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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Melder ohne BOS-Zulassung



MiThoTyN
23.03.2005, 23:24
Mal ne Frage, was kann eigentlich passieren, wenn unsere Wehr jetzt z.B. ganz offiziell 100 Apollo Melder kauft. Die haben ja keine BOS-Zulassung.

Welche rechtlichen Konsequenzen könnte das haben ?
Vorausgesetzt es bekommt irgendwann mal einer mit.

Eigentlich ja nur, dass die Geräte außer Dienst genommen werden müssen, oder ?

Gruß Joachim

Christian
23.03.2005, 23:56
Hallo,

diese Frage habe ich mir auch schon desöfteren gestellt.

Grundsätzlich ist es erstmal ein Verstoß gegen die TR-BOS ggf. auch gegen die Meterwellenrichtlinie BOS, habe allerdings noch keine Bestimmungen gesehen, was bei Verstoß gegen diese Vorschriften passiert. Alles andere ist ja geregelt also wenn man sich als Autofahrer nicht an StVO hält gibts nen Bußgeldkatalog im schlimmsten Falle sogar das StGB.

Die RegTP kann nichts machen, da es sich um reine Empfangsgeräte handel,t die mittels CE Zeichen zugelassen sind. Ein Mißbrauch liegt auch nicht vor, da wenn die Melder von der Wehr offiziell beschafft worden sind, es auch ok ist, das die Frequenz und RICs der Wehr programmiert sind.

Nehmen wir jetzt den schlimmsten Fall an : Eine Feuerwehr hat nur nichtzugelassene Apollos. Alle Apollos versagen gleichzeitig den Dienst weil der örtliche DAU kaputt ist. Eine spätere Untersuchung des Falles ergibt, dass Swissphone oder Motorola-Melder mit Zulassung den intakten Nachbar-DAU empfangen hätten und zumindest einige Feuerwehrleute zügig erreicht worden wären. So musste die Leitstelle aber 5 Minuten warten und dann eine Nachbarwehr alarmieren, die statt 8 15 Minuten Anfahrt hatte. Dabei ist eine Person gestorben zB bei einem Zimmerbrand. Ich denke nur wird sich derjenige der die Beschaffung zu verantworten hat einen Anwalt suchen müssen.

Cummunicator
24.03.2005, 08:34
Klingt logisch. Und ich denke dass es auch so passieren könnte. Wobei sich halt die Frage stellt ob diese Geräte wirklich schlechter in der Verarbeitung sind und warum sie denn keine TR-BOS-Zulassung haben.

Aber auch hier gilt mal wieder, wo kein Kläger da kein Richter!

MiThoTyN
24.03.2005, 09:05
Original geschrieben von Cummunicator
[B]Wobei sich halt die Frage stellt ob diese Geräte wirklich schlechter in der Verarbeitung sind und warum sie denn keine TR-BOS-Zulassung haben.

Jo. Aber exakt die gleichen Modelle werden ja von EuroBOS MIT Zulassung vertrieben. Also die Melder sind auf keinen Fall schlechter als zugelassene DME's. Das ist ja das Absurde.
Nur EuroBOS verlangt gleich wieder mehr Geld für die Melder, als es hier DCO mit seiner Sammelbestellung tut. In Zeiten knapper Kassen ist doch die Idee nicht so abwägig.

Und mit den Apollo Meldern ist es eigentlich erstmal wirklich richtig im großen Stil möglich DME's anzuschaffen, die eben keine Zulassung haben. Sowas gabs vorher ja nicht eigentlich.

Wobei die Frage ist, ob nicht generell das Modell von Apolle ne Zulassung hat, weils eben absolut baugleich/identisch ist. Oder gilt die Zulassung nur für Melder, die EuroBOS direkt vertreibt ?
Weil effektiv sind es ja Apollo Melder.

@Christian

Jo. Wobei das natürlich wieder der absolute WorstCase ist. Wenn der DAU ausgefallen ist, nachweislich, wird man vielleicht nicht nach den Meldern schaun. Die Fehlerquelle steht ja dann so oder so fest. Sicher würden die Melder auch die Nachbarmeldung reinbekommen. Das ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass das Versagen dann auf Melderseite ist. Ob man dann nachschaut ist aber durchaus möglich. Wird nur nieeee vorkommen sag ich.

Aber mal rein logisch. Ich weiß, dass es "rechtlich" nicht so ist, aber ich wills mal sagen : Was ist besser ?
- 25 Jahre alte analoge Melder, die altersbedingt sehr oft und immer wieder Ausfälle haben und kaputt gehen. Mit alter, schlechter Technik ?
oder
- Nagelneue, HiTech DME's, die keine Zulassung haben, aber das selbe Modell von EuroBOS ne Zulassung hat.

Also ich würd mal sagen Richtung "Alarmierungssicherheit" ist zweiteres erheblich besser. Und beim ersten schaut natürlich keiner hin. Wenn dann mehrere Melder nicht aufgehen und jemand kommt zu Schaden, dann kräht da kein Hahn danach.


Gruß Joachim

telemanne
24.03.2005, 09:12
Du könntest ja ein Zulassungsverfahren für die Apollo Melder anregen.

Aber das kostet wahrscheinlich wieder mehr Geld, als man was spart.

