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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt auf dem Weg zum Gerätehaus



FL Segeberg 80/00
05.02.2005, 09:19
Guten Morgen zusammen,

mir ist es jetzt passiert. Ich wurde auf dem Weg zur Wache geblitzt, mit ca. 80 km/h in einem Ort.
Zum Alarmstichwort "Technischel Hilfe Gross" / Im Schwimmbad klagten mehere Personen über Übelkeit, Schwindel und Augenjucken. Also -> Menschenleben in Gefahr.

We kann mir aus erfahrungen sagen was bei diesem Tatbestand rauskommt. Nicht laut Gestetz, sonder aus eigener Erfahrung.

Gruß Fl Se 80

HLF49/1
05.02.2005, 09:30
Hallo,

mir ist das leider oder Gott sei dank noch nicht passiert.
Uns wurde immer gesagt das man sofort mit dem Komandant und der Polizei reden soll.
Normaler weis kann die "Macht" das dann runterbügeln.

Andreas 53/01
05.02.2005, 09:37
Hallo!

Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.

Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...

MfG

Firefighter_elmo
05.02.2005, 09:40
Bei uns ist das so, dass man dem Wehrführer bescheid sagen muss. Der gibt das dann zur Kreisleitstelle weiter. Die Leitstelle stellt das dann an den Kreis selber weiter und die entscheiden dann!
Ich denke mit 80 bei 50 passiert noch nicht all zu viel, da du auch im normalfall auch nur eine Geldstrafe bekommen würdest.

dani k.
05.02.2005, 09:52
Hallo,

bei uns gab es vor kurzem auch einen ähnlichen Fall. Es wurde aber irgendwie zu Gunsten des Feuerwehrmanns abgewickelt.

@Firefighter_elmo:
Bei so einer Geschwindigkeitsübertrettung passiert mehr:
ohne Probezeit: 60€, 3 Punkte
mit Probezeit: 60€, 3 Punkte, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar

Grüße
dani k.

Firefighter_elmo
05.02.2005, 09:56
Richtig!
Sorry, hatte nur noch das mit der Probezeit und dem Seminar im Kopf! Aber du hast recht!

feuerteufellars
05.02.2005, 23:51
Aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (November 04)

Bei PKW bis 3,5t zul. Gesamtmasse

innerorts:
00 - 10 15€
11 - 15 25€
16 - 20 35€
21 - 25 50€/1P
26 - 30 60€/3P
31 - 40 100€/3P/1 Monat
41 - 50 125/4P/2 Monate

außerorts:
00 - 10 10€
11 - 15 20€
16 - 20 30€
21 - 25 40€/1P
26 - 30 50€/3P
31 - 40 75€/3P
41 - 50 100/3P/1 Monat

in der Probezeit: Bei allen Bußgeldern ab 40€ Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf bis zu 4 Jahre!

Hatten wir am Dienstag in der Fahrschule und den Bußgedkatalog hab ich in meinem Fahrschulkrams. Aber im Einsatzfall hast du ja Sonderrechte und wenn niemand durch dein Verhalten behindert oder gefährdet wurde, sowie dein Einsatz dringend erforderlich war wird dir kein Richter den Lappen weg nehmen. guggsd du hiär:

-> AG reutlingen
http://www.iww.de/quellenmaterial/print.php?020631

-> OLG Stuttgart AZ: Ss 71/2002 und 4 Ss 72/2002
www.olgstuttgart.justiz.bwl.de

Mr. Blaulicht
06.02.2005, 00:55
Moin moin,

ich kapier jetzt die Beiträge vor mir nicht ganz. Es handelte sich ja wohl um eine Einsatzfahrt.
=> Anspruch von Sonderrechten
=> kein Strafbefehl, keine Ordungswidrigkeit.
Kommt natürlich auf die Situation an, aber wenn Du einigermassen vernünftig gefahren bist, waren an der Stelle 80 km/h angebracht. Wird ja hoffentlich keine Spielstrasse um 16.00 Uhr gewesen sein.
Ruf einfach bei der Polizei bzw. dem Amt für öffentliche Ordnung an und schildere denen Deinen Sachverhalt. Die Beamten werden Dir schon sagen, was Du an Unterlagen oder Aussagen zu bringen hast, dass das erledigt ist.
mein Fall: Während einem Sanitätsdienst habe ich auf einem Taxi-Parkplatz geparkt. Das Parkhaus war voll, weitere Parkplätze standen auch nicht zur Verfügung. Trotz (selbstgebasteltem) Schild "DRK im Einsatz" bekam ich ein Knöllchen. Ein kurzer Anruf beim Amt, und die Sache war erledigt. Ganz ohne Nachweis seitens des DRK etc. War sicherlich Kollanz und auch Glück, aber vielleicht geht es bei Dir ja auch so.

