PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?



LA_Zi
13.03.2005, 18:00
Hi, hab gesucht, leider noch nichts konkretes dazu gefunden. Was sind den für mich als Privatmann die Konsequenzen, wenn ich ein Blaulicht (Dachaufsetzer, beleuchtet) auf meinen PKW bei einer Einsatzfahrt montiere?

Nur die 40€ wegen Missbrauch des Wegerechts oder kommt da noch mehr auf mich zu?

MFG
LA_Zi

Mr. Blaulicht
13.03.2005, 18:07
Moin moin,

zusätzlich zu den Bussgeld für das Führen eines Blaulichts kommen noch die Bussgelder bzw. Flensburg-Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten dazu, die da wären:
- Missachtung Rotlicht
- Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
- Nötigung
- GefährlicherEingriff in den Strassenverkehr.

Mit dem Blaulicht auf dem Dach gibst Du auch zu, das ganze nicht "aus Versehen" gemacht zu haben, also verdoppelt sie die Strafe wegen Vorsatz nochmals.

Mein Tipp: Ich würd´s lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
13.03.2005, 18:08
Hallo!

Mißbrauch von Wegerecht, fällt weg .... Da das " Wegerecht " zivilrechtl. nix mit dem Balulicht zu tuen hat.

Dann kostet es " nur " 20 Eur ...Ordungswidrigkeit Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135

zuzügl. alle dem, was Du dann damit ausübst .. also alle vergehen die damit begangen werden.

Desweiteren, dann noch die Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis !

MfG

fireboy
13.03.2005, 18:13
Hallo!!

Also es kommt drauf an wo du mit nem Blaulicht auf dem Dach rumfährst.

Also ich kenn jemanden der hat dies auf der Autobahn gemacht.

Bei ihm kamen zu den 20€ eben noch die kosten wegen dem zu schnell fahren.

feuerteufellars
13.03.2005, 18:36
Man könnte auch noch eine "Amtsanmaßung" daraus machen.

Wenn du es als FW´ler im Einsatzt machst: wie Andreas gesagt hat.

aber am besten ist: Lass es einfach.

LA_Zi
13.03.2005, 18:46
des werde ich wohl besser tun!

Trotzdem danke!

feuerteufellars
13.03.2005, 18:50
Ich kann Dir auch diesen Thread nochmal ans Herz legen! Damit müssten deine Fragen beantwortet sein, war eine ähnliche Sache.

In diesem Sinne.


Edit: Link vergessen *peinlich*

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=17877

Bundesgrenzschutz
16.03.2005, 23:28
ganz einfach....du darfst kein eingeschaltetes blaulicht mitführen auf deinem fahrzeug..zu nutzung der "wegeberechtigung" schreibt das gesetz klar vor das ,wenn du es denn dürftest; nur mit martinshorn zusammen ok wäre....
bei einer "einsatzfahrt" wie du das erwähnt hast,würdest du dich auf der anderen seite der legalität bewegen...wie ebi schon schrieb....1.strassenverkehrsgefährdung..(dürfte klar sein,denn du darfst von rechtswegen kein "sondersignal" führen,und hälst bestimmt nicht an der roten ampel,oder?)....2.nötigung...(die pkw+lkw sollen dir ja "freie bahn" machen) 3.verlust des versicherungsschutzes...(auch klar...nicht für dein fahrzeug zugelassene "sonderausstattung").4.gefährlicher eingriff in den strassenverkehr......denke jeder richter hier in BRD würde das zu einer "tatmehrheit" (mehrere verstöße in einem) zusammen fassen.das wären alles straftatbestände...am schluß wäre die entziehung der fahrerlaubnis und eine recht hohe geldstrafe (ersttäter) die folge...und das "mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit" :-)
die 20 euro die du laut "andreas 53/ 01" nur zahlen müßtest, wären nur fällig, wenn du mit einem BOS-Fahrzeug fahren würdest,was eine "eingetragene" sosi-anlage hätte,und du ohne "zwingende ümstande" (leib+leben / hohe sachwerte bla bla..etc...) die anlage benutzen würdest..und das nur wenn nichts passiert wäre..

Alex22
17.03.2005, 17:15
das glaube ich nicht das dies in Tatmehrheit gewertet wird, weil dies alles während dieser "Blaulicht" fahrt passiert wird das in Tateinheit gewertet.

LA_Zi
17.03.2005, 17:36
mein Gott! Ein gutes Beispiel für die Bürokratie in der BRD!

Alex22
17.03.2005, 17:54
was denn?
ist doch leicht verständlich :)

rettungsteddy
17.03.2005, 17:56
Und wie ist es rechtlich, wenn Du ein zufällig mitgenommenes Blaulicht benutzt, um eine Unfallstelle (z.B. auf der BAB) abzusichern?

Alex22
17.03.2005, 18:12
dann wirst du ebenfalls sofern du erwischt wirst eine auf den Deckel bekommen wegen erloschener Betriebserlaubnis etc.

rettungsteddy
17.03.2005, 18:21
Da wäre ich mir nicht so sicher, da ich dadurch versuche Schaden abzuwenden (direkt durch Warnwirkung!). Ich fahre nicht und gefährde niemanden.

Andreas 53/01
17.03.2005, 18:32
Hallo!

Du befindest Dich aber im öffentl. Straßenverkehr mit einem Betriebsbereiten Fahrzeug .... !

Die Verwendung bleibt dennoch unzulässig, egal ob Du fährts oder Stehst!

MfG

firebuster-t
17.03.2005, 21:18
autobatterie ausbauen und mit dem blaulicht mitten auf die straße stellen ;-)
(und hoffen dass es keiner umfährt ;-P )

Firefighter_elmo
17.03.2005, 21:28
Was ist denn mit nem blaulicht aufm fahrrad?? erlischt da auch die betriebserlaubniss??? :-))

Alex22
17.03.2005, 21:45
Original geschrieben von Firefighter_elmo
Was ist denn mit nem blaulicht aufm fahrrad?? erlischt da auch die betriebserlaubniss??? :-))

kleiner scherzkeks, sicher erlischt die Betriebserlaubnis nicht...
aber ein Bußgeld zahlst du dennoch, denn auch für Fahhräder gilt: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Und dazu zählt sicherlich kein Blaulicht.

Nero
17.03.2005, 22:30
Original geschrieben von Andreas 53/01
dann noch die Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis !

Noch schlimmer als die Anzeige: kein Versicherungsschutz wenn`s ballert... DAS kann richtig teuer werden!!

Gruß Nero

Bundesgrenzschutz
18.03.2005, 02:01
@alex22
mal zur aufklärung..
§53 Abs.1 StGB Tatmehrheit
Tatmehrheit liegt vor, wenn jemand durch mehrere selbständige Straftaten mehrere nebeneinander anwendbare Gesetze verletzt. In diesem Fall wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Vgl. § 53 Abs. 1 Strafgesetzbuch.
soll heisen..bei der beschriebenen "Einsatzfahrt" wenn du die ganzen da aufgeführten verstöße begehst,wirst du nach dem vergehen verurteilt auf die die höhste strafandrohung steht...
StGB § 52 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
(4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.


ein richter wird dann natürlich den "verurteilungsrahmen" wohl auch eher nach oben ausschöpfen,da er ja "spielraum" hat..
beispiel:Straßenverkehrsgefährdung (weis jetzt nicht ob das vergehen nun auch die höchste strafandrohung besitzt)
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 315 c Strafgesetzbuch.
er würde wohl eher richtung freiheitsstrafe tendiern (bei unserem beispiel, wie alex22 richtig erkannte,wird nach tateinheit verurteilt)

AkkonHaLand
18.03.2005, 09:04
Antwort eines Richters:

"Es gibt 20,- €uro Owi und den Einzug der "Tatwaffe" sprich der Kennleuchte, mehr nicht! Anders sieht das aus, wenn die Kennleuchte fest mit dem Fzg verbunden ist, da kostet die missbräuchliche Nutzung die Fahrerlaubnis! Aber das gilt nur für fest verbundene SoSi, Magnet-Leuchten sind ABNEHMBAR und somit NICHT fest verbunden!"