MiThoTyN
24.03.2005, 09:19
Ja dann kann ich ja gleich die Melder von EuroBOS kaufen. Die haben doch ne Zulassung. Nur will ich Geld SPAREN !!!

Gruß Joachim

Christian
24.03.2005, 10:53
Hallo,

diese ganze "Zulassungss****ße" ist es was die Feuerwehrklamotten so teuer macht. In allen Bereichen.

In manchen Bereichen möchte ich aber auch nicht auf die Zulassungen verzichten z.B. im Bereich Atemschutz.

Andererseits wird durch die Zulassungen sichergestellt daß nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht. Und zum Beispiel im Bereich Funk finde ich Normungen und Zulassungen sinnvoll. Ich fände es auch gut wenn z.B. die neuen Digitalfunk-Geräte auch wieder genormt werden damit jeder I***t sie bedienen kann, egal von welchem Hersteller sie kommen.

MiThoTyN
24.03.2005, 10:57
Klar. Das macht im allgemeinen schon Sinn. Gerade was Sicherheitsrelevante Sachen betrifft. (Atemschutz, Kleidung, ...)

Aber bei so "Kleinkram" wie Meldern ?
Da wird sowieso schon ein "Süppchen" gekocht, weil es so viele verschiedene, zugelassene Modelle gibt. Und von den Funktionen ist der Apollo-Melder auch nicht anders als ein DME von Swissphone. Deshalb ja .. Das alles zusammen gerechnet macht die Apollo Melder eben so interessant, ohne das eigentlich für irgendjemanden ein Nachteil oder eine Gefahr entsteht.

Deshalb meine Frage ....

Gruß Joachim

russmeyer
24.03.2005, 11:28
Hm,

die RegTp kann schon was wollen, allein das CE Zeichen sagt nichts aus darüber, ob solch ein Gerät auch betrieben werden darf. Bei Scannern mit CE Zeichen ist es ja genauso.

Das die Geräte baugleich mit Geräten sind, die eine Zulassung gemäß TR BOS haben, ist völlig schnuppe.
Die Zugelassenen Geräte sind teurer, weil hier eine Bauartprüfung somit Zulassungsprüfung gemacht wurde, die Geld kostet. Das wird dann über den Preis an den Kunden weitergegeben.

Als Beispiel:
Der Quattro 98 von Swissphone hat eine zulassung nach TR BOS. Genau das gleiche Gerät wird unter anderem Namen vertrieben, ohne Zulassung und deutlich billiger.
Der Unterschied???
Bei dem TR BOS Gerät kann der Signalisierungston bei einer Auswertung nicht abgeschaltet werden, bei der Industrieausführung schon.
(Natürlich kann man den Ton auch bei dem BOS Gerät auschschalten, es ist aber nicht statthaft).

Das ist der Unterschied.

Rechtsfolgen:
Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz wegen abhören von nicht für einen selbst bestimmten NAchrichten mit nicht zugelassenen Empfangeinrichtungen. Mit von berechtigt braucht man da garnicht ankommen, weil berechtigt ist nur, der sich an die Vorschriften hält und die Vorgeschriebenen Geräte benutzt.
Sonst wäre ja auch ein Scanner erlaubt.

Gruss
russmeyer

Cummunicator
24.03.2005, 11:40
Also es ist definitv so dass die hohen Preise im BOS-Bereich durch den Zulassungskram und die relativ geringen Stückzahlen kommt. Das lässt sich ja auch schlecht vermeiden.

<b>@telemanne</b>
Ich denke wenn man da ein Zulassungsverfahren anheuert wird der DME teurer werden da ja auch diese Ksoten umgeschlagen werden. Von daher eine eher weniger gute Idee.

MiThoTyN
24.03.2005, 11:42
Hmm .. Überzeugt mich noch nicht 100%.

Das mit dem Quattro ist bischen irreführend mein ich. Weil das ja nur ne Programmierungssache ist. Wenn ich nun nen Betriebsfunkmelder kaufe, programmiere den aber so, dass er der TR-BOS entspricht. Wo ist da das Problem ? Das Gerät an sich hat doch mit DIESEN Einstellungen eine Zulassung erhalten.

Das ja vom Prinzip her nur Geldmacherei. Obwohl beide Geräte völlig identisch sind, darf ich das billigere nicht benutzen, weil es als NICHT-BOS Gerät verkauft wird.

Auf was bezieht sich denn jetzt diese Baumusterprüfung genau ?
Auf ein Produkt allgemein, egal von welchem Distributor, oder auf einen ganz speziellen Distributor.

Gruß Joachim

DaRake
24.03.2005, 11:47
Hallo,

erst einmal eine Frage: Hat hier irgendjemand einen EuroBOS? Ist bei diesem Gerät zufällig händlerseitig die Handprogrammierung gesperrt worden?

Ich glaube nämlich, dass das der große Unterschied ist. Die Möglichkeit als Endnutzer die Geräte auf einfache Weise, sogar in der Frequenz, zu programmieren ist das Problem. Man will ausschließen, dass man mit einem "legalisierten Melder" etwas ILLEGALES machen kann.
=> Nämlich mal schnell die Frequenz des Nachbar-LK programmieren und ein wenig lauschen!

