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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?



Mathias
08.03.2005, 15:00
Moinsen,

bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist diese Frage zu stellen oder nicht, aber ich brauch mal juristische Antworten auf folgende Frage:

Wer darf ein Rückenschild mit der Aufschrift Rettungsdienst tragen?


Hintergrund ist, dass einer unserer Dozenten an der rettungsassistentenschule meinte, dass wir wenn wir Praxistage haben und in Einsatzkleidung zur Schule kommen, nicht das Wort R E T T U N G S D I E N S T auf den Klamotten stehen haben dürfen, weil wir uns sonst strafbar machen.


Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das so richtg ist.
Er meinte, das nur Leute "Rettungsdienst" auf ihren Sachen stehen haben dürfen, die

a) eine Qualifikation im RD nachweisen können
und
b) Im Rettungsdienst eingesetzt werden

Meiner Meinung nach fällt b) weg, weil ich denke, dass jeder, der eine RD-Qualifikation hat auch RD auf m Rücken stehen haben darf. Auch wenn er zur Zeit arbeitslos ist oder in einem anderen Beruf arbeitet. (gibt ja leute die private einsatzkleidung haben bzw ne Jacke im Auto liegen haben oder so)

Also die Frage ist zum einen spezifisch auf uns als RA-Schüler bezogen, zum anderen würden mich aber auch allgemeine Stellunganhmen interessieren.

Danke schonmal im Vorraus.

P.S.: Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.

76440
08.03.2005, 17:32
dein dozent hat recht. getragen darf das schild nur von unmittelbar im RD eingesetzten personen. die RD-quali alleine reicht dafür nicht aus. helfer auf einem SanDienst zb, die eine RD-quali haben, dürfen auf dem SanDienst auch NICHT das rückenschild tragen - ebenso kein aufdruck "rettungsdienst" auf der kleidung. in den moment, wo man nicht unmittelbar im RD eingesetzt ist, ist man halt nicht der RD. leider gottes fehlt mir jedwege schriftliche quelle dazu, die suche ich auch schon ewig, hab meine info's aber aus so viele unterschiedlichen ecken, das ich es mittlerweile selber glaube und vertrete :)

AkkonHaLand
08.03.2005, 17:51
Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

Anders mit dem Schild "Rettungsassistent" das ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die darf nur ein RA tragen! Aber dann auch immer, es gibt keine Einschränkung "nur wenn man auf dem RTW sitzt" oder so.

Mr. Blaulicht
08.03.2005, 18:51
Moin moin,

Original geschrieben von Mathias
Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.
Auch mich würde diese Frage interessieren. Und bei wem diese Frage Kopfschütteln verursacht, kann ja (ohne jeden Kommentar) zum nächsten Thema gehen.
Ausserdemfinde ich diese Frage angesichts von vielen Wichtigtuern und Möchtegernrettern sogar sehr wichtig.

Original geschrieben von AkkonHaLand
Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat!
Das gleiche würde ja auch für "Polizei" oder "Feuerwehr" gelten!


Gruß, Mr. Blaulicht

F64098
08.03.2005, 19:09
Original geschrieben von AkkonHaLand
Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

MfG

Frank

Etienne
08.03.2005, 20:57
Hey Leute!

Auch mein Kenntnisstand ist so, dass das Schild "RETTUNGSDIENST" nur von Personen getragen werden darf, die unmittelbar im Rettungsdienst seitens einer HiOrg oder des Trägers direkt eingesetzt sind.

Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist und ich privat auf einen Unfall drauf zu kommen, mache ich das Rückenschild "Rettungsassistent" drauf, da ich in dem Fall nicht der Rettungsdienst bin, sondern "nur" ein Rettungsassistent!

Außerdem könnte das bei den richtigen Stellen (z.B. Ordnungsamt oder Träger des Rettungsdienstes) zu unangenehme Situationen führen!

Mr. Blaulicht
08.03.2005, 21:35
Moin

Original geschrieben von Etienne
Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist ...
Da stellt sich mir aber folgende Frage: Was macht Deine Dienstjacke in Deinem Privat-PKW? Und wenn es eine Privat-Jacke ist, was macht da ein "Rettungsdienst"-Schild hinten drauf?

Gruß, Mr. Blaulicht

Etienne
08.03.2005, 21:59
Hey Mr. Blaulicht!

Du spielst sicher auf die Tatsache an, dass meine Jacke eigentlich in den Spind gehört und nicht ins Auto!

Das wäre auch soweit richtig, wenn nicht Folgendes wäre:

Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)

felix000
08.03.2005, 22:03
Wie ist es mit anderen Ausdrücken wie "Feuerwehr" oder "Polizei"???

