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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pefferspray oder CS Gas bei Kontaktlinsen



funk-nord
26.02.2005, 11:21
moin !

ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin :o(

viele von euch fahren doch auf einem RTW etc. mit .

hab ihr schon den fall gehabt das jemand pefferspray oder cs gas in die augen bekommen hat der kontaklinsen getragen hat ?

ist das für das auge gefährlicher als wenn man keine kontaklinsen getragen hätte .

danke und gruß

wtf
26.02.2005, 12:20
Kleiner Tipp:

Mit nem Elektroschocker tust du allen gleich weh, dann musst du nicht immer selektiv die Kontaktlinsenträger geißeln.

:-D

rettungsteddy
26.02.2005, 12:34
Wenn man die Kontaktlinsen nicht entfernt, dann KÖNNTE sich das Reizgas in Tränenflüssigkeit gelöst unter die Kontaktlinse setzen. Hätte zur Folge daß die Augen stärker gereizt werden und damit Hornhautschäden auftreten KÖNNEN.

Also: Reizgas in Auge -> Kontaktlinsen raus -> Augenspülen -> Augenarzt konsultieren (nicht unbedingt mit SoSi!)

firebuster-t
26.02.2005, 18:46
Noch besser ist wenn du statt ne kontaktlinse ne taucherbrille nimmst ;-)

telemanne
26.02.2005, 21:28
Bei Pfeffer oder CS ist ne ABC Schutzmaske nicht verkehrt. :-)

feuerteufellars
26.02.2005, 21:37
oder solche situationen vermeidenund weglaufen!


+ironie an+

Aber ich bin ja für Messer, Kalaschnikov oder Mörsergranaten!!!

+ironie aus+

Schönen Abend noch die Herren

funk-nord
27.02.2005, 16:38
Original geschrieben von feuerteufellars
oder solche situationen vermeidenund weglaufen!




du ja , ich verdiene damit mein geld da geht weglaufen nicht :o)

feuerteufellars
27.02.2005, 20:02
Original geschrieben von funk-nord
du ja , ich verdiene damit mein geld da geht weglaufen nicht :o)

Wie? Du lässt dir CS in die Augen sprühen??? *g*

Bist du Wachmann un hast Kontaktlinsen oder sowas?

Backdraft007
28.02.2005, 09:47
Könnt Ihr mal beim Tehma bleiben?

So schwer ist das doch net zu verstehen.

Funk-Nord fährt Rettungsdienst und fragt halt, was mit nem Patienten passiert der CS/Pfeffer in die Augen bekommt und Kontaklinsen trägt.

Diese komischen Anmerkungen sind absolut daneben.

rettungsteddy
28.02.2005, 10:30
Original geschrieben von telemanne
Bei Pfeffer oder CS ist ne ABC Schutzmaske nicht verkehrt. :-)

anscheinend hast Du noch nie jemanden mit CS-Gas Intox gefahren, oder?

Das CS-Gas setzt sich in den Kleidern fest. Eine ABC-Maske für den Anfang ist da gar nicht mal so abwegig.

Patient sollte komplett die Oberbekleidung entfernen, diese wird dann luftdicht in einem Müllsack verpackt.

Anderenfalls werden aus einem Patient und 2-3 Sanis ganz schnell 3-4 Patienten.

telemanne
28.02.2005, 17:23
Heut zu Tage wird in der Regel Pfeffer eingesetzt. CS nur noch von Laien oder bei Großlagen und dann ist der normale Rettungsdiensler eh ganz weit weg von fliegenden Steinen. Ihr werdet wohl am Meisten mit verpfefferten Augen zu tun haben. ist eh besser wie das altbackene CS!...

rettungsteddy
28.02.2005, 17:38
Original geschrieben von telemanne
Heut zu Tage wird in der Regel Pfeffer eingesetzt. CS nur noch von Laien oder bei Großlagen und dann ist der normale Rettungsdiensler eh ganz weit weg von fliegenden Steinen. Ihr werdet wohl am Meisten mit verpfefferten Augen zu tun haben. ist eh besser wie das altbackene CS!...

