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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst



testman
10.07.2005, 10:08
Hallo habe eine wichtige Frage.
Mein Freund ist freigestellter bei der Bundeswehr und macht dafür 6 Jahre lang Feuerwehrdienst (wie THW)

Nun ist er im 5. Jahr und ist 25 Jahre alt. Doch Beruflich ist es Ihm nicht mehr möglich pro Quartal 25 Stunden zu arbeiten.

Nun Meine Frage:
Wenn er sich jetzt abmeldet, wird er dann mit seinen 25 Jahren noch in die Bundeswehr eingezogen?
Außerdem hat er ja über 75% seines Dienstes abgearbeitet!


Vielen Dank

ICE
10.07.2005, 10:56
Ich glaube es gibt die Regelung, dass man mit > 23 Jahren nicht mehr eingezogen wird!
Einfach mal beim zuständigen KWEA anrufen.
Gruß

Helferlein
10.07.2005, 11:07
Also die Wahrscheinlichkeit das er noch eingezogen wird ist relativ gering, da er ja älter als 23 Jahre ist. Aber um sicher zu gehen kann er ja mit seinem Wehrführer sprechen ob der ihn nicht so einsetzen kann, daß er keine 25 Stunden pro Quartal leisten muss.

Oder er ruft wirklich mal das KWEA an.

Gruss
Helferlein

Maddin
10.07.2005, 11:18
Hallo
also ich bin selbst auch freigestellter helfer und ich kann nur sagen wenn er die stunden nicht nachweisen kann wird er Strafen bekommen.... er wird wohl nicht mehr zum bund müssen aber es wird andere Strafen geben (bei uns in hessen ausschluss aus der organisation bzw. bis zu 500€ und/oder Gefängnis).
in solch einem fall sollte man aber erstmal mit dem WeFü. reden ob er net sonst noich eine Idee hat (papier ist geduldig)

wir müssen 120 stunden im jahr nachweisen. und die müssen im dienstbuch vom WeFü abgezeichnet werden... 2mal im Jahr gehen die dann zur Kreisverwaltung zum kontrollieren wenn dort dann nicht genug stunden stehen gibts ne abmahnung und ab der 2. abmahnung auch satte Geldstrafen...(s.o.)

Gruß Maddin

no_fire
10.07.2005, 11:31
Wo kein Kläger da kein Richter !

Ich würde einfach die Bälle flach halten wegen dem einem Jahr.

DG3YCS
10.07.2005, 12:08
Hallo,

Also teilweise gebt ihr ganz schön Gefährliche Ratschläge!

Es ist bei der Freistellung so:

Sobalt der Freizustellende seine Unterschrift unter den Freistellungsantrag gesetzt hat, ist das Höchstalter für eine Einberufung automatisch = 32 (nicht 23!)

Die 23 Jahre Grenze gilt nur für Personen die keinerlei Wehrdienstausnahme in Anspruch genommen haben.
Für vorzeitig aus dem Dienst ausscheidende Freigestellte gilt automatisch die 32 Jahre Grenze, welche auch regelmäßig durch das KWEA ausgenutzt wird

Um Anspruch auf die Freistellung zu haben, muss eine Mindeststundenzahl 120 Dienststunden im Jahr geleistet werden!

Eine Anrechnung der bereits geleisteten Zeit bei der FW (oder anderer Org.) auf dem Grundwehrdienst erfolgt nur, wenn bereits die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Mindestverpflichtungszeit vorbei ist UND der Freigestellte AUS NICHT DURCH IHM ZU VERTRETENDEN GRÜNDEN aus dem Dienstverhältnis Ausscheidet. Zb weil der Ortsverband der Org. bei der er ist aufgelöst wird und es keinen anderen Freistellungsplatz in vertretbarer Entfernung gibt.
Einen Umzug oder Jobwechsel, der eine weitere Mitwirkung unmöglich machet hat der Helfer aber selbst zu vertreten = KEINE ANRECHNUNG!!! (Sogar Krankheiten über 6Monate hinaus gelten als Grund für eine Rückmeldung!)

