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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rote Blinklichter für die Fahrt zum Gerätehaus



Make
24.07.2005, 17:04
Hallo Leute,

es wird doch zur Zeit diskutiert, ob man es Feuerwehrangehörigen erlauben sollte, ihr Fahrzeug mit roten Blinklichtern als Einsatzfahrzeug (für die Fahrt zum Gerätehaus) kenntlich zu machen.
Könnt ihr mir sagen, wie bei dieser Diskussion der derzeitige Sachstand ist?
Was haltet ihr von dem Thema?

MfG

Make

Alex22
24.07.2005, 17:12
Halte ich nichts von ...
viele verwechseln dieses dann nur mit dem Blaulicht und denken derjenige hat das Wegerecht und ich muß nun sofort freie Bahn schaffen.

Make
24.07.2005, 17:18
Ja sehr richtig. Aber ich finde man kann das von zwei Seiten sehen.
Es müsste öffentlich bekanntgemacht werden, welche Rechte im Straßenverkehr man als "Rot-Licht-Fahrer" hat. Nämlich dieselben wie alle anderen.
Ich glaube die Leute würden gerne mal freiwillig zur Seite fahren....

Alex22
24.07.2005, 17:20
garantiert wissen eh 80 % nicht was Das Blaueblinklicht mit und ohne Einsatzhorn für Rechte mit sich führt und dann willst noch was einführen, daß wissen dann noch weniger VT.

Make
24.07.2005, 17:27
Naja. Ich glaub das mit dem Blaulicht ist etwas übertrieben. Im Führerschein-Testbogen von JEDEM Autofahrer stand die Frage: Was tun sie wenn sie ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sehen?
Wegen dieser Frage dürfte keiner im Theorie-Test durchgefallen sein.
Aber darum geht´s ja auch nicht.
Ein rotes Blinklicht wäre meiner Meinung nach ein willkommener Ersatz für die erlaubten, UNBELEUCHTETEN "Feuerwehr im Einsatz" Dachaufsetzer. Diese Dachaufsetzer verlieren jedoch nachts ihre Wirkung....

Etienne
24.07.2005, 17:35
Hey Leute!

Meine Meinung ist:

Rote Rundumkennleuchten für freiweillige Helfer (wenn die FF das bekommt, wollen SEG-Mitglieder das auch usw.) ist total Blödsinn. Sorry, aber meine Meinung.

Man müsste die Gesetzeslage ändern usw.! Das wird sowieso nicht kommen. Man muss nur mal überlegen wieviele Leute mit einer roten Rundkennleuchte losfahren würden bei einem "Feuer3".

..und das in Zeiten wo wir von Rettungsdienst uns eh schon über Leute ärgern müssen, die keinen Platz machen bei Blaulicht und Presslufthörnern, weil in einigen Regionen einfach zu viel "Blaulichtverkehr" ist und die Leute das gar nicht mehr interessiert wer da kommt.

Ebi
24.07.2005, 17:38
Original geschrieben von Make
Hallo Leute,
es wird doch zur Zeit diskutiert, ob man es Feuerwehrangehörigen erlauben sollte, ihr Fahrzeug mit roten Blinklichtern als Einsatzfahrzeug (für die Fahrt zum Gerätehaus) kenntlich zu machen.
MfG
Make
hi,
wo wird das denn diskutiert ? Habe bisher nichts davon gehört.
Aber wenn man mal überlegt, was hier schon alles in dieser Sache vorgeschlagen wurde :-)

blaues Rundumlicht ohne
blaues Rundumlicht mit
gelbes Rundumlicht
rotes Rundumlicht
grünes Rundumlicht
unbeleuchtete Dachaufsetzer
beleuchtete Dauchaufsetzer
Warnblinkanlage
weisse Frontblitzer......

und was ist bisher draus geworden ?
Nichts.. es bleibt alles beim Alten und wird sich nichts ändern.

mfg
Ebi

Florian kommen
24.07.2005, 18:20
Ich habe für NEIN! gestimmt.

Grund: Ich bin der Meinung das es deswegen auch nicht schneller geht zum Einsatz zu kommen. Denn es gibt dann immer noch dieselben Entfernungen zum Gerätehaus (die einen haben 100m die anderen 5km). Und mal ehrlich: Schneller zu fahren ist doch eh fast nicht mehr möglich, egal ob mit oder ohne Kennleuchte. Denn es wird bei jedem Alarm überhöhte Geschwindigkeit an den tag gelegt. Da kann mir keiner sagen dass er genau nach StVO zum GH fährt.

(vielleicht ein weiterer Grund dass ich für NEIN gestimmt habe ist dass mein Weg zum Gerätehaus nicht sehr weit ist!)

Zentrale Leitstelle
24.07.2005, 19:23
Hi,

ich bin auch dagegen.

Rotes Blinklicht ?! = In der Türkei fahren die doch mit ''roten'' herum oder? Also geht das schonmal sowieso nicht.

@Florian kommen

Wegen 200 - 300m Anfahrt zum Gerätehaus würd' ich mir auch nicht die Mühe machen erst ein solches Teil aufs Dach anzubringen (oder wo auch immer ;-))

Nicht schneller fahren können bei vorhandensein einer Rundumkennleuchte...Naja... da hast du nicht ganz Unrecht.

Vorteile würde ich hier sehen das es vielleicht doch den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer gibt der einem überholen oder Vorfahrt gewähren lässt...

Gruß

-Z L-

Make
24.07.2005, 23:17
Guten Abend!