Pfeffersprays werden in der Regel von der Polizei eingesetzt.
CS-Gas findest Du häufig bei "Privatanwendern" zur Selbstverteidigung.

telemanne
28.02.2005, 18:02
Mein ich ja mit Laien.

rettungsteddy
28.02.2005, 18:10
Original geschrieben von telemanne
Mein ich ja mit Laien.


Gut, dann kann ich dich beruhigen. Wir haben im RD öfters mit CS-Gas, als mit Pfefferspray zu tun. Die Behandlung bleibt trotzdem die gleiche, da ändert sich nix.

Beides beißt tierisch in den Augen und verursacht einen starken Hustenreiz.

AkkonHaLand
01.03.2005, 21:48
Hat eigentlich schon einer angemerkt, dass jeder ab 18 Jahren CS-Gas kaufen, besitzen und verkaufen darf, die Anwendung gegen ein Tier oder einen Menschen jedoch VORSÄTZLICHE Körperverletzung ist und auch so bestraft wird?

funk-nord
01.03.2005, 22:37
Original geschrieben von AkkonHaLand
VORSÄTZLICHE Körperverletzung ist und auch so bestraft wird?

moin !

stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

gruß

Ebi
01.03.2005, 22:54
Original geschrieben von funk-nord

jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)
gruß

hmm.. ich nehme es immer für meine Pizza :-)
Kann also nicht soo gesundheitsschädlich sein *gg
Ebi

funk-nord
01.03.2005, 22:55
Original geschrieben von Ebi
hmm.. ich nehme es immer für meine Pizza :-)
Kann also nicht soo gesundheitsschädlich sein *gg
Ebi

ebi im tomatensaft mmmmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhhhhhhh :o)

Ebi
01.03.2005, 22:58
Original geschrieben von funk-nord
ebi im tomatensaft mmmmmmmmmmmhhhhhhhhhhhhhhhhhh :o)

Ich im Tomatensaft ??? NIE :-)

funk-nord
01.03.2005, 23:00
Original geschrieben von Ebi
Ich im Tomatensaft ??? NIE :-)

na gut dann eben das pefferspray *lach*

rettungsteddy
02.03.2005, 13:33
Original geschrieben von funk-nord
moin !

stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

gruß

Aber nicht unbedingt, wenn es sich um Notwehr handelt, damit wäre es rechtfertingender Notstand.

MiThoTyN
02.03.2005, 13:39
Jo. Pistolen kann man sich ja auch kaufen, aber jemanden umzubringen ist bischen strafbar.

Diese "Mittel" sind ja auch nicht als Angriffswaffe vorgesehen, sondern zur Verteidigung. Und das sagt diese Rechtslage auch aus. Kaufen ja, benutzen nein. Es sei denn es handelt sich eben um Notwehr. Und auch das muss ja erstmal gerichtlich geklärt sein, ob es sich um Notwehr gehandelt hat.

Also immer vorsicht mit solchen Sachen.

Gruß Joachim

telemanne
02.03.2005, 18:12
Original geschrieben von funk-nord
moin !

stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

gruß

Der Vollständigkeit und strafrechtlichen Korrektheit halber, es fällt nicht unter die Fallgruppe Nr 1 (Gift, gesundheitsschädl. Stoffe) sondern die Fallgruppe Nr 2. Im strafrechtlichen Sinne ist das CS und Pfeffer kein gesundlheitsschädlicher Stoff, weil wichtige Körperfunktionen nicht über einen längeren Zeitraum ausgesetzt werden. Es ist eine Waffe und somit auch der speziellere Tatbestand zu Nr.1 . So genug über so kleine wichtige Details geredet. Wenn diese Mittelchen tatsächlich gesundheitsschädliche wären nach Nr 1, dann hätte sie der Gesetzgeber bestimmt zu den verbotenen Gegenständen nach dem WaffG genommen.

Gruß...

funk-nord
02.03.2005, 18:54
Original geschrieben von telemanne
. Wenn diese Mittelchen tatsächlich gesundheitsschädliche wären nach Nr 1, dann hätte sie der Gesetzgeber bestimmt zu den verbotenen Gegenständen nach dem WaffG genommen.

Gruß...

stimmt nicht !!!

