PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BOS-Funk hören mit Genehmigung



Ebi
03.01.2005, 15:16
In einem anderen Thread kam die Behauptung auf dass jemand l e g a l den BOS Funk mithören dürfte.

Mich würde mal interessieren, wer hier
legal BOS Funk
mithören darf.

Es geht nicht um Funk auf der Wache oder im RTW, Feuerwehr- oder Dienstfahrzeug, sondern zu Hause oder in seinem Privat - PKW.
Wenn ja, wer hat dafür die Genehmigung erteilt ?
Wurde die Genehmigung schriftlich erteilt ?
mfg Ebi

tower911
03.01.2005, 15:41
Also ich denke mal das der Stadtbrandinspektor legal Funk mithören darf. Zumindest bei uns. Ich kann mir nicht vorstellen das er sein 4m Funkgerät nur anmachen darf wenn ein Einsatz ist.

greetings
tower

Mr. Blaulicht
03.01.2005, 15:45
Moin moin,

hat ein Stadtbrandinspektor nicht ein Dienstfahrzeug auch privat zur Verfügung, das sowohlmit BOS-Funk als auch mit einer SoSi-Anlage ausgerüstet ist?

Gruß, Mr. Blaulicht

Ebi
03.01.2005, 15:50
In diesem Fall wäre es ja ein Dienstfahrzeug. Streng genommen darf er, wenn er das Fahrzeug privat nutzt, den Funk nicht mithören.
Aber das war ja nicht gefragt.
mfg

Florian kommen
03.01.2005, 15:51
Der SBI/KBI darf z. B. auch den Scanner auf dem Kanal den er unter sich hat verwenden. Auch in den eigenen 4 Wänden.

So hab ich es mal mitbekommen. Falls es nicht so sein sollte dann belehrt mich eines besseren.

Unser KBI hat kein eigenes Dienstfahrzeug. Der rückt bei uns mit der Örtlichen Feuerwehr aus. Falls die Feuerwehr nicht im Einsatz gebunden ist nimmt er den Kdow seiner Feuerwehr und rückt mit dem aus.

Quietschphone
03.01.2005, 16:07
Eine Bitte:

Ebi hat eine klare Frage gestellt. Macht den Beitrag bitte nicht mit irgendwelchen Halbwahrheiten oder "ich habe mal gehört, dass ... dürfte, weiss es aber nicht genau"-Beiträgen kaputt.
Danke!

Gruß
Alex

Ebi
03.01.2005, 16:07
Original geschrieben von Florian kommen
Der SBI/KBI darf z. B. auch den Scanner auf dem Kanal den er unter sich hat verwenden. Auch in den eigenen 4 Wänden.

So hab ich es mal mitbekommen. Falls es nicht so sein sollte dann belehrt mich eines besseren.

Und wo steht das ????
Bisher werden nur Vermutungen geäußert, nichts greifbares.
Auch ein SBI/KBI darf keinen Scanner zum Abhören des BOS-Funks betreiben.
mfg

Alex22
03.01.2005, 16:11
auch ein SBI darf einen scanner nicht zum BOS Funk hören benutzen ...
siehe TKG
keine Sendung empfangen die für die Anlage nicht bestimmt ist.

Unsere Inspektoren haben alle eine versteckte SoSi Anlage und ein 4 m Fug im Auto ... dieses wird von der Kreisbehörde oder wie das heißt bezahlt ..
alle Inspektoren haben auch vom StMI einen offiziellen Funkrufnamen bekommen.
Ich denke jetzt einfach mal das diese schriftlich ergangen ist.

felix000
03.01.2005, 16:12
Am BOS-Funk teilnehmen (auch nur Empfangen), darf man doch nur mit Geräten die der TR-BOS entsprechen.

Handelsübliche Scanner entsprechen der TR-BOS, soweit ich weiß, nicht. Also darf niemand (egal ob er legal oder illegal) BOS-Funk mit einem Scanner hören.

Ebi
03.01.2005, 16:30
So, viel weiter sind wir immer noch nicht.

Dann lassen wir doch mal die Scanner aussen vor.
Nehmen wir nur die Funkanlagen, die der TR entsprechen.

Und auch diese dürfen nach der Anlage 5 der BOS Funkrichtlinie nicht zum Abhören genutzt werden.

--Zitat:
8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.
---

firebuster-t
03.01.2005, 16:34
gehört nicht ganz zum Thema aber ne kleine Zwichenfrage:


Original geschrieben von Alex22
Unsere Inspektoren haben alle eine versteckte SoSi Anlage und ein 4 m Fug im Auto ...

in Diest- oder priat-PKW???

warum eine versteckte SoSi??????
dann wäre es ja ein Dienst-PKW, das widerum ist nicht das thema !!!

Alex22
03.01.2005, 16:40
na im Privat Pkw ... ein richtiges Dienstfahrzeug hat bei uns nur der KBR

Ebi
03.01.2005, 16:40
Habe nochmal bischen gesucht und folgendes gefunden

@Ritsch - Bei mir in den BOS Richtlinien steht was anderes.
-----
§ 7
(3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden. (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abwei-chend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
-----

LF 16/12
03.01.2005, 16:42
@ Alex22: Bei uns auch(Aber KBI, KBM und KBR)! Ein roter Mercedes Kombi mit aufsetzbarem Magnetblaulicht. Das Martinshorn ist unter der Motorhaube.
Er nutzt das Auto privat und beruflich und darf den Funk mithören.

