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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mithören bei privaten FME???



ffhuegi112
06.05.2002, 16:20
Hallo!
Ich hab mir vor einiger Zeit selber meinen Quattro 98S gekauft! Da aber in der zwischenzeit bei meiner Feuerwehr bei allen "normal sterblichen" die mithörfunktion gelöscht wurde, auch bei mir, wollte ich wissen ob man den privaten Melder auch "offen" haben darf!!

mfg Stefan

Grisuchris
06.05.2002, 16:59
Kurz und knapp gesagt, NEIN, man darf den Melder nicht offen haben.

TobiForPresident
06.05.2002, 17:22
Schwierige Frage. Ich denke du solltest mal mit deinem Wehr-/Wachführer reden. Aber wenn er entschieden hat, das alle FME ohne Monitorfunktion zu betreiben sind, wird das auch keinen Erfolg bringen.

Das wird wohl deine private Entscheidung bleiben ob du ihn so lässt oder umprogrammieren lässt.

-> Rechtliche Hinweise gibts über die Suchfunktion genug, denke ich.

Joe aus Hö
06.05.2002, 17:46
Hallo ffhuegi112,

Die Mithöre ist genehmigungspflichtig, ab einem bestimmten Dienstgrad ist sie genehmigungsfrei.

Aber was anderes: Wenn der Melder Dir privat gehört, sollte es doch Deine Sache sein. Ich würde sie mir nicht löschen lassen...:-)

FFWLorch
06.05.2002, 19:24
Hallo Leute!

Also so weit ich weiß ist es ja nicht gestattet die Mithörfunktion aktivieren zu lassen (Außer besonders Befugte)....Ist aber ja bekannt.

Da ich selbst auch einen privaten FME habe, werde ich deshalb den Melder auch niemals aus der Hand geben, um sowas zu verhindern.
Denn sonst ist das Mithören futsch, auch wenn er mir selbst gehört.... Ich hab ja keine befugnis zum mithören.

Viele Grüße!

ZickZack
06.05.2002, 20:30
Hallo!

Ich muß ehrlich sagen, daß sich mir der Magen umdreht, wenn ich sowas lesen muss!!!

Welche Feuerwehr ist auf gut deutsch so "panne", und löscht Mithörfunktionen auf den Melder? Das darf doch gar nicht wahr sein!!!
Jede Wehrführung, die mal logisch nachdenkt, wird zu dem Schluß kommen, daß die Mithörfunktion ein sehr großer Vorteil ist. Wer sich regelmäßig oder auch nur ab und zu auf dem Einsatzkanal informiert kann dort eine ganze Menge lernen:
Ich finde es jedes mal höchst interessant, den ganzen Alamierungablauf von der Leitstelle bis zum Einsatzende zu verfolgen. Vor allem der Vergleich der Einsatzmeldung mit der tatsächlichen Lagemeldung weicht recht häufig voneinander ab. Gerade in solchen Fällen ist schnelles und vor allem richtiges Handel wichtig (Nachalarmierung, Koordinierung usw...)

Und sowas kann man vom Funk lernen!!!

Meiner Meinung nach ist das was bei euch passiert ganz großer Unsinn! Meckert denn da keiner? Unglaublich!

Viele Grüße

ZickZack

ffhuegi112
06.05.2002, 22:06
Hi!
Danke für euren Antworten!
@ ZickZack: Bei uns haben sie gesagt dass man das jetzt nicht mehr offiziell mit der BOS-Zulassung zu vereinbaren wäre, außerdem wären angeblich zu viele Informationen an 3. weiter gegeben worden! Keine Ahnung wie warum und weshalb! Ich finde es zumindest sch.... dass eine solche "Sperre" eingeführt worden ist! Wenn ich auf meinen Melder mithöre dann ist es entweder wenn ich daheim bin oder ich mitkriege dass irgendwo Einsatz ist, und hier hör ich nur kurz mit damit ich weiß was los ist! Noch ein Gegenargument wäre ja, dass sich genauso gut sich jeder einen Scanner heimstellen könnte und mit dem auch mithören könnte, sogar Leute die überhaupt nicht in der Feuerwehr o. Ä. tätig sind!

Was meint ihr dazu??

CU Hügi

ZickZack
06.05.2002, 22:50
Hallo ffhuegi112!

Über den Sinn bzw. Sinnlosigkeit mancher Bestimmungen und Regelungen zu diskutieren würde ganz sicher in bodenlose ausarten und zu nichts führen. Gerade wenn man bedenkt, dass JEDER ohne großes Fachwissen und finanzielle Mittel (mein erstes BOS-Mithöhrgerät bestand aus einem Radio, bei dem ich den Quarz verdreht habe!) einen Scanner betreiben kann...

Ich wollte Dir damit nur sagen:
Du brauchst Dich in diesem Forum nicht zu rechtfertigen, wann und wie lange Du den Funk mithörts. Vielmehr würde ich mich an Deiner Stelle nicht allzusehr verrückt machen lassen. Nimm Deine Aufgaben und Pflichten als Feuerwehrmann wahr und der Rest ist ja wohl ganz alleine Deine Sache, oder?
Ich wünsche Dir noch viel Freude mit Deinem Quattro und wenn Dir nochmal einer an Dein "Teil" gehen will dann tret ihm in den Allerwertesten ;-)

ZickZack

JoergS
06.05.2002, 23:02
Hallo,

>>Ich finde es jedes mal höchst interessant, den ganzen Alamierungablauf von der Leitstelle bis zum Einsatzende zu verfolgen. Vor allem der Vergleich der Einsatzmeldung mit der tatsächlichen Lagemeldung weicht recht häufig voneinander ab. Gerade in solchen Fällen ist schnelles und vor allem richtiges Handel wichtig (Nachalarmierung, Koordinierung usw...) <<

Verstehe ich nicht.Wieso nehmt ihr Meldeempfänger mit zum Einsatz? Die Trupps brauchen keinen, da sie auf den Befehl des Gruppenführers reagieren. Der Gruppenführer bzw Einsatzleiter hat normalerweise ein FuG, braucht also auch keinen. Und dann sag mir mal wie du mit einem FME nachalamierst. Dazu benutzt man in der Regel ebenfalls ein FuG.

Darüber hinaus hat so ein empfindliches (und teures ) Gerät nichts beim Einsatz verloren.

>>Wer sich regelmäßig oder auch nur ab und zu auf dem Einsatzkanal informiert kann dort eine ganze Menge lernen: <<

Ich will nicht den Moralapostel spielen aber in Deutschland ist das Mithören immer noch verboten. Auch für FA (SB) mit Funklehrgang.

>>Die Mithöre ist genehmigungspflichtig, ab einem bestimmten Dienstgrad ist sie genehmigungsfrei.<<

das ist mir ehrlich gesagt neu. Wo kann ich das nachlesen?

Mir ist klar, dass alles nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Es wird wohl niemand etwas dagegen haben , wenn jemand still und heimlich mal den BOS Kanal zufällig eingestellt hat. Aber wieso regt ihr euch darüber auf, wenn die Wehrführung die Monitorfunktion von den Meldern nimmt.Rein rechtlich ist sie auf der sicheren Seite, da wie schon öfters erwähnt, niemand den BOS Funk mithören darf. Und es wurde schon oft genug mal ebend so der Melder angeschaltet, um mal im Supermarkt oder vor Freunden zu protzen. Und rein praktisch hat die Monitorfunktion nur einen Vorteil: Mal ebend die Neugier zu stillen, wenn irgendwo im Nachbarort die Sirene geht.
Das der Quadro M keine Monitorfunktion mehr anbietet ist gar nicht mal so schlecht. Auf diese Weise kommt man gar nicht erst in Versuchung die Monitorfunktion einzuschalten. Ich gebe auch zu, dass es auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus nützlich ist, wenn man den Funkverkehr mithören kann. So kann man sich auf die Lage einstellen. Aber das kann man auch lösen wenn der Melder nach einer Alamierung länger auf Durchsage bleibt.

Ach so, mal kurz zurück zum eigentlichem Threat:

Die Wehrführung darf dir auch Untersagen einen privaten FME zu benutzen. Und sie kann, wenn sie private FME's duldet, auch bestimmen, welche Schleifen programmiert sind .


Gruss

JS


PS: Freigegeben zur Diskussion

ZickZack
06.05.2002, 23:49
Hi JoergS!

>>Verstehe ich nicht.Wieso nehmt ihr Meldeempfänger mit zum Einsatz? Die Trupps brauchen keinen, da sie auf den Befehl des Gruppenführers reagieren. Der Gruppenführer bzw Einsatzleiter hat normalerweise ein FuG, braucht also auch keinen. Und dann sag mir mal wie du mit einem FME nachalamierst. Dazu benutzt man in der Regel ebenfalls ein FuG. <<

Hä? Wo steht denn, daß ich den Melder mit in den Einsatz nehme?
Gemeint war: Man sitzt zu Hause und hört ner anderen Wehr beim Einsatz zu...

>>Darüber hinaus hat so ein empfindliches (und teures ) Gerät nichts beim Einsatz verloren.<<

Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Der Melder hat im Einsatz absolut nichts verloren!

Du hast zwar auch, wie Deine Vorgänger, die Gesetzeslage zitiert aber mich würde Deine persönliche Meinung interessieren.
Würdest DU Deinen Melder freiwillig "kastrieren"? Ich nicht...bin ich ganz ehrlich. Gesetz hin oder her.

Viele Grüße

ZickZack

kafu
07.05.2002, 00:26
@JoergS

Hi,

dass Mithörschaltungen für Führungskräfte <b>teilweise</b> gestattet sind, stimmt schon. Die Länder als Betreiber der Funknetze sind ermächtigt, Regelungen zu erlassen, um den BOS-Funk in ihrem Bereich den Erfordernissen anzupassen. Es gibt Bundesländer, in denen es entsprechende Erlasse der Innenminister gibt. In unserem Bundesland ist dieser aber älter als 10 Jahre und somit beispielsweise nicht mehr gültig.

