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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann geht ihr zum Einsatz (betrifft schüler und Azubis)



firefighteropp
12.12.2004, 19:30
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren ab welchem Alarmstichwort Schüler und Azubis die Schule oder ihren Betrieb verlassen.Ich hab meinen Melder in der Schule auf Stumm auf der Arbeit geh ich auch erst ab B3 (Zimmerbrand) bzw. wenn Vollalarm ausgelöst wird.Wie sieht das bei euch aus?Habt ihr das fest geregelt oder entscheidet ihr immer ob ihr geht oder nicht?


Grüße aus Worms

Andynrw
12.12.2004, 19:47
Hallo,

Ich bin selber noch Azubi im 4. Ausbildungsjahr. Pauschal kann man das nicht sagen, ab wann man gehen kann, kommt halt stark darauf an was man grade am Arbeiten ist. Ich habe das aber so geregelt das ich selber entscheide ob ich zum Einsatz gehe oder nicht. Muss dann aber auch denn "verpassten" Stoff nach arbeiten.

mfg
Andynrw

Hauptlöschmeister
12.12.2004, 19:51
Hallo

Ich bin der Ansicht wenn man noch zur Schule geht, egal was da brennt. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen würde da vielleicht Streit geben. Denn wenn du in der Schule bist bist du über die Schule versichert und wenn du da mal eben zum Feuerwehrhaus eilst und es passiert da was weiß ich icht was da passiert. Und deine Ausbildung geht ja wohl vor, es sei denn dein Ausbilder stimmt zu das du bei der Feuerwehr bist. Als Azubi würde ich das nicht zustimmen. Also generell würde ich während der Schul und Ausbildungszeit den Melder zuhause lassen.


Das ist meine persönliche Meinung !

Gruß uwe

firefighteropp
12.12.2004, 19:56
Mein Ausbilder ist Zugführer im Nachbarlöschzug der hat sofort ja gesagt als es darum ging ob ich zum Einsatz darf,wenn ich wollt könnt ich bei ner Ölspur auch weg aber ich geh aus eigenem Willen erst bei größeren Einsätzen damit ich net soviel verpass.

Cummunicator
12.12.2004, 20:30
@Hauptlöschmeister

Mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert. Ist doch in der Freizeit auch so. Spielt also keine Rolle ob in der Schule oder nicht...

Florian Feuerbaer
12.12.2004, 20:33
Als ich darf als Azubi auch nach eigenem Ermessen die Arbeitsstelle verlassen. Ich entscheide das von Fall zu Fall. Was liegt an wichtiger Arbeit an und wie ist die Durchsage..... Generell laufe ich nicht bei der kleinen oder bei Sonderschleifen da ich eh dafür zu spät kommen würde.

Grüße

Florian

Hauptlöschmeister
12.12.2004, 20:42
Original geschrieben von Cummunicator
@Hauptlöschmeister

Mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert. Ist doch in der Freizeit auch so. Spielt also keine Rolle ob in der Schule oder nicht...

Hallo

Wo lebst du denn ???

Die Schule ist Pflicht und die Feuerwehr Freiwillig oder nicht ?? Wenn ich zur Schule MUSS dann bin ich von Zuhause bis zur Schule über die Schule Versichert oder nicht ?? Wenn ich auf dem Weg von der Schule zum Einsatz fahre ist das von der FUK zwar abgesichert aber das heißt noch lange nicht das die Versicherung der Schule auch haftet!! Da würde ich mal mit der Schulleitung sprechen sonst könnte das mal heftig ins Auge gehen!! Wenn ich in der Freizeit, das heißt nach der Schule zum Einsatz gehe dann bist du auf jedenfall über die FUK versichert!!

Aber macht ja nix.....

Cummunicator
12.12.2004, 20:48
Natürlich ist man auf dem weg zur Schule über die Schule versichert. Aber die Schule spielt in diesem Fall doch gar keine Rolle.

