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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rauchmelder



Markus_P
08.07.2005, 17:00
Da ich hier neu bin, sage ich erstmal Hallo an alle!

Ich bin in Potsdam in einer Unterkunft für Jugendliche als Rezeptionist angestellt.In der letzten Woche Hatte wir einen gesamten Schul-Jahrgang bei uns zu Gast, der uns ganz schön ins Schwitzen brachte. Nach einigen Vofällen (...) wurde ich dann in die NAchtschicht verlegt und sollte draußen an der Straße vor der Jugendherberge "Wache stehen". In einer Nacht, es war so ca. 1 Uhr, meldete sich einer unserer Rauchmelder und der Alarm ging los. Nach einiger Zeit traf auch die Feuerwehr und die Polizei ein. NAch einer Begehung durch die Feuerwehr, wurde Festgestellt, dass es kein Feuer gab. Angeblich, so einer der Feuerwehrmänner, wurde der RAuschmelder durch Wasserdampf, der beim duschen etsdandern war, ausgelöst. Dieser Theorie kann ich nicht so wirklich Glauben schenken, ich denke eher es hat einschüler auf dem entsprechenden Zimmer geraucht und wollte dann diese dummheit durch den Wasserdampf vertuschen.

Kann ein Rauschmelder denn durch wasserdampf ausgelöst werden?

Dann hätte ich da noch so ein Paar Fragen: Die Feerwehr Rückte zwar mit 2 FAhrzeugen (einem Leiterwagen und einem normalen Löschfahrzeug) an , allerdings ohne "Blaulicht und Tatütata"
Die Feuerwehr wird automatisch alamiert, wenn bei uns ein RAuchmelder "anschlägt". Hatte die Feuerwehr vllt. schon eine Info bekommen, das es nur ein RAuchmelder war, der angeschlagen hat, und ist deshalb relativ geächlich eingetroffen?
So jetzt noch eine einzige Frage:
Neben dem normalen Streifenwagen der Polizei, rückte auch noch ein VW-Bus in einem Dunkelgrün an. Er war voll besetzt mit Leuten in Dunkler kleidung, im Kofferraum hingen POLIZEI-Jachen, und er hatte Blaulichter auf dem DAch.
Aufgefallen ist mir noch an dem Wagen, dass er auf beiden Seiten eine Schiebetür war. 10 Minuten nachdem der Normale Streifenwagen und die Feuerwehr weg waren, fuhr auch der Bully wieder weg. Was wollten die dort, und was warebn das für Menschen?

Schonmal vielen DAnk für eventuelle Antworten, Grus MArkus

huhu
08.07.2005, 17:30
Auslösen eines Rauchmelders durch Wasserdampf ist durchaus möglich.
Der Rauchmelder kann nicht zwischen Partikeln des Rauches oder feinsten Wassertröpfchen unterscheiden.

Der Löschzug wird alarmiert mit dem Hinweis, dass die Brandmeldeanlage ausgelöst hat.

Da es sich um einen nächtlichen Alarm gehandelt hat, war es die Entscheidung des Zugführers ohne Sondersignal und Wegerecht (das würde dann zwingend Blaulicht UND Martinshorn bedeuten) anzufahren.
Bei nächtlich ruhigen Straßen macht dies auch keinen Zeitverlust aus.

SEG-Betreuung
08.07.2005, 17:41
hi, dein dunkelgrüner Polwagen war vermutlich eine Einheit der BePo, also der Bereitschaftspolizei. genauer gesagt eine ausbildungseinheit, die sind immer untrwegs und fahren den in verschiedenen kreisen einsätze mit, oder machen verkehrskontrollen oder wo sie eben grad beötigt werden.
und da diese herberge ja scheinbar auf die verschiedenen meldeschleifen aufgeschaltet ist und die Pol für den fall eines echten brandes viel arbeit gehabt hätte, werden die halt einfach mit angerückt sein...

fireboy
08.07.2005, 21:26
BMA hin oder her, entweder ich faht mit Sonderechten auch in der NAcht oder ich brauch nur n Kdow zum erkunden rausschicken!! Ich glaub wenns richtig gebrannt hätte, dann wärst mit Signal selbst in der nacht noch schneller gewesen!!