Gruß
Sebastian

Cummunicator
24.03.2005, 11:49
Hat aber nichts mit der Zulassung laut TR-BOS als solches zu tun...

russmeyer
24.03.2005, 11:51
Die Bauartprüfung schliesst nur dieses Gerät ein. Wenn z.B. eine Version dieses Gerätes in Industrieausführung existiert, dann hat es keine Zulassung, ausser es wird auch geprüft.

Von welchem Distributor ist völlig egal.
Beispiel:
REXXX von Swissphone, von Swissphone zur Bauartprüfung vorgestellt und diese bestanden, zumit Zulassung.

Gleiches Gerät, Olives Gehäuse statt braun, Firma Bosch, ohne von Bosch zur Prüfung vorgelegt, keine Zulassung.
Früher standen mal die Zulassungsnummer auf den Geräten mit drauf. Da konnte man dannsehen, das das Gerät welches geprüft wurde, auch noch Schwestern und Brüder hat, die auch geprüft wurden, nur andere Firmen haben ihrLogo draufgeklebt. Geprüft wurden sie aber alle, jedes für sich.

Geldmacherei ist das nicht. Denn die Prüfung kostet Geld, nicht jedes Gerät erhät auch die Zulassung. Die Programmierung muss auch zugelassn sein, wer also einen Pager umprogrammiert, so dass er nicht mehr dem entspricht, was bei der Prüfung vorhanden war (oder nicht vorhanden), macht seinen Pager somit nicht mehr Bauartkonform, das Gerät verliert die Zulassung.
Wie beim Auto... da gibt es auch genügend Beispiele....

Gruss
russmeyer

MiThoTyN
24.03.2005, 11:52
Soweit ich weiß ist das aber kein Kriterium, dass in der TR-BOS aufgeführt ist. Von daher kann das nicht Knackpunkt einer Zulassung sein.

Auch ist das wieder nur ne Programmiersache, die aber keinen "technischen" Unterschied zwischen den Meldern bedeutet.

@russmeyer

Ja ok. Das ist mal was handfestes. Somit ist diese Frage geklärt.
Und das Benutzen dieser ungeprüften Melder ist dann im Prinzip das gleiche, als wenn ich ungeprüfte FuG usw betreibe ...

Gruß Joachim

russmeyer
24.03.2005, 11:55
Doch, ist ein Unterschied.
Die Programmierung ist bestandteil zur Prüfung. Und es steht auch in der TR BOS welche Funktionen vorhanden sein müssen,z.B. das der Pager auch einen Piepston abgibt, wenn ein Alarm eintrifft, und nicht, das er nur vibriert.
Das steht schon so in der TR.

MiThoTyN
24.03.2005, 11:57
Original geschrieben von russmeyer
Die Programmierung muss auch zugelassn sein, wer also einen Pager umprogrammiert, so dass er nicht mehr dem entspricht, was bei der Prüfung vorhanden war (oder nicht vorhanden), macht seinen Pager somit nicht mehr Bauartkonform, das Gerät verliert die Zulassung.

Das würde ja wieder bedeuten, dass 90% der FME in Deutschland nicht zugelassen sind. Stichwort Stumm schalten, Mithören, Schleifen abschalten ...

Wer macht denn eigentlich so ne Zulassung. Wenn ich mir nämlich so die TR-BOS mal anschaue, dann stimmt das mit den Funktionen der heutigen Melder ja gar nicht mehr überein. Wer entscheidet, welches Feature (Profile z.B.) zugelassen wird, obwohl es nicht der TR-BOS entspricht.

Gruß Joachim

Cummunicator
24.03.2005, 12:00
Es ist ja auch bei BOS-Meldern nicht zugelassen den Melder "Stumm" zu betreiben, daher bekommen ja auch nur die BOS-Melder mit TR-BOS-Konformer-Programmierung die Zulassung...

russmeyer
24.03.2005, 12:01
Original geschrieben von MiThoTyN

Und das Benutzen dieser ungeprüften Melder ist dann im Prinzip das gleiche, als wenn ich ungeprüfte FuG usw betreibe ...


Genau.
Und die Folgen sind??? Die Geräte müssen Angeldet werden und kosten Geld, wenn man überhaupt eine anmeldung erreicht.
Denn nur TR BOS Geräte sind von den Gebühren befreit. Alle anderen kosten Geld.

Die RegTp ist für solche Sachen zuständig. Im Auftrag überwacht sie die Einhaltung dieser Bestimmungen. Ich hatte die selber mal auf dem Hof, die Jungs waren sehr nett, aber denen kann man auch kein x fürn u vormachen. Die wissen schon was läuft.
Die geben dann eine Meldung über die Prüfung an das Innenministerium, dies geht dann auch an die Gemainde etc.
Wenn man dann keine genehmigten Geräte hat, dann kanns teuer werden. Wie bei der GEZ;-)

Gruss
russmeyer

PS: Keinem wird der Kopf abgerissen, nur das Geld, das wollen die dann schon sehen.... Der Kämmerer wird sich freuen...

russmeyer
24.03.2005, 12:07
Die Programmierung ist wie ich schon sagte, gemäß der TR durchzuführen.
Das die Geräte heuteauch noch Kaffee kochen können ist ja schön, nur eben nicht TR konform.

Die Richtlinien werden vom Arbeitskreis (xyz weiss im moment nicht welcher) der Innenministerkonferenz erstellt.