Wenn "Feuerwehr" auf T-Shirts verboten wäre, könnte ich mein schönes T-Shirt in Sport nicht mehr anziehen :-(

Mathias
09.03.2005, 01:09
Also mit POLIZEI scheint es mittlerweile irgendwie Ärger gegeben zu haben, da in diversen Shops nur noch Fun-Shirts mit "Pozilei" angebiten werden. POLIZEI hingegen gibt es nicht mehr oder nur schwierig (meines wissens nach)

Aber interessante wäre auch:

Was ist mit diesen NOTARZT T-Shirts, auf denen riesengroß der Schriftzug N O T A R Z T prangt und drunter ganz klein steht "ausziehen, hinlegen" ????


mal im ernst, die unteren beiden Wörter liest eh kein Mensch (zumindest selten) und wenn da einer auf ner Party mit so nem T-Shirt rumrennt und direkt vor ihm einer umkippt wird das doch sicher auch eine brisante Situation, oder?

Zum Thema RD-Schild würd ich jetzt mal für alle resümieren:

Auf private Klamotten einfach n Schild mit der Qualifikation und gut is, da geht man dem Ärger aus m Weg.
Auf der anderen Seite denke ich aber nicht, dass wenn man zufällig zu einem Unfall kommt und hilft, irgendjemand ne Anzeige schreibt, weil man RD auf den Klamotten stehen hatte...

Ich für meinen Teil klatsche jetzt erstmal (bis ich mich irgendwann RA schimpfen darf) auf sämtliche Sachen ein Feuerwehrschild, da kann mir keiner was... Weil ganz ohne Schild sieht auch albern aus ;-)

Hasenmelker
09.03.2005, 09:08
Original geschrieben von Etienne

Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)

Hallöchen...

das wurde bei uns zum Glück per Dienstanweisung untersagt!! Zum Thema Hygiene und Desinfektion muss ich ja hier kein Wort verlieren, hoffe ich?! Wenn Du Kinder haben solltest werden die sich freuen wenn Du von der Arbeit eine nicht erkannt TBC oder Meningitis anschleppst. und wenn Du keine haben solltest ist das auch schön...Mmmh die ganzen Viren und Bakterien im Autositz, herrlich!!!
Absoluter Misstand der Lage. Ist natürlich vollkommen nachvollziehbar wenn Du immer Springen musst. Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren? Ich will mal einen Bergmann sehen der seine Rusgeschwärzten Arbeitsklamotten in sein Aotu anzieht. Ausserdem mach es auch ein ganz tolles Bild wenn man zu Hause in seiner Arbeitsmontur aussteigt und auf der Strasse rumläuft. Auch wenn es ein noch so kleiner Weg ist finde ich es völlig daneben.

Nicht falsch verstehen aber wie gesagt halte ich davon nicht viel. Und das Thema mir dem Mitschleppen hat sich auch erledigt. Man mauft sich einfach ein Wäschesack oder ne Klappkiste und das Zeug verschwindet noch auf der Wache in dem Ding...

Aber ist ja Deine Sache!!

CU

Joessy
09.03.2005, 12:44
Hallo zusammen....

Es gibt da ein recht interessantes Urteil in der Richtung ... Ich habe es mal angehängt...
Dort ging es um das tragen eines mit POLIZEI bedruckten T-Shirt meine ich.

Habe aber leider nicht mehr die Quelle dazu !!! ( im weiten weiten web gefunden )

MFG Joessy

76440
09.03.2005, 12:53
Original geschrieben von Hasenmelker
Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren?

das hat er doch nirgendwo geschrieben !! nur, das er seine jacke im auto hat ...




ich hab mich übrigens nochmal ein wenig umgehört. der begriff "Rettungsdienst" ist wohl ein geschützter begriff des "echten" rettungsdienstes ... an der rechtlichen quelle bin ich auch dran ...





das ganze basiert wohl auch dem RD-gesetz. entnehmen kann man das ganze wohl sehr gut der kommentierten version des RD-gesetzes nrw von dorothea prütting ... ich denke mal das man dass dann auch auf die anderen bundesländer übertragen kann ...

baumschueler
09.03.2005, 22:15
Also nach meinem bisherigen Kenntnissstand muss ich AkkonHaLand zustimmen.

Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.

Zudem würde ich hier keinen Verstoß gegen §132a StGB sehen, da der "Rettungsdienst" ME keine Berufsbezeichnung oder ein Titel etc. im Sinne dieses Gesetzes ist. Die zugehörige geschützte Berufsbezeichnung wäre hier der RettAss.