Alex22
18.03.2005, 16:58
Original geschrieben von AkkonHaLand
Antwort eines Richters:

"Es gibt 20,- €uro Owi und den Einzug der "Tatwaffe" sprich der Kennleuchte, mehr nicht! Anders sieht das aus, wenn die Kennleuchte fest mit dem Fzg verbunden ist, da kostet die missbräuchliche Nutzung die Fahrerlaubnis! Aber das gilt nur für fest verbundene SoSi, Magnet-Leuchten sind ABNEHMBAR und somit NICHT fest verbunden!"

Antwort welchen Richters?
Frag den doch mal bitte aufgrund welches Gesetzes der richter die FE entzieht, sobald das Blaulicht fest montiert ist.

wasserretter
18.03.2005, 18:41
... seit wann hängt das von "festmontiert/nicht festmontiert" ab ???

Besonders blöd wirds für den Fahrer /Halter des Kfz, wenn er eine Kennleuchte OHNE Typprüfung verwendet - egal ob fest montiert oder abnehmbar ... weil ... ohne Typprüfung erlischt dummerweise und gaaanz sicher die Betriebserlaubnis ... jajaja! ... mit all den bekannten Folgen.

Und noch richtiger happig wirds, wenn dem Fahrer mit der "Kennleuchte" Verstöße oder Gefährdungen während seiner Amokfahrt nachgewiesen werden können.



Gruß Michael

Bundesgrenzschutz
18.03.2005, 19:24
@AkkonHaLand

wer Lesen kann ist klar im Vorteil....

Der eröffner das Themas ( LA_Zi ) beschreibt doch ganz klar zu was er die Kennleuchte nehmen will...>>>Was sind den für mich als Privatmann die Konsequenzen, wenn ich ein Blaulicht (Dachaufsetzer, beleuchtet) auf meinen PKW bei einer Einsatzfahrt montiere?<<
Den Richter will ich sehn der ihm dafür "nur" 20 euros abnimmt und das Blaulichtteil in irgendeiner Aservatenkammer verschwindet...(LoL)
Welchen "Richter" meinst du denn ? Paul Richter,Franz Richter ???
Lies dir mal die einzelnen Gesetzestexte durch...Die 20 euro sind für mißbräuchliches benutzen von Blaulicht allein.Natürlich nur für den Benutzer eines "ordentlichen" BOS-Fahrzeuges wenn er es denn halt mal mißbraucht hat..(Pizza holen,mal schnell so mal über Kreuzung bei "Dunkelgrün" huschen,etc..)
Ein "Privatmann" ohne jegliches BOS+StVZO genehmigtes Fahrzeug, wie es ja LA_ZI beschrieb, erwartet schon so ziemlich ein mehr an Strafen..Meinste nicht auch ?Es spielt auch keine Rolle ob das Blaulicht nun fest mit dem Fahrzeug verbunden ist oder nicht...Denn fest ist es mit dem Fahrzeug ja dann während der Fahrt ja verbunden...Oder wie halten die Dinger denn auf dem Fahrzeugdach? Woher bekommen sie ihren Strom.Rischdisch...Nur durch eine "feste Verbindung". Dabei spielt es keine Rolle ob mit Magnet oder mittels Verschraubung die Verbindung zustande gekommen ist. Es wird ja so die erwartete "Außenwirkung" erreicht...Wenn ich Unrecht habe so Schreib (fundiert) mal das Gegenteil (nicht von Herrn "Richter" ;-) )...
Keiner ist unfehlbar.....

Nele Johanna
04.06.2008, 15:41
Wenn man ein gelbes Warnlicht hat und mit diesem Warnlicht bei einem Unfall auf eine Gefahr aufmerksam machen will, ist das erlaubt oder nicht?

Und ne zweite Frage, wenn das Blaulicht nicht usgeschaltet ist, darf man es dann auf dem Dach oder vorne hinter der Windschutzscheibe stehen haben oder ist das auch verboten?

Florian Feuerbaer
04.06.2008, 15:42
Wenn man ein gelbes Warnlicht hat und mit diesem Warnlicht bei einem Unfall auf eine Gefahr aufmerksam machen will, ist das erlaubt oder nicht?

Was für ein Warnlicht? Eine Rundumleuchte oder eine Warnlampe die man aufstellt?

Nele Johanna
04.06.2008, 15:45
ne Rundumleuchte in Gelb! Hab das schonma bei ADAC oder auch bei Privat gesehen.

Florian Feuerbaer
04.06.2008, 16:00
Wenn die gelbe Leuchte eine Zulassung nach §35a (Pannenwarnleuchte) hat, du sie im stand bei einer Panne im stand benutzt, würde ich sagen ;)
Aber darüber scheiden sich hier vermutlich wieder die Geister ;)

patrick1180
04.06.2008, 16:05
Mich würde maal intressieren, warum Du denn Blaulicht nutzen willst ?
Hast du ne so weite Anfahrt zum Gerätehaus oder ne spezielle Funktion ?

FFW-Siegen
04.06.2008, 16:14
Und wie ist es rechtlich, wenn Du ein zufällig mitgenommenes Blaulicht benutzt, um eine Unfallstelle (z.B. auf der BAB) abzusichern?

Wenn der Motor aus ist is es kein Problem!!!!

Pipsi
04.06.2008, 16:29
Also, das ist ja nu wilklich ein Thema, dass schon zig-tausenfach hier disskutiert wurde.... warum denn immer wieder?

Ich bin ja nun wirklich kein Freund des Standardsatzes "Benutz mal die Suchfunktion"
Aber genug ist genug!

http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?searchid=1036134 <- Da findet man alle Antworten!

Ich versteh nur nicht, warum es immer wieder Leute gibt, die versuchen, eine Lücke in den bestehenden Gesetzen zu finden, um doch mal ne Runde mit Blaulicht fahren zu können. (So hören sie dich ganzen Diskussionen nämlich an oder nach: Wenn die Strafe nicht zu teuer wird, dann mach ich das)
Und Aussagen wie: "Auf der Autobahn zur Absicherung der Unfallstelle - da darf ich doch"

Dafür gibts in jedem gut sortierten Autohandel - Warndreiecke! Und, wem das nicht reicht, der kann sich ja ne gelbe, batterienetriebene Pannenleuchte kaufen und auf die Straße stellen.

Leute, die meinen, es dennoch unbedingt nötig zu haben, gehören zweifelsohne in die vielzitierte Kategorie "Ehrenamtliche Profilneurotiker in Hilfsorganisationen zur Kompensation psychischer Defizite" (Die falschen Polizisten, Rettungsassistenten, Notärzte etc, die in gewohnter Regelmäßigkeit den guten Ruf der Hilfsorganisationen in den Dreck ziehen.)

Profesionalität sieht anders aus.

patrick1180
04.06.2008, 16:32
... welch wahre Worte !!!!

FFW-Siegen
04.06.2008, 16:46
Also, das ist ja nu wilklich ein Thema, dass schon zig-tausenfach hier disskutiert wurde.... warum denn immer wieder?

Ich bin ja nun wirklich kein Freund des Standardsatzes "Benutz mal die Suchfunktion"
Aber genug ist genug!

http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?searchid=1036134 <- Da findet man alle Antworten!

