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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teure Feuerwehr..



Diggi
08.12.2004, 21:59
"Dackel im Rohr - Feuerwehr kassiert erstmals Gebühren

Berlin (ddp-bln). Die Berliner Feuerwehr hat für ihre Einsätze erste Gebühren kassiert. Seit Inkrafttreten der Feuerwehrgebührenordnung im Juni dieses Jahres hat sie Rechnungen in Höhe von insgesamt 600 000 Euro verschickt. Das sagte der stellvertretende Feuerwehrchef Wilfried Gräfling der «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe). Davon seien 300 000 Euro bereits bezahlt worden.

Beispielsweise erhalte ein Ehepaar aus Reinickendorf eine Rechnung zwischen 900 und 1 000 Euro, sagte Gräfling. Am Dienstagabend hatten acht Feuerwehrleute den eingeklemmten Dackel des Paares aus einem Regenwasserrohr gerettet. Eine Rechnung über 50 000 Euro bekommt eine Spedition, deren Tanklaster mit Kerosin im Oktober auf der A114 verunglückt war. Zwölf Stunden brauchten Feuerwehrleute, um das Fahrzeug leerzupumpen und aufzurichten.

Ihre Kostenbescheide könne die Feuerwehr bis zu drei Jahre rückwirkend verschicken, betonte ein Behördensprecher. Dafür werde noch weiteres Personal geschult und Technik angeschafft."


Einerseits finde ich es richtig, dass man dafür Geld nimmt, denn so ein Feuerwehrwagen + Mannschaft + Gerät will ja auch unterhalten und bezahlt werden. Was meint ihr dazu?

Ist nur fraglich, ob sich dann in Zukunft nicht Die Leute dazu entscheiden, bei speziellen Situationen nicht doch den Finger vom telefon zu lassen, da ihnen das Geld wichtiger wäre als der hund.. *grübel*

Alex22
08.12.2004, 22:08
Finde ich richtig ...
viele Gemeinden haben für Ihre Feuerwehr eine Gebührensatzung und Einsätze zu verrechnen ...
Denn wer soll denn den Arbeitgeber bezahlen der zB wegen so nem Dackel seinen Arbeitsplatz verläßt?

Löschi
09.12.2004, 00:40
Hi,
Ich finde das völlig in Ordnung das bestimmte THL bezahlt werden müßen, solange keine direkte Gefahr für Leib und Leben besteht.
VKU's mit auslaufender Flüßigkeit werden bei uns meisten durch den Abschleppdienst mit erledigt und den muß man ja auch bezahlen.
Für alle Hilfeleistungen ohne Gefahr im Verzug die auch durch andere private Unternehmen erledigt werden könnten wird eine Rechnung gestellt. Natürlich sollte der Betroffende darüber im Vorfeld unterrichtet werden. Das ist seit Jahren gängige Praxis bei uns.


Holger

Matze81
09.12.2004, 03:37
Original geschrieben von Löschi
Hi,
Ich finde das völlig in Ordnung das bestimmte THL bezahlt werden müßen, solange keine direkte Gefahr für Leib und Leben besteht.
VKU's mit auslaufender Flüßigkeit werden bei uns meisten durch den Abschleppdienst mit erledigt und den muß man ja auch bezahlen.
Für alle Hilfeleistungen ohne Gefahr im Verzug die auch durch andere private Unternehmen erledigt werden könnten wird eine Rechnung gestellt. Natürlich sollte der Betroffende darüber im Vorfeld unterrichtet werden. Das ist seit Jahren gängige Praxis bei uns.


Holger

So schauts aus. Solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht bzw. jemand anders den Job erledigen könnte - warum nicht? Vielleicht gehen dann mal die "Unwettereinsätze", wo die Leute die Feuerwehr rufen, weil 1cm Wasser im Keller steht, etwas zurück...^^

AkkonHaLand
09.12.2004, 18:05
Dann sind wir also wieder an dem Punkt gegen den wir seit Jahren kämpfen: "Die Feuerwehrleute bekommen Geld dafür, dass sie zum Einsatz fahren!"