Da steht dann auch drin, das der Pager eben immer Empfangsbereit sein muss, Piepen muss wenn Tonfolge ausgewertet, Batterie mindestens 24 Stunden zu halten hat etc.
Also schon relevante Dinge, die damals (in den siebzigern) nicht von jedem Gerät erfüllt wurden.

Heute eine Richtlinie zu ändern macht m.E. keinen Sinn, da sich ja derzeit die ganze BOS Sache im Umbruch befindet. Wer weiss den heute definitiv, wie bei Einführung von Digitalem Funk dann Alarmiert wird.

Gruss
russmeyer

Cummunicator
24.03.2005, 12:08
@Programmierung

Genau das wollte ich ja damit sagen...

MiThoTyN
24.03.2005, 12:10
Jo. Wie gesagt. Dann heißt das, dass 90% der Melder in der BRD nicht mehr betrieben werden dürfen, weil die Programmierung nicht der TR-BOS entspricht.

Da pisst mir ja auch keiner an den Karren quasi.

Also nach der Diskussion hier (danke an alle) bin ich schon der Meinung, dass man auch die Apollo Melder anschaffen könnte.

Man bewegt sich mit den analogen Meldern ja nun schon weit ab der TR-BOS und keinen interessiert das. Also warum nicht auch solche DME's anschaffen. Ist im Prinzip genau der gleiche Fall.

Gruß Joachim

Cummunicator
24.03.2005, 12:13
Quasi richtig, wenn man die Erbsen zählt... ;-)

Denke auch dass man sie anschaffen könnte.

russmeyer
24.03.2005, 12:17
Wo kein Kläger, da kein Richter!!

Kommt es aber mal zu einer Überprüfung, kann das böse ins Auge gehen....

Beispiele gibt es genug, wo z.B. Wehrführer versuchen, die Schuld für einen "Missglückten" Einsatz woanders als bei sich zu suchen. Dann wird alles Überprüft. Und kommt man dann darauf, das von 20 FM eben nur 4 in der NAcht am Gerätehaus erschienen sind, dann fragt man sich warum. Das der FM dann den DME auf stumm geschaltet hatte und es vergessen hat, den DME wieder auf laut zu schalten, das interessiert keinen, es interessiert dann nur, das die Geräte dieses zuliessen.

Ich weiss nicht, ein ruhiges Gewissen ist schon was Wert, das geht mir auch bei jeder Polizeikontrolle mit dem Auto so, alles eingetragen usw. also, keine Probleme.
Etwas nicht eingetragen...schon gehts los...

Geld spart man sicherlich durch die Beschaffung von "nicht zugelssenen" DMEs, Funkgeräten etc., nur wenn dann was ist, dann wirds eben teuer.
Und die Gemeinde wird sich dann shon an die Leute halten, die vorgeschlagen haben, diese Geräte zu aufen, obwohl sie wussten, daß eine Zulassung nicht vorliegt.
Und, als Funkwart weiss man das halt.

Gruss
russmeyer

MiThoTyN
24.03.2005, 12:21
Jupp. Geb ich dir im ganzen schon recht. Ist mir auch ungeheuer eigentlich. War für mich auch nur theoretisch jetzt. Haben gar kein POCSAG. Aber mal interessant zu wissen. Vor allem eben, weil bei den analogen da eben auch keiner so genau guckt. Also warum sollte man das nicht auch bei DME's machen ....

Im Endeffekt sind ja die EuroBOS-Preise im Vergleich zu der Konkurenz gar nicht so schlecht. Schon mal damit spart man sich nen Haufen Geld.

Aber wenn man bedenkt, dass EuroBOS auch nur Apollo Melder importiert und da nix anderes macht als nen "EuroBOS"-Aufkleber drauf zu machen, dann ist das - meiner Meinung nach - schon irgendwo total bescheuert ....

Gruß Joachim

FLORO
24.03.2005, 14:19
Hallo!

So wie ich das sehe, haben die Eurobos-Melder doch zur Zeit noch keine Zulassung nach TR-BOS, sondern nur eine CE-Kennzeichnung?

Siehe dazu bei Heckmann:

"Wie sieht es mit der BOS-Zulassung aus?
Selbstverständlich entsprechen alle EuroBOS Funkmeldeempfänger den strengen fernmelderechtlichen Vorschriften und tragen das CE-Zeichen. Eine explizite BOS-Zulassung ist für den Betrieb nicht notwendig. EuroBOS verweist in diesem Zusammenhang auf die „Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); Geräte für die digitale Funkalarmierung".

TR-BOS ebnet Weg für günstige Melder Dort heißt es: „Die hier beschriebenen Anforderungen sind weitgehend an der Richtlinie des BAPT 222 ZV 20 (Ersatz für FTZ-Richtlinie 171 TR 1“Cityruf Funkrufempfänger“) orientiert, damit entsprechend kostengünstige Meldeempfänger angeboten werden.“ / TR BOS: “Geräte für die digitale Funkalarmierung“; Stand: 03/2000.