Ich sagte doch, "mit dem Empfang des Alarms ist man über die Feuerwehr versichert"... Also bitte was hat da die Schule mit zutun? Für die Versicherung der Feuerwehr spielt es doch keine Rolle ob jemand grade von der Schule in's Feuerwehrhaus kommt oder aus'm Schwimmbad oder von der Arbeitsstelle.

Hauptlöschmeister
12.12.2004, 20:54
Doch tut sie wohl. Die Schule ist Pflicht und die Feuerwehr ist freiwillig. Wenn du zum Einsatz willst anstatt zur Schule musst du das Einverständnis der Schule haben, das ist hier auch so. Bei der FUK bin ich auch nur versichert von zuhause bis zum Feuerwehrhaus oder zum Einsatzort und wieder zurück.
Wir haben das Thema so oft weil wir immer Stress haben mit der Schule oder sogar mit den Eltern.
Am besten Frage doch bei der FUK mal nach und sichere dich bei der Schule ab!!

Quietschphone
12.12.2004, 20:55
--> verschoben zu den HiOrgs. Übrigens gibt's schon einige Beiträge zum Thema.

output
12.12.2004, 21:00
Hallo

Also ich bin in der Kollegstufe und mache dieses Jahr mein ABI. Von daher verpass ich eher ungerne Stunden.
Bei einer größeren Sache würde ich auf jeden Fall die Schule verlassen, da wir unter der Woche sowieso nicht so toll besetzt sind. Bei ner Ölspur natürlich nicht.
Dann kommt es eh noch dazu, dass ich knapp 10 Minuten brauche bis ich das Gerätehaus mit dem Auto erreiche.
Weil wir ne kleine Wehr sind kam es noch nicht zum Entscheidungsfall ;- )


Gruß


Martin

Cummunicator
12.12.2004, 21:03
Die Schule ist nur dann Pflicht wenn man noch der Schulpflicht unterstellt ist -> unter 18!

Also ist deine Argumentation nur für die Schüler unter 18 zutreffend. In allen anderen Fällen hat die Schule damit nichts zutun.

Edit: Weil, über 18 ist die Schule nämlich genauso "freiwillig"!

Hauptlöschmeister
12.12.2004, 21:16
Hey das ist ja auch ein ganz anderer Fall wenn du 18 bist dann biste selber für dich verantwortlich da haste 100% Recht!!

Und ist die Schulpficht nicht 13 Jahre ?? Also ich denke immer noch so, und mein Nachbar der Lehrer ist sagt auch wenn du dich bei der Schule verpflichtet hast dann hast du auch die Schulpflicht einzuhalten es sei denn du bist Krank oder du meldest dich ab weil du kein Bock mehr hast ( Ab 18 Jahre)
Und wenn die Schulleitung duldet das du zum Einsatz fährst ist das auch OK.
Ich als Elternteil würde es nicht dulden wollen!!


Gruß Uwe

output
12.12.2004, 21:18
Hallo

Naja, eigentlich musst Du ja nur 9 Jahre in der Schule verbringen. Dann bist Du so 15 oder 16.
Aber hier ist das Verlassen der Schule aus versicherungstechnischen Gründen problematisch und bedarf meiner meinung nach einer Absprache mit der Schulleitung. Die Schule übernimmt ja die Aufsichtspflicht für die definierte Zeit des Unterrichts.
Ist man über 18 gibts sowieso fast keine Probleme, da die Schule nicht mehr veratwortlich ist, sobald man das Schulgelände verlässt, auch wenn dies "unerlaubt" ist.
Es kann Dir höchstens als Fehltag eingerechnet werden und wenn Du pech hast zu ner Atestpflicht führen ;- )
Dan muss es abeer schon heftig kommen...


Gruß


Martin

Cummunicator
12.12.2004, 21:20
Tja, wenn du denkst dass die Schulpflicht nur bis zum 13. Lebensjahr geht, dann verstehe ich deine Argumentation schon garnicht. Welcher Schüler im Alter unter 13 ist denn bitte in einer aktiven Einsatzeinheit der in den Einsatz fährt und vor allem Feuerwehrrechtlich mitfahren darf???