Seit Jahren kämpfen die (Freiwilligen) Feuerwehren gegen das Vorurteil, der Gebührenbescheid den die Kommune erstellt, verschickt und KASSIERT würde in irgend einer Weise in die Taschen der Feuerwehren fließen. Tatsache ist doch wohl, dass die Kommunen das Geld in die eigene Tasche stecken und die Feuerwehrleute gehen leer aus.

Ich für meinen Teil finde es eine BODENLOSE FRECHHEIT für nicht mutwillig verursachte Einsätze Geld zu fordern! Bei Einsätzen, die MUTWILLIG verursacht werden (z.B. Ölwechsel oder Autowaschen auf nicht zugelassenen Flächen) sieht die Sache anders aus, aber für eine Tierrettung (Dackel aus Abflussrohr) darf es keine Kosten für den Halter geben, da Tiere sich selber bewegen und naturgenäß ihren Instinkten folgen! Auch wenn sie diese Instinkte in ein Abflussrohr führen! Schließlich ist ein Hund ein Raub- und Jagdtier! Dackel wurden übrigens speziell für die Jagd in engen, Abflussrohr-Ähnlichen Tierbauten gezüchtet!

Mathias
09.12.2004, 18:34
Hmm...

also ich bin auch der Meinung, dass man so n Hund für Lau retten sollte.
Das mit dem gefahrgutlaster versteh ich auch nicht so ganz, wenn der verünglückt und die feuerwehr eingreifen muss, dann is dass doch im ersten Moment ne Menschenrettung (Fahrer eingeklemmt?) und anschließend ne allgemeine Gefährdung (für die Umwelt).
Also eigentlich ein ganz normaler Feuerwehreinsatz.

Ich wär ja eher dafür, dass man Gebühren für Fehlalarmierung einer BMA kassiert, wenn diese extrem häufig in kürzester Zeit durch nen technischen Defekt ausgelöst wird.
Weil viele Betreiber lassen nämlich lieber einmal mehr umsonst die Feuerwehr kommen, als mal n paar Euro für nen Monteur hinzulegen.
Das kanns irgendwo auch nicht sein.

höhenretter
09.12.2004, 21:43
Es sollte doch einfach sein, bei VU´s über die jeweilige Versicherung anzurechnen. Bei Tierrettung oder gar Menschenrettung sollte es weiterhin kostenlos sein.

Ferner kann ich nur sagen, das meiner Firma 1500 € in Rechnung gestellt wurde, weil aus einen Notstromaggi Diesel auslief. (Das Problem war nur, dieses Aggi wurde durch die Feuerwehr eingesetzt, zwecks Beleuchtung. Die Kamaraden haben es auch betankt. Ich weiß das solche Hilfsleistungen NICHT mehr unterstutzt werden!!!! Dank an die Bürokraten)

dani k.
11.12.2004, 10:47
Original geschrieben von Mathias
Hmm...

also ich bin auch der Meinung, dass man so n Hund für Lau retten sollte.
Das mit dem gefahrgutlaster versteh ich auch nicht so ganz, wenn der verünglückt und die feuerwehr eingreifen muss, dann is dass doch im ersten Moment ne Menschenrettung (Fahrer eingeklemmt?) und anschließend ne allgemeine Gefährdung (für die Umwelt).
Also eigentlich ein ganz normaler Feuerwehreinsatz.

Ich wär ja eher dafür, dass man Gebühren für Fehlalarmierung einer BMA kassiert, wenn diese extrem häufig in kürzester Zeit durch nen technischen Defekt ausgelöst wird.
Weil viele Betreiber lassen nämlich lieber einmal mehr umsonst die Feuerwehr kommen, als mal n paar Euro für nen Monteur hinzulegen.
Das kanns irgendwo auch nicht sein.

Hallo,

wenn ein Tanklastzug verunglückt und hat beispielsweise Diesel geladen, dann fällt das unter unsere hoheitlichen Aufgaben (Gefahr für Menschenleben, Umwelt ...). Somit müssen wir das Geschäft meiner Meinung nach machen.

Bei Fehlalarmen durch BMA wird bei uns kassiert und das nicht schlecht da wir mit einem kompletten Zug anfahren.

Grüße
dani k.

