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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Illegale Verbrennung



Hendrik
10.08.2005, 22:56
Hi!

In welchem Gesetz ist es denn geregelt, ab wann eine Verbrennung vom Ordnungsamt genehmigt werden muss? Fällt das auf kommunale Ebene oder höher?

Würde mich da über Antworten freuen!

Gruß

feuerteufellars
10.08.2005, 23:26
Nebend Hendrik,

Ich glaube das ist, wie immer, von BL zu BL unterschiedlich. Aber ich denke mal im großen und ganzen fällt das unter die Regelung in der auch die Beseitigung und die Entsorgung von Hausmüll etc. geregelt sind.

Bei einem Verstoss fällt das glaube ich unter das Ordnungswidrigkeitengesetz oder wie sich das Ding auch immer nennt.


Aber ich lasse mich gerne korrigieren....

In diesem Sinne....©

Hendrik
11.08.2005, 00:49
Hi!

Ja du hast recht! Ich hab mal im hessischen Landesrecht geschaut und siehe da, es steht hier drin:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/8_Landwirtschaft_und_Forsten_Umweltschutz/89-3-abesa/Abesa.html

feuerteufellars
11.08.2005, 01:37
Na siehste,

dann wurde dir doch geholfen.

Anmerk.: Man was bin ich gut :D *lol*


In diesem Sinne....&copoy;

Gn8i

Lars Zerpich
11.08.2005, 01:41
Original geschrieben von Hendrik
Hi!

In welchem Gesetz ist es denn geregelt, ab wann eine Verbrennung vom Ordnungsamt genehmigt werden muss? Fällt das auf kommunale Ebene oder höher?

Würde mich da über Antworten freuen!

Gruß

Was für eine "Verbrennung" eigentlich?

Hendrik
11.08.2005, 01:44
Ging mir da vor allem um planzliche Abfälle, also um beispielsweise Lagerfeuer in bewohntem Gebiet.

fmjmp
11.08.2005, 02:47
Bei uns hier im HSK müssen solche Feuer soweit ich weiß immer angemeldet werden.

Ansonsten fährt da auch schonmal öfters die Feuerwehr raus und dann wirds richtig teuer.

Matze81
11.08.2005, 16:05
Original geschrieben von Hendrik
Ging mir da vor allem um planzliche Abfälle, also um beispielsweise Lagerfeuer in bewohntem Gebiet.

Nunja, ein Lagerfeuer ist ja nun keine Müllverbrennung. Ein Lagerfeuer ist ja ein Feuer "des Feuers wegen", eine Verbrennung von Abfällen dient aber in erster Linie der Beseitigung von Abfällen...

Hendrik
11.08.2005, 16:41
Ja aber IMO ist das Verbrennen von Holz automatisch eine Entsorgung von Holz und diese Verbrennung wäre ja dann an die benannte Verordnung gebunden...

TripleJ
11.08.2005, 16:53
Hallo,

Bei uns in NRW ist es so, dass grundsätzlich jedes Feuer angemeldet seien muss. Ausgenommen davon sind nur "Brauchtumsfeuer" wie Osterfeuer, Maifeuer, Martinsfeuer, Sommersonnenwende oder irgend ein anderes Feuer, wo man seinen Müll verbrennen muss und der Tag zufällig auf einem Feiertag liegt ;-).

Ist halt immer Auslegungssache was als Brauchtumsfeuer bezeichnet werden kann. Aber ein kurzer Anruf auf der Feuerwache erledigt das ganze Problem recht schnell und unbürokratisch.

MfG TripleJ

Matze81
12.08.2005, 23:22
Original geschrieben von Hendrik
Ja aber IMO ist das Verbrennen von Holz automatisch eine Entsorgung von Holz und diese Verbrennung wäre ja dann an die benannte Verordnung gebunden...

Ist aber nicht so. Oder kannst Du Deine Meinung auch irgendwie mit Fakten untermauern?

In dem genannten hessischen Gesetz ist zum Beispiel explizit von "Abfall" die Rede.

Wenn jede Verbrennung eine Entsorgung wäre, würde ja jeder Autofahrer gegen diverse Vorschriften verstoßen, weil er Sondermüll (Benzin) illegal verbrennen würde...