Aber ich bin kein Jurist und kann mich nat auch irren


In dem Sinne nen schönen Abend noch

Christian

Etienne
09.03.2005, 22:33
Hey Leute!

@Hasenmelker

Wie schon gesagt wurde, habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich in RD-Klamotten durch die Gegend fahre. Natürlich ziehe ich mich auf der RettWache komplett um in Privatklamotten. Ich finde nichts unhygienischer als in RD-Klamotten zur Arbeit zu kommen und in diesen die Arbeit wieder verlassen!

Also wie gesagt, ich ziehe mich komplett um und die Klamotten komme in eine Kunststoffkiste mit Deckel und sind somit komplett abgeschlossen. Die Kiste steht im Kofferraum. Ich finde den Wachenwechsel auch nicht so klasse, lässt sich aber nicht vermeiden, da ich auf mehreren RettWachen tätig bin.

Also gar nicht so schlimm wie du dachtest oder? ;-)
Bin auf deine Meinung gespannt!

76440
09.03.2005, 22:58
Original geschrieben von baumschueler
Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.

vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...

Hasenmelker
10.03.2005, 08:50
@etienne:

Ähmmm... war so schön m schreiben, da hatte ich mich in Deinem Thread etwas verlesen... Sorry dafür...
Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.

Nun ja dann nichts für ungut ;-))

CU

Etienne
10.03.2005, 14:44
Hey Hasenmelker!

Original geschrieben von Hasenmelker
Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.
Da magst du vielleicht Recht haben, aber in unserem Bereich wird da sehr stark drauf geachtet, dass soetwas nicht praktiziert wird. Ich kenne keinen Kollegen bei dem das je vorgekommen ist. Aber sicherlich gibt es solche Leute!


Original geschrieben von Hasenmelker
@Nun ja dann nichts für ungut ;-))
Kein Problem, wir haben das ja geklärt! ;-)

baumschueler
10.03.2005, 18:46
Original geschrieben von 76440
vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...


bin leider erst nächste Woche wieder in der FH....im Netzt hab ich jetzt auf die schnelle keinen Kommentar gefunden......werd dann nächste Woche Freitag oder so mal nachlesen

baumschueler
22.03.2005, 23:29
So ....hatte heute mal die Gelegenheit einen Kommentar zum RettG-NRW kurz Quer zu lesen und habe auch hier nichts gefunden, das den Begriff "Rettungsdienst" als Funktion oder Beruf oder Status,Titel etc. Schützt.
(Im gegensatz zu dem o.g. einschlägigen Urteil mit dem Polizeishirt, denn der Polizist gehört zu den in §§ 132a StGB genannten Amtspersohnen)
Demnach gehe ich weiterhin davon aus das jeder der es will und für nötig empfindet (obs gut is oder net....) mit dem Schild Rettungsdienst herumlaufen darf.

Amen

Aber ich lasse mich natürlich immer gerne vonm Gegenteil überzeugen, wenn einer noch nen Kommentar oder ein Urteil diesbezüglich findet.....und nat. sind alle Angaben ohne Gewähr....

Gruss Christian

Cpt.Emergency
23.03.2005, 21:01
So, dann möchte ich mal meinen Senf dazu geben:
Die Verwendung des Begriffes "Rettungsdienst" ist dem "öffentlichen" Rettungsdienst vorbehalten (Zumindest gilt dies für NRW!). Zwar ist "Rettungsdienst" kein geschützter Begriff im Sinne des Urheber-, Wettbewerbs- oder Namensrechts, führt seine Verwendung aber zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des §14 OBG, so kann der Gebrauch nach dieser Vorschrift untersagt werden. Die von einem Unfall oder einer lebensgefährlichen Erkrankung betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, falls die den Rettungsdienst zur Hilfe rufen, es mit dem öffentlichen Rettungsdienst und den dafür zuständigen Stellen zu tun zu haben. Diese Stellen führen den Rettungsdienst als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch. Nur bei dem „öffentlichen“ Rettungsdienst erwartet man, dass je nach den gegebenen Bedingungen die erforderlichen Einsatzmaßnahmen (RTW, NAW, ggf. in Verbindung mit dem Einsatz der Feuerwehr bei Befreiung eingeschlossener Unfallopfer) in die Wege geleitet werden. Bei der Verwendung des Begriffes Rettungsdienst durch ein Privatunternehmen, das einen derart umfassenden Einsatz nicht gewährleisten kann, besteht eine ernsthafte Gefahr, dass sich Betroffene in einer entsprechend gefährlichen Situation in Unkenntnis der Sachlage an das Privatunternehmen wenden, und dass deswegen das zu fordernde Höchstmass an Effektivität nicht gewährleistet ist und es zu vermeidbaren Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Personen kommt.
Und nach meiner Auffassung kann das 1:1 auf das private Tragen von Rettungsdienst auf der Jacke angewendet werden. Und ganz im Ernst: Wer sich als Fachmann kenntlich machen will, der kann seine Qualifikation oder Organisationszugehörigkeit tragen, da man als Einzelner sicherlich nicht „der Rettungsdienst“ sein kann.

