Mathias
12.08.2005, 19:02
Hallo,
hier gibt es schon einen Beitrag über Sinn oder Unsinn des Feuerwehrhaltegurtes (Feuerwerhsicherheitsgurtes).
Da wird allerdings immer vom Gurt mit Zweidornschnalle und Multifunktionsöse gesprochen.
Nun meine Frage.
Ich bin zu Zeit in zwei Feuerwehren.
Einmal in Sachsen-Anhalt und einmal in Niedersachsen.
In der Wehr in Sachsen-Anhalt wird seit Ewigkeiten folgendes Model verwendet
http://www.dietrich-co.de/layout/produkte%20img/10%2004%20SG%201-5%20(2).JPG
Feuerwehr-Haltegurt nach DIN EN 358, CE-Zeichen, Typ FSmS-II, mit Sicherheitssteckverschluss aus Edelstahl, zwei Fangösen, Halteseil 80 cm lang, eingenäht in Leder und beidseitig lösbar, ein Bergsteigerkarabinerhaken mit Schraubverschluss, stabile Rückenstütze im Lendenwirbelbereich
In Niedersachsen wird der komische Gurt mit Zweidornschnalle verwendet.
http://www.dietrich-co.de/layout/produkte%20img/11%2002%20SG%201-5.JPG
Feuerwehr-Haltegurt nach DIN 14926, Typ AGBF-AI, mit Umlenkrahmen, Zweidornschnalle aus Aluminium, eine Fangöse, Karabinerhaken mit Twistlook-Verschluss und Multifunktionsöse, Halteseil 80 cm lang, in Leder eingenäht und einseitig angespleißt
Nun meine Frage:
Ist der erstgenannte Gurt überhaupt zulässig?
Auf der Interschutz habe ich mit dem Vertreiber des Gurtes gesprochen. Er meinte, dass man ihn überall einsetzen dürfte, außer in Niedersachsen, da hier eine bestimmte Prüfnummer fehle, die für die niedersächsische Feuerwehren vorgeschrieben ist. Gibt es da eine Möglichkeit (z.B. Genehmigung von der FUK), diesen Gurt trotzdem in NS zu verwenden? Ich persönlich bin nämlich vom Tragekomfort und der allgemeinen Anwendung dieses Gurtes mehr überzeugt, als von diesem komischen Zweidronschnallen-Umlenkrollen-Gebilde.
Habe mich mit dem ersten Gurt auch schon mehrfach abgeseilt und außer erhöhtem Tragekomfort keinen Unterschied festgestellt. Das Steckschloss hält sicher genauso gut, wie die Zweidornschnalle.
hier gibt es schon einen Beitrag über Sinn oder Unsinn des Feuerwehrhaltegurtes (Feuerwerhsicherheitsgurtes).
Da wird allerdings immer vom Gurt mit Zweidornschnalle und Multifunktionsöse gesprochen.
Nun meine Frage.
Ich bin zu Zeit in zwei Feuerwehren.
Einmal in Sachsen-Anhalt und einmal in Niedersachsen.
In der Wehr in Sachsen-Anhalt wird seit Ewigkeiten folgendes Model verwendet
http://www.dietrich-co.de/layout/produkte%20img/10%2004%20SG%201-5%20(2).JPG
Feuerwehr-Haltegurt nach DIN EN 358, CE-Zeichen, Typ FSmS-II, mit Sicherheitssteckverschluss aus Edelstahl, zwei Fangösen, Halteseil 80 cm lang, eingenäht in Leder und beidseitig lösbar, ein Bergsteigerkarabinerhaken mit Schraubverschluss, stabile Rückenstütze im Lendenwirbelbereich
In Niedersachsen wird der komische Gurt mit Zweidornschnalle verwendet.
http://www.dietrich-co.de/layout/produkte%20img/11%2002%20SG%201-5.JPG
Feuerwehr-Haltegurt nach DIN 14926, Typ AGBF-AI, mit Umlenkrahmen, Zweidornschnalle aus Aluminium, eine Fangöse, Karabinerhaken mit Twistlook-Verschluss und Multifunktionsöse, Halteseil 80 cm lang, in Leder eingenäht und einseitig angespleißt
Nun meine Frage:
Ist der erstgenannte Gurt überhaupt zulässig?
Auf der Interschutz habe ich mit dem Vertreiber des Gurtes gesprochen. Er meinte, dass man ihn überall einsetzen dürfte, außer in Niedersachsen, da hier eine bestimmte Prüfnummer fehle, die für die niedersächsische Feuerwehren vorgeschrieben ist. Gibt es da eine Möglichkeit (z.B. Genehmigung von der FUK), diesen Gurt trotzdem in NS zu verwenden? Ich persönlich bin nämlich vom Tragekomfort und der allgemeinen Anwendung dieses Gurtes mehr überzeugt, als von diesem komischen Zweidronschnallen-Umlenkrollen-Gebilde.
Habe mich mit dem ersten Gurt auch schon mehrfach abgeseilt und außer erhöhtem Tragekomfort keinen Unterschied festgestellt. Das Steckschloss hält sicher genauso gut, wie die Zweidornschnalle.