dann nicht. Also nur weil alle anderen etwas machen heißt es noch lange nicht, dass es einwandfrei ist. In der Regel wirst du ja einen RA dabei haben, der dir dann das passende sagen wird. Man glaubt gar nicht, was sich mit Basismaßnahmen (also non-invasiv) alles machen lässt!

brause
17.09.2005, 12:35
Hallo...

...Notkompetenz ist das Unwort schlechthin, juristisch gesehen gibt es gar keine Notkompetenz, Rechtsgrundlage ist der "rechtfertigende Notstand", egal ob RH, RS oder RA.

Und wenn die Vorraussetzungen für den rechtfertigenden Notstand vorliegen (die ich jetzt einmal als bekannt vorraussetze), ist es auch egal, wer die Massnahmen durchführt, wichtig ist vor allem, dass er die Massnahmen sicher beherrscht und durchführen kann.

Ob das dann immer sinnvoll ist, ist aber eine ganz andere Frage.

hannibal
17.09.2005, 12:43
Mahlzeit..

@ Brause: recht hast du und selbst die Sache mit dem rechtfertigenden Notstand ist sehr wacklig

Als RS hab ich auch dutzende Zugänge gelegt.


Die "Notkompetenz" ist kein Gesetz sondern eine EMPFEHLUNG der Bundesärztekammer. Diese hat genau den selben Charakter als wenn die BÄK sagt "Trinkt mehr Milch".

So kann jede Putzfrau im Einkaufszentrum defibrillieren, wenn sie es kann.

happyrescue
18.09.2005, 07:25
@ghost-on-fire
Du kommst zu einer Rea, intubierst den Kerl, defibrillierst ihn mit deinem Halbautomaten, er hat wieder nen Rhythmus, du beatmest ihn suffizient, er wird immer tachycarder, er beginnt am Tubus zu kauen, er würgt.....was machst du??? Das ist das was ich meine mit man muß auch sämtliche Konsequenzen mitbehandeln.

@brause
Sicherlich ist der rechtfertigende Notstand die Begründung egal welcher Ausbildungsstand und ob Fachhelfer oder Zivilist, aber bedenke daß beim Fachpersonal auch die drei Säulen Ausbildung, Übung und Praxis der Maßnahme enthalten sein müssen. Aus dieser ergibt sich ja dann auch die qualifizierte Hilfeleistungspflicht. So kommt z.B. die unterlassene Hilfeleistung nur für Laien in Frage. Rettungsfachpersonal ist dann gleich mit Tatbeständen wie Körperverletzung, Totschlag evtl. auch in Verbindung mit Unterlassung dran.

@hannibal
Klar kann jede Putzfrau defibrillieren, kann von uns auch jeder, es sei denn er ist für eine Organisation unterwegs. Für Laien gilt ja auch die MPG nicht.

@kermit-t-f
Die Aussage das man auf dem Land öfter mal in Verlegenheit kommt Notkompetenzmaßnahmen durchzuführen kann ich so nicht unterstützen. Ich behaupte es ist sogar anderstrum. Während auf dem Land das Verhältnis RTW NEF meistens 1:1 1:2 ist kommt in der Stadt das Verhältnis auf bis zu 1:10.
Da das NEF eh am laufenden Band fährt heißt es eh oft NEF verzögert oder es kommt das Außen NEF von XY. Ebenso ist die Zahl, bei der Patienten vom NA begleitet bzw. bei denen der NA die Begleitung nicht wegen eines Folgeeinsatzes abbrechen muß signifikant gering. Davon ausgeklammert sind natürlich die nicht-abkömmlich-Situationen.

Pikachu
18.09.2005, 07:55
Mal ohne Scheiss jetzt.... RETTUNGSRAMBO
Bei uns würdest du dermaßen einen auf den Deckel bekommen alleine nur dafür das du den Tubus ungefragt abgefasst hast. Und ich finde es richtig so. Ich bin selbst nur ein ganz kleiner SanHelfer der so ungefähr im Quartal 1 mal auf nem RTW sitzt als 3 Mann. In den letzten 3 Jahren hatte ich bei meinen Schichten insgesammt 7 Rea´s wovon NICHT einmal ein Patient von uns Intubiert worden ist. Noch nichtmal den Zugang gelegt, und das auch nur weil es wirklich Notkompetenz ist und du damit wenn du sie ausübst mit einem Fuß im Knast stehst. Ich gebe zu das wir hier in einer großstadt leben und wenn wir ganz viel glück haben unter umständen der Notarzt schon vor uns an der einsatzstelle.
Ich sag es nochmal ich bin nur SanHelfer mit ein wenig RTW erfahrung.