Der Bundesgesetzgeber hat ja nicht bestimmt, für welche Anlagen welche Nachrichten bestimmt sind (TKG).

Ein anderes entsprechendes Beispiel sind die FuG 13 (tragbare 4Meter FuG). Hier gibt es Bundesländer, die einen Einsatz dieser Geräte nur den KBI, OrgL Rettung und Leiter BFen gestatten und nur diesen Frequenzzuteilungs-Urkunden ausstellen lassen. In anderen Bundesländern rennt jeder Kommandant damit herum.


Das hat auch was mit den unterschiedlichen Funkkonzepten der Länder zu tun (integrierte Leitstellen usw.)

Und ich rede von FuG 13 mit Akkreditierung.

Joe aus Hö
07.05.2002, 09:48
@ Hügi:

Ist das Verbot der Mithörschaltung bei euch landkreisweit oder nur stellenweise verhängt worden?
Obwohl ich die Mithörschaltung befürworte (Gründe oben...) habe ich in gewisser Hinsicht auch Verständniss dafür, wenn jetzt der Riegel vorgeschoben wird. Du hast in Deinem Posting erwähnt, dass anscheinend Infos an Dritte weitergegeben wurden -- und dass darf nicht sein, erstens von Seiten der Gesetzgeber und zweitens sollte es sich von selbst verstehen, das Gehörte für sich zu behalten bzw. die Mithörschaltung nicht zu aktivieren wenn dritte oder "Unbefugte" mithören können.

Als kleines Beispiel: Ich hatte letztes Jahr einen Motoradunfall und wurde auch mit RTW ins Krankenhaus gefahren. Nach Einsatz-Ende gibt der RTW die Patientendaten (also damals meine) an die Rettungsleitstelle durch und bekommt dann die Einsatznummer. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viele Leute von meinem Unfall erfahren haben, nur weil ein oder zwei "Mithörer" nicht die Klappe halten konnten und die "Neuigkeiten" gleich verbreiten mussten. Wenn mein halber Bekanntenkreis und sogar Leute die ich nur flüchtig kenne früher über meinen Unfall informiert werden als meine Freundin bzw. meine Eltern, stößt mir das halt auf. Als ich dann mal nachgefragt habe woher die Betreffenden von meinem Unfall erfahren haben, kam als Antwort: "Der...hats aufm Funk gehört und hat mich gleich angerufen". Und das kann sicher nicht der Sinn einer Mithörschaltung sein.

Allerdings stelle ich mir die Frage, ob das Canceln aller Mithörschaltungen den erwarteten Erfolg bringt. Sie sind schnell wieder eingerichtet, Scanner bekommt man heut zu Tage nachgeschmissen und den Funk hört man doch trotzdem noch mit, sei es "nur" bei einem Einsatz.



In diesem Sinne

JoergS
07.05.2002, 09:58
Hallo Zickzack,

meine ganz persönliche Meinung: Ich finde die Monitorfunktion recht sinnvoll, wenn man auf der Fahrt zum Gerätehaus ist. Man kann sich auf die Lage einstellen und weiss was einem erwartet, da bei der Alamierung nur das Alarmstichwort durchgegeben wird.
Und wenn ich genau wüsste, das alle Kameraden dies auch so sehen, hätte ich nichts gegen eine generelle Freischaltung der Funktion.
Da es aber immer wieder Leute gibt, die meinen besonders Toll zu sein wenn sie im Supermarkt an der Kasse mit eingeschaltetem Melder stehen oder in der Kneipe vor Freunden damit prahlen zu müssen, kann ich sehr gut verstehen, weshalb die Monitorfunktion gesperrt wird.
Ich fände es nicht toll , wenn ich einen NAW benötige und die ganze Kneipe/der ganze Supermarkt darüber bescheid weiss.

>>Gemeint war: Man sitzt zu Hause und hört ner anderen Wehr beim Einsatz zu... <<

OK, hier hab ich dich falsch verstanden.

Gruss

JS

Etienne
07.05.2002, 23:06
Hey Leute!


Bei uns werden FME aus ohne Mithörfunktion programmiert und dann weitergegeben!

Die privaten sind allerdings offen programmiert und teilweise auch die der offiziellen!

Solange man das durch einfaches Umprogrammieren ändern kann ist das ja gut!

Bloß denkt mal an die neue FME-Reihe von Swissphone! Der Quattro XL (glaube ich oder der Quattro M) können gar nicht auf Mithören programmiert werden, da das Hardwaremäßig gar nicht erst möglich ist!

Ich denke diese Art wird von Behörden vermehrt gekauft! Ich denke aber auch, dass es nicht unbedingt nötig ist, dass ein normaler Feuerwehrmann seinen Melder aufmithören schalten muss! Das ist nicht so wichtig, oder hängt davon ein erfolgreich verlaufender Einsatz ab? Ich meine nicht!


Bei uns werden nur die Melder vom KBM, ASL, StBM, GemBM, OrtsBM und weitere wichtige Leute für mithören freigeschaltet! Ich finde das reicht auch!


Gruß

Etienne


Funkbeauftrager + Kreisfunkausbilder

marco
08.05.2002, 04:44
Hallo,
eine Meinung zu dem Thema:
was keiner weiß macht keinen heiß, gerade bei einem privaten FME.
Bei uns giebt es über die Mithörfunktion auch keine klare Regelung.Einige haben es einige nicht.Aber da verliert eigentlich keiner ein Wort drüber.
Meiner Meinung nach ist eine Mithörfunktion sinnvoll.Ich arbeite ca.20km von unserer Feuerwehr entfernt. Da höre ich auch erst mal kurz mit was überhaupt genau los ist. Denn wegen einer Ölspur, PKW Brand etc... brauch ich nicht in die Wache fahren, denn bis ich dann in ca.20 min dort wäre ist die Sache meist erledigt.

So kann die Stadt auch einiges an Kosten sparen.Was würde es denn Kosten wenn gleich jeder von der Arbeit wegrennt wenn der Melder geht?

ron
08.05.2002, 08:42
Hallo Etienne

Quattro M: kein Mithören möglich
Quattro XL/XLS: Mithören möglich.

Mein privater ist auch "offen". Doch ich protze damit nicht rum. Somit fällt das auch keinem weiter auf.

Etienne
08.05.2002, 14:27
Hey zurück Ron!


Danke für die Klarstellung, ich hatte das gerade nicht mehr genau im Kopf!

Solange damit keine "rumprollt", wie du schon sagst, fällt es ja auch niemanden auf und keiner sag was!


Gruß

Etienne

Etienne
08.05.2002, 14:32
Original geschrieben von marco
Meiner Meinung nach ist eine Mithörfunktion sinnvoll.Ich arbeite ca.20km von unserer Feuerwehr entfernt. Da höre ich auch erst mal kurz mit was überhaupt genau los ist. Denn wegen einer Ölspur, PKW Brand etc... brauch ich nicht in die Wache fahren, denn bis ich dann in ca.20 min dort wäre ist die Sache meist erledigt.

So kann die Stadt auch einiges an Kosten sparen.Was würde es denn Kosten wenn gleich jeder von der Arbeit wegrennt wenn der Melder geht?


Hey Leute!

Das ist jawohl nicht ernst gemeint oder? Wenn du einen Melder hast und der auslöst, dann solltest du dich auch zum Feuerwehrgerätehaus bewegen und nicht sagen: "Ach, das ist nur eine Ölspur, langweilig, außerdem regnet das! Darauf habe ich kein Bock"! Wenn jetzt jeder kurz reinhört und sag, ach nur eine Ölspur, da brauche ich nicht hinfahren, dann kommt gar keiner mehr!

Also dieses Argument zieht bei mir gar nicht! Aber das ist ja nur meine Meinung, bitte nicht persönlich nehmen! ;-)


Gruß

Etienne

Jonas
08.05.2002, 14:49
Hi!

Das mit dem Arbeitsweg ist immer sone Sache.
Ich habe auch einen 15 km langen. Für gewöhnlich
fahre ich mit dem Fahrrad, weil das schneller geht wenn
man in die Stadt rein fährt. Für eine Strecke brauche ich
ca. 35 min.

Da Ölspuren, die meisten PKW-Brände, etc. eigentlich in
35 min geschafft sein sollten, macht es also wirklich keinen
Sinn los zu fahren.

Deswegen ist die Sache mit der Mithörfunktion in diesen
Fällen auch sehr praktisch. Melder ohne machen nach 30
Sekunden, oder so wieder zu und das war's. Mit Mithör-
funktion kann ich hören, was für ein Ausmaß die Sache
ungefähr hat und abschätzen, ob das eher 20 min,
oder 2 Stunden dauert.

Wenn ich absehen kann, dass es noch was zu tun gibt, wenn
ich da bin, dann fahre ich natürlich hin.


MfG

Jonas

marco
08.05.2002, 22:28
@ etienne
Ich meinte das genau so wie es Jonas geschrieben hat. Ich bin mir wirklich nicht zu schade für eine Ölspur oder sonstige Kleineinsätze.Wenn ich zu hause oder in der nähe bin und es ist so was dann bin ich auch immer da.
Aber es ist doch echt sinnlos für einen Einsatz der vielleicht 30min dauert 20km in die Wache zu fahren.Außerdem arbeiten auch genug Leute im Ort, die bei so etwas in der Regel ausreichen.