Klar, dass ein Lehrer nicht weg kann. Die Anwesenheit von Schüler und Lehrer kann man ja meiner Meinung nach schlecht vergleichen...

der_verteiler
12.12.2004, 21:26
mit 13 jahre schulpflicht meinte er wohl eher bis zur 13. bzw. 12. klasse also bis zum abi (je nach bundesland), nicht bis zum alter von 13.

Cummunicator
12.12.2004, 21:35
Fassen wir also nochmal zusammen:

In der Regel sollte das dann im Alter ab 15-16, wie Output schon geschrieben hat, sein und nicht wie ich fälschlicherweise geschrieben habe mit 18. Also ist es Quatsch mit der Versicherung durch die Schule weil:

1. darf man rechtlich gesehen erst ab 16 Jahren in der aktiven Einsatzeinheit tätig sein
2. ist man ab 16 Jahren nicht mehr Schulpflichtig

<b>Fazit:
Die Schule hat mit der Versicherung eines zum Einsatz fahrenden Schülers nichts zutun!</b>

crazyossi
12.12.2004, 21:35
@ Hauptlöschmeister

Das was an der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillig ist , ist der Ein und Austritt, alles dazwischen ist Pflicht.

Bei mir und anderen Kameraden war es damals so (ist schon 18 Jahre her) das wir sobald der Melder ging von der Schule für den Einsatz freigestellt wurden.
(Feuerwehr stand über der Schule)
In der Berufsschule was das nochweniger das problem, da unserer Lehrer OTBM einer OF war.

Zur Schulpflicht:

Die allgemeine Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9. Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Gesetze/schpflg.htm

Mr. Blaulicht
12.12.2004, 22:51
Moin moin,


Original geschrieben von Cummunicator
Klar, dass ein Lehrer nicht weg kann. Die Anwesenheit von Schüler und Lehrer kann man ja meiner Meinung nach schlecht vergleichen...

Bitte? Warum sollte der Lehrer nicht wegkönnen?
Wenn er jemanden findet, meinetwegen einen Lehrer mit einer Freistunde, spricht doch nichts dagegen.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem Lehrer und einem Angehörigen eines anderen Berufs?

Also ich kenn das so: Angehörige von Feuerwehr, THW haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wenn dies aus betriebstechnischen und organisatorischen Gründen möglich ist. Allerdings muss der Vorgesetzte, Chef etc. informiert werden. Der hat das Recht, zu verlangen, dass der Arbeitnehmer da bleibt, wenn er das begründen kann (z.B. betriebstechnische und organisatorische Gründe).
Bei uns im DRK (auch andere HiOrgs) ist das anders: Dort muss der Kreisverband mit jedem einzelnen Arbeitgeber verhandeln, was im Alarmfall geschieht.

Gruß, Mr. Blaulicht

Cummunicator
12.12.2004, 22:57
Sicher kann er sich jemand anderen suchen, aber in erster Linie untersteht er, oder besser gesagt ein Lehrer, der Aufsichtspflicht...

Diggi
13.12.2004, 06:45
Ich bin während meiner 2 jährigen Schulzeit nur 1x zum Einsatz gerufen worden, bin auch direkt gegangen und konnte 1x wegen einem nächtlichen Großbrand am nächsten Tag auch nicht hin. War alles mit der Leiterin abgesprochen.

Die einzige Frage, die aufkam war: "Hey kann man damit schummeln?"

Ich musste herzhaft lachen, was manche Leute so alles von einem Pageboy erwarten... *g*

Ich muss dazu sagen ich habe den Melder am Abend vor einer wichtigen Klausur sowie über die stressigen Abi-Tage hin komplett ausgeschaltet, was ja auch sinnvoll ist.

