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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Atemschutzpass



Blinky
07.04.2005, 19:57
Hallo,

würde gerne mal wissen ob bei euch der Atemschutzpass verwendet wird.

Blinky

Alex22
07.04.2005, 20:19
meinst du Atemschutzpass ein Nachweisheft wo Übungen, G 26.3 Untersuchen und die Belastungsübungen etc drin stehen?
Wir benutzen sowas.

Zentrale Leitstelle
07.04.2005, 20:24
Hi!

Also wir haben auch den ATS-Pass!

Ist ein kleines Rot-Weißes Heftchen von Dräger.

Dort hat jeder ATS-Träger nach einem Einsatz unter Atemschutz seinen Einsatz einzutragen. Dies gilt genauso für Übungen, als auch die jährlich besuchte ATS-Strecke...

Alle 1 bis 2 Jahre zeichnet dann unsere WF oder der zuständige ATS-Gerätewart die aufgeführte Liste ab....

Das wars eigentlich...

Gruß

-Z L-

MiThoTyN
07.04.2005, 20:28
Wird bei uns auch konsequent eingesetzt. Ebenfalls die Version von Dräger (Wenns denn noch andere gibt ...)

Gruß Joachim

felix000
07.04.2005, 20:33
Der Atemschutzpass wird bei uns auch verwendet. Allerdins weiß ich den Hersteller/Herausgeber nicht, ich werd mich mal schlau machen...

Alex22
07.04.2005, 21:02
von welchem Hersteller unseres ist, keine Ahnung, ist aber auch glaub ich egal.
Denn im großen und ganzen werden eh alle gleiche sein.

fireboy
07.04.2005, 21:47
Also bei uns hat die Branddirektion quasi ne extra wurst gemacht indem sie sich einen eigenen designt hat und an alle AT Träger ausgegeben hat.

Blinky
07.04.2005, 21:47
Aha vielen Dank für eure Antworten.

Mache gerade den Gefahrgutlehrgang und habe dort zum ersten Mal was vom Atemschutzpass gehört. Auf dem Atemschutzlehrgang den ich vor zwei Jahren besucht habe wurde darüber kein Wort verlohren. Geschweige in meiner Einheit.

Soweit ich weiß hat den auch keiner bei uns.

Beim Nachblättern in der FWDV 7 hab ich zwar gelesen das jeder Atemschutzgeräteträger es zu dokumentieren hat, dieses aber auch zentral erledigt werden kann. Ist es sinnvoll sich einen zuzulegen ?

Ich habe mir schon mal einen Atemschutzpass aus dem Internet runtergeladen

http://www.feuerwehr-kirchheim.de/kirchheim/service/service_downloads.htm

http://www.radiofrankfurt.de/Atemschutzpass-Draeger.pdf

Blinky

Etienne
07.04.2005, 21:48
Hey Leute!

Bei uns hat auch jeder einen Atemschutzpass. Es gibt zum Beispiel welche von der Gewerkschaft ver.di, die kostenlos welche zur Verfügung stellt/gestellt hat!

Zentrale Leitstelle
07.04.2005, 22:16
@Blinky

Das ist richtig. Das mit dem ATS-Pass ist auch noch nicht so lange Pflicht. Ich glaub' offiziell erst seit September 2004.
Jedenfalls ist das bei uns in Hessen so.

Die FwDV 7 wurde ja auch überarbeitet. Wenn du mal hier im Forum ein wenig suchst, findest du mehr zur FwDV 7...

Schönen Abend noch :)

-Z L-

Flesch
07.04.2005, 22:39
Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
Das ist richtig. Das mit dem ATS-Pass ist auch noch nicht so lange Pflicht. Ich glaub' offiziell erst seit September 2004.
Jedenfalls ist das bei uns in Hessen so.


Falsch, mit der Einführung der "neuen" (so viel ist da gar nicht neu!) FwDV 7 wurde das ganze Pflicht, auch wenn es viele nicht wahrhaben woll(t)en. Der erste Eintrag in meinem "Formular" ist z.B. vom 14.03.2003.

