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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CE Kennzeichnung, E2 Norm



pageboy_no.1
27.06.2005, 22:55
Hallo,
wer kann mich über folgenden Sachverhalt mal aufklären:
Ich betreibe ein Teletron 8b1 SE-Teil in Verbindung mit einem Funktronic Hörer Commander 5 BOS. Funktioniert ganz wunderbar, nie war mein Funk besser!
Nun ergibt sich aber folgendes Problem: die Audi AG will das SE-Teil nicht mehr in Neuwagen verbauen, da es keine CE-Kennzeichnung hat. Zum Nachweis der Elektromagnetischen Verträglichkeit benötigt man heute angeblich ein Gerät mit CE Kennzeichnug und E2 Norm. Was bitte soll das denn jetzt? Muß ich mir also eine neues AEG Teledux 9 kaufen, um es in Neuwagen einbauen zu dürfen?
Für fundierte Aufklärung wäre ich wirklich dankbar! Gibt es kein 8b1 mit CE Kennzeichnung?

Eschon
27.06.2005, 23:15
Doch das Bosch FuG 8b-1, welches inzwischen ja von Motorola vertrieben wird. Hierbei kann mein nicht allzu alte Geräte sogar rückwirkend mit der E-Kennzeichnung versehen lassen.

Such mal im Forum ein wenig nach alten Beiträgen zu dem Thema, da gab es schon massig Beiträge.

Eschon

Christian
28.06.2005, 01:03
Hallo,

es ist leider so das in nach 2002 zugelassene Fahrzeuge nur Komponenten die eine e1 Zulassung und eine CE Kennzeichnung haben in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen. Das ist übrigens auch der Grund warum die Polizei die ganzen RTK 4 Balken ausmustert !

Ist es ein offizielles Dienstfahrzeug welches Du bestücken willst oder Dein Privatwagen ?

Beim Dienstwagen gib es wohl nur die Möglichkeit Neukauf. Beim Privatwagen gilt rechtlich im Prinzip dasselbe, ich würde das Fahrzeug mit Funkvorrüstung kaufen und das eigentliche Gerät selber einbauen - hier erlischt auch die BE des Fzgs. mit allen Konsequenzen nur das es beim Privatfahrzeug wahrscheinlich nie auffallen wird !

Quietschphone
28.06.2005, 09:24
Original geschrieben von Christian
Beim Privatwagen gilt rechtlich im Prinzip dasselbe, ich würde das Fahrzeug mit Funkvorrüstung kaufen und das eigentliche Gerät selber einbauen - hier erlischt auch die BE des Fzgs. mit allen Konsequenzen nur das es beim Privatfahrzeug wahrscheinlich nie auffallen wird !
Servus!

Das ist aber ein gefährlicher Rat!
Schon mal einen Unfall gehabt, bei dem ein Sachverständiger später den Wagen zerlegt?

@pageboy_no.1:
Du könntest die Audi AG bitten, dass sie das Gerät zertifizieren lassen, dann bekommt es eine Einzelabnahme (die Gerätschaften dafür hat VW in Wolfsburg). Da musst Du aber mit einem Preis von ca. 1000,- EUR pro Gerät rechnen. Für annähernd diesen Preis bekommst Du schon ein neues S/E-Teil von Motorola.

Gruß
Alex

Christian
28.06.2005, 13:59
Hallo,

das ist schon klar aber :

- erstmal muß man so einen findigen Sachverständigen haben

- zweitens muß der dann (wenn man Schuld am Unfall war) beweisen das das Funkgerät im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht. Es geht hierbei ja nicht um primär fahraktive Teile (wie z.B. Reifen, Bremsen oder Beleuchtungseinrichtungen). Inwieweit man das Risiko eingehen möchte muß jeder selbst entscheiden.

Quietschphone
28.06.2005, 14:17
Servus Christian!

Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung.
Da beim Fahrzeug mit Einbau des nicht zugelassenen Bauteils die Zulassung (Betriebserlaubnis) erlischt ist es egal, ob ein Reifendefekt zum Unfall führte oder das nicht zugelassene Bauteil mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann. Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Unfalls ohne Betriebserlaubnis.

Gruß
Alex

Christian
28.06.2005, 14:23
Hallo !