baumschueler
24.03.2005, 17:42
Das hört sich an als könnte man in im Falle einer Klage damit durchkommen.
Wobei ich mir hier nicht sicher bin ab wann ein Tatbestand gemäß §§ 14 I OBG wirklich vorliegt. Da is ne ganze menge eigenen Ermessens mit drinn denk ich.

Naja whatever denn wer will seine Dienstkleidung denn schon auch noch privat mit sich herumtragen.......

Für die die das OBG interessiert

http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm

Gruß

Christian

Uncle Sam
08.04.2005, 22:21
Cpt.Emergency hat in seinem Beitrag die Rechtslage vollkommen richtig wieder gegeben.
Jeder darf solange das Rückenschild "Rettungsdienst" tragen, bis es ihm durch einen Verwaltungsakt der Ordnungsbehörde untersagt wird.

Aber wieso will man das überhaupt ? Potenzprobleme ? Profilneurose ?

Es ist immer wieder interessant, welche merkwürdigen Gestalten sich im RettD tummeln.
Man stelle sich doch mal vor, ein Taxifahrer oder Müllmann trägt privat einen Schriftzug mit seiner Berufsbezeichnung auf der Jacke.

Selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...

Etienne
08.04.2005, 22:39
Hey Uncle Sam!

Original geschrieben von Uncle Sam
...selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...
Da hast du sehr Recht. Sehe dafür einfach keine Grund die/das entsprechende Schild rauf zu lassen.
Meistens mache ich eh das Rückenschild ab, egal ob da Rettungsassistent oder Rettungsdienst draufsteht. Ich fahr oft genug und trage "Werbung" dann brauche ich das in diesen Situationen net mehr.
Aber es gibt da ja auch diverse andere Leute, die sogar ihr Rettungsdienstjacke auf der Hutablage oder über den Autositz hängen haben. Ich finde das einfach lächerlich und das schadet dem Berufsbild deutlich!

***********
*IRONIE AN*
Nachtrag:
Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
*IRONIE AUS*

Uncle Sam
08.04.2005, 23:26
Hallo Etienne,

dann sind wir ja einer Meinung.
Die Rettungsdienstjacke als Warnweste zu nutzen ist vollkommen okay -wenn man sie schon dabei hat-, egal ob da nun ein Rückenschild drauf ist oder nicht.
Nur einen Austausch der Rückenschilder halte ich für albern.

Leider gibt es viel zu viele "Kollegen", die in einer solchen Situation erst mal ihre private Hobbyretterausrüstung zurechtbasteln, anstatt etwas sinnvolles zu tun (z.B. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst etc. alarmieren).

In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

Grüße,
Uncle Sam

baumschueler
09.04.2005, 18:32
Original geschrieben von Uncle Sam


In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

Grüße,
Uncle Sam


Da hat er ein wahres Wort gesprochen.....
....vor diesen RettRambos mit Nahkampfausrüstung sollte man eher vorsichtig sein.....(*g* Rettungrambo darf übrigens getragen werden wann,wo und wer auch immer will *g*)
Wo man es bei 16 oder 17 jährigen Ehrenamtlern noch belächeln kann muss man sich bei älteren und vor allem bei manchen Hauptamtlern echt an den Kopf packen.....


Gruß


cj

AkkonHaLand
11.04.2005, 14:48
Original geschrieben von Etienne

*IRONIE AN*
Nachtrag:
Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
*IRONIE AUS*


Ich hätte da günstig was anzubieten.... Soll auch dein Name drauf oder reicht "FORENGOTT"?

RK-SL11
25.04.2005, 22:37
Ich stimme AkkonHaLand zu. Der Name "Rettungsdienst" ist nicht geschützt, ein Rückenschild entfaltet alleine keine Rechtsfolgen. Etwas anderes gilt nur für die Bezeichnung "Rettungsassistent", wegen der ausdrücklich geschützten Berufsbezeichnung.

Aber schon die unberechtigte Nutzung der Bezeichnung "Rettungssanitäter" wäre für sich genommen nicht strafbar. Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.