Alex22
03.01.2005, 16:43
EBI ...
und genau so eine schriftliche Genehmigung haben unsere Inspektoren und somit dürfen sie ein festeingebautes Fug im Fahrzeug führen und benutzen und noch dazu ohne konkreten Auftrag.

Cr@sh
03.01.2005, 18:20
Also im Rettungsdienst bzw. SEG oder KatS darf der Funkbeauftragte BOS Funk auch Privat mithören ebenso der OrgL. Und laut Aussagen von dennen wäre dies auch mit einem Scanner gestattet weil sie eine Berechtigung haben BOS Funk auch Privat zu hören womit sei egal!

Alex22
03.01.2005, 18:27
Original geschrieben von Cr@sh

Und laut Aussagen von dennen wäre dies auch mit einem Scanner gestattet weil sie eine Berechtigung haben BOS Funk auch Privat zu hören womit sei egal!

Kannst ihnen nen schönen Gruß aus dem Forum sagen...
die sollen mal die einschlägigen Gesetze lesen ....
und es ist DEFINITIV verboten mit nem Scanner BOS Funk abzuhöhren.

DJUwert
03.01.2005, 21:11
§ 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!

Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.

Alex22
03.01.2005, 21:38
Original geschrieben von DJUwert
§ 85, Telekommunikationsgesetz ist untersagt JEDEM, auserdienstlich mitzuhören!

Da kann auch der SBI nicht immer Legal mithören.

So pauschal kannst das nicht sagen ... sie die vorher hochgeladene bekanntmachung des StMI Bayern.

- Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
- KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
- vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
- Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks und
- tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern.

Diese dürfen alle jederzeit den Kanal mithören ...
das trifft zumindest auf Bayern zu und ich denke mal das es in anderen Bundesländern sowas auch gibt.

DG3YCS
04.01.2005, 01:38
Hallo,

Ich denke ein großes Problem in diesem Threat ist die unteschiedliche Auffassung der Begriffe PRIVAT und DIENSTLICH.

Also zuerst mal darf hier in Deutschland wohl ABSOLUT NIEMAND!!! Privat den BOS Funk Mithören, wohl aber aus dienstlichen Gründen in Privater Umgebung! auch ausserhalb eines konkreten Einsatzes Mithören.

Wie liegt nun (für mich) der Unterschied?
Unter privaten Mithören versteht man (oder vieleicht auch nur ich?) das Mithören nur aus Neugier, Langeweile oder was für gründen auch immer.

Unter dem dienstlichen Mithören verstehe ich nun alle Fälle,wo ich die Begründete Annahme habe, durch das Mithören taktische Vorteile für die Erfüllung der dienstlichen Aufgabe gewinnen zu können.


Dies könnte nun sein, wenn zb. der Ortsbeauftrage des THW´s an einen sehr stürmischen Tag den Melder auf Mithören schaltet um zu hören wie viel denn nun Einsatzmäßig in der Umgebung los ist.
Denn dadurch kann er ja die Belastung der FW ´en in der Umgebung mitbekommen und dadurch vieleicht schon abschätzen ob seine Jungs(und Mädels) evtl. gebraucht werden um ggf. vorbereitende Maßnahmen treffen zu können.

Oder der KBI, der von einem kleinen Brandeinsatz erfährt der sich aber vieleicht in einen Waldbrandgefährdeten Gebiet abspielt, wenn er nun Mithört um ohne vor Ort zu sein die Situation verfolgen (und Abschätzen) zu können ist es DIENSTLICH, egal wo er sich befindet und was er sonst noch gerade so macht.

Oder, oder, oder...

Die Grenzen können natürlich sehr fließend sein, Wenn jetzt zb. einem SBI einer FFW (in NRW) auf der Fahrt mit dem Privat PKW ein RTW und NAW mit SOSI entgegenkommt und er nun den Funk mithört weil ihn einfach interessiert warum, so ist es PRIVAT und dürfte nicht erlaubt sein.
Hört er aber nun mit um zu erfahren ob die vieleicht zu einem Unfall oder Feuer in seinem Zuständigkeitsbereich unterwegs wahren, wo seine Jungs vieleicht auch im Einsatz sind oder noch kommen, dann ist es DIENSTLICH und gestattet...
Entscheident ist hier also nur die Absicht die dahinter steht, und die ist ja nicht Nachweisbar!!!

Dies sind nun natürlich nur Beispiele, vieleicht auch nicht die besten. Sie sollen nur MEINE Rechtsauffassung verdeutlichen,
die natürlich von der allgemeinen abweichen kann, da Gesetze und Verordnungen ja immer der Auslegung bedürfen ;-)

Gruß
Carsten

Sandy
30.09.2005, 10:21
Also ich weiß soviel:

Gut, das habe ich auch nur gelesen, aber trotzdem:

Ein Feuerwehrbeamter darf nur innerhalb seiner Dienstzeit am BOS-Funk teilnehmen, das gilt sicherlich auch nur für das Empfangen. Abends beim Abendbrot dürfte er das nicht.

Sandy
30.09.2005, 10:34
Anscheinend wurde meine Aussage wohl falsch verstanden.
Ich sagte, ausserhalb seiner Dienstzeit, das heißt wenn er nicht im Feuerwehrauto etc. sitzt und keine Aufträge bearbeiten muss, dann ist es ihm nicht erlaubt zu funken, oder halt nur zu empfangen.