Pfefferspray ist ein tierabwehrspray nur deshalb fällt es nicht unters waffengesetz.

sobald es gegen menschen eingesetzt wird sieht das anders aus ( außer Pol )
selbst sicherheitsdienste bewegen sich auf verdammt dünnen eis wenn sie pfefferspray auf öffentlichen verstaltungen tragen. aber wo kein kläger da kein richter

telemanne
02.03.2005, 23:13
@ funk-nord:

Du hast nicht verstnden was ich meinte:
Wäre der Stoff Pfefferspray tatsächlich derart gesundheitsschädlich, dass er bleibende Schäden verursachen würde, dann wäre er bestimmt verboten. Ist er aber nicht, deshalb auch verkäuflich.


Original geschrieben von funk-nord
stimmt nicht !!!

Pefferspray ist ein tierabwehrspray nur deshalb fällt es nicht unters waffengesetz.



Zum Tierabwehrspray: Nur wo "Tierabwehrspray" drauf steht, ist auch "Tierabwehrspray" drin. Verwendungszweck hierbei: Tiere abwehren -> steht ja drauf! ;-) Und weil es ja nicht zum verletzen von Menschen bestimmt ist, sonder zum abwehren von Tieren, fällt es nicht unter das Waffengesetz.

So, hast du nun ein Pfefferspray, wo nur Pfefferspray drauf steht, fällt es sehr wohl unter das Waffengesetz, weil die Bestimmung jetzt nicht das Abwehren von Tieren ist, sondern das Verletzen/"Abwehren" von Menschen. Der Wirkstoff ist bei beiden Sprays absolut der gleiche (Oleoresin Capsicum), unterscheidet sich evtl. in der Konzentration.
Mit beiden Sprays kann ich die gleiche Wirkung erzielen. Ich finde es schwachsinnig, dass das eine unter das WaffG fällt, und das andere nicht... Auch ein Tierabwehrspray hat nichts in Kinderhänden verloren! Und selbst viele Erwachsene sind in meinen Augen nicht fähig, mit so einem Mittel umzugehen.


Original geschrieben von funk-nord
stimmt nicht !!!
sobald es gegen menschen eingesetzt wird sieht das anders aus ( außer Pol )
selbst sicherheitsdienste bewegen sich auf verdammt dünnen eis wenn sie pfefferspray auf öffentlichen verstaltungen tragen. aber wo kein kläger da kein richter

Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.
Setzt der SecurityMensch das Pfeffer ein, so begeht er zunächst eine gef. KV (s.o.). Diese Tat könnte durch einen Rechfertigungsgrund (Notwehr, Nothilfe, rechtfertigender oder entschuldigender Notstand) rechtliche zulässig sein. Einen Rehtfertigungsgrund stellt in der Regel die StA oder der Richter fest.

Setzt die Polizei Pfeffer ein, so geschieht das in der Regel auf Grund des jeweils gültigen Polizeigesetzes.Die Beamten begehen tatbestandsmäßig zwar eine gef KV, aber da sie auf Grund eines förmlichen Gesetzes handeln, fehlt die Rechtswidrigkeit als Merkmal einer Straftat. Somit keine gef KV von seitens der Polizei. Ausser der Einsatz des Pfeffer war nicht gerechtfertigt, aber das steht auf einem anderen Blatt....


Übrigens wirkt Pfefferspray in den meisten Fällen sofort und plötzlich. Der, der es abkriegt, lässt sofort jeden Gegenstand fallen und hält sich die Hände vors Gesicht. Ich find das Pfeffer eine tolle Sache.

Ich weiß, dass dieser Beitrag jetzt rechthaberisch und besserwisserisch klingt, aber so ist es nunmal. Funk-nord bitte nicht böse sein!


Gruß!

funk-nord
03.03.2005, 10:57
Original geschrieben von telemanne
@ funk-nord:





Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.