Kermit_t_f
18.09.2005, 10:20
@happyrescue: Das ist natürlich von der Stadt abhängig. Ich fahre in zwei recht großen Landkreisen und im kleinsten Landkreis Deutschlands mit ner sehr hohen Bevölkerungsdichte.
Ich hab in allen Kreisen schon länger auf das NEF gewartet, allerdings kam es in dem kleinerem Kreis noch nie vor, dass die Meldung war "ich hab kein NEF, guckt wie ihr zurecht kommt" :-)
Wie gesagt, kommt immer auf den Rettungsdienstbereich an, aber meine Erfahrung ist einfach, dass es in Flächen-Landkreisen eher länger dauert (Limburg-Weilburg und Hochtaunus)...

brause
18.09.2005, 13:22
@ Pikachu:

Ich weiss ja, das dort wo du fährst, vor gar nicht so langer Zeit gar keine erweiterten Massnahmen durch RAs durchgeführt worden sind (ich sollte mich auch schon mal wg. Zugang bei einer Rea bei meinem Freund S.-B. rechtfertigen), aber wenn eine RTW-Besatzung heutzutage bei einer Rea nur Basis-Massnahmen durchführt, ist das nahe am Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
Anfang des Jahres wurde in Köln eine Besatzung wg. unterlassener Hilfeleistung verurteilt, weil sie nicht defibrilliert haben, und das ist meines Wissens nach das einzige Urteil bezüglich erweiterter Massnahmen gegen RD-Personal. Und es dürfte für viele überraschend sein, dass ein Urteil zu dem Themenkreis nicht wg. Körperverletzung sondern wg. unterlassener Hilfeleistung gegeben hat. So kann auch Zurückhaltung zu Konsequenzen führen...aber das war eigentlich genauso zu erwarten.

ghost-of-fire
19.09.2005, 16:12
Bei uns ist das Problem halt, unsere Stadt hat eine Fläche 224 km² und gut 120000 einwohner. Für diese Fläche stehen 2 NEF zur verfügung. Sind die raus gibt es nur noch ganz wenig möglichkeiten:
- Man fährt solo (was dann meistens der Fall ist)
- Ein RTH wird angefordert
- Eine WF schickt ihren NAW

Aber wie schon gesagt wird man in 99% der Fälle erstmal alleine mit dem Retter hingeschickt. Wenn man sich dann dazu entschließt nen Doc zu holen kann das unter Umständen schonmal 20 Min. dauert. Und das beide NEF raus sind kommt nicht gerade selten vor. Also ist es bei uns schon sehr wahrscheinlich das man auch mal ohne NA weitere Maßnahmen ergreifen muss.

Was noch zu sagen ist, bei uns ist ein RTW nicht immer mit RA + RS besetzt hier ist auch schonmal die besetzung RS + RS oder selten auch mal RS + RH möglich.

fireboy
19.09.2005, 17:10
Ne Stadt mit knapp 120000 EInwohnern, toll dafür sind fei 2 Notärzte viel find ich!!


Bei uns im Städtle sind knapp 600000 Einwohner und auf die kommen Tags 3 Notärzte und nachts nur noch 2 Stück!!


Also das finde ich wenig nicht das von dir!!


Meine Meinung!!! So long!!

Braunschweiger-RA
19.09.2005, 17:19
Jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu: Damit auch erstmal nicht gemeint wird dass ich keine Ahnung habe oder so: Ich bin Lehrrettungsassistent aus Braunschweig und unterrichte auch hin und wieder an einer Rettungsschule (nicht dass einer meint ich rede nur und weiß nicht worüber):