Ich versteh nur nicht, warum es immer wieder Leute gibt, die versuchen, eine Lücke in den bestehenden Gesetzen zu finden, um doch mal ne Runde mit Blaulicht fahren zu können. (So hören sie dich ganzen Diskussionen nämlich an oder nach: Wenn die Strafe nicht zu teuer wird, dann mach ich das)
Und Aussagen wie: "Auf der Autobahn zur Absicherung der Unfallstelle - da darf ich doch"

Dafür gibts in jedem gut sortierten Autohandel - Warndreiecke! Und, wem das nicht reicht, der kann sich ja ne gelbe, batterienetriebene Pannenleuchte kaufen und auf die Straße stellen.

Leute, die meinen, es dennoch unbedingt nötig zu haben, gehören zweifelsohne in die vielzitierte Kategorie "Ehrenamtliche Profilneurotiker in Hilfsorganisationen zur Kompensation psychischer Defizite" (Die falschen Polizisten, Rettungsassistenten, Notärzte etc, die in gewohnter Regelmäßigkeit den guten Ruf der Hilfsorganisationen in den Dreck ziehen.)

Profesionalität sieht anders aus.

Ein geistreicher Mensch wäre oft recht in Verlegenheit ohne die Gesellschaft der Dummköpfe

patrick1180
04.06.2008, 19:15
...auch nicht schlecht. Darf ich den mal benutzen ? ;-)

offi
05.06.2008, 17:57
Wenn jemand vernünfitges ZUGELASSENES Absicherungsmaterial mitführen und benutzen möchte, muss er halt mal etwas tiefer in die Tasche greifen.

Und da zählt im Fall der Fälle auch kein gerechtfertigter Notstand, wenn ich eine (für mich) nicht zugelasennenKennleuchte benutze, die ich ständig im Auto mitführe.

Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.


Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.



Und ja, ich habe alles schon des öfteren gebraucht :)))


Gruß,

Philipp

Fabpicard
05.06.2008, 18:18
Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.

Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

MfG Fabsi...

Pipsi
05.06.2008, 19:31
Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.

Gruß,

Philipp

Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???

Poli
05.06.2008, 19:53
Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???

Klare Sache: Nur mit Anhänger losfahren!

FunkyBOS
05.06.2008, 19:55
Moin Moin,

mal so 'ne Frage am Rande... wie sieht das denn mit einem Dachaufsetzer aus??? Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße. Ein Dachaufsetzer zählt doch nicht als Rundkennleute oder Sondersignal. Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet. Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das flasch???

Gruß

FFW-Siegen
05.06.2008, 20:02
bei einem Dachaufsetzer hast du kein Problem!

WernerG
05.06.2008, 20:11
Solang er unbeleuchtet ist ! ;-)

offi
05.06.2008, 20:21
Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

MfG Fabsi...

Kannleuchten mitzuführen ist ja auch nicht verboten, es ging ja ums benutzen...

@ Pipsi

Dann kauf ich ein ;)


Es muss halt wie immer jeder selbst wissen was er braucht.
Klar kann man sich auch mit nem Warndreieck und Warnblinkanlage zufrieden geben und sagen, dass das alles völlig übertrieben sei.
Dann sollte man an einer Einsatzstelle aber auch konsequent das Blaulicht und ggf. Rückwarnsysteme abschalten ;)

Auf den min. 40 Km, die ich jeden Morgen zur Arbeit zurück lege, habe ich regelmäßig das "Glück" auf Verkehrsunfälle zu zu kommen (min. 2x im Monat).
Im Gegensatz zu den Leuten, die zu faul sind das Warndreieck aufzustellen, ist das sicherlich die bessere Alternative.

Naja, es hat ja keiner verlangt das ich mich dafür rechtfertigen soll. Ich möchte mich hier jetzt auch nicht wichtig machen oder gar lob oder dergleichen erhaschen.
Ich wollte halt nur was zu den legalen Möglichkeiten schreiben.

Gruß,
Philipp

überhose
06.06.2008, 08:13
Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße.Die Frage muss ja irgendwer stellen: Wieso benutzt du ihn dann? Die Sinnlosigkeit scheinst du ja erkannt zu haben.
Wenn du Zeit sparen willst, lass das Ding einfach weg.

Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.Das kann dem Verkehrsteilnehmer aber sch***egal sein - seine Rechte werden dadurch nicht betroffen.

Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das falsch???Das ist korrekt. Aber: Wenn er nicht weiß, wie er das Dachaufsetzerfahrzeug hinter sich einzuordnen hat, kann das schnell dazu führen, das er sich zu STVO-Verstößen hinreißen lässt, um Platz zu machen. Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...

AkkonHaLand
06.06.2008, 09:16
...Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...

So spannend wird das dann nicht. Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
Anders sieht das bei den HiOrgs/SEG/FR ohne SoSi (der größte Humbug, den ich kenne:FR/HvO ohne SoSi...) aus: Die haben kraft StVO KEINE Sonderrechte. Bei denen kracht es dann gewaltig vorm Richter!

überhose
06.06.2008, 09:32
Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!Wer sagt denn das? Wie kommst du darauf, das der Verkehrsteilnehmer auch Sonderrechte hätte? Dein Beispiel ist ein klassischer Wegerechtsfall - der Verkehrsangehörige begeht einen StVO-Verstoß, um die berühmte "freie Bahn" zu schaffen.
Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Begründung der Großteil der deutschen Gerichte nicht teilen wird. Die bisherigen Urteilssprüche lassen erkennen: Sonderrechte für Feuerwehrangehörige ja - aber nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht berührt werden.

Fabpicard
06.06.2008, 11:42
Da muss ich unserer Unterhose wirklich mal recht geben...

Wenn ein "Normaler" Straßenverkehrsteilnehmer einem FW-Angehörigen schon platz machen muss vor einer Roten-Ampel, damit der weiter kommt, dann ist das mit sicherheit NICHT im Sinne der "Sonderrechtsfreigabe für FWler in privat-PKWs"...
Denn alleine die Gefährdung des "zivilisten" durch das überfahren der Haltelinie ist ohne eine Wegerechtsanlage auf dem "FW-Fahrzeug" schon so imens groß, dass die Sonderrechte nach StVO §35 Abs. 8 nicht mehr angewendet werden dürfen...

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
06.06.2008, 12:59
Mmmmh! Das ist wirklich eine interessante Frage. Ich hatte einenn ähnlichen Fall mit dem RTW. Ich kam ohne SoSi an eine Kreuzung, an der schon ein Auto stand. Warum auch immer, er hat versucht, mir Platz zu machen und überfuhr die Haltelinie, um auf den Gehweg aufzufahren und wurde prompt geblitzt. Ich fuhr natürlich nicht weiter, ich hatte ja rot.
Später rief ich dannbeim Ordnungsamt an und fragte nach, wie es in diesem Fall weitergeht. Der Beamte notierte sich die Kreuzung und die Uhrzeit und meinte dann: "Der Autofahrer hat zwar falsch gehandelt (Überfahren ohne Grund), hat aber niemanden gefährdet und ist ja auch nicht in die Kreuzng eingefahren. Dem passiert nix! Allerhöchstens muss er sich äußern."

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
06.06.2008, 15:14
Da muss ich unserer Unterhose wirklich mal recht geben...

Wenn ein "Normaler" Straßenverkehrsteilnehmer einem FW-Angehörigen schon platz machen muss vor einer Roten-Ampel, damit der weiter kommt, dann ist das mit sicherheit NICHT im Sinne der "Sonderrechtsfreigabe für FWler in privat-PKWs"...



Wenn er dem FW-Angehörigen Platz machen MUSS, hätte der FW-Angehörige ja auch Wegerecht *gg

Mr. Blaulicht
06.06.2008, 16:04
Naja, die Frage ist ja: Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.
Und - wenn dem so ist - was für rechtliche Konsequenzen es für den Autofahrer nach sich zieht oder ziehen kann, wenn er dabei etwas Falsches tut.

