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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funkamateure sind verdächtig



Daniel Wladow
29.06.2005, 16:42
Funkamateure sind verdächtig

Nach dem Widerspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Nürnberg (Az. 57 Gs 6318/2005) durch Beschluss vom 14.06.2005 die Beschlagnahme von zwei Amateurfunkhandgeräten bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtes besteht der Tatverdacht, dass der Funkamateur den Polizeifunk abgehört und damit den Tatbestand des § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG verwirklicht hat.

Aus den Gründen: Am 16.05.2005 wurde der Polizeidirektion Nürnberg gegen 21.23 Uhr ein Einbruchsalarm bei der Firma L, in der Y-Straße, gemeldet. Vor Ort angekommen fiel den Polizeibeamten gegen 22.15 Uhr ein PKW auf, der von der Z-Straße kommend die Y-Straße in Richtung X-Straße befuhr. Das Fahrzeug wurde gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz der Firma L. eingeparkt, das Licht gelöscht und die Insassen verließen jedoch den Pkw nicht. Gegen 22.35 Uhr wurde der Pkw seitens der eingesetzten Polizeibeamten näher in Augenschein genommen, ohne dass dies von den Insassen bemerkt wurde. Dabei konnte der Beschuldigte auf dem Beifahrersitz festgestellt werden. Auf seinen Oberschenkeln hatte der Beschuldigte einen funkgeräteähnlichen Gegenstand liegen; auf dem Armaturenbrett lag noch ein weiteres solches Gerät. Beide Gegenstande waren offensichtlich eingeschaltet, da durch die Polizeibeamten beobachtet werden konnte, dass die Displaybeleuchtung an war. Als sich das Fahrzeug gegen 22.45 Uhr - nachdem der aufgrund des Einbruchsalarms eingeleitete polizeiliche Einsatz abgebrochen worden war - in Richtung X-Straße in Bewegung setzte, wurde der Pkw einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte von den Polizeibeamten erneut festgestellt werden, dass der Beschuldigte weiterhin auf seiner Seite die beiden Funkgeräte liegen hatte. Das Gerat der Marke Y. war angeschaltet und an die Dachantenne des Fahrzeugs angeschlossen; die Kanalfrequenz 7,300 war eingestellt. Das sichergestellte Gerat der Marke K. war ebenfalls angeschaltet und im Display die Frequenzen 144,225 und 430,000 eingestellt.

Der Beschuldigte ist im Besitz der erforderlichen Amateurfunklizenz. Zwar haben die Ermittlungen zwischenzeitlich ergeben, dass das Abhören der oben genannten Frequenzen erlaubt war. Aufgrund der Gesamtumstande (Einbruchsalarm, Aufenthalt unmittelbar in vermeintlicher Tatortnahe) besteht jedoch der dringende Verdacht, dass vorliegend ein unzulässiges Abhören von Nachrichten stattgefunden hat, welche nicht von § 89 Satz 1, 2 TKG erfasst sind (insbesondere Polizeifunk), und somit eine Straftat nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG begangen worden ist.

Die Sicherstellung der Funkgeräte ist erforderlich, um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeräten gespeichert waren bzw. sind. Insofern kommen die Geräte als Beweismittel, aber auch unter Umstanden als Einziehungsgegenstände in Betracht. Da der Verteidiger des Beschuldigten mit Schreiben vom 18.05.2005 der Sicherstellung der Geräte widersprochen und die sofortige Herausgabe beantragt hat, war die Beschlagnahme anzuordnen bzw. zu bestätigen.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

Anmerkung: Der Betroffene hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.

Michael Riedel

Rechtsanwalt

www.lawfactory-cologne.de
m.riedel@lawfactory-cologne.de

Pipsi
30.06.2005, 01:14
Oh Mann!

Purzilei und Technik.... Naja, auffallend ist das ja schon, sich so in Tatortnähe aufzuhalten... aber dann sowas????

Ich hab mich auch schon gefragt, was mir wohl passieren würde... Hab selber ein MT2100 (VHF) mit allen möglichen Afu-Freuenzen geproggt (und, was man eben sonst noch so hört)...
Afu-Genehmigung ist natürlich vorhanden... Aber das Gesicht unserer Dorfsherrifs würde mich schonmal interessieren, zumal die ja die selbigen, nur mit ner anderen Firmware benutzen... bisher hab ich es vermieden, denen damit über den Weg zu laufen... und ich glaub ich lass das weiterhin, wenn ich das so lese...