Zur info, das is meine meinung dazu!!!

Markus_P
09.07.2005, 10:26
Mir kam die Sache auch ein bisschen seltsam vor, spiziell wiel die Polizei (zumindest der Streifenwagen) Ja mit Blaulicht gekommen sind.
Wer müsste eigendlich diesen Einsatz bezahlen?
Der Grund für den Alarm wurde jetzt Festgelegt: Wasserdampf.
Auf ene Rückmeldung seitens der FW warten wir jetzt nämlich noch.

Gruß Markus

PeterOs
09.07.2005, 11:12
Den Einsatz, wenn er denn als Kostenpflichtig von der Feuerwehr eingestuft wird, muss der Träger der Jugendherberge zahlen. Sprich also ihr. Ihr seid diejenigen, die mit der BMA die Feuerwehr alarmiert habt. Wem ihr dann die Kosten auf die Augen drückt, bleibt euch über lassen, aber ich denke es dürfte schwer werden, den Gästen die Kosten aufs Auge zu drücken, da ja duschen grundsätzlich nicht verboten ist. Aber wie gesagt, erstmal muss man schauen, ob die Feuerwehr einen kostenpflichtigen Einsatz daraus macht. Ich denke eher nicht, außer es kommt bei euch häufiger vor, dass die Brandmeldeanlage anschlägt....

Oliver1974
09.07.2005, 12:22
Hallo zusammen,
im Sinne des Feuerwehrgesetzes ist eine Fehlalarmierung via BMA grundsätzlich kostenpflichtig. Das letzte Wort allerdings liegt wie immer bei dem Kommandanten bzw. der Gemeinde/Stadtverwaltung. Bei uns ist prinzibiell jeder Fehlalarm einer BMA sowie auch Täuschungsalarm kostenpflichtig.
Zum Thema anfahrt ohne Sonderrecht/Wegerecht sage ich nur soviel, Glück gehabt. Da ohne Blaulicht und Martinshorn es ein ganz normales Fahrzeug ist. Das heisst die Stvo ist einzuhalten, auch Strafzettel (zb. wegen zu schnellem Fahren) werden nicht zurückgenommen. Bei uns ist es so geregelt, das bei Brandeinsätzen (gehört auch BMA dazu) sowie bei Menschenrettung immer mit Signal gefahren wird egal ob nachmittags oder mitten in der Nacht. Bei TH wird ohne Signal gefahren, es sei den die Leitstelle oder der Kommandant ordnet dies anderst an.
Gruss
Oliver

Markus_P
09.07.2005, 12:45
Hmmm... das heist , wir müssen mit einer Rechnung der entsprechenden FW rechenen... Kann man das denn in irgendwiefern auf den jenigen, der den Melder ausgelöst hat übertragen, bzw. sich die Kosten teilen. Man geht als 13 oder 14-jähriger Schüler ja nicht unbedingt davon aus, dass ein Rauchmelder von dem Wasserdampf beim duschen auslöst, wäre ich wohl selber nicht drauf gekommen.
Wie sieht es denn rehtlich damit aus; Kann dort die Haftpflicht des "Auslösers" eingreifen ?

feuerwehrzwerg112
10.07.2005, 13:18
Moin,

@Markus_P:

warum willst du den 13 oder 14 Jährigen die Kosten aufdrücken wenn in eurem Haus wegen Duschen ein Rauchmelder auslöst? Stell dir vor du wärst im Hotel und würdest duschen und du müsstest das bezahlen wenn dA ein Alar´m auslöst?

Also Euer Haus ist daran schuld nicht der 13 Jährige. Und ich denk das die Versicherung das sicher NICHT bezahlen würde. liegt ja an euren Haus.