Wie sollte jetzt in diesem Fall vorgegangen werden ?
Der entsprechende FW´ler sollte das Gespräch mit seiner Wehrführung suchen. Es gibt während der Freistellungszeit einen Anspruch auf Sonderurlaub aus beruflichen oder DRINGENDEN Privaten Gründen. Dieser Sonderurlaub braucht bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten nicht nachgedient zu werden. Nur die Zeit die über 6Monate geht bedeutet eine Verlängerung!
Ob dieser Sonderurlaub gewährt wird liegt im Ermessen der Wehrführung!!!
Ausser der Wehrführung kontrolliert auch niemand, ob die 120 Stunden wirklich eingehalten werden, es ist ihr also möglich "Ein Auge zuzudrücken" ist zwar nicht ganz legal...
Im notfall könnte diese sich auch damit herrausreden das ihr die fehlende Mitwirkung erst NACH der Mindestverpflichtungszeit aufgefallen ist.

Sollte die betreffende Person die vorangegangenen 5 Jahre also wirkliche Einsatzbereitschaft über die vorgeschriebenen Stunden hinaus gezeigt haben, so würde mich es wirklich wundern, wenn da nicht eine gütliche Lösung gefunden werden könnte, die zb so aussehen würde: 6 Monate Sonderurlaub, dann müssten nur noch 60h gemacht werden.
Um zumindest einen Teil der 60h zu machen leistet der FWA dann noch in seiner Freizeit ein paar Sonderdienste (Tag der offenen Tür, Gerätepflege o.ä.). Rückmeldung zum KWEA dann erst nach den 6 Jahren. (Rückgemeldet wird bei Personen unter 60 auf jeden Fall, da Personen die unter 60 sind und aus dem KatS ausscheiden immer wieder der Wehrpflicht unterliegen. Die 6 Jahre bedeuten nur, dass kein GRUNDWEHRDIENST mehr geleistet werden müsste. Im Falle eine Generalmobilmachung zum Zwecke der LAndesverteidigung würden diese aber auch gezogen)

Sollte es aber ein Drückeberger sein, der vorher schon versucht hat sich vor alles und jedem zu drücken, so sieht es schlecht für ihn aus. Bei mir hätte er dann zumindest keine Chance und ich denke das fast jede Führungskraft das ähnlich sehen würde!!!

Ihn würde dann bei Nichtableistung die Rückmeldung zum KWEA und damit verbunden die VOLLE Wehrpflicht drohen, da die Nichtableistung ja durch ihn zu vertreten ist!
Da rächt sich dann das Faulenzertum...

Gruß
Carsten

Helferlein
10.07.2005, 12:14
@DG3YCS

Woher hast Du das mit den 32 Jahren? Würde mich mal interessieren...

Gruss
Helferlein

DG3YCS
10.07.2005, 12:26
Hallo,

OK, habe mich geirrt, es sind 30 Jahre und nicht nicht 32...

Dieses findest du im Wehrpflichtgesetz (WPflG § 5 abschnitt 3)

Das vorgehen bei Ausscheiden aus dem KatS, für den Sonderurlaub und die Regelungen für die Anrechnug der bereits geleisteten Zeit finden sich im Wehrpflichtgesetz § 13a

Gruß
Carsten

Helferlein
10.07.2005, 13:25
Danke, da schaue ich doch gleich mal rein!

tower911
10.07.2005, 15:14
Also wir haben schon 2 mal den Fall gehabt.
Das eine mal wurde einer gegangen weil er sich was erlaubt hat was man nicht hätte tun sollen und ist eine woche später schon von der MP abgeholt worden. der musste sich noch 2 montate beim bund schikanieren lassen.

und der andere fall da hatten wir einen der keine einsätze mehr mitgefahren ist und sich kaum noch beim dienst hat blicken lassen. da wurde dann auch gesagt das schluss ist. der durfte dann auch noch antreten obwohl er schon 4 1/2 jahre glaub ich rum hatte.
also sind sie hier recht rigeros muss ich sagen. find ich aber auch gut so !

und wenn der eine bei euch die nächste zeit nicht mehr kann, kann er sich ja vielleicht ein jahr beurlauben lassen wenn er dann vielleicht mehr zeit hat.

greets
tower

florianmark6
10.07.2005, 16:15
Hallo,

erstmal legt jede Feuerwehr andere Maßstäbe für die Anzahl der zu leistenden Dienststunden. Es gibt Feuerwehren da sind mindestens 120 h oder sogar 200 h zu leisten und andere da gibt man sich mit wesentlich weniger zufrieden.

