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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?



EIB-Freak
15.06.2005, 18:42
Hallo,

die Forumsuche brachte keine Ergebnisse (vllt. Falschen Suchbegriff verwendet), deswegen stelle ich meine Frage hier:

Eine DLRG-Ortsgruppe möchte a) auf Digitale Alarmierung
umsteigen, und b) 1-2 4m-Handfunkgeräte anschaffen.

a) ist momentan kein Problem, projekt läuft.
Das soll übers Digitalalarm-Netz der Feuerwehr laufen,
da dort schon einige DRK einheiten drüber alarmiert werden die Leitstelle eine Integrierte Leistelle ist.

b)Laut unserem Leitstellenleiter müssen diese Handgeräte
angemeldet werden. Klar ist mir, dass diese Geräte BOS-Zugelassen sein müssen. Versteht sich von selbst.
Aber von einer Anmeldepflicht ist mir nichts bekannt.

Wer hat dazu genauere Informationen ?

Vielen Dank!

Gruß,

EIB-Freak

goofy_s
15.06.2005, 20:30
Hallo,

bezüglich der 4m Handfünkgeräte kann ich dir nur sagen das diese in Ba-Wü nicht zugelassen werden. In seltenen Fällen genehmigt das Regierungspräsidium eine Überleiteinrichtung (2m auf 4m)

trotzdem viel Spaß noch...

goofy

Alex22
15.06.2005, 20:32
dann frag ich aber mit welchen funkrufnamen derjenige mit seiner Handquetsche funkt.

FiReFiGhTeR--OD
15.06.2005, 20:44
Hi


also ich habe auf dem Funklehrgang gelernt das 4m HFG nur für den KFI und für Flugbeobachter "genehmigt" werde alle anderen dürfen sie NICHT haben.

Also unser KFI hat den Funkrufnahmen Florian Nahe 1 und sein stellv. Florian Nahe 2

Hab auch in einer liste mit den Funkrufnamen stehen das die HFG den Funkrufnummer 17 haben.

goofy_s
15.06.2005, 20:52
@ alex

entweder du hast einen personenbezogenen Rufnamen oder im falle der ÜLE hat dein 4m Gerät hoffentlich einen zugewiesenen Rufnamen ;-)

bis denn

goofy

StefanK
15.06.2005, 21:03
bei uns sind 4m handfunkgeräte im einsatz auf jedem Kdow diese sind dazuda wenn der EL aussteigt das er trotzdem kontakt hat zur leitstelle. wiso solten die in BaWü net zugelassen sein?

Zentrale Leitstelle
15.06.2005, 21:23
@StefanK

Pauschal kann man das nicht immer so genau sagen ob 4m HFG's zugelassen sind oder ggf. wenn auch nur mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden dürfen.
Ist Bundeslandsabhängig. In Hessen beispielsweise ohne Genehmigung verboten!

Eine (die) Begründung hierfür ist die hohe Anzahl der Sendeleistung.

Gruß

-Z L-

Ratzfatz
15.06.2005, 22:24
Hallo

In Ba Wü werden 4m HFG nur bei KBM / KBI und für KDT von Werksfeuerwehren genehmigt.

Gruß
Ratzfatz

Eschon
15.06.2005, 22:43
Dazu gab es für B.-W. ein Rundschreiben vom IM, dass 4m Handfunken garnicht mehr neu genehmigt werden, nur noch Ersatzbeschaffung für die vorhandenen 4m HFG´s sind zulässig. Damit will man auch dem Wildwuchs an BOS-4m-Geräten Einhalt gebieten, da dann ja jeder Funktionsträger ein solches Gerät will. Fahrzeuge mit 4m-Funk gibts halt weniger als BOS-Angehörige. Ausserdem ist die Funkversorgung mit einem HFG viel schlechter als mit KFZ-Geräten.

Stand alles in dem Schreiben, das sicherlich schon 5 Jahre alt ist. Ob´s mit einem neuen Sachbearbeiter im IM jetzt anders ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

Eschon

EIB-Freak
17.06.2005, 16:34
Hallo ringsum,

vielen Dank für die Antworten!
Also es sieht hier so aus dass der OrgL und der Leitstellenleiter, und der RTH Christoph 45 ein 4m-HFG besitzen.

Also als Fazit: in BaWü nicht (ohne weiteres) zugelassen!

vielen Dank!!


Gruß,

EIB-Freak

rettungsteddy
17.06.2005, 16:43
Wo kein Kläger, da kein Richter....
aber wenn ein Kläger, dann kanns teuer werden....

AkkonHaLand
23.06.2005, 14:16
Sendegeräte (HFG, Alarmgeber, etc.) müssen in Deutschland zugelassen (Bauartzulassung) und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).
Durch die Anmeldung wird verhindert, dass ein HFG mal eben so mit 150Watt sendet, "weil da erreiche ich doch auch München wenn ich in Kiel stehe" und es wird sicher gestellt, dass das Sendegerät nicht andere Geräte stört. Daher kommt ja auch in unregelmäßigen der Funkmeßtrupp der RegTP vorbei und misst die Funk-Geräte nach.