Dass Rettungsdienst als "öffentliche Aufgabe" festgeschrieben ist, macht aus dem Rettungsdienstler keine Amtsperson. Die Müllabfuhr ist auch eine "öffentliche Aufgabe", ebenso wie der Rundfunk oder das Fernsehen. Und bei einem Rückenschild "Müllmann" oder "Fernsehanstalt" käme die Diskussion nicht auf.

Bei uns ist das Rückenschild "Rettungsdienst" nicht verbreitet. Unser Landesverband beschafft offiziell nur Schilder mit Qualifikationsangabe, da diese einen höheren Informationswert, z.B. bei der Zusammenarbeit vor Ort haben. Der Begriff "Rettungsdienst" ist eben sehr allgemein.


DRK LV Saarland
Frank Bredel, Jurist und Pressesprecher

Alex22
26.04.2005, 08:26
Original geschrieben von RK-SL11

Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.


Strafbarkeit des Unterlassens???
Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.

baumschueler
09.05.2005, 13:19
Original geschrieben von Alex22
Strafbarkeit des Unterlassens???
Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.

Grundsätzlich richtig....aber....

Strafbar wegen Unterlassens macht sich wie du bereits richtig sagtest gemäß §§323c StGB jeder der nicht oder nicht im best möglichen Maße hilft.
Jedoch erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn man dies mit einer besonderen Qualifikation tut und als solche gekennzeichnet ist.
Das ergibt sich aus der sog. Garantenpflicht(§§ 13 I StGB), welche immer auf einem "Vertrag" beruht, welcher aber auch schon besteht, wenn einem Unfallopfer die Hilfeleistung angeboten wird und dieses Angebot angenommen wird (auch stillschweigend bei Bewusstlosigkeit). Aus der Qualifikation in Verbindung mit der Kennzeichnung geht dementsprechend eine höhere Erwartung an die Leistung des Helfers hervor.

Also privat am besten "ohne Werbung" herumlaufen und helfen wo zu helfen ist und alles wird gut......

Gruß

Baumi

Pille112
09.03.2007, 11:05
Ich habe mir mal alle Beiträge hier durchgelesen, was nicht heißen soll, dass ich nicht etwas "überlesen" haben kann. Ich finde es schon sehr schön wenn ich an einen Einsatzort komme und dort sofort einen RD'ler (anhand der Einsatzjacke) erkennen kann. Noch besser ist es wenn er dann einen Qualifikationsaufnäher (San, RS, RA) trägt so, dass er ggf. und seinem Kenntnisstand entsprechend in die Arbeit mit eingebunden werden kann.

Zu den rechtlichen Fragen sei gesagt, dass das der Begriff "RETTUNGSDIENST" nicht geschützt ist auch wenn es einige gerne hätten und keine Amtsanmaßung besteht. Ferner ist der Tatbestand der Amtsanmaßung nur dann erfüllt wenn derjenige auch als solcher tätig wird. Das mit dem "öffentlichen Auftrag" ist absoluter Nonsens - es gibt auch "nichtbehördliche" Rettungsdienste z.B. DRK, ASB, JUH, MHD etc. und andere Private Rettungsdienste. Ich weiß das ich mir damit den Zorn der Angehörigrn dieser Organisationen zuziehe aber ich sage es trotzdem - was nicht staatlich ist kann dann nur privat sein - so auch die HiOrg's, selbst wenn es, rein rechtlich, Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

Nicht einmal der Begriff "FEUERWEHR" ist geschützt => Werkfeuerwehr -> Betriebsfeuerwehr (nicht als Fw anerkannt) auch diese Einheiten tragen das Rückenschild FEUERWEHR. Wenn jemand mir dazu etwas anderes sagen kann würde ich mich sehr freuen wenn er mir auch die einschlägigen § (Bundesrecht/Europarecht) dazu nennt damit ich meinen Wissensstand aktualisieren kann.

Das tragen von bestimmten Rückenschildern wird allerdings gerne von den einzelnen Organisationen eingeschränkt und dann per Dienstanweisung untersagt, was allerdings keine rechtliche Beschränkung, außerhalb der Tätigkeit (Freizeit) in der jeweiligen Organisation, darstellt. Da weder die Rettungsdienst-Gesetze der Länder noch das Bund/Länder Abkommen für den Rettungsdienst noch das Rettungsassistentengesetz dazu keine Aussagen treffen wer wann ein Rückenschild tragen darf ist somit die rechtliche Situation für mich eigentlich klar - jeder darf....

Er sollte sich nur überlegen ob er damit auch wirklich Gutes tut oder nur sein Profilneuröschen pflegt....