Trotzdem: Zulassung "in Arbeit" EuroBOS hat mittlerweile die BOS-Zulassung für den ROMEO beantragt. Im Moment durchläuft der Melder gerade letzte Tests. Die bisherigen Meßergebnisse bestätigen: Er ist in allen Punkten zulassungsfähig - mit hervorragenden Ergebnissen. Die Zulassungs-Urkunde wird schon in Kürze erwartet."

http://www.funkmelderservice.de/eurobos_fragen.htm
24.03.2005, 14:10 Uhr

MkG
Marc

russmeyer
24.03.2005, 14:46
Naja, an der "Richtlinie für Cityruf Funbkempfänger" orientiert.
Da steht aber nichts von, das keine Zulassung notwendig ist wenn das Gerät diese Anforderungen erfüllt.

Die Aussage für den Betrieb bedarf es keiner Zulassung lasse ich mal so stehen.....

Und warum bemüht sich dann die Firma um eine BOS Zulassung????


Hm, da soll was verkauft werden, mit halbwahrheiten...

russmeyer

Jules
24.03.2005, 18:14
Hallo!

Nettes Thema. Wir hatten vor kurzem ein ähnliches Problem! Der Wehrführer fragte mich warum wir denn keinen ROMEO anschaffen würden, die währen ja viel billiger und könnten mehr als der Scriptor. Mir gefiel die Idee auch, bis auf den Punkt mit der Zulassung. Mal die Leitstelle angesprochen welche Konsequenzen das für uns haben könnte. Die sagten uns halt das wenn mal was passiert der Wehrführer bzw. die Stadt dafür verantwortlich ist.

Jetzt wird mir aber auch erst klar warum es für den LX2plus eine BOS- und eine NICHT-BOS-Software gibt! Die relevanten Punkte wie z.B. Benutzerwechsel werden ja so theoretisch unzugänglich gemacht bzw. es wird expliziet darauf hingewiesen das diese nich 'BOS-tauglich' sind.

Grüße, Jules!

Frank.Selle1
25.03.2005, 03:14
Habe denn knackpunkt nach durchlesen der Beiträge immer noch nicht erkannt.Ist das nu egal welchen FME mann sich für seine Heimatwehr zulegt oder gibt es da Klare richtlinien.
Gruß:frank

crazyossi
25.03.2005, 10:38
der melder muss den TR-BOS entsprechen.

Wie du diesem Thread entnehmen kannst entsprechen allerdings ca. 90 % nicht den TR-BOS.

Sei es durch Programmierung oder durch die Hardware selbst.

Wenn ich das alles hier so zusammenfassend beurteile kommt für mich dabei raus, es gibt eine TR, an die sich im Melderbereich so gut wie keine sau hält.

Warum schaffen wir die TR für Melder nicht ab, oder beschränken sie auf das allernötigste?

DaRake
25.03.2005, 10:41
Hallo,


Original geschrieben von crazyossi
Warum schaffen WIR die TR für Melder nicht ab, oder beschränken sie auf das allernötigste?

Ich glaube, wenn WIR das könnten, dann hätten WIR das schon getan. ;-)

Gruß
Sebastian

crazyossi
25.03.2005, 11:06
steht nicht in einem Buch geschrieben:
"Alle macht geht vom Volke aus." ?

Also können WIR die TR auch ändern.

Frank.Selle1
25.03.2005, 11:49
Wie oben schon erwähnt wurde es wahrscheinlich Geldschneiderei ist.Es aber so wie ich es weiß keine 100%ige richtline gibt wie ein FME beschaffen sein muß damit er den Bestimmungen für Feuerwehren genügt-und im Alarmfall auch 100%ig auslöst.Das hatte ich und Kammeraden auch schon,und dabei ist es egal ob von anfang an mit Bos zulassung oder nicht.Sprich ob mann den FME selber nach gültigen richtlinien des BOS Funkes modifiziert hat(privat beschafft)

Frank.Selle1
25.03.2005, 12:20
Ja Genau

Frank.Selle1
25.03.2005, 12:31
Finde ich prinzipell in ordnung nur nach welcher richtlinie muß ich noch gehen wenn ich mir als Feuerwehrmann einen FME privat beschaffe????

Hubi
25.03.2005, 12:59
Guten Tag

Ich habe denn Eurobos melder über ebay bekommen. Da war die Funktzion zum selber programmieren nicht gesperrt. Hier im fourm sind aber schon Beiträge zulesen wo sie vom Hersteller Eurobos gesperrt worden ist.
Als ich mir den Melder geholt habe habe ich auch meinem OBM bescheid gegeben auch das der Mekder keine Zulassung hat. Das war für ihn kein Problem der Mensch von der FTZ hat mir dann auch mit der Funktzion des Programmierens die IRC`S drauf gemacht. Läuft einbahnfrei. Normaler weisse hätte er es nicht gedürft wie er selber sachte.
Zu dem Thema mit hören von anderen Wehren bei dem Apollo Melder ähm schwachsinn? Ich meine dazu müsste ich erst mal die RIC´s rausbekommen was schon eine menge arbeit wäre oder man kann gut mit dem Kreisfunkmeister. Aber wer will den Nachts um 4 uhr für einen Einsatz seiner Nachbarwehr geweckt werden denke niemand hier.
Stumm schalten tu ich den Melder nur auf der Arbeit wenn er im Spinnt liegt dann nimmt er immer noch die Arlarme auf und piept wenn ich ihn wieder auf Ton stelle. Sont läuft der Melder entweder auf nur Ton oder Vibrator und Ton.
Ich bin mit dem melder sehr zufrieden auch wenn er keine zulassung hat.

