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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausländisches SoSi bei uns, unser SoSi im Ausland



Mr. Blaulicht
03.04.2005, 23:22
Moin moin,

wie sieht es eigentlich bei ausländischen Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten auf deutschen Strassen aus? Und umgekehrt natürlich auch: Welche Rechte geniessen unsere Einsatzfahrzeuge im (z.B. grenznahen) Ausland?

Um´s gleich vorwegzunehmen: Natürlich mache ich jedem Einsatzfahrzeug Platz, weil die Fahrer die Lichter und Sirenen ja nicht zum Spass anhaben. Mich würde lediglich die rechtliche Seite interessieren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Carloz
03.04.2005, 23:39
In der Saarbrücker Zeitung war ein Bericht über das Saarland und Frankreich, die sich da jetzt wieder mal zusammensetzen wollen, denn ein RTW aus F nach D, oder umgekehrt könnten zur Zeit noch ernsthafte Schwierigkeiten bekommen im Ausland. Ob grenznah, oder nich spielt da keine Rolle. Viel mehr lief es über das saarläbdische Prinzip: "Da kennt einer einen, der einen kennt dessen Kollege in Frankreich bei der Gendamerie ist".

Wenn es interessiert kann ich es ja mal scannen, sofern ich die Zeitung noch finde.
Es war auch die Rede davon , dass ein ausländisches Fahrzeug bei Geschwindigkeitsübertretungen und LZA Mißachtung, ob der Ausübung der Sonder- u. Wegerechte belangt werden kann !

greetZ
CarloZ

MiThoTyN
03.04.2005, 23:53
Wobei KÖNNEN und MACHEN dann wieder 2 paar Schuhe sind ...

So ein Fall wird wohl nicht sehr oft vorkommen, aber wenn, dann hat der ausländische RTW sicher nen Grund dafür. Und jeder normaldenkende Mensch verzichtet doch darauf, denen an den Karren zu pissen.

Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.

Vielleicht nur in diesen Ausnahmefällen, aber ich kann mir nicht denken, dass es größere Schwierigkeiten gibt, wenn ein Fahrzeug im Einsatzfall die Rechte in Anspruch nimmt, auch wenn es sie nach der Gesetzeslage gar nicht hat ...

Gruß Joachim

happyrescue
04.04.2005, 10:31
Ich weiß nur, daß deutsche Fahrzeuge, mit einem fest montierten Blaulicht, in Österreich und der Schweiz Mautbefreit sind.

MiThoTyN
04.04.2005, 10:36
Aber nicht vom Sonntagsfahrverbot. Das gilt nur für einheimische FeuerwehrLKW.

Gruß Joachim

Mr. Blaulicht
04.04.2005, 10:58
Moin moin,

vielen Dank für die Antworten bisher. Mir geht es aber hauptsächlich um ausländische Fahrzeuge in Deutschland.
Hintergrund ist, dass ich in Heidelberg wohne. Hier kommt es öfters mal vor, dass die Amerikaner mit Feuerwehr, Polizei oder Ambulance mit SoSi durch die Stadt fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht

baumschueler
04.04.2005, 11:42
Hmmm da stellt sich mir die Frage

ist in den §§ 35 + 38 StGB festgesetzt woher jemand der Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt kommen muss?
Soweit ich weiss sind dort nur die Gründe für eine Nutzung vorgeschrieben und entsprechend können denk ich auch ausländische Fahrzeuge Diese nutzen.
(Wie es bei den Amerikanern ausschaut weis ich nicht das in §§ 38 etwas von "blauem Blinklicht" steht und die ja meist eine rot,gelb,weiß,blau,grüne Disco aufm Dach haben) wobei Sie das auch nur vom Wegerecht ausschließen würde....
Das Einsatzhorn und wie es sich anhört.
Hierzu §§ 55 III StVZO:

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

Die Vorschriften nach §§ 52 StVZO (auf welchen Fahrzeugen eine SoSi geführt werden darf) dürften für ausländische Fahrzeuge nicht relevant sein, da die SoSi Anlage nach eigenem Recht ja zugelassen ist.