Wenn es wie in dem geschildertem Fall berufliche Gründe hat, würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit der Führung suchen. In diesem Fall, sollte er in der vorangegangenen Jahren sein Dienst ordentlich abgeleistet haben, dürfte sich eine Lösung finden lassen. Es sollte ja keinem ein Nachteil durch die Arbeit in der HiOrg entstehen. Und wenn die Zahlen geschönt werden.

Machen wir uns nichts vor, das wird eben in vielen Feuerwehren gemacht, auch wenn es jetzt einen Aufschrei geben sollte.

Obwohl ich nichts von Leuten halte die nur in einer HiOrg arbeiten um dem Wehrdienst zu entgehen. Schön ist es, wenn man auf diesem Wege neue und zuverlässige Kameraden für eine lange Zusammenarbeit findet.

Also wie schonmal gesagt (und von anderen angesprochen) in Ruhe das Gespräch suchen und eine vernünftige Lösung finden.

mkG FM6

Helferlein
10.07.2005, 18:29
Also ich finde daß mind. 120 Stunden im Jahr, wie sie z.B. beim THW Pflicht sind, ja wohl ohne Probleme zu leisten sein sollten! Und wer gegangen wird, der soll auch ruhig eingezogen werden, wenn es auch nur für eine Woche sein sollte.

Gruss
Helferlein

@Tower911
Denkst Du an meine RIC´s?

Maddin
10.07.2005, 19:19
Hallo


Original geschrieben von DG3YCS
......Ausser der Wehrführung kontrolliert auch niemand, ob die 120 Stunden wirklich eingehalten werden,......

Das ist in Hessen definitiv nicht richtig!!!!

Der Kreis bekommt min. 1 mal im jahr die Dienstbücher zur Kontrolle um festzustellen ob die Stundenzahl eingehalten wurde... ist dies nicht der fall wird eine Abmahnung geschrieben...

habe dies slbst schon bei meheren kameraden erlebt.. einer musste saogar 50€ bezahlen als Strafe...

@ florianmark6

dies ist auch nicht ganz richtig! Die mindestzahl an stunden ist per Gesezt auf 120 stunden im Jahr festgelegt... was mehr ist ist sache der betreffenden Wehr hierzu fehlt mir leider noch der gesetzestext aber sobald ich ihn finde poste ich ihn noch....


Gruß Martin

no_fire
10.07.2005, 19:41
Ich bin auch in einer hessischen Feuerwehr tätig. Bei uns hat es niemand interessiert, dass ich verpflichtet war. Es hat sich niemand beschwert, ich musste kein Dienstbuch schreiben. Ich hätte mich also schön drücken können und gar nichts machen.

Ich denke es hängt von jedem Leiter der Feuerwehr ab wie er das regelt mit der Freistellung. Allerdings muss man sich heute Grundsätzlich fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt, die 6 Jahre zur Feuerwehr zu gehen. Ich würde es jedenfalls nicht mehr machen.

florianmark6
10.07.2005, 20:03
Original geschrieben von Maddin
Hallo

dies ist auch nicht ganz richtig! Die mindestzahl an stunden ist per Gesezt auf 120 stunden im Jahr festgelegt... was mehr ist ist sache der betreffenden Wehr hierzu fehlt mir leider noch der gesetzestext aber sobald ich ihn finde poste ich ihn noch....