Ob nun für eine Einheit ein HFG oder ein Einbaugerät zugelassen wird entscheidet meist der Beauftragte des Landes (Innenministerium)

Ebi
23.06.2005, 14:43
Hi,
für Hessen gilt:
------------------------------------
Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
• Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)

Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
• Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
-----------------------------------


Und hier ist die Regelung für Bayern. Da isses wieder gaanz anders :-)
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_zusatz.pdf

mfg
Ebi

Doener
23.06.2005, 15:51
Original geschrieben von AkkonHaLand
.. und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).

Das stimmt nur noch für ortsfeste Funkanlagen, bei beweglichen Funkanlagen wird das schon seit mindestens fünf Jahren durch Frequenzzuteilung an den Bedarfsträger geregelt .

AkkonHaLand
25.06.2005, 15:33
... trotzdem ist immernoch das Mitführen der Urkunde im ORIGINAL erforderlich! Nicht wie in einigen Bereichen

"Das ist ne Urkunde, die kommt in den Tresor und auf das Fzg. nur eine Kopie"....

Wer dabei erwischt wird hat viel Freude... Die Polizei ist verpflichtet das Fzg zu einem autorisierten Händler zu begleiten, dort wird das FuG ausgebaut, verpackt, versiegelt und eingelagert. Wiedereinbau nur bei Vorlage der Urkunde im Original! Die Kosten für diese Aktion trägt natürlich NICHT die Polizei sondern der Eigentümer des Fzg/FuG!

Wer so eine Aktion schon einmal erlebt hat, der kontrolliert wöchentlich, ob die ORIGINAL-Urkunge da ist!

Bevor jetzt wieder einer ruft "Bei uns kontrolliert die Polizei die Fzge nicht..." Einige Anmerkungen:
1. Warum kontrolliert wohl so selten einer ein BOS-Fzg? Weil aus den meisten die FuGs beschlagnahmt werden müssten!
2. Was passiert nach einem Unfall mit einem BOS-Fzg? Es MUSS kontrolliert werden! (Gilt auch für Bagatellen, z.B Schramme an fremden PKW)

DG3YCS
25.06.2005, 17:15
Hallo,

Es GIBT keine ORIGINALURKUNDEN für jedes Fahrzeug mehr!
Es gibt nur noch EINE EINZIGE Urkunde für die Frequenzzuteilung!!! Und zwar nicht eine pro FuG, sondern halt nur eine pro OV, oder vieleicht auch nur KV...
Bei Fw´en halt nur noch eine pro Stadt...

Wie willst du die in JEDEM Fahrzeug mitführen...

Ausserdem würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf grund gerer das FuG ausgebaut UND versiegelt werden muss, der besitz ist ja JEDEM erlaubt.

Gruß
Carsten

Ebi
26.06.2005, 17:19
Original geschrieben von AkkonHaLand
1.)... trotzdem ist immernoch das Mitführen der Urkunde im ORIGINAL erforderlich!

2.) Die Polizei ist verpflichtet das Fzg zu einem autorisierten Händler zu begleiten, dort wird das FuG ausgebaut, verpackt, versiegelt und eingelagert.

Hi,
zu 1.) Die Urkunde kann nicht mitgeführt werden, da sie beim Landes- oder Kreisverband wohl im Tresor :-) liegt.

Nach § 19 der BOS-Funkrichtlinie ist nur eine Frequenzzuteilung erforderlich.. dies gilt nicht für jedes einzelne Fahrzeug sondern für einen ganzen Funkverkehrskreis.

zu 2.) Die Polizei wird sich hüten, etwas derartiges zu tun.
mfg
Ebi

MHD-Funker-LP
26.06.2005, 18:59
Hallo,

Es müssen alle Funkgeräte einzeln, ob 4m,2m oder 70cm angemeldet sein, ob Hand , KFZ, oder Fest.
d.h. für jedes Funkgerät wird eine Genemigungsurkunde ausgestellt, mit Rufnamen und KFZ-Kennzeichen u.s.w.

Feststationen werden gesondert genemigt, dabei wird das Landesinnenministerium und Bundesinnenministerium sowie ein par andere Böhörden eingeschaltet, es dauert ca 1 Jahr bis zur genemigung.

Dazu müssen ca 10 DIN A 4 Seiten ausgefült werden...

Die Reg TP sollte (müssete) 1 mal im Jahr die Funkgeräte auf Sendeleistung und Hub usw. Überprüfen.

Da die Reg TP mit personalproblemen zu kämpfen hat klapt das meist nicht , aber Sie kommt bestimt da könt ihr sicher sein.