Innerhalb seiner Dienstzeit ist das natürlich erlaubt!

Sandy
30.09.2005, 10:47
Mensch ist das so schwer zu verstehen?? Lies bitte mal den ganzen Inhalt eines Beitrags!!

Ich zitiere mich:


dann ist es ihm nicht erlaubt zu funken,

oder halt nur zu empfangen.
Das soll heißen, es ist ihm weder erlaubt zu funken noch zu empfangen...

BOS_Freak
30.09.2005, 12:17
Es gibt halt eben Leute die Lesen die BBeiträge in Foren unr Quer und schnappen dann zusammenhanglose Wörter auf und Interpretiern sich dann Ihre eigenen Sachen daruas und stellen dann überflüssige fragen. Ich glaube diese könnten die Personen vermeiden wenn wie gesagt die Beiträge vollständig gelesen werden

AndyBOS
30.09.2005, 13:22
Hey ihr braucht euch alle nicht anzugiften!!

Ruhig blut!!!


Ich kenne jemanden der eine Tätigkeit als Funkwart ausübt und der hat ein offiziell genehmigtes Funkgerät in seinem Auto!!!

Das schreiben mit der Genehmigung hab ich auch gesehen.

Soweit ich weiß lief die genehmigung über den Bürgermeister und dann über die RegTep.

wäre aber schwer ranzukommen

Gruß
Andy

Alex22
30.09.2005, 13:38
Original geschrieben von AndyBOS
Hey ihr braucht euch alle nicht anzugiften!!

Ruhig blut!!!


Ich kenne jemanden der eine Tätigkeit als Funkwart ausübt und der hat ein offiziell genehmigtes Funkgerät in seinem Auto!!!


Ist bei uns auch so.
Hat einen offiziellen Funkrufnahmen vom KatS

AndyBOS
30.09.2005, 14:04
Ja genau einen Funkrufnamen hat bei uns der Stadtverbands Funkbeauftragte.


Den ich meine der hat keinen eigenen Namen, aber ich informiere mich mal!!!

AndyBOS
30.09.2005, 14:09
Ich nehme es zurück!!!


Er ist Gemeindefunkbeauftragter!!
Die Genehmigung spezialisiert sich dann auch auf einen eigenen Funkrufnamen!!!

Der Dann über die Gemeinde, die zuständige Stadt und der RegTep genehmigt ist!!!

Bundesgrenzschutz
06.10.2005, 01:24
ts ts ts....
außerdienstlich niemand....fakt....
es sei denn jemand ist bei irgendeiner behörde 24 STD im dienst...
(aktiv+bereitschaft) sowas soll es auch geben...
hab ich recht @ebi ?

visionshirt_com
16.10.2005, 19:26
dann möchte ich nun eine kleine, mir vor kurzem widerfahrende, Schilderung zu Eurer Diskussion beitragen.
Durch einen dummen Zufall (Nummernschild verloren) bekam ich in meiner Wohnung Besuch von zwei netten Beamten in grün, die mir mein Kennzeichen freundlicherweise gleich vorbeibrachten.
Die nette Stimmung schlug jedoch jäh um, als die Herren Ihr Revier lauter von meinem Schreibtisch hörten als aus der mitgeführten 2m Quäke. Lange Rede kurzer Sinn, Gerät wurde sichergestellt und mir wurde erklärt das ich in den kommenden Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekäme. Alles Reden und jegliche Erklärungsversuche waren zwecklos.
Fast 4 Wochen später bekam ich überraschenderweise erneut Besuch von den netten Herren. Sprachlos wurde ich, als selbige sich bei mir höflichst entschuldigten und mir meinen Scanner übergaben.
Die Erklärung hierfür: Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte eine Verfolgung der Sache ab. Grund hierfür ist das gültige EG-Recht welches, wie so manch anderes auch, nicht mit den TKG in Deutschland im Einklang steht. Nach diesem EG-Recht dreht sich die Verantwortung über "nicht öffentlich" dem jenigen zu, der für die Verbreitung verantwortlich ist. Im Klartext, wenn jemand sendet, und dieses nur eine "geschlossene Benutzergruppe" empfangen soll, ist auch er dafür verantwortlich, entsprechende Massnahmen zu treffen, das dies so ist. (Siehe Premiere, selbes Problem) Solange nun der Empfänger selbst nicht verboten ist (CE Zeichen, Radioempfang möglich weil dadurch "Weltempfänger") ist das reine "Hören" keine Straftat. Es wird allerdings eine solche, wenn man die hierbei gehörten Dinge in irgendeiner Form verwendet oder auch nur weitergibt, oder Dritten das Zuhören ermöglicht, es könnte ja sein das dieser Dritte gar nichts hören will o.Ä.
So, ich habe zwar kein EG-Recht studiert, geschweigedenn mehr als notwendig gelesen, mein Anwalt hat mir jedoch bestätigt das der Staatsanwalt vollkommen richtig entschieden hat.
Ob richtig oder nicht war/ist mir auch nicht so wichtig, hauptsache ich bin mit heiler Haut aus der Situation rausgekommen.

Fazit: Sogar Staatsanwälte sind sich nicht sicher was nun wie, für wen und zu welcher Zeit gültig ist und wer beim BOS Spiel mitmachen darf und wer nicht.
Hmmm irgendwie ist es aber dann auch langweilig wenn es "gestattet" oder "geduldet" wird.