@Ebi: Ich hab von dem Thema im Netz gelesen. Wo genau kann ich leider nicht mehr sagen. Vielleicht mal bei Google nachsehen....

Make
24.07.2005, 23:31
@Ebi:

Gerade fällts mir ein:

Im letzten Feuerwehrmagazin Juli 2005 7 auf Seite 5. Ein gewisser Jürgen Dösch von der FF Bad Kissingen äußert sich dort über das Thema "Rote Blinklichter"
Weiterhin ist im Heftarchiv vom Feuerwehr Magazin die angehängte pdf-Datei zu finden. Sollte man sich vielleicht mal durchlesen.

StefanK
25.07.2005, 00:03
bin für eine kenntlichmachung ob es mit einer rotenkennleuchte sein muss sei dahingestellt.
ich würde net schneller fahren aber der nachfolgende verkehr währe aufmerksammer da ich ja ein unerwartetes bremsmanöver mach wenn ich in die einfahrt vom feuerwehrhaus fahre welche direkt nach einer kuve liegt und durch eine hecke nicht einsehbar ist.

Etienne
25.07.2005, 01:07
Hey Leute!

Original geschrieben von StefanK
....ein unerwartetes bremsmanöver mach wenn ich in die einfahrt vom feuerwehrhaus fahre welche direkt nach einer kuve liegt und durch eine hecke nicht einsehbar ist.
[Ironie an]
Das ist ja mal ein Argument. Dann braucht man also nicht rechtzeitig blinken sondern eine Kenntlichmachung auf dem Dach. Achso, habe das immer falsch gemacht. Jetzt versteh ich die Problematik!
[Ironie aus]

Nicht persönlich nehmen, das ist nur meine Meinung.

Ebi
25.07.2005, 09:23
Hi,
ich glaube, dass das wieder mal eine Meldung war, um das Sommerloch zu stopfen.
Leider hab ich nur Zahlen aus dem Jahr 2002, aber man muss mal überlegen wieviele Fahrzeuge dann plötzlich auf den Straßen fahren, die mit irgendeinem Rundumlicht oder Blitzlicht (sei es gelb, rot, grün oder wie auch immer) ausgestattet sein werden.
-----------------------------------------
Insgesamt sorgten in 2002 in Hessen 75.280 Einsatzkräfte - 73.616 bei den Freiwilligen Feuerwehren und 1.664 bei den Berufsfeuerwehren für Sicherheit der Bevölkerung vor Brand- und sonstigen Gefahren.
-----------------------------------------
Nehmen wir nur die Freiwilligen:
73 616 Einsatzkräfte. Ich nehme an, da hat jeder ein Kfz.... und dann genausoviele zusätzliche Fahrzeuge, die sich durch Rundum- oder Blitzlicht kenntlich machen.
Ich glaube, das geht NIE durch die Gesetzeshürde.

Meine Meinung
Ebi

Backdraft007
25.07.2005, 09:51
Das einzige und größte Problem ist einfach, das wir deutschen auf unser Recht beharren (Ausnahmen bestätigen die Regel). Es ist sowas von egal, wie man sich kennzeichnet oder aucht net, man hat davon nichts und wieder nichts.

Desweiteren sind die Autofahrer eh schon überfordert, die ganzen Schilder zu lesen und zu verstehen.

Würde jetzt noch eine Sonderregelung für HiOrg-Mitglieder kommen, wäre das Chaos perfekt.

Andreas 53/01
25.07.2005, 12:24
Hallo !

Meine Auffassung werde ich nicht mitteilen;

nur soviel
1. Bitte dieses Thema zu den Hundert anderen Themen wie Sonderrechte, Blaulicht ja/nein usw. stecken .
Es ist mir schon klar das diese Fragen immer wieder auftreten werden, da es immer wieder neue Mitglieder in den FW geben wird, die immer wieder den gleichen Situationen gegenüber stehen werden .

Anmerkung zum Thema;
Selbst in den eigenen Reihen steckt viel zuviel unsicherheit und besonders verschiedene Rechtl. Auffassungen wie mit den Sonderrechten und oder Blaulicht und Einsatzhorn umgegangen werden soll/muss oder kann. Da sind sich ja noch nicht einmal die Länder einig...wer was wann darf !

MfG

rotkreuz
25.07.2005, 20:00
ohje das thema hatten wir doch schonmal damals nur mit grünlicht, fragen wir uns doch mal ernsthaft ob das denn sinnvoll ist! jetzt schon haben wir es mit blaulicht schon schwer genug durch den straßenverkehr zu kommen. was nun mit rotlicht wo jeder weiß dass ist ein freiwilliger!

AkkonHaLand
25.07.2005, 21:35
Ich erlaube mir mal zu antworten ohne abzustimmen (etwas unschlüssig ob ja oder nein)

Etwas zum Diskussionsanstoß:

Die Mitglieder der Feuerwehren haben auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte, die Rettungsdienstler nicht! So steht es in der STVO! Irgendwas muss passieren- entweder bekommen die FF´ler die Möglichkeit ihr Fzg LEGAL zu kennzeichnen oder die STVO muss dahingehend geändert werden, dass die FF-Mitglieder keine Sonderrechte mehr haben (wie die RD-Mtgl: STVO §35 Abs 5a sagt: "...die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind ...befreit...höchste Eile....Menschenleben retten...schwere gesundheitliche Schäden...). Andersrum gehts natürlich auch: die RD´ler bekommen auch Sonderrechte.

Ich habe oben mit Absicht die SEG´en rausgelassen, da ist ja noch nicht einmal klar ob sie zum KatS (also MIT SoRe) oder zum RD (also OHNE SoRe) gehören....

