Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2Meter Fug. auf LF/TLF
Hallo,
wer kennt sich aus? Ist es an Löschfahrzeuen erlaubt ein 2Meter Fug. fest an eine Dachantenne anzuschließen? D.h. ich mach eine 2/4Meter Mobilantenne anstatt der Serienmäßigen 4Meter aufs Dach und schließ eins von unseren Fug.10A fest an um Maschinist /Atemschutzüberwacher eine bessere Reichweite zu verschaffen. Ist das in BW erlaubt oder brauchs da einer Genemigung?
Mfg
RK 90-03
07.11.2004, 14:25
Meines Erachtens nach bedarf es dafür keine separte Genehmigung.
Ich gehe davon aus, daß euer Fahrzeug im Gerätehaus an eine Stromeinspeisung an geschlossen ist.
Um felexibel zu bleiben, würde ich eine aktiv Ladehalterung mit Antenneanschluß für das 2m FuG und eine 2/4m Dachantenne einbauen.
Somit habt ihr bei der Fahrt einen bessern Empfang und habt im Fall des Falles ein zusätzliches mobiles FuG.
Wir haben das in unserem ELW auch so gemacht.
Gruß
RK 90-03
Original geschrieben von RK 90-03
Um felexibel zu bleiben, würde ich eine aktiv Ladehalterung mit Antenneanschluß für das 2m FuG und eine 2/4m Dachantenne einbauen.
Somit habt ihr bei der Fahrt einen bessern Empfang und habt im Fall des Falles ein zusätzliches mobiles FuG.
Wir haben das in unserem ELW auch so gemacht.
Gruß
RK 90-03
@RK 90-03
Aktivhalterungen sind in Hessen nicht zulässig. Außer im ELW.
mfg Ebi
Andreas 53/01
07.11.2004, 21:51
Original geschrieben von Ebi
@RK 90-03
Aktivhalterungen sind in Hessen nicht zulässig. Außer im ELW.
mfg Ebi
Hallo!
Ergänzung :
ELF-1 und ELF-2 ( alt ELW 2und ELW 3 )
MfG
Also bei uns auf den Fahrzeugen ist eine Kombinierte 2m 4m Weiche eingebaut wobei dann beide funkarten über eine antenne laufen.
Gehe also mal davon aus da nichts dagegen spricht eine 2m festantenne ins fahrzeug einzubauen!!!!
Mit freundlichen Grüßen
FirefighterFFN
www.ff-neustadt-oh.de
wenn Du eine rechltich verbindliche Aussage willst, lass Dir das doch von der RegTP schreiben. Die werden Dir schon sagen was Du darfst und was nicht. *g*
Zentrale Leitstelle
08.11.2004, 15:13
Hi Scally,
also wie die User in diesem Thread schon geschrieben haben:
1. Kommt es auf die Art des Fahrzeuges an
2. Genehmigung hängt vom Bundesland bzw. RP ab...
Verallgemeinern kann man das nicht...
@Andreas 53/01:
Du hast geschrieben "ELF".
Heißen die Dinger jetzt wirklich so (also nicht mehr ELW) oder hast du das nur zur "Unterscheidung" geschrieben?
*michbitteaufklär*
-MKG-
Bei uns ist das so gelöst, wir haben ein FuG 10 welches wir über hatten, fest ins TLF eingebaut und so verdrahtet das es zusammen mit dem 4m Gerät an geht. Strom bekomt es vom Fahrzeug und es ist an einer separaten Dachantenne angeschlossen. Weiterhin ist das Fahrzeug so verkabelt das man sowohl vom S.F. Platz wie auch vom Pumpenbedienstand sprechen kann. Das FuG 10 könnte man aber mit wenigen handgriffen lösen wenn man das wollte.
M.f.G.
Taz
@ Zentrale Lst.:
Ja, die Dinger heissen offiziell schon einige Zeit so...
MfG
brause
Zentrale Leitstelle
08.11.2004, 16:55
@brause
danke.
Gruß
Andreas 53/01
08.11.2004, 20:23
Hallo!
Die neue Fahrzeugnorm sieht vor das;
ELW 1 = ELF-K ( Einsatzleitfahrzeug-Kommando )
ELW 2 = ELF 1
ELW 3 = ELF 2
Kommandowagen als solches nur noch PKW
,heißen.
MfG
Florian kommen
08.11.2004, 21:41
Grundsätzlich sollte nichts dagegen sprechen wir haben in unserem KdoW und im MZF auch fest eingebaute zwei Meter Funkgeräte MIT Dachantenne.
Zentrale Leitstelle
09.11.2004, 08:41
Moin Andreas,
auch Dir nochmal ein Dankeschön für die Erleuterung :-)
Gruß
MatthiasO
09.11.2004, 08:59
Die ELF-Norm ist m.E. nicht über den Entwurf hinaus gekommen, zumindest beschaffte das Land weiterhin ELW und bezuschusst derzeit ELW 1...
Moin!
Lt. Funkrufnamenkatalog Hessen 2004 heißen die Fahrzeuge weiterhin ELW...
Patrick
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