Viele Grüße aus dem westl. Teil NRWs

Heiko

Andreas 53/01
16.10.2005, 19:46
Hallo !

Genau so einen Fall kennen ich persönlich auch, da wurde der Scanner nach den Ermittlungen vom STA wieder ausgehändigt, mit dem Zusatz das der Scanner als solches ja nicht verboten sei, weil CE-Kennzeichnung ...

Darauf ankommen lassen wollte ich es dennoch nicht !

MfG

AndyBOS
16.10.2005, 21:13
Ich verweise gerne wieder auf Das Telekommunikationsgesetz:


Alles ausführlich :

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1190.pdf

sogar für einen (Stats)Anwalt schwer zu verstehen.

Gruß
Andy

DaRake
16.10.2005, 21:16
Hallo,


Original geschrieben von AndyBOS
Ich verweise gerne wieder auf Das Telekommunikationsgesetz:


Alles ausführlich :

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1190.pdf

sogar für einen (Staats)Anwalt schwer zu verstehen.

was sollen uns diese weise gemeinten Worte wohl sagen???


Gruß
Sebastian

AndyBOS
16.10.2005, 21:25
Da kann sich jeder mal das Telekommunikationsgesetz anschauen und verstehen warum sollche verwirrende Rechtssitusationen geschehen wie im Falle von HEIKO!!

Der Teil sieben ist hierfür sehr interessant!!

Rechtssprechungen über das Abhören siehe hier:


http://www.hurcks.de/funkempfang/1leitseiten/scanrech.htm#Abhörverbot%20und%20Scannerbetrieb


Es wurden mehrere Verfahren eingestellt

grisou
11.01.2006, 11:46
Nocheinmal zur Klarstellung:
Wenn ich (legal) als FF-Angehöriger einen Pieper mit mir trage, ist der - klar- nur auf "Alarm" gestellt. Wenn nun eine Alarmierung aufläuft, darf ich _dann_ auf mithören schalten? Ich bin ja ab dem Moment (spätenstens) im Dienst.

gruß,

Grisou

Bendix 4123
11.01.2006, 12:32
Vielleicht sollte man erst mal klären, wozu der Herr oder die Dame den Funk "in den Privaträumen" außerhalb seiner Dienstzeit mithören will.

Im Regelfall ruft ihn die Lst. doch sowieso an, wenn sich eine Lage ergibt, die sein Handeln erfordert.

zum Thema Scanner und BOS.

Als Fakt ist, das ein Scanner kein BOS-Gerät ist. Fakt ist auch, das ich damit wissentlich nur Sendungen hören darf, die für alle bestimmt sind. Fakt ist auch, das wenn ich mal BOS-Funk höre, das ich das ganze dann geheim halten muss, keinem dritten mitteilen darf etc. und Fakt ist auch, das wenn ich absichtlich und wissentlich mit einem Scanner BOS höre (egal wer ich bin oder wie hoch meine Position ist) dann mache ich mich strafbar und Fakt ist auch, das der Scanner dann als Tatmittel eingezogen wird. Und somit ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Und Fakt ist sicher auch, das ich als Feuerwehrbeamter oder Mitglied einer FF schon mal gar nicht aber auch ganz und gar nichts auf dem Polizeifunk zu suchen habe.

Ich denke, das die Rechtssprechung hier ganz eindeutig ist und wenn diverse Sta´s keine Lust haben, ein Verfahren zu beenden, dann liegt es sicher nicht an der Rechtslage.


Man darf einen Scanner besitzen, man darf ihn auch einschalten und Omas Heimatsender hören aber keinesfalls BOS-Funk etc. und wenn ich von der zuständigen Behörde einen Funkrufnamen zugeteilt bekomme, dann kann ich mir freilich auch ein gescheides BOS-Gerät kaufen oder wozu brauch ich nen Funkrufnamen, wenn der Scanner doch sowieso net senden kann =)).


Und wenn ein KBI oder ähn. in seinem PrivatPKW SoSi und FuG eingebaut hat, so hat er sich trotzdem an die Geheimhaltepflicht etc. zu halten d.h sobald Mutti und Kind samt Kegel im Auto sind, dann ist das Ding auszumachen !

Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn

gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.


und mir persönlich würde es eh auf den Sack gehen, den ganzen Tag in der Dienststelle das gesabbel zu hören und dann zu Hause gehts weiter ! Gibt es nicht auch mal Tageszeiten, wo man mal ganz froh ist, nicht den Spruch zu hören "kanal freihalten Funkalarmierung" oder "eimal Inpol/Zevis bitte, komme mit Kennzeichen Berta Trennung" blabla

F64098
11.01.2006, 12:46
Original geschrieben von Bendix 4123

Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn

gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.


Es gibt mindestens noch eine weitere Prüfstelle, nämlich die Landesfeuerwehrschule BaWü in Bruchsal.

IIRC hat auch das PTI NRW auch schon mal ein "Bapperl" vergeben (Motorola EXPO als FuG11a).

MfG

Frank

Bendix 4123
11.01.2006, 13:01
ja ok bruchsal gibt es auch noch wollte jetzt nich alle adresse etc. hier aufführen hätte dann wohl den Rahmen etwas gesprengt =))

Außerdem gehts ja auch nur darum, wer was mit wem und was darf ...