Alex22
25.07.2005, 21:52
für was sollte der RD denn Sonderrechte mit dem Privatauto haben?
die sitzen normal eh in der Wache.

Andreas 53/01
25.07.2005, 22:05
Hallo!

Es geht dabei um die Helfer der sogenannten SEG ( Schnell-Einsatz-Gruppe ), wobei "Schnell" bei manchen eher zuwünschen übrig lässt,
bzw. auch die First-Responder, Helfer vor Ort oder wie auch immer die alle im einzelnen heißen.

Ausnahmen gibt es, siehe u.a. Bayern.

Anmerkung; ist die SEG dem KatS angehörig, oder setzt dieser sich aus den SEG zusammen dann greift die Regelung §35 StVO " der Katastrophenschutz... "

MfG

AkkonHaLand
25.07.2005, 22:10
Es geht um die Frage gehört die SEG zum RD oder zum KatS.
Wenn zum KatS, dann ist sowieso klar: die SEG-Mitglieder haben Sonderrecht!
Gehört die SEG zum RD dann (bisher) nicht. Sollten die dann nicht auch SoRe in Anspruch nehmen dürfen wie die FF´ler? Schließlich werden sie genauso tätig wie die FF (per Melder vom Arbeitsplatz/Wohnung weggerufen, Fahrt zur Unterkunft, ......)

Andreas 53/01
25.07.2005, 22:18
Anmerkung; ist die SEG dem KatS angehörig, oder setzt dieser sich aus den SEG zusammen dann greift die Regelung §35 StVO " der Katastrophenschutz... "

Etienne
25.07.2005, 23:03
Hey Leute!

Welch Diskussionen hier ;-)

..und was ist mit SEG-Rettung, die im Ausnahmefall RTW/KTW/NEF besetzen und Primäreinsätze fahren? SEG oder Rettungsdienst?

Mir ist das völlig egal. Ob ich Sonderrechte habe oder nicht. Fakt ist:

- ich kann sie nicht vernünftig kenntlich machen
- die Bürger würden außer etwas Irritierung nicht reagieren
- im Unfall-Fall bin ich eh der Dumme

Florian kommen
25.07.2005, 23:05
Original geschrieben von Etienne


- ich kann sie nicht vernünftig kenntlich machen
- die Bürger würden außer etwas Irritierung nicht reagieren
- im Unfall-Fall bin ich eh der Dumme

und ohne bist oftmals genau so schnell/bzw. langsam genau aus dem Grund weils keiner kapiert!!!

StefanK
26.07.2005, 00:14
Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!

[Ironie an]
Das ist ja mal ein Argument. Dann braucht man also nicht rechtzeitig blinken sondern eine Kenntlichmachung auf dem Dach. Achso, habe das immer falsch gemacht. Jetzt versteh ich die Problematik!
[Ironie aus]

Nicht persönlich nehmen, das ist nur meine Meinung.

das problem ist viele rechnen nicht damit da 50 entfernt wirklich ne rechtsabbieger spur ist und somit meinen die man will da abbiegen aber man tut es ja 50m vorher ;)

Lauschi
26.07.2005, 00:32
Hä?
Also was Etienne sagen wollte verstehe ich, aber was StefanK sagen will = ????
Vielleicht ist es schon zu spät für mich.

Gruß Michael

Etienne
26.07.2005, 01:31
Original geschrieben von StefanK
das problem ist viele rechnen nicht damit da 50 entfernt wirklich ne rechtsabbieger spur ist und somit meinen die man will da abbiegen aber man tut es ja 50m vorher ;)
Ich verstehe ja nicht wie du um die Kreuzung fährst? Vorher mit 60-70 Sachen, dann Höhe der Kreuzung Vollbremsung und das Steuer rumreissen? Dann ist klar, dann brauchste eine Kenntlichmachung, aber nicht wegen den Einsatz der Sonderrechte, sondern weil du eine Gefahr für den Straßenverkehr bist. Würde sagen eine gelbe RKL passt.

Nein im Ernst - andere Leute biegen da ja auch ab (also nicht-Feuerwehrleute) und die brauchen auch keine Kenntlichmachung.

Verstehe das Problem nicht. Egal.

Ist halt meine Meinung.

@Lauschi
Danke für die Zustimmung ;-)
Oh schon so spät? Ich muss ins Bett *grins*

Andreas 53/01
26.07.2005, 09:07
und ich wollte mich von dem Thema vernhalten ... hhmmpff ;-)

weil eh schon hundertmale diskutiert wird, hier und heute eh zu keinem brauchbaren Ergebniss führt.

Ich kann nur die Gesetzeslage darlegen, und Beispiele geben wie sie umgesetzt werden können bzw. dürfen.

loxi
26.07.2005, 13:46
Original geschrieben von AkkonHaLand
- entweder bekommen die FF´ler die Möglichkeit ihr Fzg LEGAL zu kennzeichnen oder die STVO muss dahingehend geändert werden, dass die FF-Mitglieder keine Sonderrechte mehr haben


wieso müssen der feuerwehr im privat-pkw die sonderrechte aberkannt werden, bloß weil sie keine signalanlage haben? die sonderrechte besagen doch auch, dass man halt mal wenns der verkehr erlaubt etwas schneller als erlaubt fährt oder ne rote fußgängerampel (natürlich nur wenn keine fußgänger in der nähe sind) überfahrt, und für so was braucht man ja auch keine sondersignalanlage.

