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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung TK-Gesetz: Scannerbesitz strafbar???



fmjmp
25.07.2005, 15:01
Im aktuellen Feuerwehrmagazin steht in der Vorschau zum nächsten Heft:

"Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funkscanners strafbar."


Weiß da jemand was näheres zu?

Ebi
25.07.2005, 15:43
Das TKG wurde bereits im Juni 2004 geändert.
Abhör- § ist jetzt der §89.

§ 89
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht
der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne
des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997
(BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten
Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.

Die Strafbestimmungen stehen in § 148.

§ 148
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache
ihres Empfangs einem anderen mitteilt.....

Der alleinige Besitz ist nicht strafbar, kann jedoch nachgewiesen werden, dass BOS Frequenzen abgespeichert sind, dann ist i.d.R. der Straftatbestand erfüllt. (Keine OWI sondern Straftat !)
Aber-- das entscheidet dann ein Richter --
mfg
Ebi