Mr. Blaulicht
11.12.2004, 11:21
Moin moin,

warum sollte die Feuerwehr keine Gebühren für ihre Einsätze verlangen?
Andere HiOrgs machen das doch auch. Bestellt mal einen RTW und fragt anschliessend bei Eurer Krankenkasse nach.
Und wozu gibt es Versicherungen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Diggi
11.12.2004, 12:17
Hi,

der Verfasser meldet sich auch nochmal zu Wort.

Es gab darüber auch letztens einen TV-Bericht, da wurde von der Rechnung allerdings nichts gesagt, man konnte aber wohl erkennen dass scheinbar die BF Berlin daran beteiligt war und nicht die FF.

Mfg Diggi

Knecht
14.12.2004, 14:11
Ja, das stimmt. Die Idee mit der Rechnungsstellung ist nicht auf dem Mist der FF gewachsen, sondern kommt aus den oberen Etagen der Berliner Feuerwehr.
Meines Erachtens ist die Idee ja gar nicht mal so schlecht, wenn man die Haushaltslage des Landes Berlin bedenkt. Schließlich können Tierhalter, nur um ein Beispiel zu nennen, Versicherungen für Ihre vierbeinigen oder geflügelten Gefährten abschließen, die sie im Falle einer solchen unerwünschten Instinkthandlung *gg* vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Schließlich gibt es nichts, aber auch gar nichts, wogegen man sich nicht versichern kann.
Die einzige Schweinerei, die der Berliner Senat als Träger der Feuerwehr Berlin sich momentan leistet, ist die, daß Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung zum Rettungssanitäter ihr Praktikum auf einer RW der Berliner Feuerwehr absolvieren möchten, dafür zur Kasse gebeten werden. Und zwar belaufen sich die Kosten für ein 4-wöchiges Praktikum auf ca. € 480,-! DAS ist krass. Eine eindeutige Regelung dazu ist allerdings in der momentan gültigen FwBenGebO (Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung) soweit ich weiß nicht zu finden...
Lieber sollen die sich das Geld von den Ölspur-Verursachern und solchen Leuten holen, als angehende Kollegen zu schröpfen!

Ebi
14.12.2004, 16:23
Original geschrieben von dani k.
Hallo,
wenn ein Tanklastzug verunglückt und hat beispielsweise Diesel geladen, dann fällt das unter unsere hoheitlichen Aufgaben (Gefahr für Menschenleben, Umwelt ...). Somit müssen wir das Geschäft meiner Meinung nach machen.
Grüße
dani k.

Gerade bei derartigen Unfällen entstehen enorm hohe Kosten. Und die werdenb auch gezahlt.. von den Versicherungen, da ist nichts umsonst.
Es ist doch auch völlig normal, dass für Dienstleistungen gezahlt werden muss, warum sollte das bei der Feuerwehr umsonst sein ?
mfg Ebi

löschhund
16.12.2004, 20:27
Bei uns sind nur Rettungen von Menschen und Tieren aus Feuer, Katastrophen- und Unglücksfällen kostenlos. Den Dackel hätte unsere Wehr nicht umsonst gemacht.
Für einen Feuerwehrmann werden 31 € pro Stunde fällig, für ein Fahrzeug zwischen 16€ und 100€, Ruhe- und Erfrischungszuschlag, Verwaltungsgebühren, pro Schlauch 4 €, Ausrüstungsgegenstände sind kostenpflichtig, ...
Ein BMA-Fehlalarm kostet zum Beispiel 975 €.
Aber leider wird der Feuerwehr trotz Gebührenerhöhung nicht mehr Geld zur Verfügung stehen, leider.

Gruß
löschhund

Patrick
18.12.2004, 14:25
Moin!


Original geschrieben von Löschi

Für alle Hilfeleistungen ohne Gefahr im Verzug die auch durch andere private Unternehmen erledigt werden könnten wird eine Rechnung gestellt. Natürlich sollte der Betroffende darüber im Vorfeld unterrichtet werden. Das ist seit Jahren gängige Praxis bei uns.

Solche "Einsätze" sind IIRC in Hessen lt. HBKG nicht zulässig und evtl. in anderen Bundesländern auch nicht. Dummerweise finde ich den Paragraph nicht.