Gruß, Mr. Blaulicht

tower911
06.06.2008, 16:07
Also eigentlich kann sich der Autofahrer ja nicht genötigt fühlen allein wegen eines Dachaufsetzers Platz zu schaffen. In der Fahrschule wird er gelernt haben, das er das nur bei Blaulicht/Martinhorn zu tun hat.
Macht der Verkehrsteilnehmer dem Feuerwehrangehörigen trotzdem Platz wegen Dachaufsetzer und vielleicht dem drängeln oder Lichthupe des FW-Angehörigen, ist das ja Nötigung.
Also wer nem Auto mit Dachaufsetzer Platz macht und deswegen an ner Kreuzung geblitzt wird, ist selber Schuld in meinen Augen. Sofern sich der FW-Angehörige Vorschriftsmäßig verhalten hat...

rundhauber
06.06.2008, 16:09
Was haben wir in der Fahrschule gelernt? Wenn ein Einsatzfahrzeug sich mit SoSi nähert, ist diesem freie Fahrt zu gewähren. An einer roten Ampel muss man dann ggf. auch die Haltelinie überfahren, das Überqueren der Kreuzung ist aber verboten. Also rechts auf den Bürgersteig oder nach links auf die Verkehrsinsel, oder ähnlich, und warten, bis die Ampel wieder grün zeigt. IMO bedeutet das, dass dem Fahrer, der dabei einen Blitzer auslöst, keine Strafe droht (es sei denn, er überquert die Kreuzung). Soviel ich weiß, werden an Rotlichtblitzern 2 Fotos mit ca. 1 s Abstand geschossen, um die auszuschließen, die nur zu weit über die Kontaktschleife gefahren sind. Wenn man rechts/links ranfährt, dann sollte das auf den Fotos zu erkennen sein, evtl. auch das SoSi-Fahrzeug.

Zu den §§ 35+38 StVO hatten wir kürzlich auf einem Dienstabend einen Vortrag von der POL. Mit dem Privat-Pkw auf Anfahrt zur Wache sollte man davon völlig absehen. Außer vielleicht noch bei "leichten" Geschwindigkeitsübertretungen kennen die Richter da keine Gnade mehr. Insbesondere dann, wenn "private SoSi-Anlagen" (Warnblinker, Dachaufsetzer, Dauerhupe und ähnliche Scherze) benutzt werden. Folglich lieber zivilisiert zur Wache fahren und "nur" auf dem 2. Fahrzeug mitfahren. Spart im Zweifelsfall 'ne Menge Ärger!

Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!


MkG
Rundhauber

überhose
06.06.2008, 16:38
Was haben wir in der Fahrschule gelernt? Wenn ein Einsatzfahrzeug sich mit SoSi nähert, ist diesem freie Fahrt zu gewähren. An einer roten Ampel muss man dann ggf. auch die Haltelinie überfahren, das Überqueren der Kreuzung ist aber verboten.Den letzten Satz hast du aber nicht in der Fahrschule gelernt, oder? Weil die Anzahl der Kreuzungen in Deutschland, wo das so funktioniert, wird sehr begrenzt sein.



Zu den §§ 35+38 StVO hatten wir kürzlich auf einem Dienstabend einen Vortrag von der POL.Das sind so ziemlich die letzten, die ich mir für so einen Vortrag holen würde. Die sind selber nur "Konsument" dieser Paragraphen, und für die richtige/rechtskonforme Auslegung nicht der richtige Ansprechpartner.

Fabpicard
06.06.2008, 16:41
Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.

Naja, "Tagsüber" wird er diesen Dachaufsetzer wohl eher nicht bemerken und schon garnicht in eine eventuell vielbefahrene Kreuzung einfahren...

Und Nachts... Naja, beleuchtete Dachaufsetzer sind verboten, was soll ich also noch dazu sagen? *g*

MfG Fabsi

Newty
06.06.2008, 16:46
Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!
Das halte ich so für komplett an der Sache vorbei und kann ich mir so nicht vorstellen. Zum einen wird er wohl kaum für einen unvermeidbaren Unfall im Dienst selber zahlen müssen, zum anderen - jeder Richter, der so urteilt, hat den Schuss nicht gehört. Der Fußgänger, der "plötzlich" vollkommen im Rahmen seiner Rechte und Pflichten im Straßenvekehr auf dem Überweg stand, hat ja auch keine Teilschuld, weil Nr. 2 am Überweg pennt...

Mr. Blaulicht
06.06.2008, 18:01
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Fußgänger auf dem Überweg hat ein Recht, sich dort zu befinden. Der Polizist eigentlich nicht. Es heißt zwar umgangssprachlich "Wegerecht", ist aber im engeren Sinne kein Recht, sondern eine Pflicht der anderen Verkehrsteilnehmer, Platz zu machen - aber nicht, sich in Luft auszulösen. Der Polizist hatte rot, durfte nur aufgrund seines Sonderrechte kombiniert mit der SoSi-Anlage in die Kreuzung einfahren unter besonderer Berücksichtigung des übrigen Verkehrs. Das hat er nicht getan, sonst wäre es zu keinem Unfall gekommen, also Teilschuld. Ich find´s völlig in Ordnung.

Im Übrigen fällt mir zu diesem Beispiel das hier (http://de.youtube.com/watch?v=XWm_S4LvBys) ein.

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
06.06.2008, 18:02
Das sind so ziemlich die letzten, die ich mir für so einen Vortrag holen würde. Die sind selber nur "Konsument" dieser Paragraphen, und für die richtige/rechtskonforme Auslegung nicht der richtige Ansprechpartner.


Wer sollte denn Deiner Meinung nach eine derartige Beschulung durchführen, wenn denn nicht ein

a) "Konsument" von Sonder- und Wegerechte,

b) über einen gewissen Erfahrsschatz i.S. Sonder- und Wegerechtsfahrten verfügt

und der

b) gleichzeitig "Überwacher" verkehrsrechtlicher Vorschriften ist!

Klar kannst Du Dir auch einen aus der Straßenverkehrsbehörde holen der Sonder- und Wegerechtsfahrten von diversen Aktenlagen und Infoschriften kennt. Der wird Dir aber lediglich den rechtstheoretischen Bereich vermitteln konne. Den Bereich der persönlichen Erfahrung bei Sonder- und Wegerechtsfahrten inkl. der rechtlichen Seite wirst Du dort aber nicht bekommen.
Dann kannst Du im Umkehrschluss gleich auf so eine Veranstaltung verzichten und dem Auditorium Handzettel geben, die sie sich durchlesen könne.

Fabpicard
07.06.2008, 00:45
Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!

Naja... um das ganze dann auch mal rein Rechtlich aufzuklären:

Die "Teilschuld" hat er mit sicherheit Nicht wegen der "nötigung zum Anhalten des Querverkehrs" bekommen, sondern höchsten weil man ihm nachweisen konnte, dass er nicht vor der Kreuzung Angehalten hat, sondern gleich mit 20km/h drüber gefahren ist...

Denn selbst, wenn der Querverkehr eine Gefahrenbremsung durchführen muss (denn, nichts anderes müssen sie in diesem moment tun) dann hätte der Hintermann eh den Sicherheitsabstand zu knapp gewählt, sonst wäre er nicht aufgefahren ^^

MfG Fabsi

überhose
07.06.2008, 10:57
Klar kannst Du Dir auch einen aus der Straßenverkehrsbehörde holen der Sonder- und Wegerechtsfahrten von diversen Aktenlagen und Infoschriften kennt. Der wird Dir aber lediglich den rechtstheoretischen Bereich vermitteln konne.Das Problem ist doch, wenn es zu einem Unfall kommt, welcher Menschenschlag be-/verurteilt dann? I.d.R. auch solche, die selber nie mit Blauhorn unterwegs waren.

