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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zwei Beamte der Regulierungsbehörde



funk-nord
22.02.2005, 23:27
Wieder daheim angekommen, unterbrachen sie die Aussendung. Zeitgleich klingelten zwei Beamte der Regulierungsbehörde - beide hatten den Sendebetrieb während einer Dienstfahrt festgestellt und das Signal verfolgt - an der Haustür und begehrten Einlass. Nach Vorzeigen der Dienstausweise wurde den Beamten der Zutritt gewährt.


moin !

muß man diese reinlassen und wenn ja welchen gesetz können diese sich eintritt verschaffen .

gruß und danke

ZickZack
23.02.2005, 04:53
Hä??? Kannst Du das mal in Zusammenhang bringen?
Aus den Sätzen werde ich nicht wirklich schlau.

Falls Du wissen möchtest ob Du die Herren von der Regulierungsbhörde in Dein Haus lassen musst. Ganz klares NEIN!
Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder mit Hilfe der Polizei bei "Gefahr im Verzug" besteht da keinerlei rechtliche Grundlage.

Viele Leute lassen sich jedoch um den Finger wickeln und fallen auf den Spruch "haben sie etwas dageben wenn wir uns mal kurz umsehen" rein. Wer da "ja" sagt gehört alleine wegen der eigenen Dummheit schon bestraft. Dann ist die Durchsucung nämlich rechtens und vor Gericht verwertbar weil sie mit der freiwilligen Einwilligung des Wohnunginhabers stattgefunden hat.

TobiForPresident
23.02.2005, 07:34
Hallo.
Er hat einen Bericht aus dem Allgemeinen Forum zittiert.

Ansonsten ist es so wie von ZickZack beschrieben...

Ist ähnlich der GEZ usw.

** moved to "Allgemeines" **

funk-nord
23.02.2005, 09:18
moin !

danke für die antwort !

ich hoffe das meine rundreise jetzt zuende ist :o)

erst werde ich vom gästebuch ins bos- foren verschoben und dann wieder ins gästebuch :o)

ich hoffe die rundreise ist kostenlos :o) lach

Etienne
23.02.2005, 23:01
Hey ZickZack!

Original geschrieben von ZickZack
...viele Leute lassen sich jedoch um den Finger wickeln und fallen auf den Spruch "haben sie etwas dageben wenn wir uns mal kurz umsehen" rein. Wer da "ja" sagt gehört alleine wegen der eigenen Dummheit schon bestraft. Dann ist die Durchsucung nämlich rechtens und vor Gericht verwertbar weil sie mit der freiwilligen Einwilligung des Wohnunginhabers stattgefunden hat.
Um deinen Beitrag richtig zu deuten müsste der Hausbewohner doch gesagt haben "Nein, habe nix dagegen" und nicht "Ja"! Denn ja, wäre die richtige Antwort. "Ja, habe was dagegen!" ;-) *grins*

ZickZack
24.02.2005, 01:07
Ein bisschen unglücklich von mir formuliert. :-)

Das "Ja" war natürlich auf "Ja, ich hab nix dagegen, dass Sie sich bei mir umsehen." bezogen. :-)

telemanne
27.02.2005, 14:58
Keine Ahnung welchen Status Beamte der Regulierungsbehörde haben, aber wenn die RegBehö Polizeibehörde ist, dürfen deren Beamte sehr wohl bei GiV in die Wohnung rein. Mein kleiner Finger sagt mir, dass die RegBehö Poliziebehörde ist, bin mir aber nicht sicher und zum nachschlagen hab ich keine Lust.

Ausser sie handeln nach der StPO, dann dürfen sies nicht, weil sie keine Strafverfolgungsbehörde ist.

Daniel Wladow
27.02.2005, 22:21
Hallo,

Beamte der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben selbstverständlich KEINERLEI Polizeibefugnisse und müssen somit nicht in die eigenen (Wohn-)Räume gelassen werden. Dies ist nur mit richterlicher Anordnung möglich, dann ist aber die Polizei auch mit dabei.
Viele Grüße,
Daniel

Deratok
28.02.2005, 13:04
Im Normalfall, wenn die dich aufspüren und dich schon länger abhören, dann kommen die eh gleich mit der Polizei. Zumindest war es bei meinem Bruder so! Der hatte CB-Funl betrieben und einen Verstärker dran gehabt. Das fanden die leute nicht so toll!