So das wars

Gruss

Christian

Etienne
04.04.2005, 12:02
Hey Leute!

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass dort ein oder mehrere deutsche Rettungsdienstfahrzeuge, die im Grenzbereich tätig sind, mit dem Einsatzhorn des Nachbarlandes zusätzlich ausgerüstet waren.

Weiß aber leider nicht mehr genau wo das war, ich meine im Bereich Deutschland/Holland.

Christian
04.04.2005, 12:49
Original geschrieben von baumschueler
Hmmm da stellt sich mir die Frage

ist in den §§ 35 + 38 StGB festgesetzt

Christian


Es ist § 35 § 38 StVO

Christian
04.04.2005, 12:56
Hallo,

ich kenne das hier zur Grenze D-NL / NL-D. Wenn uns die Kameraden aus NL anfordern fahren wir auch mit Sonderrechten bis dahin. Genauso ist es im umgekehrten Fall. Kommt feuerwehrtechnisch sehr selten vor, aber rettungsdienstlich sehr oft (3-4 mal pro Jahr) weil es hier einen Ferienpark / Camingplatz gibt der auf NL Territorium liegt aber einen deutschen Telefonanschluß hat. Mit dem Handy kommt es drauf an wo der Notruf landet (meist in NL, da das Netz in Grenznähe stärker ausgebaut ist, viele NL'ler arbeiten in D und können so zum Inlandstarif telefonieren, das Netz von denen geht fast 20 km nach D).

Bis jetzt keine Probleme. Bei Verlegungsfahrten wird eskortiert, d.h. die Polizei übernimmt das Fahrzeug hinter der Grenze und eskortiert das Fahrzeug bis zum Ziel. Wichtig dabei : Das Fahrzeug braucht NICHT ZU WARTEN bis die Eskorte da ist, die treffen sich unterwegs ! Das ist wichtig für die Verletzten schnell ins Krankenhaus zu kommen !

Florian kommen
04.04.2005, 14:00
Original geschrieben von MiThoTyN


Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.


Allerdings wird ein Patient solange er als Notfallverlegung (mit SoSi) gefahren werden muss sicher nicht ins Ausland verlegt. Der wird dann ganz sicher erst mal in Deutschland bzw. in dem Land indem sich der Unfall ereignet stabilisiert und Transportfähig gemacht. Dann kann man ihn mit einem normalen KTW ohne Sonderrechte verlegen.

Im Grenztunnel Füssen der zur Hälfte nach D und zur anderen Hälfte nach A gehört fährt der Füssener RTW auch komplett mit Sonderrechten durch... auch im Österreichischen Gebiet in das der Füssener RTW oft genug alarmiert wird fährt man mit SoSi sofern es eine Notfallfahrt ist!!! Wie es rechtlich geregelt ist weiß ich leider nicht.

Etienne
04.04.2005, 14:17
Hey Leute!

Original geschrieben von Florian kommen
...allerdings wird ein Patient solange er als Notfallverlegung (mit SoSi) gefahren werden muss sicher nicht ins Ausland verlegt. Der wird dann ganz sicher erst mal in Deutschland bzw. in dem Land indem sich der Unfall ereignet stabilisiert und Transportfähig gemacht. Dann kann man ihn mit einem normalen KTW ohne Sonderrechte verlegen....
Das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt auch Intensivverlegungen (natürlich mit SoRe) in einem ITW zum Beispiel.
Kommt zum Beispiel vor, wenn der Patient im z.B. ADAC ist und nicht geflogen werden kann!

Christian
04.04.2005, 14:30
Hallo,

bei uns war letztens ein schwerer VU mit 4 wirklich schwer (lebensgefährlich) Verletzten. Die drei umliegenden Krankenhäuser haben je einen SV aufgenommen und LV aufgenommen. Ein SV wurde nach Nimwegen (NL) in die Radbout (Uniklink Nimwegen) transportiert. Das ging ohne Probleme mit SoSi. Hier wurde ausschließlich nach dem wohl des Patienten entschieden (die Nimweger Uni-Klinik war am nächsten dran, wegen Nacht konnte weder der deutsche noch der niederländische RTH fliegen).