Den Bereich der persönlichen Erfahrunf bei Sonder- und Wegerechtsfahrten inkl. der rechtlichen Seite wirst Du dort aber nicht bekommen.Brauch ich den denn unbedingt? Die Erfahrungen müssen ja nicht unbedingt damit konform gehen, was im Falle des Falles hinterher im Urteil steht.

Poli
07.06.2008, 11:04
Das erkläre doch mal, wer für Dich dann ein adäquater Ansprechpartner für einen derartigen Vortrag wäre!

überhose
07.06.2008, 11:34
Fachanwalt Verkehrsrecht... Ich weiß, das ist ziemlich idealistisch. Entsprechende Anwälte werden wohl eher selten sich vor ganze Wehren stellen und Vorträge halten. Könnte bzw. sollte man zumindest auf einer höheren Ebene mal machen, also die Ausbilder und/oder verantwortliche Führungskräfte quasi in rechtlicher Hinsicht intensiver schulen, und die geben es dann weiter.

Poli
07.06.2008, 12:32
..., also einen Menschen der es gewohnt ist, Recht so zu interpretieren, dass er das Optimum für seinen Mandanten herausholt! Und dafür auch noch Geld bekommt!

Halte ich für eine denkbar schlechte Alternative! Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass ein entsprchend geschulter und studierter Verkehrsrechtler eine derartige Veranstaltung kostenlos durchführt. Es sei denn, man verfügt über das nötige Vitamin B.

überhose
07.06.2008, 17:42
..., also einen Menschen der es gewohnt ist, Recht so zu interpretieren, dass er das Optimum für seinen Mandanten herausholt!Ich sehe da kein Problem drin, das ein solcher Mansch einen derartigen Vortrag hält. Er hat in dem Moment ja keinen Mandanten.

Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass ein entsprchend geschulter und studierter Verkehrsrechtler eine derartige Veranstaltung kostenlos durchführt.Tja, manchmal kostet vernünftige FW-Ausbildung halt auch mal Geld. Sicherheitsfahrtrainings, Heissausbildungen usw. kosten auch entsprechend.

AkkonHaLand
07.06.2008, 18:43
..., also einen Menschen der es gewohnt ist, Recht so zu interpretieren, dass er das Optimum für seinen Mandanten herausholt! Und dafür auch noch Geld bekommt!...

Dann doch lieber einen, der dafür vom Staat bezahlt wird das Staatssäckel durch Rechtsbeugung nach Gutdünken, bzw. "Wie kann ich das höchste Bußgeld verhängen, in der Hoffnung der legt keinen Widerspruch ein" für den Vortrag holen? Ich denke, bis auf wenige Ausnahmen, sind die Mädels und Jungs mit den blau-silbernen Autos zu den Fragen die schlechtesten Berater!

Poli
07.06.2008, 19:09
Dann doch lieber einen, der dafür vom Staat bezahlt wird das Staatssäckel durch Rechtsbeugung nach Gutdünken, bzw. "Wie kann ich das höchste Bußgeld verhängen, in der Hoffnung der legt keinen Widerspruch ein" für den Vortrag holen?

Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber:

Ich halte dieses Posting von Dir für eine absolute Frechheit! Was bildest Du Dir eigentlich ein für Behauptungen hier über diesen und vor allem meinen Berufsstand aufzustellen und dann noch zu posten? Das ist ja wohl aller unterste Schublade was Du hier schreibst! Und dann auch noch als Moderator! Das ist alles andere als seriös!

rundhauber
07.06.2008, 19:11
... Dann doch lieber einen, der dafür vom Staat bezahlt wird das Staatssäckel durch Rechtsbeugung nach Gutdünken, bzw. "Wie kann ich das höchste Bußgeld verhängen, in der Hoffnung der legt keinen Widerspruch ein" für den Vortrag holen? ...

Ich finde es schon ein starkes Stück, dass du die POL als einen Haufen Rechtsbeuger hinstellst.


... Ich denke, bis auf wenige Ausnahmen, sind die Mädels und Jungs mit den blau-silbernen Autos zu den Fragen die schlechtesten Berater! ...

Sind die Kameraden vom RD auch die schlechtesten Berater in Sachen Erster Hilfe? Dann ruf ich im Notfall wohl demnächst lieber gleich beim Bestatter an?!


Mit zweifelndem Gruß
Rundhauber

Fabpicard
08.06.2008, 02:40
..., also einen Menschen der es gewohnt ist, Recht so zu interpretieren, dass er das Optimum für seinen Mandanten herausholt! Und dafür auch noch Geld bekommt!


Dann doch lieber einen, der dafür vom Staat bezahlt wird das Staatssäckel durch Rechtsbeugung nach Gutdünken, bzw. "Wie kann ich das höchste Bußgeld verhängen, in der Hoffnung der legt keinen Widerspruch ein" für den Vortrag holen?

Tztztz Jungs... Ihr müsst die Beiträge auch mal im Zusammenhang lesen...

Wenn ich AkkonHaLand nämlich richtig verstanden habe, hat er nur mal Überspitzt die "andere Seite" dargestellt, sowie du Poli das auch mit Anwälten gemacht hast...

Hätten wir jetzt hier einen "Fachanwalt Verkehrsrecht" im Forum, würde der sich mit an wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit auch über dein Posting beschweren...


Das beste ist doch immernoch, wenn sich der "zukünftige Ausbilder" einmal selbst Intensiv mit der Rechtlichen Situation über Monate Wirklich auseinander setzt und sich auch Wirklich alle aufkommenden Fragen dabei, durch Pol, Anwalt, eventuell auch einen Richter erklären und für sich selbst klären lässt, noch Bevor er einen solchen Unterricht hällt...

MfG Fabsi

Poli
08.06.2008, 09:00
Es ist verständlich, dass Du Schadenbegrenzung betreiben willst. In diesem Fall aber eindeutig falsch gelaufen, da man den von mir gewählten Terminus mit dem Posting von AkkonHaLand in keinerster Weise vergleichen kann!

Ich sprach von interpretieren!

Es sprach von Willkür, denn die von ihm meinem Berufstand vorgeworfene Rechtsgeugung und Handeln nach Gutdünken ist gleichzusetzen mit willkürlichem Handeln.

Das hat nichts mit überspitzen zu tun! Da hört der Spaß auf!

Fabpicard
08.06.2008, 20:58
Es ist verständlich, dass Du Schadenbegrenzung betreiben willst.

Noch nicht mal, bei mir kams eben so an ;)

Aber ich bin ja auch ein sehr gutgläubiges Wesen und denke erstmal was gutes :D

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
08.06.2008, 21:49
Ich fand diese betreffenden Einträge auch nicht besonders gelungen. Vielleicht läßt sich ja hier ganz sinnvoll der "ändern"-Button verwenden...

Allerdings würde ich Euch bitten, wieder zum konkreten Thema zurück zu kommen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Storno
08.06.2008, 22:24
Villeicht kann ich was zu sagen....!

Vorerst: Es ist weder Blaulicht noch Signal eingetragen und er hat auch keine Erlaubnis für!

Heute war ganz in meiner nähe ein Heli Einsatz,ein Kumpel (ebenfalls HVO aber nicht in diesem Ort hat das mitbekommen auch das der zuständige HVO alamiert wurde, RTW Brauchte mindestens 25 min da der nächstmögliche nicht verfügbar war.

So also steigt er auch ins AUto und fährt da hin ca 6 km entfernt. Hatte seinen Dachaufsetzter oben und auch das IN-CAR- Strobo Blaulicht lief. Abundzu auch mit Horn gefahren wegen Sonntagsfahrer.

Wie soll es sein an der Einsatzstelle steht die POL und er dachte sich so scheisse verdammt...! Steigt aus nimmt seinen PAX Ausm Kofferraum und geht zum Patienten, POL kein Wort. Auch im Nachhinein sagten Sie nichts im Gegenteil Sie unterhielten sich nach dem EInsatz prächtig....!