Fabpicard
09.03.2007, 23:49
@Pille112: Machst du bitte wieder Absätze in deine Texte rein? Da bekommt man ja Augenkrebs ;)

Sonst: Hat er ja eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gab... *g*

MfG Fabsi

Pille112
10.03.2007, 13:17
@ Fabsi: SORRY - werd versuchen in Zukunft an die Absätze zu denken :-)

Zwiebel
24.12.2008, 11:10
Hallo Leute, ich habe mir den Thread jetzt mal hier durchgelsen und habe da nochmal eine Frage..
Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?

das ist mir in diesem Thread nicht ganz erschwinglich gewesen..

Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(

LG

Zwiebel

hannibal
24.12.2008, 11:12
Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?



Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(
l

Stellt sich die Frage "Wozu"?

Ich sehe keinerlei Bedenken dabei.

MeisterH
24.12.2008, 11:53
Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.

Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)

Alex22
24.12.2008, 12:26
Sicher kannst du damit rumrennen.
Das kann sogar ich als nicht Rettungssanitäter.

patrick1180
24.12.2008, 13:40
Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.

Fabpicard
24.12.2008, 14:12
Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.

STOP!

Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

Eine größere Erwartungshaltung: Richtig, soweit es dir möglich ist mit dem vorhandenen Material musst du dieses auch zum Einsatz bringen... (den Puls zu messen wird jedem überalle fast möglich sein... einem Laien muss das nicht können)

Schwer gerecht werden könne, weil kein Material: FALSCH !
Auch meine Wenigkeit ist RS und hat im privaten KFZ auch kein Material ausser dem Verbandskasten...
Komme ich an eine Unfallstelle, helfe ich so gut es meine Ausbildung und mein Vorhandenes Material mir es erlauben. Ist nichts da, kann ichs nicht einsetzen.
Und auch wenn ich sage, das ich RS bin, bin ichs halt, die Leute wissen dann das ich das können sollte, was ich tue Muss aber Kein Material weiter dabei haben...

MfG Fabsi

patrick1180
24.12.2008, 14:35
STOP!

Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

MfG Fabsi

Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"

Warum soll ich mich sonst Kennzeichnen ?
Gruß Patrick

DaRake
24.12.2008, 14:39
Hallo Patrick,


Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"


bitte informiere dich doch mal über die Bedeutung der Garantenstellung. Eine gute Ausführung hat dazu Thomas Hochstein verfasst:
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

Gruß
Sebastian

horchschwimmer
23.01.2009, 13:37
Es gibt immer wieder solche die sich mit Rückenschildern oder sonstigen Aufschriften profilieren müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtiger mal qualifizierte Erste Hilfe zu leisten als ganz wichtig herumzurennen. Es heißt ja nicht wenn man die Berufsbezeichnung "RA" tragen darf, daß man auch qualitative Hilfe leisten kann. Gibt ja genügen anerkannte RA´s die in den genuß der Umschreibung vom RS gefallen sind und seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.

patrick1180
23.01.2009, 14:22
Es gibt immer wieder solche die .... seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.

Sorry, das Wort "VORTBILDUND" kenne ich auch nicht. Sorry ;-)

PelBB
23.01.2009, 18:07
STOP!
Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)


Da wäre ich mir nicht so sicher.

Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.

Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.

Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...

Gruß PelBB

Mr. Blaulicht
23.01.2009, 19:05
Da wäre ich mir nicht so sicher.

Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?

Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.


Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.

Gruß, Mr. Blaulicht

PelBB
24.01.2009, 09:56
Meine Quelle dafür ist die mündliche Ausführung eines Anwalts... also nicht wirklich belegbar.

Im o.g. Link steht´s im Prinzip aber auch drin:
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Entsteht so eine Garantenstellung nur durch einen gültigen Vertrag?

Relevant ist diese Frage nur hinsichtlich der <B>Garantenstellung durch freiwillige Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten</B> (siehe dazu oben die Frage "Wer ist Garant, bzw. wie wird man Garant?"), und auch dort lautet die Antwort: nein. Entscheidend ist die faktische (also tatsächliche) Übernahme der Obhutspflichten. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei nicht eine vertragliche Vereinbarung oder deren Gültigkeit, sondern ob im Vertrauen auf die zugesagte Hilfe und das "Bereitstehen" des die Obhut Übernehmenden andere Schutzmaßnahmen unterblieben sind und unterbleiben durften.