Dirkboy
12.01.2006, 14:53
In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:

Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)

In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.

Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

grisou
12.01.2006, 15:08
Also, bitte nicht böse sein wegen der neuen Nachfrage; aber ich habe hier vor Ort ein echtes Problem mit "ach-so-wichtigen" Leuten, die meinen, alles besser zu wissen; und der Landesdatenschutzbeauftragte in NS hüllt sich leider auch in Schweigen.

Situation: aktives Mitglied einer FF, hat einen FME. Dieser steht selbstverständlich nur auf "Alarm". Jetzt wird Alarm ausgelöst, d.h., ab diesem Moment ist der FM doch im Dienst, wenn er denn einsatzbereit ist.

Darf er dann (und erst dann!), und nur für die Dauer des Einsatzes, den FME auf "Mithören" stellen oder nicht?

Ich wäre wirklich für eine fundierte Stellungnahme sehr dankbar.

Gruß,

Grisou

Bendix 4123
12.01.2006, 21:13
der allgemeinen Rechtsauffassung und wenn man die AVO der entsprechenden Gesetzlichkeiten richtig liest, so würde ich sagen ja aber :

es darf kein Dritter mithören und der FME muss freilich eine BOS-Zulassung besitzen

Ist ja wie bei der Versicherung: die greift ja auch ab dem Auslösen des FME bzw. der Alarmierung durch die LST.

wobei ich mir vorstellen kann, das sich da so noch keiner drüber gedanken gemacht hat

ist halt immer die frage dann nach dem sinn und zweck des mithörens

duese
12.01.2006, 21:28
Zweck würde ich z.B. beim Maschinisten oder beim Melder sehen.
Einer muß ja den Funk besetzten. Mit offenem Melder kann er dann auch ein paar Meter vom Auto weg und anderen unter die Arme greifen und hat doch ein Ohr am Funk.

duese

Bendix 4123
12.01.2006, 21:36
habt ihr keine handgeräte ? ich dachte, es geht darum, das er hören will, wenn er zu hause aus dem bett geworfen wird ?

Mr. Blaulicht
12.01.2006, 21:50
Moin moin,

so weit ich weiss, dürfen nur Funksprüche von jemanden mitgehört werden, die auch für ihn bestimmt sind. NACH einer Alarmierung ist dies aber nicht der Fall, zumindest kann ich mir keinen Fall vorstellen, bei dem das Sinn machen würde, mit jemandem Kontakt aufzunehmen, der keine Möglichkeit hat, den empfangenen Funkspruch zu bestätigen.

Gruß, Mr. Blaulicht

duese
12.01.2006, 23:56
Mach meiner Meinung nach schon Sinn.
Beispiel: Maschinist eine LF/TLF.
Hilft einem Trupp 20m vom Fahrzeug entfernt Beleuchtung aufzustellen.
In der Entfernung versteht man normalerweise keinen Funk mehr vom Fahrzeug. Hat er einen Melder auf laut dabei schon und ist im Zweifel in 20s am Funk -> langt doch.

Dem Angrifftrupp bringt freilich ein offener Melder nix. Is klar.

@Bendix:
4m Handgeräte gibts bei der Feuerwehr nur in Ausnahmefällen und wenn dann für den Kommandant oder aufwärts.
2m ist nur Einsatzstellenfunk, aber um den gehts hier ja nicht.

duese

MiThoTyN
13.01.2006, 00:11
Dem Angrifftrupp bringt freilich ein offener Melder nix. Is klar.[/B]

Im Gegenteil. Man stelle sich vor der Angriffstrupp nimmt seinen Melder mit zum Einsatz. Irgendwo unter der Einsatzkleidung. Und dann gehts ab in den Innenangriff. Oder zu nem Gefahrstoffaustritt. (ExGefahr)

Für diese Art von Einsatz ist der Melder übrigens schon von der Robustheit nicht gedacht.

Bei uns gibt es deshalb ein Verbot, seinen Melder (und Handy) mit in den Einsatz zu nehmen.

Gruß Joachim

duese
13.01.2006, 00:12
Das wiederspricht dem was ich gesagt hab ja nicht oder?

duese

HvO_einseinszwo
13.01.2006, 00:14
MiThoTyN : Wie bekommt ihr Folgeeinsätze mit, wenn ihr nicht am Fahrzeug seit, wenn keiner nen FME dabei hat?

Und warum keine Handys? Ist doch versichert wenn was passiert....

duese
13.01.2006, 00:17
Weil das Handy nicht ex-geschützt ist.

Folgeeinsätze gibt es nicht, solange man noch am ersten arbeitet.
Ein Feuerwehr wird erst wieder alarmiert, wenn sie sich als einsatzbereit zurückgemeldet hat.

Oder Wenns nix eiliges ist (Kellerauspumpen z.B.), dafür ist ja der 4m-Funk besetzt.

Aber das muß auch nicht der Angrifftrupp aufnehmen, der u.U. unter Atemschutz in einem Gebäude ist.

duese

€: BTW: die FuG 10 (zumindest unsere) sind auch nicht ex-geschützt.

MiThoTyN
13.01.2006, 00:20
Jein. Auch als Maschinist sollte man keinen Melder dabei haben im Einsatz. Wenn man den Funk mithören will, muss man den Melder irgendwo offen an der Jacke tragen. RuckZuck fällt der in Matsch oder wird nass oder man stöst irgendwo an. Der Melder ist nicht für den Gebrauch IM Einsatz gedacht. Egal wo.