Ich persönlich finde es nicht verwerflich, dass Rechnungen gestellt werden. Die Fahrzeuge und andere Ausrüstung kosten ja schließlich ne Menge Geld und selbst wenn man alles in Rechnung stellen würde, käme das Geld nunmal nicht rein. Abgesehen davon gibts ja, wie bereits schon erwähnt, Versicherungen.

Gruß,
Patrick

Allmächtiger
19.12.2004, 00:28
Also bei uns werden alle Einsätze berechnet, nur manchmal die BMAs in den großen Industriebetrieben nicht, da die bei größeren Anschaffungen wie neuen Autos öfters mehrere 1000 € spenden.

Diese Einstellung finde ich auch richtig, da bei uns äußerst selten BMAs fehlalarmieren

DaRake
08.01.2005, 11:06
Hallo,

@ Knecht:

Ich finde es völlig verständlich, dass die Berliner Feuerwehr für das RTW-Praktikum Geld verlangt. Du musst doch die Ausbildung auch bezahlen oder? Und dein Spruch mit den angehenden Kollegen stimmt so nicht, die Feuerwehrmänner die im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum machen müssen, bezahlen dafür natürlich nicht. Diese Regelung gilt nur für Externe.

Gruß,
Sebastian

tower911
21.01.2005, 11:26
Original geschrieben von Allmächtiger
Also bei uns werden alle Einsätze berechnet, nur manchmal die BMAs in den großen Industriebetrieben nicht, da die bei größeren Anschaffungen wie neuen Autos öfters mehrere 1000 € spenden.

Diese Einstellung finde ich auch richtig, da bei uns äußerst selten BMAs fehlalarmieren

Da habt ihr Glück mit euren BMA´s
Wenn ich daran denke das wir einen der größten Holzhändler Deutschlands bei uns haben und dem seinem beschissene BMA manchmal 5 mal innerhalb von 3 Tagen geht und dann manchmal 2 mal in einer Nacht da kriegt man irgendwann zuviel und ausserdem die Fahrzeuge nicht mehr voll weil keiner mehr kommt.
Die wilden Tage kommen bei denen zwar zum Glück nur 2 bis 3 mal im jahr vor aber das alleine reicht schon. Schliesslich hat man noch andere BMA´s und wenn ich überlege das wir da früher immer für umsonst hingefahren sind, finde ich das nicht in Ordnung.
Nur weil manche Firmen meinen das es billiger ist die Feuerwehr 10 mal kommen zu lassen als einen vernünfitgen Wartungsvertrag für die BMA abzuschliessen ist das nicht i.O.
Bei uns ist es so das 2 oder 3 Fehlalarmierungen umsonst sind und danach kostet es.

Digimaus
21.01.2005, 13:45
Hallo !

Grade bei Betrieben die es nicht für nötig halten ihre BMA zu Warten und Pflegen, sollte man die fehleinsätze in Rechnung stellen. Ich möchte nicht wissen wie einige Arbeitgeber reagieren, wenn man nach dem zwanzigsten mal sagt war nur ne BMA.

Gruß D.

fireboy
08.02.2005, 20:35
Hallo Leute,

also bei uns ist es so das bestimmte Einsätze welche nichts mit Menschenleben zu tun haben auch Kostenpflichtig sind!!


Ein paar Beispiele, bei uns wurde der BF vor Jahren die Gefahrenabwehr in Sachen Ölspur zugeschoben. Jetzt streut die Feuerwehr also die Ölspur ab, kann sie aber sogar den Verursacher feststellen, so wird dieser zur Kasse gebeten. Das finde ich auch richtig, weil jeder ist für sein Fahrzeug verantwortlich!! Und wie schon erwähnt, machts die Abschleppfirma weg, dann kostet die auch Geld.

Anderes Beispiel, die BF ist auch in der Lage verschlossene Wohnungstüren zu öffnen, dafür hat sie ein spezielles Kleineinsatzfahrzeug mit Spezialausstattung Türeöffnen - KEF-T. Hat jetzt jemand den Schlüssel vergessen und die Feuerwehr kommt zum Tür öffnen, dann kostet dies!! Dies find ich richtig, da der Schlüsseldienst auch Geld kostet!! Als Anmerkung, die Feuerwehr ist immer noch billiger als ein privater Schlüsseldienst, also ich würd wenn dann auch die Feuerwehr kommen lassen!!