Gruß!

ich meine ja auch auf öffentlichen veranstaltungen. in hh darf man auch kein ASP tragen der ist verboten

aber hallo auf öffentlichen veranstaltungen begeht selbst der SD ein verstoß gegen das waffengesetz .

hallo was schreibst du da ?????? der sd hat keine weiteren befügnisse wie wir alle auch nur das er als besitzdiener das hausrecht ausführt und das hat er in der regel nicht auf öffentlichen plätzen.

pfefferspray bei öffentlichen veranstaltungen, begeht AUCH der SD ein verstoss gegen das Waffengesetz

aber hallo .

und waffenschein, der schöne blaue, hast du wohl noch nie gesehen .

gruß

funk-nord
03.03.2005, 11:28
wußte ich auch nicht das man reizgas sogar ab 14 dabei haben darf .

laut BKA :

Pfefferspray ist nur dann zulässig, wenn sich aus der Beschriftung auf der Sprayflasche zweifelsfrei ergibt, dass es ausschließlich gegen Tiere eingesetzt werden darf. Der Einsatz gegen Menschen ist verboten.

In Notwehrfällen kann jedoch Reizgas eingesetzt werden, wenn auf der Flasche das Prüfzeichen „BKA in einer Raute“ angebracht ist. Derartige geprüfte Reizgase dürfen bereits ab 14 Jahren besessen und mitgeführt werden.

AkkonHaLand
03.03.2005, 12:50
Ich gebe noch was anderes zu bedenken:

Wer ist schneller?

- Der Angreifer, der die Faust ins Gesicht schlägt oder

- der sich Verteidigende, der das Spray in der Tasche suchen, die Flasche entsichern, die Windrichtung prüfen, die Windrichtung beachten, auf den Angreifer zielen und abdrücken muss?

Ich denke schon daraus ergibt sich die Unsinnigkeit darüber nachzudenken, dass Spray (als "Nichtpolizeibeamter", die müssen den Einsatz vorher ankündigen/androhen!) einzusetzen, denn der Angreifer ist immer im Vorteil! Es muss außerdem die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" beachtet werden-daraus ergibt sich "Der beste Schutz vor Angriffen ist die Flucht!" so die Worte eines Strafrichters, der einen solchen Fall mal zu entscheiden hatte, weil der Angreifer die angegriffene Frau wegen KV verklagt hatte....

funk-nord
03.03.2005, 13:43
Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich gebe noch was anderes zu bedenken:



-

"Der beste Schutz vor Angriffen ist die Flucht!" so die Worte eines Strafrichters, hatte....

gebe ich dir auch recht aber es gibt leute die können nicht weglaufen dann wären sie falsch im beruf .

Pepsi79
03.03.2005, 13:57
Mich würde mal interessieren, wie dich richtige Therapie eines Patienten aussieht, der CS-Gas oder Pfefferspray abbekommen hat...?

rettungsteddy
03.03.2005, 16:53
Das kommt auf seine Symptome an und die Menge, welcher er vermutlich eigeatmet / in die augen bekommen hat.

happyrescue
03.03.2005, 19:10
Wichtig und interessant bei Pfeffer-Spray bzw. Chilli allgemein ist daß es auf Hitzerezeptoren wirkt. deswegen brennt Chilli auch zweimal und trinken machts nur schlimmer, da bessere verteilung.

wtf
05.03.2005, 05:14
Sauerstoff, wenn möglich flüssig. Das kühlt.

rettungsteddy
05.03.2005, 06:35
Original geschrieben von wtf
Sauerstoff, wenn möglich flüssig. Das kühlt.

--> Wieder ein Schwachsinnsbeitrag von wtf!!!!! <--

telemanne
05.03.2005, 10:39
Ironie an:

Ich find die Sauerstofftherapie nicht schlecht. Man kann die Krankheit samt Symptome einfrieren und wieder auftauen, wenn es eine geeignete Behandlungsmöglichkeit gibt.

Hihi.

Ironie aus.

wtf
05.03.2005, 22:18
Original geschrieben von rettungsteddy
--> Wieder ein Schwachsinnsbeitrag von wtf!!!!! <--

ROFL, Textbaustein.

hannibal
22.05.2006, 19:39
Maloxan, beruhigt die und nimmt die Schärfe, auftupfen, abwaschen

Vorteil an OC ist das es keine Raumphase bildet, d,h man kann sich dem Patientent ungefährdet nähern.

Der Spass hält ungefährt 45 Minuten

ansonsten gibt es auch spezielle Entgiftungssprays;
hab da mal ein Referat drüber geschrieben ...