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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorschrift(en) für Rutschstangen



testman
14.05.2005, 23:30
Hallo, wir wollten in unser FW haus eine Rutschstange reinbauen.

Wollte euch mal fragen ob es für die besondere Vorschriften gibt.

Danke

Christian
15.05.2005, 22:01
Hallo,

die UVV "Sicherheit im Feuerwehrhaus" macht mit Sicherheit auch Aussagen zum Thema Rutschstangen.

http://www.feuerwehr-warburg.de/download/guv50_0_5.pdf


Achtung sind ca. 5,8 MB als PDF

testman
15.05.2005, 23:08
kann hier leider nichts finden!

der_verteiler
16.05.2005, 11:39
kann da leider zwar nichts konkretes sagen, also wo es steht usw. aber, soweit ich weiß, dürfen rutschstangen aus unfallschutzgründen nicht mehr eingebaut werden. dort wo schon welche sind, haben die noch bestandsschutz, aber neu dürfen keine mehr eingebaut werden

mfg

Diggi
16.05.2005, 11:40
In alte Gerätehäuser dürfen keine neuen Stangen mehr eingebaut werden oder allgemein keine Stangen mehr (auch in neubauten)?

Eine Wehr ausm Kreis hat ein komplett neues FGH bekommen, mit Stangen ;)

der_verteiler
16.05.2005, 15:03
soweit ich weiß, auch in neue nicht mehr. wir haben auch gerade neu gebaut und daher weiß ich das nur.

Matze81
16.05.2005, 16:59
Original geschrieben von der_verteiler
kann da leider zwar nichts konkretes sagen, also wo es steht usw. aber, soweit ich weiß, dürfen rutschstangen aus unfallschutzgründen nicht mehr eingebaut werden. dort wo schon welche sind, haben die noch bestandsschutz, aber neu dürfen keine mehr eingebaut werden

Und was nützt jetzt so eine "ich habe gehört, dass vermutlich..." ohne Beleg und Quelle konkret ?

der_verteiler
16.05.2005, 17:15
jetzt fang doch mal nicht gleich wieder an mich anzugreifen, nur weil ich gerade die quelle nicht parat habe. testman hat eine frage gestellt, und ich habe versucht, sie nach bestem wissen zu beantworten.

Matze81
16.05.2005, 18:43
Original geschrieben von der_verteiler
jetzt fang doch mal nicht gleich wieder an mich anzugreifen, nur weil ich gerade die quelle nicht parat habe. testman hat eine frage gestellt, und ich habe versucht, sie nach bestem wissen zu beantworten.

Es geht mir nicht darum, jemanden persönlich anzugreifen. Nur im fachliche Kritik. :o)

Andreas 53/01
16.05.2005, 19:17
Hallo !

Ja aber, ohne die Quellenangabe aus der man seine Verbindlichen Antworten bekommt sollte schon beinhaltet sein. Denn alleine die Vermutung oder Meinung reicht nicht aus.

Immerhin geht um ein Versicherungsrelevantes Thema .

Mein Tip, wende Dich an die Unfallkasse Deiner Feuerwehr.

MfG

testman
22.05.2005, 21:38
also weis keiner was , was für bayern gilt?

Matze81
22.05.2005, 22:47
Frag doch einfach mal bei der Unfallkasse an - ein Anruf/Mail, dann sollte das gegessen sein...

Bastel
26.05.2009, 11:44
Tach !!!

Alter Threat ...
Aktuelle Meldung auf www.skverlag.de :

https://www.skverlag.de/index.php?id=174&backPID=174&tt_news=1774


https://www.skverlag.de/uploads/pics/rutschstange.jpg



>

Rutschstange in BRK-Rettungswache in Traunstein 25.05.09, 10:02 Uhr

Mitarbeiteridee umgesetzt



Foto: C. Siemers

Die Idee stammte von einem Mitarbeiter der Rettungswache des BRK-Kreisverbandes Traunstein: Beim Neubau des BRK-Zentrums sollte unbedingt eine Rutschstange in der Rettungswache eingeplant werden. Sie verbindet die BRK-Rettungswache im ersten Stock mit der Fahrzeug-Garage im Erdgeschoss. Hermann Schramm, einer der Leiter des Rettungsdienstes in Traunstein war sofort von der Rutschstange begeistert. „Die meisten Unfälle der Einsatzkräfte bei einer Alarmierung finden auf der Treppe statt.“