Also meines erachtens nach wird das wohl doch nicht so eng gesehen mit Blaulicht und Signal auf privat PKW wenn wirklich Einsatz ist...!

Wer kann hier was sagen ...!?!?!

DocSteel
08.06.2008, 22:29
Als HvO wird er ja wohl eine ofizelle Genehmigung haben mit SoSi fahren zu dürfen! Und dann ist das in dem Moment KEIN PRIVAT PKW MEHR!

Storno
08.06.2008, 22:38
Nein hat er nicht er darf offiziel nur den Dachaufsetzer DRK im Einsatz verwenden, ausserdem wurde er nicht alamiert und fuhr aus freien Stücken zur E-Stelle!

Also weder etwas eingetragen noch ist er alamiert worden noch sonst was ist praktisch wie jeder normale z.B. Schaulustige mit seinem Privat PKW zur E-Stelle mit Blaulicht und Horn gefahren. Der einzige Unterscheid Er hat dann geholfen, schaulustige nicht !


Mfg

WernerG
08.06.2008, 22:47
Nein hat er nicht er darf offiziel nur den Dachaufsetzer DRK im Einsatz verwenden, ausserdem wurde er nicht alamiert und fuhr aus freien Stücken zur E-Stelle!

Also weder etwas eingetragen noch ist er alamiert worden noch sonst was

Mfg

Dann klopft ihm hoffentlich bald mal jemand gehörig auf die Finger und zieht diese illegal benutzten "Dinger" ein!!

Amtsanmaßung in meinen Augen !

Mr. Blaulicht
08.06.2008, 22:50
Meine Frage: Wenn er den mitbekommen hat, dass der HvO alarmiert wurde, hat er ja entweder einen offenen Melder, oder ein FuG.
Er hätte sich ja - über Funk oder Handy - bei der Leitstelle melden können. Dann wäre zumindest mal der Punkt "Alarmierung" abgedeckt gewesen.

In dem beschriebenen Fall wird die Polizei auch nix sagen - warum auch. Erstens gehen sie von einem regulären Betrieb aus, zweitens dürften auch die sich nicht genau mit den verschiedenen Strukturen wie RTW, LNA, HvO etc. genau auskennen.

Heikel wird´s erst, wenn etwas bei einer solchen Fahrt passiert. Und dann kann es richtig blöd werden. Fahren ohne Versicherung, BE, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.
Und dann wird die Polizei / Staatsanwaltschaft garantiert nachfragen.

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
08.06.2008, 22:52
Also meines erachtens nach wird das wohl doch nicht so eng gesehen mit Blaulicht und Signal auf privat PKW wenn wirklich Einsatz ist...!
Aus diesem einen Fall (vielleicht gingen die Polizisten von falschen Voraussetzungen aus) Rückschlüsse auf die generelle Tolerierung zu ziehen, wäre wohl arg mutig.

Storno
08.06.2008, 22:53
Ja aber warum sollendie nicht sagen ???

Ich kann mir doch auch nicht ein Blaulicht und Horn ins Auto packen und zum Gerätehau fahren weil Feuerwehreinsatz ist ???

Ja hat Melder und FuGe

Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!

Als HVO der hat ja HVO auf seiner JAcke stehen !

Verstehe das nicht ....!

Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

Mfg

nederrijner
08.06.2008, 22:58
Ja aber warum sollendie nicht sagen ???
Weil sie vielleicht keine Anhaltspunkte hatten, dass die Anlage nicht eingetragen und erlaubt sei.


Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
Es gibt durchaus auch private bzw. privat aussehende Fahrzeuge mit eingetragener Anlage.


Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
Erlaubt ist das ganz sicher nicht. Und Gewohnheitsrecht im Sinne von "Polizist Meyer hat aber nie etwas gesagt" auch nicht.

Welche Komplexe muss man eigentlich haben, um so an ein paar Lampen zu hängen?

Storno
08.06.2008, 23:04
ja verstehe das aber nicht naja ich denk einfach wirklich das die pol gemeint hat die ist eingetragen..:!

Naja ich denk nachdem ganzen heute haben mehrere von un mitbekommen werden jetzt bald mehr leute blaulicht und horn im Kfz haben weil ja eh keiner was sagt...!

Mmh naja

Mfg

Mr. Blaulicht
08.06.2008, 23:05
Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber - ebenfalls schon von mir erwähnt: Wenn irgendetwas auf so einer Fahrt passiert (und beruft Euch bitte nicht drauf, wie toll Ihr Auto fahren könnt, schaut einfach mal in die Tagesmedien!), dann ist gewaltig was los.

Gruß, Mr. Blaulicht

Storno
08.06.2008, 23:12
Also ich fassse zusammen:

Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!

Ok Gut so Wiet

Mfg

nederrijner
08.06.2008, 23:23
Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!
Der einzige, der diesen Quatsch wiederholt behauptet, bist eigentlich du.

Eigentlich müsste das schon auf dem Hof der Feuerwehr zu einer saftigen Standpauke seitens der Führungskrfäte führen. Derartiger Schwachsinn gehört im Ansatz unterbunden, er gefährdet die eigenen Leute sowie massiv Dritte, rückt die Feuerwehr in ein schlechtes Licht und führt zur Abstumpfung gegenüber echten Wegerechtsbenutzern. Bei Wiederholung bleibt IMO nur der Ausschluss, derartige Blaulichtgeilheit verträgt sich kaum mit der notwendigen charakterlichen und geistigen Reife. Soviel Grips sollte jeder mitbringen, der sich ehrenamtlich in derart verantwortungsvollen Bereichen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst etc. engagiert.

Mr. Blaulicht
08.06.2008, 23:25
Wobei das Wort "passieren" sehr weich zu definieren ist. Das kann auch schon mal ein schlecht gelaunter Polizist sein, oder ein anderer Autofahrer, der es halt nicht beim Schimpfen belässt, sondern bei der Polizei anruft. Oder eine Blitzerampel.
Oder halt auch ein Unfall, bei dem Kinder zu Schaden kommen. Ich würde mir das ganze seeehr gut überlegen, ob es das wert ist.

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von nederrijner an.
Wer so ein Verhalten wirklich nötig hat, sollte sich vielleicht ein anderes Hobby suchen, schon allein, um seine eigene Gesundheit und die Nebennieren zu schonen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Quietschphone
08.06.2008, 23:26
Villeicht kann ich was zu sagen....!

Vorerst: Es ist weder Blaulicht noch Signal eingetragen und er hat auch keine Erlaubnis für!

Heute war ganz in meiner nähe ein Heli Einsatz,ein Kumpel (ebenfalls HVO aber nicht in diesem Ort hat das mitbekommen auch das der zuständige HVO alamiert wurde, RTW Brauchte mindestens 25 min da der nächstmögliche nicht verfügbar war.

So also steigt er auch ins AUto und fährt da hin ca 6 km entfernt. Hatte seinen Dachaufsetzter oben und auch das IN-CAR- Strobo Blaulicht lief. Abundzu auch mit Horn gefahren wegen Sonntagsfahrer.

Wie soll es sein an der Einsatzstelle steht die POL und er dachte sich so scheisse verdammt...! Steigt aus nimmt seinen PAX Ausm Kofferraum und geht zum Patienten, POL kein Wort. Auch im Nachhinein sagten Sie nichts im Gegenteil Sie unterhielten sich nach dem EInsatz prächtig....!

Also meines erachtens nach wird das wohl doch nicht so eng gesehen mit Blaulicht und Signal auf privat PKW wenn wirklich Einsatz ist...!

Wer kann hier was sagen ...!?!?!

Servus!