Mfg Diggi

Alex22
13.12.2004, 10:34
so ...
also zumindest für Bayern kann ich die Diskussion beenden ...
denn auch der minderjährige Schüler darf während des Unterrichts zur Feuerwehr...
Und nun bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn...

Von Schulbank zum Brandherd
Schüler dürfen während Unterrichts ausrücken
Neunburg vorm Wald. (hou) Darf ein Schüler, der zur Alarmmannschaft der Feuerwehr gehört, während des Unterrichts zum Einsatz ausrücken?

Auf diese Frage gab Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein eine erstaunliche Antwort, als er sich in Schwarzhofen bei Neunburg vorm Wald mit führenden Feuerwehrvertretern zum Meinungsaustausch traf. Beckstein sagte: "Natürlich darf er ausrücken". Dem Minister war nach eigenem Bekunden vor nicht all zu langer Zeit ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem man einem Schüler verboten hatte, zum Feuerwehreinsatz die Schule zu verlassen. Daraufhin, so Günther Beckstein, habe er mit dem Kultusministerium eine ebenso heftige wie kontroverse Diskussion geführt und sich dabei durchgesetzt.

"Es kann nicht sein", begründete der Innenminister sein Engagement, "dass wir unserer Jugend permanent die Annahme von Ehrenämtern empfehlen und dieses Ehrenamt dann blockieren, wenn ein Feuerwehrmann im Unterricht sitzt und es in der Nachbarschaft brennt".


Quelle: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/616446-100,1,0.html

firefighteropp
13.12.2004, 16:03
Also ich persönlich wollte ja nur wissen wie es andere Schüler und Azubis machen ob es erlaubt ist interessiert mich in dem Fall nicht (Aber auch wir drüfen von der Schule aus zum Einsatz).Ich wollte nur wissen ob sie prinzipiel zum Einsatz gehen oder ob es auf den Einsatz ankommt.


Grüße aus Worms

dani k.
13.12.2004, 16:32
Hallo,

was macht man unter 18 mit einem Piepser bzw. bei einem Feuerwehreinsatz.

Bin auch noch 4 Wochen Azubi ;) Hab ein Piepser mit Klartextanzeige, gehe aber trotzdem bei allem. Wenn alle Leute entscheiden "blos ein Containerbrand" dann ist halt niemand da. Als Azubi juckt es niemand wenn ich mal ein paar Stunden weg bin. Ich bin ja nicht aus Lust und Tollerei weg, sondern weil Irgendwo Gefahr im Verzug ist.

Außerdem kann man sich auf die Meldungen der Leitstelle nicht verlassen. Beispiel aus der nähe von mir. Alarm Einsatzstichwort: Containerbrand -> Kleinschleife wird alarmiert -> Am Einsatz stellen die Kräfte fest, Container steht an einer Kirche -> Krichturm brennt bereits in voller Ausdehnung...

dani k.

TakkaTonga
13.12.2004, 16:52
Bin auch noch Azubi. Wir haben so im Schnitt 35 Einsätze im Jahr. Davon vollen über die Hälte in die Arbeitszeit. Bei Ölspuren, Öl/Glas nach VU und Kleinstbränden bleibe ich im Betrieb. Bei VU oder größeren Dingen fahre ich dann schon zum Stützpunkt. Kommt aber halt immer drauf an, an welcher Arbeit man grade sitzt. Außerdem hat mir der Personalchef nahe gelegt, nicht unbedingt bei jedem Einsatz den Betrieb zu verlassen. Wenn ich in der Berufschule bin, kommts eben drauf an, ob ich grade eine Arbeit schreibe oder nicht ;)

Cummunicator
13.12.2004, 16:55
Großenluder... *loooool*

Sorry, konnte ich mir jetz nicht verkneifen. ;-)

firefighteropp
13.12.2004, 17:00
Genau sowas wollte ich wissen.Ich bin jetzt im dritten Lehrjahr und ich darf auf jeden Einsatz gehen vom Betrieb aus aber ich geh nur dann wenn ich nicht grade in einem Kurs sitze oder in der Produktion alle Hände voll zutun ist da kommts dann auf den Einsatz an.

alarma
13.12.2004, 19:25
Original geschrieben von dani k.
Hallo,

was macht man unter 18 mit einem Piepser bzw. bei einem Feuerwehreinsatz.
...Ähm ... in 'ständiger Alarmbereitschaft' sein? was sonst?