Daher genügt es, wenn der Babysitter die (Verantwortung für die) Kindern von den Eltern übernimmt; wenn der Arzt die Behandlung seines Patienten oder der Bereitschaftsarzt seinen Dienst beginnt; <B>oder wenn der Rettungsschwimmer sich im Freibad oder der Sanitäter auf dem Sportplatz einfindet.</B>
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Das heisst also, es ist jemand da, der Die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernimmt (Retungsschwimmer, Sanitäter). Der Bürger erkennt dies allein schon durch blosse Anwesenheit des San/RS.
Wenn ich nun mit meiner Rettungsdienstuniform über den Marktplatz schlendere, signalisiere ich m.E. genauso die Übernahme der Schutz-und Beistandspflicht. Das muss ja auch mein Ziel sein, denn profilieren kann ich mich ja nur, wenn ich zu Erkennen gebe, das ich etwas besonderes und für den Bürger da bin...

Hat ein Polizistimmer eine Garantenstellung inne? Wäre mir neu...

Gruß PelBB

Mr. Blaulicht
24.01.2009, 10:23
Das heisst also, es ist jemand da, der Die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernimmt (Retungsschwimmer, Sanitäter). Der Bürger erkennt dies allein schon durch blosse Anwesenheit des San/RS.

Diese Anwesenheit ist - im Gegensatz zum rettungsschwimmer im Freibad, einem Sanitäter im Theater etc. aber keine "organisierte" Anwesenheit, das heißt, sie hat keinen bestimmten Anfangs- u. Endzeitpunkt und es besteht kein "Auftrag". Ein SanHelfer, der - wie auch immer gekleidet - am Samstag nachmittag durch die Fußgängerzone schlendert, hat somit keine Garantenpflicht, außer, er wurde von der Stadt etc. angefordert.
Selbstverständlich wirft es zwar ein schlechtes Licht auf ihn und die hinter ihm stehende Organsistaion, wenn er nicht hilft, aber es ist dann lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung dran, nicht wegen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassung.

Und, um es nocheinmal ganz deutlich zu sagen: Die Garantenstellung regelt nicht die Rechte, die ein Zivilist an einem Granten hat, sondern regelt lediglich die Besondere Pflicht eines Garanten. Ein zivil einklagbarer Rechtsanspruch entsteht daraus nicht.

Gruß, Mr. Blaulicht

ChristianSchm
29.04.2014, 15:39
Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

MfG

Frank

Hier muss ich Frank absolut Recht geben ist wie das tragen eines Abzeichen einer jeweiligen Organisation, nur solange die Abzeichen, Rückenschilder usw. freiverkäuflich sind wird sich hier nichts ändern.

ChristianSchm
29.04.2014, 16:05
Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

Anders mit dem Schild "Rettungsassistent" das ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die darf nur ein RA tragen! Aber dann auch immer, es gibt keine Einschränkung "nur wenn man auf dem RTW sitzt" oder so.

Stimmt, alles eine Berufsbezeichnung usw. ist Bedarf der Genehmmigung, als RS oder RA bekommst du ne Urkunde und bist damit zum "führen" des Titels berechtigt, du darfst dir als RA aber nicht ein Rückenschild mit LRA drauf machen usw.

Zugehörigkeiten wie Rettungsdienst allgemein oder Fachdienste sind nicht geschützt

Larynxtubus
29.04.2014, 16:38
als RS oder RA bekommst du ne Urkunde und bist damit zum "führen" des Titels berechtigt
Das ist mir aber neu, das der "Rettungsanitäter" eine geschütze Bezeichnung ist. Die darf sich jeder auf den Rücken nageln. Lediglich der "Rettungsassistent" ist geschützt, da Berufsbezeichnung.

ChristianSchm
29.04.2014, 17:29
Das ist mir aber neu, das der "Rettungsanitäter" eine geschütze Bezeichnung ist. Die darf sich jeder auf den Rücken nageln. Lediglich der "Rettungsassistent" ist geschützt, da Berufsbezeichnung.

Rettungssanitäter in Deutschland
Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977,[1] ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz.[2] Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen (der Lehrgang wird in manchen Bundesländern auch als „Rettungs(dienst)helfer“-Kurs bezeichnet) gelernt. Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weiter Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache, möglichst 80 Stunden auf einer Rettungswache mit Notarztdienst mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Rettungssanitäter werden von Hilfsorganisationen und an privaten Rettungsdienstschulen ausgebildet. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem „Rettungshelfer NRW“ aufbaut. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistent ist bis 31. Dezember 2014 nach §8 (2) RettAssG und der Übergangsregelung im NotSanG möglich.