Bugs B
30.06.2005, 08:24
tschuldigung für den kommenden, nicht besonders qualifizierenden Kommentar:
Wie blöd muss man sein????

Leitstelle_V
30.06.2005, 13:48
Original geschrieben von Daniel Wladow
[...] um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeräten gespeichert waren bzw. sind. [...]

Kann man das etwa auch noch nachvollziehen, wenn sie schon lange gelöscht sind?
Und: So ein Aufwand. Ich könnte es ja verstehen, wenn man gleich eine verdächtige Frequenz gefunden hätte, aber hat man ja nicht..

Max.

Ebi
30.06.2005, 13:58
Moin,
also jetzt muss ich mal ne Lanze für die Polizeibeamten brechen:-)
Was haben die normalerweise mit Funk zu tun ?
Außer dass sie ein FuG im Streifenwagen und eventuell ein Handfunkgerät haben, -- nichts --
Ausbildung in dieser Richtung = NULL

Was war geschehen ??
Einbruchalarm in einem Supermarkt.
Die eventuellen Täter könnten ja noch in der Nähe sein.
Und wenn man bedenkt, dass Straftäter auch die Möglichkeiten der Kommunikation nutzen.. sei es um sich untereinander abzusprechen, oder eben, wie hier vermutet wurde, den Polizeifunk abhören, so finde ich das schon gerechtfertigt, die Geräte sicherzustellen, auch wenn der Betroffene, wie in diesem Fall ein lizensierter Funkamateur ist.
Nach einer Überprüfung der Funkgeräte durch die RegTP, die ja logischerweise nicht vor Ort durchgeführt werden kann sondern im Labor :-) der RegTP, stellt sich ja dann heraus, was mit den Geräten los ist.
Und dann entscheidet ein Richter, er hat ja dann lange genug Zeit, wie es weitergeht.
Und das ist auch gut so.
Ich finde, das sind die Vorteile in einem Rechtsstaat, und davon lebt auch lawfactory.

meine Meinung
Ebi

Zentrale Leitstelle
30.06.2005, 19:25
.. ich finde schöner kann man es nicht formulieren.

Bin da der gleichen Meinung...

Gruß

-Z L-

Leitstelle_V
30.06.2005, 20:04
Ich muss meinen Hut ziehen und eingestehen, dass ich nicht daran gedacht habe, dass es auch Komplizen gewesen sein könnten!

Michael Ruße
23.07.2005, 00:01
Hallo,

Leider kennen viele Beamte der Polizei in diesem Bereich nicht aus. Mir wurde eines von zwei 70cm Handsprechfunkgeräten (Bosch HFG 459) abgenommen, da nach einer Personenkontrolle (nämlich meine) der Disponent unserer LFZ der Meinung war, es gab heute einen Störer, einsacken (Intermodulationen bei über 350MHz Frequenzabstand??????). Zwei Monate später habe ich es wieder ausgehändigt bekommen, da erstens festgestellt wurde, das ich mit dem Gerät gar nicht stören konnte und das ich es auch legal erworben habe und auch genauso legal besitze.

Auch die Beschlagnahme meines kompletten Rechners sowie der Scanner und all das andere Zubehör bekam ich anstandslos wieder.

Der Scanner war ausgeschaltet aber immer noch voll programmiert als er eingesackt worden war.

Auch alle Programme im Bezug auf Funk - Aktiv wie passiv - waren installiert, als das einsacken begann. Sie waren und sind immer noch drauf.

Tschau.

Michael

greyman
23.07.2005, 19:28
Original geschrieben von Michael Ruße
Zwei Monate später habe ich es wieder ausgehändigt bekommen, da erstens festgestellt wurde, das ich mit dem Gerät gar nicht stören konnte und das ich es auch legal erworben habe und auch genauso legal besitze.

Gab es jedenfalls eine Entschuldigung / Entschädigung / Unkostenersatz?