Ich hatte meinen Melder 'damals' auch schon mit 16, leider war es mir nicht vergönnt in der Schule einen Alarm zu bekommen, dafür mehrfach auf dem Rückweg von Schule nach Hause. Ich hätte gedurft und wäre auch gegangen, weil wir die Firestorm1 haben hätte ich eh nicht entscheiden können wie groß das Feuer jetzt ist.
Meine schulischen Leistungen waren aber auch recht gut so das ich eine U-Stunde locker hätte verknusen können.

Als es dann an die Abschluss prüfungen ging habe ich den Melder zu Hause gelassen <small>(genau da hatten wir Alarm aber das ist eine ganz andere Geschichte)</small>

In der Ausbildung habe ich das mit meinem Ausbilder abgesprochen das ich zum Einsatz gehe wenn es noch vor Arbeitsbeginn los geht, aber ab dem Moment wo ich im Bus zur Arbeit war hätte ich zu lange zum GH gebraucht also nicht auf Biegen und brechen vom Arbeitsplatz los.

Diese Regelung steht bis heute weil ich noch immer recht weit weg arbeite und 45min. Anfahrt definitiv zu lang sind *g*

dani k.
13.12.2004, 19:45
Original geschrieben von alarma
[B]Ähm ... in 'ständiger Alarmbereitschaft' sein? was sonst?



Naja, andere (Bundes-) Länder, andere Sitten...

Komme aus BaWü und möchte sagen, dass bei uns "ehr unüblich" ist unter 18 einen Piepser zu haben.

Jetzt kommt mir grad: Ich meine mal gelesen zu haben, dass man in Bayern mit 16 mehr oder weniger in die aktive Wehr übernommen wird?

dani k.

crazyossi
13.12.2004, 19:53
in NDS kommste auch mit 16 in die Aktive Wehr und bekommst bei der Einkleidung oder spätestens nach dem Grundlehrgang den Melder (natürlich sofern vorhanden) .

Cummunicator
13.12.2004, 19:56
ist in rlp auch so. aber unter 18 ist am verteiler ende -> nicht im gefahrenbereich...

Bugs B
13.12.2004, 19:59
naja... du darfst mit 16 zwar zu Einsätzen mit rausfahren, aber du darfst nicht in Gefahrenbereichen eingesetzt werden.
Bist auch bis zu deinem vollendeten 18. Lebensjahr in der JU-Gruppe u müsstest eigentlich noch den JU-Schutzanzug tragen...

Ich kenn viele Wehren, bei denen scho 16-jährige mit "richtigen" Schutzanzug rumrennen und auch nen Piepser haben.
Gibts bei uns net. Find ich auch irgendwie richtig.(aber des is wahrscheinlich wieder so eine Äußerung, die bestimmt eine kontroverse Diskussion herbeiführt, die aber mit Sicherheit schon 1000 mal hier behandelt wurde...Also lasst es einfach ;-)...)

dani k.
13.12.2004, 20:03
auch in BaWü darfst du bis zum Gefahrenberteich eingesetzt werden, ABER da du kein Piepser hast, kommst du nicht mal dahin ;)

geschrieben von Bugs B:
.(aber des is wahrscheinlich wieder so eine Äußerung, die bestimmt eine kontroverse Diskussion herbeiführt, die aber mit Sicherheit schon 1000 mal hier behandelt wurde...Also lasst es einfach ;-)...)

*lol*

crazyossi
13.12.2004, 20:22
nach meiner übernahme mit 16 in die Aktive und bestandenem GL (zwischen übernahme und GL waren knapp 3 Monate) war ich auch an der "Front" mit dabei.