;o)))

Alterlöschknecht
13.08.2005, 22:25
Original geschrieben von TripleJ
Hallo,

Bei uns in NRW ist es so, dass grundsätzlich jedes Feuer angemeldet seien muss. Ausgenommen davon sind nur "Brauchtumsfeuer" wie Osterfeuer, Maifeuer, Martinsfeuer, Sommersonnenwende oder irgend ein anderes Feuer, wo man seinen Müll verbrennen muss und der Tag zufällig auf einem Feiertag liegt ;-).

Ist halt immer Auslegungssache was als Brauchtumsfeuer bezeichnet werden kann. Aber ein kurzer Anruf auf der Feuerwache erledigt das ganze Problem recht schnell und unbürokratisch.

MfG TripleJ


Da liegst aber mächtig Falsch!!!!!!
Bei uns in NRW ist seit dem 1.5.2004 das verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Bruchtumsfeuer müssen beim zuständigen Ordnungsamt der Kommune angemeldet werden,die diese dann genehmigt oder auch nicht. z.B. bei uns im Kreis MI-LK gibt es viele Osterfeuer , in der Stadt Bielefeld kein einziges.
Landwirte und Forstbetriebe können beim Umweltamt des Kreises eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmiegung beantragen.
Nicht die Feuerwache sondern das Ordungsamt erledigt das Problem.

Gruß Friedhelm

Blinky
14.08.2005, 01:14
In Niedersachsen müssen Brauchtumsfeuer auch angemeldet werden.

Was Gartenabfälle betrifft gibt das zuständige Ordnungsamt regelmäßig eine Bekanntmachung raus, an welchen Tagen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen mit Ausweichtermine falls es am sogenannten "Brenntag" regnet. In dieser Bekanntmachung steht auch drin welche Auflagen zu erfüllen sind wie z.B. Abstand von Gebäuden, Löschmittel bereitstellen und das das Feuer unter Aufsicht zu halten ist . Wenn am "Brenntag" Gartenabfälle verbrant werden, braucht man dann keine Erlaubnis.

Blinky

Helferlein
14.08.2005, 14:49
Hi,

@Alterlöschknecht
Seit wann gibt es in Bielefeld keine Osterfeuer? In Bielefeld gibt es jedes Jahr in fast allen Stadteilen ein Osterfeuer! So war es auch 2005 - vielleicht erst mal erkundigen bevor Du hier eine Antwort schreibst.

Gruss,
Helferlein

Lars Zerpich
14.08.2005, 15:47
Original geschrieben von Alterlöschknecht
Da liegst aber mächtig Falsch!!!!!!
Bei uns in NRW ist seit dem 1.5.2004 das verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.

Ach, seit dem Datum erst? Ich dachte, das wäre (theoretisch) schon immer verboten gewesen? Aber schert sich da eigentlich irgend jemand drum? Das ist doch völlig üblich, dass hin und wieder Abfälle verbnrannt werden, und zwar nicht nur Gartenabfälle sondern auch sonstiges Holz, Pappe etc. Bei uns in der Nachbarschaft ist jemand, der grundsätzlich *jeden* Samstag verbrennt. Und der ist bei uns im Ort auch noch in der Feuerwehr glaube ich.

Samener
14.08.2005, 16:22
Angemedet oder nicht, wenn jemand die Feuerwehr ruft und ein feuer meldet, und es ist nicht auszuschließen das es genau dieses angemeldete feuer ist, dann rückt die Feuerwehr aus.
gerade landwirte die auf ihrem Hof o.ä. etwas verbrennen und das feuer von z.B. der straße nicht zu sehen oder als Verbrennungsfeuer auszumachen ist, wird daraus mal schnell in der Leitstelle ein Scheunenbrand o.ä.
kommt bei uns öfters mal vor.

Helferlein
14.08.2005, 17:15
...und ich hoffe der Bauer muss dann richtig tief in die Tasche greifen!