Wenn der Melder (oder schlimmer das private Handy) dann kaputt ist, ist das Geschrei groß.

Zweitens gibts durchaus auch mal den Fall, wo der Maschinist in den ExBereich muss, oder als AGT als Reservetrupp irgendwo eingetauscht wird. Dann ist der Melder auch fehl am Platz. Wenn der Maschi jetzt vergisst, dass er noch Handy und Melder in der Hose/an der Jacke hat (in der Hektik) kann das böse Folgen haben.

Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".

Darum scheidet also auch die Variante aus, dass der FW-Mann nach einem Alarm im Dienst ist, und deshalb Mithören "dürfte".

Gruß Joachim

MiThoTyN
13.01.2006, 00:23
Und warum keine Handys? Ist doch versichert wenn was passiert....
Wer sagt das ? Sicher nicht über die Feuerwehr ...


BTW: die FuG 10 (zumindest unsere) sind auch nicht ex-geschützt.
Stimmt. Allerdings ist das ein Gerät, das ich im Einsatzfall öfter benutze und meist bewusst an der Jacke trage. Gehört einfach dazu. Und wenn ich in nen ExBereich gehe, leg ich das vorher ab, oder werde von wem angesprochen, dass ich noch ein FuG habe. Aber ich möchte die Gefahr nicht verdreihfachen, wenn ich noch Handy und Melder am Gürtel trage und das vergesse und keiner weiß davon.

Gruß Joachim

Bendix 4123
13.01.2006, 00:28
also ich war ja auch mal bei der feuerwehr und habe heute noch genug mit dennen zu tun und was um hergottsnamen wollt ihr mit einem 4mband funk bitteschön direkt an der einsatzstelle

ich denke, die 2m sind so empfindlich, das sie gut und gerne je nach gebiet 2km schaffen und selbst wenn nicht - welche einsatzstelle hat bitte einen radius von mehr als 100m ...

wenn halt mal schlauchleitungen gelegt werden müssen, dann ist ja ein kfz mit dabei ob nun WL oder RW oder was auch immer

ich denke eher, das es hier um die neugierde und um klugscheisserei geht

was geht es dem angriffstrupp an, was über 4m gesprochen wird... der hat sich um das haus zu kümmern, wat abbrennt und was geht es bitte dem maschi. an ? der hat sich um das wasser zu kümmern und sonst um nix !

wenn kräfte nachgefordert werden müssen, dann macht das der einsatzleiter vor ort und wenn der dann dem 4m lauscht, dann wird er dafür sicher eine lösung finden


zum glück wohne ich in einer stadt mit berufsfeuerwehr... wenn man das hier liest, dann könnte man denken, mancher floriansjünger hat nix besseres zu tun, als den funkverkehr abzuhören....

als ich in meinem "dorf" bei dem verein war, da hatten wir keine zeit, unsere ohren am 4m kleben zu haben... schließlich geht es bei der feuerwehr um MENSCHEN UND SACHWERTE ZU RETTEN und net um funk zu lauschen....

wer das will, der soll sich nen scanner kaufen und es still und leise in seiner kammer zu hause machen...

sorry aber das thema "abhören" hängt langsam und es richt - weil es schon uralt ist

felix000
13.01.2006, 11:45
Also jetzt reiß dich mal zam...

Es gibt einige Sachen, die man nur über 4m machen kann, z.B. Fahrzeuge einweisen oder bei längeren Schlauleitungen. Der Maschinist is dafür zuständig an Funk zu gehen, wenn das Fahrzeug gerufen wird und sonst keiner dran geht.

duese
13.01.2006, 13:18
Original geschrieben von Bendix 4123
was um hergottsnamen wollt ihr mit einem 4mband funk bitteschön direkt an der einsatzstelle

ich denke, die 2m sind so empfindlich, das sie gut und gerne je nach gebiet 2km schaffen und selbst wenn nicht - welche einsatzstelle hat bitte einen radius von mehr als 100m ...


Es geht auch nicht darum über 4m ein Fzg anzufunken, daß vielleicht 100m entfernt ist. Es geht darum den 4m besetzt zu halten für
- Nachfragen/Absprachen mit der EZ
- Nachrückende Kräfte (Frage nach Anfahrtsweg o.Ä.)
- z.B. Einweisung von/Kommunikation mit RTH
- ...

Genau deshalb muß jedes Fahrzeug über 4m erreichbar sein.
Und wenn Du nicht genug Leute hast um einen vors FuG zu setzten wird das halt schwierig

(BTW: 2m kommt u.U. ganz schnell an seine Grenzen.
Bsp: Verkehrsunfall auf auf einer Landstraße, Vollsperrung.
nächste Kreuzung ab der gesperrt wird in beide Richtungen ca. 2 km kurvig um Hügel herum. Wird schon kritisch bis unmöglich.

Schon mal nen größeren Waldbrandeinsatz (oder Übung) gehabt?
Bei uns zumindest ist der Wald auch häufig etwas hügelig und voila -> 2m ist am Ende.
Darum gehts hier aber eigentlich nicht)




was geht es dem angriffstrupp an, was über 4m gesprochen wird.