Oliver1974
25.03.2005, 21:36
Hallo,

also das mit der BOS zulassung ist da so eine Sache. Ich gehe jetzt mal von Baden-Würrtemberg aus. Da sieht es so aus, das Melder angemeldet werden müssen, genauso wie Hfg´s und normale Funkgeräte. Für Geräte mit BOS zulassung kann es einen Zuschuß geben. Kauft eine Wehr aber Melder ohne Zulassung, kann Sie spätestens bei einer Überprüfung große Probleme bekommen. So geschehen bei einer Wehr in einem Nachbarkreis. Zum ersten mußten sie alle Melder aus dem Verkehr ziehen, und zum zweiten hat die Gemeinde eine Anzeige bekommen wegen in Umlaufbringen nicht genehmigter Geräte. Die BOS zulassung sagt auch aus, das diese Geräte gewisse Stürze überleben müssen, ohne das die Funktion gefährdet wird, des weiteren hängt das mit der Strahlung zusammen usw. Wenn du dir Privat einen nicht Zugelassenen Melder kaufst und diesen bei dir trägst, hat nicht die Gemeinde / Stadt das problem sondern du. Es gibt auch melder die nie eine BOS zulassung bekommen werden, da sie wenn auch nur schwach, senden. Da kannst du wenn du im bereich eines Umsetzers bist, den ganzen Landkreis stilllegen. Das alles regelt die BOS.
Kontrolliert wird dieses von der Regulierungsbehörde, die in unregelmäßigen Abständen auch Kontrollen in Gerätehäusern durchführt. Sie ist berechtigt, Geräte ohne BOS Zulassung aus dem Verehr zu nehmen.
Gruss
Oliver

FDNY911
26.03.2005, 17:45
Hallo,

was ist denn mit den Geräten names Alphapoc, die jetzt von einm Händler in grossem Stil angeboten werden. Haben die ne Zulassung?

Der Händler referiert mit div. Landkreisen wie Hannover, Saarbrücken und Karlsruhe u.a., dann müssen die Geräte doch irgendwie zugelassen sein???

Siehe: www.alphapoc.de

Gruss, FDNY911

Frank.Selle1
26.03.2005, 17:57
schön aber den Ärger bekommt mann auch wenn mann sich einen FME mit Bos zulassung privat holt oder etwa nicht. Weil unsere Gemeinde da wie ich finde am Falschen Ende spart.Und wie bei uns eben im Einsatzfall in ermangelung an Meldern eben fast die Hälfte das nicht mitbekommt,oder nur ganz schlecht.Da finde ich es doch gut wenn einige sich mit FME's aus privater Beschaffung ausrüsten,und zweifelsohne sind FME's ohne BOS zulassung die günstigeren Geräte. Und wenn die das von der FTZ so hinkriegen das er funktioniert ist das noch besser.

Firehools
26.03.2005, 19:02
Also wenn ich mal ein beispiel nehme! Der Alphapoc501 und der Eurobos Romeo haben auch keine BOS zu lassung! Bzw jetzt hat der Eurobos weil er jetzt über ein Ladegerät verfügt. Sonst haben die Pager die auch ohne Ladegerät die voraussetzungen für BOS Zulassung aber halt kein Ladegerät! Ich finde dass alles ein wenig bescheiden.

russmeyer
26.03.2005, 19:03
Original geschrieben von Frank.Selle1
schön aber den Ärger bekommt mann auch wenn mann sich einen FME mit Bos zulassung privat holt oder etwa nicht.

Natürlich kann man Ärger bekommen...
Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
etc.

Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.

russmeyer

PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???

Frank.Selle1
26.03.2005, 22:52
Ne.Wäre aber schön wenn mann das Gesetz dahin gehend lockern würde das Feuerwehrangehörige sich legal FME's auch privat beschaffen dürften wenn die Gemeinden schon kein Geld dafür ausgeben können oder wollen. Mal ganz zu schweigen davon das das dann auch die effektivität einer Wehr erhöhen würde und keiner mehr durch zufälliges Mitbekommen eines Alarmfalles noch zum Gerätehaus fährt,was ja meistens auch kein sinn mehr hat.Sprich wenn die ersten zwei Wagen an einen Vorbeifahren ist es bei einer Schwerpunktwehr mit einer FME Deckung von 55% eh schon zu spät um noch irgendwie hilfreich zu sein bei vorgegebenen Zeitlimmit zum Ausrücken. Es wäre auf jedenfall nicht schlecht das vorhandene Potential an Personal voll auszuschöpfen,finde ich.

russmeyer
26.03.2005, 23:53
Hi,
wegen der Personalprobleme bei Einsätzen....
Da hat aber doch die Gemeinde eine gewisse Verpflichtung.
Wenn ´nicht genügend Geld für die Ausrüstung der FM mit Meldeempfängern zur Verfügung steht, dann muss man sich fragen, wo dnn das Geld versickert, das von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Es ist u.a. Aufgabe des Stadt- Gemeindebrandmeisters dafür zu sorgen, das eine Wehr auch mit dem notwendigen ausgerüstet wird.
Allerdings ist es für einen Stadt- Gemeindebrandmeister sicherlich schöner, ein neues Fahrzeug zu übergeben, als z.B. 20 Funkmeldempfänger zu beschaffen.
Auf der anderen Seite steht natürlich auch die Frage, ob denn ein Funkmeldeempfänger notwendig ist, oder, ob die Alarmierung durch die Sirene ausreichend ist.
Da es dazu sicherlich unterschiedliche Ansichten gibt, will ich da nicht weiter drauf eingehen, nur soviel: für 3-5 Einsätze im Jahr....