MiThoTyN
04.04.2005, 14:34
Sag ich ja ... Im Einsatzfall gibts da keine Probleme und man unterstützt sich ja gegenseitig.

Gruß Joachim

frontloop33
04.04.2005, 15:54
zu dem Thema hätt ich ne ähnliche Frage:

Angenommen ich kauf mir in Amerika ein altes Polizeiauto/Ambulanz/etc. mit montierter So-Si-Anlage, die sich aber deutlich von der deutschen unterscheidet.
Beispiel:
http://images8.fotki.com/v124/photos/2/213641/1475640/105-vi.jpg

Darf ich mit dem Auto hier (natürlich ohne Sondersignale, is klar) fahren, oder nicht?

firefighteropp
04.04.2005, 15:57
Hintergrund ist, dass ich in Heidelberg wohne. Hier kommt es öfters mal vor, dass die Amerikaner mit Feuerwehr, Polizei oder Ambulance mit SoSi durch die Stadt fahren.

Als bei uns auch noch Amis stationiert waren (die jetzt in Heidelberg sind) waren die auch öfter mit SoSi unterwegs.Die meisten haben diese Fahrzeuge so behandelt wie die deutschen Einsatzfahrzeuge.Von daher denk ich schon das es irgendwo geregelt ist.

Eschon
04.04.2005, 17:18
Also das mit den Amerikanern in HD und wo auch immer ist ja insofern ein Sonderfall, da es sich hierbei noch um die Besatzungsmächte aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg handelt. Ich habe selbst vor mehreren Jahren meinen Zivildienst im RD-Bereich HD gemacht und da war es auch oft so, dass MP und der Rettungsdienst der US Army mit Sondersignal gefahren sind. Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten. Viele US-Bürger, die in HD leben und ja auch alle eine USA-KFZ-Nummer haben, haben auch keine Haftpflichtversicherung. Also mal keinen Unfall mit den US-Bürgern bauen.

Das Gelände der US-Streitkräfte in HD ist ja auch amerikanisches Territorium, da wird nicht lange gefackelt. Da hat auch die deutsche Polizei keine Befugnisse.

Gruß

Eschon

firefighteropp
04.04.2005, 17:28
Original geschrieben von Eschon
Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten.

Das stimmt so.Für die gilt die STVO nicht und die Pol darf denen auch nicht den Führerschein abnehmen das dürfen nur die MP`s.Ist etwas kompliziert.

baumschueler
04.04.2005, 17:42
Original geschrieben von Christian
Es ist § 35 § 38 StVO

ups verschrieben....*g*

Christian
04.04.2005, 17:45
Original geschrieben von frontloop33
zu dem Thema hätt ich ne ähnliche Frage:

Angenommen ich kauf mir in Amerika ein altes Polizeiauto/Ambulanz/etc. mit montierter So-Si-Anlage, die sich aber deutlich von der deutschen unterscheidet.
Beispiel:
http://images8.fotki.com/v124/photos/2/213641/1475640/105-vi.jpg

Darf ich mit dem Auto hier (natürlich ohne Sondersignale, is klar) fahren, oder nicht?

Hallo,

das auf dem Foto gezeigte Auto ist denke ich mal so alt das es als Oldtimer mit H Kennzeichen oder mit einer 07er Nummer in rot (Gutachten nach §21c StVZO erforderlich) zugelassen werden kann. Dann kann auch die rote Rundumkennleuchte eingetragen werden. Je nach Behörde ist sie bei Fahrt auf öffentlichen Strassen abzudecken oder das Leuchtmittel zu entfernen.

feuerteufellars
05.04.2005, 22:10
Original geschrieben von Eschon


1.)Also das mit den Amerikanern in HD und wo auch immer ist ja insofern ein Sonderfall, da es sich hierbei noch um die Besatzungsmächte aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg handelt.

2.)Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten.

3.)Viele US-Bürger, die in HD leben und ja auch alle eine USA-KFZ-Nummer haben, haben auch keine Haftpflichtversicherung. Also mal keinen Unfall mit den US-Bürgern bauen.