Es sieht doch so aus, in der Schule lernen Rettungshelfer und Rettungssanitäter das selbe, weil doch alles über die APVO RettSan läuft. Das heißt Sie lernen sowohl das Zugänge legen, als auch das Intubieren und dürfen dies unter umständen auch anwenden (aufgrund eines Gerechtfertigten Notstandes). Das heißt wenn es sich um eine Rea handelt kann auch ein Rettungshelfer (wenn er es kann!) intubieren. Das setzt allerdings vorraus, dass er es auch nachweisbar beherrscht. Es muss also im Rettungswachenpraktikum oder zu mindest im KH-Praktikum ausgeführt worden sein und ist dann auch im Berichtsheft dokumentiert. Allerdings müssen für RettHel und RettSan folgende kriterien dabei erfüllt sein:

- Atemstillstand
- vollkommende Muskelerschlaffung
- Reflexlosigkeit
- Beutel-Masken-Beatmung nicht effizient genug (z.B. nach CO Intox, wobei eine PEEP Beatmung besser wäre)

Außerdem ist es blödsinn wenn der NA quasi um die Ecke ist. Dann sollte man sich wohl eher auf die CPR und die vorbereitung der Intubation beschränken.

Das ist meine Einstellung zu dem Thema

Etienne
19.09.2005, 17:22
Original geschrieben von Braunschweiger-RA
Das ist meine Einstellung zu dem Thema
...dem kann ich nur zustimmen!

Tobias
19.09.2005, 21:04
Hallo,


Original geschrieben von ghost-of-fire
Was noch zu sagen ist, bei uns ist ein RTW nicht immer mit RA + RS besetzt hier ist auch schonmal die besetzung RS + RS oder selten auch mal RS + RH möglich.
Das dürfte den RD-Träger brennend interessieren, denn ein RTW mit RS+RH ist sicherlich nicht gemäß der Landesgesetzgebung gesetzt. Und das wird sicherlich Folgen haben, jede RTW-Ausschreibung läuft mal aus, und auch andere Organisationen haben bunte Autos mit blauen Lichtern. Ganz abgesehen von rechtlichen Schritten. Naja, die Verantwortung möchte ich nicht tragen.

Du hast ja in den letzten Tagen zu verschiedenen Dingen Beiträge geschrieben. Hoffentlich passiert mir nichts, wenn Du mal in Deiner Nähe bist. Niemand, der im OP intubiert hat, kann das. Auch kein RA! Ich würde vielen selbst die Fähigkeit absprechen, einen Zugang zu legen, nur weil man im OP mal 10-20 gelegt hat. Die Kreislaufsituation vor Ort und damit der Zustand der Gefäße sieht häufig anders aus, die Patienten in der Einschleusung sind ja "topfit".

baumschueler
19.09.2005, 23:45
Original geschrieben von Tobias
Hallo,


Das dürfte den RD-Träger brennend interessieren, denn ein RTW mit RS+RH ist sicherlich nicht gemäß der Landesgesetzgebung gesetzt. Und das wird sicherlich Folgen haben, jede RTW-Ausschreibung läuft mal aus, und auch andere Organisationen haben bunte Autos mit blauen Lichtern. Ganz abgesehen von rechtlichen Schritten. Naja, die Verantwortung möchte ich nicht tragen.



In dem Fall irrst Du dich:

Eine ungefähr 1,5 minütige Suche ergab folgendes

§§ 10 NRettDG (Rettungsdienst Gesetz Niedersachsen)

§ 10 Personal
Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muß geeignet sein und die
erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es muß entsprechend seiner
Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und
regelmäßig fortgebildet werden.

Und da Salzgitter meines Wissens in besagtem Bundesland liegt ist die Besetzung eines RTW mit RS + RH durchaus rechtmäßig.

Das soll nat. nicht heißen, dass das gut ist und wie ghost-of-fire ja auch sagte geschieht es nicht oft so aber die rechtliche Situation ist nun mal so.

Zu den Invasiven Maßnahmen (welche auch immer) muss ich brause Recht geben. Bei Mitarbeitern des Rettungsdienstes besteht zum einen aufgrund Ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst und zum anderen nach Übernahme der Behandlung beim Pat. eine sogenannte Garantenpflich gemäß §§ 13 I StGB

§ 13 StGB Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann Strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

So hört sich sehr kompliziert an ...ist es auch ;-)

Übersetzt heißt das das JEDER Rettungsdienstmitarbeiter aufgrund seiner tätigkeit und nach "abgabe einer Willenserklärung zur Behandlungübernahme" rechtlich für die Abwendung eines Erfolgs (hier z.B. Eintritt des Todes) einzustehen hat.
So kann z.B. ein RettSan, der obwohl er es nachweisbar beherrschte, keine Intubation durchgeführt hat und in dem Fall die Rea nachweisbar aufgrund fehlender Intubation erfolglos war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Das ganze würde dann noch in Tateinheit mit einem Verstoß gegen §§ 323c StGB gewertet (den zitier ich jetzt mal nicht da den ja hoffentlich jeder kennt) Denn nach diesem ist jeder zur Leistung erforderlicher Hilfe soweit zumutbar verpflichtet.