PeleMC
09.05.2002, 09:18
Hallo ,

ich denke das die Mithörschaltung für Feuerwehrangehörige schon wichtig ist! Bei uns werden so nach und nach neue Melder ( Quattro XL ) angeschafft , mit freischaltung für die monitorfunktion!
Es heisst ja, man darf den funk mithören, aber den inhalt darf man nicht an 3 weiter geben solang es nicht für einen selber bestimmt war ! Ich glaube so steht es da irgendwo *gg*

DJUwert
11.05.2002, 13:31
Es gibt Bundesländer, in denen es entsprechende Erlasse der Innenminister gibt. In unserem Bundesland ist dieser aber älter als 10 Jahre und somit beispielsweise nicht mehr gültig.

Wasn das fürn Quatsch?

Ich hoffe doch, dass der Innenminister über 10 Jahre ist.. :-)

Ich bin trotzdem der Meinung, dass es verboten ist, die Monitor auf FMEs freizuschalten. Ist halt so. Gruss, Uwe Neubert.

JoergS
11.05.2002, 15:04
Hallo,

noch mal kurz etwas aus der gesetzlichen Richtung:

offiziel (nach TR-Bos ) gibt es die Monitorfunktion auf FME 's gar nicht. Also ist das Freischalten auch nicht explizit verboten (weil es ja eigentlich gar nicht da ist ;-) )
Verboten ist es halt (wurde ja auch schon zu genüge geschrieben) nicht für die Empfangstation bestimmte Nachrichten zu empfangen bzw abzuhören . Ob nun diese Empfangstation ein Scanner,ein umgebautes Radio, ein FuG oder ein privater bzw ein offizieller Meldeempfänger ist, ist uninterressant .

Das die Monitorfunktion u.U. eine recht sinnvolle Funktion sein kann steht auf einem anderen Blatt.


@Etienne: Meine Arbeitstelle ist auch ca 20 km vom Gerätehaus entfernt. Daher informiere ich mich bei einem Alarm erst einmal, was anliegt (Telefon oder Melder) . Wie schon geschrieben, wäre es recht sinnlos, zu einem PKW-Brand, Tür öffnen oder kleinerer Ölspur zum Gerätehaus zu fahren. Wenn ich da wäre, hätte sich die Angelegenheit eh erledigt. Das hat nichts mit der "zu einer Ölspur gehe ich doch gar nicht erst los"-Einstellung zu tun. Mal ganz davon abgesehen, das mein Arbeitgeber das auch nicht unbedingt schätzen würde. (kleine Anmerkung: Mein Arbeitgeber ist sehr feuerwehrfreundlich Eingestellt. Ich könnte also zu jeder kleineren Sache zur Feuerwehr fahren; mache ich aber von mir aus nicht)

Gruss

JS

Torsten
11.05.2002, 15:30
Hallo!!

Also was ich hier so lese ist mir fast alles neu!! Habe auch schon mal davon gehört das die Mithörfunktion bei FME nicht erlaub sein darf, aber das ist schon jahre her!!
Wenn mich nicht alles täuscht ist das Mithören für Mitglieder einer Feuerwehr erlaub. Nur das weiter geben an dritte ist verboten!!
Ansonsten bin ich gerne bereit was dazu zulernen wenn meine ansicht nicht stimmen sollte!!
Bitte dann aber auch mir zuverraten wo ich sowas nach lesen kann!!

Danke Torsten!!

Funkfreund
11.05.2002, 18:04
Hallo miteinander!

So eine Diskussion gab es glaube ich schon mehrmals, ist aber immer wieder interessant, wie unterschiedlich die Meinungen darüber sind.
Ich staune allerdings nur über Die Meinung, bei einem Alarm für die Ortsfeuerwehr von der 20km entfernt liegenden Arbeitsstelle dorthin mit ausrücken zu wollen. Das kann doch nun wirklich nicht ernst gemeint sein.
Ich arbeite ca. 14 km von unserem GH entfernt und bin m.E. noch niemals auf die Idee gekommen, bei einem Alarm von da aus mitausrücken zu wollen. Es wäre ja grundsätzlich möglich, daß das manchmal oder meistens anders aussieht, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Wir haben eine Ausrückezeit von ca. 3-5 min, ich benötige für diese Strecke bei "normalem" Verkehr bestenfalls 15 min, da muß es aber bestens voran gehen.
Insofern ist das Gerätehaus auf jedem Fall verwaist, ein Anfahren der E-Stelle mit Privatfahrzeug lehne ich ab. Dabei spielt es absolut keine Rolle welcher Art der Einsatz ist, es werden gerade bei "belanglosen" Ölspuren teilweise mehr Leute benötigt, als bei den "großen" Einsätzen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die wahren Gründe weniger "Das hat doch keinen Zweck oder die sind ja bestimmt genug!" etc. sind sondern eher " Da gibt es ja gar nicht zu sehen oder "da ist ja gar nicht los!"
Also kann ich bei jedem Einsatz mit ausrücken, wenn ich nicht auf Arbeit bin und mit den Einsatzfahrzeugen die E-Stelle mit anfahren kann.
Einzige Ausnahme ist für mich der Katastrophenschutz, THW o.ä., dafür wurden eben die sogenannten "Rüstzeiten" eingeführt(bei uns z.B. 2 Stunden). Nur so hat man die Möglichkeit, bei einem Einsatz auch während der Arbeit oder wenn mann gerade unterwegs ist, teilzunehmen.
Das stellt aber nach wie vor eher eine Ausnahme dar, zumindest in meiner Gegend.
Ich nehme den FME trotzdem mit auf Arbeit und möchte die Mithörfunktion auch nicht mehr vermissen, benötige sie aber z.B. auf Arbeit nur rein informativ.

In diesem Sinne

Gruß, Peter

Das ist aber nur meine persönlich Meinung, es sollte sich niemand angegriffen fühlen.

marco
13.05.2002, 17:46
@ Funkerfreund
Deine Meinung verstehe ich jetzt aber auch nicht so ganz. Wenn ihr jetzt einen Einsatz habt der länger dauert oder viel Personal benötigt wird finde ich es schon sinnvoll die Arbeitsstelle zu verlassen.
Bei uns läuft das ganze dann so ab daß die Kameraden die etwas später am Gerätehaus sind halt mit dem MTW nachkommen oder daß der MTW auch mal zurück an die Wache fährt um noch Personal abzuholen. So muß keiner mit dem privat PKW zur E-Stelle kommen.

Funkfreund
13.05.2002, 20:52
Hallo, Marco!

Du hast ja im Prinzip recht, wenn ihr für diese Zwecke einen MTW rumstehen habt, mag das durchaus funktionieren. Wir haben momentan 4 Fahrzeuge, ELW1, LF8/6, TLF16 und LF16/12. Bei fast allen Einsätzen sind sämtliche Fahrzeuge unterwegs, meistens fahre ich ja auch selbst. Es ist daher wirklich sinnlos, von 14km Entfernung mit ausrücken zu wollen. Wenn viel Personal benötigt wird oder der Einsatz länger dauern sollte, werden ganz einfach nächste Wehren nachalarmiert, damit sollte niemand ein Problem haben. Und falls der Einsatz immer noch andauern sollte, wenn ich inzwischen wieder zu Hause sein sollte(dank Mithörfunktion!), dann melde ich mich über Funk einsatzbereit im GH und werde bei Bedarf geholt.
Das funktioniert so bestens, es ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, daß wir aufgrund Personalmangel nicht einsatzbereit gewesen wären. Trotz allem Enthusiasmus für die Feuerwehr(ich auch!) sollte trotzdem die Arbeit immer Vorrang haben. Bei denjenigen, wo das nicht so sein sollte, kann ich nur sagen: "Glückwunsch!".
Wer natürlich während der Arbeit mit ausrücken will und kann und dann auch noch dort definitiv was erreichen kann, der sollte das natürlich auf jeden Fall tun. Im Allgemeinen fällt mir da aber auf, daß es dann hauptsächlich nur noch nach dem Motto läuft: "Ich war noch dabei und stehe mit drauf! oder Ich habs noch gesehen und kann mitreden!"
Das möchte ich niemand unterstellen, das sind nur so meine Beobachtungen zu diesem Thema.
So, ich denke das reicht jetzt dazu.

Viele Grüße

Peter

Etienne
13.05.2002, 21:00
Hey Leute!


Also das mit dem Arbeitsplatz verlassen, der 14 oder noch mehr Kilometer entfernt ist macht ja auch keinen Sinn, das sehe ich ein!


Das wird bei uns ganz einfach durch die Schleifenaufteilung geregelt!


Tagschleife: 6-18 Uhr zirka 10 Mann
Nacht und Wochenende: 18-6 Uhr bzw. 0:00-24:Uhr alle Leute (zirka 30)

Die Leute, die die Tagschleife haben, wohnen bzw. arbeiten direkt in der Nähe des Gerätehauses und sind unmittelbar da! Dadurch müssen keine Kameraden ihre Arbeitsstellen verlassen, die weit wegwohnen!

Die am Wochenende wird bei kleinen Einsätzen nur eine Schleife (entweder die Tagschleife oder die Nachtschleife) abwechselnt ausgelöst!


Was haltet ihr denn davon?


Gruß

Etienne

JoergS
13.05.2002, 21:35
Hi Etienne,

wir haben bei uns eine ähnliche Aufteilung. Tagschleife von 6-18 Uhr (in der Regel haben diese Schleife Personen die im Ort arbeiten) und die Nachtschleife (18-6 Uhr) für die Leute , die Ausserhalb arbeiten. Zusätzlich ist auf jedem Melder noch eine extra Schleife programmiert, die für grosse Schadenslagen vorgesehen ist z.B. Grossbrand , PKW Unfall und generell wenn Personen in Gefahr sind.
Sollte diese Schleife alarmiert werden, dann kann es unter Umständen doch Sinnvoll sein, zur Feuerwehr zu fahren, selbst wenn man eine längere Anfahrt hat. Bei einer Grossschadenslage kann man auch helfen , wenn man 20 Minuten später kommt.
Das ist auch gerade die Zeit, wenn bei einem Brandeinsatz die ersten AGT's aus dem Einsatz kommen, und abgelöst werden müssen. Denn gerade Tagsüber kann es sein, das nicht genügend AGT' s vorhanden sind.
Man kann meiner Meinung nach nicht generell sagen ob es sinnvoll ist, lange Wege zum Gerätehaus zurückzulegen oder nicht. Das hängt auch immer ein bischen mit der vor-Ort-Situation zusammen.

