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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verteilung 2m Band Kanäle



Heros2110
28.07.2005, 20:26
Habe in einem Artikel der BrandSchutz (7/1999) von einer bundesweiten einheitlichen Verteilung der Kanäle (2m) gelesen.
FW.: 50, 53, 55, 56
HOrg.: 49, 51
KatS.: 25, 27, 34, 39
Zusammenarbeit BOS: 31

Ist das noch immer aktuell? Und wenn ja, wo ist dieses gesetzlich hinterlegt?

felix000
28.07.2005, 21:27
http://www.hdutch.cobweb.nl/rescue/land/mwr-2-by.htm

Diese Informationen kommen aus einem PDF vom Bayrischen Staatministerium des Inneren, leider find ich das bei mir nicht mehr und auf der HP gibtses auch nicht mehr.

Cummunicator
29.07.2005, 00:41
Laut meiner Liste sind das folgende:

Fw: 50, 53, 55, 56

HiOrg: 49, 51

KatS: 20, 25, 27, 32, 34, 37, 39, 42, 46, 54, 78, 83

Alle BOS: 101, 102, 103, 105, 106, 107, 108

Anrufkanal: 31

Stand 2003 laut einem Schreiben vom Bundesministerium des Innern

Allmächtiger
29.07.2005, 00:57
Wie soll man denn mit einem 2m-Gerät auf einen 3-stelligen Kanal (wie 101) kommen? Oder hab ich da im Funklehrgang was verschlafen?

MiThoTyN
29.07.2005, 01:19
Klar geht das. Also gerade bei den "neueren" Geräten wie GP900, GP3X0, Bosch HFG 169, usw ist es möglich, alle 2m BOS Kanäle, auch die im Bereich 100 zu proggen.

Wie es bei den "alten" Geräten aussieht, die bequarzt werden, kann ich nicht sagen. Vielleicht kann man da auch passende Quarze einbauen. Zwar stimmt dann die Nummer auf dem Schalter zur Kanalwahl nicht, aber das ließe sich ja verkraften.

ABER :

Wie in der Liste ja steht, gibt es für FW und HiOrg eh nur eine Hand voll zugewiesener Sprechfunkkanäle im zweistelligen Bereich.

Die 100er Kanäle sind auch ausschließlich für digitale Alarmierung bzw Zubringerstrecken freigegeben. Sprechfunk gibt es dort eh nicht.

Gruß Joachim

brause
29.07.2005, 12:14
So bundeseinheitlich ist die Vergabe leider nicht:

In Hessen nutzen die HiOrgs die selben Kanäle wie die Fw. Dafür wird z.B. der K 49 als GW-Zubringer genutzt...

Bastel
29.07.2005, 12:22
>Brause :
>Dafür wird z.B. der K 49 als GW-Zubringer genutzt...


Unterband oder Oberband ??????



Gruß
Bastel

brause
29.07.2005, 12:27
Beides, da Gegensprechen.

Zentrale Leitstelle
29.07.2005, 13:41
Original geschrieben von brause
So bundeseinheitlich ist die Vergabe leider nicht:

In Hessen nutzen die HiOrgs die selben Kanäle wie die Fw. Dafür wird z.B. der K 49 als GW-Zubringer genutzt...

Hi,

kannst du mal ein Kanalbesipiel bzw. Leitstelle nennen die Kanal 49 als GW-Zubringer verwendet? :-)

Gruß

-Z L-

brause
30.07.2005, 12:16
Klar, in Waldeck-Frankenberg für den Kanal 502.

Heros2110
31.07.2005, 01:42
Das ist ja schon mal alles wunderbar.

Aber ich benötige unbedingt etwas schriftliches dazu. Irgendwo muß es doch dazu einen Gesetzestext geben, in dem defenitiv die Kanäle zu den spezifischen Org'en genannt werden.

Gruß

Lars Zerpich
31.07.2005, 12:06
Original geschrieben von Allmächtiger
Wie soll man denn mit einem 2m-Gerät auf einen 3-stelligen Kanal (wie 101) kommen? Oder hab ich da im Funklehrgang was verschlafen?