Gruss,
Helferlein

Atomic1977
14.08.2005, 20:10
In Niedersachsen ist das ähnlich. Früher gab 4 "Brenntage" im Jahr, um Gartenabfälle zu verbrennen. Die gibt es mittlerweile auch nicht mehr. Am Wochenende hatten wir eine Alarmierung "Rauchentwicklung bei unbewohntem Haus". Was wir zunächst als Einsatzübung vermuteten, zeigt sich aber bald als ein paar nasse Zweige, die ein älterer Herr verbrennen wollte. Der Rest war dann Aufgabe der Pol.
So lange das nur als "illegale Entsorgung" gewertet wird, hat man Glück. Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, kann dem armen Müllverbrenner auch eine Brandstiftung bzw. fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt werden, was hierzulande recht schwer bestraft wird. Man denke nur an den Verursacher des spanischen Waldbrandes im Frühsommer, dem nun über 20 Jahre Knast drohen....

Matze81
14.08.2005, 23:17
Original geschrieben von Helferlein
...und ich hoffe der Bauer muss dann richtig tief in die Tasche greifen!

Warum, was soll das? Für den Bauern gehört das u.U. zum ganz normalen Betriebsablauf...



Original geschrieben von Atomic1977
" gewertet wird, hat man Glück. Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, kann dem armen Müllverbrenner auch eine Brandstiftung bzw. fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt werden, was hierzulande recht schwer bestraft wird.

Unfug, Brandstiftung ist etwas anderes. Bitte erst nachlesen oder kundig machen, bevor man hier mit Tatbeständen um sich wirft.

Helferlein
15.08.2005, 09:32
Hi.

Auch ein Bauer sollte vor dem Verbrennen mal darüber nachdenken, ob ein Passant sein "kleines" Feuerchen nicht für einen Wohnnungs bzw. Scheunenbrand halten könnte und die Feuerwehr alarmiert.

Ich weiss ja nicht wie dass bei euch ist, aber hier bei uns ist man nicht besonders glücklich darüber wenn man dauernd wegen eines Fehlalarms von der Arbeitsstelle weg muss. Gerade der Arbeitgeber wird es einem danken!

Und wenn jemand meint er müsse sein Feuer nicht vorher anmelden, dann soll er den Einsatz eben auch bezahlen. Ganz einfach.

Gruss,
Helferlein

Atomic1977
15.08.2005, 10:26
Also:


§ 306 StGB
Brandstiftung

(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


§ 306d
Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


So, jetzt braucht man nur noch einen gierigen Jung-SA und schon geht´s ab.
Wohl gemerkt: Ein reines Gartenfeuerchen reicht da nicht zu aus. Ich spreche vom Übergreifen auf andere "Sachen"

So dann...

Matze81
15.08.2005, 23:12
Original geschrieben von Atomic1977

So dann...

Du schriebst

"Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, ...".

Das wäre allerhöchstens(!) "Herbeiführung einer Brandgefahr"...

Alterlöschknecht
15.08.2005, 23:51
Original geschrieben von Matze81
Du schriebst

"Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, ...".

Das wäre allerhöchstens(!) "Herbeiführung einer Brandgefahr"...



Und solange das kein Schadensfeuer ist oder Gefahr für dritte besteht und die Sicherheitsauflage laut Gehnemigung eingehalten werden geht das die Feuerwehr mähmlich garnichts an.Wenn sich der Nachbar durch Rauch belästigt fühlt muss der vertrauensvoll an das Ornungsamt wenden.

Gruss Friedhelm

Atomic1977
16.08.2005, 11:16
Original geschrieben von Alterlöschknecht
..... und die Sicherheitsauflage laut Gehnemigung eingehalten werden....Gruss Friedhelm

Es geht dabei ja nicht um genehmigte Feuer...

Alterlöschknecht
16.08.2005, 15:51
Das Verhalten der Feuerwehr gilt auch für ungenehmigte Feuer . die weitere Verfolgung der Anglegenheit ist dann Sache des Ordnungsamtes

Gruss Friedhelm

Matze81
17.08.2005, 10:48
Original geschrieben von Alterlöschknecht
Das Verhalten der Feuerwehr gilt auch für ungenehmigte Feuer . die weitere Verfolgung der Anglegenheit ist dann Sache des Ordnungsamtes

Rrriichtig! :o)

Das verkennen leider viele - oft aber wohl aus Unkenntnis; Geltungsbedürfnis will ich ja niemendem unterstellen... *g*