Gut, dass Du das hier verbreitest, vielleicht hat das ganze ja doch ein Nachspiel...
Oder erzählst Du hier mal wieder sehr viel, gelinde ausgedrückt, Schmarrn, wie so oft?

Gruß
Alex

abc-truppe
08.06.2008, 23:59
Servus!

Gut, dass Du das hier verbreitest, vielleicht hat das ganze ja doch ein Nachspiel...
Oder erzählst Du hier mal wieder sehr viel, gelinde ausgedrückt, Schmarrn, wie so oft?

Gruß
Alex

Ja wollen wir es doch mal hoffen, entweder das eine oder das andere... *entsetzt*

AkkonHaLand
09.06.2008, 00:14
Ich glaube ich muss mich nochmal zu meinem Posting vom 07.06. äußern....

[Edit zum Posting vom 07.06.08 /18:43]
Die, die sich anbieten solch einen Vortrag zu halten sind nämlich häufig die alten Beamten, die für den tägliche Dienst körperlich nicht mehr, oder nur sehr bedingt, einsetzbar sind, aber die Pensionsgrenze noch nicht erreicht haben oder die sehr neuen Kollegen. Beide bekommen von den Revierleitern zumeist sehr genaue Anweisung über ihren Vortrag "Wenn du denen nicht erzählst, dass sie das nicht dürfen könnte das evtl. ein dienstliches Nachspiel haben, aber wer braucht schon eine Pension...? Und nun geh und beantworte ruhig die Fragen der Feuerwehrpatschen..."

Zu den "Mit-Bußgeld-Staatssäckel-füllen-Beamten" nur ein paar Beispiele zur Erklärung meiner Meinung über die Polizei (die im Übrigen von vielen Beamten, die aus "völlig unverständlichen" Gründen nicht namentlich genannt werden wollen):

1. Eine "Radarpistole" darf NIE Freihand ohne Stativ geführt werden, da dadurch die Ergebnisse massiv verändert werden. Siehe die Häuser in Köln, die über 60 km hatten bei dem Meßversuch.

2. Wo wird denn "geblitzt"? Natürlich nur an Unfallschwerpunkten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit! Natürlich! Und die Erde ist ein Würfel! Gemessen wird immer dort, wo es das meiste Geld zu holen gibt! (Warum messen die "Freunde und Helfer" denn idR. während der Hauptverkehrszeiten und nie zu Zeiten, wenn die Unfälle passieren??)

3. Warum stehen an einem Sonntagmorgen gegen 04:15 Uhr 5(!) Streifenwagen auf den Zufahrtstraßen einer Dorfdisko (die an dem Abend ohne Wissen der Polizei eine "Contra-Alk-Party" veranstaltet) und überprüft jedes Auto aus Richtung der Disko, in dem nur Personen unter 25 sitzen und die Insassen müssen pusten, trotz Hinweis, dass es keine Alkohol gab und si auch keine Anhaltspunkte haben für Drogengenuss?
Die 4 Autos, in denen je 4 40jährige sitzen, die sich in der Kneipe des Nachbarortes jeweils eine Flasche Korn in den Kopf drehten zusammen mit 2 Litern Bier wird trotz massiver Schlangenlinienfahrt durch gewunken?

Die Begrifflichkeit der "Mit-Bußgeld-Staatssäckel-füllen-Beamten" ist nicht ganz aus der Luft gegriffen sondern LEIDER bittere Realität auf vielen Revieren. Diese Meinung habe ich mir übrigens nicht ganz frei gebildet, sondern sie wurde von zahlreichen Polizeibeamten beeinflusst bzw. geprägt, die aus mir völlig unbegreiflichen Gründen :-( nicht genannt werden möchten...

Mr. Blaulicht
09.06.2008, 00:22
Naja, das sind Erfahrungen, die wahrscheinlich fast jeder von uns schonmal gemacht worden sind.
Trotzdem finde ich es nicht richtig, alle Polizeibeamten über einen Kamm zu scheren. Das Beispiel hier im Forum zeigt, dass es durchaus auch interessierte Beamten gibt, die nicht diesem Klischee entsprechen.

Außerdem muss ich hier an dieser Stellen mal anmerken, dass es meist die Ordnungsämter und nicht die Polizisten sind, die sich mit dem Blick für´s Wesentliche (in diesem Fall finanziell gewinnbringend) an Hauptverkehrsstrassen stellen und nicht an Schulen, KiGas etc.

Gruß, Mr. Blaulicht

Pepsi79
09.06.2008, 07:53
Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

Mfg

Bestell dir lieber das hier:
http://www.amazon.de/Duden-B%C3%A4nden-Rechtschreibung-umfassende-Standardwerk/dp/3411040149/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1212990752&sr=8-1

offi
09.06.2008, 17:30
Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

Mfg


Na danke!

Und ich darf mich dann wieder bei Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen für mein "Hobby" rechtfertigen.....

Pipsi
09.06.2008, 19:37
Eigentlich müsste das schon auf dem Hof der Feuerwehr zu einer saftigen Standpauke seitens der Führungskrfäte führen. Derartiger Schwachsinn gehört im Ansatz unterbunden, er gefährdet die eigenen Leute sowie massiv Dritte, rückt die Feuerwehr in ein schlechtes Licht und führt zur Abstumpfung gegenüber echten Wegerechtsbenutzern. Bei Wiederholung bleibt IMO nur der Ausschluss, derartige Blaulichtgeilheit verträgt sich kaum mit der notwendigen charakterlichen und geistigen Reife. Soviel Grips sollte jeder mitbringen, der sich ehrenamtlich in derart verantwortungsvollen Bereichen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst etc. engagiert.

Ich schließe mich Deiner Meinung voll und ganz an!

Kann jetzt hier bitte langsam jemand abschließen????

Mr. Blaulicht
09.06.2008, 21:43
Kann jetzt hier bitte langsam jemand abschließen????


Nö, ich denke nicht. Dieses Thema ist fast schon dreieinhalb Jahre alt, un immer mal wieder kommt was dazu. Warum sollte man also das Thema schließen?

offi
10.06.2008, 18:17
Genau, spätestens bei einer neuen Staffel "Alarm für Cobra 11" wird das Thema wieder aufgegriffen :P

Mr. Blaulicht
10.06.2008, 20:47
Wobei mir immer noch keiner erklären konnte, warum die kein Blaulicht auf dem Dach haben. Ist doch viel effektvoller, das Magnetteil auf´s Dach zu stecken.

Gruß, Mr. Blaulicht

pierre0208
10.06.2008, 20:48
Verboten ist aber gut und schön, aber wenns der Wehrleiter selber machen, kann es doch gar nicht so verkehrt und verboten sein. Sonst hätte er ja schon längst eine auffn Deckel bekommen. So das Zitat eines Kameraden, mit dem ich das Thema diskutierte!!!!

Mr. Blaulicht
10.06.2008, 20:56
Tja, wenn man nach einer engagiert geführten, sachlichen Diskussion soetwas zur Antwort bekommt, dann weiß man wieder, dass manchmal halt doch Hopfen und Malz verloren ist.
Da kann man einfach nur hoffen, dass nix passiert. [kopfschüttel]

Gruß, Mr. Blaulicht

pierre0208
10.06.2008, 21:04
genau das dachte ich mir auch

AkkonHaLand
10.06.2008, 21:35
Verboten ist aber gut und schön, aber wenns der Wehrleiter selber machen, kann es doch gar nicht so verkehrt und verboten sein. Sonst hätte er ja schon längst eine auffn Deckel bekommen. So das Zitat eines Kameraden, mit dem ich das Thema diskutierte!!!!