Zentrale Leitstelle
08.04.2005, 00:05
Hallo!

@flesch:

Gut wanns jetzt eingeführt wurde, darüber lässt sich streiten. Nach unserem Kenntnisstand war es jedenfalls so, dass die Pflicht des offizielen Vorlegens erst seit gut Mitte letzten Jahres so ist...

Aber nehmen wirs mal nicht so Ernst :-)))

Gruß

-Z L-

Matze81
08.04.2005, 01:05
Einen "Pass", den jeder hat, gibt es bei uns gar nicht. Dieser Nachweis wird zentral geführt - was momentan leider noch nicht so gut funktioniert...;o((

Alex22
08.04.2005, 07:58
der wird bei uns auch zentral geführt .. verantwortlich ist dafür der Atemschutzbeauftragte und der Kommandant, daß dieser auch geführt wird.

Dove
08.04.2005, 10:09
Also die Atemschutzpässe sind bei uns auch erst dieses Jahr eingeführt worden.

Uns wurde auf dem AGT-Lehrgang gesagt, das dort alle Einsätze / Übungen und Bereitschaften unter PA eingetragen werden sollen.
Zuzüglich werden noch Atemschutzstrecke,( Alarmübung) und BSA eingetragen.

Außerdem steht der nächste Termin der GS26/3 Untersuchung drin und die Lehrgänge F I F II F III F IV F V.

Backdraft007
08.04.2005, 10:14
Solltest dabei sagen, das nen Pass ist, der auf unseren Landkreis angepasst ist.

Dove
08.04.2005, 11:59
Ach so, das ist ein Pass, der auf den Kreis Lippe angepasst ist :P

Alex22
08.04.2005, 13:00
ich bitte darum mit dem Begriff Atemschutzübungsstrecke vorsichtig zu hantieren ...
denn der Besuch einer Kriechstrecke ist nicht mehr vorgeschrieben ...
Es muß lediglich eine Belastungsübung durchgeführt werden mit verschieden Gerätschaften um auf eine Gesamtarbeit von 80 kj zu kommen.

Zentrale Leitstelle
08.04.2005, 13:47
Hi,

das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...

Bei uns ist zum Beispiel ist esPflicht 1x pro Jahr durch die ATS-Strecke sowie mindestens 1 realer Einsatz mit Atemschutz oder eine Übung unter realititätsnahen Bedingungen.

Für AGT II (Gefahrgut) ist ebenfalls mindestens 1 realitätsnahe Übung erforderlich.

Gruß

-Z L-

Dove
08.04.2005, 16:01
Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.

Backdraft007
08.04.2005, 16:55
Original geschrieben von Dove
Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.

Dafür ist die Strecke. Mind. einmal im Jahr eine Übung unter einsatzrealen Bedingungen.
Ob die Atemschutzstrecke nun einsatzreal ist, sei mal dahingestellt. Aber die Verordnungen behaupten dieses.

Alex22
08.04.2005, 17:09
ohne jetzt eine Diskussion hier lostreten zu wollen .. aber die Ausführungsbestimmungen reden von einer Din Atemschutzübungsanlage oder einer gleichwertigen Anlage ...
Also wenn man selbst was hat braucht man nicht mehr in Kriechstrecke ...
Wie das jede Feuerwehr macht ist natürlich ihnen selbst überlassen.

Matze81
12.04.2005, 17:00
Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...

Umfang und Art der Wiederholungsübungen sind in der FwDV 7 geregelt, sind also mitnichten "Kreisverschieden".
Die FwDV 7 wird zwar vom jeweiligen Bundesland verbindlich in Kraft gesetzt, ist jedoch -bis auf kleine Abweichungen für IIRC Niedersachsen- bundeseinheitlich.

Für Atemschutzübungsanlagen gibt es IIRC weiterhin eine einschlägige Norm.