Bei uns waren Sie schon...... im Jahre 2004

gruß
Helmut

DG3YCS
26.06.2005, 20:24
Hallo,

Das währe so alles schon richtig... Wenn wir noch 1985 hätten!

Heute gibt es nur noch Freuqenzzuteilungen mit einer Urkunde pro "Organisationseinheit" (halt KV usw...)

Für eine einfache Feststation muss kein solcher Aufwand getrieben werden, solange diese nur für den Betrieb auf einem Bereits vorhandenen Kanal vorgesehen ist.
Sie muss halt angemeldet werden, aber das geht u.u. auch sehr schnell...
Nur wenn es auch um neue Kanäle geht, dann wird es u.u. sehr Langwierig.

An der Frequenzvergabe für die BOS sind das LMI sowie die RegTP beteiligt. Die RegTP vergibt die Frequenzen, alllerdings erst nach Genehmigung und vorschlag des LMI.
Das BMI ist im normalfall nicht aktiv an diesem Vorgang beteiligt, liegt auch gar nicht in dessen Kompetenz.
Erst WENN es probleme zwischen zwei Bundesländern gibt, so würde dieses wirklich aktiv werden.

Die RegTP muss keinesfalls alle Funkgeräte einmal jährlich prüfen, die Aussenstellen haben eine bestimme vorgabe wieviele Überprüfungen im Jahr stattfinden sollen und entscheiden dann eigenverantwortlich. Natürlich sollte jeder mal drankommen, wer äuffällt öfter, bei wem es immer OK war der halt seltener...

Generell sind die BOS aber sicher seltener an der Reihe wie die "kommerziellen" und selbst hier sind die staatlichen (POL, FW, THW und ZOLL) nochmals seltener betroffen als die "Privaten"...
Aber treffen KANN es jeden.

Gruß
Carsten

MHD-Funker-LP
26.06.2005, 21:26
Hallo,

Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
RP , LMI, BMI und anderen Stellen.

Ich weis nicht wie diese Stempel da draufkommen ???

Was die Prüfung der Funkgeräte angeht , so die mündliche mitteilung der Prüfer bei der Prüfeung durch die RegTP.

Bei uns hat jedes Funkgerät eine Genemigungsurkunde,
auch Fahrzeuge-Funkgeräte aus diesem jahr.....

Gruß
Helmut

DG3YCS
26.06.2005, 22:07
Hallo,

dann schaue dir doch bitte mal in dem von Ebi auf der ersten Seite geposteten PDF File aud der Seite 12 unter Punkt 4 den zweiten Asatz an!!! Dort steht ebenfalls Klipp und Klars, dass ebend nicht mehr jedes Fahrzeuggerät einzeln angemeldet werden muss! (stand 2000)
Das pdf ist zwar für Bayern, aber alles was mit der RegTP zusammenhängt ist Bundesweit gleich!

Warum deine Genehmigung jetzt soviele Stempel hat weiß ich nicht, vieleicht hat ja jemand das mal an die Falsche Stelle geleitet und diese hat das dann zuständigkeitshalber an die richtige stelle weitergeleitet? (PAssiert zb. wenn die Anträge ZUERST an die RegTP gehen, diese schickt auch erstmal alles ans IM weiter ohne das selber zu bearbeiten.
Aber warum auf EINER Gehmigung 5 Stempel sein sollten ist mir eh schleierhaft, auf einem Antrag kann ich ja verstehen.

Ich selber kenne nur folgendes vorgehen, ich schicke den Antrag in MEHRFACHER Ausführung an die zuständige Stelle im Land, diese bearbeitet diesen dann und leitet die verschiedenen exemplare weiter. Wird dem Antrag zugestimmt, so wird dieser von der bearbeitenden Stelle an die RegTP geschickt.
Diese stellt mir dann die Genehmigung aus.
Sowohl das IM als auch die RegTP können den Antrag ggf. ablehnen, was aber zumindest von Seiten der RegTP in der Realität bei vorligender zustimmung des LMI wohl kaum vorkommen dürfte...

Ich selbst habe bisher in diesem Bereich auch nur Genehmigungen mit dem RegTP Stempel gesehen...

Gruß
Carsten

Ebi
27.06.2005, 13:36
Original geschrieben von MHD-Funker-LP
Hallo,

Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
RP , LMI, BMI und anderen Stellen.

Gruß
Helmut
Hi,
Funkkreise müssen über das zuständige LMI beim BMI (BGS-ZSIUK) und Reg-TP angemeldet werden.
Ortsfeste Funkanlagen und Mobilfunkgeräte sowie Handfunkgeräte müssen nur noch in einer jährlichen Übersicht dem zuständigen LMI gemeldet werden.
Mehr ist nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen muss natürlich die Anmeldung jeder ortsfesten Funkanlage im Sinne des EMVU erfolgen.
(sogeannte "Konformitätserklärung).
mfg
Ebi