Gruss

JS

Funkfreund
14.05.2002, 22:56
Hi, JoergS & Etienne!

Mit dieser Lösung könnte ich mich anfreunden. Wir haben zwar einige Schleifen, aber nur für die unterschiedlichen Fahrzeuge. Wenn diese "Gesamtschleife" alarmiert wird, muß ich annehmen, daß ich auch in 20 min noch gebraucht werde, dann macht natürlich das Ausrücken vom 20km entfernten Arbeitsplatz noch Sinn. Das ist dann ähnlich wie bei Katschutzalarm. Ich werde diesen Vorschlag mal anbringen, scheint mir die optimale Lösung für das Problem.

Gruß, Peter

TomP
15.05.2002, 20:18
Das von JoergS geschilderte System läuft Sehr gut,
die genaue Aufteilung ist wie folgt:
Gerätewarte/ Technik 3 FME. Aufgabe : Versorgung anderer Ortswehren mit Material(Bindemittel usw.)/Türöffnen Nacht im Stadtgebiet, sowie dringende Gerätewartaufgaben(z.B. Schlauchtausch für Ortswehren).
KDO/Führungsgruppe (gesammt 9 FME): Türöffnen Tag, Einsatzführung bei jedem Einsatz.
Kleine Tagschleife 06-18 Uhr (gesammt 15 FME):Entstehungs und Kleinbrände, Technische Hilfeleistungen ohne Personenschäden(Öl usw)
kleine Nachtschleife 18-06 Uhr (gesammt 17 FME) zusätzlich zur Tagschleife Brandmeldeanlagen 18-06 Uhr
Alle FME (gesammt 34 FME) ab Mittelbrand, LKW Brand, alle TH Einsatze mit Personenschaden (VU, Personensuche / Rettung, )
als letzte Stufe bleibt dann noch die gute alte Tute mit bis zu 56 FA (SB)
Zusätzlich noch Einzelschleifen für StadtBm,OrtsBm und stellv.

Pinselmaster
21.05.2002, 10:45
Also bei uns hat das Mithöhren der Landkreis erlaubt ( geduldet ).
aber unser Kommander lässt es nur für die Gruppenführer zu.

Und warum. Weil irgendwelche Feuerwehr-Geile Hunde. Den ganzen Tag mit dem aufgeschaltenem FME rumlaufen. Sodas man die schon 10m zuvor höhrt bevor sie da sind.

Inzwischen sind einige auch GF und dürfen das auch noch. Unser Kommander hat die zwar schon zig mahl ermahnt. Aber bei solche hat dass keinen Sinn.

Meine Meinung: Gleiches recht für alle ( auser Komandanten ). Den die nachbar Orte sind von hinten bis vorne aufgeschalten.

Das mit den Schleifen ist bei uns so in etwar wie bei TomP geregelt nur wir haben keine Gerätewart schleife. Ist auch unsinnig.

PS: Wenn wir nich ein bischen Dienst-geil wären. Dan wären wir auch nicht so anggaschiert bei der sache.

Mfg

Pinselmaster

gismor
21.05.2002, 13:48
Schon interessant was man hier so zu lesen bekommt! Bei uns hat sich noch nie jemand die Frage gestellt FME´s mit oder ohne Monitorfunktion zu bestellen, bis heute(und ich glaube das es im Ganzen Landkreis so ist) wurden ausschließlich FME´s mit Mithörfunktion bestellt. Die Letzten FME´s die wir bekommen haben(Quattro M) wurden wieder zurück geschickt und gegen Quattro 98s ausgetauscht.
Ich persönlich finde es schon sinnvoll wenn ich auf meinem FME mithören kann, gerade auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei einem Einsatz, häufig kommt schon über Funk die Meldun das z.B. keine weiteren Kräfte bennötigt werden, da kann ich doch dann in aller Ruhe umdrehen und wieder nach Hause fahren, als mich dem Streß auszusetzten mit dem Privat PKW möglichst schnell zum Feuerwehrhaus zu fahren.
Und zu guter letzt:selbst wenn man mir die Monitorfunktion sperren würde, dann hätte ich immer noch meinen Scanner!!!

Funkfreund
21.05.2002, 23:33
Das ist ja schon so richtig, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß du dann ständig mit deinem angeschaltetem Scanner rumläufst. Es ist für mich absolut unverständlich, daß überhaupt eine Kommune oder Stadt, geschweige denn das LRA FME für eine Feuerwehr bestellt, die offen sind. Da läuft wohl irgendwas schief. Wer seine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr davon abhängig macht, ob er einen offenen FME bekommt oder nicht, der sollte es am Besten sein lassen. Solche Leute sind nicht förderlich für eine Wehr.
Ich persönlich möchte diese Funktion nicht missen, sei es eine Information für meine Frau wann ich vermutlich zurückkomme oder einfach nur informativ auf Arbeit, wenn ich nicht dabei sein kann. Es hat niemand, kein Wehrführer, kein GF, kein KBM oder SBM und erst recht kein Anwärter ein Anrecht darauf, die Mithörfunktion zu haben. Das muß mal so gesagt werden. Bei uns gibt es gute und top ausgebildete Feuerwehrleute, die wissen überhaupt nicht, was eine Monitorfunktion ist, haben überhaupt kein Problem damit und sind bei jeden Einsatz dabei wenn sie können. Dagegen beobachte ich bei einigen mit dieser Mithörfunktion, daß diese nur bei "interessanten" Einsätzen erscheinen. Für mich ist jeder Einsatz gleich, egal ob Öl oder VKU, dazu brauche ich die Mithörfunktion nicht.
Wie gesagt, ich unterstütze die Mithörfunktion voll und ganz, aber nicht so, wie hier diskutiert wird.

Schönen Abend noch.

Gruß, Peter

kafu
22.05.2002, 00:21
Ganz recht, Funkfreund.

Und eins will ich zu bedenken geben. Ob FME mit Monitorfunktion betrieben werden dürfen, hat weder die Kommune noch der Landkreis zu entscheiden, denn ihnen fehlt die Kompetenz.

Letzendlich, egal welche Funktionen bei der Anschaffung programmiert sind, derjenige, der die Monitorschaltung benutzt, ist dafür auch verantworltich.

So wie das Funkfreund beschrieben hat, finde ich das auch in Ordnung. Da steht auch Verantwortungsgefühl hinter. Mal ehrlich, die Frau bekommt ja eh erzählt, was war. Alles in Ordnung. Aber:

Ich würde vor einer Strafanzeige z.B. bei Missbrauch der Monitorschaltung (Weitergabe an Dritte, Mithören in der Öffentlichkeit) nicht zurückschrecken. Egal wer es ist.

Denn eins ist wohl klar, wenn ich mal einen Notfall habe, möchte ich auch nicht, dass das jeder mitbekommt (siehe oben- Joe aus Hö). Es gibt nämlich auch noch eine Privatsphäre. Und der Schutz dieser ist allemal höher anzusehen als der vermeintliche Anspruch einer "Heißdüse" auf Berieselung durch den <b>nicht öffentlichen mobilen Landfunk</b> der BOS.

Pinselmaster
22.05.2002, 09:38
>>Ich würde vor einer Strafanzeige z.B. bei Missbrauch der Monitorschaltung (Weitergabe an Dritte, Mithören in der Öffentlichkeit) nicht zurückschrecken. Egal wer es ist. <<

Das glaube ich dir zwar nicht so ganz. Aber einerseits hast
du vollkommen recht. Den Leute die den ganzen Tag mit aufgeschaltene FME rumlaufen. Oder gar Infos an Dritte weitergebe. Dennen gehörts nicht anderst.

Funkfreund
22.05.2002, 10:50
Ich freue mich, daß es doch auch noch jemand so sieht.
Ganz genauso ist es nämlich, die Funkhändler haben nämlich vom Innenministerium ihre Anweisungen, wie sie die bestellten FME zu programmieren haben. Daß da fast jeder davon abweicht, ist wohl jedem klar. Schließlich wollen die ja auch verkaufen. Das hat sich alles verselbstständigt, die staatliche Kontrolle fehlt, jeder kann FME liefern und programmieren, wen wunderts da, daß FME gleich offen geliefert werden.
In der Frage ging es allerdings um private FME, dort kann sich jeder das Mithören programmieren oder programmieren lassen, das ist ja klar.
Und trotzdem kann niemand diesbezüglich eine Forderung stellen. Wenn es mal soweit ist, dann können die 4m BOS-Frequenzen in den Bereich 87,5 bis 108,0 MHz verlegt werden. Dann wäre das alles einfacher.

In diesem Sinne...

Gruß, Peter

christian82
22.05.2002, 13:39
darf der Werleiter einen eigentlich den privaten FME entziehen??
aus welchen Gründen auch immer.....??

kafu
22.05.2002, 16:11
Nein,

dazu hat er kein Recht.

Es sei denn es ist ein FME der Kommune.

Bei privaten FME aber auf keinen Fall.

Wohl kann er aber z.B. bei Verstößen gegen Fernmelderecht, die strafbewehrt sind, die Strafverfolgungsbehörden einschalten (wie im übrigen jeder).