Also sollte man durchaus überlegen, was man macht oder was man lässt, denn nicht nur wenn man etwas tut kann man in den Knast kommen sondern auch wenn mann es lässt.

Dazu zu sagen ist nur noch, dass man ein Unterlassen evtl. durch "nicht sicheres Beherrschen" einer Maßnahme etwas besser rechtfertigen kann als eine schiefgegangene Maßnahme.

Ich pers. bin froh das in Köln meist nur wenige Minuten vergehen, bis ein NA am Ort ist und einem so zumeist die Entscheidung abgenommen wird aber wenn es doch mal länger dauert würde ich es auch machen (bin RS)
Außerdem ist nach RettG NW glücklicherweise immer ein RA aufm RTW

In diesem Sinne gute Nacht

Chris

Etienne
20.09.2005, 00:02
Hey Tobias!

Original geschrieben von Tobias
...Niemand, der im OP intubiert hat, kann das. Auch kein RA!...
Eine etwas unglückliche Formulierung ;-)
Ich denke schon, dass es diese Leute gibt, aber ich spiele da auf Krankenhausmitarbeiter an ;-) *grins*

fireboy
20.09.2005, 14:20
Jetzt mal von meiner Seite dazu ne vielleicht auch dumme Frage, wie schauts denn mit nem Kombitubus aus?? Den kann man ja wenn mans so nimmt blind legen und das müsste dann auch jemand hinbekommen der nicht regelmäßig normal intubiert oder??

Braunschweiger-RA
20.09.2005, 15:48
Im Allgemeinen hast du schon recht mit dem Kombitubus, es ist relativ simpel ihn einzulegen, aber alles in allem bleibt eine intubation die nicht wirklich notwendig ist eine Körperverletzung... Und so ein Kombitubus ist auch nicht gerade günstig, was gerade heutzutage ein Problem werden kann.

Nur mal so zur Info, bei der Firma bei der wir das Material bestellen kostet ein normaler Endotrachealtubus 1,17. Der Kombitubus dagegen kostet 63,00 EUro!!! Wie würdest du deinem Chef erklären wollen dass du mal eben so 61,83€ in den Sand gesetzt hast, und das möglicherweise noch bei einer Misglückten Reanimation???

Ich weiß dass es heißt es kommt nicht auf die kosten an die entstehen, sondern darum den Patienten zu retten, aber in der Realität ist es doch eher so, dass das kein Chef lange mitmacht, wenn du die günstigen Tuben dabei hast, aber wegen mangelder Erfahrung das teuere Ding weghaust. Ich persönlich würde auf den Combitubus wirklich nur zurückgreifen, wenn weder der Doc noch ich die Intubation hinkriegen (was in mehreren Jahren Dienst noch nicht vorkam).

fireboy
22.09.2005, 19:09
Okay, das der Preis unterschied so extrem ist wusste ich jetzt nicht. (Hatte auch noch nicht nachgeschaut).

Allerdings würde ich es nicht als verkehrt ansehen wenn ein solcher Tubus mit auf dem Auto ist. Und falls wirklich mal eine Besatzung in die Situation kommt zu intubieren und das normale nur zu 98% beherrscht, warum soll diese nicht den combi nehmen mit der sie es dann zu 100% beherrscht und somit auch noch erfolg hat??

Aber ich glaube das da auch Geldmacherei mit hinter steckt.
Naja, so ist es eben und so müssen wir eben auch damit zu recht kommen.

Man nehme eben einfach was man habe!! Qualifizierung natürlich vorraus gesetzt.

Mr. Blaulicht
03.10.2005, 23:47
Moin moin,

Original geschrieben von Etienne
Hey Tobias!

Eine etwas unglückliche Formulierung ;-)
Ich denke schon, dass es diese Leute gibt, aber ich spiele da auf Krankenhausmitarbeiter an ;-) *grins*

Ich bin so ein "Krankenhausmitarbeiter", und ich verstehe diese Aussage nicht!