Gruß feuerwehrzwerg112

Thorsten
10.07.2005, 15:09
Mich würde mal interessieren, warum überhaupt im Duschbereich ein Rauchmelder hängt.....
Nasszellen sind nämlich nicht überwachungspflichtig; auch nicht bei einer flächendeckenden Überwachung.
Lediglich bei einer abgehängten Decke oder Zwischendecke muß in selbige ein Rauchmelder.
Und wenn der Wasserdampf von der Dusche da durchkommt würde ich mir mal Gedanken über die Decke machen.... *lol*

feuerteufellars
10.07.2005, 16:06
Aloah!

Stimmt was Thorsten da schreibt. In Räumen mit Dämpfen, oder erhöhter Schadstoffbelastung der Luft (Duschen, Küchen, Lackierereien...) gehören keine RM, sondern Wärmediferentialmelder, kurz WDM, an die Decke wenn sie doch überwacht werden sollen. Da hat der Elektriker einbisschen Sche.... gebaut.

In diesem Sinne....©

Thorsten
10.07.2005, 17:47
Oder der Planer.
Denn der Techniker hat sich an den Plan zu halten.
Ich frag mich auch manchmal was die da zurecht planen.
Aber: Wer glaubt, daß Planer planen glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten...

Helferlein
10.07.2005, 18:33
Ich würde sagen: Wenn eine Rechnung kommt einfach bezahlen und gut! Danach sollte man aber dennoch mal über die aktuelle Verteilung der Rauchmelder nachdenken...

Gruss
Helferlein

feuerteufellars
10.07.2005, 18:59
Hallo Thorsten,



ich glaube eher das es der Elektriker war. Unsere firma hat mal eine große Sparkasse renoviert, da ich in der FW bin hat mein Chef dann gemeint ich solle die Anlage machen. Als ich dann die Pläne gesehen hab ist es mir kalt den Rücken runter gelaufen:

- Rauchmelder 5cm aus Kanten und Ecken
- Keine Rauchmelder in Archiven, Keller oder im Speicher
- Rauchmelder ohne Signalgeber um die Kunden nicht zu erschrecken
- Handfeuermelder optisch "versteckt"

Nach einem klärendem Gespräch zwischen Bauleiter, Architekten und meinem Chef wurde die gesamte BMA dann umgeplant wie es sein sollte. Aber das beste: Die BMA ist nur zur Warnung tagsüber da, deswegen ist diese BMA auch nur auf die Anlage in der Hauptfiliale aufgeschaltet. Sollte es mitten in der Nacht brennen wäre dies egal. *Hände über Kopf zusammen schlag*

BMS -> Hauptfiliale -> Polizei -> Feuerwehr

Herliche Alarmkette.

Also sind es die Planer der Anlagen!



In diesem Sinne....©

Markus_P
10.07.2005, 21:17
MAn muss zu diesem Vorfall vielleicht dazu sagen, dass sich der Rauchmelder NICHT in dem Duschraum befand.
Das Zimmer in dem sich dieser Vorfall ereignete war ein 2-er Zimmer, dass nur von einer Person bewohnt war. Weil der Bewohner wohl keinen Sinn darin sah, die Tür zu schließen, geschweige denn zu verriegeln, hat er sie einfach sperrangelweit offen gelassen. So konnte der Rauch aus dem Bad in das eigentliche Zimmer ziehen.

@feuerwehrzwerg112: Vielleicht hat ist durch diese Erläuterung Der Sinn den obigen Beitrags klarer geworden. Wir hatten auch nicht vor, dem 13-jährigen die Kosten aufzudrücken, war eigentlich nur ´ne reine Rechtsfrage. Selbst wenn wir versucht hätten, ihm die Koste "aufzudrücken", hätte es wohl eh nicht geklappt.