Die RegTP oder die Staatsanwaltschaft wird im Wege der Strafverfolgung das Gerät dann einziehen.

Christian
22.05.2002, 21:07
Hallo,

war heute auf einem Lehrgang bei Motorola und habe dort Interessantes zum Thema Monitorfunktion und nicht-BOS-Konforme Melderprogrammierung erfahren.


Der Hersteller eines FME muß diesen gemäß TR-BOS ausliefern, sonst darf der Melder nicht als BOS-Melder (mit Zulassungsnummer) ausliefern. Das heißt die Mithörfunktion darf nicht aktiviert sein, es darf keine abschaltbaren Schleifen geben und "Nur Vibration" ist als Signalisierungsart unzulässig.

Was dann der Händler macht, steht auf einem anderen Blatt und wird durch die Zulassungstelle nicht weiter geprüft und kontrolliert. Wer was programmiert bekommt bestimmt alleine die beschaffende/programmierende Dienststelle d.h. es finden örtliche Regelungen Anwendung die festlegen, wer zum Beispiel die Mithörfunktion erhält.

Die BOS Zulassung erlischt übrigens bei einem nicht nach TR-BOS programmierten Melder nicht, da der Zustand bei Auslieferung meßgeblich ist.

Die Regelungen des TKG und anderer einschlägiger Vorschriften bleiben hiervon unberührt, will heißen wer mithört und das Mitgehörte an Dritte weitergibt macht sich trotzdem strafbar. Aber bekanntlich wo kein Kläger da kein Richter also nicht übertreiben, schön den Ball flachhalten und alles ist in Butter.

fmschotte
23.05.2002, 10:37
Tachchen.

Ich hab da ein problem mit "an dritte weitergeben".

Die vorschrift besagt
1. ist die leitstelle.
2. ist der der mit der leitstelle redet.
die sogenannten 3. sind die die das gespräch zwischen 1. und 2. mithöhren. logisch oder?
laut TR-BOS ist das weitergeben der nachrichten an dritte verboten also auch für alle die es zufällig oder beabsichtigt mitkriegen.

Das ist aber praktisch nicht möglich weil ja jeder RTW od. Einsatzfahrzeuge der FF od. BF den funkverkehr mitkriegen.

Das es offene melder gibt halte ich ja nicht für verkehrt.
Das aber solche "Düsen" damit prahlen das ist scheisse und gehört sich nicht.

und weil diese leute damit prahlen sagen die kommandanten, weg mit der mithörfunktion. auch logisch oder?

Ich persönlich habe keinen melder bei uns regiert die gute alte sirene. ( aber n scanner hab ich, aber natürlich nicht um BOS zu hören ist ja verboten :-))) )

allseits gut hören und bis heute nacht :-))

Gruß

FM Schotte

kafu
23.05.2002, 11:22
Das siehst du was falsch.

Die Weitergabe an Dritte ist schon im Strafgesetzbuch strafbewehrt (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), § 201 StGB bzw. Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB (für Feuerwehrangehörige Abs. 2 Nr. 2 -amtsnahe Personen-)

zu §201 StGB:

"öffentlich mitteilt":
bedeutet, das Aufgenommene oder Abgehörte für einen nach Zahl und Individualität unbestimmten oder für einen nicht durch persönliche Beziehung innerlich verbundenen bestimmten Kreis von Personen zugänglich machen (NJW 94, 1543 (1544)).

zu § 203:

"Offenbaren "

ist jede Mitteilung über die geheimzuhaltende Tatsache (einschl. der Person, auf die sie sich bezieht) an einen Dritten -auch einen nach §203 Schweigepflichtigen-, der das Geheimnis oder die Einzelangaben noch nicht oder noch nicht sicher kennt (NJW 95, 29215).


Für Rettungsassistenten gilt auch § 203 Abs. 1 (Heilberufe, für die...)

Der erste Mann im RTW kann also dem zweiten Mann nichts offenbaren, da dieser die Umstände kennt.

Im übrigen gelten noch das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht des TKG, § 86.

Zwar sind die von dir zitierten Inhalte mir nicht bekannt, aber o.g. Gesetze gingen einer Richtlinie ohnehin vor.

Mit diesem Beitrag habe ich mich an solchen Diskussionen aber das letzte Mal beteiligt, da wir sie schon öfter geführt haben.

fmschotte
23.05.2002, 12:25
@kafu

Das wollte ich so ähnlich sagen.
saß aber im pausenraum und hatte die gesetzestexte nicht zur hand.

daher diese etwas laienhafte erklährung.
aber in 2 wochen hab ich privat internet dann bin ich öfter hier und dann auch Qualifizierter.

bis denn in 2 Wochen
Gruß
fmschotte

STORM
24.05.2002, 20:59
Moin Kammeraden (und Kammeradinnen),

Der Sinn und Zweck der Mithörfunktion ist und das sollte jedem klar sein nicht ständig mitzuhören so das andere es mitkriegen oder es den Personen gleich direkt zu erzählen.
Ich sehe den Sinn eher darin das man (wie oben schon erwähnt) im PKW unterwegs ist von der Firma zum Feuerwehrgerätehaus und z.B. die Meldung hört FEHLALARM dann kann ich gleich zurück an die Arbeit und mein Chef der es ohnehin nur Duldet das ich wegefahren bin ist nicht alzu verägert. Wenn ich weiter weg wohne von meinem FwGH dann kann ich sogar in der Firma warten, bis sich der erste im Fahrzeug auf Funk meldet. Dann brauche ich nicht wegen eines Papierkontainers meinen Job riskieren.
Ein weiteres Argument für die Mithörfunktion ist das Fw - Leute allgemein nicht ordentlich funken können. Wenn sie es aber abends im Wohnzimmer hören kann man es lernen. Ich lernte das funken auch nicht auf dem Lehrgang, sondern in meiner Jugendfeuerwehrzeit zuhaus am Scanner! Da nur wenige Leute Scanner besitzen sollte man die Mithörfunktion bei allen dulden.

MkG

STORM
24.05.2002, 21:04
Ach und hizufügen wollte ich noch das es nicht nur Leute gibt die (illegal) Mithören, nein es gibt sogar Leute die 5-Tonfolgen, POCSAG-Meldungen und FMS-Telegramme entschlüsseln! Und dieses Programm dafür kann man sogar hier Downloaden!

Ihr Mithörfunktion "gegner" was sagt ihr denn dazu?

Funkfreund
24.05.2002, 23:44
Hier die Antwort eines "Mithörfunktionsgegners", der die Mithörfunktion nicht missen möchte.
Deine Argumente sind ja völlig einleuchtend, allerdings ist der Sinn und Zweck nach wie vor der, das die Mithörfunktion im BOS-Bereich verboten ist.
Das diese auf jeden Fall seine Vorteile hat, habe ich schon weiter oben erläutert und möchte das nicht noch mal aufwärmen.
Nicht akzeptieren kann ich das Argument, ob du bei einem Papiercontainerbrand mit ausrückst oder nicht.
Daß bei uns allen die Arbeit Vorrang hat ist ja wohl klar. Und trotzdem muß ich wissen, ob ich mit einem Ausrücker bei meinem Arbeitgeber Probleme bekomme oder nicht. Wenn es von dem Arbeitsplatz überhaupt möglich ist auszurücken, dann kläre ich das bei der Einstellung mit dem Chef definitiv ab. Wenn ja, gehts los, wenn es klingelt, wenn nein, dann läßt es mich absolut kalt. Es werden bei jedem Einsatz, egal welcher Art, mehr oder weniger Leute gebraucht, speziell bei anspruchsvollen Einsätzen sind manchmal wenig gute Leute meistens viel mehr.Ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, dem du definitiv klarmachen kannst, daß du bei dem Einsatz nicht oder bei dem anderen besonders gebraucht wurdest. Für Leute, die damit nichts zu tun haben, ist das nur ein rotes Tuch.
Und zum Thema FMS32, wer unbedingt wissen muß, welcher RTW oder welches NEF in welche Straße zu welcher Oma zum HI fahren muß, der soll es auf jeden Fall tun. Darin sehe ich nichts Verwerfliches.
Ich würde mich keinesfalls für eine generelle Freigabe der Mithörfunktion aussprechen, Der BOS-Funk ist sowieso schon fast zum CB-Funk geworden, irgendwo sollte das schon noch einen behördlichen Charakter behalten.

Gruß, Peter

STORM
25.05.2002, 16:43
Wir können uns wohl alle darauf einigen das die Mithörfunktion Vor - und Nachteile hat. In dem Landkreis in dem ich wohne wird es wohl damit demnächst keine Probleme geben, denn es wird die DIGITAL - Alarmierung eingeführt. Da die FME´s dafür nicht auf dem 4m - Betriebskanal laufen ist ein Mithören technisch (bei allen Meldertypen) unmöglich.

STORM

Christian
25.05.2002, 20:24
Hallo,

wir haben auch viele Mülleimerbrände. Wenn es geht rücke ich auch zu jedem Einsatz mit aus. Es gibt aber auch Gelegenheiten wo ich es mir definitiv überlege etwa wenn ich am nächsten morgen Früdienst habe. Ich kann daher auch denjenigen verstehen der seine Arbeit nicht für einen kleinen Einsatz unterbricht um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden !


Da ist die Mithörschaltung schon praktisch. Man kann dann seinen Arbeitsplatz immer noch verlassen wenn sich die Lage zuspitzt, sich die eigene Einheit nach einer bestimmten Zeit nicht am Funk meldet oder zum Beispiel ein Klasse II Fahrer fehlt.