Mit der Rutschstange sind die Kollegen etwa eine halbe Minute schneller bei ihren Fahrzeugen. Die Edelstahl-Stange mit einem Durchmesser von etwa 10 cm ist an die 6 m lang und in einem eigenen Schacht mit rauchsicheren Automatiktüren und Alarmlampen untergebracht. Die Kosten lagen, so Kreisgeschäftsführer Kurt Stemmer, bei 12.000 Euro. Die BRK-Rettungswache Traunstein übernahm mit dem Einbau der Rutschstange eine Vorreiterrolle für ganz Bayern. (C. Siemers)

<


Gruß
Bastel

DME-Murxer
26.05.2009, 16:48
12000€ für die Stange sind wahrlich sehr günstig und sogar wirtschaftlich, wenn die Stadtverwaltung im Gegenzug die Treppe einspart.


:-))

on air
26.05.2009, 17:06
die Treppe einspart


Kletterst Du an der Stang hoch ?? :-)

duckundweckrenn

Green Beret
26.05.2009, 17:44
Leider ist der oben genannte Artikel nicht ganz richtig.......es gibt scho noch andere Wachen in Bayern die ebenfals eine Rutschstange haben....

hsa-com
06.06.2009, 19:13
Also Grundsätzlich denke ich ist es wichtig das die Einbaurichtung der Stange richtig ist, schliesslich will man ja daran "runter" rutschen.

Hmmm Sinn dieser Stange ist es doch im Einsatzfall schneller nach unten zu gelangen? Warum lässt man dann die Leute überhaupt erst rauf? Wären sie schon unten wärs einfacher und kostengünstiger...


So, genug Schwachsinn verbreitet für jetzt...

Gruss Heiko

Alex22
06.06.2009, 19:25
Also nehmts mir nicht übel, aber "eine" Rutschstange ist so nutzlos wie ein Kropf.
Entweder hat man mehrere Stangen oder man läuft gleich über die Treppe.

nederrijner
06.06.2009, 20:39
Bei 2 oder 3 Mann auf einer Rettungswache reicht doch u. U. eine Stange.

Alex22
06.06.2009, 22:09
Hier gings aber um ne Feuerwehrgerätehaus und nicht um ne Rettungswache.

nederrijner
06.06.2009, 22:29
In dem Posting, das diesen Thread am 26.05. nach über vier Jahren wieder aufwärmte, ging es eben doch um eine Rettungswache ...

Mr. Blaulicht
09.06.2009, 18:03
Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
09.06.2009, 20:21
Mensch, wer legt denn hier eigentlich fest "worum es geht"?

In dem Posting von Alex22 geht es nicht ansatzweise um Versicherungsfragen, sondern um den Sinn einer einzelnen Stange (wobei er da wohl von einer Feuerwache ausging, d. h. vermutlich von mehreren Personen, die gleichzeitig die Stange herunter wollen). Diskussionen entwickeln sich nunmal bisweilen in die eine oder andere Richtung ...

Was den Versicherungsschutz angeht: Bisher sind doch noch gar keine konkreten Regelungen zu Rutschstangen genannt worden? Mir sind auch keine bekannt.

Alex22
09.06.2009, 20:34
Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht


Tja, wenn du das so schnell erkannt hast.
Warum splittest du dann das Thema nicht ab.
Denn ich für meinen Teil hab die Überschrift gelesen und den Anfang und da gehts um Vorschriften von Rutschstangen im Feuerwehrgerätehaus und nicht um versicherungstechnische Frage von Rettungswachen.

Mr. Blaulicht
09.06.2009, 22:17
Denn ich für meinen Teil hab die Überschrift gelesen und den Anfang und da gehts um Vorschriften von Rutschstangen im Feuerwehrgerätehaus

Tja, so ist das, wenn man nur aufgrund einzelner Beiträge ein ganzes Thema erschließen und dann mitdiskutieren will.
Und das Thema spalte ich deswegen nicht ab, weil viele kleine ähnliche Themen unübersichtlicher sind als große Themenbereiche, die verschiedene Apsekte beleuchten.

Gruß, Mr. Blaulicht