Mal geschaut, ob die Wehrleiter (in unseren Breiten nennt man die Gemeinde-/Stadtbrandmeister) evtl. eine Ausnahmegenehmigung haben?

nederrijner
10.06.2008, 21:53
Verboten ist aber gut und schön, aber wenns der Wehrleiter selber machen, kann es doch gar nicht so verkehrt und verboten sein. Sonst hätte er ja schon längst eine auffn Deckel bekommen. So das Zitat eines Kameraden, mit dem ich das Thema diskutierte!!!!
Womit wir wieder beim Thema geistioe und charakterliche Reife wären. Da liegt im Blaulichtmilieu einiges im Argen, von wegen Profilneurose und so ...

Pepsi79
11.06.2008, 07:21
Wobei mir immer noch keiner erklären konnte, warum die kein Blaulicht auf dem Dach haben. Ist doch viel effektvoller, das Magnetteil auf´s Dach zu stecken.

Gruß, Mr. Blaulicht

Ist halt unbequem, wenn man bei 160 km/h auf dem Dach liegt ;-)

offi
11.06.2008, 20:09
Wobei mir immer noch keiner erklären konnte, warum die kein Blaulicht auf dem Dach haben. Ist doch viel effektvoller, das Magnetteil auf´s Dach zu stecken.

Gruß, Mr. Blaulicht


Da fallen mir mehrere Punkte ein:

1. Das wäre zu realistisch, weil dann ja tatsächlich ne Sondergenehmigung für die Scheibenblitzer vorhanden sein könnte. :P
Legal-> uncool.

2. Nen Scheibenblitzer is doch für die "Fans" viel interessanter. Den bekommt man schon für 39€ bei ebay und man kann ihn viel unauffälliger betriebsbereit mitführen als ne RKL aufm Dach. ( China müll Typ-R lässt güßen :D)

3. Drehspiegelleuchten sind zu langweilig, mit Blitzleuchten haben die Kameras Probleme.

4. Einfach anders als die Anderen *gg*

Gruß,
Philipp

rundhauber
12.06.2008, 05:55
IHR GUCKT "ALARM FÜR COBRA 11"???

AAAAHH!!! HIIILFEEE!!! (***wegrenn***)

ahk
13.06.2008, 15:26
Passend zum Thema:

http://de.youtube.com/watch?v=MxxJz-4KbTg&feature=related

Fabpicard
14.06.2008, 16:54
Passend zum Thema:

Das ding ist schon länger bekannt und sollte damals als Scherz gedacht sein...

MfG Fabsi ^^

Mr. Blaulicht
14.06.2008, 18:58
und wie gesagt (bevor jemand auf dumme Gedanken kommt): Es ist falsch!

rundhauber
15.06.2008, 05:15
Das ding ist schon länger bekannt und sollte damals als Scherz gedacht sein...

MfG Fabsi ^^
Der Film ist ein Beitrag aus der Fernsehsendung "extra 3", einem SATIREmagazin des NDR, das wöchentlich auf N3 ausgestrahlt wird (DO, nach 22:00). Die haben schon öfter solche kuriosen Beiträge ausgestrahlt und haben auch immer wieder Ärger, weil einige Leute keine Satire verstehen, bzw. mit der Realität verwechseln. Zu diesen Menschen gehört AFAIK auch unser Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut "Birne" Kohl (der allerdings auch eine gern genommene Zielscheibe war).


und wie gesagt (bevor jemand auf dumme Gedanken kommt): Es ist falsch!

Stimmt!


BTT: Warum wird hier eigentlich immer noch nach dem Motto "Der XY hat aber 'ne SoSi an seinem Golf, ich will auch eine!" diskutiert? Das können meine Jungs (6+8) besser! Es haben bereits viele schon vor mir geschrieben, dass es verboten ist. BASTA! Es sei denn, man bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Aber Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass so ein kleiner blaulichtgeiler Löschknecht, der SoSi für seine Rostlaube haben will, auch nur ansatzweise Aussicht hat, allein von den Behörden angehört zu werden?

Macht doch endlich Schluß mit dieser Diskussion. Es gab und gibt keine SoSis für private Pkws und wird es auch nie geben. Und das ist gut so! Es gibt so schon zuviele Idioten in Deutschland, die unsere Straßen mit einem Formel-1-Kurs verwechseln. Da brauchen wir nicht noch zusätzlich irgendwelche Blaulichtspacken. Ich habe kein Mitleid mit denen, die erwischt werden. Im Gegenteil, ich würde mich sogar sehr freuen, wenn sie die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Inflationärer Gebrauch von SoSi führt IMO dazu, dass sich irgendwann gar keiner mehr um SoSis kümmert (weil hat ja dann fast jeder) und den HiOrgs auf unseren Straßen überhaupt kein Platz mehr gemacht wird (wozu auch, könnte ja auch nur so'n kleiner Spinner mit seiner Privatgurke auf dem Weg zum GH sein).

Fabpicard
15.06.2008, 08:20
@rundhauber: Danke für den Hinweis, wohers genau ist ;)

Jetzt wo du das nochmal so auf den Punkt bringst, find ich ist hier eine kleine RL-Storry meinerseits angebracht, die doch irgendwie dazu passt *g*

Vor einiger Zeit fragte in einem anderen Forum auch jemand nach den Möglichkeiten, eine Verkehrswarnanlage legal nutzen zu dürfen. Als wir uns näher unterhielten, teils am Telefon (er war halt zuweit weg ums über die eigene firma zu machen, da is man dann auch manchmal freundlich mit hilfestellung *g*) kam dabei folgendes Cronologisch sortier raus:
- Mehrere gute Gründe Für eine solchen Anlage lagen sogar auf der Hand.
- Das ganze sollte Gewerblich und wenn, nur unter allen Bedingungen und Genau nach allen Vorschriften durchgezogen werden.
- Als ich dann das "Mindest Investitionsvolumen" einer solchen Anlage, bei vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nannte, waren irgendwie die "kleinen Geldreserven" schnell überschritten und es hätte einfach für ihn zu lange gedauert, bis das Geld wieder drin geweben wäre...

*g* war irgendwie ganz witzig, ab dem Zeitpunkt, als ich ihm erklärte, dass man da mal minimum 2500 Euronen ansetzen muss... Und das auch nur, wenn man wirklich Glück hat ;)

MfG Fabsi

rundhauber
15.06.2008, 10:30
@ fabsi

Na ja, es gibt ja noch die talentierten Bastler, die sich für ein paar hundert Euronen ähnliches Zeug bei Conrad und Konsorten besorgen. Ich stimme Dir zu, dass wohl die meisten sich keine Hella- oder Pintsch-Bamag-Anlage leisten können (Ich auch nicht, aber das ist nicht der Grund, weshalb ich gegen private SoSis bin).

Schönen Sonntag (hier regnet es :( )

Fabpicard
15.06.2008, 11:26
Ähm, mir gings jetzt da eher weniger um den Preis von einer zulässigen Verkehrswarnanlage...

Da kommt man gebraucht schon unter 100 Euro dran...

Allerdings sind an die Ausnahmegenehmigung schon sooo viele Dinge dran geknüpft, dass noch zusätzliche Kosten auf einen zukommen...

Unteranderem: Unfalldatenschreiber und/oder Fahrtenschreiber - >800€

und es gibt noch etliche Punkte mehr, die das ganze auf minimum 2500 Euro hochtreiben...
(Vom späteren Betrieb und den damit verbundenen Unterhaltungskosten mal ganz abgesehn *g*)

Bei dem von mir genannten Fall ging es nicht um den "Spaß" sondern eine nachweislich vorhandene "Versorgungslücke" im entsprechenden Bereich zu füllen, wozu sich die Feuerwehren und HiOrgs zum derzeitigen Punkt nicht veranlasst fühlen...

MfG Fabsi

rundhauber
16.06.2008, 09:21
@ fabsi:

Sorry, hatte die Story ein bißchen anders verstanden. ;)