Ja, wahrscheinlich mal kurz eingenickt oder so. Die üblichen zweistelligen Kanäle (z.B. 53) sind ja eigentlich auch dreistellig, hier wäre das der Kanal 253. Im 2-m-Band hat man immer 200er-Nummern, die 2 symbolisiert das 2-m-Band analog zu den 400ern (und ein paar 300er/500er) im 4-m-Band. Irgendwann hat man das 2-m-Band wohl mal erweitert und neue Frequenzen mit den 100er-Kanalnummern eingeführt (oder gab's die schon immer?). Diese werden eben wie schon geschrieben für digitale Alarmierung verwendet. Und WIMNI auch für Richtfunk-Zubringer.

mfg lars

F64098
31.07.2005, 12:40
Original geschrieben von Lars Zerpich
Irgendwann hat man das 2-m-Band wohl mal erweitert und neue Frequenzen mit den 100er-Kanalnummern eingeführt (oder gab's die schon immer?).


Nein, die wurden irgendwann Anfang der 90er zugeteilt.
Ursprünglich nur für Datenfunk und Zubringerverkehr.
Frequenzmäßig liegen diese Kanäle ein ganzes Stück _unterhalb_ von K01.



Diese werden eben wie schon geschrieben für digitale Alarmierung verwendet.


Nicht zwangsläufig.
K106OB wird anscheinend des öfteren dafür verwendet.



Und WIMNI auch für Richtfunk-Zubringer.


Neue Zulassungen werden nicht erteilt, Altanlagen sind nach Möglichkeit auf 70 cm umzustellen.

MfG

Frank

Heros2110
01.08.2005, 01:45
Nun scheint mir ja aber das ganze Landes spezifisch zu sein?!
Wo werden diese Entscheidungen hinterlegt?

Ebi
01.08.2005, 07:41
Original geschrieben von Heros2110
Nun scheint mir ja aber das ganze Landes spezifisch zu sein?!
Wo werden diese Entscheidungen hinterlegt?
Hi,
also, es ist so, dass die Kanäle vom BMI (ZSIUK - Bundespolizei) zugeteilt werden.
Welche Kanäle in welchen Ländern genutzt werden dürfen, wird per Erlass von den Ländern geregelt.

Beispiel für Hessen:
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Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.
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Daraus ergibt sich dann alles.
mfg
Ebi

Cummunicator
01.08.2005, 10:23
Ja, also wie Ebi shcon sagt. Grundsätzliche Frequenznutzungen werden vom BMI eingeteilt, welche Kanäle dann örtlich genutzt werden dürfen wird ja von der ehemaligen RegTP genehmingt. Alle anderen Kanäle dürfen ja eh nich genutzt werden. Offiziell jedenfalls nicht.

Ebi
01.08.2005, 20:25
Original geschrieben von Cummunicator
......... welche Kanäle dann örtlich genutzt werden dürfen wird ja von der ehemaligen RegTP genehmingt.
@Cummi,
nee, die ehemalige RegTP hat damit nichts zu tun. Das ist ausschließlich Sache des jeweiligen IMs des Landes.
Von dort werden die vom BMI genehmigten Kanäle an die entsprechenden Organisationen bzw Städte oder Landkreise verteilt.
mfg
Ebi

Cummunicator
01.08.2005, 21:13
Also ist ein Antrag auf Frequenzzuteilung dem IM vorbehalten, in RLP dem ADD?!?

Heros2110
15.08.2005, 16:50
Gut so weit.

Jetzt werde ich ein wenig diskreter. Wer hat die Zuteilung (Das Schreiben) für das Land Niedersachsen und die einzelnen Landkreise? (Die offiziele Variante)!!! Wäre schön wenn mann mir diese zu Händen kommen lassen könnte.

Und noch einen.

Ist in der Zueteilung auch ganz genau geregelt wer (Organisation) welchen Kanal in dem betroffenen Landkreis nutzen darf?

Gruß

Cummunicator
15.08.2005, 18:10
Also in der offiziellen Zuteilung die wir haben, da ist nur drin geregelt in wiefern budesweit welche Kanäle von welchen Organisationen genutzt werden dürfen. Ob's da jetzt wieder Unterinfos in den einzelnen Bundesländern gibt weiß ich nicht.

Franki
15.08.2005, 18:14
Original geschrieben von Cummunicator
Also ist ein Antrag auf Frequenzzuteilung dem IM vorbehalten, in RLP dem ADD?!?
Richtig, in RLP ist dafür die ADD zuständig.