Daniel Wladow
25.07.2005, 10:45
AG Nürnberg hebt Beschlagnahmeanordnung auf

Ergänzend zu der Pressemitteilung vom 29.06.2005 mit dem Titel "Funkamateure sind verdächtig", wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Nürnberg auf die Beschwerde des Betroffenen hin, durch Beschluss vom 19.07.2005 die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben hat. Der betroffene Funkamateur hat zwischenzeitlich auch seine Funkgeräte zurück erhalten.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

Michael Ruße
25.07.2005, 19:02
Ja,

ich habe das Tagesticket für die Öffis in Rechnung gestellt,
da ich es nicht einsah, die Geräte beim KDD in der Hanomag auch noch auf meine eigene Rechnung abholen kam.

Entschuldigung? Wie wird denn das geschrieben. Steht doch im Sheriffhandbuch gar nicht drin.

Tschau.

Michael

AkkonHaLand
25.07.2005, 21:42
Na, na, na Michael.... die Beamten auf der Hanomacke sind doch genug mit den Dealern beschäftigt, da können sie sich doch nicht auch noch für jeden Fehler, und sei er noch so groß, auch noch entschuldigen....

(arme kleine Pozilei! Köpfchen tätschel...)

moldi
26.07.2005, 20:03
Original geschrieben von greyman
Gab es jedenfalls eine Entschuldigung / Entschädigung / Unkostenersatz?
Wieso?

Allmächtiger
26.07.2005, 20:26
Original geschrieben von moldi
Wieso?

Weil die Polizei die Geräte eingezogen hat und sie somit nicht dem Nutzer zur Verfügung standen

moldi
26.07.2005, 20:30
Original geschrieben von Allmächtiger
Weil die Polizei die Geräte eingezogen hat und sie somit nicht dem Nutzer zur Verfügung standen
Mein WIESO war ironisch gemeint. :-)
Nenne mir einen vernünftigen Grund,warum eine Entschädigung/Unkostenersatz für ein Amateur-HFG gezahlt werden soll.

Braucht derjenige das Gerät, um damit Geld zu verdienen?! Dann läuft da wohl was falsch....

Aeskulap
26.07.2005, 20:59
Original geschrieben von moldi
Mein WIESO war ironisch gemeint. :-)
Nenne mir einen vernünftigen Grund,warum eine Entschädigung/Unkostenersatz für ein Amateur-HFG gezahlt werden soll.

Braucht derjenige das Gerät, um damit Geld zu verdienen?! Dann läuft da wohl was falsch....

Brauchst du dein Auto, wenn du eins hast um Geld zu verdienen?
Wenn nicht spricht ja auch nix dagegen wenn man es zur technischen Überprüfung mal 1-2 Monate einzieht...

Er konnte ohne Geräte nicht am Amateurfunkdienst teilnehmen, musste evtl. sogar deswegen das Telefon benutzen wodurch evtl. Kosten entstanden sind, man verliert Kontakte...etc...

Und nicht zuletzt hat man im Amateurfunk laufende Kosten, die er ja für die Dauer der ungerechtfertigten Einzugs der Geräte umsonst bezahlt hat...

Naja erst denken, dann posten, moldi!

moldi
26.07.2005, 21:23
Original geschrieben von Aeskulap
Brauchst du dein Auto, wenn du eins hast um Geld zu verdienen?
Wenn nicht spricht ja auch nix dagegen wenn man es zur technischen Überprüfung mal 1-2 Monate einzieht...
Mit dem "Einziehen", bzw. überprüfen lassen muß ich rechnen; wenn denn die Pol den Verdacht hat/der Meinung ist, an dem Auto wäre es nicht "rechtmäßig" ein-/verbaut oder das uato entspricht nicht den "geltenden" Vorschriften.
Für die Zeit dieser "Kontrolle"/Überprüfung noch einen finanziellen Ausgleich zu bekommen, halte ich für sehr fragwürdig.