Gruß, Mr. Blaulicht

FireBengel
06.02.2005, 12:09
Hallo

ich wurde auf der Anfahrt zu einem Zimmerbrand mit meinem PKW schon einmal mit ca. 70 - 75 km/h innerorts geblitzt.
Hatte auf dem Dach einen Aufsetzer mit "Feuerwehr im Einsatz"

Hab den Vorfall gleich meinem Kommandanten gemeldet.

Haben dann mal bei der Polizei nachgefragt was wir machen sollen, Antwort des Beamten:

Wir sollen auf den Anhörungsbogen warten, denn Sachverhalt schildern und einen Einsatzbericht vom Kommandandeten hinzufügen

oder

der Beamte der den Vorfall bearbeitet sieht das es sich um einen Feuerwehreinsatz handelt und fragt dann auf dem kleinen Dienstweg bei der zuständigen Polizei nach ob an dem Tag um der Uhrzeit ein Einsatz war.

Hab damals keinen Anhörungsbogen und keine Strafe bekommen.
Wurde anscheinend auf dem kleinen Dienstweg geklärt.

MfG

Bernd

Funker_ELF
06.02.2005, 12:44
Hallo!
Bei uns wurde mal ein Kamerad zu einer ziemlich hohen Geldstrafe verurteilt, mit einem ziemlich zugedrücktenm Auge des Richters wurde von einem Fahrverbot abgesehen. Mache mich nochmal schlau darüber und schreib dann näheres dazu.

Dennis

thorben1248
06.02.2005, 16:10
ich würde tatsächlich mal einen polizeibeamten meines vertrauens ansprechen!= schnelle und formlose regelung auf dem kurzen dienstweg!

Hendrik
06.02.2005, 18:03
Hi!


Wenn du Glück hast, kannst du mit dem Notstand argumentieren. Einige Feuerwehrleute wurden wegen diesem Paragraphen schon freigesprochen, nachdem sie mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Allerdings muss es bei dir im Rahmen gewesen sein. Wenn es z.B. eine 30-er Zone ist, sehe ich schwarz für einen Freispruch...

Wie gesagt, die genau Umstände kenne ich nicht. Aber geh einfach mal zur Polizei und frag mal nach.

TobiForPresident
07.02.2005, 12:41
Hallo.
Mir ist folgender Fall bekannt:

Samstag, 22.30 Uhr, ausgebaute Straße (innerorts) an diversen Einkaufszentren, kaum Leute auf der Straße.

Meldebild: "Verkehrsunfall, eingeklemmte Person(en), Fahrzeug brennt".

Kamerad wurde geblitzt bzw. gelasert (weiß ich nicht mehr) und wurde dann ca. 300 m später angehalten -> Kelle -> bezahlen ;-).

War mit ca. 85 km/h unterwegs (in Anbetracht des Meldebildes und der Verkehrs- bzw. Gefährdungslage halte ich das für vertretbar).

Polizei hielt ihn an, die fragten warum er so rasant unterwegs ist, der Kamerad hat dann alles erklärt (im Fahrzeug waren noch 4 andere FW`ler), die POL rief kurz bei der Dienstelle an und begleitete dann mit SoSi zum GH, da diese dann auch zu dem VU beordet wurden. Bussgeld/Fahrverbot auf kleinem Dienstweg beseitigt ;-).

Viele Grüße

Tobi

SteveHH
10.02.2005, 20:42
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Da wird nix "runtergebügelt" ... Man hat die möglichkeit schriftlich zum Tatbestand widerspruch einzulegen, unter Angaben der Sachlage wird dann geprüft ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. I.d.R. werden da noch Behördliche Bestätigungen über Einsatzzeit und Notwendigkeit des Einsatztes gefordert.

Aber Einspruch muss immer der Beschuldigte durchführen ...