Oder noch ein Beispiel, wird jemand erwischt weil er die Feuerwehr alarmiert hat und es liegt gar kein Einsatz vor, dann zahlt er auch.

Das ganze wie BMA Fehlalarme kostet auch, aber das verechnen die großen Firmen wieder mit ihren Versicherungen. Weil hier its es ja auch ne Kostenfrage in Sachen Werkfeuerwehr. Wenn z.B. neben einer großen Firma oder in Unmittelbarer Nähe eine BF ist, dann ist es für sie meistens Billiger wenn die BF kommt als eine WF zu unterhalten.

Also ich finde es prinzipiell auch gut das die Feuerwehr für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangt!!

Andreas 53/01
08.02.2005, 21:13
Hallo!

Das die Feuerwehr als Kommerzieller "Schlüsseldienst" tätig wird, ist eine rechtlich fragliche angelegenheit ... Gilt es doch in erster Linie Gefahren abzuwenden und wenn dadurch die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt wird ist das schon bedenklich.

Hier, wird die Feuerwehr nur zur Hilfeleistung zum " Türöffner " und nicht weil jemand seinen Schlüssel vergessen hat. Nur wenn Gefahr in Verzug ist z.b. Essen auf dem Herd, Hilflose Person in der Wohnung oder Baby bzw. Kleinkind in Gefahr ...

MfG

fireboy
08.02.2005, 21:19
@ Andreas 53/01

sollte dann in der Zeit wo die Feuerwehr auf der Anfahrt zum Tür öffnen ist (ohne Sonderrechte) einen wichtigeren Auftrag bekommen wie eben Essen auf Hernd oder sowas, dann geht sowas auch vor.

Als Beispiel noch, es ist schon vorgekommen, das sich der Schlüsseldienst an einer verschlossenen zugefallenen Tür sich die Zähne ausgebissen hat und die Feuerwehr sie aufbekommen hat.

Schließlich ging es allgemein darum ob es gut ist Geld zu verlangen für gewisse Tätigkeiten!! Und das ist es!!

Allmächtiger
08.02.2005, 21:27
Also bei uns kommen in letzter Zeit so häufig Türöffnungen vor, dass wir uns in Zukunft weigern werden, eine Tür ohne konkrete Notsituation aufzumachen. Vor allem die Polizei nutzt uns regelrecht aus. Letzten Sonntag z.B. wurde um 5.50 Uhr morgens die kleine Schleife alarmiert, weil die Pol jemand festnehmen wollte. Sowas muss doch nicht sein. Vor allem dürfte es wohl kein Problem für die Pol sein, sich auch ein Ziehfix zuzulegen und dann noch 2-3 Beamte auf Lehrgang zu schicken. Und vor allem: Was is, wenn der Typ schon hinter der Tür mit ner Waffe wartet???

Mr. Blaulicht
09.02.2005, 12:36
Moin moin,

Original geschrieben von Allmächtiger
Was is, wenn der Typ schon hinter der Tür mit ner Waffe wartet???
Wieso? Es heisst doch: Wo andere raus rennen, rennt die Feuerwehr rein.

Nee, im Ernst. Solche Einsätze würde ich auch in Rechnung stellen. Wenn die befreundeten Einsatzkräfte in Grün merkebn, wie teuer so ein Spass werden kann, werden die sich schnell einen anderen Weg suchen. Vielleicht tut´s dann ja auch wieder der gute alte Fußtritt...

Gruß, Mr. Blaulicht

rettungsteddy
09.02.2005, 14:50
Warum muss ich denn für eine kommunale Einrichtung, wie es die Feuerwehr ist noch Geld bezahlen.?

Ich zahle Steuern, damit finanziere ich den Staat und die Kommunen. Von diesen Geldern sollen solche Einsätze bezahlt werden.