4.) Das Gelände der US-Streitkräfte in HD ist ja auch amerikanisches Territorium, da wird nicht lange gefackelt. Da hat auch die deutsche Polizei keine Befugnisse.



Hallo!

1.) Jain! Die Amerik. Streitkr. sind zwar schon seit dem 2 WK hier, jedoch seit der NATO nicht mehr als Besatzungsmacht, sondern nur noch hier stationiert.

2.) Das ist auch nur halb richtig. Die dürfen auch nur 80 fahren wenn sie niocht gerade einen Einsatz haben. Die müssen sich auch an die deutschen Gesetze halten wie wir auch.

3.) Da bin ich mir auch nicht so sicher das diese keine Haftpflicht haben...

4.) Da kann ich dir sagen das es DEUTSCHES Gelände ist. Das Gelände ist auch NICHT BESETZT. Die Länder, bzw. BRD haben dieses Gelände den Amerikaner nur mehr oder weniger freiwillig zur freien Verfügung gestellt. Du kannst ja mal raten wer zusammen 85% der Gebäude in Spangdahlem bezahlt hat und wem die Hektar gehören die da neu bebaut werden. Das Gehört alles dem Land RLP und geht in den Besitz von RLP über wenn die Amys irgendwann mal abziehen sollten....

Aber B2T: Die Polizei der BRD hat auf dem Flughäfen und sonstigen Flöächen wo sich die amys breitmachen genau die selben Rechte wie im restlichen Deutschland auch. Genauso sonstige Behörden, oder wie erklärt es sich sonst das in Spangdahlem auf der Airbase Zoll und Sozialamt nach Schwarzarbeitern fahnden und die Grünen Streife fahren.

Die Amys könne ebenfalls in Deutschland Fahrzeuge anhalten und Leute festnehmen wenn dies unmittelbar deren Interressen betrifft und auch gebrauch von ihrem Disco-Blau-Bunt-Horn gebrauch machen. Wenn ein FLF von denen nach draußen fährt um ein brennendes Feld zu löschen würde ich auch sagen das Sie SoRe und WeRe haben.

Woher weiß ich das alles? Ich hab über ein Jahr auf der Amerikanischen Airbase in Spangdahlem als Elektriker gearbeitet.

In diesem Sinne

Florian kommen
05.04.2005, 22:30
Original geschrieben von feuerteufellars


3.) Da bin ich mir auch nicht so sicher das diese keine Haftpflicht haben, die sind zwar genauso doof wie die Bayern, so doof aber auch nicht. (Sorry aber das musste sein *g*)




Den Satz nimmst du zurück, sowas muss doch wirklich nicht sein!!!

crazyossi
05.04.2005, 22:40
genau,
das muss nicht sein, über minderheiten witze machen. Schäm dir.

feuerteufellars
05.04.2005, 22:45
Zu meiner Verteidigung: Mit den "doofen Bayern" wollte ich auf die politischen Entscheidungen und Alleingänge anspielen, jetzt als Beispiel mal der "Bayernretter". Ich wollte damit keinenfalls jemanden angreifen oder belidigen!!!

Alles klar?

Florian kommen
05.04.2005, 23:04
Original geschrieben von feuerteufellars
Zu meiner Verteidigung: Mit den "doofen Bayern" wollte ich auf die politischen Entscheidungen und Alleingänge anspielen, jetzt als Beispiel mal der "Bayernretter". Ich wollte damit keinenfalls jemanden angreifen oder belidigen!!!

Alles klar?

was soll an dem Bayernretter doof sein???

heikomuenzing
25.03.2008, 22:02
Servus,

mal ne andere Frage: Hier in dem Thread wird gesagt:


Ich weiß nur, daß deutsche Fahrzeuge, mit einem fest montierten Blaulicht, in Österreich und der Schweiz Mautbefreit sind.