Gruß Martin

Dann mal viel Spaß beim suchen. Die Stundenzahl ist rechtlich nicht fest geregelt. Auch in meinen Unterlagen vom Kreis zu diesem Thema, sind keine klaren Regelungen in Bezug auf die Pflichtstunden enthalten. Es wird hier auf Das jeweilige Landesgesetz verwiesen, das den Katastrophenschutz regelt. Hier sind in den beiden Bundesländern in denen ich bis jetzt meinen Dienst abgeleistet habe keine Regelungen festgelegt. Hierin heißt es nur:

"Dieses Verhältnis beinhaltet für den Helfer u.a., daß er zum Dienst im Katastrophenschutz, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und allen Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet ist."
(Auszug aus dem "Merkblatt für Helfer für die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz" des Landkreises Dahme-Spreewald (BRB))

Auch im Wehrpflichtgesetz sowie im Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer auf die hier verwiesen wird, sind keinerlei Angaben zur Stundenanzahl gemacht.


Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe heißt es:

"3.2 Tatbestandsmerkmal Mitwirkung

Das Tatbestandsmerkmal der Mitwirkung liegt vor, wenn der verpflichtete Wehrpflichtige mit Wissen und Wollen der Organisation tatsächlich ständig an den im Zivilschutz oder Katastrophenschutz angeordneten Ausbildungen, Übungen sowie an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilnimmt."

Wenn euer Landkreis das ganze Intern in Form einer Dienstanweisung gemacht hat ist das noch lange nicht für alle bindend.

mkG FM6

Allmächtiger
10.07.2005, 21:02
Original geschrieben von no_fire
Bei uns hat es niemand interessiert, dass ich verpflichtet war. Es hat sich niemand beschwert, ich musste kein Dienstbuch schreiben. Ich hätte mich also schön drücken können und gar nichts machen.

Ich denke es hängt von jedem Leiter der Feuerwehr ab wie er das regelt mit der Freistellung.

Ist bei uns genauso, da wurde die Freistellung auch nur in den Fällen aufgehoben, in denen Leute aus der FW rausgeflogen sind, die noch freigestelt waren.

MHD-Funker
11.07.2005, 12:13
Es liegt ja auch nicht in der Pflicht des Wehrführers oder Bereitschafts-/Zugführers einer Hilfsorganisation den Helfer zum Führen seines Dienstbuches anzuhalten! Das Dienstbuch ist ja die einzige Möglichkeit für den Helfer nachzuweisen, dass er seiner Dienstpflicht ausreichend nachgekommen ist, dies ist vor allem interessant, wenn es mal vor Gericht gehen sollte.

Auch wer seiner Dienstpflicht nachgekommen ist und die Ersatzdienstzeit abgeleistet hat, kann bei Katastrophen eingezogen werden (dies könnte beim bevorstehenden WJT oder der WM 2006 interessant werden), wenn der Helfer sich nicht formal entpflichtet hat (dann unterliegt man allerdings wieder der Wehrüberwachung).

no_fire
11.07.2005, 13:54
Naja, ich denke, das Thema wird etwas überspitzt gesehen.
Man sollte generell froh sein, dass sich Leute noch die 6 Jahre aufhalsen. Auch wenn dadurch eine Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisation nicht sonderlich gestärkt wird.

Aber seihen wir doch mal ehrlich. Hat jemand schonmal erlebt, dass er im K - Fall gezogen wurde. Gibt es hier einen Verpflichteten, der gezwungen/eingezogen wurde, zum Elbe Hochwasser zu fahren ?

MHD-Funker
11.07.2005, 22:38
Nein, da gab es genug freiwillige, sogar so sehr freiwillige, die ohne Einsatzbefehl ausgerückt sind. Soll es ja aber auch schon bei anderen Großschadenlagen gegeben haben (Eschede, Enschede etc.).

Helferlein
12.07.2005, 06:20
Es gab im Elbehochwasser 2002 so viele Einheiten die ohne Einsatzauftrag dort waren, das man sie schon fast gar nicht mehr zählen konnte.

Gruss
Helferlein

no_fire
12.07.2005, 11:59
Am Elbe Wasser waren so viel freiwillige Kräfte, genau das stimmt. Wir auch und nicht ein Verpflichteter dabei.