Wenn ich heute auf ein Amt gehe, dann kann ich mich auch tierisch aufregen, daß die Beamten, welche von unseren Geldern finanziert werden, damit Sie überhaupt arbeiten, auch noch Geld fordern, damit Sie überhaupt etwas tun (Führerscheine, Ausweise, etc...).

Ist alles eine Art Geld in die leeren Kassen zu kriegen, welches an andere Stelle verpulvert werden kann....

Anderenfalls willich ne private Feuerwehr aufmachen, welche die Preise der Kommunen unterbietet.

Newty
09.02.2005, 16:48
Original geschrieben von rettungsteddy
Ich zahle Steuern, damit finanziere ich den Staat und die Kommunen. Von diesen Geldern sollen solche Einsätze bezahlt werden.

Wenn ich heute auf ein Amt gehe, dann kann ich mich auch tierisch aufregen, daß die Beamten, welche von unseren Geldern finanziert werden, damit Sie überhaupt arbeiten, auch noch Geld fordern, damit Sie überhaupt etwas tun (Führerscheine, Ausweise, etc...).

Die Türöffnung des Beitrags davor ist eine Amtshilfe, daher vollkommen legitim. Nennen wir es eine Beschlagnahmung der Zeit der Kameraden :D . Wenn es allerdings häufiger passiert, sollte man sich schon Gedanken machen, es wie dort dargestellt zu handhaben.

Moment mal, also ich habe meinen Führerschein(den eigentlichen Lappen, nicht die Fahrerlaubnis) umsonst bekommen, ebenso meinen Perso. Dass Behörden für selbstverschuldeten Verlust Geld kassieren, finde ich gerechtfertigt, damit nicht jeder, der mit seinem Ausweisbild nicht zufrieden ist, seinen Ausweis 'verliert' und nen neuen machen lässt. Ist also quasi ein Schutz vor Mehrarbeit, die ihrerseits Kosten verursacht.

DG3YCS
09.02.2005, 17:10
Hallo,

Also Amtshilfe wird m.w. auch berechnet, zumindest wird am Budget der Behörden untereinader "umgebucht"...

Den Führerschein hast du mit sicherheit in DL nicht Umsonst bekommen, auch die Erstaustellung nicht!

Bereits bei dem Antrag um die Prüfung überhaupt machen zu dürfen musst du bereits an das Straßenverkehrsamt bezahlen.

Bei mir wahren das (1997, KL3 ) so rund 60DM, da war auch der Preis für den FS selbst mit dabei.

Das Strassenverkehrsamt prüft diesen Antrag dann, (beim Srstantrag nur Formsache, die schauen nur ob EH und Sehtest vorliegt und ob evtl. eine Sperrzeit eingetragen ist) und stellt dann den FS aus (bzw. gibt den jetzt in Auftrag). Dieser geht dann mit den anderen Paieren zum TÜV, wo er in den großen Tresor kommt bis die Fahreignung nachgewiesen wurde (natürlich auch gegen nicht geringe Bezahlung, aber die geht ja nicht ans Amt)

Nur wickelt normalerweise die Fahrschule dieses ganze Prozedere ab, wobei diese Gebüren dann im Preis der Fahrschule enthalten sind, deshalb nimmt man sie nicht wahr...

Übrigends musst du ja auch deine abgelaufenen Ausweise und Pässe, sowie beim FS Kl C. die neuaustellung immer wieder neu bezahlen, obwohl da ja kein eigenverschulden vorliegt...

Also Umsonst ist bei unseren Behörden fast nichts...

Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.

Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...

Gruß
Carsten

rettungsteddy
09.02.2005, 17:22
Original geschrieben von Newty
Die Türöffnung des Beitrags davor ist eine Amtshilfe, daher vollkommen legitim. Nennen wir es eine Beschlagnahmung der Zeit der Kameraden :D . Wenn es allerdings häufiger passiert, sollte man sich schon Gedanken machen, es wie dort dargestellt zu handhaben.