Du hast völling und ungeschränkt recht. Ich denke er wird schon seine richtige Entscheidung treffen !

greyman
29.06.2005, 13:39
Das ein beliebiges Teil zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt ist nicht mehr richtig.
Dies trifft nur noch bei Sicherheitsrelevanten teilen (Reifen, Fahrwerk, etc).
Ansonsten muss ein ursächerlicher Zusammenhang zwischen dem Teil und der Unfallursache hergestellt werden können, damit die Versichrung den Schadensbetrag eventuell zurückforndern kann.
Selbst die Polizei darf nur noch stillegen, wenn die Verkehrssicherheit akut gefährdet ist.
Im übrigen steht auf vielen Elektronikartikel CE drauf, das steht manchmal für "China Export".
CE und e-Aufkleber gibt es auch zu kaufen.

Nicht bange machen lassen,

Alex

Oliver1974
29.06.2005, 19:11
Hallo zusammen,

@ Greymann, das was du da schreibst, ist so nicht ganz richtig. Sollte ein Teil das am Fahrzeug verbaut ist keine ABE haben, erlischt deine komplette BE! Sei es Tönungsfolie, ein Spoiler, eine Wurzelholzverkleidung oder eine Auspuffblende. Das selbe gilt auch für Funkgeräte die verbaut werden. Kenne durch Zufall gerade einen aktuellen Fall.
Es ist eigentlich ganz einfach, 8b-1 keine Chance. Dieses Gerät hat leider keine Zulassung für Fahrzeuge die nach 2001 ausgeliefert wurden.
Das beste ist, du kaufst dir ein Neues. Damit hast du die wenigsten scherereien.

Gruss

Oliver

Joe aus Hö
29.06.2005, 19:34
Hallo Alex,

so einfach ist das auch wieder nicht. Wie gesagt, für den Fall dass es mit diesem FZ zu einem Unfall kommen sollte, ist ein Gerät ohne E1-Zulassung für die Versicherung ein gefundenes Fressen. Und glaub mir, Sachverständige, Rechtsanwälte und Versicherungen haben nur EIN gemeinsames Ziel: GELD VERDIENEN. Moral = 0. Ob der Kunde die A-Karte hat wird wahrscheinlich niemanden interessieren: Wenn in besagtem Fahrzeug ein Uralt - FuG8 verbaut wurde, wird im Gutachten mit Sicherheit so oder ein ähnlicher Wortlaut zu finden sein: "Auf Grund der Tatsache, dass ein elektronisches Gerät ... ohne Zulassung... kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus diesem Grund Störungen in der Fahrzeugelektronik aufgetreten sind... ( ABS,ESP ausgefallen ? ). Da die Fahrzeuge noch keinen Unfalldatenschreiber haben hat man nun den Salat: Wer beweist, dass es nicht am Fug gelegen hat ? Fakt ist, dass die Kiste nichts in dem Auto zu suchen hatte.

Eines darf man nicht vergessen: Ein Funkgerät ist kein Eierkocher den man mal schnell an die 12V-Buchse anschließt. Die Geräte senden mit teilweise über 10 Watt, alte oder schlecht abgestimmte Geräte strahlen noch dazu Oberwellen aus, bei manchen Geräten kann man an der Spannungsversorgung niederfrequente Störspannungsanteile messen ( FuG 7 z.Bsp, das Pfeifen aus dem Wandler )... Bei der ganzen Elektronik, die heut zu Tage in den Fahrzeugen verbaut ist , ist es kein Wunder dass alles nur noch anfälliger wird. Ob man hier vielleicht bei den Fahrzeugherstellern noch nachbessern sollte stell ich jetzt einfach mal so dahin...
Ich persönlich würde auch kein Gerät ohne E-Zul. mehr verbauen, wenn es verboten ist, denn dieser Gefallen den man dem Kunden damit tut kann sehr schnell zum Problem werden und viel viel Geld kosten.

~Joe~

greyman
29.06.2005, 19:44
Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, falls dadurch
- die Fahrzeugart geändert wird,
- infolge Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- die Änderung zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt (vgl. § 19 Abs. 2 StVZO).
Die bloße Möglichkeit, dass durch An- oder Umbau eine Gefährdung eintreten könnte reicht nicht aus um die BE erlöschen zu lassen. Vielmehr muß diese Gefährdung zu erwarten sein, OLG Köln NZV 97 283.