Wer hat wohl mehr Erfahrung beim Intubieren: Ein Anästhesiepfleger mit mehr als 50 Intubationen pro Jahr oder ein RA, der vielleicht zweimal pro Jahr intubiert?
Allerdings finde ich es vermessen, nach zwei Wochen Parktikum von "Beherrschen der Intubation" zu sprechen. Und genau dieses Beherrschen setzt doch die "Notkompetenz" voraus, und zwar zu 100% und nicht nur zu 98%.
Noch etwas: Die Intubation ist immer eine Körperverletzung, ob sie nun gelingt oder nicht,ob sie benötigt war oder nicht.

Aber zurück zur Ursprungsfrage: Ich verstehe die Frage nach der Notkompetenz von Rettungshelfern nicht ganz. In welcher Situation kommt man mit Intubationsequipment zu einem Patient, wenn der bestausgebildetste ein RH ist? Ausgenommen von dieser Frage sind natürlich alle, die einen NA-Koffer im privaten Kofferraum haben!

Gruß, Mr.Blaulicht

Braunschweiger-RA
04.10.2005, 12:57
Das kommt relativ häufig vor das auf einem Fahrzeug der Bestausgebildete ein RH ist. Ich kann da zum Beispiel was aus meinem Nachbarort Salzgitter erzählen: Dort gibt es KTW die mit der Besatzung RH/SAN fahren, und was ich am schlimmsten finde es ist auch noch erlaubt da in Niedersachsen die Fahrzeugbesatzungen ja nur geeignet sein müssen. Und zu der Sache mit den Krankenhausfutzis: Ich bin selbst gelehrnter Intensiv und Anästhesiepfleger und ich meine auch dass auch ein RA nicht unbedingt davon sprechen kann, dass er eine Intubation super beherrscht, geschweige denn ein RH

fischli
10.10.2005, 21:24
Ich bekomm hier schon wieder ANGST ! Ein Rettungshelfer bzw. angehender Rettungssani, spricht hier gross vom Intubieren und Zugänge legen !
Hallo ?!?! wir sind hier nicht im Kriegsgebiet wo jeder alles darf......
Und bitte ein Rettungshelfer der behauptet er kann intubieren ... das wiederspricht sich schon im Ansatz.
Manchmal denke ich dass auf manchen RD-Schulen nur SCHEISSE verzapft wird.

BASICS ... das ist das einzigste was sinnvoll ist mit dieser Qualifikation. Und ich verwette meinen Arsch, wenn Du die Basics richtig und suffizient machst, bis dorthin ist ein NA neben dir und klopft Dir auf die Schulter und sagt: "GUT GEMACHT"

Übrigens letztens passiert:

First Responder RS Ausbildung.... REA.... Intubiert...vor lauter GEILHEIT und AUFREGUNG beim Abhören irgendwas gehört nur nicht dass Tubus falsch lag ....TOLL muss ich schon sagen !

Ich frag mich manchmal warum unser Beruf so verpönt ist... aber nun ist es mir KLAR ... VIELE DUMMSCHWÄTZER und GESCHICHTEN ERZÄHLER ! Ich wart nur bis ein RH/RS mal hier erzählt er kann Thoraxdrainagen legen ......

Vielleicht sollte mal so jemand einfach vor den Kadi gezerrt werden wenn was schief geht um ein Exempel zu setzen, damit die anderen der gleichen Kategorie mal zurück auf den Boden der Realität kommen. Ihr seid euch wirklich nicht bewusst was ihr da redet und schon zweimal nicht was ihr da macht und was passieren kann ......

Meine Meinung.

Gruss von einem RA der noch ein bisschen STOLZ auf sein Beruf ist und diesen erlent hat ... denn BERUF kommt von BERUFUNG und nicht von BLAULICHT und INTUBIEREN !

datmartin
18.10.2005, 11:19
apropos BASICS!

Mach doch in der nächsten Prüfung die Du abnimmst mal den Test... jag die ganzen Superretter, Intubatoren und Blaulichthelden mal durch Basics!

- Kopfverband mit Dreiecktuch!
- Armschlinge mit Dreiecktuch
- Druckverband
usw... Über die Hälfte wird scheitern.

so long