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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autoversicherung Einsatzfahrt



HLF49/1
03.11.2004, 11:23
In unserer FW wurde letzte Woche wieder das Thema aufgegriffen wie man am besten und sichersten zum FW Gerätehaus (Einsatzfahrt) fährt.
Es ist nämlich folgendes aufgefallen.
Hat man als Fwangehöriger einen Unfall zum Gerätehaus über nimmt ja die GUV den Schaden an deinem Wagen, was aber macht deine Autoversicherung?
Es gibt viele Versicherungen die sich dann heraus winden und sagen sie wußten nicht das man in der BOS tätig war.
Deshalb erging in unserem Landkreis der Aufruf seine Autoversicherung zu fragen wie es aussieht wenn man einen Vu hat in einer Alarmfahrt.
Ich würde auch deshalb empfehlen auch eure Autoversicherung zu fragen was sie bezahlt wenn ihr im Alarmfall einen Vu habt.

112Fireman112
03.11.2004, 12:50
Soweit ich weiß gibt es da eine neu empfehlung vom lfv bayern.
Jeder Angehörige einer FW sollte der Versicherung schriftlich mitteilen, mit welchen privat PKW´s er zum Gerätehaus fährt.

Es ist scheinbar schon oft vorgekommen, dass die Versicherung nicht gezahlt hat weil sie nicht gewusst haben, dass der PKW zu Einsatzfahrt hergenommen wird.

Das sollte mit einem Schreiben dann erledigt sein und die Versicherung muss zahlen.

Christian
03.11.2004, 13:10
Hallo,

das kann nicht sein die Haftpflicht-Versicherung eines KFZ ist eine Versicherung die grundsätzlich dann Eintritt wenn sich der Fahrer eines KFZs haftpflichtig macht (er also schuldhaft einen Unfall verursacht und dabei einen Personen- und/oder Sachschaden anrichtet). Dann zahlt die eigene Haftpflicht, sie kann jedoch vom Fahrer/Halter einen Regress in Höhe von bis zu 10000 Euro fordern, wenn er etwa Alkohol getrunken hat, mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren ist und und und !

Die Versicherung des GUV tritt für den Schaden am eigenen Fahrzeug ein, die eigene Vollkasko braucht nicht in Anspruch genommen werden (Wichtig für den SF Rabatt !) eine Selbstbeteiligung braucht nicht bezahlt zu werden. Bei einem Totalschaden wird lediglich der Restwert angerechnet (wie bei einer normalen Versicherung auch). Die Versicherungen machen in der Regel keine Zicken - selber schon erlebt - nicht auf einer Alarmfahrt sondern Wegeunfall auch noch mit fremdem Auto (Papas Firmenwagen) - innerhalb von 14 Tagen war alles geregelt.

Achso : die HPV des Firmenwagens hat anstandslos den beschädigten Leitpfosten (200 DM inkl Aufstellung , sowie einen Strassenbaum Alter 20 Jahre, Typ Eiche deutsch 4000 DM) ersetzt.

Alex22
03.11.2004, 13:18
hier wurde schonmal über das thema diskutiert ...

die GUV geht das schonmal gar nix an weil es hier nicht um den eigenen sondern um den Fremdschaden geht ...
Die Haftpflicht kann den Fw Mann bis zu 5.000€ in Regress nehmen weil sich durch die Gefahrenerhöhung die eine Sonderrechtsfahrt ergibt nicht der Versicherung schriftlich bekannt war.
Die HDI hat zB auch schon die Versicherung von Fw-Männern gekündigt deswegen-

gruenerelch
04.11.2004, 23:09
Seit wann die die Fahrt im privaten pKW eine Sonderrechtsfahrt ?
Wenn Der Unfall nicht durch das verletzen der StVO eingetreten ist gibt es keine Probleme. Ansonsten trifft es den Fahrer wie sonst auch.

Michael

Dexxter
05.11.2004, 08:50
Hallo Elch!

Sonderrechte ja, Wegerechte nein.
Nach einem Alarm darfst nach allgemeiner Rechtsprechung Sonderrechte in Anspruche nehmen - aber nur unter Berücksichtung der allgemeinen Sicherheit und ohne jemand anderen zu gefährden (war glaube ich §1 StVO). Du darfst Dir halt keine Vorfahrt erzwingen. (Bei uns ist es auf Weisung unseres StBI verboten, rote Ampeln zu überfahren und wird mit Ausschluss bestraft. Meiner Meinung nach auch richtig so.)
Was die Haftung bei einem Unfall anbelangt hast Du sicher recht.

Alex22
05.11.2004, 09:08
@ Dexxter ...
1. nein es ist § 1 ... denn wie du sicher den 35 § gelesen steht da er befreut dich von den Regeln der StVO also auch vom §1 ... deswegen gibts im §35 den Satz 8.
2. find ich das mit der roten Ampel nicht korrekt ... denn sowas kann man nicht pauschal sagen .. wo sollte das Problem sein wenn nachts um 2 Uhr eine rote Ampel überfahren wird?
Euer SBI ist wieder so einer der meint die Regeln baun die Unfälle und die die Fw Männer die die Regeln mißbräuchlich benutzen.

Dexxter
05.11.2004, 12:01
Grüß Dich Alex!

zu 1. Ok, aber der Effekt ist der gleiche.

zu 2. Wenn Du sehen würdest, wie einige hier mit 120 durch die Stadt rauschen wenn der Melder geht, dann würde Dir auch Angst und Bange werden. Ich wohne an einer der "Hauptverkehrsachsen" und wenn alarmiert wird, schau ich gleich 3 mal ob da nicht so ein Wildgewordener angerast kommt. Ich habe mir angewöht, eine rote Ampel immer zu respektieren; alleine schon weil ich weiss, wie viele ihren Verstand abgeben und mit 100 über eine Kreuzung brettern. Und wenns dann knallt will ich wenigstens nicht schuld sein. Ich häng doch an meinem Leben und mein Auto brauch ich auch jeden Tag.
Mir persönlich kommt immer die Galle hoch wenn sich solche Spezialisten mit ihren Fast-Unfällen brüsten oder erzählen, dass sie einen neuen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt haben. Wenn so einer nämlich als Maschinist auf einem FZ sitzt und der dann nicht einen Gang runter schaltet, kanns unter Umständen haarig werden.

Andreas 53/01
05.11.2004, 16:06
Hallo!

Ohne Frage, wenn man mit 100 oder mehr oder lass es auch 30 km/h sein, eine Lichtzeichenanalge mißachtet, gehört bestraft.

Wie auch bei " normalen " Einsatzfahrzeugen gilt, die Kreuzung darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden, dem Verkehr ist die Möglichkeit einzuräumen auf das Sonersignal reagieren zu können!

In jedem Fall würde ich der KFZ-Versicherung das realtiv erhöhte Risiko mitteilen!

MfG