Er konnte ohne Geräte nicht am Amateurfunkdienst teilnehmen,
Hatte er nicht evtl. noch andere?! Okay, hat nicht unbeidngt etwas mit "Entschädigung" zu tun; der vergleich mit dem Auto allerdings auch nicht wirkllich...


musste evtl. sogar deswegen das Telefon benutzen wodurch evtl. Kosten entstanden sind,
Okay, kommen wir wieder auf den Auto-Vergleich zu sprechen: was machst Du, wenn Dein Auto alle 2 Jahre zum TÜV muß und die Herschaften das Auto testen/kontollieren? Forderst Du dann für diesen Zeitraum auch eine Entschädigung oder eine fahrkarte für den ÖPNV???? Müßtest Du ja wohl.
:-)


man verliert Kontakte...etc...
Und wieder der Auto-Vergleich: ist mein Auto in der Werkstatt, respektive beim TÜV, kann ich in der Zeit auch nicht bei einem "Auto-Treffen" oder "meinen Kumpels vom Auto-Club" sein; ich verliere auch Kontakte....



Und nicht zuletzt hat man im Amateurfunk laufende Kosten, die er ja für die Dauer der ungerechtfertigten Einzugs der Geräte umsonst bezahlt hat...
Und wieder der Autovergleich: die laufenden Kosten für ein Auto sind westenlich höher. Behaupte ich einfach mal so.

Ich habe für soooo viele Dinge laufende Kosten; Telefon, Handy, Miete, Auto, Mitgliedschaft im (Sport-)Verein, für den Internetzugang (ich nutze meine Flaterate aber keine 24Stunden...) und und und....
Benutzt den der gemeinte Funkamateur seine beiden HFG´s rund um die Uhr, jeden Tag, zwei Monate lang, daß sich seine Kosten ins "unermeßliche" begeben?

Benutzt ein Funkamateur NUR und ausschließlich HFG´s? DAS wage ich gerade ein wenig zu bezweifeln...


Naja erst denken, dann posten, moldi! [/B]
Mache ich.

Andere Frage: woher sollte das Geld stammen, das als Entschädigung gezahlt wird? Aus Steuergeldern? Aus verhängten Strafen/Ordnungswidrigkeiten?

Etwas anderes:sitzt jemand in U-Haft wegen des verdachtes einer Straftat, kann er in dieser Zeit kein Geld verdienen; stellt sich bei den Ermittlungen heraus, daß er zu unrecht verdächtigt wurde, gibt´s meines Wissens nach eine Entschädigung.
DAS ist für mich aber auch etwas anderes als das "grob fahrlässige" herumliegenlassen von Funkgeräten und sich urplötzlich am Ort des "Geschehens" aufzuhalten und den anwesenden Polizisten (ganz zu recht) den Verdacht zu geben, daß "etwas nicht stimmt".....

Moldi

Schubsi
26.07.2005, 22:03
Den Termin beim TÜV kannst Du aber auf 2 Jahre hin quasi planen. Das Einziehen, welches sich im Nachhinein als nicht gerechtfertig herausstellt, wird Dir meist nicht per Brief mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt.

moldi
26.07.2005, 22:09
Original geschrieben von Schubsi
Den Termin beim TÜV kannst Du aber auf 2 Jahre hin quasi planen.
Den regelmäßigen ja. den "unregelmäßigen", von der Pol angeordneten nicht....


Das Einziehen, welches sich im Nachhinein als nicht gerechtfertig herausstellt, wird Dir meist nicht per Brief mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt.
Das wir mein TÜV-Termin aber auch nicht.


Okay, es gibt Leute, die meinen, eine Entschädigung wäre/ist gerechtfertigt. Können mir diese dann bitte mal erklären, woher dieses Geld kommen soll??
Und warum soll es fließen? Nur weil da eine Person ALLEM ANSCHEIN NACH provoziert, etwas getan hat, was "nicht unbedingt okay" ist (Abhören von BOS, zum Einsatzort fahren und sich dort auch noch besonders merkwürdig verhalten)?

Gerade bei diesem Fall bin ich ein absoluter Gegener einer Entschädigung!!!

Ebi
26.07.2005, 22:25
Hi,
ich hatte es vorher schonmal geschrieben.
Ein Polizeibeamter kann vor Ort die Geräte gar nicht überprüfen. Das muss die RegTP oder ein PB, der sich mit solchen Sachen auskennt.
Es gibt derartig viele verschiedene Geräte, die kann man gar nicht alle kennen, auch nicht als Funkamateur.
Und eine Entschädigung sieht das Gesetz in so einem Fall nicht vor. Wie Moldi schon sagte: Wer sollte sie bezahlen ????