Aber warum hat man denn dann Verpflichtete, die sich für solche Sachen eigentlich verpflichtet haben, um die Freiwilligen zu entlasten ? Diese Einheiten sind schlecht organisiert -> zu verstreute Verpflichtet, die zu geringen Zahlen bei Freiwilligen Einheiten tätig sind. Deshalb geht es nicht anders, dass es ohne FF nicht geht.
Und deshalb plädiere ich dafür, den armen Kameraden von seinem Leiden zu erlösen und ihn zu entpflichten. Denn es sind eh die richtigen Freiwilligen, die dann da sind.

Aber allerdings stellt sich jetzt eine ideologische Frage. Worin besteht zwischen Verpflichteter und Freiwilliger ein Unterschied ?
Leisten diese Kameraden nicht das Gleiche, die gleiche Zeit, Lehrgänge ?

florianmark6
12.07.2005, 13:41
Original geschrieben von no_fire
Am Elbe Wasser waren so viel freiwillige Kräfte, genau das stimmt. Wir auch und nicht ein Verpflichteter dabei.

Aber warum hat man denn dann Verpflichtete, die sich für solche Sachen eigentlich verpflichtet haben, um die Freiwilligen zu entlasten ? Diese Einheiten sind schlecht organisiert -> zu verstreute Verpflichtet, die zu geringen Zahlen bei Freiwilligen Einheiten tätig sind. Deshalb geht es nicht anders, dass es ohne FF nicht geht.
Und deshalb plädiere ich dafür, den armen Kameraden von seinem Leiden zu erlösen und ihn zu entpflichten. Denn es sind eh die richtigen Freiwilligen, die dann da sind.

Aber allerdings stellt sich jetzt eine ideologische Frage. Worin besteht zwischen Verpflichteter und Freiwilliger ein Unterschied ?
Leisten diese Kameraden nicht das Gleiche, die gleiche Zeit, Lehrgänge ?

Die ganze Thematik der Freistellung ist ein Relikt aus Zeiten als der Katastrophenschutz noch ganz anders Organisiert war als heute. In den 90er Jahren war doch kein Grund mehr gegeben um die ganzen Verbände noch in der Masse wie sie in den vorherigen Jahrzehnten vorherrschten zu halten. Erst seit 2001 hat man sich durch die neue Lage wieder mehr Gedanken um den Katastrophnschutz gemacht.

Wo werden denn heute noch große Übungen der Verbände des Katastrophenschutz durchgeführt? Wo finden denn noch spezielle Lehrgänge für Angehörige des Katastrophenschutz statt?

Das ganze wird doch auch nicht mehr so ernst genommen. Ist eigentlich jemand bekannt der Aufgrund des ausgeschöpften Kontingents an Freistellungen pro Geburtsjahrgang abgelehnt wurde?

mkG FM6

DG3YCS
12.07.2005, 14:20
ICh kenne da schon fälle wo die Kontingente ausgeschöpft waren, bzw. nicht genug nach Schlupflöchern gesucht wurde,
allerdings war das noch zu Zeiten wo der Feind noch direkt hinter Helmstedt stand ;-).

Aber auch hier gab (gibt) es noch ein Schlupfloch: Einfach einen KDV-Antrag schreiben, hoffen (eigendlich nur warten) das der durchgeht und nach erfolgter Anerkennung erneut Antrag auf Freistellung schreiben, denn KDV-ler werden weder auf die Quote angerechnet, noch gilt diese Quote für Sie!

ZUR Freiwilligkeit:
Es gibt eigendlich in den Organisationen auch keine Verpflichteten ES SIND ALLE FREIWILLIG.

Nur einige Helfer die für die Organisation besonders wertvoll sind, da diese eine gewisse Mindeststundenzahl leisten, können ZUM NUTZEN DER ORGANISATION freigestellt werden.

Leisten diese dieMindeststundenzahl bzw. die geforderten Lehrgänge nicht ODER SIND EINFACH NUR LÄNGERFRISTIG ERKRANKT, sind diese für die Org. weniger Nützlich und die Freistellung MUSS durch die Organisation zurückgegeben werden.