@ Bugs B©

wenn du in die Aktive übernommen wirst ( in NDS mit 16)
MUSST du deine JF Bekleidung abgeben und bekommst deine PSA.
Mit der Übernahme scheidest du nämlich aus der JF aus.

Aber, wie schon gesagt, andere Länder, andere sitten. Und diese sitten muss man nicht verstehen. Die regelung in NDS finde ich sehr gut.

Hauptlöschmeister
13.12.2004, 20:44
Hallo

Bin ich froh das ich in Nierdersachsen wohne ;)
Bei uns bekommen die einen Melder die auch einen Grundlehrgang haben vorher nicht.
Die PSA bekommen die auch ab 16.


Gruß uwe

feuerwehrzwerg112
14.12.2004, 14:31
Moin,

bei uns ist es so geregelt (NDS.) das man mit 16 in die aktive wehr übernommen wird und somit aus der JF austritt.Dann macht man den Grundlehrgang und danach bekommt man den Melder!

Joa und sonst gilt bei größeren Sachen wie Wohnhausbrand ect.. nicht auf das 1. Fahrzeug!Außer bei Pkw brannt oder so schon!Also es hängt davon ab wieviele Atemschutzgeräteträger gebracht werden!

Joa so ist es bei uns;-)

Gruß Daniel

FFW Pietling
14.12.2004, 16:58
Ich (Azubi) kann eigentlich nur eins dazu sagen:

Ich geh zum Einsatz wenn der Melder geht.

Mehr möcht ich gar nicht loswerden, denn darüber zu diskutieren macht wahrscheinlich keinen Sinn, da hier jeder selber wissen muss wie er entscheidet. Zudem sind es individuelle Situationen, ein allgemein Rezept gibt es nicht. Meine Meinung!

Gruß

NicCage
14.12.2004, 17:48
bei mir ist der Fall bisschen anders:
Bin über das DRK in der SEG (NRW). Gut wenn wir ausgelöst werden, und nicht gerade ein Betreuungseinsatz ist, kann man davon ausgehen das es richtig geknallt hat.
Für kleinere Sachen, wie z.B. ReserveRTW besetzen oder so lohnt sich das für mich eh nicht, weil ich ca. 30 Minuten mit dem Auto zur Wache brauche (nach StVO gefahren).
Generell ist mein Arbeitgeber sehr kulant obwohl ich mir nach nem Einsatz dann einige bissige Kommentare anhören darf.

löschhund
16.12.2004, 20:22
Also, ich bin (noch 18) und wohne in Ba-Wü. Grundausbildung mit 18 Jahren, FME (auch wegen der Verschwiegenheitspflicht) deshalb auch mit 18.
Ich bin in der Jahrgangsstufe 13, bin also in der 12.Klasse in die FFW eingetreten. Ich habe mit meinem Tutor über die Geschichte mit dem Ausrücken gesprochen, der mir dann einen Termin beim Schulleiter besorgte.
Der Schulleiter sagte: "Alles kein Problem, natürlich rückst du im Einsatzfall ab." Ich bekam das ganze schriftlich (auf dickem Urkundenpapier!) mit Stempel und Unterschrift und wurde dann noch in den höchsten Tönen für mein ehrenamtliches Engagement gelobt. Ich hatte während der Schulzeit aber erst einen Einsatz.
Bei Klausuren schalte ich den FME ab, da ich meist keinen Pkw dabei habe und mich während einer Klausur auch niemand anderes fahren kann.