MfG

Ich hatte mal 'nen Strafzettel (Parken in der FW-Zufahrt in meiner Wohnstrasse *FG*)... als wir dann 'nen Alarm hatten und ich den Zettel bemerkte habe ich den eingesteckt und an der Est dem Bullen in die Hand gedrückt .. schon war das Thema erledigt ..

Gruß,

SteveHH

gaffer112
10.02.2005, 23:36
Hi @all,

also ich bin mal gegen eine 2 Spurige Einbahnstrasse mit fest installiertem Blitzer Gefahren, das wußte ich da noch net, ich wußte nur das Linienbusse und die RD Fzg da immer durchfahren.
Dies war in der Nachbarstadt = anderer Landkreis. Ich war weiter entfernt und auf Rückruf in der FZ hieß es "offener Dachstuhlbrand, Anfahrt auf Sicht". So ich bin dann wie gesagt an genannter Stelle geblitz worden, hatte auch einen Dachaufsetzer drauf und hab erstmal gewartet.
Dann kam das Knöllchen mit Anhörungsbogen etc. ich hab dann kurz auf dem Amt angerufen und gesagt das Alarm war und ob Sie denn den DA nicht gesehen hätte. Darauf sagte die nette Dame doch schon, sei in Ihrem Lkr. aber nicht üblich.
Sie sagte ich solle das Telefonisch gesagt kurz schriftlich verfassen und durchfaxen.
2 Wochen später kam das alles eingestellt ist.
So das war mein Ding, man muß net immer gleich zu Kommandant oder zur POL, geht auch so.

AleX-112
12.02.2005, 02:19
also bei uns ist das ganz einfach ..

Wenn man von Polizisten geblitzt wird , hält man an und nennt den Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung .. meistens löschen die dann das Strafvergehen oder so ..

Wenn man von einem Blitzer geblitzt wird , dann weiß ich auch nich .. wir haben hier keinen ;)

telemanne
14.02.2005, 20:29
In der Regel Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und begründen. Den kleinen Dienstweg kennt nicht jeder Polizeibeamte und die Angestellten vom Ordungsamt der Stadt oder LRA gleich dreimal nicht. So ists jedenfalls bei uns.

dani k.
16.02.2005, 17:27
Original geschrieben von gaffer112
Hi @all,

also ich bin mal gegen eine 2 Spurige Einbahnstrasse mit fest installiertem Blitzer Gefahren,


Du hast in deinem Privatfahrzeug fest eingebaute Blitzer? Ist das legal? Aus welchen Bundesland kommst du?


Grüße
dani k.

gaffer112
16.02.2005, 17:42
Grammatikalisch hab ich wohl alles richtig gemacht.
In der Einbahnstraße stand am Straßenrand ein fest installierter Blitzer! Der wohl mit einer Kontaktschleife gekoppelt ist und feststellen kann in welcher Richtung sich ein (auf dieser Straße fahrendes KFZ) bewegt. Und da ich mich ja bei ALARM in die "unerlaubte" Richtung bewegte machte ER (der Blitzer) ein schönes Foto von mir und meinem Turbo Polo-Fox.

Alles klar?

dani k.
16.02.2005, 18:26
Hallo,

sorry zuschnell gelesen...

Grüße
dani k.

gaffer112
16.02.2005, 18:50
ich dachte schon... ;-))

Ghost~Talker
16.02.2005, 20:10
Original geschrieben von dani k.
Du hast in deinem Privatfahrzeug fest eingebaute Blitzer? Ist das legal? Aus welchen Bundesland kommst du?


Grüße
dani k.


also in bayern geht das
es gibt in der nachbarstadt einen privaten blitzdienst

gaffer112
16.02.2005, 20:45
Original geschrieben von Ghost~Talker
also in bayern geht das
es gibt in der nachbarstadt einen privaten blitzdienst



...jaja, die Bayern!!!

Mr. Blaulicht
17.02.2005, 00:21
Moin moin,

Original geschrieben von gaffer112
...jaja, die Bayern!!!

Das ist eigentlich ja mein Spruch...

Ich glaube, Ihr schreibt hier aneinander vorbei: Es gibt die blauen Blitzer, die sind bei Einsatzfahrzeugen vorne oder oben. Und es gibt die roten Blitzer, die sind bei Geschwindigkeitsmesswagen hinten im Kofferraum. Die einen können schneller machen, die anderen können ganz langsam machen (bis zur Schrittgeschwindigkeit = Fußgänger)

Gruß, Mr. Blaulicht

gaffer112
17.02.2005, 17:11
Das wird zum OT!!!


Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,


Das ist eigentlich ja mein Spruch...


Du warst definitiv zu langsam! ;-)



Ich glaube, Ihr schreibt hier aneinander vorbei: Es gibt die blauen Blitzer, die sind bei Einsatzfahrzeugen vorne oder oben. Und es gibt die roten Blitzer, die sind bei Geschwindigkeitsmesswagen hinten im Kofferraum. Die einen können schneller machen, die anderen können ganz langsam machen (bis zur Schrittgeschwindigkeit = Fußgänger)

Gruß, Mr. Blaulicht

OK, alles klar, aber welche sind denn jetzt privat???
Die blauen oder die roten?
Die die schnell machen oder die die langsam machen???

Mr. Blaulicht
17.02.2005, 19:07
Moin, moin,

privat können die beide sein. Die Blauen sind dann privat, wenn einer sich nicht so ganz an die StVZO hält (siehe auch die Beiträge zum Thema "Fahrten zum Gerätehaus"). Die Roten gibt es in einigen Gemeinden auch Privat.
Ich mach mich jetzt mal unbeliebt und sage, dass private rote Blitzer gar nix so dummes sind.

Gruß, Mr. Blaulicht

Quietschphone
17.02.2005, 20:39
Servus,

um noch etwas Verwirrung zu stiften:
Es ist durchaus möglich, dass auch private "blaue" mit Zulassung und Erlaubnis und und und unterwegs sind :-)



Ich hatte mal 'nen Strafzettel (Parken in der FW-Zufahrt in meiner Wohnstrasse *FG*)... als wir dann 'nen Alarm hatten und ich den Zettel bemerkte habe ich den eingesteckt und an der Est dem Bullen in die Hand gedrückt .. schon war das Thema erledigt ..

Gruß,

SteveHH
@SteveHH:
Irgendwie gefällt mir:
1. Deine Ausdrucksweise nicht so ganz ("Bullen")
2. Deine Art von Humor ("*FG*") auch nicht... Findest Du Parken in der FW-Zufahrt denn so lustig?

Gruß
Alex

POC-Fan
18.02.2005, 20:55
Hallo 80!

Da wir ja aus dem selben Kreis kommen, wird dich ja evtl. folgendes interessieren:

Eines unserer Fahrzeuge wurde auf einer Einsatzfahrt mit SoSi geblitzt.
Der Kamerad hat versucht die Angelegenheit auf dem kurzen Dienstweg mit der zuständigen Stelle zu klären.
Allerdings wollte der Amtsschimmel so viele Protokolle, Bestätigungen und Erklärungen haben, dass er letztendlich die Angelegenheit auf dem kurzen Bankweg erledigt hat. Waren zum Glück "nur" 15 Euro.

Viel Erfolg

POC-Fan

FL Segeberg 80/00
19.02.2005, 10:50
Halle POC-Fan,

bin aber leider nicht mit SoSi gefahren, ich habe nur meine Sonderrechte nach §35 StVo in Anspruch genommen. Habe schon eine Anhörung vom Kreis bekommen, bin mit 90 geblitzt worden. Die Anhörung ist schon per Post auf dem Weg zur Bußgeldstelle. Mit in dem Brief sind der Anhörungsbogen, die Fax-Alarmdepesche und das Einsatzprotokoll, wo der Disponent den Vorfall notiert hat.
Mein Wehrführer hat gesagt, das war gerechtfertigt.

Gruß 80

feuerteufellars
20.02.2005, 15:52
Naja, gerechtfertigt die SoRe in Anspruch zu nehmen, aber 90(!) innerhalb einer ortschaft is schon heftig!!!!!
Das ist 1,8mal so viel wie maximal erlaubt und es heißt immer:
"mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung unter dem Ausschluss einer Gefährdung von sich oder anderen".Ich bin mal gespannt was da raus kommt. Ich würde mich schon mal nach einem guten Anwalt erkundigen.
PS: Hast du deine SoRe evtl ducrch einen Dachaufsetzter kenntlich gemacht? Das könnte evtl behilflich sein.