Funkfreund
25.05.2002, 20:48
Natürlich, Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Das ist ja auch alles richtig so und zu akzeptieren. Mit Sicherheit hat die Mithörfunktion mehr Vorteile als Nachteile.
Und trotzdem ist es nun mal nicht ohne Grund verboten.
Der BOS-Funk unterliegt nun mal einer gewissen Geheimhaltungspflicht und das sollte auch so bleiben.
Wenn sich jeder, der die Monitorfunktion programmiert hat, daran halten würde, wäre es sicher kein Problem, das generell zu erlauben.
Da es aber immer Unverbesserliche gibt, die ständig mit "offenem" FME durch die Gegend laufen müssen, kann ich eine generelle Freigabe der Monitorfunktion nicht unterstützen.
Ich denke mal, daß wir uns da schon irgendwie einig sind, daß es hier nicht um irgendwelchen Spielzeugfunk geht.

Einen schönen Abend noch

Peter

STORM
26.05.2002, 16:01
@Christian+Funkfreund

Ich meinte auch nicht das mir ein Papiercontainerbrand zu klein ist und das ich nur bei Großbränden mitfahre. In meinem Dorf sind 5 Bauern und 3 andere Personen sind Selbständig mit Firmensitz im Dorf. Trotz der Sirenen haben alle diese 8 Personen FME´s (ob mit oder ohne Mithörfunktion weiß ich jetzt nicht) und ich glaube nicht das ich unbedingt benötigt werde. Zumal wenn ich bei "normaler" fahrt 10-15min zum FwGH brauche.
Mein Arbeitgeber (bzw. Ausbildungsleiter) hat es genehmigt, dass ich zwar los darf aber wenn es zu oft vorkommt nicht mehr. Dann fahr ich lieber mal bei einem Papiercontainer nicht los.
Diese Regelung greift aber nur zwischen 8.30 und 14.30 das ist meine Kernzeit und außerhalb kann ich sowieso gehen wann ich will. Da fahre ich selbstverständlich (wie ich es gelobt habe) zu JEDEM Einsatz mit.

Christian
26.05.2002, 16:24
@Strom

Ich bin doch vollkommen auf deiner Seite - ich fahre auch JEDEN Einsatz mit der geht, aber wie gesagt wenn es gibt durchaus Situationen wo ich es Überlege also etwa wenn der Arbeitsplatz davon abhängt oder die Gesundheit etc. muß man auch mal in den sauren Apfel beißen und "mit dem Arsch" zuhausebleiben oder am Arbeitsplatz. Aber wenn ich da bin und gesund bin nehme ich an jedem Einsatz teil.

Funkfreund
26.05.2002, 17:11
Ich bin ja auch auf eurer Seite, im Grunde genommen ging es ja auch nicht darum. Ich arbeite 14km vom GH entfernt und kann somit überhaupt nicht während der AZ ausrücken. Großschadenslagen sind da natürlich ausgeschlossen. Dann kommt aber sowieso mein Katschutz zum Zug, weil man da eben 1 Stunde Rüstzeit hat. Es geht nur darum eine Entscheidung zu treffen, wenn früh vor Arbeitsbeginn der FME jodelt, mit auszurücken oder nicht. Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht. Wenn ich mit ausrücke und an der E-Stelle eine Funktion übernommen habe, dann kann ich NICHT den E-Ort vorzeitig verlassen. Das ist nun mal einfach so. Also kann ich keinesfalls, egal ob Mülleimerbrand, Dachstuhlbrand oder VKU, ausrücken. Das ist freilich ärgerlich, vor allem dann, wenn man weiß, daß eben wenig Maschinisten oder PA-Träger da sind.
Wenn ich aber keinen Termin habe, dann rücke ich aus, egal wohin oder was es ist.
Das ist sicher bei jedem anders geregelt, ich wollte das nur mal klarstellen, damit ihr wißt, warum ich dazu diese Meinung hab.
Das verfehlt jetzt aber wirklich die Frage. Sorry, ich kann mich leider nicht kürzer fassen, soll aber der letzte Beitrag dazu gewesen sein.

Gruß, Peter

fmschotte
05.06.2002, 15:53
@funkfreund

>>>Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht.<<<

Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt.
Dann fährt mann eben mit und ruft einen kollegen an.

Ich will dich nicht beleidigen und meine es nicht bose.
Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt.

gruß fmschotte

JoergS
05.06.2002, 18:21
Hallo fmschotte ,

>>Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt. <<

Bezahlt dir die Feuerwehr dein Gehalt, oder kommt für die Miete auf???? Mal abgesehen davon, was hat das mit der Satzung zu tun? Solche Dinge werden vom Landesfeuerwehrgesetz geregelt.

Nicht das ihr mich falsch versteht, wenn ein Alarm aufläuft, geht es los. Aber nicht um jeden Preis. Wenn der Chef sagt," is nicht ich brauche dich hier" Dann hat man halt Pech gehabt. Oder wenn ich um 6 Uhr mit der Bahn zu einem wichigem Meeting fahre , werde ich mich hühten, um halb 6 zu einem Containerbrand zu fahren

>>Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt. <<

Wo steht den das? Bzw. Was hat das mit dem Arbeitsbeginn zu tun? Wenn der Melder um 7 Uhr geht ist man gesetzlich ebenfalls von der Arbeit freigestellt ,sofern (jetzt wird es interressant) wichtige betriebliche Belange nicht dagegen sprechen. Bei einigen Chefs ist man plötzlich der wichtigste und unersetzbarste Mitarbeiter in der Firma wenn ein Alarm aufläuft.

Niemand ist in der Feuerwehr absolut unersetzlich oder so wichtig, dass er dafür seinen Job aufs Spiel setzen muss/soll. Und wenn ich Tagsüber nicht genug Leute zusammenbekomme, da die meisten Ausserhalb arbeiten (so etwas weiss ein guter Wehrführer) dann muss halt die AAO geändert werden. Und dann werden halt mehrere Ortswehren zu einem Containerbrand alarmiert.

Gruss

JS

firetronic
06.06.2002, 09:48
@JörgS

Da muss ich dir 100%ig rechtgeben ! Auch ich sehen diese Problematik so - wenn eine Prüfung oder was auch immer ansteht - und 1 Stunde vorher piepts - ja dann geht halt mal die Prüfung vor ! Ist leider so. Ansonsten wird natürlich immer ausgerückt... Aber ich kann schlecht zu einem Prof gehen und von ihm erwarten, dass er für mich eine 10Seitige-Nachholprüfung macht, weil ich eine Ölspur zusammenkehren musste...

Alex22
06.06.2002, 21:06
so nenn mir mal einer wirklich der die Mithöhrfunktion braucht.
bei uns hat der SBI und SBM Monitor und KBR alle KBIs und KBMs
alle anderen auch Kommandaten haben kein Monitor betreib...
für was auch?
unsere Melder bleiben nach alarm 180 s offen und dann macht er automatisch dicht ...
und diese zeit is völlig ausreichend.
und normale Feuerwehrleute höhren den Funkverkehr nicht mit sondern sie höhren ihn hab und das ist verboten.

Joe aus Hö
06.06.2002, 23:40
...wobei nebenbei anzumerken ist dass die TR-BOS eine Rücksetzzeit von HÖCHSTENS 32sec nach Trägerabfall für FME vorschreibt. Die 180 Sec sind also auch nicht erlaubt, wenn man die TR mit der Lupe betrachtet.

Alex22
07.06.2002, 13:22
tja ... das prob
die neuen fme
zumindest den 88s von bosch kannst du nicht nach trägerabfall progen sondern der macht nach ner eingeproggt zeit zu egal ob träger oder nicht

STORM
07.06.2002, 15:44
hat jemand die komplette >TR-BOS< als Text oder kann mir jemand einen Link geben?

masch
07.06.2002, 17:03
Hallo liebe Kameraden,

Mithören in Funkmeldeempfängern ist und bleibt verboten.
Es interessiert nicht, ob der Melder privat oder dienstlich gekauft wurde.

Auch der private Melder hat die Genehmigungsbestimmungen einzuhalten.

MkG

Funki

Der Namenlose
07.06.2002, 18:57
Die diversen TR-BOS sind teilweise unter http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/index-funk.htm zu finden.

Funkfreund
08.06.2002, 00:23
Hi, Leute!
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu diesem Thema äußern, aber was hier bemerkt wird, fordert doch meine Meinung heraus.
Wer bezahlt euch eigentlich, die Feuerwehr oder euer Arbeitgeber??
Wer in der glückliche Lage ist, jederzeit und ohne Rückfrage bei Alarm ausrücken zu können, der sollte jetzt nicht weiterlesen.
Natürlich ist es u.a. im sächsischen Brandschutzgesetz verankert, daß die betreffende Kommune oder Stadtverwaltung bei Alarm dem betreffenden Arbeitgeber die Ausfallzeit bezahlen muß, das ist ja klar. Doch welchen Arbeitgeber interessiert denn das??
Wenn mir mein Chef klarmacht, daß ich, und nur ich speziell diese Baustelle aufgrund der Spezialkenntnisse abzuarbeiten habe, ist das verbindlich, da hat überhaupt kein Brandschutzgesetz irgend eine Bedeutung. Da hilft auch kein Leiharbeiter oder so, dort werden meine Spezialkenntnisse gebraucht.
Wer das nicht erkennt, der lebt nicht in dieser Welt.
Das heißt, es muß eine klare Abmachung zwischen dem Arbeitgeber und dem Feuerwehrangehörigen geben, wann dieser ausrücken darf, dabei ist es völlig unerheblich, ob es ein Papierkontainerbrand oder ein VKU mit eingeklemmter Person ist. Alles Andere ist nur Unsinn und nicht förderlich für die sowieso schon problematischen Einsätze während der Arbeitszeit.
Deshalb ist die Mithörfunktion für mich nur dazu da, daß ich
1. wenn ich nicht ausrücken kann über den Einsatz eine Information habe
2. meine Frau über die vermutliche Länge eines evtl. Einsatzes bescheid weiß, wenn ich von zu Hause aus ausrücke
3. ich mir eine ungefähre Vorstellung machen kann, mit welchen zurückbleibenden Fahrzeug ich von der Arbeit aus genehmigt ausrücken kann.
Kein KBM, SBM oder sonstwer hat einen definitiven Grund, sonst per FME den Funkkanal mithören zu müssen.