seg und kats ist nicht ganz so einfach, da das mit den sonderrechten und kats nur im tatsächlichen hochoffiziellen katastrophenfall gilt (muss von der verwaltung offiziell ausgerufen werden!). die meisten kats seg'en werden aber auch bei größeren schadensfällen die eben noch nicht katastrophe sind eingesetzt und hier gilts dann nicht, sondern da sind se dann rettungsdienst.

wenn ein rd-ler im hintergrund, seg oder sonstwas einsatz ne verkehrsowi begeht (etwas zu schnell gefahren oder so), kann er sich unter umständen auf rechtfertigenden notstand beruhen, da die rettung von menschenleben höher wiegt als die owi, is aber halt komplizierter als wenn er sonderrechte hätte.


ich bin gegen die rote leuchte, da
1. das zu ner inflation an fahrzeugen mit irgendwelchen warnanlagen führen würde
2. es sicher fwler geben würde, die meinen, sie haben jetzt wegerecht und dadurch den verkehr gefährden
3. es wenn man damit kein wegerecht hat sowieso ja eigentlich nix bringt.

@stefank: geh doch einfach mal fünf sekunden eher vom gas, ich denke der damit verbundene minimale zeitverlust ist gemessen an der damit aus dem weg geräumten gefahr auf jeden fall akzeptabel.

grüße

loxi

moldi
26.07.2005, 20:28
Ich bin für Mehrfarben-RKL; abwechselnd rot, blau und orange. Damit es auch keine Probleme gibt mit der Sichtbarkeit der Farben.


M.

rotkreuz
26.07.2005, 21:07
grün nicht vergessen, das hatten wir nämlich schonmal.
ganz ehrlich ich als KATS ler,was sollen wir mit rotlicht????
gäb es da nicht mehr unfälle mit irgendwelchen wichtigen menschen mt roten blinklichtern.
das wären in unsrer gemeinde schonmal 70 rotlichter! in einem dorf!
fahrt doch lieber sicher zur garage.
die unfallgefahr mit blaulicht steigt um 500%!nicht nur weil der fahrer gestresster ist sondern weil die andren teilnehmer oftmals nicht wissen wie sie reagieren sollen.

Mathias
26.07.2005, 21:09
Malö was anderes, um die ganze Sache hier ein bißchen zu verwirren:

Im §35 StVO steht:


StVO §35 Abs. 1:
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


Wenn ich nun alarmiert werde und zum Gerätehaus fahre, bin ich dann schon DIE FEUERWEHR?
Weil eigentlich bin ich da nur Feuerwehrmann, also eine Person und keine Institution.

Person = Feuerwehrmann
Institution = Feuerwehr

Feuerwehrmann = Mitglied der Feuerwehr = Teil der Institution, also daher Sonderrechte?

oder

Feuerwehrmann = Person also keine Institution, daher keine Sonderrechte?

Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können.

Allmächtiger
26.07.2005, 21:28
Also: Sobald du alarmiert wirst als Feuerwehrmann hast du Sonderrechte, die dich zum Überfahren von roten Ampeln oder Geschwindigkeitsüberschreitungen berechtigen, allerdings nur, wenn niemand gefährdet wird. Wegerecht, also dass die anderen dir freie Bahn schaffen müssen, hast du nur mit SoSi-Anlage.

moldi
26.07.2005, 21:32
Original geschrieben von Mathias
Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können. [/B]
Ob Du das hier finden wirst? Glaub ich eher weniger! Jeder legt sich die Gesetzte so aus, wie er es für "richtig" hält. Manchmal liegt man richtig, manchmal eben falsch.
Selbst ein Anwalt kann keine "richtige" Antwort geben; denn jeder Richter in einem Gericht kann richten/entscheiden, wie er es für RICHTIG hält! Evtl. legt ein Richter gesetzte wieder anders aus, oder interpretiert diese anders!
:-(


Abgesehen davon, daß diese fragen oben bereits mehrfach hier und in vielen anderen Foren und an anderen Stellen im Web/Zeitschriften und und und diskutiert wurden....


Bist Du "ordentliches" Mitglied einer Feuerwehr und wirst Du "ordnungsgemäß" zu einem Einsatz alarmiert, zählst Du als "die Feuerwehr".
Was aber noch lange nicht heißt, daß Du Wegerechte besitzt.
Womit wir wieder beim Thema Sonderrechte und Wegerechte wären... Zwei oftmals verwechselte Dinge...

Der beste Rat ist immer noch folgender: NORMAL zum Gerätehaus fahren.
Damit gefährdest Du niemanden "über Gebühr/das normale Maß hinaus". Bist Du sooo wichtig, daß ohne Dich der FW-Einsatz nicht laufen kann, gibt´s legale Mittel und Möglichkeiten, daß Du mit Nutzung von Wege- und Sonderrechten fahren kannst/darfst.