Das ist richtig, der AGT braucht mit Sicherheit nicht zu hören, was am 4m los ist. Hab ich übrigens weiter oben schon geschrieben.



wenn kräfte nachgefordert werden müssen, dann macht das der einsatzleiter vor ort und wenn der dann dem 4m lauscht, dann wird er dafür sicher eine lösung finden


Der Einsatzleiter hat bei größeren Einsätzen ganz andere Sorgen als auch noch den Funk abzuhören, dazu braucht er mindestens einen Mann der nur für Funk abgestellt ist, aber um den gehts hier ja nicht.



zum glück wohne ich in einer stadt mit berufsfeuerwehr... wenn man das hier liest, dann könnte man denken, mancher floriansjünger hat nix besseres zu tun, als den funkverkehr abzuhören....


Na dann herzlichen Glückwunsch zur Standortwahl.
Wenn Du genau gelesen hättest, hättest Du auch gemerkt daß (momentan zumindest) die Diskussion darum geht, ob der, der so oder so den Funk besetzen soll, da auch den FME zu Hilfe nehmen darf.




Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".


Danke, das untermauert das ganz doch schon mal rechtlich etwas.

duese

Bendix 4123
13.01.2006, 15:45
für all die sachen gibt es handgeräte bzw. kann man bei uns den funk auf die hella aufschalten

dazu bedarf es weder eines scanners noch eines "offenen" fme´s

loxi
13.01.2006, 17:35
Im übrigen wird doch hier um ein rein theoretisches Problem diskutiert, oder glaubt ihr, es schleicht jemand von der RegTP oder sonst irgend ner Behörde um die Fahrzeuge an ner Einsatzstelle und horcht ob da irgend wo jemand seinen Melder aufgeschaltet hat?

Ich bezweifel allerdings ohnehin, ob der Funk auf nem FME bei dem üblichen Lärm am Einsatz überhaupt hörbar ist.

Ich denke es is außerdem weng übertrieben, wenn jedes einzelne Fahrzeug per 4m immer und ständig an der Einsatzstelle erreichbar ist, aber zumindest der EL (bzw, wenn der zu viel zu tun hat halt ein für den Funk abgestellter Assistent), und der kann ja ein Handfug nehemen bzw. hockt ja evtl. eh im ELW.

Welche Frage sich mir an dieser Stelle erneut aufdrängt, warum so viele Feuerwehren ihre Mitgleider mit aufschaltbaren Meldern ausstatten, wo es doch offensichtlich eh rechtlich grenzwertig bis nicht erlaubt ist und noch ein ganzes Stück mehr kostet?!

Grüße

loxi

Joe aus Hö
13.01.2006, 17:57
Original geschrieben von Ebi
In einem anderen Thread kam die Behauptung auf dass jemand l e g a l den BOS Funk mithören dürfte.

Mich würde mal interessieren, wer hier
legal BOS Funk
mithören darf.

Es geht nicht um Funk auf der Wache oder im RTW, Feuerwehr- oder Dienstfahrzeug, sondern zu Hause oder in seinem Privat - PKW.
Wenn ja, wer hat dafür die Genehmigung erteilt ?
Wurde die Genehmigung schriftlich erteilt ?
mfg Ebi

*duck*

...wollte nur nochmal an das Thema erinnern...

Schönes, hoffentlich einsatzfreies WE !

~Joe~

Flöhchen
13.01.2006, 21:07
...hab grad einen entsprechenden Beitrag im www.blaulichtforum.de gefunden und kopier den mal hier rein:

In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:

Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)

In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.

Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

Quietschphone
13.01.2006, 21:16
@Flöhchen:

Wie oft willst Du den diese alten Hüte (Urteil aus 1997/98) noch posten?
Die Gesetzeslage hat sich mittlerweile geändert, da kannst das Urteil noch tausendmal posten, es ändert aber an der momentanen Gesetzeslage nichts.
Ich hoffe, Du liest auch die Folgebeiträge nach den Deinigen, denn da hast Du schon öfter diese oder eine ähnliche Antwort bekommen!

Gruß
Alex

Bendix 4123
13.01.2006, 22:27
das thema könnte man eh zum zum erbrechen ausdrücken... naja fakten sind genannt und der rest ist eher beiläufig und eigentlich egal ... und wo kein kläger, da kein richter...

Flöhchen
13.01.2006, 23:42
@ Quietschphone

Erstens habe ich diesen "alten Hut" hier zum erstenmal gepostet. Er stammt nicht von mir, ich habe ihn, wie bereits erwähnt aus einem anderen Forum hier hineinkopiert, zudem wurde er dort gestern abend reingestellt. Er ist einer der wenigen, der hier als amtliches Urteil, wenn auch schon älter, erwähnt wird.
Zweitens habe ich nicht vor, diesen Beitrag hier noch tausendmal zu posten.
Drittens wird sich die Rechtslage immer wieder ändern bzw. an aktuelle Sachverhalte anpassen.
Viertens lese ich die Folgebeiträge und wüsste nicht, daß ich schon mal öfters diese oder ähnliche Antworten bekommen hätte.
Ein Forum, denke ich, lebt nunmal aus Beiträgen der einzelnen Teilnehmer. Da nicht jeder Beitrag ein Geistesblitz sein kann, liegt wohl ja auch in der Natur der Sache.