Diese Rückgabe der Freistellung kann Theoretisch sogar ohne Verschulden des Helfers erfolgen und dieser hat keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren, da ja die Freistellung der Organisation dient und nicht ihm. Wenn die Org. diesen Vorteil nicht mehr will: Ihre Sache...
Im Prinzip ist die ganze Freistellung nur eine besondere Variante der Unabkömmlichkeit.

Man hat die Regelung mit den 6 Jahren nur darum mit aufgenommen, damit es nicht zu solchen Situationen kommt, das zb. jemand 12 Jahre aktiv dabei ist, nun Haus und Familie hat, aus Jobgründen keine Zeit mehr hat und nun nach den 12 Jahren aus Zeitgründen das Handtuch schmeißt und mit 30 noch zum Bund muss. Und dann zusehen kann wie er das Finaziell und Jobmässig geschüsselt bekommt, das dann nur weil er sich 12 JAhre in seiner Freizeit EHRENAMTLICH für andere stark gemacht hat. Darum halt diese Mindestzeit.
Die Freistellung selber endet übrigends NICHT nach den 6 Jahren, sie gilt weiter solange der Helfer in der Org. aktiv ist. Helfer die nach den 6 Jahren aus der Org. ausgetreten sind können Theoretisch zu Wehrübungen herangezogen werden. Auch würden sie im V-Fall eingezogen!

Der Sinn der Sache liegt einfach darin, das die am Zivil und ERWEITERTEN Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen halt eine gewisse Zahl an Qualifizierten Helfern haben, die ihnen garantiert (auch im V-Fall) zur Verfügung steht, um dann zb. nach einem Luftangriff wieder aufzuräumen.
Das der V-Fall heute eintritt ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber die Bundeswehr als große Wehrpflichtarmee gibt es ja auch nur für diesen Zweck in dieser Form.
(Also wie von FM6 bereits gesagt ist das alles ein Relikt des KK)

Gruß
Carsten

P.S. Falls der V-Fall aber doch mal eintreten würde, hätten viele FW´en ein Problem, denn Plötzlich währen nur noch FW´ler über 45 und die Freigestellten Kräfte da... (und die Weiblichen FWA natürlich)

tower911
12.07.2005, 18:33
nehmen wir jetzt mal an ich bin ganz dumm und möchte die freistellungssache verstehen.
ich hatte mich damals für 7 jahre verpflichtet bei einer freiwilligen feuerwehr. mittendrin wurde es auf 6 jahre gekürzt. die 6 jahre sind nun mittlerweile längst rum. bin ich jetzt immer noch verpflichtet solange ich denen nicht schreibe das ich nicht mehr verpflichtet sein will oder wie soll ich das verstehen ???
bitte mal erklären nach dem motto was isn ne dampfmaschin.

DG3YCS
12.07.2005, 19:58
Hallo,

1. JA, du bist Verpflichtet, genau wie jeder andere aktive in deiner Wehr hast du dich freiwillig zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet. (Eintritt und Austritt sind freiwillig, alles dazwischen ist Dienst und damit Pflicht)

2. Wenn du dich zum Dienst in der FW (oder einer anderen im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation) verpflichtet hast und dieses Mindestens 6 Jahre lang machen möchtest, so hast du die Möglichkeit dich zusätzlich freistellen zu lassen.

3. Diese Freistellung gilt solange du in der Organisation im ausreichenden Maße aktiv bist. Sie bedeutet im Prinzip nur, das du SOLANGE DEINE MITWIRKUNG ANHÄLT nicht zum Militärdienst herangezogen werden kannst, also weder zum Grundwehrdienst noch in falle einer Generalmobilmachung zum Kriegseinsatz, auch nicht im V-Fall!!!

4. ZUSÄTZLICH entfällt bei einer Mindestmitwirkungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten.
Wenn du nach den 6 Jahren austrittst, so bist du also wieder Wehrpflichtig, musst nur keinen Grundwehrdienst mehr leisten
(Wehrpflicht ist MEHR als nur der GWD!!!)