Moldi

PS: Meine eigene Meinung. Keine rechtsvrbindlichen Aussagen. Letzteres gilt im übrigen für alle Beiträge in allen Foren...

moldi
26.07.2005, 21:34
Original geschrieben von Allmächtiger
Wegerecht, also dass die anderen dir freie Bahn schaffen müssen, hast du nur mit SoSi-Anlage.... und nur, wenn ein hoheitlicher Auftrag vorliegt oder es gilt, Menschleben zu retten oder erhebliche Güter zu schützen/erhalten.

loxi
26.07.2005, 21:44
Original geschrieben von Mathias

Wenn ich nun alarmiert werde und zum Gerätehaus fahre, bin ich dann schon DIE FEUERWEHR?


in den üblichen büchern wos um sowas geht, heißt es das die formulierung bischen schwammig ist aber höchstrichterlich normalerweise folgendermaßen ausgelegt wird (ich hab grad keine quelle zur hand, sonst könnt ich sie noch nenen:)

ja, du bist die feuerwehr, auch im privat-pkw. das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.

grüße

loxi

moldi
26.07.2005, 21:49
Original geschrieben von loxi
das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.

grüße

loxi [/B]
Und genau DAS ist es, was mich am dem ganzen auch ein wenig stört: FW darf gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen, Hintergrund-RD´ler nicht...

habe ich Hintergrund-Bereitschaft und meine Melder geht los, dann weil dringend ein weiterer RTW gebraucht wird. Dieser wird nicht gebraucht, um die "Oma ausm Heim zur Gipskontrolle" zu fahren: dieser wird gebraucht, weil es gilt, ein Menschenleben zu schützen, bzw. zu erhalten.
In meinen Augen genausowichtig, oder sogar noch wichtiger als eine "brennende Gartenhütte".

Klar, man könnte jetzt wieder argumentieren: warum gibt´s nicht genügend RTW? Hat der Trägr des RD etwas falsch gemacht, wenn jetzt Luete mit den privat-PKW durhc die Gegend fahren müssen/sollen, um Menschenleben zu retten......

Moldi

Andreas 53/01
26.07.2005, 22:14
Aber dennoch, auf die Frage warum man auf der einen Seite erwartet das die Feuerwehr ( natürlich auch DRK und die anderen... ) schnell hilfe leisten soll, auf der anderen Seite der Gesetzgeber den Helfern mehr oder weniger " große Steine in den Weg legt " konnte bisher noch niemand eine vernünftige Erklärung abgegeben!

Vielmehr gilt es doch zu prüfen, wenn schon keine Rechte im Sinne von §38 StVZO und damit verbunden Blaulicht und Einsatzhorn gem. §52 und §55 StVZO an Fahrzeugen von Helfern, dann eine Sinngemäße Anwendung die es dem " normalen " Verkehrsteilnehmern möglich macht einen " eiligen " Helfer zu erkennen und ihm die Fahrbahn frei machen zu können, aber nicht muss!
Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht* " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
auf das Verständnis anderer hoffen!
Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!

*Begriff Wegerecht wird fälschlicherweise mit Sonderrecht und Blaulicht mit Einsatzhorn in Verbindung gebracht. Juristisch hat er eine ganz andere bedeutung!

moldi
26.07.2005, 22:18
Original geschrieben von Andreas 53/01
Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
auf das Verständnis anderer hoffen!
Zweifelsfrei eine Möglichkeit/Variante. Aber hier wird es mit ziemlicher Sicherheit auch wieder etliche Helfer geben, die es mit dem "dürfen" nicht so genau nehmen und das ganze dann wieder maßlos übertreiben. Das wird aber imme rund überall so sein und nicht aufbleiben....



Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann! [/B]
Bekomm das erstmal durch. Gerade in dem Land, in dem in den Köpfen von sooo vielen Leuten vorgeht "das haben wir immer so gemacht und es gab nie Probleme, warum also jetzt anders machen"....

:-(

Moldi

drk-elw
26.07.2005, 23:46
Na, das Ergebnis scheint ja recht eindeutig zu sein. Ich bin auch dagegen, weil ich etliche Feuerwehrleute kenne und der Meinung bin, sie sollten ü b e r h a u p t am Gerätehaus ankommen. Denn bei denen wird nach Melderauslösung das Gehirn ausgeschaltet und lossgerast. Und mit Blinklichtern gibts zwar ein tolles Discofeeling aber sicher keine erweiterten Rechte bei der Teilnahme am Strassenverkehr, zumal viele Verkehrsteilnehmer eh net richtig reagieren, weil es sie nicht interessiert, oder sie mit zu vielen Blaulicht-und Rotlichtfahrzeugen überordert sind. Ausserdem bin ich auch der Meinung, daß dann als nächstes die SEG-Mitglieder ebenfalls Forderungen stellen würden und dem kann ich - obwohl selbst SEG-Mitglied- aus oben genannten Gründen nicht zustimmen.

Backdraft007
27.07.2005, 08:24
Original geschrieben von Andreas 53/01

Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht* " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
auf das Verständnis anderer hoffen!
Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!


Naja, was meinste wohl warum blitzende Scheinwerfer in RTW´s bzw. NEF´s wieder abgeschafft wurden. Weil sie u.a. zu Irritationen geführt haben.
Desweiteren verstehe ich auch die FW´ler nicht, die mit Warnblinker zum GH fahren. Einmal steht ganz klar geschrieben, wofür das Warnblinklicht ist und wofür nicht. Führt nämlich genauso zu Irritationen.
Dann kommt noch dazu, das in vielen Landkreisen die FW´ler nach der Alarmierung nicht wissen, ob es überhaupt eine hoheitliche Aufgabe ist. Denn dort gibbet keine Textmelder und die Leitstelle teilt dies auch net über Funk mit. Also dürfen die sowieso keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Und ich würde ungerne vorm Richter stehen, wenn ich jemanden umgefahren habe und es war nur eine Ölspur.

Etienne
27.07.2005, 08:29
Hey loxi!