Hat dazu jemand Infos? Also irgendwie einen Gesetzestext, oder ne Webseite?Vielleicht nen Antrag? Oder wie läuft das ab?
Besten Dank

Bergwacht9902
25.03.2008, 22:44
Schau mal bei der Asfinag nach. Das ist der Betreiber der Österreichschischen Autobahn. Das ganze unter Mautordnung, 2.3 http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=69

FirefighterDahn
25.03.2008, 23:01
Die Amys könne ebenfalls in Deutschland Fahrzeuge anhalten und Leute festnehmen wenn dies unmittelbar deren Interressen betrifft und auch gebrauch von ihrem Disco-Blau-Bunt-Horn gebrauch machen. Wenn ein FLF von denen nach draußen fährt um ein brennendes Feld zu löschen würde ich auch sagen das Sie SoRe und WeRe haben.


Über das erstere hätte ich gerne Beweiße in Schriftlicher Form, vieleicht im Zuge der Amtshilfe durch Anforderung der Deutschen Polizei, aber ich würde mir als Zivilperson von einer CSG-Streife oder auch von der richtigen "Militärischen" MP auf offener Straße bestimmt nichts sagen lassen, sofern ich nicht irgendeine Straftat begehe.
Bei uns in der Gegend (Kaiserslautern) sieht man auf offener Straße zudem eh fast nur noch CSG-Einheiten, also der "US-Zivilpolizei", wobei dort meistens sogar Deutsche angestellt sind.

Wie es mit Sonderrechten im Ausland aussieht gibt es bei uns ein Beispiel. Ich wohne ziemlich nahe an der Grenze zu Frankreich, in der nächsten Stadt steht ein NEF (Bad Bergzabern) das über Nacht als im französischen Wissembourg als Einsatzfahrzeug steht.

heikomuenzing
25.03.2008, 23:26
Vielen Dank, das ist ja supi....Andere Frage: Gibts sowas auch für Slowenien?

Mr. Blaulicht
26.03.2008, 00:39
Ein Bekannter von mir arbeitet bei der US-Feuerwehr in Heidelberg. Dieser meinte, alle "BOS" der US-Streitkräfte hätten die gleichen "Verkehrsrechte" mit Signal wie die deutschen, und zwar aufgrund eines Besatzerabkommens. Ich sprech ihn beim nächsten mal nochmal drauf an.

Gruß, Mr. Blaulicht

FirefighterDahn
26.03.2008, 18:25
Jaa, sofort ;-)
Die MP greift da mit Sicherheit härter durch als unsere Polizei :-)

jumbo
26.03.2008, 21:53
In Österreich, wollten wir mal mit nen Hilfsguttransport (38 Fzg.), auf den Weg Richtung Ungarn, dann Rumänien, Sondersignal nutzen, für ne Strecke von 28 km von der Autobahn,durch Ortschaften, Landstrassen, bis hin zur Ungarischen Grenze, damit wir zusammen bleiben, wegen den Sonderpapieren, und Genehmigungen.
Da haben wir 6 Monate lang mit den Össis verhandelt, mussten über ein Mitglied des Bundestages gehen, damit auf der Autobahn jedes 10. Fzg., das Blaulicht anmachen durfte. Das hat dann 15 km geklappt hat, weil dann ein Polizist unsere Kolonne gestoppt hat, und trotz der Ausnahmegenehmigung es unter Strafandrohung uns untersagt hat, das Signal zu nutzen.

Was Die Össis uns dann zugestanden haben, war ein Motorradfahrer(!), der für die 28km für zügige Durchfahrt sorgen sollte. Das klappte einmal, weil der gute Mann, dann kein unnötiges Risiko eingehen wollte, immer an den 38 Fzg., vorbei zu sausen. Und der uns dann fragte, warum wir denn nicht unsere Sosi-Anlagen nutzen. Darauf sind dann einige Leute fast in die Luft gegangen.