5. Du kannst dich auch nach der Mindestverpflichtungszeit wieder "entpflichten" lassen und weiter in der Organisation bleiben. Deine Dienstpflicht bleibt aber weiterhin bestehen, die ergibt sich ja aus der Mitwirkung in der Organisation.
Nur würdest du im V-Fall zum Wehrdienst eingezogen!

Es ist nur so, dass Gegenüber den Helfern die sich in der Mindestverpflichtungszeit befinden eine Dienstpflicht besser durchsetzen lässt, schließlich gibt es ja die möglichkeit der Rücknahme der Wehrdienstausnahme.
Ausserdem legt man halt mehr Wert auf eine Wirklich Erfüllung der Dienstpflicht, da diese halt einen effektiven und nicht zu vernachlässigbaren Vorteil durch die Nichteinberufung zum GWD genießen. würde dieses so nicht nachgehalten, hätten wir die Org´s bald voll von Drückebergern die man vieleicht 5x im Jahr sieht und denen wirklich absolut NICHTS an der Sache liegt.

Bei Helfern die nie Freigestellt waren oder länger als 6 Jahre dabei sind, kann man wirklich sagen das wirklich jede Dienststunde die die machen ohne eine Gegenleistung erfolg.
Da wird schon ein Auge zugedrückt, solange der Umfang der Dienstteilnahme noch ausreicht um von einer Einsatzfähigkeit auszugehen.
Ausserdem würde solch ein Helfer sicher das Zeugs hinschmeißen wenn er am Jahresende einen Anschiss dafür bekommen würde, dass er nur 80 Stunden anstelle der angesetzten 120 Stunden dienst getan hat.
Ds schlimmste was denen passieren kann ist ja auch der Ausschluss aus der Organisation...

Gruß
Carsten

Allmächtiger
17.04.2006, 00:41
Hat irgendjemand von euch eine Vorlage/Vordruck für den Stundennachweiszettel? Also wo man aufschreibt, wann man was wie lang gemacht hat. Als Excel oder so...

Wir haben in der Feuerwehr nur noch handgeschriebene aus den 80ern, da bin ich mir nicht sicher ob die Gesetze, nach denen des gerichtet ist, noch so stimmen. (kapiert wahrscheinlich keiner was ich meine....)

Superyoshi
29.01.2010, 23:28
Hallo,
ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?

MfG

DG3YCS
30.01.2010, 02:28
Hi,


Hallo,
ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?
MfG

Hast du deine sechs Jahre voll oder musst noch etwas ?
(Wobei in Kürze ja eine weitere Verkürzung dieser Mindestzeit zu erwarten ist die Vorraussichtlich auch Rückwirkend auf alle noch in der Mindestzeit befindlichen EK angewendet wird...)

Kannst du während/nach deinem Studium weiter aktiv im KatS mitwirken?
Wenn du dies nicht kannst, dann fällt deine Freistellung natürlich weg!
Beachte hierbei auch ob du in deinem späteren Job evtl. eine "Garantenstellung" hast. Diese würde ebendfalls eine weitere Freistellung unmöglich machen.
(Du stehst ebend NICHT mehr uneingeschränkt zur Verfügung... Wie z.B. bei Polizisten usw. Allerdings könnte sich dadurch wieder eine art Freistellung ergeben...)

Allerdings stellt sich mir gerade die Frage ob die BW -auch wenn es sich um ein ziviles Studium handelt- akzeptiert das einer Ihrer Studenten bzw. später Beschäftigten Freigestellt ist und ihr IM ERNSTFALL ebend nicht zur Verfügung steht.
Da könnte dann von dir die Entscheidung -entweder Studium oder Freistellung - verlangt werden. (Wobei auch eine Aufgabe der Freistellung ja nicht unbedingt die Einberufung zum GWD bedeutet)

Aber am besten, sofern du zeitlich überhaupt die Möglichkeit hast weiter im KatS tätig zu sein, wende dich doch direkt an die zuständige Stelle in der BW um eine garantiert richtige und rechtsverbindliche Antwort zu bekommen. Fragen kostet nichts!
Falls du aber nicht mehr genug Zeit für die aktive KatS Tätigkeit hast, dann kannst du dir das sparen - dann musst du die Freistellung auf jeden Fall aufgeben!