Original geschrieben von loxi
...
1. das zu ner inflation an fahrzeugen mit irgendwelchen warnanlagen führen würde
...
Du meinst sicherlich "...einer Invasion an...." oder? ;-) *grins*
Inflation war das mit dem Geld und so! :-)

loxi
27.07.2005, 11:38
Original geschrieben von Etienne

Du meinst sicherlich "...einer Invasion an...." oder? ;-) *grins*
Inflation war das mit dem Geld und so! :-)

...und invasion war das mit dem kreig und so ;)

nein, ich meinte schon das mit dem geld: inflation ist die entwertung des geldes durch eine im überfluss vorhande menge an geld.

genauso wäre es bei einer im überfluss vorhandenen menge an blau, rot, grün oder sonstwas lichtern. der wert (also dass die anderen verkehrsteilnehmer auf einen rücksicht nehmen und zur seite fahren) würde verloren gehen, weil man nach dem 20. fahrzeug mit warneinrichtung einfach keinen bock mehr hat.

grüße

loxi

Etienne
28.07.2005, 08:20
@loxi

Achso, dann habe ich das falsch verstanden.
Ich dachte an eine Invasion an gekennzeichneten Autos, die auf einmal ins Verkehrsgetümmel einbrechen *g*
Na ja, nun haben wir das wirklich Wichtige je klären können *grins*

Samener
28.07.2005, 15:35
mal so zwischendurch.

müssen wir nicht alle jedes jahr die belehrung über §35, 38 StVO über uns ergehen lassen???????
Vielleicht mal besser aufpassen, dann müssten wir hier nicht diskutieren.
(ich weiß, hat nix mit roter kennleuchte zu tun, aber ist doch war)

Bis denn dann
Alex

Andreas 53/01
28.07.2005, 15:55
Hallo !

Nö , müssen nicht !

MfG

Etienne
28.07.2005, 16:32
Anscheinend doch :-/

Andreas 53/01
28.07.2005, 17:23
Hallo !

Es geht doch um die Frage, wie Privatfahrzeuge von Helfern der FW, RD, THW etc. im Einsatzfall auf der Fahrt zum Gerätehaus besser gekennzeichnet sein könnten oder sollen.

Eine Unterweisung findet, wenn nur für Fahrer von Einsatzfahrzeugen statt, die Blaulicht und Einsatzhorn führen.

AkkonHaLand
29.07.2005, 21:44
Mann, mann, mann ist das hier wieder eine hitzige Diskussion, die hier einer (mal wieder) angestoßen hat....

Ich wollte nur noch mal anmerken ich finde es eine Sauerei, dass die Mitglieder der FF SoRe hat und die Mitglieder des "Hintergrund-Rettungsdienst" nicht. Auch die hätten den gleichen Grund wie die FF - es geht um Menschenleben und höchste Eile!

Das Thema SEG dürfte, wie oben zu lesen, geklärt sein! Die SEG gehört zum KatS und somit haben die Mitglieder der SEG genauso SoRe wie die FF!

VIEL SPAß BEI DER WEITEREN DISKUSSION....

Andreas 53/01
29.07.2005, 22:31
Da hilft aber auch kein Schimpfen hier, dafür kann ich oder jeder andere auch nix zu, das das so ist...

moldi
30.07.2005, 11:25
Original geschrieben von AkkonHaLand
Das Thema SEG dürfte, wie oben zu lesen, geklärt sein! Die SEG gehört zum KatS und somit haben die Mitglieder der SEG genauso SoRe wie die FF!
Na das stimmt aber auch nicht so ganz!!!
In welchem KatSchutz-Gesetz eine SEG als Einheit des katSchutzes?!

brause
30.07.2005, 11:47
Ein SEG kann, muss aber nicht, Bestandteil im KatS sein! Aber auch wenn die SEG dem KatS zugeordnet ist, SoRe hat man dann nur, wenn es offiziellen K-Alarm gegeben hat. Das dürfte aber für die meisten SEG-Einsätze nicht zutreffen.

moldi
30.07.2005, 11:48
Original geschrieben von brause
Ein SEG kann, muss aber nicht, Bestandteil im KatS sein! Aber auch wenn die SEG dem KatS zugeordnet ist, SoRe hat man dann nur, wenn es offiziellen K-Alarm gegeben hat. Das dürfte aber für die meisten SEG-Einsätze nicht zutreffen.
Jippi, noch jemand, des es genauso sieht wie meinereiner.....

Armin_25
03.08.2005, 01:55
Bei uns ist es z.b so das unsere Führungskrafte immer sagen man darf kein blinkenden oder leuchtenden Dachaufsetzter, und sowiso kein Blinklicht
drauf tun und keine Warnblinkanlage einschalten, aber wenn Einsatz ist dann sind Sie die ersten wo Die Warnblinkanlage
und den Blinkenden Dachaufsetzer benutzen. So nach dem Motto " Wir dürfen das,aber ihr nicht" Das sind typisch Führungskräfte !!!!!!!

ahk
03.08.2005, 07:44
Nö. Das sind Feuerwehrleute, die keine Führungskräfte sein sollten.
Mangelnde Eignung.

ahk

Andreas 53/01
03.08.2005, 22:35
Original geschrieben von Armin_25
Bei uns ist es z.b so das unsere Führungskrafte immer sagen man darf kein blinkenden oder leuchtenden Dachaufsetzter, und sowiso kein Blinklicht
drauf tun und keine Warnblinkanlage einschalten, aber wenn Einsatz ist dann sind Sie die ersten wo Die Warnblinkanlage
und den Blinkenden Dachaufsetzer benutzen. So nach dem Motto " Wir dürfen das,aber ihr nicht" Das sind typisch Führungskräfte !!!!!!!

Das wäre mal ein Spaß für mich...mit denen Konfrontiert zu werden ...* Handereib und grins *

von wegen " wir dürfen das, und ihr nicht .... "

Allmächtiger
04.08.2005, 11:10
Wehrführer von ner Nachbarwehr hat sich nen blinkenden selbst gebaut...