Gruß
löschhund

Allmächtiger
16.12.2004, 23:12
Also ich bin im Moment 17 und hab seit ich 16einhalb bin en Piepser. Bei mir ist es uninteressant, den Piepser mit in die Schule zu nehmen, da erstens Piepser in unserer Schule verboten sind (wie Handys halt) und ich zweitens auch 20 min fahren müsste bis ich bei uns an de FFW wäre. Allerdings gabs schon ein paar mal Einsätze, nach denen ich dann ziemlich müde in die Schule bin, weil se die ganze Nacht gedauert haben

general.nlz
17.12.2004, 12:47
Original geschrieben von Allmächtiger
Also ich bin im Moment 17 und hab seit ich 16einhalb bin en Piepser. Bei mir ist es uninteressant, den Piepser mit in die Schule zu nehmen, da erstens Piepser in unserer Schule verboten sind (wie Handys halt) und ich zweitens auch 20 min fahren müsste bis ich bei uns an de FFW wäre. Allerdings gabs schon ein paar mal Einsätze, nach denen ich dann ziemlich müde in die Schule bin, weil se die ganze Nacht gedauert haben


wieso fallen piepser in der schule unter die rubrik handys??? das is ja schwachsinn. wer weis wer den mist wieder rausgehauen hat ...

find ich schwachsinn so ne regelung, sollen froh sein, das es freiwillige gibt. diese meinung wird immer erst dann geändert, wenn der verantwortliche die fw mal gebraucht hat ...

zu thema:
melder gibts bei uns erst nach abgeschlossener grundausbildung und mit vollendetem 18. lebensjahr.

in meiner schul- und ausbildungszeit war es so gehandhabt, das ich selber entscheiden musste, ob ich gehe oder nicht. bei arbeitungen oda prüfungen melder aus gemacht oda später im auto gelassen ...

Firehools
17.12.2004, 13:34
Also ich bin jetzt im ersten Lehrjahr!!! Habe von meinem Chef einen Textmelder(Apollo Pilot) zu 80% bezahlt bekommen!!! Ich darf auf der Arbeit zum Einsatz nur ist Blöd wenn man beim Hurricane Brandalarm gesagt bekommt!!! Und es ist wieder nur die Brandmeldeanlage die Spinnt ist oft so!!!
Mein Chef ist der Meinung dass ich mit dem Text Melder abhauen kann wenn es wirklich wichtig ist!!!

In der Berufsschule dürfte ich auch gehen!!! Aber wenn ich dort fehle verpasse ich ein haufen Stoff!!! Den mir die Feuerwehr leider nicht geben kann! Ich sehe es so Ausbildung und Beruf haben vorrang!!!

Ich kann froh sein dass ich so ein Chef habe!!!!

firefighteropp
17.12.2004, 14:35
Aja Chris solange dein Melder net wieder bei mir aufgeht is doch alles okay^^Wiso sin Melder an deiner Schule verboten?Bei uns sind 19 Aktive auf der Schule da kann ma sowas net machen (Berufsschule mit 1800 Schülern)

Allmächtiger
17.12.2004, 15:36
Original geschrieben von firefighteropp
Aja Chris solange dein Melder net wieder bei mir aufgeht is doch alles okay^^Wiso sin Melder an deiner Schule verboten?Bei uns sind 19 Aktive auf der Schule da kann ma sowas net machen (Berufsschule mit 1800 Schülern)

Na ja is halt so... außerdem bin eh eh net so gut (eher sau schlecht) in de Schule, da bin ich froh wenn ich net zu oft fehle, und selbst wenn ich den Piepser anschalten würde und nur bei Sirene zum Einsatz geh, bin ich immer noch 20 Minuten unterwegs da würd ich dann in 90% aller Fälle eh nur noch de Typ sein zum Getränke holen. So lass ich de Piepser daheim stehen an der Stelle wo er perfekten Empfang hat und meistens sagt mir meine Schwester dann bescheid ob er aufgegangen is, nachdem ich heimkomm.

Bei uns an de Schule sind nur 3 Aktive (zusammen mit mir) und die nehmen alle ihren Piepser net mit (weil ses halt net dürfen) Außerdem wohnen die alle 10-15 km weg

firefighteropp
17.12.2004, 17:11
Da merkt man den Unterschied zwischen den verschiedenen Schulen.Mir ist zumindest in Worms keine Schule bekannt an der Melder verboten sind.Und einige Schulen sind ja auch nur einen Katzensprung von der HFW entfernt.