In diesem Sinne

Gruß, Peter

Florian kommen
03.01.2004, 11:44
Wir haben letzte Woche auch bei allen Quattros in der Wehr die Mithörfunktion deaktiviert, weil so ein möchtegern Feuerwehrmann meinte er muss damit in die Kneipe sitzen und den ganzen Tisch am Funk mithören lassen muss!

Gruß Stefan!

PeleMC
03.01.2004, 12:03
Bleibt das nur bei der deaktivierung oder bekommt dieser Kamerad noch ein Rechtliches Verfahren ?

Gerwin.p
03.01.2004, 13:07
Hallo
bei uns haben wir 15 Melder meisten von Swissphone und zwar die Quattro`s 96,98,XL,XLS die Alle auf Monitorbetrieb programmiert sind weil viele Kameraden (25 Kameraden insgesamt) einen Anfahrtsweg von 15 km von Arbeitsstelle zum GH haben da finde ich persönlich gut das es den Monitorberieb gibt.
Ich brauch von meiner Arbeitstelle bis zum GH 11 min !



Mkg Gerwin p.

Florian kommen
03.01.2004, 14:15
Original geschrieben von PeleMC
Bleibt das nur bei der deaktivierung oder bekommt dieser Kamerad noch ein Rechtliches Verfahren ?


Von einer Anzeige wird unser KBI warscheinlich absehen. Aber trotzdem ist es Scheiße das alle Melder vom Monitorbetrieb befreit wurden!

Mich betriffts nicht, ich bin Gruppenführer! ;-)

Ab Gruppenführer bekommt jeder das Mithören!

Gruß Stefan!

PeleMC
03.01.2004, 17:20
Wennd as so ist wie du sagst, find ich es gut das da dann durchgegriffen wird ! Ich denke das dieser kamerad mehr damit beschäftigt ist sich bei den Kameraden zu entschuldigen , als wenn man ihm noch ein verfahren aufbrummt!
Denke das ist vielleicht schon strafe genug!

Florian kommen
03.01.2004, 19:37
Das kannst du laut sagen! Der wird noch einiges an Getränken für uns ausgeben müssen! ;-) Bei einer Wehr mit 180 Mitgliedern ein ganz großer haufen geld!

Gruß Stefan!

Alex22
03.01.2004, 23:17
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...

PeleMC
04.01.2004, 02:21
Original geschrieben von Alex22
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...


hm.. sowas wurde glaubig auch schon diskutiert , aber WO steht das ? Wo ist das festgehalten das indianer das nich dürfen ?

Florian kommen
04.01.2004, 13:28
Original geschrieben von Alex22
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...

Was heißt hier bestrafen? Wir haben lediglich durchgegriffen und die Monitorfunktion gelöscht dass so etwas nicht mehr vorkommt! Jetzt sind halt ein paar sauer auf den jenigen der dieses Wunderwerk vollbracht hat!

Gruß Stefan!

Alex22
04.01.2004, 13:53
sauer?
im endefekt sollte ihr alle froh sein, wegen ihm seit ihr ja nun keine kriminellen mehr.

PeleMC
04.01.2004, 14:11
Original geschrieben von Alex22
sauer?
im endefekt sollte ihr alle froh sein, wegen ihm seit ihr ja nun keine kriminellen mehr.


oh oh oh .. also änder den Beitrag ma so lange du noch kannst !

Lasse mich nur ungern als krimineller bezeichnen! Ich denke solang man sich an das Fernmeldegesetz hält ist es ok! Wenn man allerdings inna kneipe seinen Melder auf mithören schaltet, dann sollte was passieren, das sehn wahrscheinlich alle so!

Alex22
04.01.2004, 14:26
Original geschrieben von PeleMC
oh oh oh .. also änder den Beitrag ma so lange du noch kannst !

Lasse mich nur ungern als krimineller bezeichnen! Ich denke solang man sich an das Fernmeldegesetz hält ist es ok! Wenn man allerdings inna kneipe seinen Melder auf mithören schaltet, dann sollte was passieren, das sehn wahrscheinlich alle so!

wenn du keine führungskraft bist und dein FME auf mithörbetrieb hast bist du aber ein kleiner krimineller.
entscheidet ist nicht nur das TKG sondern auch das StGB

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört


Dadurch das eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre angesetzt sind gilt das nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen.

PeleMC
04.01.2004, 14:34
Ich werde beim nächsten Dienst den Gruppenführer darauf hinweisen den Funk auszuschalten.

Nero
04.01.2004, 15:22
Brauchst Du nicht. Denn wie Du ja schreibst: Es ist ein Dienst. Somit bist Du "Feuerwehrmann." Genauso im Falle eines Einsatzes. (In manschen Landesgesetzten hast Du wenn der Melder hochgeht ja sogar Sonderechte, selbst mit´m privat PKW. Nein, ich möchte nicht über Sinn oder Unsinn darüber Diskutieren.)

So ist nunmal die Rechtslage. Ohne Dienst/Einsatz bist Du ein Normalsterblicher. Ausbildung hin oder her. Erst das konkrete "in Dienst gehen" (egal ob Einsatz oder Übungsabend) macht Dich zum Staatsdiener. Mit allen Pflichten und Rechten.

Gruß Nero

Grisuchris
04.01.2004, 15:58
@ PeleMC
"hm.. sowas wurde glaubig auch schon diskutiert , aber WO steht das ? Wo ist das festgehalten das indianer das nich dürfen ?"

Ein FME ist laut TR-BOS nur für die BOS zugelassen und darf somit in einem BOS-Netz betrieben werden, wenn er nicht auf Mithören geschaltet werden kann (siehe TR-BOS, steht explizit drin).
Alles andere sind Regelungen der Bundesländer bzw. der Landkreise, je nachdem wer die Aufsicht über den entsprechenden Funkverkehrskreis inne hat (oder aber örtliche Regelungen in den Feuerwehren von Leuten, die nicht wissen, was eigentlich erlaubt ist, und was nicht).

Im Übrigen gilt natürlich immer §86 TKG "Abhörverbot". Berechtigt seit ihr nur wenn ihr gerade im Einsatz oder auf Übung seit und deshalb den Funk benötigt

Florian kommen
04.01.2004, 17:17
@Alex22

1. muss ich mich hier nicht von dir als krimineller beschimpfen lassen, nur weil ich meinen Quattro auf Mithören stellen kann,

2. wurde hier in diesem Thread schon oft geschrieben warum es Sinn macht seinen Melder auf den Monitorbetrieb schalten können.

3. machst du dir mit solchen Aussagen, dass wir kriminell sind sicherlich viele Freunde hier.

Also bitte, lass in Zukunft solche Aussagen!

Hast du vielleicht noch nie was an dritte weitergegeben? Ich spreche z. B. immer mit meiner Frau über das was im Einsatz passiert ist, um es besser verarbeiten zu können.

Du kannst mir nicht erzählen dass du noch nie jemanden, z.B. deiner Freundin/Frau etwas über den Einsatz erzählt hast. Ich jedenfalls brauch das um einen Einsatz mit mehreren Verletzten oder sogar toten besser verarbeiten zu können!

Also mach ich mich nach jedem Einsatz, der ein wenig schlimm war Strafbar, Oder! Bring mich doch ins Gefängnis!

Hältst du dich immer an alles was so im StGB drin steht? Ich würde sagen klitze kleine Vergehen hat jeder, die passieren manchmal ganz unbewusst!

Oder z. B. in StvO. bist du noch nie zu schnell gefahren?

Fühl dich nicht angegriffen, ich sags nur wie ich darüber denk!!!

Ich bin hier mit Sicherheit nicht der einzige der so über dich denkt nach dieser Aussage!

Einen schönen restlichen Sonntag noch!

Gruß Stefan!

PeleMC
04.01.2004, 17:24
Original geschrieben von Florian kommen
[B



Ich bin hier mit Sicherheit nicht der einzige der so über dich denkt nach dieser Aussage!

Einen schönen restlichen Sonntag noch!

Gruß Stefan! [/B]

das denk ich allerdings auch ...- Der Ton macht die Musik!

Florian kommen
04.01.2004, 17:26
Gut, dann bin ich ja nicht der einzige! Solche Aussagen machen mich echt wütend...

Gruß Stefan!

Alex22
04.01.2004, 17:26
1. beschimpfen tu ich hier niemand ...
2. ist das kriminiell, wie du das auslegst und mit was für begründungen du ankommst ist irrelevant, es ist und bleibt eine STRAFTAT... die defenition von Krimineller brauch ich ja nich erläutern.
3. Ist mir das in dem Fall egal ob ich mir damit freunde mach, ich beleidige niemanden und wenn du die wahrheit nicht vertragen kannst, kann ich nichts dafür.
4. Ist es nicht verboten weiter zu geben was in dem Einsatz passiert ist, sondern nur das weitererzählen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes an DRITTE... sind völlig verschiedene welten.
5. klitzekleine vergehen vieleicht ... aber das abhören ist kein klitzekleines vergehen sondern eine Handfeste straftat. und zu schnell ist noch weniger als ne klitzekleines vergehen, es ist eine ordnungswidrigkeit.

Florian kommen
04.01.2004, 17:31
Weist du was, du kannst mich mal!

Ich lasse mir hier nicht von dir den Sonntag vermiesen!