Andreas 53/01
04.08.2005, 19:40
Das kann er ja gerne tuen, aber nicht sagen " ich darf das, und ihr untersteht euch sowas anzuschaffen ..... "

So wie oben beschrieben ...

Alterlöschknecht
11.08.2005, 16:23
Rotes Blinklicht auf Privat PKW
Die Sache könnt Ihr einfach vergessen ,ist ein Typischer "running Gag " bei der FF oder anderen Hi Orgs .

Gruß Friedhelm

Andreas 53/01
11.08.2005, 20:17
Original geschrieben von Alterlöschknecht
Rotes Blinklicht auf Privat PKW
Die Sache könnt Ihr einfach vergessen ,ist ein Typischer "running Gag " bei der FF oder anderen Hi Orgs .

Gruß Friedhelm

ja..ein sehr Fachlich bezogenes Argument..es nicht zu tuen !

Alterlöschknecht
12.08.2005, 20:13
Ich habe euch mal ein Infoblatt der FuK NS aus dern Jahre 2003 zum Thema Sonderrechte mit privten Pkw angehängt .
Und dann diskutiert Ihr hier noch über rote Blinklichter?
oder glaubt jemand der IM aus NS würde jemals im Verkehsausschuß des Bundestages einer roten Blinkleuchte auf einem privaten Pkw zustimmen?

Gruß Friedhelm

INFO INFO INFO - Blatt
Sonderrechte im Privatfahrzeug
In der Rechtsprechung werden unterschiedliche und gegensätzliche Auffassungen
vertreten, ob die Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Benutzung von
Privatfahrzeugen zulässig ist. Einige Gerichte bejahen ein Sonderrecht, verbinden damit
aber sehr hohe Sorgfaltspflichten. So müsse während der Fahrt fortlaufend die
Entscheidung gefällt werden, ob die Dringlichkeit einer Fahrt das hohe Risiko für andere
und sich selbst rechtfertige. Der „Sonderrechtsfahrer“ müsse sich davon überzeugen,
dass andere seine Absicht erkannt haben, sich eingestellt haben und dass er freie Bahn
habe. Eine Gefährdung anderer müsse ausgeschlossen sein, sonst würde der
„Sonderrechtsfahrer“ strafrechtlich und zivilrechtlich in vollem Umfang haften.
Dagegen sind andere Gerichte beispielsweise der Ansicht, dass die Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben erst ab dem Feuerwehrhaus beginne. Sonderrechte im
Privatfahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehrhaus würden damit gänzlich abgelehnt.
Aus dieser unklaren Rechtslage resultierend hat das Niedersächsische
Innenministerium 1992 einen Runderlass herausgegeben mit der Maßgabe, schon aus
Fürsorgegesichtspunkten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu ermahnen, ein
Sonderrecht im Privatfahrzeug nicht in Anspruch zu nehmen.
Dieser Empfehlung schließen wir uns an.
Die Sonderrechte sind in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Diese
Sondervorschrift ist sehr eng auszulegen. Die Fahrt im Privatfahrzeug muss der
Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dienen. Bereits das Vorliegen dieses
Tatbestandsmerkmals wird von einigen Gerichten rigoros abgelehnt, da nur der
Feuerwehreinsatz als hoheitliche Aufgabe gelte und die Fahrt zum Feuerwehrhaus nur
eine vorbereitende Tätigkeit sei. Nach § 35 Absatz 1 StVO muss die Inanspruchnahme
des Sonderrechts dringend geboten sein. Das heißt zum einen, dass der
„Sonderrechtsfahrer“ prüfen muss, dass es gerade auf ihn besonders ankommen wird,
zum anderen dass höchste Eile geboten ist.
Oft aber bringt das maßvolle Schnellerfahren nur wenige Sekunden. Ob der
Rechtfertigungsgrund dann vor Gericht Anerkennung finden wird, ist schon an diesen
Punkten unsicher. Wer sich darauf verlässt, geht ein hohes persönliches Risiko ein.
Dazu kann nicht geraten werden.
Bedenken Sie: Sie selbst müssen nach der Geschwindigkeitsüberschreitung mit allen
Konsequenzen leben. Das kann zum einen eine Verurteilung bezüglich zivilrechtlicher
und strafrechtlicher Haftung sein. Zum anderen können Versicherungen bei grob
verkehrswidrigem Verhalten Haftung und Schadensausgleich ablehnen.
Weitere Angaben hierzu finden sich in der FUK NEWS Ausgabe 01/2003, Seite 4/5.
© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Februar 2003

Andreas 53/01
12.08.2005, 22:44
Da geht es aber um ein anderes Thema, Sonderrechte.
Hier geht aber um die Kenntlichmachung...von Privat-Fahrzeugen ....

Und in Berlin fährt ein Tier - RTW mit Sondersignal zu einem Flugaufpralltrauma einer Schwalbe .... Typisch Deutschland!

MfG

Alterlöschknecht
12.08.2005, 23:50
Warum kenntlich machen wenn sowie so keine Sonderrechte ,dann kann man auch ganz normal(nach Alarm für viele Kameraden nicht ganz einfach) fahren.
Die Sache mit der Tierrettung ist mir auch bekannt.
Aber auch das Notdienstfahrzeug der Gasversorgung Westfalica in Bad Oeynhausen und der Werkstattwagen Stadtbahn in Bielefeld sind mit Blaulicht und SoSi ausgerüstet

Gruß Friedhelm

feuerteufellars
13.08.2005, 00:01
Nabend!