Wie chon geschrieben.. die Führung der Ortswehr muss da was machen... eventuell kann ma ja z.B. mal 1 Jahr länger auf das so dringend benötigte Verzichten..(ich kenne z.B. Feuerwehren, die kaufen alle 2 Jahre ein neues Standrohr, weil sie das so in den Investitionsplanschreiben....)

russmeyer

Frank.Selle1
27.03.2005, 00:42
Danke dafür.Aber sind es bei euch wirklich so wenig Einsätze im Jahr?Unser Gemeindebrandmeister hielt es für sinnvoll 3 Fahrzeuge ausser Dienst stellen zu wollen und im gegenzug ein neues TLF mit allen schnikschnak zu beschaffen weil unsere Wehr damit effektiver und Schlagkräftiger wird.So meint er??? Meine Meinung und die vieler Kammeraden ist das nicht.Ändert auch nich viel am Grundproblem der Alarmierung,da die FEL vorwiegend über FME Alarmiert und nur bei größeren Schadensereignissen mit Sirene(Zimmerbrand z.B. nur über FME). wie soll mann das mitbekommen???Wenn mann alle 6 Monate einen Laufmelder verpaßt bekommt für 14 Tage-der auch in die Deckungsquote eingeht(immerhin 55% für eine Schwerpunktfeuerwehr)............

Frank.Selle1
27.03.2005, 00:51
Anmerkung:ein neues Standrohr wäre auch nich zu verachten.
Und ein 27 jahre altes LF8/16 darf ruhig ausser Dienst gestellt werden. und wie gesagt in der Sache müsste noch einiges gemacht werden von Gemeinde wegen (FME Beschaffung)

Quietschphone
30.03.2005, 11:17
Original geschrieben von russmeyer
Natürlich kann man Ärger bekommen...
Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
etc.

Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.

russmeyer

PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???
Servus!

Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Wenn der FME die Zulassung nach TR-BOS besitzt und auch dementsprechend programmiert/codiert ist spricht zumindest hier in Bayern nichts dagegen. Grundlage dafür ist die "Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3".
Hier steht unter 2.1:

2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
- Anrufmeldeempfänger (ME O),
- Taschenmeldeempfänger (ME I),
- tragbare Meldeempfänger (ME II),
- ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV)
- digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
- digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
Fünftonfolge-Tonrufkombinationen für die analoge und Adressen für die digitale Alarmierung
werden den Betreibern der Funkverkehrskreise vom Staatsministerium des Innern
– in der Regel blockweise – zugeteilt. Die Weitergabe an die berechtigten Nutzer und
Betreiber erfolgt ohne Mitwirkung des Staatsministeriums des Innern.
Über die zugeteilten Tonrufkombinationen/Adressen hinaus dürfen keine Tonrufkombinationen/
Adressen verwendet werden. Bei begründetem Bedarf können weitere Tonrufkombinationen/
Adressen formlos beim Staatsministerium des Innern angefordert werden.
Die Zuteilung der Tonrufkombinationen für den Rettungsdienst und den Sanitätsdienst
erfolgt durch die Betreiber der Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes.
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Es liegt in der besonderen Verantwortung der Betreiber der Funkverkehrskreise, dafür
zu sorgen, dass die Alarmierung (Auslösung der „Schleifen“ bei den alarmauslösenden
Stellen) und die Weitergabe der Tonrufkombinationen/Adressen auf die Berechtigten des
BOS-Funks (§ 4 BOS-Funkrichtlinie) beschränkt bleibt. In Zweifelsfällen ist Rücksprache
mit dem Staatsministerium des Innern zu nehmen.

Gruß
Alex

russmeyer
30.03.2005, 21:00
Da steht aber nix von drinne, das sich jedermann einen FME kaufen darf.

Es ist auch hier die Rede von "berechtigten". Nur dann gilt diese Aussage des IM....

Berechtigt ist aber jedoch nur die Gemeinde, nicht jeder Feuerwehrangehörige.
Demnach währe ja auch ein Scanner, den man zum Empfang der Alarmierung nutzt, rechtlich legal.

Aber das ist Erbsenzählerei jetzt.

Hier in Niedersachsen muss von den Städten jedes Jahr eine Aufstellung der Funkgeräte und der Meldeempfänger zur Kreisverwaltung geschickt werden. Diese reicht diese dann an das IM weiter.

Das es keine Frequenznutzung nach TKG ist, wird vom IM nur deshalb gesagt, weil sonst z.B. EMVU Gebühren etc. anfallen würden.

russmeyer

Frank.Selle1
30.03.2005, 23:57
Ich stimme mein vorgänger nur bedinngt zu,da eine Handyalarmierung in einigen Wehren ja üblich sind.Ein Handy aber auch Privatbesitz ist.Warum kann bei FME's das gesetz nich auch dahingehend gelockert werden.Jetzt kommt aber nicht mit Alarmierungsreihenfolge nach dringlichkeit.Weil wie ich finde die Gemeinde sich freuen könnte wenn sich ein FM sein melder selbst beschafft(muss sie doch dann weniger Geld dafür ausgeben).oder etwa nicht?Würde auch viele Personalprobleme bei Einsätzen lösen,und die Effektivität der Wehr steigern.