PeleMC
19.12.2004, 17:22
immer wenn es arbeitstechnisch machbar ist! Da mein Lehrherr auch in der Feuerwehr ist gibt es dort dann weniger probleme ,ausser wir wollen beide gleichzeitig durch die tür ;)

Aber solange man in der Schule sitzt sollte man das EInsatzgeschehen etwas zurückschrauben! Feuerwehr ist ja schön und gut,aber davon könnt ihr später nicht leben !

PePPy
21.12.2004, 19:29
Ich selber bin Schüler und gehe in die 10. Klasse der Hauptschule und fahre grundsätzlich bei jedem Einsatz währned der Schulzeit mit, und habe meinen Mleder immer dabei.

Gruß PePPy

dani k.
23.12.2004, 20:19
Hallo,

war bis jetzt auch Azubi.

Hab während der Arbeitszeit fast jeden Einsatz mitgrfahren (außer wenn ich nen Schaltschrank offen hatte und das band ist gestanden...).

Während meiner Schulzeit hab ich stark selektiert und bin nur zu größeren Sachen gefahren, da die Schule rund 8KM weg war und ich im Normalfall bei 10-15 Min Anfahrt nit mehr mitkomme.

Grüße
dani k.

feuerteufellars
25.12.2004, 21:32
So ein Thema hatte ich mit meinem Chef auch mal. Der hat sich natürlich bei einem Richter am AG schlau gemacht und bekam gesagt das gelt (zumindest nach dem LBKG RLP) NUR für Arbeitnehmer und nich für Auszubildende!!! Das heisst er kann mich auf jeden Fall da behalten, allerdings hat mein WL sich dann dafür eingesetzt dass ich wenigstens bei größeren Alarmen gehen kann. wobei während der Arbeitszeit bei uns erst einmal die Bediensteten von Stadt und Land RLP alarmiert werden um eben solche Arbeitsverhältnisse zu schonen. Und knapp 35 Mann reichen normalerweise um einen Wohnungsbrand zu löschen oder jemanden aus seinem Auto zu schneiden. für eine Ölspur rücken bei uns z. B. nur 5 Man mit MTF-L aus und die werden über telefon gerufen falls keiner in den 26 Dienstwohnungen sein sollte.

mfg

MiThoTyN
25.12.2004, 21:49
Ihr habt bei euch 35 Mann in der Feuerwehr, die alle in einer Behörde tätig sind ? Wie viele Aktive habt ihr gesamt ?

Gruß Joachim

firefighteropp
25.12.2004, 23:13
Also von 350 Aktiven von den freiwilligen in 11 Löschzügen arbeiten höchstens 10 bei der Stadt Worms.Dann noch die 27 hauptamtlichen.

feuerteufellars
25.12.2004, 23:27
Kernstadt LZ1 ca. 35
Kernstadt LZ 2 ca. 35
LZ Miesenheim ca. 60
LZ Eich ca. 35
LZ Kell ca. 20
LZ Nemedy ca 20

LZ 1 + 2 rücken gemischt aus und werden gemischt alarmiert
Von den "Beamten" sind 8 Mann aus den anderen Löschzügen, arbeiten aber tagsüber in der Kernstadt (Andernach übrigens). Unsere Wache hat 26 Dienstwohnungen. Die FEZ ist 24h über Notruf zu erreichen, Nur die Löschzüge ausserhalb der Kernstadt werden noch von der Leitstelle über FME alarmiert, schalten dann jedoch um auf 500 GU. Da wir ca 180 Einsätze allein in der Kernstadt haben wäre das ohne die Städtischen Bediensteten wegen der Arbeitgebersituation nicht mehr zu meistern. Die ca 120 restlichen Einsätze entfallen auf die anderen Löschzüge.

mfg


edit: LZ nAmedy nicht nEmedy