Ich denke mal dass von den jährlich 200 000 verkauften FME´s bei Swissphone höchstens ein drittel ohne Monitorfunktion programmiert sind.

Ist denn dein Melder ohne Monitorfunktion?

PeleMC
04.01.2004, 17:32
Original geschrieben von Alex22
1. beschimpfen tu ich hier niemand ...
2. ist das kriminiell, wie du das auslegst und mit was für begründungen du ankommst ist irrelevant, es ist und bleibt eine STRAFTAT... die defenition von Krimineller brauch ich ja nich erläutern.
3. Ist mir das in dem Fall egal ob ich mir damit freunde mach, ich beleidige niemanden und wenn du die wahrheit nicht vertragen kannst, kann ich nichts dafür.
4. Ist es nicht verboten weiter zu geben was in dem Einsatz passiert ist, sondern nur das weitererzählen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes an DRITTE... sind völlig verschiedene welten.
5. klitzekleine vergehen vieleicht ... aber das abhören ist kein klitzekleines vergehen sondern eine Handfeste straftat. und zu schnell ist noch weniger als ne klitzekleines vergehen, es ist eine ordnungswidrigkeit.

Du magst mit deinen Argumenten Recht haben, aber ich denke allein die Tatsache das du dir hier das Recht rausnimmst , viele hier anwesende im Forum als Kriminell zubezeichnen und abzustellen , ist unter aller Kanone ...

Wie gesagt , der Ton macht die Musik .. und wir sind hier nicht auf der Straße ...

Alex22
04.01.2004, 17:33
ja ... so wie alle in unserer wehr außer des SBI und SBM
bei uns hat kein GF oder ZF ein Monitorbetrieb.

Ebi
04.01.2004, 17:52
Hi,

warum regt ihr euch so auf ?

Seht euch auch mal die BOS Richtlinien, und zwar die Anlage 5 an.

Zitat:

8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.

Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, ist unzulässig.
Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.

Alex hat nun mal recht, auch wenn Ihr es nicht einseht. Aber er hat nun mal die Gesetze nicht gemacht, die sind halt so.

Gruß
Ebi

Florian kommen
04.01.2004, 17:57
Jetzt fängst du auch noch damit an!

Ich sag ja nicht das Alex nich recht hat. Mir geht es lediglich darum dass er uns hier als kriminelle beschimpft.

Seit doch mal ehrlich, würde es dich interessiern was am Funk gesprochen wird, wenn du in keiner HiOrg wärest?

Mit Sicherheit ist bei 6 von 10 FME´s der Monitorbetrieb programmiert. Ich würde hier gerne mal von einem Funkhändler hören, bei wie vielen FME´s er so im Schnitt die Mithörfunktion programmiert!

Also Tobi, wäre nett wenn du uns dass mal mitteilen könntest!

Gruß Stefan!

PeleMC
04.01.2004, 18:08
@Ebi

wenn du dir das mal richtig durchgelsen hättest , dann würdest du merken das es darum im moment nich wirklich geht !!!

Ebi
04.01.2004, 18:17
Original geschrieben von PeleMC
@Ebi

wenn du dir das mal richtig durchgelsen hättest , dann würdest du merken das es darum im moment nich wirklich geht !!!

@PeleMC

ich habe mir das schon richtig durchgelesen, nur möchte ich nicht in dieses allgemeine Beschimpfen miteintreten.
Das widerstrebt mir.
Vielleicht können wir alle mal wieder runter auf den Teppich kommen.

Gruß
Ebi

PeleMC
04.01.2004, 18:19
Original geschrieben von Ebi
@PeleMC

ich habe mir das schon richtig durchgelesen, nur möchte ich nicht in dieses allgemeine Beschimpfen miteintreten.
Das widerstrebt mir.
Vielleicht können wir alle mal wieder runter auf den Teppich kommen.

Gruß
Ebi

Genau, aber wer beschimpft hier nur ??! Weiss auch garnich wer wieder runterkommen soll ...

PeterOs
04.01.2004, 18:21
ich find gerade diese Diskussion ziemlich lächerlich.... man kann in ein geschriebenes Wort ganz schön viel reininterpretieren und genau das macht ihr gerade... Ich denke Alex hat nur die Fakten wiedergegeben so wie sie sind, vielleicht hat er sich ein bissel blöd ausgedrückt, aber ich denke, wo er recht hat, hat er Recht....
So und nun habt euch alle wieder lieb....

PeleMC
04.01.2004, 18:25
Wir haben uns alle Lieb PETEROS !
Wie gesagt , wenn auch DU dir das mal genau durchgelesen hättest , dann hätte sich auch dein Beitrag erübrigt , wie auch andere ( von mir )

Nero
04.01.2004, 18:27
Laßt doch gut sein.

Denn es ist nunmal verboten. Und wie bei vielen bleibt doch der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richrter. Wer mit´m "offenen Melder" nicht prahlt (und vor allem nicht öffentlich rumläuft) wird wohl kaum etwas zu befürchten haben.

@ Alex22

Vielleicht nimmst Du den "kriminellen" wirklich zurück. Einen "offenen Melder" zu besitzen (zumindest wenn man in einer BOS arbeitet) ist sicher nicht strafbar. Wie bei vielem, wird erst das Benutzen die Geister rufen... Zumindest, wenn man (wie ich oben schon schrieb) außerhalb seines eigentlichen Dienstes eben die nicht für einen selber bestimmten Funksprüche empfängt oder sonstwie auswertet.

Bin ich im Dienst kann und darf ich am Funkverkehr teilnehmen. Allenfalls eine Dienstanweisung kann mir dann verbieten meinen Melder auf "zuhören" zu schalten. Tu ich´s trotzdem ware dies ein Dienstvergehen, für das mir mein Vorgesester auf die Finger hauen kann...

Und so etwas generell zu unterstellen ist (denke ich) wirklich nicht die feine Englische.

Mit friedlichen Nero


PS: Hab ich wohl mal wieder zu lange die Tasten gesucht... :)

Florian kommen
04.01.2004, 18:37
Danke Nero, du sprichst mir aus dem Herzen!

frankie
05.01.2004, 14:46
Original geschrieben von Funkfreund
Ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, dem du definitiv klarmachen kannst, daß du bei dem Einsatz nicht oder bei dem anderen besonders gebraucht wurdest.
Das wage ich aber zu bezweifeln. Wenn ich meinen Arbeitsplatz für einen Einsatz verlasse, bei dem es um Leben und Gesundheit von Menschen geht (Wohnhausbrand, VU/Klemm), hat mein Vorgesetzter dafür in der Regel mehr Verständnis, als wenn es darum geht, eine Ölspur zu kehren oder einen Mülleimer zu löschen. Bei ersterem ist mein Fehlen am Arbeitsplatz ganz einfach eher darstellbar.

Dass es natürlich eine Spezies von Vorgesetzten gibt, denen *jeder* Feuerwehreinsatz ihrer Mitarbeiter ein Dorn im Auge ist, ist eine unerfreuliche Tatsache, an der sich leider wenig ändern lässt.

Gruß Frankie

Florian kommen
05.01.2004, 15:29
Ich würde mal sagen, dass es auch ganz drauf ankommt in welchem Betrieb du arbeitest! Wenn du z. B. Krankenpfleger bist, dann kannst du nicht einfach mal weg, aber wenn du z. B. Maurer bist, dann kommt es nícht drauf an ob einer oder weniger da ist!

Aber nun wieder zurück zum eigentlichen Thema!

Gruß Stefan!

kafu
05.01.2004, 16:02
@PeleMC + Florian kommen


Betroffene Hunde bellen !!!

Hättet ihr mal die Beiträge alle gelesen, wüßtet ihr was Sache ist. Kriminalisieren tut euch nicht Alex22, sondern der Gesetzgeber, der das "Mithören" des <b>nicht öffentlichen mobilen Landfunkes</b> unter Strafe gestellt hat. Und hört mir doch endlich auf mit Regelungen im Kreisgebiet oder auf kommunaler Ebene. Gesetzgebungskompetenz im Telekommunikationsbereich hat alleine der Bund. Zur Regelung der Durchführung sind die <b>Länder</b> allerdings vom Bund per Gesetz teilweise ermächtigt worden. Mir ist (der ich auch in einer Feuerwehr in Bayern tätig war) kein Erlass des Staatsministeriums des Innern (Beckstein, alles muß versteckt sein) bekannt, dass ab GF mitgehört werden darf. Dort waren alle Melder (BF/FF) ohne Monitorfunktion. Solltet ihr die Gesetzesauszüge benötigen, stelle ich sie gerne nochmal zur Verfügung. Auch habe ich ein tolles Urteil eines Amtsgerichtes wegen Verstoßes gegen das Mithörverbot: 3 Monate Haft auf Bewährung (Vorsicht: <b>Täter</b> war schon mal bestraft) wegen Mithörens mittels Scanner!!!!!! Es macht nebenbei gesagt keinen Unterschied, ob scanner oder fme benutzt wird!

PeleMC
05.01.2004, 17:01
@Kafu

ich denke es ist jetzt genug! Es hat doch kein Ar.. mehr was gesagt .. lass es doch dabei!!!!

MFG

Florian kommen
05.01.2004, 18:00
Original geschrieben von kafu
@PeleMC + Florian kommen

...Mir ist (der ich auch in einer Feuerwehr in Bayern tätig war) kein Erlass des Staatsministeriums des Innern (Beckstein, alles muß versteckt sein) bekannt, dass ab GF mitgehört werden darf. Dort waren alle Melder (BF/FF) ohne Monitorfunktion....

Hallo,

hat hier denn jemand gesagt dass ab GF mitgehört werden darf? Ich habe lediglich geschrieben dass bei uns nur noch die ab GF mithören programmiert haben!

Gruß Stefan!