PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sondersignal in Privat PKW?



Thorsten
27.02.2005, 22:35
Habe vor kurzem von einem Kamerad gehört, daß in Bayern der Einbau von SoSi Anlagen legitimiert ist und sogar bezuschusst würde. Als Quelle nannte er mir die Landesfeuewehrschule in Regensburg.
Jedoch blieb meine Suche dort erfolglos; wahrscheinlich, weil's ne Ente ist.
Denn vorstellen kann ich mir sowas beim besten Willen nicht.
Oder ist da doch was drann?

Gerrit Peters
27.02.2005, 22:38
DAS GLAUBST DU DOCH WOHL SELBST NICHT....

Wohl ein verfrühter Aprilscherz... :-(

Gruß

Fernmeldedienst
27.02.2005, 22:47
Hallo zusammen!

Da möchte ich an das Forum von www.feuerwehr.de verweisen.

Da hat jemand den Sachverhalt aufgeklärt mit Stellungnahme vom Innenministerium. Weiss aber leide rnicht mehr, welches Land es war.

Müsste mit der Suche leicht zu finden sein.

Gruss
Daniel

feuerteufellars
27.02.2005, 22:52
www.verkehrsportal.de

-> §35, 39, 70, 74 (glaub ich)

schönen abend die herren

Etienne
27.02.2005, 22:54
Hey Leute!

Für Niedersachsen wurde da "vor kurzem" der sogenannte Blaulichterlass geändert bzw. aktualisiert in dem genau drinsteht wer wann eine Sondersignalanlage einbauen und betreiben darf!

Da fallen ja nicht nur HiOrgs und Feuerwehren rein, sondern auch Versorgungsunternehmen (z.B. EWE) oder sonstige Unternehmen (DB usw..) rein!


*moved to --> Allgemeines***

feuerteufellars
27.02.2005, 23:07
vielleicht zur ENDGÜLTIGEN KLÄRUNG!!!!!

Sonderrechte

OLG Stuttgart
Entscheidung vom:
26.04.2002
Aktenzeichen:
4 Ss 71/2002
Paragraph:
StVO § 35 Abs. 1, 8

Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.


http://www.ffw-forchheim.de/info3_19.htm

http://www.sonderrechte.de/ret/sonder.html

wenn das als Info nicht reicht -> Anwalt für Verkehrsrecht fragen.

Nochmal einen schönen Abend und natürlich eine einsatzfreie N8 :-)

Quietschphone
28.02.2005, 09:58
@feuerteufellars:

Ist leider noch nicht endgültig geklärt...

Aber die Suchfunktion hätte auch hier wieder weitergeholfen. Man muss sich halt auch mal die Mühe machen und die Beiträge und in den darin geposteten Links die Dokumente lesen. Aber lieber machen wir wieder einen neuen Beitrag über die Endlos-Diskussion auf.

Hier mal drei Beiträge, darin befinden sich einige Dokumente, die die Situation in BY genauer erklären.
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=2991&highlight=hvo+sonder%2A
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=10481&highlight=hvo+sonder%2A
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=9126&highlight=hvo+sonder%2A

Gruß
Alex

76440
28.02.2005, 17:08
ich glaube, ihr geht da etwas verquer. es geht doch garnicht um die nutzung von sonderrechten im privat-pkw im einsatzfall, die man nicht kenntlich machen kann, sondern um den einbau einer verdeckten SoSi-anlage im privat-pkw ... bei mir im kreis gab es einen WeFü, der hatte auch 'ne verdeckte SoSi in seinem privat-pkw, funk mit FMS-geber und so ... naja, mittlerweile isser im ruhestand ...

Thorsten
28.02.2005, 17:13
Also erst mal sorry.
Ich wollte hier keine Diskusion oder ähnliches vom Zaun brechen.
Wollte nur eben mal schnell wissen, ob dem so ist oder nicht.
OKay, Vielleicht hätte ich ja erst mal suchen sollen, aber ich wollte ja auch nur eine kurze knappe Aussage; am besten von jemandem aus Bayern.
Aber ist ja egal. Ich weiß bescheid, und gut ist.

Ich bitte nun auch einen der netten und überaus freundlichen und hilfsbereiten Moderatoren diesen Beitrag zu schließen.

Andreas 53/01
28.02.2005, 17:33
Hallo!

Grundsätzlich gilt, wenn der Privat-PKW dienstl. genutzt und als Einsatzfahrzeug im Fahrzeugschein anerkannt ist, dann kann das natürlich sein im Privat - PKW Blaulicht und Einsatzhorn zuführen ... Mehr ist zu dieser Frage eigentlich nicht zusagen !

MfG

Joevo82
28.02.2005, 18:48
Bezuschusst wir da bei uns in Bayern bestimmt nix, Fahrzeuge des Rettungsdienstes (LNA, OrgL,....) bekommen ihre Sondergenehmigung beim Bay. STMI, wie das bei den Feuerwehren geregelt ist, weiß ich nicht.