Das mit der tierrettung hab ich auch gesehn.

@ Löschknecht: Hilfsfahrzeuge der Bahn/Strassenbahn haben auch Sonderrechte!!! Schau mal in die StVO (oder wars die StVZO?)



In diesem Sinne....©

Andreas 53/01
13.08.2005, 09:22
Original geschrieben von feuerteufellars
Nabend!

Das mit der tierrettung hab ich auch gesehn.

@ Löschknecht: Hilfsfahrzeuge der Bahn/Strassenbahn haben auch Sonderrechte!!! Schau mal in die StVO (oder wars die StVZO?)



In diesem Sinne....©

Hallo....

Nicht ganz, nach §52 Abs.3 (3) StVZO dürfen Fahrzeuge die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentl. Verkehrsbetriebe annerkannt sind, mit Blauem Blinklicht und entsprechend §55 Abs. mit Einsatzhorn ausgerüstet sein.

Die Ausrüstung mit Blauem Blinklicht , steht erstmal nicht im direkten Zusammenhang mit Sonderrechten §35 !
Denn Die Müllabfuhr hat ja auch Sonderrechte, bekommt aber deshalb noch lange kein Blaulicht !

Sonderrechte im Sinne § 35 StVO haben auch diese Fahrzeuge nicht, lediglich eine nur durch sie abwendbare Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung rechfertigt dann einen Notstand und somit eine " Mißachtung " der geltenden Verkehrsvorschriften !
Gleiches auch für die Entstörungsdienste der Gas und Wasserversorgung, Sonderrechte gemäß §35, Nein. Rechtfertigung der Mißachtung von Verkehrsregeln, nur über den Notstand möglich.

Im Erlass steht folgendes;
" Nach § 35 Absatz 1 StVO muss die Inanspruchnahme
des Sonderrechts dringend geboten sein. Das heißt zum einen, dass der
„Sonderrechtsfahrer“ prüfen muss, dass es gerade auf ihn besonders ankommen wird,
zum anderen dass höchste Eile geboten ist. "

Dies ist gegeben, wenn die Feuerwehr als Gesamtes zu einem Einsatz gerufen wird, also Alarm an alle, und nicht nur ein einzelner .
Wenn alle Feuerwehrmitglieder einer Wehr alarmiert werden, kommt es auf jeden einzelnen besonders an, sonst würde ja jeder nach Bedarf einzeln Alarmiert werden ... ...

MfG

Alex22
13.08.2005, 10:40
@ Alterlöschknecht

Die Leute die euer Rundschreiben erlassen haben scheinen tatsächlich keine Ahnung zu haben, oder warum sprechen die auf einmal von Freie Bahn schaffen?

Alterlöschknecht
13.08.2005, 11:05
Hi ,
unter den unten angegebene Link könnt Ihr die Tierrettung Berlin in ihrem Bemühen unsterstützen mit Blaulicht zu Tierrettungseinsätze ausrücken zu dürfen?

Gruß Friedhelm


http://www.tierrettung-berlin.de/7.html

Alex22
13.08.2005, 11:53
Original geschrieben von Alterlöschknecht
Hi ,
unter den unten angegebene Link könnt Ihr die Tierrettung Berlin in ihrem Bemühen unsterstützen mit Blaulicht zu Tierrettungseinsätze ausrücken zu dürfen?

Gruß Friedhelm


http://www.tierrettung-berlin.de/7.html

Ich kann mir kaum vorstellen, daß hier jemand sowas unterstützen möchte ...
Ich machs nicht und außerdem ist das OT.

Alterlöschknecht
13.08.2005, 12:15
Original geschrieben von Alex22
Ich kann mir kaum vorstellen, daß hier jemand sowas unterstützen möchte ...
Ich machs nicht und außerdem ist das OT.

Ich unterstütze das auch nicht !!!!!! außerdem hat sich noch niemand in die angehängte Liste eingetragen.

Gruß Friedhelm

P.S. Wer möchte kann ja darüber Abstimmen ob Tierrettung mit Blaulicht unbedingt nötig ist oder nicht?????????

http://www.tierrettung-berlin.de/8.html

HansDampf
13.08.2005, 18:44
Ich habe für NEIN gestimmt. Was tut ein Autofahrer wenn aus allen Ecken leute mit so blinkenden roten dingern aufm dach schiessen?? Total unnötig.. Dachaufsetzer ok, alles andere ist übertrieben!!

Andreas 53/01
13.08.2005, 21:37
Ich lese immer " rasen " und " schießen " ..... Wer so etwas schreibt oder ausspricht, tut es selbst !? oder woher wissen die das ?

Warum pikt ihr euch immer die schwarzen Schafe raus ?

Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...

Alterlöschknecht
13.08.2005, 22:34
Original geschrieben von Andreas 53/01
Ich lese immer " rasen " und " schießen " ..... Wer so etwas schreibt oder ausspricht, tut es selbst !? oder woher wissen die das ?

Warum pikt ihr euch immer die schwarzen Schafe raus ?

Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...

Richtig so sollte das auch sein!!!!!!!

Bugs B
15.08.2005, 17:44
Original geschrieben von Andreas 53/01
Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...

Richtig so, aber die Leute, die so denken, sind auf solchen Schnick-Schnack nicht angewiesen. Meine Meinung: Dachaufsetzer (unbeleuchtet) reicht. Nachts braucht man eine gesonderte Kennzeichnung sowieso nicht mehr so dringend, da weniger Verkehr! (Normalfall)