Quietschphone
31.03.2005, 07:36
Original geschrieben von russmeyer
Es ist auch hier die Rede von "berechtigten". Nur dann gilt diese Aussage des IM....

Berechtigt ist aber jedoch nur die Gemeinde, nicht jeder Feuerwehrangehörige.
Demnach währe ja auch ein Scanner, den man zum Empfang der Alarmierung nutzt, rechtlich legal.

Aber das ist Erbsenzählerei jetzt.

Hier in Niedersachsen muss von den Städten jedes Jahr eine Aufstellung der Funkgeräte und der Meldeempfänger zur Kreisverwaltung geschickt werden. Diese reicht diese dann an das IM weiter.

Das es keine Frequenznutzung nach TKG ist, wird vom IM nur deshalb gesagt, weil sonst z.B. EMVU Gebühren etc. anfallen würden.

russmeyer
Guten Morgen!

Da bin ich wieder nicht Deiner Meinung. Wir sprechen hier von privat beschafften Meldern, die zum Zweck der Alarmierung eingesetzt werden und nicht von von "irgendwelchen" Privatleuten angeschafften Meldern zum Zwecke des unbefugten Mithörens und Auswertens von Aussendungen der BOS. Es steht in der IMBek nichts davon drin wie die Melder beschafft werden müssen oder dass es ausdrücklich verboten wäre einen privat angeschafften Melder in die Alarmierung einzugliedern. Ansonsten hätten m.M. nach 20-30% oder mehr der Feuerwehren in BY grosse Probleme, wenn z.B. vom Feuerwehrverein (also privat) FME angeschafft werden. Wenn Du sagst, berechtigt ist nur die Gemeinde, dann sind auch die von ihr Beauftragten (also in BY 1. und 2. Kommandant) berechtigt. Somit hat also der Kommandant die Berechtigung einen von einem Feuerwehrangehörigen privat angeschafften und nach TR-BOS zugelassenen FME zum Zweck der Alarmierung in die Alarmplanung aufzunehmen.
Der Vergleich mit dem Scanner hinkt etwas, da es ja keine Empfangsfunkanlage der BOS ist.
Auch ist das m.E. keine Erbsenzählerei, sondern Auslegung der geltenden Vorschriften.
Übrigens sind auch in BY jährliche Aufstellungen der Funkanlagen an die Kreisverwaltung zu melden, die wiederum ans IM weitergeleitet werden. Hier können aber doch auch privat angeschaffte Melder aufgelistet werden...

Gruß
Alex

Die Sache mit der Handyalarmierung trifft hier ebenso wenig zu, da diese Form nur eine Benachrichtigung, keinesfalls eine Alarmierung darstellt und somit die Vorschriften der BOS nicht zum Tragen kommen.

Frank.Selle1
04.04.2005, 21:33
Frage wo bekommt mann das Bos gesetz zum nachlesen her??
Und ist es nun Legal wenn mann sich als Feuerwehrangehöriger einen FME selbst beschafft?

Christian
05.04.2005, 11:52
Hallo,

google mal nach folgenden Stichworten

Telekommunikationsgesetz TKG
BOS-Meterwellenrichtlinie
Technische Richtlinie BOS-Funk TR-BOS
StGB Strafgesetzbuch
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP
und für NRW : Polizeiführungsakademie Stichwort "Funk" und die ZPD Zentrale Polizeitechnische Dienste ind Duisburg unter www.polizei.nrw.de

Dort solltest Du genug Infos finden ....

Frank.Selle1
06.04.2005, 00:12
Danke für den Tip.Führt aber Iregendwie in keine richtige richtung

knutpotsdam
01.12.2005, 09:33
"Ja dann kann ich ja gleich die Melder von EuroBOS kaufen. Die haben doch ne Zulassung. Nur will ich Geld SPAREN !!!"

Die angebotenen DME von EuroBOS (Romeo, Romeo+) haben keine Zulassung.
Für den Romeo wurde eine beantragt, der hat die Prüfung aber nicht bestanden. Fiel wegen Schutzgrad (Spritzwasserschutz und nachbarkanaldämpfung) durch!
Zwischenzeitlich soll wohl der Schutzgrad nachgebessert worden sein, es wurde aber keine neue Prüfung beantragt.
Fazit: Romeo und Romeo+ sind beides nicht nach TR-BOS zugelassene Meldeempfänger und dürfen ohne Sondergenehmigung nicht in den Alarmierungsnetzen der BOS genutzt werden. In Brandenburg wurde dies sogar vom innenministerium schriftlich an alle LK / Städte gegeben.

Übrigens hat das Bayerische StMdI nochmals klargestellt, dass die TR-BOS auch für Empfänger gilt (Seite 3, oben): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_zusatz.pdf

PS: EuroBOS hat vor kurzem einen Empfänger "Troya" erfolgreich testen lassen - nur der wird nicht angeboten und konnte auf der PMR-Expo auch nicht vorgezeigt werden...