Moment mal, also ich habe meinen Führerschein(den eigentlichen Lappen, nicht die Fahrerlaubnis) umsonst bekommen, ebenso meinen Perso. Dass Behörden für selbstverschuldeten Verlust Geld kassieren, finde ich gerechtfertigt, damit nicht jeder, der mit seinem Ausweisbild nicht zufrieden ist, seinen Ausweis 'verliert' und nen neuen machen lässt. Ist also quasi ein Schutz vor Mehrarbeit, die ihrerseits Kosten verursacht.

Also der erste Perso ist umsonst, ich weiß ja nicht wieviele Du schon beantragt hat. Der Führerschein ist garantiert nicht umsonst. Der hat bei mir immerhin 35,70 oder so (auf den cent kann ich mich nicht mehr erinnern) gekostet.
Und Mißbrauch kann man ja vorbeugen, wenn man alle 5 Jahre einen neuen "umsonst" bekommt.

rettungsteddy
09.02.2005, 17:25
Original geschrieben von DG3YCS
Allerdings bin ich der Meinung, das die FW für bestimmte Tätigkeiten Geld verlangen kann und sollte (Fehlalarm BMA, Einsätze durch Dummheit oder Faulheit anderer und selbstverständlich vorsätzliche Falschalamierung), da der allgemeinheit dadurch unnötige! Kosten entstehen.

Aber nicht für Einsätze die definitionsgemäß Aufgabe der FW sind und wo kein grobes Eigenverschulden vorliegt.
Da ist es Aufgabe der Allgemeinheit diese Kosten zu tragen...


So sehe ich das auch.
BMA sind meiner Meinung nach als Servicedienstleistung anzusehen. Es steht jeder Firma mit BMA frei eine eigene Werksfeuerwehr zu stellen, bzw. eine BMA nur als "Hausalarm" zu betreiben.
Un vorsätzliche Falschalarmierungen sind sowieso strafbar.

Andreas 53/01
09.02.2005, 21:30
Hallo!

In Deutschland sind nun mal die Zeiten vorbei, in denen die Feuerwehr der " billige " Aufräumer ist.
Ölspuren, Schäden durch dritte etc. müssen und werden in Rechnung gestellt ...

Es kann sich heut zutage keine Kommune mehr erlauben, alles kostenlos auszuführen...da die Haushälter inn keinem Verhältnis zu den Ausgaben stehen... alles wird teurer...auch die Feuerwehr muss Ölverschmutzes Kehrgut teuer entsorgen ... Die Lohnausfälle der Helfer etc. müssen getragen werden ...

Jemand der unverschuldet in Not gerät wird sicherlich nicht mit Rechnungen belangt werden, aber das Verschulden dritter muss irgendwie bezahlt werden.

Das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, das ist auch zum Teil verschulden der Wehren selbst bzw. der Gemeinden ... Wenn man sich mal umschaut was da alles angeschafft wird, getreu dem Motto " Wenn die eine Wehr ein neues LF braucht, dann braucht die andere auch eines ...!"
Da gilt es zu prüfen ob es ausreciht das bestimmte Spezialfahrzeuge auf verschiedene gemeinden verteilt werden ... Aber da kommt dann das Eigenbrödlerverhalten zum tragen...da kann kaum ein Wehrführer abstriche ertzragen..weil es ihn in seiner Ehre verletzt über bestimmte Dinge und Gegenstände " Herrschen" zukönnen ....

MfG

ahk
07.03.2005, 21:00
Das ist doch alles ganz klar geregelt. Welche Einsätze was kosten, und welche kostenfrei sind, steht bei uns im Hessischen Gesetz über den Brandschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

in den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.


§ 61
Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren
(1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von
Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.
(2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu
verlangen
1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder
Geschädigter ist,
2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-,
Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit
besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,
5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der
Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,
6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer
Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.
(3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten.
Kostenpflichtig ist
1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 des Hessischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
2. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich
gemacht hat, oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt,
3. die Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde.
Für besondere Härtefälle können Ausnahmeregelungen in den Gebührenordnungen vorgesehen werden.
(4) Besteht neben der Pflicht der öffentlichen Feuerwehr zur Schadensbekämpfung in den Fällen der
Allgemeinen Hilfe die Pflicht einer anderen Behörde zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung,
so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde nach
allgemeinen Rechtsvorschriften oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten.
(5) Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von
Auslagen gefordert werden.