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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine alten 4m Geräte in neue Einsatzfahrzeuge?



SANI19
04.04.2005, 14:58
Hallo ich habe gehört dass man in neue Einsatzfahrzeuge keine alten 4m Geräte einbauen darf.
Kann mir jemand sagen was für Funkgerätetypen und Marken man einbauen darf?

Backdraft007
04.04.2005, 14:59
Alle die, die nach TR-BOS zugelassen sind.

felix000
04.04.2005, 15:05
Ob du dein altens Funkgerät einbauen darfst, bestimmt die "E-Kennzeichnung".

Die E-Kennzeichnung zeigt, dass das Funkgerät auf Störstahrlungen geprüft wurde und keine elektronischen Bauteile stören kann.

Befrag mal google dazu....

Wasserwachtler
04.04.2005, 17:03
Also alle Fahrzeuge die ihre erste Zulassung nach dem 1.1.2001 haben dürfen nur noch Funkgeräte mit E1 Zulassung verbaut werden.
Ob das sinnvoll oder nicht ist, kann man sich darüber streiten.

Paramedic
04.04.2005, 21:45
Das gilt aber erst seit dem 01.10.2002. Fahrzeuge die ab diesem Datum zugelassen worden sind, dürfen nur mit Geräten bestückt werden (wenn sie während des Betriebes des KFZ mit dessen Bordspannungsnetz verbunden sind!), welche die e-Kennzeichnung besitzen. Vorher gab es eine Übergangsfrist, welche auch Geräte mit einer CE-Kennzeichnung erlaubte.

Fazit: Alte Funksprechgeräte dürfen nicht ohne Weiteres in Fahrzeuge, die nach dem 01.10.2002 gebaut worden sind eingebaut werden. Diese Geräte dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine nachträgliche (sehr kostspielige)Prüfung die e-Kennzeichnung erhalten haben.

Als einzige Hersteller haben diese Prüfung die Firmen EADS ehemals AEG und Motorola ehemals Bosch für einige Fahrzeugfunkgeräte vornehmen lassen. Eine genaue Typenbezeichnung ist beim jeweiligen Hersteller zu erfragen.

Gruß
Micha

Florian kommen
04.04.2005, 23:10
Hab mal irgendwo gelesen dass man die Prüfung für jedes Gerät machen lassen kann, ist da was dran???

felix000
04.04.2005, 23:28
Original geschrieben von Florian kommen
Hab mal irgendwo gelesen dass man die Prüfung für jedes Gerät machen lassen kann, ist da was dran???

Kann man machen lassen, kostet aber (und das nicht zu knapp).

Im www.funkforum-online.de gibts im Downloadbereich ein PDF dazu.

Grisuchris
05.04.2005, 10:27
Das Ganze ist relativ einfach: Geräte die die E1 Plakete haben kann man nachwievor verwenden. Das neue Bosch FuG8b (ab Bj1996) und das Teledux 9 wurden nachträglich zertifiziert und dürfen ebenfalls verbaut werden (es kann sein, dass etwas am Zubehör geändert werden muss, beim Teledux z.B. die Stromkabel).

Alle anderen älteren Geräte haben keine allgemeine E1-Zulassung und dürfen somit nichtmehr in Neufahrzeuge (Stichtag s.o.) verbaut werden. Eine Zertifizierung eines Geräts ( nicht Typs, da man meißt Modelljahre nichtmeht nachvollziehen kann) kostet gut 1000€...

Florian kommen
05.04.2005, 13:32
Original geschrieben von Grisuchris


Alle anderen älteren Geräte haben keine allgemeine E1-Zulassung und dürfen somit nichtmehr in Neufahrzeuge (Stichtag s.o.) verbaut werden. Eine Zertifizierung eines Geräts ( nicht Typs, da man meißt Modelljahre nichtmeht nachvollziehen kann) kostet gut 1000€...

dann ist es Sinnvoller gleich ein neues Gerät zu kaufen... denn man weiß ja nie wann das alte das man vielleicht gerade Zertifizieren lies den Geist aufgibt!

SANI19
05.04.2005, 19:21
Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge!
Ich habe noch eine Frage welche Geräte haben eine E1 Zulassung?

Quietschphone
05.04.2005, 21:17
Servus!

Wie oben schon geschrieben: Motorola FuG8b und EADS Teledux 9 sollten die Zulassung haben wenn sie neu gekauft werden. Auch neuere "Gebrauchte" haben die Zulassung. Am Besten hilft ein Blick aufs Gerät.

Gruß
Alex

Carsten Gösch
10.07.2006, 08:22
Hierzu ein Stellungsnahme des "Polizeitechnischen Instituts"

LINK (http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EU-Richtlinien%20-%20Gesetze/Aenderungen_Kfz-Richtlinie.pdf.html)

Zusammenfassung:
Neue Geräte in neuen Fahrzeugen müssen eine CE-Kennzeichnung haben.
Alte Geräte haben Bestandsschutz und dürfen in neue Fahrzeuge eingebaut werden, sofern die der Hersteller es nicht untersagt und seine Einbauvorgaben eingehalten werden