Gruß
Carsten

Superyoshi
31.01.2010, 02:20
Hallo,
danke für deine Antwort.
Also ich möchte schon weiter in meiner Heimat-FF aktiv mitwirken, es geht mir nur darum, dass mir der Wehführer keine Steine in den Weg legt, wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin. Wenn ich von hier wegziehen muss, will ich dort natürlich auch weiterhin meinen Dienst in einer FF versehen. Mir geht es nur darum, dass ich dann keine Verpflichtungen mehr habe bezgl. Lehrgängen etc. - da mir das Studium bzw. meine Zukunft wichtiger ist als ein Feuerwehrlehrgang.

MfG

Allmächtiger
31.01.2010, 16:09
wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)

Superyoshi
31.01.2010, 16:26
Also ich hätte 5 Praxisteile von je 60-70 Tagen. Heißt Beurlaubung, dass sich die Verpflichtung automatisch verlängert?

MfG

DG3YCS
31.01.2010, 16:36
Hi,


Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)

Also die Möglichkeit eines Sonderurlaubs gibt es natürlich. Auch kann das durchaus mehr als ein halbes Jahr sein. Die Beschränkung mit dem "halben Jahr" bedeutet ohne "Nachzudienen"...
Wenn du also z.B. sieben Monate SU nimmst, dann verlängert sich deine Verpflichtung um 1 Monat. Bei zehn Monaten um 4 Monate und bei sechs Monaten überhaupt nicht.

Die grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen besteht während deiner gesamten Verpflichtungszeit, insbesondere natürlich in den sechs Jahren. Allerdings sollte es doch kein Problem sein "miteinander" zu reden...
Sofern du keine Führungsfunktion anstrebst und die zur aktiven Mitwirkung notwendigen Lehrgänge (GA, evtl. Sprechfunket AGT usw.) hast, sollte es doch nicht mehr wirklich viel geben. Nur noch die Jährlichen "Belehrungen uns mindestübungen" Das sollte aber doch sehr überschaubar sein.
Wenn es also so wiet ist und ihr "miteinander" Redet, so würde ein vernünftiger Vorgesetzter dich sicher nicht mit Gewalt in "Führungslehrgänge" schicken wollen...

Allerdings musst du auf jeden Fall eine gewisse Mindeststundenzahl leisten können UND im Einsatzfall uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Geht das nicht -> Rückgabe der Freistellung!

Wenn du wegziehiehen willst und in einer anderen FF deinen Dienst versehen willst, so geht das als "freigestellter" aber nur wenn die FF noch Freistellungsplätze hat die zudem auch noch für deinen Jahrgang in Frage kommen. Hat Sie das nicht musst du ebendfalls deine Freistellung aufgeben.
Eine reine Mitwirkun gohne Freistellung ist davon natürlich nicht betroffen.

Allerdings sind bei der FW -im gegensatz zu den meisten anderen KatS Orgs. diese Plätze eher spärlich gesäht und wenn überhaupt vorhanden oft schon mit "eigenen" Kräften besetzt... In diesem Fall müsstest du dann -um weiter Freigestellt zu bleiben- auf eine andere Org mit mehr Freistellugnsplätzen ausweichen.

Gruß
Carsten

Superyoshi
31.01.2010, 16:47
Ich könnte mit der Führung schon reden, allerdings ist da mein Vetrauen nicht zu 100% vorhanden. Darauf möchte ich jedoch nicht näher eingehen.
Also ich werde mich demnächst bei der Bundeswehr erkundigen, die haben gerade hier in der Nähe ein neues Informationszentrum eröffnet zur Nachwuchsgewinnung. Ich werde dann berichten. Nochmal danke für die Antworten :)