Gruß Joachim

Bendix 4123
13.01.2006, 23:57
@ Quietschphone

Erstens habe ich diesen "alten Hut" hier zum erstenmal gepostet. Er stammt nicht von mir, ich habe ihn, wie bereits erwähnt aus einem anderen Forum hier hineinkopiert, zudem wurde er dort gestern abend reingestellt. Er ist einer der wenigen, der hier als amtliches Urteil, wenn auch schon älter, erwähnt wird.
Zweitens habe ich nicht vor, diesen Beitrag hier noch tausendmal zu posten.
Drittens wird sich die Rechtslage immer wieder ändern bzw. an aktuelle Sachverhalte anpassen.
Viertens lese ich die Folgebeiträge und wüsste nicht, daß ich schon mal öfters diese oder ähnliche Antworten bekommen hätte.
Ein Forum, denke ich, lebt nunmal aus Beiträgen der einzelnen Teilnehmer. Da nicht jeder Beitrag ein Geistesblitz sein kann, liegt wohl ja auch in der Natur der Sache.

Gruß Joachim

ja aber das urteil ist von 1998 ! und das ist jetzt naja ewig her und die akten haben mittlerweile wohl schon 3 cm staub, also von daher ist es eher unwichtig zumal es eh "nur" ein urteil eines ag´s ist ...

Andy*73*
14.01.2006, 09:14
also...

Den Thread könnte man noch mehrere Seiten fortsetzen.
Diejenigen, die der Meinung sind mit offenem FME rumrennen zu müssen, haben ihre Meinung und lassen sich davon eh nicht abbringen, also was soll die ganze Diskussion.

Wer an der Einsatzstelle über 4m ereichbar sein MUSS, der hat hat auch ein 4m Funkgerät, und wenn man kein 4m Handfunkgerät zugelassen bekommt, dann muss man halt einen Kameraden am Fahrzeug abstellen, zum Funk hören - PUNKT.

Was soll denn der ganze Quatsch - mit offenem FME an der Einsatzstelle, und im Bedarfsfall schnell zum Fahrzeug rennen - wenn der Kamerad woanders im Brandfall oder bei einer Hilfeleistung eingesetzt ist, kann er nicht mal schnell hin und her rennen, wenn die Lst. was will, dann hat er andere Aufgaben, die er dann nicht mal eben unterbrechen kann.

Gruss Andy

Bendix 4123
14.01.2006, 11:20
also...

Den Thread könnte man noch mehrere Seiten fortsetzen.
Diejenigen, die der Meinung sind mit offenem FME rumrennen zu müssen, haben ihre Meinung und lassen sich davon eh nicht abbringen, also was soll die ganze Diskussion.

Wer an der Einsatzstelle über 4m ereichbar sein MUSS, der hat hat auch ein 4m Funkgerät, und wenn man kein 4m Handfunkgerät zugelassen bekommt, dann muss man halt einen Kameraden am Fahrzeug abstellen, zum Funk hören - PUNKT.

Was soll denn der ganze Quatsch - mit offenem FME an der Einsatzstelle, und im Bedarfsfall schnell zum Fahrzeug rennen - wenn der Kamerad woanders im Brandfall oder bei einer Hilfeleistung eingesetzt ist, kann er nicht mal schnell hin und her rennen, wenn die Lst. was will, dann hat er andere Aufgaben, die er dann nicht mal eben unterbrechen kann.

Gruss Andy

Genau mein reden =) die Feuerwehr ist zum löschen und retten da und net zum funken

duese
14.01.2006, 12:59
Genau mein reden =) die Feuerwehr ist zum löschen und retten da und net zum funken

Bei solchen Aussagen stellt sich mir dann doch die Frage:
Ist ja interessant, aber warum hat die Feuerwehr dann überhaupt Funkgeräte?

duese

Bendix 4123
14.01.2006, 14:48
Bei solchen Aussagen stellt sich mir dann doch die Frage:
Ist ja interessant, aber warum hat die Feuerwehr dann überhaupt Funkgeräte?

duese

damit wir hier über sinnlose dinge sprechen können !

nein scherz klar sind sie wichtig, aber nicht so wichtig wie sie hier gemacht werden. wie gesagt, man könnte fast meinen, einige hier sind wegen der funkerei zur f gegangen

das heißt ja FEUERWEHR und nicht FUNKVEREIN FLORIAN XY...

duese
14.01.2006, 15:10
Das ist schon richtig, aber Du solltest bedenken, daß das hier ein BOS-Funk-Forum ist und keine allgemeines. Dafür ist das HiOrg-Forum da oder viele andere Feuerwehr, Rettungs, etc -Foren.

Und nur weil man die vorhanden Möglichkeiten so gut wie möglich nutzen will, heißt das doch nicht, daß es das einizige ist, was getan wird.

duese

Bendix 4123
14.01.2006, 16:08
ist mir schon klar, das dass hier ien bos-forum ist aber wenn man dann manche sachen hier zu lesen bekommt -naja macht dann schon den anschein, das einige mit dem ding mehr zeit im bett verbringen also mit frau/freund

Quietschphone
14.01.2006, 18:47
@Flöhchen:

Sorry, da hab' ich leider was verwechselt.
Ich hatte da im Hinterkopf, dass ich genau die selbe Meldung schon dreimal gelesen hatte, hatte aber leider den Namen des Users, der die Beiträge geposted hat, nicht parat.
Tut mir leid, dass ich Dich hier so angegriffen habe.

Gruß
Alex

Flöhchen
14.01.2006, 22:42
...ich habs auch nicht persönlich genommen, ist schon okay!

Gruß Joachim