Im militärischen Bereich ist die äquivalente fachliche Ausbildung die zum Einsatzsanitäter, welche nicht mit der gleichnamigen, aber wesensfremden Qualifikation im zivilen Bereich zu verwechseln ist.
Tätigkeitsbereiche

Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter (bzw. Rettungsassistent) bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.
Fortbildung

Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich mindestens 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.
Abgrenzung zum Rettungsassistenten

Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter durchlaufen hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.

Quelle: Wikipedia



Wenn du die Prüfung bestanden hast dann darfst du den Titel führen. Ansonsten würde die Ausbildung zum RS ja auch keinen Sinn machen, dann könnte meine Mutter sich jederzeit auf eine Stellenausschreibung für nen RS bewerben.

Larynxtubus
29.04.2014, 20:39
Ich darf dich da nochmal zitieren:

Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter durchlaufen hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.
Tätigkeitsfeld, nicht Ausbildungsberuf. Daher kann dir NIEMAND verbieten, dich Rettungssanitäter zu nennen. Oder auch Rettungshelfer. Oder einfach nur Sanitäter. Ganz gleich. Und Ja, deine Mutter kann sich tatsächlich auf die Stelle eines RS bewerben. Macht aber nur Sinn, wenn sie für dieses Tätigkeitsfeld auch einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. ;)

AkkonHaLand
29.04.2014, 22:02
Hui... was doch für ältere Beiträge ausgebuddelt werden....

Aaalso:
- Rettungsdienst kann sich jeder auf die Jacke pappen. Z .B. der private Abschlepper als "Rettungsdienst fürs Auto", der mobile Friseur als "Rettungsdienst für die Frisur", ...

- Rettungssanitäter ist KEINE Berufsausbildung mit (staatlicher) Prüfung, sondern ein "Hilfsjob". Die "Abschlussüberprüfung" am Ende der 13 Wochen ist nicht mehr als eine Klassenarbeit in der Schule. (Nach Erreichen der vollen Punktzahl in der Biologieklausur 7. Klasse Realschule darf ich ja auch keinen "Dr.med." vor meinen Namen stellen, wohl aber von Opa einen "Arbeitslohn in Höhe von 10 Euro" empfangen ...)

- Im Gegensatz dazu der Rettungsassistent, der nach seiner Ausbildung eine Prüpfung vor einem staatlichen / staatlich berufenen Ausschuss ablegen muss. Erst nach Bestehen der Prüfung darf man die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" tragen.

brause
30.04.2014, 21:24
In Hessen ist die missbräuchliche Nutzung des Begriffs "Rettungsdienst" eine Ordnungswidrigkeit. Man beachte die möglich Hohe des Bußgeldes:

Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
Vom 16. Dezember 2010
§ 13
Schutz von Bezeichnungen

(1) Die Bezeichnungen „Rettungsdienst“, „Notfallversorgung“, „Krankentransport“, „Zentrale Leitstelle“ oder „Rettungsleitstelle“, „Rettungswache“, „Rettungswagen“, „Rettungshubschrauber“, „Notarzt“, „Notarztwagen“ oder „Notarzteinsatzfahrzeug“ dürfen nur im Zusammenhang mit den Aufgaben und der Aufgabenwahrnehmung nach diesem Gesetz benutzt werden. Der Träger des Rettungsdienstes kann Ausnahmen zulassen.

(2) Soweit nach Abs. 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen.

§ 22
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 4 Abs. 2 ohne Einsatzauftrag der zuständigen Zentralen Leitstelle Leistungen im Rettungsdienst erbringt,

2. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 ohne Beauftragung Leistungen im Rettungsdienst erbringt,

3 entgegen § 12 Abs. 2 Satz 2 dem Träger des Rettungsdienstes oder den Beauftragten der Aufsichtsbehörde in Bücher oder Geschäftspapiere Einsicht nicht gewährt oder Auskünfte nicht, unrichtig oder unvollständig erteilt,

4. Bezeichnungen entgegen § 13 verwendet,

5. seinen Pflichten nach § 14 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,

6. einer Rechtsverordnung nach § 21 zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

(3) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 ist der Träger des Rettungsdienstes. Wenn der Träger des Rettungsdienstes auch als Leistungserbringer tätig ist, ist die zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 in den Landkreisen die Landrätin oder der Landrat und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Luftrettung ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

In Niedersachsen gibt es eine sehr ähnliche Vorschrift im Rettungsdienstgesetz.

Larynxtubus
01.05.2014, 07:17
In Hessen ist die missbräuchliche Nutzung des Begriffs "Rettungsdienst" eine Ordnungswidrigkeit.
Schau an. Aber gut, Rettungsdienst ist eben Ländersache. In NRW gibt es entsprechende Hinweise im Rettungsdienstgesetz allerdings nicht.