Und: AFU ist ja sooo lebensnotwendig..
mfg
Ebi

greyman
27.07.2005, 11:01
Zum Thema lohnt es sich hier zu lesen:
Strafverfolgungsentschädigungsgesetz

Dort gibt es einem §2 der regelt, das bei Beschlagnahmung eine Entschädigung möglich ist.
Wenn Ein Polizist Dich zu einer Nachuntersuchung zum TÜV schickt kannst Du Dir den Termin im gewissen Rahmen selber suchen. Wenn diese Untersuchung ergebnislos ist, steht Dir für die gefahrenen km eine Entschädigung zu, zuzüglich anderer entstandener Kosten.
Wenn Dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt oder beschlagnahmt wird und Du nimmst Dir einen Mietwagen bis Du das Auto wiederbekommst, bekommst Du sämtliche Kosten von der Staatskasse. Und das bei mehreren Monaten.....

Inwieweit solche Kosten bei einem Funkgerät entstehen...bleibt nachzuweisen.
Man könnte sich z.B. ein gleichwertiges bei eBay kaufen und wenn man sein wiederhält wieder verkaufen. Wertdifferenz und eBaygebühren wären dann wohl erstattungsfähig.

Ebi
27.07.2005, 15:06
Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
Wenn der Schaden nicht höher wie 25 euro ist, gibts auch nix.
Also, hoffungslos..
Und die Anwaltskosten um so etwas durchzuziehen, dürften auch nicht gering sein.

mfg

moldi
27.07.2005, 15:51
Genau! Deswegen lieber gleich "legal" verhalten und nicht erst einen Grund zum Kontorllieren geben!!!!

Schubsi
27.07.2005, 16:47
Wer sein Auto so umbaut oder so verkommen lässt, das die Pol eine Bechlagnahme anordnet hats auch net besser verdient Dem könnte man ja entgehen wenn man sich ein bischen mehr kümmert (zumindest in den meisten Fällen).
Ich bin nur gegen Willkür. Nichts weiter.
Und wenn ich mich schon verdächtig mache, wenn ich im Auto sitze und funke, dann überlege ich mir ob ich nicht ausswandern soll. Ist ja fast schlimmer als in den USA wo ja alles und jeder wegen Terrorverdacht übewacht werden kann. Ich bin bisher immer von der Unschuldsvermutung ausgegangen. Aber nunja. Die Zeit wird zeigen was noch alles auf uns zu kommt.

greyman
27.07.2005, 18:39
Original geschrieben von Ebi Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.

Eben nicht! §2:
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

Also reicht schon die Beschlagnahme durch einen Pol-Beamten aus.

Habe schon genug tiefergelegt Fahrzeuge gesehen, die tiefer waren als die Polizei wollte. Aber vom TÜV eingetragen und damit legal.

Ebi
27.07.2005, 20:14
@greyman,
erkundige dich mal bei einem Rechtsanwalt., bzw musst du mal die Kommentare zu diesem Gesetz lesen.

Mein letzter Beitrag zu diesem Thema.
mfg
Ebi

moldi
30.07.2005, 11:30
Original geschrieben von Ebi
[B]Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben

Äh, kurze Berichtigung. Strafverfahren ist nicht gleich Gerichtsverhandlung.
Du wirst angezeigt (von wem auch immer, kann auch durch die Pol erfolgen), die Anzeige landet bei der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt prüft und entscheidet ob er ein Strafverfahren einleitet, d.h. ob er die Anzeige wieter verfolgt/bearbeitet oder ob er sie/das Verfahren einstellt.

Verfolgt er die Anzeige weiter, wird er ein Ermittlungsverfahren einstellen. Kommt bei den Ermittlungen heraus, daß Du eine Straftat begangen hast, oder ist der Staatsanwalt der Meinung daß es so ist, gibts eine Anklageschrift. Und das endet dann oftmals vor Gericht...

Ich hoffe, ich hab in den Vorlesungen in der FH aufgepasst und es richtig wiedergegeben....

moldi
30.07.2005, 11:32
Original geschrieben von greyman
Eben nicht! §2:
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.


Ja, ist denn die Beschlagnahme des HFG eine Strafverfolgungsmaßnahme ???