In Rumänien war das dann wieder ganz anders, denn da war alles erlaubt, nur nicht in den Orten, oder Städten stehen zu bleiben! Also, durch jeden Ort mit Sosi durch.
Damit wir schnell ankommen, gab es ne Ausnahmegenehmigung erster Sahne. Polizei Kontrolle, Genehmigung gezeigt, da läuft der Polizist zu seinem Auto, schmeist sein Sosi an, setzt sich vor die Kolonne, und ab dafür. Wenn wir übernachtet haben, sind meist 1 Polizist, und 1 Gendarm(Militärpolizei) gekommen, die bekamen jeder ne Tüte mit Geschenken: Kaffee, Schokolade, Bierdosen, Gummibärchen. Dafür haben die Nachts unsrer Fzg., und uns bewacht. Und die haben aufgepasst! Bin nachts aus dem LKW raus zum Pinkeln, da macht es dann klack-klack, und so nah hab ich bisher noch nie ne AK-47 zu sehen bekommen. Und dann mit 30 Fzg.,Sosi durch Bukarest, macht echt Eindruck

sebbel2
29.03.2008, 20:01
Wie es mit Sonderrechten im Ausland aussieht gibt es bei uns ein Beispiel. Ich wohne ziemlich nahe an der Grenze zu Frankreich, in der nächsten Stadt steht ein NEF (Bad Bergzabern) das über Nacht als im französischen Wissembourg als Einsatzfahrzeug steht.

Richtig, Peter Wollny ist da meist der Notarzt.

Hier mal ein Bericht über dessen Arbeit in unserem Grenzgebiet:
http://mcsinfo.u-strasbg.fr/article.php?cPath=17_48&article_id=8004

Darin steht auch wie es momentan zwecks SoSi aussieht...

@ Firefighter Dahn: Muss man nen Bergzaberner Kameraden (Feuerwehr) fragen, wie sie es handhaben, wenn sie mit der DLK zur Unterstütung nach F fahren, bzw. die Weißenburger Kameraden anrücken. Oder hast du da vielleicht schon ne Info für mich???

FirefighterDahn
29.03.2008, 21:30
Danke für den Bericht, den kannte ich bisher noch nicht.

Wegen der Geschichte BZA meld ich mich per PN.

Gruß

Dr.Toppa
30.03.2008, 00:49
Ich kann mich auch noch gut an einen Bericht erinnern über die Explosion der Feuerwerksfabrik im niederländischen Enschede.
Laut Bericht sind da wohl auch Wehren und Rettungsmittel über die Grenze gefahren, um ihren NL-Kollegen Hilfe zu leisten.
Diese bekamen dann aber nach ihrer Rückkehr nicht das Bundesverdienstkreuz, sondern ein Disziplinarverfahren angehängt.
Von irgendwelchen Sesselpupsern hieß es da, die Einsatzkräfte seien "unter Missbrauch von Sondersignalen in ein verbündetes Nachbarland eingefallen" oder so ähnlich....

Welcher RD oder welche Wehr das jetzt war weiß ich nimmer, is ja auch schon ein paar Tage her ;-)

Elster
01.04.2008, 14:01
Es geht nicht nur um Befugnisse von Rettungskräften im Ausland, es gibt da auch innderdeutsche Probleme.
In Bayern dürfen Feuerwehrangehörige selbstständig den Verkehr regeln.
In Baden-Würtemberg allerdings nicht. Auch im Rest Deutschlands ist das nicht erlaubt( berichtigt mich, wenn ich mich täusche).
Jetzt die Frage: Darf ein bayerischer Feuerwehrmann in Baden-Würtemberg den Verkehr regeln?
Darf ein badener Feuerwehrmann in Bayern den Verkehr regeln?

abc-truppe
01.04.2008, 21:45
Wenn der bayerische Einsatzleiter (der nämlich dem Feuerwehrmann den Befehl dazu geben muss) dem badischen/thüringischen/australischen Feuerwehrmann gegenüber weisungsbefugt ist und auf bayerischem Boden sagt "Sperr die Straße" dann geht das selbstverständlich. Der bayrische EL auf "fremden" Boden oder auch der urbayrischste Feuerwehrmann auf fremden Boden (warum auch immer er dort ist) darf das natürlich nicht.

Fabpicard
01.04.2008, 22:04
Der bayrische EL auf "fremden" Boden

Aber vermutlich wird er da dann auch nicht der EL sein ;)

MfG Fabsi

abc-truppe
01.04.2008, 22:13
Hab das einfach nur aus rein theoretischen Gründen geschrieben, ohne auf praktische Anwendung (die ich mir aber vorstellen könnte) zu achten