Noch eine Frage: Wie hoch belaufen sich die Kosten denn in etwa (ne freiwillige FW mit 2 Fahrzeugen, glaube 7 Mann)

Gruß markus

Thorsten
10.07.2005, 23:04
@feuerteufellars

Ja, so war das ja auch von mir gemeint. Aber da der Rauchmelder ja nicht IM Bad war hat sich das ja auch erledigt.

tower911
11.07.2005, 09:23
hängt ganz von der gebühresatzung ab die die haben.
Aber eine Drehleiter und ein Löschfahrzeug mit Besatzung naja zwischen 200 und 400 Euro würde ich mal schätzen. Hängt auch davon ab wieviel Feuerwehrleute drauf waren und ob bei der Freiwilligen Feuerwehr überhaupt Personalkosten in der Nacht gerechnet werden weil die Stadt nachts meistens ja auch kein Lohnausgleich zahlen muss. Aber das ist von Stadt zu Stadt verschieden.

feuerwehrzwerg112
11.07.2005, 13:39
Moin,

laut den Kostensatzung der Stadt Verden ( Aller) Steht folgenes:

§ 2
Entgeltliche Pflichtaufgaben


Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist
kostenersatzpflichtig:


d) Leistungen aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger grundloser
Alarmierungen einschließlich wiederholter fehlerhafter Auslösung von
Brandmeldeanlagen (Fehlalarm)

Also hier steht das etwas komisch...wie ist das gemeint?

Gruß feuerwehrzwerg112

loxi
11.07.2005, 19:02
Original geschrieben von Oliver1974
Zum Thema anfahrt ohne Sonderrecht/Wegerecht sage ich nur soviel, Glück gehabt. Da ohne Blaulicht und Martinshorn es ein ganz normales Fahrzeug ist. Das heisst die Stvo ist einzuhalten, auch Strafzettel (zb. wegen zu schnellem Fahren) werden nicht zurückgenommen.


Da muss ich jetzt mal ganz eindeutig wiedersprechen.

Sonderrecht (StVO §35) und Wegerecht (StVO §38) haben zwar miteinander zu tun, sind aber nicht zwingend aneinander gebunden (was ja die unterschiedlichen Paragraphen schon andeuten)

§35 besagt einfach nur, dass gewisse Organisationen wie Pol und FW zur erfüllung hoheitlicher Aufgaben (und da gehört wohl Brandschutz dazu) von den Vorschriften der StVO befreit sind (unter berücksichtung von öffentlicher Sicherheit etc.). Es steht hier kein Wort vom Einsatz von blauem Blinklicht und Horn und das ist zum Anwenden von Sonderrechten auch nicht notwendig.

§38 sagt dann, dass für Rettung von Menschenleben, Verfolgug von Verbrechern etc. blaues Blinklicht und Horn eingesetzt werden darf, dass anordnet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben. (--> Wegerecht)


Fährt jetzt ein Fahrer mit Sonderrechten aber ohne Wegerecht, darf er zwar z.B. schneller Fahren oder bei Rot über ne Kreuzung, wenns aber kracht ist seine Teilschuld wesentlich größer, weil die anderen Verkehrsteilnehmer ja nicht sehen konnten, dass er freie Bahn haben möchte und diese somit auch nicht zu schaffen verpflichtet waren.


Nachts sind ja net unbedingt so viel unterwegs, dass man da, wenn man eh auf der Vorfahrtstraße unterwegs ist mit viel Licht und Lärm fahren muss.

Es kann auch sein, dass die einfach die Anlage beim verlassen der Hauptstraße zwei Ecken weiter schon ausgeschaltet haben, weils nachts in Seitenstraßen noch unnötiger ist und fast gar nix bringt und außerdem für die Einsatzkräfte selber störend wirkt und zudem nur Schaulustige auf die Straße lockt.


Grüße

loxi

feuerwehrzwerg112
11.07.2005, 19:41
Moin,

also bei uns ist das so das wir bei einer BMA nachts mit Blaulicht fahren und NUR an unübersichtlichen Kreuzungen und gefährlichen Stellen das Einsatzhorn einschalten. Ich seh das so das da wo es geht ruhig ist das Einsatzhorn ausbleiben kann. Aber sobald estwas unklar ist oder so das auf jeden Fall einschalten. Warum sollte man das an solch stellen auch nicht einschalten? Und was bringt einem das wenn man nen Unfall baut nur weil man ein Schalter nicht betätigt hat? Andersrum wird nachts doch kaum einer an die Straße springen oder?

Gruß Feuerwehrzwerg112